Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch fand am 22.06.2022 im Gemeindezentrum Forum Livia, Schulstraße 9a in Leiwen eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
Aus Platzgründen sind die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unserer Internetseite www.schweich.de unter Ratsinfo Bürger zur Verfügung.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
1.1. Mitteilungen; Geburtstage
Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeister/innen, die seit der Sitzung im März 2022 Geburtstag hatten.
1.2. Mitteilungen; Stand Schulbaumaßnahmen
Grundschule Föhren - Aufstockungsbau/Flachdachsanierung
Der Aufstockungsbau mit den zusätzlichen 2 Klassenräumen konnte nach den Osterferien im April dieses Jahres bezogen werden.
Die Flachdachsanierung der Turnhalle und des Verwaltungsgebäudes wird bis zu den Sommerferien 2022 fertiggestellt sein.
Grundschule Longuich - Laufbahn mit Sprunggrube
Die Laufbahn mit Sprunggrube neben dem Schulgebäude soll zusammen mit der Zufahrt zur Turnhalle der Ortsgemeinde Longuich ausgeführt werden. Aus terminlichen Gründen kann dies jedoch nicht mehr bis zu den Sommermonaten umgesetzt werden. Der Tartanbelag der Laufbahn kann nur in den Sommermonaten aufgetragen werden. Auch ist für diese Maßnahme noch eine eventuelle Fördermöglichkeit über das „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ aus dem Jahre 2021 seitens des Bildungsministeriums in Prüfung. Weitere Förderprogramme wurden uns in Aussicht gestellt. Bis dato liegen allerdings noch keine Förderrichtlinien vor.
Grundschule Mehring- Anbau um 2 Klassenräume
Nach derzeitigem Bauzeitplan kann der Anbau für zwei zusätzliche Klassenräume rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2022/2023 fertiggestellt werden.
Grundschule Schweich - Neubau „Integratives Schulprojekt Schweich“
Der Umzug der Grundschule Schweich in das neue Schulgebäude der „Frida-Kahlo-Schulgemeinschaft“ ist aufgrund von Bauverzögerungen und Material-Lieferschwierigkeiten frühestens in den Sommerferien 2023 möglich.
Grundschule Trittenheim - Brandschutzmaßnahme
Die für die Sommerferien 2022 geplanten Brand- und Unfallschutzmaßnahmen an der Grundschule Trittenheim müssen auf die Sommerferien 2023 verschoben werden, da noch keine Baugenehmigung und keine schulbehördliche Genehmigung mit Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen. Aufgrund des Umfanges der Maßnahme ist eine Durchführung nur in den Sommerferien möglich. Das Brandschutzreferat der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurde um entsprechende Fristverlängerung zur Behebung der Mängel gebeten.
RLT-Anlagen
Gemäß derzeitigem Sachstand werden die raumlufttechnischen Anlagen in den Sommerferien 2022 an allen Grundschulen (außer Neubau Schweich) installiert.
1.3. Mitteilungen; Sportentwicklungskonzept
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Schweich hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 einstimmig beschlossen, das Institut für Sportentwicklung (ISE) in Trier mit der Erstellung eines Sportentwicklungskonzeptes für die Verbandsgemeinde Schweich zu beauftragen.
Das Konzept soll voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen und kann dann auch in die Beratungen zur Anmeldung beim Landkreis (Prioritätenliste) für das Sportstättenförderprogramm einfließen.
1.4. Mitteilungen; Sportstättenförderprogramm 2023
Im Rahmen der Aufstellung der Prioritätenliste 2023 hat die ADD Trier darauf hingewiesen, dass ab sofort nur noch Maßnahmen in die Prioritätenlisten aufgenommen werden dürfen, für die der Maßnahmenträger bis zum 15.11. des Vorjahres (15.11.2022 für die Prioritätenliste 2023) vollständige Antragsunterlagen vorlegen und mit deren Umsetzung unmittelbar nach einer Bewilligung begonnen werden kann.
Um die Prioritätenlisten 2023 aufstellen und von den Kreisgremien beschließen lassen zu können, bat die Kreisverwaltung bezugnehmend auf die eingereichten Meldungen für das Jahr 2023 bis zum 06.05.2022 um Mitteilung, welche der angemeldeten Maßnahmen die o. g. Voraussetzungen erfüllen und somit ggfls. im Rahmen der Aufstellung der Prioritätenliste 2023 berücksichtigt werden können.
Nach Rückfragen bei den Ortsgemeinden, die auf der Prioritätenliste für das Sportstätten-Förderprogramm 2023 der Verbandsgemeinde Schweich stehen, wurde der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass für die Maßnahme
1. „Kunstrasenplatz der Ortgemeinde Leiwen“ bis zum 15.11.2022 keine vollständigen Antragsunterlagen vorgelegt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden,
2. „Kunstrasenplatz der Ortsgemeinde Kenn“ die erforderlichen Antragsunterlagen bis zum 15.11.2022 erstellt werden könnten,
3. „Gemeinsamer Kunstrasenplatz der Ortsgemeinden Longuich, Fell, Riol“ bis zum 15.11.2022 noch keine vollständigen Antragsunterlagen vorgelegt werden können.
Die Kreisverwaltung hat daraufhin mitgeteilt, dass mit der Erstellung der Unterlagen erst nach Beschlussfassung der Prioritätenliste im Kreisausschuss (Juni) begonnen werden sollte, um unnötige Kosten zu vermeiden. Hintergrund ist, dass grundsätzlich erst das bestehende Kunstrasenbedarfskonzept des Kreises umgesetzt werden soll. Hierbei konnten die Kunstrasenplätze der VG Schweich noch nicht berücksichtigt werden. Vorher stehen die Umsetzungen von 4 Kunstrasenplätzen aus anderen Verbandsgemeinden an.
1.5. Mitteilungen; Klimaschutz - Ausschreibung Unterstützungsleistung
Im Rahmen des Vorhabens Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes mit Klimaschutzmanagement sind Dienstleistung eines externen Beraters als erster Meilenstein erforderlich. Die Unterstützungsleistungen umfassen die folgenden drei Bausteine: 1. Energie und THG-Bilanzierung, 2. Potenzialanalyse und Szenarien und 3. Prozessunterstützung. Dafür stehen laut Zuwendungsbescheid 34.200 € zur Verfügung. Davon werden 25.650 € (75%) gefördert. Die Leistungen wurden am 25.05.2022 beschränkt ausgeschrieben und sollen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.07.2022 vergeben werden.
1.6. Mitteilungen; Genehmigungsverfügung 3. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 der Verbandsgemeinde Schweich
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat mit der Genehmigungsverfügung vom 16.05.2022, eingegangen am 23.05.2022, die 3. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Schweich für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt.
Der in der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 8.879.000 € wurde in voller Höhe genehmigt.
Von dem festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.150.000 € wurde der genehmigungspflichtige Teilbetrag in Höhe von 352.500 € ebenfalls in voller Höhe genehmigt.
Die Überprüfung des Nachtragshaushaltsplanes führte zu Bemerkungen bzw. Anregungen betreffend des Ergebnis-/Finanzhaushaltes sowie zu einzelnen Investitionsmaßnahmen.
Die Fraktionen haben mit Schreiben vom 25.05.2022 die Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht erhalten.
1.7. Mitteilung; Forderungen von Anliegern des Schantelbaches in Leiwen abgelehnt
Das Landgericht Trier hat mit zwei Urteilen, verkündet am 30.05.2022, Amtshaftungsansprüche von Anliegern des Schantelbaches aus dem Jahr 2015 gegen die Verbandsgemeinde abgewiesen und damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Trier vom Dezember 2019 bestätigt.
Wichtig für weitere Renaturierungsprojekte ist die Feststellung, dass die Anlieger keinen Anspruch auf Beibehaltung einer künstlichen Ausgestaltung eines Baches haben. Auch sei die Durchfeuchtung der Bachaue (und damit Schäden an nicht ordnungsgemäß abgedichteten Gebäuden) eine natürliche Folge der Renaturierung, die kein Sonderopfer der Anlieger darstelle.
1.8. Genehmigung Veranstaltungen, Anforderungen
Im Polizei-und Ordnungsbehördengesetz RLP wurde eine neue Vorschrift aufgenommen, durch die die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel verbessert werden soll. In umfangreichen Anwendungshinweisen, die das Ministerium des Inneren und für Sport hierzu erlassen hat, werden diese Erfordernisse konkretisiert. Hierbei geht es insbesondere um die Verpflichtung des Veranstalters, rechtzeitig die Veranstaltung anzuzeigen und die ordnungsrechtlichen Anforderungen abzustimmen.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung hat dazu am 01.04.2022 bereits eine Information für Veranstalter stattgefunden.
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der Diskussion/Fragen der vorstehenden Veranstaltung hat die Verwaltung ein Formular (Fragenkatalog) entwickelt, das dem Ordnungsamt eine Beurteilung der Veranstaltung hinsichtlich der Sicherheit und erforderlicher Auflagen ermöglichen und den Veranstaltern ebenso eine Orientierungshilfe bei der Planung und Durchführung des/der Festes/Veranstaltung bieten soll.
Das Formular dient nicht nur zur Beantragung einer Gestattung nach § 12 GastG (sog. Schankerlaubnis); gleichzeitig werden Angaben zu weiter erforderlichen Genehmigungen (verkehrsbehördliche Anordnungen, Ausnahmen nach LImSchG etc.) abgefragt, so dass die Veranstalter diese nicht mehr einzeln beantragen müssen. Die zuständigen Sachbearbeiter/Behörden werden automatisch beteiligt.
In der nächsten Haupt-und Finanzausschusssitzung soll zu den bisherigen Erfahrung berichtet werden.
2. Pendler - Radroute Konz - Trier- Schweich
2.1. Zustimmung zur Kooperationsvereinbarung Stufe II
Nachdem im September 2018 die Kooperationsvereinbarung Stufe I (KV I) zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die „Pendler-Radroute Konz - Trier - Schweich“ vereinbart wurde, soll jetzt die Kooperationsvereinbarung Stufe II (KV II) zur Mitwirkung am Realisierungsprozess und Umsetzung der Pendler Radroute unterzeichnet werden.
Die KV II wurde durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP) in Verbindung mit dem LBM Trier und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLM) erarbeitet und intern abgestimmt. Das MWVLW, der LBM sowie die Stadt Trier und die Verbandsgemeinden Konz und Schweich schließen gemeinsam die KV II als Projektpartner ab.
Gegenstand der KV II sind:
| • | Aufgabenverteilung zwischen den Projektpartnern bei der Durchführung des Projekts, |
| • | die Übersicht der vorläufigen Zuständigkeiten gemäß Übersichtsplan, |
| • | die Absichtserklärung zur Beauftragung der technischen Objektplanung sowie der verkehrsrechtlichen Planung in eigener Zuständigkeit, |
| • | die Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern bei der Realisierung / Umsetzung der PRR, |
| • | der Fördergegenstand sowie |
| • | der Förderumfang. |
In der KV II sind somit die erforderlichen nächsten Schritte aufgeführt, die als zielführend und essentiell gesehen werden, um das gemeinschaftliche Projekt „Pendler-Radroute“ ganzheitlich zu planen und umzusetzen.
Die Planung und der Bau der Pendler-Radroute liegen im Verantwortungsbereich der Städte und Kommunen sowie des LBMs. Der LBM und die kommunalen Vertragspartner haben die Federführung inne für die festgelegte Vorzugstrasse, die Objektplanung und Konkretisierung der Vorgehensweise sowie für die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb ihres Hoheitsgebietes bzw. ihre Zuständigkeit betreffend; dieses beinhaltet ebenfalls die Baurechtsschaffungen etwaiger Maßnahmen.
Die o. g. Projektpartner kooperieren im Projekt „Pendler-Radroute Konz - Trier - Schweich". Ziel ist die gemeinsame Realisierung einer entsprechenden, durchgängigen Streckenverbindung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie.
Der LBM ist davon überzeugt mit der KV II ein gutes Instrument für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Projektpartnern zur Verfügung zu haben. Nach der Unterzeichnung der KV II durch die Projektpartner, soll auf dieser Basis die PRR ganzheitlich vorangetrieben werden.
Die Verbandsgemeinde Schweich wollte die Maßnahmen der Machbarkeitsstudie zeitnah umsetzen, und hatte daher schon im Sommer 2021 das Büro BFH, Trier mit der Planung eines Abschnittes der Pendler- Radroute beauftragt, für den mittlerweile die Entwurfsplanung vorliegt. Somit ist die Verbandsgemeinde Schweich schon in der Umsetzung, die in der Vereinbarung geregelt ist.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken den Kooperationsvereinbarung Stufe II als Absichtserklärung zur Mitwirkung am Realisierungsprozess und Umsetzung der „Pendler-Radroute (PRR), Konz - Trier - Schweich“ zu unterzeichnen.
Bau-Ing. Porten, Verbandsgemeindeverwaltung erläutert das bisherige Verfahren, die voraussichtlichen Kosten und die Unterstützung durch das LBM zu dem Förderprogrammen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung Stufe II als Absichtserklärung zur Mitwirkung am Realisierungsprozess und Umsetzung der „Pendler-Radroute (PRR), Konz - Trier - Schweich“ zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2.2. Vorstellung der Entwurfsplanung im Bereich Schweich - Issel
In der Verbandsgemeinderatssitzung am 21.12.2021 wurde beschlossen, die Umsetzung des Bauprojekts „Pendlerradroute Konz-Trier-Schweich“ mit Kosten von rund 530.000 € für die Jahre 2022 und 2023 in den Haushalt der VG aufzunehmen und einen Förderantrag beim Sonderprogramm „Stadt und Land“ zu stellen. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von ca. 132.500 € (25%) wird von der Verbandsgemeinde getragen.
Zwischenzeitlich wurde die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom Büro BFH, Trier erstellt. Grundlage hierfür war die Machbarkeitsstudie des Büros Sweco, Koblenz mit einer Kostenschätzung vom Mai 2020 über 530.000 € für das Teilstück Gemarkungsgrenze Trier/Schweich bis Unterführung Ermesgraben Schweich (Länge ca.3,3 km).
In der Entwurfsplanung wurden die Maßnahmen aus der Machbarbarkeitsstudie im Detail geplant und die Forderungen der SGD Nord für die wasserrechtliche und landespflegerische Genehmigung sowie das Baugrundgutachten mit eingearbeitet. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 1.075.141 €.
Diese Kostensteigerung von ca. 545.000 € setzt sich aus verschiedenen Faktoren wie folgt zusammen:
| - | Die Kostenschätzungen in der Machbarkeitsstudie vom Büro Sweco bezogen sich nur auf die reine Deckenerneuerung, Markierungen und Beschilderungen. Hier wurden Nettobaukosten von ca. 117 €/ lfdm ermittelt. Grundlage hierfür war eine grobe Kostenschätzung, die nicht ins Detail ging und auch keinerlei Erdarbeiten im Unterbau berücksichtigte. In der Entwurfsplanung, unter Berücksichtigung aller Details und Randbedingungen, wurden Nettobaukosten von ca. 228 €/ lfdm ermittelt. |
| - | Die Baugrunduntersuchungen zeigten auf, dass in den meisten Bereichen eine reine Deckenerneuerung nicht möglich ist, da der Untergrund nicht tragfähig und frostsicher ist. Die hierfür notwendigen Arbeiten, die in der Machbarkeitsstudie nicht berücksichtigt waren, haben ein Gesamtvolumen von ca. 375.000 €. |
| - | Des Weiteren wurden durch die landespflegerischen Forderungen Wurzelbrücken notwendig, die Mehrkosten in Höhe von rund 120.000 € verursachen. |
| - | Nachdem die Grobkostenschätzung im Mai 2020 aufgestellt wurde, gab es bis zur Aufstellung der Kosten in der Entwurfsplanung im März 2022 eine Baukostensteigerung von ca. 15%, die auch nochmal die Kosten um ca.80.000 € erhöht. |
Wegen der Kostensteigerung wurde mit der Förderstelle LBM, Koblenz, bezüglich des Sonderprogrammes „Stadt und Land“, Kontakt aufgenommen. Zurzeit sind noch genügend Fördermittel vorhanden, so dass der Antrag mit den höheren Kosten eingereicht werden kann.
Bürgermeisterin Horsch begrüßt Herrn Burkhart vom Planungsbüro BFH, Trier, der in einer Präsentation insbesondere Folgendes erläutert:
| • | Streckenverlauf zwischen Schweich und Konz mit Zuständigkeitsbereichen der Verbandsgemeinde Konz, der Stadt Trier und der Verbandsgemeinde Schweich |
| • | Streckenverlauf im Bereich der Stadt Schweich |
| • | Detailplanungen der einzelnen Abschnitte im Bereich der Stadt Schweich |
| • | Verbreiterung der Unterführungen B 53 und Ermesgraben |
In der anschließenden Beratung wird die Notwendigkeit der Verbreiterung von bestehenden Unterführungen erörtert, insbesondere weil im Umfeld einer Unterführung eine Engstelle auf eine Strecke von 30 m vorhanden ist. Auch wenn die Zuständigkeit dafür beim Bund sei, sehe man vor Ort nicht die Notwendigkeit hierfür. Es sollten andere Möglichkeiten gesucht werden, auf die Engstellen hinzuweisen. Weiter wird die Nutzung der Wege durch Fußgänger und Radfahrer und die Verkehrsentwicklung und die damit verbundene Verkehrssicherheit diskutiert.
Herr Porten, Verbandsgemeindeverwaltung erklärt die Entwicklung der Streckenführung zwischen den Zentren von Schweich, Trier und Konz und der Anbindung der jeweiligen Bahnhöfe. Nach Bewilligung der Fördermittel sei die Maßnahme bis Dezember 2023 umzusetzen.
Abschließend werden Fragen zu den Kostenabweichungen zwischen der Machbarkeitsstudie und der Entwurfsplanung sowie zur Bewilligung der Fördermittel beantwortet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Entwurfsplanung zu.
Der Verbandsgemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro BFH, Trier mit der Ausführungsplanung und Ausschreibung der Maßnahme, vorbehaltlich der Bezuschussung aus dem Sonderprogrammes „Stadt und Land“.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
3. Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm (LEP IV); Abgabe einer Stellungnahme
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Windkraft und Solarenergie kräftig auszubauen. Mit der vierten Teilfortschreibung des LEP IV werden neue Potentialflächen und Suchräume für die Windenergie eröffnet. Der Entwurf der vierten Teilfortschreibung liegt bis zum 23. Juni 2022 öffentlich aus. Bis zwei Wochen nach diesem Termin können Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Entwurf der vierten Teilfortschreibung des LEP IV enthält im Wesentlichen folgende für die VG Schweich relevanten Änderungen:
| • | G 162 a: Nach diesem Grundsatz sollen kommunale Klimaschutzkonzepte zukünftig insbesondere Wärmestrategien- und Energieplanungen beinhalten. |
| • | G 163 g: Das Konzentrationsgebot (Bau von mind. 3 Windenergieanlagen) wird von einem Ziel auf einen Grundsatz herabgestuft und als Soll-Bestimmung formuliert mit der Folge der möglichen Zulassung von Einzelstandorten. |
| • | Z 163 h: Reduzierung der Mindestsiedlungsabstände zu Siedlungsgebieten auf 900 Meter ohne Höhenstaffelung |
| • | Z 163 i: Reduzierung um weitere 20 Prozent im Falle von Repowering-Vorhaben, an die künftig geringere Voraussetzungen gestellt werden. |
| • | G 166: Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen insbesondere entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen errichtet werden. Bei der Berücksichtigung von ertragsschwachen landwirtschaftlichen Flächen soll die jeweilige regionaltypische Ertragsmesszahl zu Grunde gelegt werden. |
| • | G 168 b: Im Rahmen der Eigenstromversorgung sollen im industriell-gewerblichem, kommunalen und privaten Sektor insbesondere Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, durch geeignete Maßnahmen der Raumordnung und der Bauleitplanung erschlossen werden. |
Das Beteiligungsschreiben liegt allen Ratsmitgliedern vor. Die Entwurfsfassung der Verordnung für das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren ist unter dem nachstehenden Link einsehbar: https://lep.rlp.de.
Bürgermeisterin Horsch weist auf den bestehenden Flächennutzungsplan mit den Regelungen zur Windenergie hin. Der Rat erörtert die Möglichkeiten aus der vorgesehenen Fortschreibung, die Definition der Mindestabstände und die Bedeutung des Ziels 162a.
Die Vorsitzende begrüßt Herrn Jestaedt, Planungsbüro Jestaedt + Partner, Mainz, das mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teilbereich Windenergie beauftragt ist. Er erläutert die Folgen aus der vorgesehenen Teilfortschreibung LEP IV als Vorgaben des Ministeriums des Inneren als Oberste Landesplanungsbehörde.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) zu begrüßen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
4. Flächennutzungsplan
Bürgermeisterin Horsch schlägt wegen des Zusammenhangs zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV vor, den Tagesordnungspunkt 4.3 - 23. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie vorzuziehen und unter nach dem TOP 4.1 zu beraten.
Hiergegen werden keine Einwände erhoben.
4.1. Sachstand verschiedener Verfahren
Sachstand von Änderungsverfahren, zu denen aktuell keine Entscheidungen anstehen:
| a) | 16. Änd., | Mischbaufläche Bekond, Genehmigung ging Anfang Juni 2022 ein und wird demnächst bekanntgemacht |
| b) | 17. Änd., | Gewerbefläche Mehring, Raumordnungsverfahren läuft, Beteiligungsverfahren abgeschlossen, Bewertung der Stellungnahmen ist in Vorbereitung |
| c) | 18. Änd., | Feriendorf im Wald bei Leiwen, Eintritt Genehmigungsfiktion am 16. Juni 2022 |
| d) | 20. Änd., | Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ in Schweich, Offenlageentwurf in Vorbereitung |
| e) | 21. Änd., | Sonderbaufläche „Beherbergung“ in Leiwen (Zummet), Eintritt Genehmigungsfiktion am 14. Juni 2022 |
| f) | 22. Änd., | Sonderbaufläche Solar (Erweiterung) in Schleich, vereinfachte raumordnerische Prüfung läuft bis Ende Juni 2022, danach Offenlage. |
| g) | 24. Änd., | Fortschreibung sachlicher Teilflächennutzungsplan Solar Prüfauftrag an Büro Sonntag vom HFA am 19.05.2022 vergeben |
Wegen der Genehmigungsfiktionen wird die Bearbeitungszeit bei der Kreisverwaltung erörtert.
Weiter wird angemerkt, wegen des zunehmenden Flächendrucks zu priorisieren.
Bürgermeisterin Horsch bemerkt, die genannten Pläne seien alle auf den Weg gebracht. Für die Wohnraumentwicklung sei der Raum begrenzt, Problem sei aber auch die Siedlungsverlagerung von der Stadt auf das Land.
In Bezug auf die Windkraft wird auf die Vorgabe des Bundes zur Flächenausweisung und die Auswirkung auf die Abstandsflächen hingewiesen.
4.2. 23. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
Im Rahmen des wirksamen sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Windkraft (11. Änderung) hat die Verbandsgemeinde Schweich geeignete Flächen für die Windenergie mit der Darstellung von Sonderbauflächen für Windkraftnutzung gesichert. Neben der zeichnerischen Darstellung von Sonderbauflächen enthält der Sachliche Teil-Flächennutzungsplan die folgende textliche Darstellung:
„Eine Windkraftanlage, die an einem bestimmten Standort in der Verbandsgemeinde Schweich errichtet werden soll, liegt innerhalb einer Sonderbaufläche für Windkraftnutzung, wenn das Fundament und der Mast der geplanten Anlage vollständig innerhalb einer Sonderbaufläche für Windkraftnutzung liegen und der Standort des Mastes so weit von der Grenze der Sonderbaufläche entfernt liegt, dass der Rotor der Anlage im Betrieb keine Flächen außerhalb der Sonderbaufläche überstreift.“
Die textliche Darstellung des wirksamen sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 22. Juli 2014 erörtert und beschlossen. Sie dient der Klarstellung, wann sich eine Windenergieanlage innerhalb einer im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche für Windkraftnutzung befindet. Eine umweltfachliche Herleitung und Begründung für die textliche Darstellung besteht nicht.
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Rotorkreisdurchmesser von Windenergieanlagen (WEA) kontinuierlich vergrößert. Im Jahr 2022 beträgt der durchschnittliche Rotorkreisdurchmesser 160 m. Das heißt, eine WEA muss derzeit mindestens 80 m von der Außengrenze der Sonderbaufläche entfernt stehen, um die textliche Darstellung erfüllen zu können. Dies bedeutet eine Reduzierung der tatsächlich nutzbaren Fläche der Sonderbauflächen von insgesamt rund 440 ha auf ca. 180 ha. Im Verhältnis zu 15.447 ha Gesamtfläche der Verbandsgemeinde werden damit insgesamt statt rund 2,8% nur noch 1,16% für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung gestellt. Die textliche Darstellung führt also zu einer Verringerung der für die Windkraft nutzbaren Fläche um ca. 60%.
Gemäß dem Grundsatz G 163 a der 3. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) sollen mindestens 2% der Fläche des Landes Rheinland-Pfalz für die Windenergienutzung bereitgestellt werden, um einen substanziellen Beitrag zur Stromerzeugung zu ermöglichen. Die Regionen des Landes leisten hierzu entsprechend ihrer natürlichen Voraussetzungen einen anteiligen Beitrag. Bei Anwendung der textlichen Darstellung kann die Verbandsgemeinde Schweich ihren Beitrag nicht ausreichend leisten.
Um die vollständige Fläche der Sonderbauflächen nutzen zu können, ist die Streichung der textlichen Darstellung erforderlich.
Derzeit ist ein Repowering der Windfarm ‚Mehringer Höhe innerhalb der Sonderbaufläche Nr. 6 „Mehring 1“ in Planung. Die Abgrenzung entspricht dabei dem Vorranggebiet für die Windenergienutzung gemäß dem Regionalen Raumordnungsplan Trier (2004). Vorgesehen sind der Rückbau der 14 bestehenden WEA mit einer Nennleistung von insgesamt 28 MW und die Errichtung von sieben WEA mit einer Nennleistung von insgesamt 38,5 MW. Die geplanten WEA mit der Bezeichnung R1 bis R5 befinden sich in der Gemarkung Mehring, die zwei weiteren WEA R6 und R7 sind in der Gemarkung Bescheid geplant. Vorgesehen wird ein Anlagentyp mit einer Nabenhöhe von 166,6 m und einem Rotorkreisdurchmesser von 160 m. Die geplanten WEA R1 bis R5 liegen mit ihrem Mast vollständig innerhalb der Sonderbaufläche Nr. 6 „Mehring 1“. Aufgrund des schmalen Flächenzuschnitts und der vergleichsweise geringen Größe der Sonderbaufläche überstreift jedoch der Rotor Flächen außerhalb der Sonderbaufläche. Bei Anwendung der textlichen Darstellung ist ein Repowering auf der Sonderbaufläche Nr. 6 nicht realisierbar.
Der Änderungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde Schweich und somit alle Sonderbauflächen für Windkraftnutzung gemäß des wirksamen sachlichen Teil-Flächennutzungsplans Windkraft. Die Grenzen der Sonderbauflächen bleiben von der 23. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans unberührt.
Den geltenden landes- und regionalplanerischen Zielvorgaben kann entsprochen werden. Weiterhin steht die 23. Änderung des Flächennutzungsplans den umweltpolitischen Zielen der in Aufstellung befindlichen 4. Teilfortschreibung des LEP IV nicht entgegen.
Im Vorfeld einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt sowie der Arbeitsgruppe regenerative Energien am 19. Mai 2022 wurden die für das Repowering anstehenden Fläche in Mehring vor Ort besichtigt. Ein Vertreter des Investors hat das Vorhaben anschaulich erläutert und aufkommende Fragen beantwortet. In der anschließenden Sitzung hat der zuständige Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat mehrheitlich (bei einer Gegenstimme) den Aufstellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Streichung der textlichen Darstellung aus dem wirksamen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft (11. Änderung) empfohlen.
Bürgermeisterin Horsch erteilt Herrn Jestaedt, Planungsbüro Jestaedt + Partner das Wort, der in einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, die Änderungen mit den jeweiligen Planzeichnungen und der technischen Entwicklung erläutert. Es bleibe bei der Einzelfallprüfung für die Anlagen, mit der Änderung werde nur eine Raumerweiterung verfolgt.
Weiter erläutert er das „Wind-an-Land-Gesetz“ mit den Flächenbeitragswerten der Bundesländer.
Daraus werde folgende neue textliche Darstellung (23. Änderung) vorgeschlagen:
Eine Windkraftanlage, die an einem bestimmten Standort in der Verbandsgemeinde Schweicherrichtet werden soll, liegt innerhalb einer Sonderbaufläche für Windkraftnutzung, wenn der Mast der geplanten Anlage ohne Fundament vollständig innerhalb einer Sonderbaufläche für Windkraftnutzung liegt. Das Überragen von Flächen außerhalb der Sonderbaufläche für Windkraftnutzung durch die Rotoren ist zulässig.
Den Ratsmitgliedern liegen die Darstellung der theoretisch nutzbaren Fläche bei Anwendung der textlichen Darstellung, die Planzeichnung der 11. Änderung und die Planzeichnung der 23. Änderung vor.
Ratsmitglied Sauer, CDU-Fraktion begrüßt die vorgesehene Änderung, insbesondere im Hinblick auf das Repowering in Mehring. In Bezug auf die vorgesehene Gesetzesänderung des Bundes sei zu fragen, ob man sich mit den bisher geplanten Windkraftanlagen begnüge oder nun weitere Möglichkeiten zur Ausweisung von Flächen für Windkraftnutzung nutzen wolle.
Ratsmitglied Sebastiani, FWG-Fraktion führt aus, mit der Streichung der Textfestsetzung sei man einverstanden, jetzt sei eine andere vorgesehen. Mit dieser werde Klarheit geschaffen, im Haupt- und Finanzausschuss sei die Angelegenheit anders besprochen worden.
Ratsmitglied Ines Kartheuser, Fraktion Bündnis90/Grüne befürwortet grundsätzlich die Überlegungen.
Ratsmitglied Polotzek, SPD-Fraktion beantragt eine Sitzungsunterbrechung, der zugestimmt wird.
Die Sitzung wird von 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr unterbrochen.
Ratsmitglied Schneiders, SPD-Fraktion erklärt, er habe grundsätzliche Bedenken gegen den Flächennutzungsplan. Mit der Änderung würden die Windräder 80 m näher an den Ort rücken und die Fundamente verändert. Fell werde mehr belastet. Die Windräder in Waldrach seien 1,3 km entfernt und hörbar. Größere Windräder hätten größere Geschwindigkeiten und seien lauter. Er stimme daher gegen die Änderung.
Beschluss:
| 1. | Die Einleitung des Änderungsverfahrens wird beschlossen, mit der Änderung der textliche Darstellung wie folgt: |
|
| Eine Windkraftanlage, die an einem bestimmten Standort in der Verbandsgemeinde Schweich errichtet werden soll, liegt innerhalb einer Sonderbaufläche für Windkraftnutzung, wenn der Mast der geplanten Anlage ohne Fundament vollständig innerhalb einer Sonderbaufläche für Windkraftnutzung liegt. Das Überragen von Flächen außerhalb der Sonderbaufläche für Windkraftnutzung durch die Rotoren ist zulässig. |
| 2. | Eine landesplanerische Stellungnahme soll angefordert werden. |
| 3. | Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll durchgeführt werden. |
| 4. | Sofern in der landesplanerischen Stellungnahme und in den Hinweisen im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung keine fundamentale Kritik zu der Änderung vorgetragen wird, kann ohne weitere Abstimmung im Verbandsgemeinderat die Offenlage durchgeführt werden. |
| 5. | Die nach den Vorgaben der Gemeindeordnung erforderlichen Zustimmungen aller Gemeinden zum finalen Feststellungsbeschluss sollen frühzeitig eingefordert werden. |
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Nein-Stimmen: 2
4.3. 19. Änderung zur Schaffung von Wohnbauflächen in Schweich; Abstimmung des Offenlageentwurfs
Die am 25.08.2020 eingeleitete Änderung umfasste ursprünglich auch eine kleinere Wohnbaufläche in der Nähe der Autobahn bei Schweich. Für diesen Bereich hat die Stadt Schweich zwischenzeitlich den Bebauungsplan „Vor der Schaumbach“ nach § 13 b BauGB aufgestellt, für den aufgrund der Gesetzeslage keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich war. Dieser Bereich wird in den Flächennutzungsplan nun lediglich nachträglich übernommen.
In der frühzeitigen Beteiligung wurden auch Hinweise zu einem Mitfahrerparkplatz des LBM beim Sportplatz Schweich abgefragt. Da das Baurecht für diesen Platz über separate Verfahren erfolgt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans entbehrlich.
Insofern betrifft das weitere Verfahren lediglich eine größere Wohnbaufläche westlich des neuen Schulzentrums „ISP Schweich“
Die in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangenen Hinweise sowie die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurden durch das Büro Planung1, Wittlich in einer Synopse aufbereitet und kommentiert. Die Unterlagen aus der Offenlage liegen allen Ratsmitgliedern vor.
Bürgermeisterin Horsch begrüßt Herrn Heßer, Büro Planung 1, Wittlich der in einer Präsentation die verbliebene Wohnbaufläche westlich des neuen Schulzentrums „ISP Schweich“ für die 19. Änderung darstellt. Er erläutert die eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Enthaltungen: 1
Ratsmitglied Ines Kartheuser, Frakttion Bündnis 90/Die Grünen erklärt zu Ihrer Enthaltung, Grund sei die Ressource Boden. Durch die Ausweisung würden landwirtschaftliche Flächen wieder wegfallen, es werde aber auch die Notwendigkeit für die Wohnraum gesehen. Daher sollte ein flächensparender Bebauungsplan aufgestellt werden.
4.4. 25. Änderung, Bekond, Darstellung einer Fläche zur Ansiedlung eines Nahversorgers
Die Ortsgemeinde Bekond möchte am Ortsrand, gegenüber dem Gewerbegebiet, einen Nahversorger mit unter 800 qm Verkaufsfläche auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ansiedeln. Der Landwirt ist bereit, die Flächen an einen Investor zu veräußern. Der Ortsgemeinderat hat am 18. Mai 2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und gleichzeitig den Antrag gestellt, die Verbandsgemeinde möge den Flächennutzungsplan hierfür ändern.
Im in Aufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier gehört Bekond zum künftigen Grundzentrum Föhren/Hetzerath. In Föhren und in Hetzerath wurden bereits Nahversorger angesiedelt. Nach Rücksprache des Ortsbürgermeisters mit der Unteren Landesplanung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist Bekond jedoch berechtigt, zur Nahversorgung der eigenen Bevölkerung ein eigenes Angebot bis zu unter 800 qm Verkaufsfläche zu entwickeln.
Beschluss:
| 1. | Dem Wunsch der Ortsgemeinde Bekond entsprechend wird die Einleitung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. |
| 2. | Am Ortseingang soll eine bisher für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehene Fläche so geändert werden, dass ein Nahversorgungsbetrieb dort angesiedelt werden kann. |
| 3. | Die landesplanerische Stellungnahme soll bei der Kreisverwaltung beantragt werden. |
| 4. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll im Parallelverfahren mit der des Bebauungsplanverfahrens der Ortsgemeinde erfolgen. |
| 5. | Sofern die landesplanerische Stellungnahme als auch die Hinweise im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden keine fundierten Konflikte aufzeigen, kann die Offenlage ohne weitere Abstimmung im Verbandsgemeinderat durchgeführt werden. |
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Enthaltungen: 2
5. Vergaben im Bereich Brand- und Katastrophenschutz
5.1. Kommandowagen/Transportfahrzeug gemäß Waldbrandkonzept RLP
Vergangene Einsatzszenarien wie Wald- und Vegetationsbrände sowie auch Starkregenereignisse haben gezeigt, dass eine umfangreiche Lageerkundung vor Ort unabdingbar für den Einsatzerfolg ist. Oftmals müssen dazu schlecht zugängliche Bereiche oder auch mehrere Einsatzstellen parallel in oder außerhalb von Ortslagen erreicht und erkundet werden. Teilweise ist das mit normalen PKW nicht möglich. Aus diesem Grund soll ein entsprechender Kommandowagen als Pick-up beschafft werden, der auch im Gelände oder schlecht befahrbaren Bereichen eingesetzt werden kann. Im Feuerwehrausschuss 2021 wurde diese Thematik bereits vorgestellt. Seitens des Ausschusses wurde empfohlen, einen entsprechenden Ansatz im Nachtragshaushalt vorzusehen.
Der Markt wurde daher nach Fahrzeugen mit folgenden Anforderungen erkundet:
| • | Pick-up als Doppelkabiner |
| • | Allradantrieb mit sperrbarem Hinterachsdifferenzial |
| • | Automatikgetriebe |
| • | mind. 100 kW Leistung, Diesel |
| • | Geländetauglichkeit mit entsprechender Wattiefe, Steigfähigkeit u.a. |
Die kalkulierten Kosten für ein solches Fahrzeug mit v. g. Ausstattung inkl. feuerwehrtechnischem Aufbau belaufen sich auf ca. 60.000 €.
Aufgrund der aktuellen Markt- und Wirtschaftslage können Lieferzeiten für Fahrgestelle nicht beziffert werden oder die Lieferfähigkeit ist gar nicht gegeben.
Nach einer Angebotsanfrage liegen drei Angebote für das Fahrzeug vor. Alle Bieter haben ein identisches Fahrzeug (Mitsubishi, Modell: L 200 DC Select 2.2 D) angeboten und eine kurzfristige Verfügbarkeit ist ebenfalls gegeben.
Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Buschmann, Trierweiler, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 43.500,00 € inkl. MwSt. Der Preis liegt ca. 7.700,00 € unter dem aktuellen Listenpreis.
Die Preisspanne für das angebotene Fahrzeug beträgt: 43.500,00 € bis 45.068,43 € inkl. MwSt.
Die Kostenschätzung für den Aufbau (u.a. Funk- und Kommunikationseinrichtungen, Sondersignalanlage), welcher zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, beläuft sich auf ca. 15.000,00 €. Im Wald- und Vegetationsbrandbekämpfungskonzept des Landes Rheinland-Pfalz wurde den Gemeinden mit großen zusammenhängenden Waldbeständen Fördermöglichkeiten für ein Fahrzeug analog eines Kommandowagens zur Erkundung, zum Personen- und Materialtransport eingeräumt. Ein entsprechender Förderantrag wurde seitens der Verwaltung gestellt. Die ADD hat die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges anerkannt und eine Förderung in Höhe von 20.000 € bereits in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs an die Firma Buschmann, Trierweiler, zum Angebotspreis von 43.500,00 € brutto zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5.2. GW-TS für die FW Schleich
In der Sitzung des Feuerwehrausschusses im September 2020 wurde die Beschaffung eines Gerätewagen-Tragkraftspritze (GW-TS) für die Feuerwehr Schleich empfohlen. Dafür sollten im Haushaltsjahr 2022 entsprechende Mittel in Höhe von 45.000 € vorgesehen werden.
Nach öffentlicher Ausschreibung wurden zum Submissionstermin sechs Angebote eingereicht.
Das Leistungsverzeichnis wurde in zwei Lose - Fahrgestell + Aufbau und Beladung - unterteilt. Gemäß dem Leistungsverzeichnis wurde als einziges Wertungskriterium für die vorliegende Ausschreibung der Gesamtpreis herangezogen, da die Erfüllung des Leistungsverzeichnisses bereits das Vorliegen anderer Kriterien, wie z.B. Qualität, technischer Wert oder Zweckmäßigkeit sicherstellt.
Nach Wertung der Angebote ergibt sich folgende Vergabeempfehlung:
Los 1a Fahrgestell und Los 1b Aufbau
Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Mandl Engineering Sonderfahrzeugbau, Dreis-Brück, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 64.783,60 € inkl. MWSt.
Die Preisspanne für das Los Fahrgestell und Aufbau beträgt: 64.783,60 € bis 84.601,56 € inkl. MWSt.
Los 2 Beladung
Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 9.115,11 € inkl. MwSt.
Die Preisspanne für das Los Beladung beträgt: 9.115,11 € bis 10.081,68 € inkl. MWSt.
Der Gesamtpreis für das Fahrzeug inkl. Beladung beträgt 73.898,71 € inkl. MWSt. Die Mehrkosten sind durch den Gesamtansatz gedeckt.
Für die Beschaffung des Fahrzeugs wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die ADD hat die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges anerkannt und eine Förderung in Höhe von 16.000 € bereits in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
| • | den Auftrag für das Los Fahrgestell und Aufbau an die Firma Mandl Engineering Sonderfahrzeugbau, Dreis-Brück zum Angebotspreis von 64.783,60 € brutto sowie |
| • | den Auftrag für das Los Beladung an die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz zum Angebotspreis von 9.115,11 € brutto |
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5.3. TLF 3000 für die FW Leiwen
Im Entwicklungs- und Beschaffungskonzept ist u. a. die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 3000 für die Feuerwehr Leiwen vorgesehen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.05.2021 wurde der Beschluss zur Ausschreibung eines solchen Fahrzeugs gefasst. Im Haushaltsplan sind 350.000,00 € vorgesehen.
Nach europaweiter Ausschreibung mit Vergleichsvorführung haben zwölf Firmen das Leistungsverzeichnis angefordert und es wurden zum Submissionstermin sieben Angebote eingereicht.
Das Leistungsverzeichnis wurde in drei Lose - Fahrgestell, Aufbau und Beladung - unterteilt. Als Wertungskriterien entfallen beim Los Fahrgestell 60% auf den Preis und 40% auf technische Merkmale. Beim Los Aufbau entfallen auf den Preis 40% und auf technische Merkmale 30%. Weitere 30% fließen aufgrund der Vergleichsvorführung der Hersteller in die Wertung mit ein. Das Los Beladung unterliegt bei der Wertung zu 100% dem Preis.
Nach Wertung der Angebote gemäß den v. g. Kriterien ergibt sich folgende Vergabeempfehlung:
Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau
Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Magirus GmbH, Ulm, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 316.599,50 € inkl. MwSt.
Die Preisspanne für die Lose Fahrgestell und Aufbau beträgt: 316.599,50 € bis 332.069,50 € inkl. MwSt.
Los 3 Beladung
Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Schmitt Feuerwehrtechnik, Neuwied, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 46.628,54 € inkl. MwSt.
Die Preisspanne für das Los Beladung beträgt: 46.628,54 € bis 56.312,34 € inkl. MwSt.
Der Gesamtpreis für das Fahrzeug inkl. Beladung beträgt 363.228,04 € inkl. MwSt.
Für die Beschaffung des Fahrzeugs wurde ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die ADD hat die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges anerkannt und eine Förderung in Höhe von 78.000 € bereits in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
| • | den Auftrag für die Lose Fahrgestell und Aufbau an die Firma Magirus, Ulm zum Angebotspreis von 316.599,50 € brutto sowie |
| • | den Auftrag für das Los Beladung an die Firma Schmitt Feuerwehrtechnik, Neuwied, zum Angebotspreis von 46.628,54 € brutto |
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Digitale Entwicklung der Ortsgemeinden/ Stadt - Übernahme der Kosten für den Internetauftritt durch die VG -
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat am 11.02.2022 bei der Firma Chamäleon AG die Neugestaltung der Internetseite der VG (www.schweich.de) in Auftrag gegeben. Inzwischen wurde die Grundstruktur (Layout, Farben, Aufbau, Schriftarten, Menüpunkte etc.) vereinbart und die Webseite befindet sich derzeit in der Umsetzung.
In den Sitzungen des Ausschusses für Digitalisierung vom 13.10.2020 und vom 21.04.2021 wurde die Thematik der Barrierefreiheit von Internetseiten besprochen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (BITV 2.0 d. Bundes und BITV RLP d. Landes) müssen die Internetseiten von Kommunen barrierefrei sein. Da die Gestaltung von barrierefreien Webseiten vor allem für die Ortsgemeinden mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, wurde die Verwaltung beauftragt, Lösungen und Angebote zur barrierefreien Gestaltung für die Ortsgemeinden einzuholen.
Solche Internetlösungen für kleinere Gemeinden wurden von der Firma Chamäleon auf der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 06.07.2021 und in Online-Informationsveranstaltungen im Dezember 2021 vorgestellt und für interessierte Ortsgemeinden wurden Angebote erstellt. Vor allem aufgrund der zum Teil hohen Preise der Firma Chamäleon war die Resonanz auf diese Angebote sehr gering.
In der Sitzung des Digitalausschusses am 15.02.2022 wurde diese Thematik erneut erörtert und es wurde der Wunsch nach einem gemeinsamen Internetauftritt von Verbandsgemeinde und allen Ortsgemeinden und der Stadt Schweich geäußert. Technisch ist dies durch die "Multisite-Fähigkeit des Templatesets" umsetzbar, d.h. die Internetseite der VG wird die "Mutterseite" und die Seiten der Ortsgemeinden "Tochterseiten". Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals mit der Firma Chamäleon zu verhandeln, um möglichst alle Gemeinden zu einer gemeinsamen Lösung zu bringen. Zudem wurde das Angebot eines alternativen Anbieters eingeholt, dessen Lösung sich jedoch als nicht barrierefrei herausstellte und deswegen ausschied.
Die Firma Chamäleon bietet die Multisite-Fähigkeit mit dem Erwerb eines Erweiterungsmoduls an. Praktisch bedeutet dies, dass das grobe Layout, der Seitenaufbau, für alle gleich ist, die Ortsgemeinden aber weiterhin frei in der Wahl von Farben, Schriftarten und Hintergrundbildern sind.
Die großen Vorteile für die Ortsgemeinden sind:
| 1. | Eine moderne Internetseite für diejenigen Ortsgemeinden, die bislang noch gar keine Webseite haben und für jene, deren Seite veraltet ist. |
| 2. | Die Möglichkeit, eine gesetzeskonforme, barrierefreie Webseite mit modernem responsiven Design zu erhalten. |
| 3. | Ein koordiniertes, sauberes Erscheinungsbild der gesamten Verbandsgemeinde Schweich nach außen. |
| 4. | Die Integration von rlpDirekt in die Webseiten der Ortsgemeinden, so dass der Bürger später über die Seiten der Ortsgemeinden zu den Online-Antragsverfahren gelangen kann. |
Der Wunsch nach einer gemeinsamen Lösung wurde erneut in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 17.02.2022, in der Verbandsgemeinderatssitzung am 08.03.2022 und im Workshop Digitalstrategie am 07.05.2022 bekräftigt und es wurde die Absicht einer Kostenübernahme durch die Verbandsgemeinde geäußert.
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 11.05.2022 wurde das neue Layout der Verbandsgemeinde-Webseite und die Möglichkeit für die Ortsgemeinden, sich der neuen Internetseite der Verbandsgemeinde anzuschließen, vorgestellt. Beides wurde sehr positiv aufgenommen. Fast alle Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen haben ihre Zusage ausgesprochen - vorbehaltlich der Entscheidung der Gemeinderäte -, sich mit den Internetseiten der Ortsgemeinden der neuen Webseite der Verbandsgemeinde anzuschließen, wenn die VG die Kosten für die einmalige Einrichtung, die jährliche Wartung und die Schulungen übernimmt.
Auch wurden auf dieser Ortsbürgermeisterdienstbesprechung seitens der Ortsgemeinden verschiedene Notwendigkeiten, wie einen Veranstaltungskalender, ein Hilfsmodul zur einfacheren Herstellung der Barrierefreiheit und die Möglichkeit zum Reservieren gemeindlicher Einrichtungen geäußert. Diese Leistungen sind nicht in der Basisversion enthalten und es müssen hierzu Zusatzmodule erworben werden.
Im Nachgang dieser Ortsbürgermeisterdienstbesprechung konnte die Verwaltung durch erneute Verhandlung mit der Firma Chamäleon bessere Konditionen erreichen. Ein von Chamäleon zunächst mit Staffelpreisen versehenes Angebot gilt nun unabhängig davon, wie viele Gemeinden mitmachen. Auch werden nun alle von der VG erworbenen Zusatzmodule den Gemeinden ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt.
Die Kosten sind in einer allen Ratsmitgliedern vorliegenden Tabelle zusammengestellt. Sollten sich alle Ortsgemeinden und die Stadt Schweich daran beteiligen, so belaufen sich die einmaligen Kosten inklusive aller Zusatzmodule auf 44.412 € und die jährlichen Kosten auf rd. 13.300 €.
Es ist angedacht, dass die Verbandsgemeinde die einmaligen Einrichtungskosten, die jährlichen Wartungsgebühren und die Kosten für die Schulungen übernimmt.
Bürgermeisterin Horsch erklärt, nach einer entsprechenden Beschlussfassung könnten die Ortsgemeinden und die Stadt Schweich entscheiden, ob sie das Angebot nutzen.
In der Beratung wird auf die Möglichkeit hingewiesen, einheitliche Internetauftritte zu schaffen. Es gebe Gemeinden, die bereits einen eigenen Internetauftritt hätten und ggfls. daran festhielten. Es gebe aber auch Signale aus den Gemeinden, sich dem Angebot anzuschließen. Es werden Fragen zur Finanzierung und Support erörtert.
Die Vorsitzende führt aus, sie sehe die Verbandsgemeinde als eine große Familie mit unterschiedlicher Finanzausstattung der Gemeinden. Bisher habe man dafür einen Ausgleich angestrebt, wie man ihn z. B. im Bereich Tourismus geschaffen habe und nicht spitz gegengerechnet.
Im weiteren Verlauf wird eine vorhandene Internetseite einer Gemeinde, Anbieter vor Ort, die Ausschreibung und die Anbindung an RLPdirekt erörtert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat befürwortet den Anschluss der Internetseiten der Gemeinden an die Webseite der Verbandsgemeinde im Rahmen der Multisite-Fähigkeit der Firma Chamäleon AG.
Damit alle Gemeinden der Verbandsgemeinde durch eine zeitgemäße Webseite am digitalen Fortschritt unabhängig von ihrer Finanzkraft teilnehmen können, beschließt der Verbandsgemeinderat, die dazu erforderlichen einmaligen Kosten für das Erweiterungsmodul, die wiederkehrenden Kosten für das Hosting sowie die Kosten für die Schulungen zu übernehmen. Sollten sich alle Gemeinden daran beteiligen, beträgt der Gesamtpreis derzeit einmalig 44.412€ und jährlich rd. 13.300€.
Die Gemeinden sollen zur Teilnahme abgefragt und die Firma Chamäleon AG entsprechend beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis.
Einstimmig
Enthaltungen: 1
7. Datenverarbeitung; Virenschutz
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky und empfiehlt, Anwendungen der Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Das Vorgehen militärischer und/oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen sind mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden. Ein russischer IT-Hersteller kann selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden. Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware können von solchen Operationen betroffen sein. Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen und Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind in besonderem Maße gefährdet. Zu den kritischen Infrastrukturen zählen auch die VG-Werke. Zudem hat nun das rheinland-pfälzische Innenministerium für alle dienstlichen Systeme wie das BKS-Portal (Brand- und Katastrophenschutz) deshalb ohne Ausnahme ein Nutzungsverbot von Software angeordnet, wenn unter Berücksichtigung der oben genannten Ausführungen davon auszugehen ist, dass sie als unzuverlässig erscheint. Die VG Schweich ist Nutzerin dieses Portals.
Daher ist es notwendig, unsere vorhandene Virenschutzsoftware von Kaspersky auszutauschen.
Derzeit finden Ermittlungen zur Beschaffung eines für uns geeigneten Alternativproduktes statt. Betroffen bei unserer digitalen Infrastruktur sind ca. 40 Server und 60 Rechner einschließlich deren der Werke. Hinzu kommen eine Vielzahl von schulischen und gemeindlichen Einrichtungen, vom Besucherbergwerk bis zu den Kindergärten. Aus Gründen der einheitlichen Anwendung und Realisierung sind alle Einheiten entsprechend umzustellen.
Wir haben insbesondere mit 2 großen Anbietern (TrendMicro, USA und G Data, Deutschland) verhandelt. Die Lizenzen beim günstigsten Anbieter G Data kosten brutto für 36 Monate 10.357,40 €.
Die Grundinstallation wird von den Vertriebspartnern der Hersteller in Zusammenarbeit mit unserer IT durchgeführt. Bei G Data wäre das die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, bei denen wir ohnehin ein monatliches Stundenkonto von einigen Stunden zur Unterstützung haben. Bei beiden Vertriebspartnern liegen die Kosten bei rd. 1.100 € brutto.
Die übrigen Arbeiten werden durch die IT durchgeführt.
Zur Frage der Deinstallation erklärt Bürgermeisterin Horsch, sollte dieser zusätzlich beauftragt werden, könne ein Auftrag in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung vergeben werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines neuen Virenschutzprogrammes der FA. G Data. zum Angebotspreis von 10.357,40 € zzgl. der Unterstützung durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz im Wert von rd. 1.100,00 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Ausbau der Zuwegung Im Brühl, Fell - Übernahme anteilige Kosten durch die VG -
Ratsmitglied Rodens, zugleich Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Fell nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und verlässt den Sitzungstisch.
Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Errichtung des Verkehrsübungsplatzes auf dem Parkplatz der Ortsgemeinde Fell zwischen Sportplatz und Grundschule und der Herstellung der Verkehrssicherheit der Zuwegung zu KiTa, Grundschule und Sportplatz bestehen zurzeit folgende Beschlusslagen:
VG Schweich
| • | Das Teilgrundstück „Zuwegung“ soll ins Eigentum der OG Fell rückübertragen werden. |
| • | (Der vordere Teil des Grundstücks ist nicht für schulische Zwecke erforderlich. Dies wurde damals bei der Übertragung der Schule von Ortsgemeinde auf Verbandsgemeinde nicht berücksichtigt. Mit der Rückübertragung wäre dies korrigiert.) |
| • | Die VG unterstützt die OG, das Grundstück beitragsrechtlich abzurechnen. |
| • | Vorab muss die Straße gewidmet werden. |
| • | Die VG beteiligt sich an den Ausbaukosten mit 1/3, maximal 20.000,00 €. |
OG Fell
Die Verlängerung/der Ausbau der Straße „Im Brühl“ soll im Gesamtkonzept mit der Errichtung des Verkehrsübungsplatzes durch die VG Schweich erfolgen.
Die vom Verbandsgemeinderat im Jahr 2019 vorgeschlagene Kostenbeteiligung an den Ausbaukosten wird seitens der Ortsgemeinde Fell nicht akzeptiert; insbesondere kann die Deckelung der Kostenbeteiligung nicht bestehen bleiben.
Die ursprüngliche Kostenermittlung zu Herstellung der Zuwegung im Jahr 2019 betrug insgesamt 60.000,00 €. Momentan ist eine zuverlässige Kostenschätzung nicht möglich. Die Kosten liegen aber wahrscheinlich um einiges über den Kosten, die 2019 ermittelt wurden. Die Ortsgemeinde ist deshalb der Auffassung, dass die damals beschlossene Beteiligung insgesamt nicht mehr passt.
Vorschlag der Verwaltung zur Finanzierung des Straßenausbaus:
|
| Berechnungsbeispiel |
| Die Ausbaukosten werden zu 100 % über die wiederkehrenden Beiträge abgerechnet. | 100.000 € |
| Der Gemeindeanteil beträgt insgesamt 40 % der Ausbaukosten. | 40.000 € |
| Die Verbandsgemeinde trägt 1/3 der Ausbaukosten, die den Gemeindeanteil der OG Fell mindern. | 33.333 € |
| Somit würde der Differenzbetrag | 6.667 € |
bei der OG Fell verbleiben.
Hierzu müsste vorab die Teilfläche für die Zuwegung ins Eigentum der Ortsgemeinde übertragen werden. Anschließend wäre die Verlängerung der Straße „Im Brühl“ zu widmen und die beitragsmäßige Abrechnung könnte erfolgen.
Art und Umfang des Ausbaus soll dem Standard der ursprünglichen Kostenermittlung von 60.000,00 € entsprechen.
Nach Einigung über die Eckpunkte sollten diese dann in einer Vereinbarung festgehalten werden.
Bürgermeisterin Horsch führt aus, nach dem Schulgesetz haben die Ortsgemeinden Flächen für Schulen zur Verfügung zu stellen. Wenn diese nicht mehr benötigt werden, gibt die Verbandsgemeinde diese Flächen zurück.
Ratsmitglied Schneiders, SPD-Fraktion führt aus, die Verbandsgemeinde habe die Fläche 1974 mit der Schulträgerschaft übernommen. Der Ortsgemeinderat habe damals dem zugestimmt im Hinblick auf den Bau einer Turnhalle. Es bestand die Möglichkeit, selbst Schulträger zu bleiben. So war seit 1974 Zeit die Flächen zu arrondieren.
Wie bei der Rückübertragung von Kreisstraßen an die Gemeinden wäre die Fläche wiederherzurichten. Es sei nicht gerecht, die Bürger an dieser Maßnahme zu beteiligen. Das Schulgesetz sage nichts zu einer Rückübertragung. Der Ortsgemeinderat Fell habe dem letzten Vorschlag nicht zugestimmt und wird diese auch nicht mittragen. Er erörtert die Gestellung und Nutzung der Parkflächen.
Die Vorsitzende verweist auf die drei Nutzer dieser Straße Ortsgemeinde - Sportstätten, Kindertagesstätte und Schule. Daraus sei die Drittellösung erarbeitet worden. Weiter erörtert sie den Ausbauumfang und die Parkplatzgestellung aus.
Ratsmitglied Sauer, CDU-Fraktion erklärt, die Straße diene der Schule, der Kindertagesstätte und den Sportstätten als Zuwegung. Die letzten beiden fielen in die Sphäre der Ortsgemeinde. Als Verbandsgemeinde spreche man sich daher für die 1/3-Lösung aus; die Flächen können dann endlich zurückgegeben werden.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde beteiligt sich mit 1/3 an den Kosten für den Ausbau der Zuwegung (ohne Deckelung). Die Beteiligung der Verbandsgemeinde mindert den Gemeindeanteil der OG Fell an den Ausbaukosten.
Art und Umfang des Ausbaus soll dem Standard der ursprünglichen Kostenermittlung von 60.000,00 € entsprechen.
Die nicht für schulische Zwecke benötigte Fläche soll ins Eigentum der Ortsgemeinde rückübertragen werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Nein-Stimmen: 1
9. Nachwahl; Mitglied des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt
Das Mitglied des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt, Hiltrud Hermes, hat ihr Mandat niedergelegt. Hier hat eine Nachwahl zu erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.
Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht der Vorsitzenden, die nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Nachwahl offen durchzuführen.
Ratsmitglied Sauer, CDU-Fraktion schlägt Herrn Johannes Wennrich, Longuich vor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich wählt Herrn Johannes Wennrich als Mitglied in den Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Dem Verbandsgemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen dem Verbandsgemeinderat und dem Zuwendungsgeber. Die Entscheidung ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu treffen. In den Fällen, in denen der Spender ein schutzwürdiges Interesse an seiner Anonymität glaubwürdig darlegt, werden nur Datum, Verwendungszweck und Summe der Zuwendung öffentlich genannt.
Bis zum 01.06.2022 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:
| Datum | Zuwendungsgeber | Anschrift | Betrag | Zuwendungs- zweck |
| 04.04.2022 | Lauftreff Schweich e.V. | 54338 Schweich | 1.000,00 € | Geldspende: Grundschule Schweich |
| 31.05.2022 | Fa. Steil Kranarbeiten GmbH | 54293 Trier | 200,00 € | Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Riol |
Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Verschiedenes
a) 30 Jahre Partnerschaft Portishead
Einladung der Fraktionen zur Partnerschaftsfeier am 09. und 10.07.2022
12. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Bürgermeisterin Horsch gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt:
Personalangelegenheiten
Der Verbandsgemeinde hat den vorgeschlagenen Ernennungen und Höhergruppierungen zugestimmt.
Grundstückangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat hat zum weiteren Vorgehen zur Mitnutzung verbandsgemeindlicher Grundstücke beschlossen.