Unter dem Vorsitz vom geschäftsführenden Ortsbürgermeister Stefan Egner findet am 10.07.2024 im Bürgerhaus, Bergstraße 9 in Longen eine Sitzung des Ortsgemeinderates Longen statt.
Vor Beginn der Beratung und Beschlussfassung der Tagesordnung, bittet der geschäftsführende Ortsbürgermeister Stefan Egner um eine Schweigeminute zum Gedenken an Herrn Reinhold Frick.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Stefan Egner erläutert die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, insbesondere die Schweigepflicht, die Treuepflicht, die Verpflichtung, Ausschließungsgründe mitzuteilen und die Pflicht, dem Gemeinwohl zu dienen. Er verweist hierzu auf die §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 Gemeindeordnung im Kommunalbrevier, das alle Ratsmitglieder erhalten.
Sodann verpflichtet der geschäftsführende Ortsbürgermeister gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung die Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Herr Rainer Schmitt, verpflichtet den als Ratsmitglied gewählten geschäftsführenden Ortsbürgermeister durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung deiner Pflichten.
2. Wahl OrtsbürgermeisterIn, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Longen am 09.06.2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.
In diesem Fall wird der/die Ortsbürgermeister/in vom Ortsgemeinderat gewählt (§ 53 Abs. 2 GemO). Grundsätzlich führt der geschäftsführende Ortsbürgermeister den Vorsitz, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen und das Wahlverfahren erläutert.
Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Der geschäftsführende Ortsbürgermeister beauftragt Herrn Rainer Schmitt und Herrn Jan Herz in den Wahlvorstand.
Ratsmitglied Rainer Schmitt schlägt für die Wahl der Ortsbürgermeister/in des Ortsbürgermeisters Herrn Stefan Egner vor und übernimmt anschließend als geschäftsführender Erster Beigeordneter den Vorsitz.
Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.
Die/der Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl der/des Ortsbürgermeisters/in gemacht wurden: Stefan Egner
Der Ortsbürgermeister wird nach den Bestimmungen des § 40 GemO durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt (§ 53 Abs. 2 GemO).
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 6 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 6 |
| Ja–Stimmen | 5 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| Ungültig | 1 |
Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Rainer Schmitt stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Stefan Egner zum Ortsbürgermeister gewählt ist.
Herr Stefan Egner nimmt die Wahl an.
Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Rainer Schmitt) trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Stefan Egner aus.
Da es sich hier um eine Wiederwahl des Ortsbürgermeisters handelt, entfallen Vereidigung und Diensteinführung.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Ortsgemeinde Longen hat nach der Hauptsatzung bis zu 3 Beigeordnete.
Der/Die Erste Beigeordnete ist der/die Vertreter/in des Ortsbürgermeisters.
Die Beigeordneten werden durch den Ortsgemeinderat gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung. Der/die Vorsitzende erläutert die Wählbarkeitsvoraussetzungen und das Wahlverfahren.
Das Stimmrecht der/des Ortsbürgermeister/s/in ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen.
Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Der Vorsitzende beauftragt folgende Ratsmitglieder: Rainer Schmitt und Jan Herz
3.1. Erste/r Beigeordnete/r
Ratsmitglied Rainer Schmitt schlägt für die Wahl des Ersten Beigeordneten Herrn Stephan Kuhnen vor.
Ratsmitglied Hans Jürgen Schmitz schlägt für die Wahl des Ersten Beigeordneten Herrn Jan Herz vor.
Der Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl der/des Ersten Beigeordneten gemacht wurden:
| 1. | Herrn Stephan Kuhnen |
| 2. | Herrn Jan Herz |
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 5 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 5 |
| Stephan Kuhnen: | 3 Stimmen |
| Jan Herz: | 2 Stimmen |
Ortsbürgermeister Stefan Egner stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Stephan Kuhnen zum Ersten Beigeordneten gewählt ist.
Herr Stephan Kuhnen nimmt die Wahl an.
Ortsbürgermeister Stefan Egner trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Stephan Kuhnen aus.
Erste/r Beigeordnete Stephan Kuhnen leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt Ortsbürgermeister Herr Stefan Egner Herrn Stephan Kuhnen gemäß § 54 Abs. 1 GemO in ihr/sein Amt als Erste/r Beigeordnete/r ein.
3.2. weitere Beigeordnete
Weitere Beigeordnete wurden nicht gewählt.
4. Verschiedenes
Herr Ortsbürgermeister Stefan Egner trägt vor:
| - | Die Spende der Raiffeisenbank Mehring-Leiwen in Höhe von 1.500,00€ ist eingegangen. Über die Annahme und Verwendung wird in der nächsten Ratssitzung entschieden |
| - | In der Zeit vom 01.07.2024 bis 30.09.2024 finden mehrere Schwertransport durch die Ortdurchfahrt in Longen statt. |
| - | Die Stelle des Gemeindearbeiters konnte inzwischen erfolgreich besetzt werden. |
| - | Vandalismus auf dem Spielplatz in Longen. Das Schild mit der Spielplatzordnung wurde in den Weinbergen gefunden. |
| - | Übergabe der Dankesurkunden an die ausgeschiedenen Ratsmitglieder aus der letzten Wahlperiode. |
| - | Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Longen ist nach den Sommerferien vorgesehen. |
| - | Seitens der Wählergruppe Herz wurde angefragt, ob die Nutzung der Mandatos-App (Sitzungsprogramm) auch für die Ortsgemeinde Longen möglich ist. Ebenso wurde angeregt, dass für die nächsten Sitzungen eine „5-Jahrsagenda“ erstellt werden soll, um Maßnahmen und Ziele festzusetzten. |