Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Zur Information und öffentlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung bis zum 27.08.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ zur Verfügung gestellt. Die Abgrenzung des betroffenen Bereichs ist aus beigefügter Karte ersichtlich. Anregungen, Hinweise und Empfehlungen können schriftlich bis zum 27. August 2024 an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstr. 24-26, 54338 Schweich, ausgesprochen werden. Es ist auch möglich, sich per Email an bauleitplanung@schweich.de zu äußern. Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende 1. Änderung des Bebauungsplanes “Ausoniusstraße“ der Ortsgemeinde Leiwen und die Bekanntmachung hierauf unter „Ortsgemeinde Leiwen“ wird hingewiesen.