Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Matthias Otto und in Anwesenheit von Schriftführer/in Nina Lieser findet am 08.07.2024 im Bürgerhaus, Kirchstraße 8 in Ensch eine Sitzung des Ortsgemeinderates Ensch statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Matthias Otto erläutert die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, insbesondere die Schweigepflicht, die Treuepflicht, die Verpflichtung, Ausschließungsgründe mitzuteilen und die Pflicht, dem Gemeinwohl zu dienen. Er verweist hierzu auf die §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 Gemeindeordnung im Kommunalbrevier, das alle Ratsmitglieder erhalten.
Sodann verpflichtet der Ortsbürgermeister gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung die Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
2. Wahl OrtsbürgermeisterIn, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Ensch am 09.06.2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.
In diesem Fall wird der/die Ortsbürgermeister/in vom Ortsgemeinderat gewählt (§ 53 Abs. 2 GemO). Den Vorsitz führt der geschäftsführende Ortsbürgermeister Matthias Otto, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen und das Wahlverfahren erläutert.
Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Der Vorsitzende beauftragt folgende Ratsmitglieder: Ralf Brittner und Pierre Streit.
Ratsmitglied Herbert Schätter schlägt für die Wahl der Ortsbürgermeister/in des Ortsbürgermeisters Herrn Matthias Otto vor.
Der Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl der/des Ortsbürgermeisters/in gemacht wurden: Matthias Otto.
Der Ortsbürgermeister wird nach den Bestimmungen des § 40 GemO durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt (§ 53 Abs. 2 GemO).
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
- stimmberechtigte Ratsmitglieder: 8
- abgegebene Stimmzettelumschläge: 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Matthias Otto stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Matthias Otto zum Ortsbürgermeister gewählt ist.
Herr Otto nimmt die Wahl an.
Der geschäftsführende Erste Beigeordnete Herbert Schätter trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Otto aus.
Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Diensteinführung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Mit der Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Matthias Otto als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden. Als Ersatzperson wird Herr Stephan Schweisthal in den Ortsgemeinderat einberufen.
Sodann verpflichtet der Ortsbürgermeister gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung das neue Ratsmitglied Herr Schweisthal namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Ortsgemeinde Ensch hat nach der Hauptsatzung bis zu 3 Beigeordnete.
Der/Die Erste Beigeordnete ist der/die Vertreter/in des Ortsbürgermeisters.
Die Beigeordneten werden durch den Ortsgemeinderat gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung. Der Vorsitzende Matthias Otto erläutert die Wählbarkeitsvoraussetzungen und das Wahlverfahren.
Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen.
Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Der Vorsitzende beauftragt folgende Ratsmitglieder: Ralf Brittner und Pierre Streit.
3.1. Erste/r Beigeordnete/r
Ratsmitglied Philipp Willwert schlägt für die Wahl des Ersten Beigeordneten Herrn Herbert Schätter vor.
Der Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl der/des Ersten Beigeordneten gemacht wurden: Herbert Schätter
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
- stimmberechtigte Ratsmitglieder: 8
- abgegebene Stimmzettelumschläge: 8
Ja-Stimmen 7
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 1
Ortsbürgermeister Matthias Otto stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Herbert Schätter zum Ersten Beigeordneten gewählt ist.
Herr Schätter nimmt die Wahl an.
Ortsbürgermeister Matthias Otto trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Schätter aus.
Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Diensteinführung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Befangen: 0
3.2. weitere Beigeordnete
Ratsmitglied Jonas Thul schlägt für die Wahl des Weiteren Beigeordneten Herrn Pierre Streit vor.
Der Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl des Weiteren Beigeordneten gemacht wurden: Pierre Streit
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
- stimmberechtigte Ratsmitglieder: 8
- abgegebene Stimmzettelumschläge: 8
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Ortsbürgermeister Matthias Otto stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Pierre Streit zum weiteren Beigeordneten gewählt ist.
Herr Streit nimmt die Wahl an.
Ortsbürgermeister Otto trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Streit aus.
Der Beigeordnete Pierre Streit leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt Ortsbürgermeister Matthias Otto Herrn Pierre Streit gemäß § 54 Abs. 1 GemO in sein Amt als Beigeordneter ein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Wahl der Ausschüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse aus der Mitte des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Ensch gewählt werden (§ 44 Abs. 1, Satz 2 GemO). Weiterhin stellt er fest, dass mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder und Stellvertreter Mitglied im Ortsgemeinderat sein sollen (§ 44 Abs. 1, Satz 2 GemO).
Des Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass nach der Gemeindeordnung grundsätzlich eine geheime Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter vorgeschrieben ist. Der Ortsgemeinderat kann jedoch beschließen, die Wahl offen per Handzeichen durchzuführen.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3, Nr. 1 GemO).
Der Ortsbürgermeister Matthias Otto beantragt, die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse offen per Handzeichen durchzuführen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Ensch beschließt, bezüglich der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Bauausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4.1. Bauausschuss
Anschließend stellt Ortsbürgermeister Matthias Otto folgenden Wahlvorschlag zur Abstimmung mit nachstehenden Mitgliedern und Stellvertretern vor:
| Mitglied | Stellvertreter |
| Jonas Thul | Stephan Tapprich |
| Ralf Brittner | Philipp Willwert |
| Ralf Monzel | Stephan Schweisthal |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Ensch beschließt, die vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter in den Bauausschuss zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4.2. Rechnungsprüfungsausschuss
Ortsbürgermeister Matthias Otto stellt folgenden Wahlvorschlag zur Abstimmung mit nachstehenden Mitgliedern und Stellvertretern vor:
| Mitglied | Stellvertreter |
| Stefan Tapprich | Martin Schu-Schätter |
| Philipp Willwert | Ralf Brittner |
| Stefan Schweisthal | Jonas Thul |
| Ingrid Stork | Ralf Monzel |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Ensch beschließt, die vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Befangen: 0
5. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder/ Beigeordneten