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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 31/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Stadtrates Schweich am 21.03.2024

über die Sitzung des Stadtrates Schweich am 21.03.2024

Unter dem Vorsitz von Stadtbürgermeister Lars Rieger und in Anwesenheit von Schriftführer Pascal Schneider findet am 21.03.2024 im "Bürgertreff" des Bürgerzentrums, Stefan-Andres-Straße 1b in Schweich eine Sitzung des Stadtrates Schweich statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese einstimmig um den nichtöffentlichen TOP 3 Grundstücksangelegenheiten erweitert.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

a) Die Sinkkastenreinigung durch die Fa. Folz wird dieses Jahr in der 31. KW stattfinden.

b) Ab 9. April beginnt die Spielmobiltour durch die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde sowie die Stadt Schweich und endet am 8. Oktober 2024. Erneut besteht die Möglichkeit, in diesem Zeitraum mit dem Spielmobil an einem Donnerstag von 15:30 - 18:30 Uhr vor Ort zu kommen und für Kinder und Jugendliche einen erlebnisreichen Tag zu gestalten. Vom Spielmobil erhältlich sind kostenlos sämtliche Spielmaterialien, ein sogenannter „Spielmobilteamer“ sowie sämtliche Flyer und Plakate, so dass vor Ort keine Kosten entstehen. Buchungen und weitere Informationen sind per E-Mail unter info@jugendzentrum-schweich.de möglich.

c) In Bahnhof-, Feld- und Isseler Straße Straßen müssen einige Straßenmarkierungen, vor allem Parktaschen erneuert werden. Es wird deshalb um Verständnis für temporäre Verkehrseinschränkungen gebeten.

d) Nach Rücksprache mit dem LSJV (Fr. Philipps) wurde der VG in Bezug auf den Antrag auf Landes-Sonderförderung für den Kitabau der KiTa „Kinderland“ mitgeteilt, dass die von der VG vorlegte Kostenberechnung mit der Kostenfortschreibung (Teuerungsrate) so vom LSJV nicht akzeptiert werden wird. Hier müsste eine komplette Neuberechnung der Kostenaufstellung nach DIN 276 erfolgen, welche mit den neuen Bruttobaukosten i.H.v. 1.530.440,06 € abschließt.

Folgende Alternativen zur Beantragung der Landesförderung (Sonderprogramm für Kitabau 2024) sind möglich:

1.

Die „alte“ Kostenberechnung, welche dem Antrag auf Kreisförderung beilag, Stand 31.03.2023, wird ohne Änderung der Kostenberechnung mit dem neuen Antrag auf Landesförderung und der bereits (für die Kreisförderung) erstellten baufachlichen Prüfung ans LSJV weitergeleitet. Hier müssten dann vorher noch eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht und des Kreisjugendamtes erstellt werden.

2.

Der Antrag wird mit der Änderung (Kostensteigerung) an das Landesjugendamt weitergeleitet. Dann müsste ein neuer Antrag beim Kreis eingereicht werden mit einer neuen Kostenberechnung nach DIN 276. Dieser müsste anschließend baufachlich geprüft werden und die Stellungnahmen der Kommunalaufsicht und des Kreisjugendamtes müssten erstellt werden.

Da die Förderung pauschal pro umgewandeltem Platz bewilligt wird, ist es nach Meinung der VG am sinnvollsten, auf die Anfertigung einer neuen Kostenberechnung zu verzichten und die Landesförderung anhand der Kostenberechnung, welche der Kreisförderung zu Grunde liegt, zu beantragen. Der Kreis würde die Kostenberechnung der Kreisförderung sowie die Stellungnahme der dazu durchgeführten baufachliche Prüfung dem Antrag beifügen (siehe Nr. 1). Eine erneute baufachliche Prüfung ist dann nicht mehr notwendig. Um sicher zu stellen, dass die Unterlagen auch vom Land akzeptiert werden, hat die VG bei Frau Philipps vom LSJV nachgefragt, jedoch noch keine Antwort erhalten.

e) Die Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Verbandsgemeinde Schweich, und damit auch in Schweich & Issel, ist in Zeit vom 18. März bis 31. März vorgesehen und wird von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer der Firma Grabstein Inspektor durchgeführt. Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 N standhalten.

f) Für die Errichtung der 2-Feld-Beachvolleyballanlage im Moselvorland ist im Rahmen des Förderprogramms „Land in Bewegung“ auf erneuten Antrag die Frist für den Baubeginn bis zum 30.10.2024 verlängert worden. Es liegt zwar inzwischen ein Schreiben der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vor, dass das Bauvorhaben den künftigen Festsetzungen des für dieses Gebiet beschlossenen Bebauungsplanes nicht entgegensteht und die Erschließung des Grundstückes gesichert ist. Mit der Erteilung der Baugenehmigung kann aller Voraussicht nach Ende März, Anfang April 2024 gerechnet werden.

Ungeachtet dessen sind allerdings höchstwahrscheinlich weitere Untersuchungen und Genehmigungen erforderlich (u.a. wasserrechtliche Genehmigung, Bodenuntersuchung). Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Auskunft darüber gegeben werden, ob die Maßnahme noch bis Ende 2024 realisiert werden kann. Eine Umsetzung und Abrechnung des Vorhabens in 2025 und die Anfertigung des Verwendungsnachweises bis zum 31.12.2025 sieht die VG dennoch weiterhin als realistisch an.

2. Aktualisierung der Kosten für die Sanierung der "Alten Schule"

In der Kostenberechnung des Büros Schuh + Weyer vom 11.07.2022, die Grundlage für den eingereichten Förderantrag bei der ADD Trier war, sind Gesamtkosten von 1.559.011,87 € für das Projekt „Alte Schule“ dargestellt. Nach Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens und Räumung der „Alten Schule“ durch die Vereine und den Bürgerservice wurde die Kostenberechnung vor Vergabe der ersten Arbeiten durch das Büro Schuh + Weyer auf den aktuellen Stand (März 2024) angepasst.

Es sind Mehrkosten von 471.064,44 € brutto festzustellen.

Finanzierung:

Zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wurde der Stadt Schweich mit Bewilligungsbescheid vom 07.12.2022 aus Mitteln der Städtebauförderung ein Betrag von 1.115.000 € (Fördersatz: 75 %) gewährt. Die Stadt Schweich ist über das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ausfinanziert, sodass eine Nachbewilligung grundsätzlich ausgeschlossen ist. In einem Telefonat mit der ADD Trier wurde jedoch angedeutet, dass es für die unvorhersehbaren und unabweisbaren Mehrkosten eventuell eine Nachbewilligung geben könnte. Die ADD wird sich diesbezüglich an das Ministerium des Innern und für Sport wenden.

Herr Schuh erläutert die Mehrkosten und beantwortet offenen Fragen der Ratsmitglieder.

Beschluss: Die Stadtrat Schweich nimmt die Mehrkosten gemäß Baukostenaufstellung nach Gewerken zur Kenntnis und beschließt die Sanierung der „Alten Schule“ durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3. 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Bahnhof"

Im Zuge der Planung von Gebäuden steht eine private Grünfläche einer optimierten Konzeption entgegen. Auch die Baugrenzen sollen verändert werden, um eine wirtschaftliche Entwicklung von Gebäuden zu ermöglichen. Der Grundstückseigentümer und Vorhabenträger hat daher das Büro BKS mit einem Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Vorschlag zeigt modifizierte Baugrenzen auf und sieht eine Verlegung der privaten Grünflächen nach Norden vor, ohne diese insgesamt zu reduzieren.

In der Sitzung des Bauausschusses am 06.03.2024 hat Herr Poloshenko aufgezeigt, dass das Staffelgeschoss auch allseits eingerückt werden kann, am Tage der Müllabfuhr alle Behälter auf dem Grundstück zur Leerung aufgestellt werden können und im Norden ein Kinderspielplatz hergestellt wird. Sofern diese Details fixiert werden sollen, ist dies entsprechend im Bebauungsplanänderungsentwurf vorzusehen und sollte ergänzend unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlages beschlossen werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.

Der Bauausschuss hat am 06.03.2024 einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.

Herr Poloshenko als Planer des Grundstückseigentümers und Frau Esseln als Stadtplanerin, die den Bebauungsplan ändern soll, stellen die Planung vor und beantworten offene Fragen.

Beschluss: Der Bebauungsplan soll wie vorgeschlagen geändert werden. Zusätzlich sollen folgende Festsetzungen erfolgen:

a.

Im Bebauungsplan ist ein Bereich zum Vorhalten der Müllbehälter am Tage der Abholung abseits der öffentlichen Verkehrsfläche vorzusehen.

b.

Staffelgeschosse müssen allseits mind. um die Hälfte der Höhe des Staffelgeschosses eingerückt werden. Ausnahmen bei Treppenhäusern und Fahrstühlen.

c.

Im Norden der Gebäude ist eine Fläche für einen Kinderspielplatz vorzusehen.

d.

Im Bebauungsplan soll eine Festsetzung zum Stellplatznachweis analog zur bestehenden Stellplatzsatzung erfolgen.

e.

Im Bebauungsplan soll eine Quote von 30 % gefördertem Wohnraum festgelegt werden.

f.

Durch die Verwaltung ist zu prüfen, ob zusätzlich zur Festsetzung der Quote an gefördertem Wohnraum eine vertragliche Sicherung zwischen Eigentümer und Stadt Schweich erforderlich ist.

g.

Die Offenlage soll durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ermesgraben“

Der Eigentümer des Fachmarktzentrums im Ermesgraben möchte den Drogeriemarkt und den Discounter erweitern. Es ist vorgesehen, die Verkaufsflächen um insgesamt ca. 350 m² zu erweitern. Um bauplanungsrechtlich die Erweiterung vorzubereiten, sind die überbaubaren Grundstücksflächen zu vergrößern; die Gebietsart ist von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ zu ändern. Letzteres erfolgt auch, da die bereits vorhandenen Märkte eine Verkaufsfläche von mehr als 4.000 m² besitzen, was in einem Mischgebiet nicht zulässig ist. Ebenso widerspricht ein Fachmarkzentrum in der Größenordnung den Zielaussagen der Landesplanung (Unzulässigkeit von Einzelhandel mit {{gt}} 2.000 m² VKF in Grundzentren). In der Stadtratssitzung vom 23.02.2023 erging daher der Beschluss, im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens, im Rahmen einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung mit integriertem Zielabweichungsverfahren, die Raumverträglichkeit zu überprüfen. Die Ergebnisse einer Auswirkungsanalyse seien hierbei zu berücksichtigen.

Das Ergebnis der mittlerweile durchgeführten Auswirkungsanalyse liegt vor: Der Einzelhandelsentwicklung wird seine Unbedenklichkeit attestiert.

Auf dieser Grundlage soll nun im Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Da das Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt, handelt es sich somit um einen fakultativen Beteiligungsschritt. Das Verfahren nach § 13a BauGB ist anwendbar, da es sich um eine Planung in einem vollständig entwickelten Innenbereich handelt. Die Bestimmungen des § 13a (1) 2 BauGB werden eingehalten; die Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG ergibt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen Umwelteinwirkungen ausgehen.

Frau Esseln stellt die Planung vor und beantwortet aufkommende Fragen.

Der Bauausschuss hat am 06.03.2024 nachfolgenden Beschluss empfohlen.

Fraktionsübergreifend ist man sich einig, dass die Festsetzungen in Bezug zur Dachform sowie zur Werbung oberhalb der Traufe beibehalten werden sollen.

Beschluss: Der vorliegende Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ermesgraben“, der die Änderung der bestehenden Mischbaufläche in ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ beinhaltet, wird wie vorgestellt gebilligt. Um die avisierten Entwicklungen gewährleisten zu können, werden darüber hinaus bisherige Grünflächen in geringem Umfang als Bauland (Sondergebiet) ausgewiesen und die Baugrenzen entsprechend um die Anbauten erweitert. Der Planentwurf wird für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Trägern sonstigen Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt.

Die Festsetzungen zur Dachform und Werbung oberhalb der Traufe sollen beibehalten werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Kindertagestätte Lebenshilfe - Betriebskostenprognose 2024

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 18.01.2024 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Betriebskostenprognose wird explizit nicht zugestimmt. Es wird ein Abschlag i.H.v. 25.000 € für 2024 gezahlt. Die zu klärenden Punkte sollen im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorberaten werden. Dazu sind dem HFA die Betriebskosten 2022-2024 zur Verfügung zu stellten. Des Weiteren sollen diese in der Stadtratssitzung im März durch die Lebenshilfe erläutert werden.“ Zudem wurde vereinbart, dass die Thematik im HFA am 29.01.2024 vorberaten und zur Erläuterung der Betriebskostenentwicklung ein Vertreter der Lebenshilfe eingeladen werden soll.

Zur Sitzung des HFA am 29.01.2024 wurden weitere Unterlagen vorgelegt. Herr Trossen von der Lebenshilfe konnte in der Sitzung die Fragen (insbesondere zum Umfang der geplanten Hausmeistertätigkeiten) nur ansatzweise beantworten. Es wurde vereinbart, dass die Thematik in der Sitzung des HFA am 04.03.2024 nochmal beraten werden soll.

Gemäß o. a. Beschluss des Stadtrates wurde bis zur Klärung der Angelegenheit die Abschlagszahlung des Sachkostenanteils 2024 vorläufig auf 25.000 Euro reduziert. Die Abschlagszahlung für das I..Quartal 2024 wurde zum 15.02.2024 in Höhe von 6.250 Euro angewiesen. Zur Sitzung des HFA am 04.03.2024 erschien Herr Huß vom Kreisverband Trier-Saarburg der Lebenshilfe. Nach intensiver Frage-Antwort-Runde und Diskussion wurde gemutmaßt, dass möglicherweise die Ursache für die hohe Stundendiskrepanz zwischen den Hausmeisterstunden in der Kita Lebenshilfe und den von den Stadtarbeitern in den Kitas „Kinderland“ und „Angele Merici“ aufgewandten Stunden darin liegen könnte, dass in der Kita Lebenshilfe wesentlich höhere Qualitätsstandards in Bezug auf die laufende Überprüfung des Gebäudes gelten und deshalb wesentlich mehr Personalaufwand nötig ist.

Zudem wurde mit Herrn Huß abgestimmt, dass die in der Betriebskostenprognose aufgeführten Kosten für die Rechtsberatung i. H. v. 2.500 Euro rauszurechnen sind, da diese nicht den vertragsmäßigen Sachkosten zuzurechnen sind.

Damit würden sich die Abschlagszahlungen 2024 wie folgt berechnen:

Voraussichtliche Betriebskosten 2024 lt.

Betriebskostenprognose v. 09.11.2023  —  80.150 Euro

./. Kosten für die Rechtsberatung  —  2.500 Euro

 —  77.650 Euro

./. Elternanteil  —  2.000 Euro

./. Trägeranteil Betriebsträger  —  6.000 Euro

Höhe der Abschlagszahlungen 2024

zum kommunalen Sachkostanteil  —  69.650 Euro

Der HFA hat einstimmig beschlossen, dem Stadtrat nachfolgenden Beschluss zu empfehlen.

Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Betriebskostenprognose 2024 der Kindertagesstätte „Lebenshilfe Schweich“ und der Auszahlung der angeforderten Abschlagszahlungen vorbehaltlich der Änderungen der landesweiten Rahmenvereinbarung bzw. der Vereinbarungen auf örtlicher Ebene und der Anpassung der Sachkostenverträge in Höhe von 69.650 Euro zu.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2

6. Antrag der FWG-Fraktion zum Thema "Schulweg - Tempo 30 und Fußgängerüberweg in Issel"

Für die FWG-Fraktion trägt deren Vorsitzender Johannes Lehnert wie folgt vor:

„Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat einen rechtsmittelfähigen Bescheid an die betroffenen Eltern zum zukünftigen Schulweg versandt (weder die VG als Schulträger noch die Stadt Schweich als Ansprechpartner vor Ort waren informiert). In Zukunft werden die Kosten für den Schulbus für Kinder, die weniger als 2 km von der Grundschule entfernt wohnen nicht mehr übernommen. Der Schulbus soll eingestellt werden. Der vorgeschlagenen „sichere Schulweg“ führt durch die Ortslage von Issel über die Brücke nach Schweich bis zum Ermesgraben und von dort über die Brücke zur neuen Grundschule. Um diesen Schulweg annähernd sicher zu machen, ist dort zwingend die Geschwindigkeit zu reduzieren. Weiterhin ist zu prüfen, ob in der Ortslage Issel ein Fußgängerüberwegeinzurichten ist. Die FWG beantragt daher auf der als sicherem Schulweg ausgewiesenen Strecke - wo noch nicht angeordnet - wird die Einführung Tempo 30 beantragt. Weiterhin soll die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ortslage überprüft werden. Zusätzlich soll auch auf dem Schulweg im Ermesgraben geprüft werden, ob bauliche Maßnahme zur Sicherheit der Kinder umgesetzt werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung (Ordnungsamt) wird gebeten, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um dies bist spätestens Schuljahresbeginn umzusetzen“

Einstimmig wird dem Antrag der FWG-Fraktion zur Erweiterung des o.g. Beschlusses um den nachfolgenden Satz zugestimmt:

„Zusätzlich soll auch auf dem Schulweg im Ermesgraben geprüft werden, ob bauliche Maßnahme zur Sicherheit der Kinder umgesetzt werden können.“

Ebenfalls einstimmig wird dem Antrag der FWG-Fraktion zur Einräumung eines Rederechts für eine Vertreterin der Elternschaft aus Issel zugestimmt. Für die Elternschaft aus Issel trägt Frau König vor.

Nachfolgend die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung:

„Aufgrund des vorgenannten Antrages der FWG-Fraktion der Stadt Schweich wurde im Anhörverfahren dazu der Landesbetrieb Mobilität Trier, die Kreisverwaltung als überörtliche Straßenverkehrsbehörde sowie die Polizei um eine Stellungnahme gebeten.

Von Seiten der Polizei wurde sich zum Antrag der FWG-Fraktion in der Form geäußert, dass man grundsätzlich an einer Verbesserung der Sicherheit des Schulweges interessiert sei, jedoch der vorgegebene Weg vor dessen Ausweisung durch eine Begehung von Seiten der Polizei als „sicher“ befunden wurde. Die gesamte K35 obliegt als klassifizierte Kreisstraße dem LBM, von dort aus müssen alle Geschwindigkeitsänderungen sowie die Ausführung eines Fußgängerüberweges genehmigt werden. Die freie Stecke außerorts ab dem Autohaus Bojahr bis zum Kreisverkehrsplatz Ermesgraben sollte jedoch bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bleiben, da dieser Abschnitt zur Auf- und Abfahrt zur B53 dient und dies zur Leichtigkeit des Verkehrs auch so erhalten bleiben soll. Letztlich weißt die Polizei in diesem Zusammenhang auf den gut ausgebauten, breiten gemeinsamen Fuß- und Radweg

an der Überführung über die B53 hin, auf welcher die Grundschüler dann auch sicher unterwegs wären. Wegen der Anlegung eines neuen Fußgängerüberweges weißt die Polizei darauf hin, dass es Sinn machen würde, wenn ein solcher im Bereich der Firma Autohaus Bojahr angelegt werden könnte, damit auch alle Kinder aus den Wohnviertel unterhalb des Kapellchens diesen nutzen können.

Grundsätzlich verweist die Polizei allerdings darauf, dass die Entscheidung auf Umsetzung der geforderten Maßnahmen beim LBM Trier liegt.

Herr Rentz vom Landesbetrieb Mobilität führt in seiner Stellungnahme zunächst aus, dass die Kreisstraße K35 insgesamt über eine Länge von 1,345 km durch Issel führt und am Kreisverkehrsplatz am Ermesgraben endet, wobei die innerörtliche Strecke 1,035 m bemisst; die restliche Strecke von Issel bis zum Kreisverkehrsplatz Ermesgraben liegt außerhalb der bebauten Ortslage. Insgesamt ist die Strecke auf 50 km/h reduziert, wobei ein Streckenabschnitt von ca. 300 m Länge aufgrund der verengten Fahrbahnen in der Ortsmitte von Issel schon auf 30 km/h reduziert ist. Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften der StVO können Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen nur angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle dort auftreten. Dies trifft für die K35 nicht zu. Gemäß den letzten Verkehrserhebungen liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit im Bereich der K35 bei 34 -37 km/h, dies ist ein sehr guter Wert. Zudem liegt die Unfallzahl im Zeitraum von 2019 - 2023 bei gerademal 15 Unfällen, von denen keiner auf erhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen ist. Aus vorgenannten Gründen vertritt der LBM die Auffassung, dass hier keine Begründung vorliegt, die eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit im Bereich der K35 rechtfertigt.

Darüber hinaus hat sich der LBM mit der Frage zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges in seiner Stellungnahme befasst. Aufgrund der maßgeblichen Richtlinie (R-FGÜ) müssen verkehrsrechtliche Voraussetzungen vorliegen, um einen FGÜ anzulegen. Insbesondere die geforderte Anzahl an querendem Fußgängerverkehr ist in Issel nicht gegeben.

Die derzeitige Verkehrsbelastung liegt in Issel bei 2.831 Kfz/24 h. Letztlich verweist der LBM auf die bereits vorhandenen Querungshilfen innerorts und sieht eine zusätzliche Installation eines FGÜ für nicht erforderlich. Von Seiten der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, der unteren Straßenverkehrsbehörde, haben wir heute ebenfalls eine Rückmeldung erhalten. Von dort aus schließt man sich voll umfänglich den Ausführungen des LBM Trier an, wonach im Bereich der K35 weder einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung noch der Einrichtung eines Fußgängerüberweges zugestimmt werden kann, da hier die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß der StVO nicht gegeben sind.

Als örtliche Straßenverkehrsbehörde sind wir an die Entscheidungen des LBM und der Kreisverwaltung gebunden, zumal es sich bei der K35 um eine klassifizierte Straße handelt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben können wir daher dem Antrag der FWG leider nicht zustimmen. Von hier aus möchten wir aber den Vorschlag der Polizei Schweich aufgreifen, im Bereich der Firma Autohaus Bojahr in Issel eine weitere Querungshilfe anstelle eines Fußgängerüberweges zu installieren, damit die Kinder aus den darunterliegenden Straßenzügen dort die Fahrbahn sicher überqueren können. Diese bauliche Maßnahme würde sicherlich durch den LBM Trier unterstützt, hierzu bedarf es allerdings einer detaillierten Planung und Kostenaufstellung einer Prüfung durch den FB 3, ob dies an der Stelle bautechnisch überhaupt ausgeführt werden kann.“

SPD- und CDU-Fraktion stehen dem Antrag der FWG-Fraktion positiv gegenüber. Seitens der SPD- und CDU-Fraktion wird angeregt, zusätzlich den Weg von Issel ab der Meulenwaldstraße zum Schulzentrum zu beleuchten und entsprechend zu erweitern. Die CDU-Fraktion regt zudem an, an der B53 einen Zaun zu errichten, damit die Kinder nicht über die Bundesstraße laufen, anstatt die Unterführung zu nutzen.

Beschluss: Auf der als sicherem Schulweg ausgewiesenen Strecke - wo noch nicht angeordnet - wird die Einführung Tempo 30 beantragt. Weiterhin soll die Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ortslage überprüft werden. Zusätzlich soll auch auf dem Schulweg im Ermesgraben geprüft werden, ob bauliche Maßnahme zur Sicherheit der Kinder umgesetzt werden können. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um dies bist spätestens Schuljahresbeginn umzusetzen.

Ungeachtet dessen soll der Weg von Issel zum neuen Schulzentrum beleuchtet und entsprechend erweitert werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Vergaben

7.1. "Alte Schule"

7.1.1. Ermächtigung zur Vergabe der Abbrucharbeiten

Die Abbrucharbeiten wurden durch die Zentrale Vergabestelle öffentlich ausgeschrieben. Die Submission findet am 26.03.2024 statt. Wegen des engen Bauzeitenplans ist es erforderlich diese Arbeiten an die nach Wertung mindestbietende Firma zeitnah zu vergeben. Der Stadtbürgermeister soll daher durch den Rat ermächtigt werden dies zu tun. Laut bepreistem Leistungsverzeichnis ist für die Arbeiten ein Betrag von 68.335,25 € brutto vorgesehen.

Beschluss: Der Stadtbürgermeister wird ermächtig die Abbrucharbeiten an die nach Wertung mindestbietende Firma zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7.1.2. Abdichtungsarbeiten

An den verputzten Innen- und Außenwänden im Erdgeschoss der „Alten Schule“ zeigen sich massive Feuchteschäden aufgrund aufsteigender Feuchtigkeit. Dies wurde erst jetzt nach Räumung der Schule und der Entfernung von vorhandenen Wandverkleidungen sichtbar. Für diese Arbeiten wurden 3 Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mindestbietender nach Wertung ist die Firma Isotec, Altrich, mit einem Angebotspreis von 49.256,48 € brutto. Im bepreisten Leistungsverzeichnis ist hierfür ein Betrag von 49.742 € brutto vorgesehen.

Beschluss: Der Stadtrat Schweich beschließt, die Fa. Isotec, Altrich, zum nachgeprüften Angebotspreis von 49.256,48 € brutto mit den Abdichtungsarbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7.2. Errichtung der Straßenbeleuchtung Issel - Im Kirchgarten

Im Rahmen des Ausbaus der Straße Im Kirchgarten ist die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung geplant. Hierbei sollen 5 Bogenleuchten installiert werden, die zur Einhaltung der DIN-Normen an 5 m hohen Masten angebracht werden. Parallel dazu erfolgt die Demontage von 2 bestehenden Seilleuchten. Zusätzlich findet an 4 weiteren Leuchten ein Leuchtenkopfwechsel statt. Die entstehenden Kosten belaufen sich gemäß dem vorliegenden Angebot auf brutto 22.895,99 €.

Folgende Arbeiten sind in dem Angebotspreis nicht enthalten und in der Ausschreibung für die Straßenbauarbeiten berücksichtigt:

• Erdarbeiten für den Kabelgraben und Muffengruben

• Liefern und Einbringen von Sand

• Einsetzen von Betonfalzrohren für Leuchtenfundamente

• Legen von Kabelschutzrohr und Trassenwarnband

Kosten und Finanzierung:

Veranschlagung im Haushaltsplan:  —  im HPL 2024 vorgesehen

Haushaltsstelle:  —  18/54111.09600 - 402

Die Kosten für diese Maßnahme sind gemäß der Ausbaubeitragssatzung beitragsfähig. Nach dieser Regelung sind 60 % der Kosten als Beitragsmaßnahme vorgesehen. Der Anteil der Stadt Schweich beträgt somit 40 %. Von den Gesamtkosten in Höhe von 22.895,99 € müssen daher 9.158,40 € von der Gemeinde übernommen werden.

Beschluss: Der Stadtrat Schweich beschließt, die Westenergie AG Trier gemäß dem Angebot vom 19.09.2023 mit der Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung zu beauftragen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf einen Bruttopreis von 22.895,99 €.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7.3. Grünflächenpflege 2024

Die Instandhaltung und Pflege der Grünflächen in der Stadt Schweich sowie der Flächen der Verbandsgemeindewerke wurden im Jahre 2014 in einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Der Vertrag mit dem damaligen Auftragnehmer, der Firma Bach aus Kleinich, wurde aufgrund der Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen jeweils nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert. Da die letzte Ausschreibung bereits zehn Jahre zurückliegt, ist es nun erforderlich, die Grünflächenpflege in diesem Jahr erneut auszuschreiben.

Die Kosten für die Stadt Schweich sind im Zeitraum von 2014 bis 2023 von 40.407,64 € auf 54.113,33 € angestiegen. Dieser Anstieg resultierte einerseits aus der stetigen Erweiterung der zu pflegenden Grünflächen und andererseits aus einem Preisaufschlag von 12 %, den die Firma Bach aus Kleinich im Jahr 2020 auf ihre Einheitspreise erhob. Im Rahmen der neuen Ausschreibung hat die Verwaltung ein Leistungsverzeichnis erstellt, in dem die Kosten für die Stadt Schweich mit 59.975,63 € angegeben sind.

Diese Kosten entfallen auf die Pflege der Grünflächen in den folgenden Gebieten:

• Baugebiet Ermesgraben

• Baugebiet Zur Kiesgrube

• Gewerbegebiet Handwerkerhof

• Gewerbegebiet Schweich-Issel

Gemäß den festgelegten Bedingungen der Ausschreibung wird zwischen der Stadt Schweich und dem erfolgreichen Bieter ein Dienstleistungsvertrag für eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr geschlossen, der sich automatisch um maximal ein weiteres Jahr verlängert, sofern er nicht bis zum 30. November 2024 von der Stadt Schweich oder dem Vertragsnehmer gekündigt wird.

Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den Stadtbürgermeister, Herrn Rieger, zu ermächtigen, das wirtschaftlichste Angebot der Submission anzunehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Auftrags zu betrauen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Bauvoranfragen/ Bauanträge/ Nutzungsänderungen

8.1. Bauvoranfrage Schweich, Flur 65, Parzelle 24/3

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Alt Schweich".

Geplant sind nach Grundstücksteilung in 2 weitere Parzellen von ca. 750 m², jeweils ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten.

Im Bebauungsplan werden pro Wohngebäude 4 Wohneinheiten zugelassen.

Der Antragsteller fragt an, ob eine Befreiung auf 5 Wohneinheiten, aufgrund der Wohnungsknappheit, zugelassen wird.

In der Tat wird in Schweich eine große Nachfrage nach Wohnraum festgestellt. Zudem hat die aktuelle Entwicklung der Baupreise dazu geführt, dass kaum noch Wohnungen errichtet werden. Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens könnte in der aktuellen Situation die beantragte moderarte Überschreitung der Vorgaben des Baubauungsplanes eine städtebaulich vertretbare Unterstützung des Vorhabens sein, so die Auffassung der Verwaltung.

Insbesondere die unmittelbare Nähe zum Altenheim St. Josef rechtfertigt die Überschreitung an dieser Stelle eher, als in anderen Bereichen des Plangebietes.

Für die CDU-Fraktion trägt Jonas Klar vor, dass man sich der Verwaltungsmeinung anschließe und durch die Befreiung vom Bebauungsplan und die Zulassung von fünf anstatt vier Wohneinheiten die Grundzüge der Planung nicht berührt sehe. Die Nähe zum großen Altenheim rechtfertige eine Befreiung vom Bebauungsplan an dieser Stelle sehr wohl. Die CDU-Fraktion werde der Befreiung deshalb zustimmen. An der Kubatur des Baus würde sich zudem nichts ändern, lediglich das Dachgeschoss würde ausgebaut und damit besser genutzt werden.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 mehrheitlich die Beschlussempfehlung abgegeben, das Einvernehmen nicht zu erteilen, weshalb nachfolgender begründeter Vorschlag unterbreitet wird.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird nicht erteilt, da die Befreiung gegen die Grundzüge der Planung verstößt und städtebaulich nicht vertretbar ist. Auch soll ein Präzedenzfall vermieden werden.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich, 11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

8.2. Bauantrag Flur 70, Flurstück 236

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "In den Pöhlengärten", 5. Änderung.

Geplant ist die Errichtung einer Zaunanlage in Form eines Gitterstabzaunes in 3 Teilabschnitten.

1. Teilabschnitt nördlich Toranlage Höhe 1,20 m x Breite 4,70 m; 2 Teilabschnitt nördlich Höhe 1,60 m x Länge 33,25 m; 3. Teilabschnitt westlich Höhe 1,80 m x Länge 34,50 m.

Da der Bebauungsplan als Einfriedung lediglich Maschendrahtzäune und Holzflechtzäune bis 1,2 m Höhe zulässt, die beidseitig bepflanzt sein müssen, hat der Antragsteller einen Befreiungsantrag gestellt.

In der unmittelbaren Nachbarschaft wurden bereits vergleichbare Gitterstabzäune errichtet. Die Verwaltung erkennt keine städtebaulichen Bedenken und schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 einstimmig folgende Beschlussempfehlung abgegeben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.3. Bauantrag, Schweich Flur 62, Parzellen 125/2, 126/9

Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten (geförderter Wohnungsbau)

Der Antragsteller hat bereits einen positiven Bauvorbescheid 0925VB2023 zur Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten erhalten.

Es entstehen 2 Wohneinheiten von 45 m² im EG sowie und 2 Wohneinheiten von ca. 90 m² im OG und DG Wie bereits in der Bauvorfrage wird auch jetzt eine Befreiung von der GRZ beantragt. Auch wird noch einmal die Befreiung der Stellplätze gestellt, obwohl ausreichend Stellplätze vorhanden sind. Es geht lediglich darum, dass sich je 2 Stellplätze hintereinander befinden und einer Wohnung zugehörig sind.

Das Einvernehmen kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 einstimmig folgende Beschlussempfehlung abgegeben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.4. Bauantrag Flur 15, Flurstück 314/1, 313/6

Mehrfamilienwohnhaus mit 23 Wohneinheiten u. Büroflächen, Befreiung Überbauung Grünfläche.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 31.10.23 empfohlen, das Einvernehmen zu versagen. Die vorgesehene Bebauung der privaten Grünfläche sei nicht mehr vertretbar.

Aufgrund der Beschlussfassung im Bauausschuss hat der Antragsteller die Unterlagen wie folgt angepasst:

1.

Der Grünstreifen entlang des Gebäudes wird unangetastet gelassen und die Zufahrt zur Tiefgarage um 90° gedreht und zur Straße verlagert.

2.

Die vorgegeben Zufahrtsbreite über den angelegten Grünstreifen, wie im B-Plan festgehalten, berücksichtigt und im vollen Umfang eingehalten.

3.

Die Löschwasservorhaltung ebenfalls nicht in den Grünstreifen gelegt, sondern an die Tiefgarage angegliedert.

Durch die Änderung befindet sich die Zufahrt zu den Parkflächen im Hof sowie zur Tiefgarage minimal mit knapp 2 qm außerhalb der Baugrenze. Aus Sicht der Verwaltung bestehen diesbezüglich jedoch keine Bedenken

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 21.12.2023 fristwahrend das Einvernehmen versagt.

In der Bauausschusssitzung am 06.03.2024 erläuterte Herr Poloshenko die Planung und beantwortete aufkommende Fragen.

Der Bauausschuss empfiehlt das Einvernehmen nachträglich doch zu erteilen.

Der Planer hat in der Sitzung bestätigt, dass die Fläche nördlich des Gebäudes als Kinderspielplatz ausgebaut wird.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Verschiedenes

Bahnhof Schweich

Ein Hinweis an die Deutsche Bahn bezüglich der Anbringung von Fahrradschienen an den bestehenden Treppen soll erfolgen.

Kontrolle Ordnungsamt im Bereich Lieferdienste, Brücken- und Richtstraße

Die Lieferdienste parken weiterhin auf der Brücken- und Richtstraße.

Bereich Zellenpfützstraße/Brücke Klein Venedig

Ein Baustellenschild der seinerzeitigen Bauarbeiten befindet sich noch im o.g. Bereich.

Umsetzung Maßnahmen Umweltausschuss

Halbjährig soll eine Information an die Stadt Schweich über umgesetzte Maßnahmen erfolgen.

Zustellung Amtsblatt

Wiederholt gibt es Beschwerden bezüglich der nicht erfolgten Zustellung. Nicht erfolgte Zustellungen sollen der Verwaltung mitgeteilt werden.

10. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Grundstücksangelegenheiten

Ein Grundstücksankauf wurde beschlossen.