Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Ensch findet am 12.06.2025 im Gemeindezentrum Forum Livia, Schulstraße 9a in Leiwen eine Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlich
1. Mitteilungen
Die Vorsitzende und die Werkleitung geben folgende Mitteilungen:
| a) | Der 1. Werkleiter gibt einen Überblick über die bereits begonnen oder weitergeführten Baumaßnahmen in den Ortsgemeinden und der Stadt Schweich. Dies sind: |
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| a) Bekond: Am Weiher (Planung) |
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| b) Fell: Auf der Acht 3. BA (Abnahme) |
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| c) Föhren: Hohlweg (im Bau), Klosterareal (im Bau) |
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| d) Klüsserath: Hauptstraße/Enggasse (Abnahme) |
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| e) Köwerich: Beethovenstraße (Planung) |
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| f) Leiwen: Ausoniusstraße/Gerbergasse (Planung) |
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| g) Longuich: Tränkgasse (Planung) |
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| h) Mehring: Im Blumengarten/Goldkuppstraße (im Bau) |
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| i) Riol: Moselstraße (Planung) |
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| j) Schleich: Im Kirgel (im Bau) |
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| k) Schweich: Hofgartenstr./Corneliuspforte (im Bau), Mathenstr. (im Bau), NBG Schaumbach (im Bau) |
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| l) Schweich-Issel: Am Bahndamm/Haardthofstr. (im Bau) |
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| m) Trittenheim NBG Felder auf´m Sträßchen (Abnahme) |
| b) | Zwei Mitarbeiter haben erfolgreich an den Fortbildungen zum geprüften Abwassermeister und Verwaltungsfachwirt teilgenommen. |
| c) | Die Auftragsvergabe für den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Gruppenkläranlage Riol mit einer Gesamtleistung von 109,56 kWp ist erfolgt. Der Auftrag wurde an die Fa. Schoenergie aus Föhren vergeben. |
| d) | Es wurde die Energiebilanz für die Gruppenkläranlage Riol vorgestellt. Nach dem Bau der Photovoltaikanlage kann die Anlage gemeinsam mit den bereits vorhandenen Blockkraftheizwerken ohne Bezug von Fremdstrom betrieben werden. |
| e) | Es wird über den bisherigen Verlauf der Freibadsaison berichtet. Das Freibad Schweich hat am 17.05.2025 geöffnet; das Freibad in Leiwen am 31.05.2025. Am Schulschwimmen nehmen wöchentlich ca. 1.000 Schüler teil. |
2. Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
Für die Überlegungen der Verbandsgemeinde Schweich zur Bündelung der kommunalen Interessen und zur Verbesserung der strategischen Infrastrukturmaßnahmen, besonders für den Bereich Energie und Klimaschutz, kommt als Organisation eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in Frage.
Aus mehreren Gründen wird dabei die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach §§ 86a und b GemO empfohlen. Die Anstalt bietet eine flexible, aufgabenorientierte und wirtschaftliche Unternehmensstruktur. Vorteilhaft ist zudem der weitreichende Gestaltungsspielraum, den eine rechtsfähige kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, im Gegensatz zu einem Eigenbetrieb, eröffnet.
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Meiborg vom Gemeinde- und Städtebund, der den Ausschussmitglieder die Vor- und Nachteile einer AöR ausführlich erläutert. Durch Herrn Meiborg wird ausgeführt, dass die Gründung von Anstalten in ganz Rheinland-Pfalz aktuell ein Thema ist und eine Vielzahl von Kommunen sich bereits hierfür entschieden hat.
Insbesondere ermöglicht die AöR neue Formen der Zusammenarbeit mit Dritten. Mit der Ermöglichung der Beteiligung von Dritten kann eine AöR die Tür zu öffentlich-privaten Partnerschaften öffnen. Private Unternehmen könnten ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Innovationen nutzen, um den Betrieb effizienter zu gestalten. Diese Partnerschaften können in verschiedensten Formen geschehen: Von privat finanzierten Projekten bis zu gemeinsamen Unternehmen.
Weiterhin kann durch die Beteiligung Dritter Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Netzwerken entstehen. Diese können Informationsaustausch, gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder Koordination von gemeinsamen Projekten beinhalten, was die Effizienz verbessern kann. Hier ist z. B. aktuell die Beteiligung an der RTS (Regionalwerke Trier-Saarburg) zu nennen. Hier ist auch ein Vorteil, dass ein Inhouse-Geschäft bei der AöR umsetzbar ist.
Durch Herrn Dr. Meiborg wurden die Fragen aus der Mitte des Ausschusses zu den Themen Förderungen, Anschluss- und Benutzungszwang, Beauftragung von Wirtschaftsprüfern und Übertragung des Anlagenvermögens ausführlich beantwortet.
Beschluss:
Da noch Klärungsbedarf zu weiteren Detailfragen und zur Ausgestaltung der Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts bestehen, soll die Thematik in den Fraktionen weiter erörtert werden. Die Werkleitung wird hierzu an den Sitzungen der Fraktionen teilnehmen.
Über eine Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat soll in einer Sondersitzung am 19.08.2025 beraten und beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Grundstücksangelegenheiten
Die DLRG Schweich hat mitgeteilt, dass eine Erweiterung des Bestandsgebäudes notwendig ist, um die Aufgaben und künftigen Herausforderungen vollumfänglich bewältigen zu können. Der Anbau soll der Unterbringung von Fahrzeugen und Materialien sowie der Errichtung von Schulungsräumen dienen. Für die Erweiterung wird eine noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 460 m² aus dem im Eigentum der Verbandsgemeinde Schweich stehendenden Freibad-Grundstück benötigt.
Im Vorfeld wurden bereits Gespräche zwischen der Verbandsgemeinde (Werke und Liegenschaftsverwaltung), der DLRG, der Stadt Schweich sowie einem Notar geführt. Bei der von der DLRG benötigten Teilfläche handelt es sich um eine kaum genutzte Liegefläche und ist für die Fortführung des Badebetriebs im Freibad Schweich nicht erforderlich. Mit Vertrag vom 03.11.2003, URNr. 2477/2003 Notar König, hat die Stadt Schweich als Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Issel Flur 5 Nr. 41/7 dem DLRG OG Schweich e.V. (nachstehend „DLRG“ genannt) das Erbbaurecht auf die Dauer von 25 Jahren - gerechnet ab der Eintragung in das Grundbuch (26.02.2004) - bestellt. Die Bestellung des Erbbaurechts erfolgte zur Errichtung eines „Gerätehauses mit Schulungsräumen“. Im Hinblick auf die nur noch kurze Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages bietet es sich an, die benötigte Teilfläche von ca. 460 m² auf die Stadt Schweich zu übertragen und einen neuen Erbbaurechtsvertrag für die gesamte Fläche (Alt-Fläche und neue Teilfläche) zwischen der Stadt Schweich und der DLRG zu schließen. Die Bauvoranfrage vom 16.04.2024 wurde am 07.05.2025 in der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Schweich positiv beschieden. Weiterhin hat der Stadtrat Schweich vorbehaltlich der Beschlussfassungen im Werkausschuss und Verbandsgemeinderat der vorgestellten Vorgehensweise zugestimmt.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:
| 1. | Die Stadt Schweich erwirbt die noch zu vermessende Teilfläche von ca. 460 qm unentgeltlich von der Verbandsgemeinde Schweich. Hiermit verbundene Vertragsnebenkosten trägt die Stadt Schweich. |
| 2. | Die Vermessung wird entsprechend beauftragt. Sofern notwendig, wird die Vereinigung der beiden von DLRG benötigten Flächen beantragt. |
| 3. | Nach Übernahme der vermessenen Teilfläche in das Kataster wird das Notariat Rath beauftragt, einen entsprechenden Erbbauvertrag zwischen der Stadt Schweich und der DLRG zu erarbeiten. |
| 4. | Der Verbandsgemeinde Schweich entstehen keine Kosten für die Vermessung der Teilfläche, der Übertragung derselben auf die Stadt Schweich sowie für den Notarvertrag. Kosten für die notwendigen Bauarbeiten (u.a. Erdarbeiten, Zaunanlage, Rodungsarbeiten und Neubepflanzung) werden durch die DLRG getragen. |
| 5. | Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt erst nach Vorlage der gesicherten Finanzierung durch DLRG. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.