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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

am 1. Oktober 2023

Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis

für die Wahlgänge I (Eigentümer/innen, Nießbraucher/innen, Pächter/innen), II (mitarbeitende Familienangehörige) und III (ständige Arbeitnehmer/innen) Die verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße (Bekond, Detzem, Ensch, Fell, Föhren, Kenn, Klüsserath, Köwerich, Leiwen, Longen, Longuich, Mehring, Naurath/Eifel, Pölich, Riol, Schleich, Stadt Schweich, Thörnich und Trittenheim), Landkreis Trier-Saarburg

legen ein Wählerverzeichnis für die Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz an, die am Sonntag, dem 1. Oktober 2023, in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, stattfinden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, der schriftlich nach vorgeschriebenem Muster zu stellen ist. Die Wahlberechtigten, die im Gebiet der Verbandsgemeinde ihre Hauptwohnung haben, werden aufgefordert,

spätestens bis zum 5. September 2023 (26.Tag vor der Wahl) ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen. Antragsformulare liegen für den jeweiligen Wahlgang bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße; Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Tel. 06502/407-0 bereit und können dort abgeholt oder angefordert werden. Jede/r Wahlberechtigte hat einen eigenen Antrag zu stellen. Anträge, die verspätet eingehen oder unvollständig sind und nicht rechtzeitig ergänzt werden, können nur dann noch berücksichtigt werden, wenn die/der Antragsteller/in nachweist, dass sie/er die Antragsfrist unverschuldet versäumt hat oder dass ihr/sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Die Wahlberechtigung ist in § 8 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) geregelt. Der Wortlaut dieses Gesetzes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.

Schweich, den 11.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
in Vertretung Jürgen Reinehr, Beigeordneter