Titel Logo
Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Forstzweckverbandes Fell am 28.07.2025

über die Sitzung des Forstzweckverbandes Fell am 28.07.2025

Unter dem Vorsitz der Verbandsvorsteherin Christiane Horsch und in Anwesenheit des Schriftführers Lucas Suder findet am 28.07.2025 in der Cafeteria der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26 in Schweich eine Sitzung des Forstzweckverbandes Fell statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlich

1. Auflösung des FZVB Fell zum 31.12.2025

Frau Verbandsvorsteherin Horsch stellt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

Wie bereits in der Verbandsversammlung am 20.11.2024 und mit Schreiben vom 10.07.2025 mitgeteilt, wird die Zusammenführung der Forstzweckverbände (FZVB) Fell und Schweich zum 01.01.2026 angestrebt. Dies wird ebenfalls durch das Forstamt Trier befürwortet.

Zurzeit hat der FZVB Fell kein Vermögen und auch kein Personal. Schon jetzt greift man bei Bedarf auf den FZVB Schweich zurück. Ab dem Jahr 2025 hat der FZVB Fell keine Einkünfte und Ausgaben mehr. Somit ist der eigentliche Sinn und Zweck des FZVB Fell weggefallen.

Durch die Zusammenlegung erhofft man sich eine effizientere Personalsuche und Einsatzplanung, eine vereinfachte Nutzung von Arbeitskräften und Maschinen sowie eine Vereinfachung im Sitzungs-, Haushalts- und Rechnungswesen, da nur noch ein Forstzweckverband existieren soll.

Daher ist es notwendig, den FZVB Fell zum 31.12.2025 aufzulösen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung des FZVB Fell werden in den folgenden Ortsgemeinderatssitzungen über die Zustimmung zu diesem Beschluss beraten und beschließen.

Da der FZVB Fell über kein Sachvermögen verfügt, ist eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung nicht notwendig.

Herr Michael Rohles hinterfragt die Verteilung der Personalkosten des FZVB Schweich mit dem Hinblick auf eine Langzeiterkrankung. Herr Stein und Herr Suder teilen mit, dass die Personalkosten nach dem tatsächlichen Arbeitseinsatz verteilt werden und nicht nach der reduzierten Holzbodenfläche. Die Personal- und Personalnebenkosten werden somit auch nur auf die Mitglieder, wo die Forstarbeiter tatsächlich gearbeitet haben, umgelegt.

Anschließend fasst die Verbandsversammlung folgenden

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Auflösung des FZVB Fell zum 31.12.2025 gemäß § 14 Abs. 1 VerbandsO des FZVB Fell i. V. m. § 11 Abs. 1 Satz 1 KomZG.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig