Wir erinnern an die Zahlung der folgenden, am
fällig gewordenen Steuern und sonstigen Abgaben für das 3. Quartal 2022
| - | Grundsteuern, Wasser- und Schmutzwassergebühren, wiederkehrende Beiträge Wasser und Niederschlagswasser, Hundesteuer u. a. |
| - | Gewerbesteuer |
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| und |
| - | Vergnügungssteuer. |
Es wird gebeten, innerhalb einer Woche die vorgenannten Abgaben zu entrichten, da andernfalls die kostenpflichtige Einziehung unvermeidbar ist.
Deshalb unser Vorschlag: Nehmen Sie am Einzugsverfahren teil!
Die Teilnahme bringt für Sie viele Vorteile. Das ständige und auch lästige Überwachen der Zahlungstermine entfällt und Mahngebühren und Säumniszuschläge – weil man schon wieder einen Zahlungstermin versäumt hat – fallen nicht mehr an. Der nach dem Abgabenbescheid zu zahlende Betrag wird zur Fälligkeit von der Verbandsgemeindekasse abgebucht. Die Richtigkeit der Abbuchung können Sie jederzeit anhand des Abgabenbescheides kontrollieren.
Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren erspart aber nicht nur Ihnen Zeit und Arbeit, sondern trägt auch in der Verbandsgemeindeverwaltung zur Kosteneinsparung bei. Denn mit der Abbuchung werden die Zahlungsbeträge automatisch in Ihr Steuerkonto eingebucht. Eine manuelle Buchung ist dann nicht mehr erforderlich.
Sofern Sie am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen wollen, bitten wir Sie, den abgedruckten Vordruck ausgefüllt an uns zurückzusenden.
Der Vordruck für das Einzugsverfahren kann auch übers Internet heruntergeladen werden (Internetadresse: www.schweich.de).