Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 19.07.2023 im Gemeindezentrum Forum Livia, Schulstraße 9a in Leiwen eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlich
1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Das Ratsmitglied Alexandra Reichsgräfin Kesselstatt ist aus der Verbandsgemeinde verzogen.
Als Ersatzperson wurde Hildegard Jakobs in den Verbandsgemeinderat einberufen.
Die Bürgermeisterin verpflichtet das Ratsmitglied vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:
• § 20 GemO Schweigepflicht
• § 21 GemO Treuepflicht
• § 22 GemO Ausschließungsgründe
• § 30 Abs. 1 GemO Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, Gemeinwohl
Anschließend wird das Ratsmitglied per Handschlag verpflichtet.
2. Mitteilungen
2.1. Gratulation Geburtstage
Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeister/innen, die seit der Sitzung im Mai 2023 Geburtstag hatten.
2.2. Wahl Ortsbürgermeister Kenn - Herr Dr. Burkhard Apsner
Bei der Wahl zum Ortsbürgermeister von Kenn hat Herr Burkhard Apsner 95,5 % der Ja-Stimmen erhalten. Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert Herrn Apsner herzlich und dankt für die Bereitschaft, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen. Weiter bedankt sie sich bei Herrn Rainer Müller für die gute Zusammenarbeit und das große Engagement für die Ortsgemeinde Kenn.
2.3. THW Bundesjugendlager 2024 auf dem Flugplatz Trier-Föhren
Vom 27.07. bis 03.08.2024 findet auf dem Flugplatz Föhren das Bundesjugendlager mit mehr als 5000 Kindern und Jugendlichen statt.
Der Aufbau findet vom 13.07. - 26.07.2024 statt. In dieser Zeit ist Flugverkehr möglich.
Vom 27.07.-03.08.2024 ruht der Flugverkehr und in der Zeit des Abbaus vom 04.08.-10.08.2024 ist der Flugverkehr möglich. Die Flughafengesellschaft unterstützt die Veranstaltung. Es besteht der Wunsch, über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen über den Flugplatz zu berichten. Es liegt die Genehmigung dieser Bundeswehrliegenschaft durch das Bundesverteidigungsministerium vor.
2.4. Renaturierung des Kaselbaches bei Bekond
Mit Beschluss des HFA vom 10.03.2022 wurden über die Planungsleistungen zur Renaturierung des Kaselbaches bei Bekond beraten und beschlossen. Bürgermeisterin Horsch teilt mit, dass der Planungsauftrag an die Firma Boxleitner Ingenieure GmbH erfolgt ist.
3. Sportentwicklungskonzept für die Verbandsgemeinde Schweich
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 12.05.2022 beschlossen, das Institut für Sportentwicklung Trier (ISE) mit der Erstellung eines Sportentwicklungskonzeptes für die Verbandsgemeinde Schweich mit folgendem Leistungsumfang zu beauftragen:
Arbeitspaket 1: Ausgangslage/Umfeldanalyse
Arbeitspaket 2: Belegungsplan/Auslastungsanalyse
Arbeitspaket 3: Bedarfs-/Entwicklungsanalyse mit Sportvereins- und Schulbefragung sowie Experteninterviews „Schwimmbäder“
Arbeitspaket 4: Berichtsfassung/Handlungsempfehlungen
In den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport am 01.12.2022 und in der Verbandsgemeinderatssitzung am 01.03.2023 wurden die Zwischenberichte präsentiert.
Am 25.04.2023 stellte Herr Henn in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport, zu der auch alle Ortsbürgermeister/innen eingeladen waren, das Ergebnis der Studie im Entwurf vor. Der Ausschuss schlägt dem VG-Rat vor, die Bedarfsanalyse und die Handlungsempfehlungen der Sportentwicklungsstudie zur Kenntnis zu nehmen und daraus resultierende Maßnahmen gesondert zu beraten.
Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates liegen die Endfassung der Sportentwicklungsplanung vor, die nach der Sitzung am 25.04.2023 noch geändert/aktualisiert wurde.
Herr Henn stellt dem Verbandsgemeinderat ebenfalls die Ergebnisse der Studie im Entwurf vor.
Seitens der CDU-Fraktion wurde sich grundsätzlich für die gute Ausarbeitung und Präsentation der Studie bedankt. Auch für das große Engagement der Verantwortlichen in den Vereinen, ohne deren Hilfe dies nicht zu stemmen wäre. Die Studie hat gezeigt, dass die Hallensituation in der VG sehr gut ist, vor allem wenn auch die neue Drei-Felder-Halle der Frieda Kahlo Schule fertiggestellt ist. Die Belegungspläne der vorhandenen Sportplätze zeigt das vielfältige Angebot und die hohe Auslastung der Platzzeiten. Es wird gefordert, dass diese Studie nicht abschließend zu betrachten ist, sondern zukünftig weitergeführt werden muss.
Die SPD-Fraktion erklärt ebenfalls, dass man im Gebiet der Verbandsgemeinde Schweich hinsichtlich der Sportstätten gut aufgestellt sei. Man kommt jedoch auch zu der Erkenntnis, dass noch Entwicklungspotenzial vorhanden ist und man sich mit der Grundlage der in der Studie erhobenen Daten nun eine optimierte Sportentwicklung erarbeiten kann. Auch die SPD-Fraktion fordert, dass die Studie nicht abschließend sondern fortlaufend behandelt werden soll.
Die FWG-Fraktion begrüßt die fundierte Ist-Analyse, bittet aber noch um Überprüfung über die ein oder andere Sportstätte, sowie die dargestellten Belegungsplänen. Auch hier wird angemerkt, dass es sich bei der Studie nicht um ein abschließendes Projekt handeln darf, sondern es sich um eine Daueraufgabe handelt die fortgeführt werden muss. Im Ausschuss Soziales, Jugend, Freizeit und Sport (VG) soll auf Basis der Handlungsempfehlung eine Prioritätenliste erstellt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Bedarfsanalyse und die Handlungsempfehlungen der Sportentwicklungsplanung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Kindertagesstätten
4.1. Baumaßnahmen
Kinder haben gem. § 24 SGB VIII i. V. m. § 1 KiTaG i. V.m. § 14 KiTaG gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Kreisjugendamt Trier-Saarburg) Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Dieser umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Tageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig sieben Stunden, die als Vormittagsangebot ausgestaltet sein sollen.
Das Kreisjugendamt ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs verpflichtet und bedient sich zur Umsetzung der örtlichen, hier kommunalen Träger. Der Träger der Einrichtung muss bereit und in der Lage sein, eine bedarfsgerechte und geeignete Einrichtung zu schaffen (§ 5 (2) KiTaG). Die Baumaßnahmen mit dem Ziel, alle Kinder bedarfsgerecht gem. Rechtsanspruch über Mittag zu betreuen, müssen gem. § 31 KiTaG bis zum Abschluss der Evaluation nach § 29 KiTaG bis 2028 abgeschlossen sein.
Insbesondere durch Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 01.07.2021 mit dem Rechtsanspruch auf durchgehende Betreuung von 7 Std. sind in fast allen Kindertagesstätten in unserer Verbandsgemeinde Baumaßnahmen (Erweiterung/Umbau im Bestand) durchzuführen. Hinzu kommen teilweise sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen des Gebäudebestands und sog. Übergangsmaßnahmen bis zur Fertigstellung der Erweiterungs-/Umbaumaßnahmen. Eine Übersicht zu den Baumaßnahmen im Bereich Kindertagesstätten ist in der Anlage beigefügt. Bei der Darstellung der abgeschlossenen Maßnahmen hat man sich auf „größere“ Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen beschränkt.
Ebenso beigefügt ist eine Darstellung der Verfahrensschritte bei der Umsetzung von Baumaßnahmen im Bereich Kindertagesstätten. Diese Darstellung macht deutlich, dass aufgrund der Vielzahl der in verschiedenster Form zu beteiligten Institutionen/Behörden/ Gremien/Firmen das Gesamtverfahren sehr komplex ist und einzelne Verfahrensschritte abhängig von vorgelagerten Schritten bzw. Entscheidungen/Genehmigungen etc. sind.
Die aktuelle Unsicherheit im Bausektor und die enormen Kostensteigerungen und Verzögerungen sind zudem weiterhin besorgniserregend und beeinträchtigen die Umsetzung.
Hinzu kommt die Tatsache, dass sich aufgrund von langwierigen Entscheidungs-, Planungs-, Bewilligungs- und Umsetzungszeiträumen Geburten- und Anmeldezahlen sowie die Baulandentwicklung verändern können, sodass angefangene Maßnahmen nicht ausreichen und erweitert/angepasst oder sogar in Frage gestellt werden (müssen), bevor sie umgesetzt sind.
4.2. Aktuelle Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes
Zur Sicherung des Rechtsanspruchs gem. § 14 KiTaG und auf Grundlage des § 19 KiTaG erstellt das Kreisjugendamt jährlich einen Bedarfsplan u. a. für die Kindertagesstätten, der für die Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg die Plätze ausweist, die zur Erfüllung des vorg. Rechtsanspruchs und der Anforderungen nach den §§ 15 bis 17 erforderlich sind.
Die Ortsgemeinden sind als (Bau)trägerinnen gem. § 5 KiTaG verpflichtet, eine bedarfsgerechte und geeignete Einrichtung zu schaffen bzw. sich als Restkostenfinanziererin an notwendigen Investitionsmaßnahmen in Kindertagesstätten in freier (Bau)trägerschaft zu beteiligen.
Die durch das Kita-Zukunftsgesetz (KiTa-ZG) im Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vorgegebenen Standards erfordern vielerorts Baumaßnahmen. Explodierende Baukosten, Inflation und Materialengpässe und eine finanzielle Unterstützung des Landes, die nur überwiegend „neue“ Plätze fördert, keine Sanierungen, Ersatzneubauten oder sonstigen Baumaßnahmen, beschleunigen letztendlich die drohende Handlungsunfähigkeit unserer Gemeinden.
Zur Abstimmung der Bedarfsplanung und die Auswirkung auf in Planung befindliche und zukünftige Baumaßnahmen für den Bereich unserer Verbandsgemeinde hat am 03.07.2023 ein sog. Bedarfsplanungsgespräch mit Vertretern des Kreisjugendamtes, der Kommunalaufsicht und der Verbandsgemeindeverwaltung stattgefunden.
Dabei wurde neben den Geburten- und Anmeldezahlen auch die Baulandentwicklung in den einzelnen Ortsgemeinden in den Blick genommen.
Die Anzahl und Einrichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze in den einzelnen Kindertagesstätten wurde diskutiert. Es wurde festgestellt, dass aufgrund stark schwankender Bedarfe und allgemeiner Kostensteigerungen die Notwendigkeit aktuell angedachter Baumaßnahmen hinterfragt werden muss. Zudem wird es so sein, dass Kinder zeitweise oder dauerhaft an Kindertagesstätten in zumutbarer Entfernung in benachbarten Ortsgemeinden verwiesen werden könnten.
Das Ergebnis dieses Gespräches und evtl. Änderungen zu bereits angedachten Baumaßnahmen werden in den nächsten Wochen mit den jeweiligen Ortsgemeinden, freien Betriebs- und Bauträgern sowie den Kindertagesstätten erörtert und die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
5. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes; Raumordnungsverfahren Gewerbe Mehringer Höhe
Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates liegt ein Überblick über das Plangebiet, die Planungshistorie sowie den aktuellen Projektstand vor.
Der dezidierte Nachweis des Bedarfs ist aktuell die entscheidende Hürde, die noch genommen werden muss, um das Verfahren positiv zu beenden. Derzeit arbeitet die Wirtschaftsförderung des Landkreises an einer Zerlegung des Bedarfs, der für den Landkreis ermittelt wurde, auf die jeweiligen Verbandsgemeinden. Grundsätzlich kann man nur den Bedarf befriedigen, der für unsere Verbandsgemeinde ermittelt wird.
Die naturschutzfachlichen Aspekte sind nach (vorerst mündlicher) Mitteilung der SGD Nord lösbar.
Nach mehreren positiven Gesprächen und Stellungnahmen der Forstverwaltung ging zuletzt überraschend doch eine negative Stellungnahme der Zentralstelle des Forstes (ZdF) bei der SGD Nord ein. Hierin wird klargestellt, dass keine Rodungsgenehmigung für die südliche Waldfläche (rd. 26,2 ha) in Aussicht gestellt werden kann. Diesbezüglich hat die SGD Nord angekündigt, für diese Fläche dann auch keine positive raumordnerische Entscheidung treffen zu können und hat angeregt, zumindest für diese Fläche den Antrag zurück zu nehmen.
Kurzfristig werden ergänzende Gespräche mit der Stadt Trier, der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer geführt, um einen Weg zu finden, gemeinsam den Bedarf für die Entwicklung des Gebietes nachzuweisen. Auch mit dem Wirtschaftsministerium ist ein Gespräch vorgesehen, um die Förderung der Erschließung zu sondieren.
Seitens der FWG-Fraktion wird eine aktualisierte Kostenschätzung für das verbleibende Erschließungsgebiet gewünscht. Diese soll nach Auskunft der Verwaltung nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens erstellt werden.
Die Grünen-Fraktion merkt an, dass durch den fehlenden Nachweis des Bedarfes, das ganze Projekt fragwürdig erscheint. Sie wären nicht nur für eine Streichung der südlichen Flächen sondern unterstützen eine komplette Beendigung des Verfahrens.
Auch Herr Otmar Rößler sieht ökonomische und ökologische Risiken in diesem Projekt und beantragt hinsichtlich der Klimakrise, dass der komplette Antrag zurückgezogen wird.
1. Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt, dass komplette Raumordnungsverfahren „Gewerbe Mehringer Höhe“ einzustellen und den bei der SGD Nord eingereichten Antrag zurückzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen
2. Beschluss:
Die südliche Teilfläche, für die die Zentralstelle des Forstes keine Rodungsgenehmigung in Aussicht stellt, soll für der weitere Entwicklung des Standortes entfallen, so dass nur noch etwas weniger als 60 ha weiterverfolgt werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 8
6. Umbau und Erweiterung FWGH Klüsserath, Vorstellung der Kosten und Freigabe der Ausschreibungen
Seitens des Büro Schuh + Weyer wurde in Zusammenarbeit mit den beauftragen Fachbüros die Kosten für die Maßnahme Umbau und Erweiterung FWGH Klüsserath zusammengestellt. Die Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen.
In der ursprünglichen Kostenschätzung (Juli 2020, Baukosten ca. 330.000 € brutto) wurde von einem geringeren Bauvolumen ausgegangen, welches allerdings so nicht realisiert werden konnte. Bedingt durch steigende Baukosten, zusätzliche Änderungen im Bestandsgebäude (Raumgrößen und Raumhöhen wurden in der Detailplanung angepasst) und der Anlagentechnik belaufen sich die voraussichtlichen Baukosten auf rund 630.000 € brutto. Somit ergibt sich eine Preissteigerung von ca. 300.000 €.
Der Ausschreibungsunterlagen sind soweit fertiggestellt und das benötigte Grundstück wurde von der Ortsgemeinde Klüsserath auf die Verbandsgemeinde übertragen. Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, sollen die Arbeiten umgehend ausgeschrieben und die Maßnahme umgesetzt werden.
Eine Begründung der Mehrkosten ist der Vorlage beigefügt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Maßnahme wie vorgestellt umzusetzen und gibt die notwendigen Ausschreibungen frei. Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt die Vorsitzende, die Aufträge in Abstimmung mit den Beigeordneten an die jeweils Mindestbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Vergabe; Kauf einer Tragkraftspritze für die Feuerwehr
Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind für die Beschaffung von Maschinen und technischen Anlagen u.a. auch entsprechende Mittel für die Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Die neue Tragkraftspritze soll bei der Feuerwehr Longuich ein altes Gerät (Baujahr 1978) ersetzen.
Zur Beschaffung einer Tragkraftspritze wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; 3 Firmen haben ein entsprechendes Angebot vorgelegt.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Ziegler, Giengen, abgegeben und beträgt 17.940,89 €.
Die Spanne der Angebote beträgt: 17.940,89 € bis 18.837,70 €.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung der Tragkraftspritze an die Firma Ziegler, Giengen, in Höhe von 17.940,89 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Zukünftige Ausrichtung der Energieversorgung in der VG Schweich angesichts des Klimawandels
Die Verbandsgemeinde Schweich informierte die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister mit einem Schreiben über die weiteren geplanten Schritte bei der Energieversorgung der verbandsgemeindeeigenen Anlagen.
Dabei wurden die derzeit anlaufenden Konzepte zur erweiterten kommunalen Nutzung der erneuerbaren Energiequellen skizziert.
Als Einstieg, haben sich die VG-Werke dazu entschlossen, ihre Liegenschaften mit PV-Anlagen zu versehen. Dabei sind das Wasser- und Abwasserwerk als kritische Infrastruktur privilegiert und haben grundsätzlich einen Anspruch auf Baugenehmigung für die Freiflächenanlagen.
Der erzeugte Strom wird über einen Bilanzkreis, der ab dem 01.01.2024 besteht, bewirtschaftet. Hier werden die SWT in einem ersten Schritt als Regulator eingebunden sein.
Mit der Ausweisung von weiteren Flächen für die Stromgewinnung mittels Photovoltaik, werden im Gebiet der Verbandsgemeinde zusätzliche PV-Anlagen errichtet werden. Auch hier wollen sich die VG-Werke als Partner der Ortsgemeinden engagieren.
Bislang wurde der Strom aus Wind und Sonne regelmäßig meistbietend an der Strombörse vermarktet, um eine mögliche hohe Rendite erwirtschaften zu können. Das hat zur Folge, dass die Strommengen, die von kommunaler Seite benötigt werden, am freien Markt zu entsprechenden Preisen eingekauft werden müssen. Was das bedeutet, hatten wir im vergangenen Jahr, nach Auswertung der landesweiten Ausschreibungen für die Strom- und Gaslieferungen, erfahren müssen.
Im Hinblick auf die Herausforderungen der Energiewende ist es Ziel, eine möglichst große Energiemenge der EE in der Region zu behalten und zu nutzen. Dabei soll der Anteil des dann noch fehlenden Stromes gering gehalten werden, um die so genannte Residualmenge, die nur sehr teuer zugekauft werden muss, weitestgehend zu minimieren.
Dies kann nur erfolgen, wenn ein größerer Verbund entsteht und genügend Anlagen der Stromgewinnung aus Sonne, Wind, Biogas und anderen regenerativen Quellen zur Verfügung stehen. Idealerweise geschieht dies in der gesamten Region Trier und unter Nutzung der Möglichkeiten, die die Bildung eines energetisch-wirtschaftlichen Bilanzkreises bietet. Hierbei übernimmt ein „Regulator“ die Aufgabe, die Strommengen im Bilanzkreis zu jeder Zeit so intelligent zu managen, dass das genannte Ziel erreicht wird.
Zu betonen ist zudem, dass mit dieser Lösung der (kommunale) Stromeinkauf längerfristig auf einem planbaren, stabilen und verhältnismäßig niedrigen Preis gehalten werden kann.
Vorgesehen ist aber auch, dass wir Angebote formulieren, die wir unseren Gewerbe-, Industrie- und Privatkunden anbieten können. Dies kann am Beispiel der Windanlagen in Bescheid gesehen werden, wo ein solches Vorgehen abgeleitet werden kann.
Mit der Planung und dem anstehenden Bau der Anlagen stellen wir fest, dass der relativ begrenzte Markt und das vorhandene Know-how der beratenden Büros, einer zügigen Entwicklung und Umsetzung zuwider laufen. Daher ist es sinnvoll, vorhandene Erfahrungen und technische Entwicklungen unmittelbar bei den Fachunternehmen abzurufen.
Damit das weitere Vorgehen vergabekonform erfolgen kann, könnte ein regionaler kommunaler Zusammenschluss unter Einbindung der in der Region Trier tätigen Fachunternehmen, zur Realisierung der neuen Anlagen, sinnvoll sein.
Wie bereits dargestellt, kann die Aufgabe nur im größeren Verbund wirksam und sinnvoll erledigt werden. Lediglich eine einzelne Ortsgemeinde oder Verbandsgemeinde zu betrachten ist wenig sinnvoll.
Aus praktischen Gründen könnte hierbei die Mitwirkung der RTS-AöR (Regionalwerke Trier-Saarburg) ein zu empfehlender Weg sein. Die Anstalt hat sich zwischenzeitlich auf den Bereich Energie und Kommunikation konzentriert und betreibt Anlagen zur Versorgung mit Strom und Wärme. Unter dem Dach der Anstalt sind gemeinsam mit privaten Unternehmen Gesellschaften gegründet worden, die PV-Anlagen geplant und realisiert haben.
Die Geschäftsführer der Regionalwerke Trier-Saarburg (RTS-AöR), Herr Arndt Müller und Herr Reinhard Müller, werden während der Sitzung anwesend sein und weitere Erläuterungen geben können.
Im Ergebnis wird vorgeschlagen, dass die Verbandsgemeinde Schweich Anstaltsmitglied bei der RTS-AöR wird und die Aufgabe der Energieversorgung in der VG Schweich bei dem Eigenbetrieb Energie- und Klimaschutz gebündelt wird.
Mit dieser Lösung sollten wir den Herausforderungen des Energiewandels mit einer klimaneutralen Stromerzeugung begegnen können.
Die SPD-Fraktion steht dem Vorhaben äußerst positiv gegenüber und animiert dazu, dass viele bei der späteren Umsetzung mitmachen sollten.
Auch die Grünen-Fraktion begrüßt das Vorgehen und appelliert an eine intelligente Nutzung des erzeugten Stroms um die Residualmenge gering zu halten.
Die CDU-Fraktion äußert ebenfalls ihre Zustimmung zu diesem großen aber auch wichtigen Projekt.
Die FWG-Fraktion sieht den gemeinsamen Verbund als absolut sinnvoll und gut an und stimmt der Ermächtigung zu.
Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit der RTS AöR über einen Beitritt zu verhandeln. Über den Beitritt wird gesondert beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
9. Mögliche Gebietsänderung der VG Thalfang am Erbeskopf; Kommunal- und Verwaltungsreform
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.06.2023 intensiv über die finanziellen Auswirkungen einer etwaigen freiwilligen Fusion mit den Dörfern der Verbandsgemeinde Thalfang (Büdlich, Breit, Heidenburg) diskutiert und die möglichen finanziellen Belastungen für die Verbandsgemeinde Schweich und deren Ortsgemeinden grob dargestellt.
Der Minister des Innern und für Sport, Herr Ebling, hat mit beigefügtem Schreiben vom 19.05.2023 an alle betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften mitgeteilt, dass für die VG Thalfang am Erbeskopf einschließlich ihrer Ortsgemeinden durch eine Teilnahme an der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen (PEK-RP) ein Entschuldungsvolumen von bis zu 15.450.634 Euro erreicht werden könne. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die Landesregierung an ihrer in Aussicht gestellten Bereitschaft vollumfänglich festhält, im Falle einer freiwilligen Fusion eine Entschuldungshilfe in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dies stünde auch weiterhin unter dem Vorbehalt, dass der Landesgesetzgeber diese Mittel im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung und eines entsprechenden Fusionsgesetzes bereitstellt.
Dazu bittet er um Rückmeldung bis zum 30.06.2023, ob die freiwillige Umsetzung des im Raum stehenden Gebietsänderungszenarios unter diesen Rahmenbedingungen unsere Zustimmung finden kann.
Zu diesem Thema hat der Verbandsgemeinderat Schweich am 29.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Unter den momentan bekannten Bedingungen und nach Beteiligung der Ortsgemeinden ist die Mehrzahl der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Schweich, welche die Mehrheit der Bevölkerung repräsentieren, gegen eine Eingliederung der Ortsgemeinden Büdlich, Breit und Heidenburg.
Die jetzt absehbaren Belastungen für die Ortsgemeinden der VG Schweich und für die Bürgerinnen und Bürger als Entgeltzahler für die Wasserversortung und Abwasserbeseitigung sind nicht zumutbar. Diese vorliegenden Fakten wurden nicht durch die VG Schweich geschaffen. Die bekannten Voraussetzung und die seitens der VG Thalfang und dem Landkreis Bernkastel Wittlich gestellten Bedingungen lassen eine Zustimmung nicht zu. Daher beschließt der Verbandsgemeinderat den Beitritt unter diesen Bedingungen abzulehnen.
Die aktuell bekannten finanziellen Bedingungen, die nicht durch konkrete aktuelle Zahlen aus Thalfang belegt sind, haben sich in der Zwischenzeit nicht verbessert. Außer dem landesweiten Aspekt der angebotenen Entschuldungshilfe nach PEK-RP liegen keine neuen Anhaltspunkte vor, die eine derart gewichtige Änderung der Bedingungen mit sich bringen, dass die VG Schweich das aufwändige Prüfungsverfahren durchführen könnte mit dem Ergebnis der Zustimmung. Es sind inzwischen weder die Ortsgemeinden (Büdlich, Breit, Heidenburg, und? Berglicht und? Tallig und? …) bekannt, die aktuell beitreten wollen noch liegen neue Angaben zur Trägerschaft der Realschule Plus vor. Die Entschuldungshilfen von bis zu 15 Mio. Euro waren bereits im Herbst 2021 thematisiert worden. Nach dem damaligen Vorschlag von Staatssekretär Stich waren von den 15 Mio. Euro insgesamt 10 Mio. Euro für die Einheitsgemeinde Morbach und jeweils 2,5 Mio. Euro für Hermeskeil und Schweich vorgesehen. Selbst wenn man nur die Zahlen der investiven Verschuldung aus 2018 zugrunde legt, wären nach dem damaligen Einwohnerschlüssel allein für die VG Schweich anteilige Investitionskredite der VG Thalfang von ca. 2,8 Mio Euro zu übernehmen.
Bei der Wasserversorgung und Entwässerung wurde 2018 in einem Gutachten ein Sanierungs- und Investitionsstau vom 100 Mio. Euro errechnet. Darüber hinaus finden sich keine konkreten Grundlagen. Die uns bekannten aktuellen Schulden der Werke liegen unverändert gegenüber 2018 bei über 13,5 Mio. Euro Schulden gesamt, für VG Schweich anteilig bei über 3 Mio. Euro. Wenn man die Ermittlung des mittelfristigen Investitionsbedarfs von 100 Mio. Euro aus 2018 mit den Baukostenindizes seit den letzten 5 Jahren hier versieht (bei unverändertem angenommenen Zinssatz von 2 % für langfristige Finanzierungen, was ohnehin inzwischen deutlich zu gering ist), ergibt sich eine Mehrbelastung eines 4-Personen-Haushalts von mindestens 214 Euro pro Jahr gegenüber angenommenen 180 Euro in 2018. Daneben zeigen die Erfahrungen aus dem Betritt der Ortsgemeinde Trittenheim zur VG Schweich, dass die Investitions- und erwarteten Betriebskosten eher zu gering prognostiziert wurden.
Nicht zu vernachlässigen im gesamten Kontext der angedachten Fusion sind die finanziellen Aspekte der Integrationsaufwendungen für die zusätzlich zu übernehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die ohnehin vorhandene Platznot ist nur mit weiterem zusätzlichen finanziellem Aufwand zu beseitigen. Dies gilt auch bei einer künftigen Sanierung/Umbau/Neubau des Verwaltungsgebäudes.
All diese bekannten großen Belastungen und die umfangreichen nicht konkret einschätzbaren Folgen eines Beitritts von Ortsgemeinden der VG Thalfang sind sowohl für die Verbandsgemeinde Schweich als auch für deren verbandsangehörige Stadt Schweich und die Ortsgemeinden mit hohen finanziellen Risiken verbunden.
Die im Schreiben des Ministers genannten Entschuldungshilfen bringen keine wirkliche Verbesserung in Bezug auf die Übernahme von anteiligen Investitionskrediten. Außerdem ist immer noch unklar, wie hoch eine Förderung im Wasser- und Abwasserbereich sein wird. Als Resümee kann man sicherlich festhalten, dass nicht unerhebliche Belastungen auf die Verbandsgemeinde Schweich und deren Ortsgemeinden sowie die Gebührenzahler zukommen.
Beschluss:
Auf einstimmige Empfehlung des HFA beschließt der Verbandsgemeinderat unter verantwortungsvoller Berücksichtigung aller Faktoren, einen Beitritt der Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in die Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstraße abzulehnen. Die Ablehnung des Verbandsgemeinderates soll dem Minister mitgeteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Sachstand Verwaltungsgebäude
Am 30.11.2022 hat die Verbandsgemeinde die Genehmigung des Raumbedarfs durch die ADD erhalten. Die durch ADD und SGD-Nord festgelegte Hauptnutzfläche beträgt insgesamt 1822,50 m² und bildet die Basis für eine Förderung durch den Investitionsstock. Dies entspricht ungefähr der von der Verbandsgemeinde beantragten Hauptnutzfläche von 1.859m².
Auf der Grundlage dieser Genehmigung wurde am 05.12.2022 das Architekturbüro Stein-Hemmes-Wirtz aus Kasel mit der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt. Unter Einbeziehung aller voraussichtlichen Kosten (auch Abriss- und Interimskosten) und eines Betrachtungszeitraumes von 50 Jahren sind dabei folgende Alternativen zu untersuchen:
| 1) | Umbau Verwaltungsgebäude 1 und Erweiterungsbau |
| 2) | Abriss und Neubau an selber Stelle |
| 3) | Veräußerung des Bestandsgebäudes und Neubau an anderer Stelle |
Neben der Berücksichtigung weicher Faktoren, wie z.B. Zentralität, ist v.a. das Kostenverhältnis zwischen Umbau und Neubau relevant. Kostet eine Sanierung im öffentlichen Hochbau mehr als 80% als ein vergleichbarer Neubau, wird eine Sanierung i. d. R. als unwirtschaftlich angesehen. Sollte das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf einen Neubau hinauslaufen, müssen auch die Planungsleistungen neu, europaweit ausgeschrieben werden.
Erste Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung liegen der Verwaltung bislang noch nicht vor.
Am 28.03.2023 fand im Rahmen der Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude unter Hinzuziehung der Führungskräfte der Verbandsgemeindeverwaltung eine Besichtigung des neuen „Beratungs-Centers Theodor-Heuss-Allee“ der Sparkasse Trier statt. Mit Aufgabe der Standorte am Viehmarkt und in der Simeonsstraße konzentriert die Sparkasse Trier einen großen Teil ihre Arbeitsplätze auf den Standort in der Theodor-Heuss-Allee, welcher zu diesem Zweck umfangreich umgebaut wird.
Beim Umbau verfolgt die Sparkasse ein modernes Raumkonzept mit offenen Raumeinheiten und Desk Sharing. Mit Ausnahme der Führungskräfte haben die Mitarbeiter keine fest zugeordneten Arbeitsplätze mehr, sondern setzen sich bei Ankunft an einen freien Arbeitsplatz. Lediglich Maus, Tastatur und Headset sind aus hygienischen Gründen noch individuell und werden bei Nichtgebrauch in abschließbaren Spinden untergebracht. Die Arbeitsplätze selbst sind verteilt auf mehrere, offene Großraumeinheiten und innerhalb dieser nur noch zum Teil mit kleinen Trennwänden voneinander abgetrennt. Es stellt eine fast völlige Abkehr von der der klassischen Zellenbürostruktur dar.
Durch den verstärkten Einsatz von mobilem Arbeiten ist beim neuen Konzept der Sparkasse auch nicht mehr für jeden Mitarbeiter ein Arbeitsplatz eingeplant. Das Raumkonzept ist so ausgelegt, dass nur für 70% der Belegschaft Arbeitsplätze vorbehalten werden, da man davon ausgeht, dass ca. 30% aufgrund von mobilem Arbeiten, Urlaub oder Krankheit nicht anwesend sind. Dieses Raumkonzept ist das Ergebnis einer internen Arbeitsgruppe, an der auch Vertreter der Belegschaft mitgearbeitet haben. Voraussetzung hierfür ist eine fast hundertprozentige papierlose, digitale Arbeitsweise.
Aufgrund der positiven Resonanz durch die Anwesenden hat die Verbandsgemeindeverwaltung zunächst telefonisch bei der ADD angefragt, ob ein solches, modernes Desk-Sharing-Konzept auch förderfähig im Rahmen des Investitionsstocks sei. Dies wurde abgelehnt, da die RlBau (Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz) dies nicht vorsieht. Die RlBau sieht nur einzelne abgetrennte Räumlichkeiten mit festgelegten Flächengrößen in Quadratmeter vor - keine Großraumbüros.
Infolgedessen hat die Verbandsgemeindeverwaltung eine schriftliche Anfrage an die ADD gesendet, mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme zur Förderfähigkeit des beschriebenen Raumkonzeptes sowie der Frage, ob mit einem neuen Raumprogramm die bereits erfolgte Genehmigung der 1822,50 m² Hauptnutzfläche hinfällig wäre und die Raumbedarfsanalyse mit Prüfung durch ADD, Ministerium und SGD-Nord wieder erneut durchgeführt werden müsste.
Mit E-Mail vom 10.07.2023 wird seitens der ADD mitgeteilt, dass deren mündliche Äußerung falsch sei und nach Rücksprache zwischen ADD und dem Ministerium des Innern und für Sport ein Großraumkonzept doch nicht förderschädlich sei. Ferner wird der Verwaltung schriftlich bestätigt, dass das genehmigte Raumprogramm weiterhin gelte und als Grundlage für die weiteren Schritt diene. Neue, aktualisierte Pläne seien erst bei Antragsstellung zum Förderantrag vorzulegen.
Des Weiteren ist für die Besprechung der weiteren Vorgehensweise und der weiteren Planungen angedacht, auch hier eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, an welcher Vertreter der Belegschaft mitarbeiten sollen.
Sollte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Büros Stein-Hemmes-Wirtz zu dem Ergebnis kommen, dass ein Umbau oder ein Neubau am selben Ort die wirtschaftlichste Alternative ist, müsste für die Verwaltung für den Bauzeitraum eine Übergangslösung gefunden werden. Hierzu könnte sich die Grundschule Am Bodenländchen eignen. Da jedoch auch die Kindertagesstätte Issel für die Zeit eines geplanten An-/Umbaus für die Dauer von 2 Jahren ausgelagert werden muss, hatte sich der Stadtrat der Stadt Schweich bereits in seiner Sitzung vom 18.05.2022 dafür ausgesprochen, dass die Kita Issel während der Bauzeit in die Grundschule am Bodenländchen ausgelagert werden soll.
Der HFA favorisierte in seiner Sitzung am 27.06.2023 zusätzlich die Variante eines reduzierten Raumprogramms für ca. 70 % der MitarbeiterInnen nach dem Vorbild des modernen Bürogebäudes der Sparkasse.
Die MitarbeiterInnen der Verbandsgemeindeverwaltung und die AG Verwaltung waren bei dem Besichtigungstermin der Sparkasse mehrheitlich von diesem Konzept angetan und sehen hierin die Zukunft der modernen Bürowelt auch für die Verwaltung. Dieses Konzept beinhaltet ebenso die Möglichkeit des teilmobilen Arbeitens und soll trotz der bisher entgegenstehenden RIBau (Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz) realisiert werden. Um als attraktiver Arbeitgeber/Dienstherr bestehen zu können, bedarf es auf jeden Fall des Angebots eines teilmobilen Arbeitens. Viele MitarbeiterInnen schätzen bereits jetzt dieses Angebot, da es Arbeitswege spart und Flexibilität ermöglicht. In München gibt es bereits ein entsprechendes Rathaus, welches nach diesen Prinzipien realisiert worden ist.
Der HFA bemerkte ebenso, dass die Digitalisierung der Verwaltung insbesondere das Dokumentenmanagementsystem nun vorrangig und mit Nachdruck vorangetrieben werden muss. Ein solcher moderner Arbeitsplatz in einem neuartigen Verwaltungsgebäude kann nur papierlos funktionieren.
Die Bürgermeisterin wurde daher beauftragt sich hierfür einzusetzen, ein solches moderneres, zeitgemäßes und nachhaltiges Bürogebäude für die Verwaltung zu realisieren und hier für die entsprechenden Gespräche mit der ADD bzw. dem Ministerium zu führen.
Architekt Stein wird das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Sitzung der AG Verwaltung am 06.09.2023 vorstellen. Anschließend sollen der HFA/Bauausschuss und der Verbandsgemeinderat noch dieses Jahr beschließen, welche Variante realisiert werden soll.
11. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 30.06.2023 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen in Aussicht gestellt bekommen:
| Datum | Zuwendungs-geber | Anschrift | Betrag | Zuwendungs-zweck |
| 27.04.2023 | SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier | 54290 Trier | 500,00 € | Freiwillige Feuerwehr Longuich |
| 11.05.2023 | Fleischerei Stephan Marx GmbH | 54340 Longuich | 250,00 € | Familienfest 2023 |
| 11.05.2023 | Eimo Elektrotechnik GmbH | 54343 Föhren | 250,00 € | Freiwillige Feuerwehr Longuich |
| 16.05.2023 | Schmitt Söhne GmbH | 54340 Longuich | 500,00 € | Freiwillige Feuerwehr Longuich |
| 16.05.2023 | Herrn Andreas Bodschard, Brandschutz Bodschard | 54338 Schweich | 200,00 € | Freiwillige Feuerwehr Schweich |
| 19.05.2023 | Sparkasse Trier | 54292 Trier | 500,00 € | 100 Jahre Feuerwehr Longuich zur Förderung der Jugendfeuerwehr |
| 19.05.2023 | Sparkasse Trier | 54292 Trier | 250,00 € | Fest der Römischen Weinstraße |
| 14.06.2023 | Verschiedene Einzahler | - | 1.806,00 € | Freiwillige Feuerwehr Leiwen |
| 27.06.2023 | Förderverein des Rotary Clubs Schweich Römische Weinstraße | 54346 Mehring | 600,00 € | gemeinnützige Zwecke |
Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12. Verschiedenes
Ratsmitglied Ines Kartheuser fragt an, wie der aktuell Sachstand zu den Raumlüftungsgeräten in den Grundschulen sei. Dies wird seitens der Verwaltung ermittelt und dem Rat mitgeteilt.
13. Erweiterung der TO: Beauftragung Rechtsanwalt für europaweite Ausschreibung: wettbewerblicher Dialog nach § 18 VGV
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kohl gemäß Angebot mit der vergaberechtlichen Beratung und Betreuung und Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs für den Neubau des Verwaltungsgebäudes und beschließt die Durchführung des wettbewerblichen Verfahrens.
einstimmig