Unter dem Vorsitz von geschäftsführenden Ortsbürgermeister Norbert Friedrich (Vorsitz bis einschließlich Tagesordnungspunkt 2) sowie des neu gewählten Ortsbürgermeister Hans Werner Lex und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Reiter und Markus Lex von der Verbandsgemeindeverwaltung findet am 10.07.2024 im Gemeindezentrum "Alte Ökonomie", Kirchstraße 3 in Klüsserath eine Sitzung des Ortsgemeinderates Klüsserath statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlich
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister erläutert die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, insbesondere die Schweigepflicht, die Treuepflicht, die Verpflichtung, Ausschließungsgründe mitzuteilen und die Pflicht, dem Gemeinwohl zu dienen. Er verweist hierzu auf die §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 Gemeindeordnung im Kommunalbrevier, das alle Ratsmitglieder erhalten.
Sodann verpflichtet der Ortsbürgermeister gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung die Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Ernennung des neugewählten Ortsbürgermeisters obliegt gemäß § 54 Abs.2 GemO dem noch im Amt befindlichen Vorgänger, also dem geschäftsführenden Ortsbürgermeister Norbert Friedrich.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Norbert Friedrich gibt bekannt, dass bei der am 09.06.2024 stattgefunden Wahl Herr Hans Werner Lex zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Klüsserath gewählt wurde und weist darauf hin, dass der Ortsbürgermeister nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen ist.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Norbert Friedrich verliest die Ernennungsurkunde und händigt diese Herrn Hans Werner Lex aus.
Der Ortsbürgermeister Hans Werner Lex leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt der geschäftsführende Ortsbürgermeister Norbert Friedrich Herrn Ortsbürgermeister Hans Werner Lex gemäß § 54 Abs. 1 GemO in sein Amt als Ortsbürgermeister ein.
Anschließend übergibt Herr Friedrich den Vorsitz an Ortsbürgermeister Herr Hans Werner Lex.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Ortsgemeinde Klüsserath hat nach der Hauptsatzung bis zu 3 Beigeordnete Der erste Beigeordnete ist der Vertreter des Ortsbürgermeisters. Die Beigeordneten werden durch den Ortsgemeinderat gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung. Der Vorsitzende erläutert die Wählbarkeitsvoraussetzungen und das Wahlverfahren. Das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters ruht gemäß § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen. Für die Durchführung der Wahl ist ein Wohlvorstand /Wahlausschuss zu bilden. Dieser Besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Der Vorsitzende beauftragt folgende Ratsmitglieder: Anita Scholer-Kortink und Sabine Kihm.
3.1. Erster Beigeordneter
Ortsbürgermeister Hans Werner Lex schlägt für die Wahl des Ersten Beigeordneten Herrn Joachim Lex vor. Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
- stimmberechtigte Ratsmitglieder: 15
- abgegebene Stimmzettelumschläge: 15
Ja- Stimmen 15
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Ortsbürgermeister Hans Werner Lex stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Joachim Lex einstimmig zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Klüsserath gewählt ist.
Herr Joachim Lex nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erwiesene Vertrauen.
Der Vorsitzende gratuliert Herrn Joachim Lex zu seiner Wahl, trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Joachim Lex aus.
Erster Beigeordneter Joachim Lex leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt Ortsbürgermeister Hans Werner Lex Herrn Joachim Lex gemäß § 54 Abs. 1 GemO in sein Amt als Erster Beigeordneter ein.
3.2. weitere Beigeordnete
Ortsbürgermeister Hans Werner Lex schlägt für die Wahl des weiteren Beigeordneten Frau Monika Mattes vor. Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
- stimmberechtigte Ratsmitglieder: 15
- abgegebene Stimmzettelumschläge: 15
Ja- Stimmen 15
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
Ortsbürgermeister Hans Werner Lex stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Frau Monika Mattes einstimmig zum weiteren Beigeordneten der Ortsgemeinde Klüsserath gewählt ist.
Frau Monika Mattes nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erwiesene Vertrauen.
Der Vorsitzende gratuliert Frau Monika Mattes zu ihrer Wahl, trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Frau Monika Mattes aus.
Beigeordnete Monika Mattes leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt Ortsbürgermeister Hans Werner Lex Frau Monika Mattes gemäß § 54 Abs. 1 GemO in ihr Amt als Beigeordnete ein.
3.3. weitere Beigeordnete
Ortsbürgermeister Hans Werner Lex schlägt für die Wahl des Weiteren Beigeordneten Frau Gabriele Romberg vor. Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
- stimmberechtigte Ratsmitglieder: 15
- abgegebene Stimmzettelumschläge: 15
Ja- Stimmen 14
Nein-Stimmen 1
Enthaltungen 0
Ortsbürgermeister Hans Werner Lex stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Frau Gabriele Romberg zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Klüsserath gewählt ist.
Frau Gabriele Romberg nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erwiesene Vertrauen.
Der Vorsitzende gratuliert Frau Gabriele Romberg zu ihrer Wahl, trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Frau Gabriele Romberg aus.
Beigeordnete Gabriele Romberg leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt Ortsbürgermeister Hans Werner Lex Frau Gabriele Romberg gemäß § 54 Abs. 1 GemO in ihr Amt als Beigeordnete ein.
4. Änderung der Hauptsatzung
Im Rahmen der Satzungshoheit beabsichtigt die Ortsgemeinde Klüsserath ihre Hauptsatzung zu ändern. Die Änderung betrifft den Wegfall über die Bildung eines Geschäftsbereiches und die hierzu geregelte Höhe der Aufwandsentschädigung.
Beigeordnete:
In der Hauptsatzung ist festgelegt, dass für die Verwaltung der Ortsgemeinde ein Geschäftsbereich gebildet wird, der auf einen Beigeordneten zu übertragen ist. Die monatliche Aufwandsentschädigung betrug 30% der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung.
Diese Regelungen sollen gestrichen werden.
Der Entwurf der Änderungen zu den §§ 5 und 8 der Hauptsatzung liegt allen Ratsmitgliedern vor.
Der Ortsgemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 11.01.2010.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Zuschussantrag; Weinfest 2024
Sabine Kihm verlässt den Sitzungstisch und nimmt weder beratend noch beschließend an dem Tagesordnungspunkt teil. Der Vorsitzende liest den Brief der IG Weinfest vor. Die IG Weinfest Klüsserath, bestehend aus den 5 Ortsvereinen Feuerwehrkapelle, Feuerwehr, Winzertanzgruppe, Vereinigte Weingüter und dem Dorfverein Zukunft Klüsserath betreibt das Weinfest Klüsserath. Das Fest soll wieder wie in den Vorjahren stattfinden und deshalb beantragt die IG Weinfest Klüsserath einen Zuschuss in Höhe von 2.500 €, um die gestiegenen Kosten abzufangen.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € an die IG Weinfest für das Jahr 2024 zu zahlen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Verschiedenes
7. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder/ Beigeordneten
Folgende ehemaligen Mitglieder des Ortsgemeinderates wurden verabschiedet:
Herr Norbert Friedrich
Ortsbürgermeister von Klüsserath von 1999 bis 2014 und von 2019 bis 2024
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 1989 bis 1992, von 1994 bis 1999 und von 2014 bis 2019
Herr Günter Herres
Ortsbürgermeister von Klüsserath von 1994 bis 1999 und von 2014 bis 2019
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 1999 bis 2014 und 2019 bis 2024
sowie als Erster Beigeordneter von 2019 bis 2024
Herr Manuel Kappes
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 2009 bis 2019
sowie als Erster Beigeordneter 2014 bis 2019 und Beigeordneter von 2019 bis 2024
Herr Horst Willwert
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 1999 bis 2024
sowie als Beigeordneter von 2001 bis 2004 und 2019 bis 2024 und
Erster Beigeordneter von 2004 bis 2014
Herr Ludwig Feller
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 2009 bis 2024
Herr Frank Metzdorf
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 2022 bis 2024
Herr Willi Rock
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 1999 bis 2024
Herr Franz-Josef Schneider
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 1989 bis 2024
Herr Winfried Thimm
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 2009 bis 2024
Herr Markus Thul
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 2014 bis 2024
Herr Fabian Wagner
Mitglied des Ortsgemeinderates Klüsserath von 2019 bis 2024