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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung Anmeldung der Schulanfänger 2023 an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Schweich

Anmeldung der Schulanfänger 2023 an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Schweich

Die Anmeldung der Schulneulinge 2023 findet an folgenden Terminen in der jeweils zuständigen Grundschule statt:

Schule

Anmeldetermin

Uhrzeit

Grundschule

St. Barbara Fell

Dienstag,

20.09.2022

Donnerstag,

22.09.2022

ab 12:30 Uhr nach persönlicher Einladung

Grundschule

Am Föhrenbach

Mittwoch,

28.09.2022

14:00 – 17:00 Uhr nach persönlicher Einladung

Grundschule

Kenn

Mittwoch,

28.09.2022

Donnerstag,

29.09.2022

Die Uhrzeiten sind den Einladungen zu entnehmen

Grundschule

Klüsserath

Donnerstag,

26.09.2022

Die Uhrzeiten sind den Einladungen zu entnehmen

Grundschule

Leiwen

Donnerstag,

22.09.2022

Donnerstag,

29.09.2022

Die Uhrzeiten sind den Einladungen zu entnehmen.

Grundschule

Longuich

Mittwoch,

21.09.2022

Mittwoch,

28.09.2022

Nach persönlicher Einladung

Grundschule

Mehring

Mittwoch,

21.09.2022

ab 14:00 Uhr

Die Uhrzeiten sind den Einladungen zu entnehmen

Grundschule Schweich

Dienstag,

13.09.2022

Mittwoch,

14.09.2022

14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Im Verwaltungsgebäude

Grundschule

Trittenheim

Montag,

26.09.2022

ab 10:00 Uhr

Die Uhrzeiten sind den Einladungen zu entnehmen.

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern bei der zuständigen Grundschule des Einzugsbereichs.

Folgende Kinder werden zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 schulpflichtig:

1. Alle Kinder, die bis zum 31. August 2023 das sechste Lebensjahr vollenden.

2. Alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im vorausgegangenen Schuljahr Gebrauch gemacht haben.

Die Anmeldung der so genannten „Kann-Kinder“ findet erst in der zweiten Februarhälfte vor Schuljahresbeginn statt.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, bitte auch hierzu eine Bescheinigung mitbringen.

Schweich, 15.08.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich