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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 09.08.2022

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 09.08.2022

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch fand am 09.08.2022 in der Turn- und Mehrzweckhalle, Maximinstraße 2 in Longuich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

1.1. Gratulation Geburtstage

Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeister/innen, die seit der Sitzung im Juni 2022 Geburtstag hatten.

2. Vorstellung neue MitarbeiterInnen

Dem Verbandsgemeinderat werden die neuen Mitarbeiter/innen und Auszubildenden vorgestellt, die Ihre Beschäftigung bei der Verbandsgemeinde Schweich aufgenommen haben.

3. Nachwahl; stellv. Mitglied in der Arbeitsgruppe für regenerative Energien

Frau Michelle Spanier hat ihr Mandat als stellv. Mitglied in der o. g. Arbeitsgruppe schriftlich niedergelegt, weswegen eine Nachwahl erfolgen muss.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion schlägt Frau Christiane Jung als stellv. Mitglied in der Arbeitsgruppe für regenerative Energien vor.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Der Rat beschließt einstimmig, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich stimmt dem Vorschlag der CDU-Fraktion, Frau Cristiane Jung, als stellvertretenden Mitglied der Arbeitsgruppe für regenerative Energien zu besetzen zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Bauvorhaben Erweiterung Grundschule Mehring

Anlässlich eines Ortstermins mit der Schulleitung und Herrn Architekt Kolz am 06.07.2022 wurde auch die Außenanlagengestaltung im Bereich des Erweiterungsbaus erörtert. Bedingt durch die Baumaßnahme ist das bisherige „grüne Klassenzimmer“ weggefallen. Aus Sicht der Schulleitung soll dieses durch 4 neue Hochbeete (für jede Klassenstufe eins) ersetzt werden. Auch sind 2 neue Sitzbänke sowie 4 Fahrradbügel im Bereich des Erweiterungsbaus wünschenswert. Weiterhin sind Bodenarbeiten im Bereich des neu zu schaffenden „grünen Klassenzimmers“ erforderlich. Für die v.g. Maßnahmen sind in der Kostenberechnung keine Mittel vorgesehen. Durch die mit den Rohbau- und Pflasterarbeiten beauftragte Fa. Schneider + Lieser wurde ein Kostenangebot vorgelegt. Dieses schließt nach Prüfung durch das Büro Kolz mit einem Betrag von 18.993,24 € brutto ab. Hierzu ist anzumerken, dass die Vergabesumme für die Rohbau- und Pflasterarbeiten ca. 298.000 € beträgt. Laut Mitteilung des Büros Kolz wird die Abrechnungssumme für das Gewerk jedoch deutlich niedriger ausfallen, sodass die zu beauftragenden Arbeiten innerhalb des Budgets Gewerk „Rohbau“ abgerechnet werden können.

Bautechnisch ist es absolut sinnvoll diese Arbeiten jetzt durchführen zu lassen.

Nach heutigem Kenntnisstand kann der Erweiterungsbau komplett fertiggestellt zum Schuljahresbeginn 2022/2023 in Betrieb genommen werden.

Die FWG-Fraktion merkt an, dass sie natürlich die Wiederherstellung des grünen Klassenzimmers unterstützt, künftig bei derartigen Projekten aber mehr darauf geachtet werden muss, dass den Planungsbüros bei Ausschreibungen derartige Fehler nicht unterlaufen um Preissteigerungen in der Ausführungsphase zu verhindern. Die Planungsbüros müssen in der Planung alle Projektbestandteile berücksichtigen und diese gewissenhaft in der Kostenkalkulation berücksichtigen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Fa. Schneider + Lieser, Trier, mit der Herstellung des „grünen Klassenzimmers“ sowie der Installation verschiedener Möbilierungsgegenstände zum nachgeprüften Angebotspreis von 18.993,24 € brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten vom 27.07.2022 gemäß § 48 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Gemäß § 48 GemO hat Frau Bürgermeisterin Horsch im Benehmen mit dem 1. Beigeordneten Herrn Bales und den Beigeordneten Herrn Körner, Frau Jung und Herrn Reinehr am 27.07.2022 folgende Eilentscheidung getroffen:

Die beiden VOB/B-Bauverträge mit der Firma Calvias Gebäudetechnik GmbH werden gemäß § 8 Abs. 2 VOB/B gekündigt.

Einzelheiten hierzu erfolgen in der Sitzung und unter dem Tagesordnungspunkt 6.

6. Weitere Vorgehensweise Einbau Klassenraum Lüftungsgeräte GS VG

Das Unternehmen, welches den Auftrag für die Installation der Klassenraum-Lüftungsgeräte für insgesamt 7 Grundschulen in der Verbandsgemeinde erteilt bekommen hat, teilte der Verwaltung am 04.07.2022 auf Nachfrage mit, dass ein Insolvenzverfahren für die Firma eingeleitet wurde. Die Mitteilung war ebenfalls am Freitag, den 08.07.2022, im Trierischen Volksfreund zu lesen.

Dem Justizportal www.insolvenzbekanntmachungen.de konnte entnommen werden, dass über die Calivas Gebäudetechnik GmbH am 01.07.2022 das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 23 IN 58/22 eröffnet wurde.

Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass von Herstellerseite die Lüftungsgeräte in den Sommerferien nicht geliefert werden können. Die Lüftungsgeräte wurden noch nicht hergestellt und können nicht vor Ende August bzw. Anfang September produziert werden. Als unverbindlicher voraussichtlicher Liefertermin wurde der Zeitraum von Mitte bis Ende September angegeben.

Im Rahmen eines bei der Verbandsgemeindeverwaltung stattgefundenen Gesprächs am 19.07.2022 mit Vertretern des Unternehmens wurde vorgetragen, dass möglicherweise eine Übernahme des Unternehmens durch ein anderes deutschlandweit tätiges Unternehmen erfolgen werde. Insoweit wurde vorgeschlagen, die Maßnahme mit entsprechender Aufstockung von Personal und unter der Voraussetzung, dass die Lüftungsgeräte rechtzeitig ausgeliefert werden, stattdessen in den Herbstferien (17.10. – 31.10.2022) durchzuführen.

Eine Zusage dahingehend, dass dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann, konnte dabei nicht gegeben werden. Insofern bestehen erhebliche Bedenken, ob 1. zu den Herbstferien die Geräte, welche ursprünglich bereits für die Sommerferien zugesagt wurden, auch vollständig vorhanden sein werden und 2. das Unternehmen in den Herbstferien den erforderlichen Personalmehrbedarf, um eine solche Maßnahme innerhalb von 2 Wochen umzusetzen, überhaupt aufbringen kann.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 19.07.2022 wurde das Thema ausführlich behandelt und der HFA beschloss, die beiden VOB/B-Bauverträge aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu kündigen und sowohl die Ausführung in den Sommerferien und der rechtzeitige Einbau als auch die Inbetriebnahme unter fördertechnischen Voraussetzungen nicht gewährleistet ist.

Seinerzeit hatte der Verbandsgemeinderat am 08.03.2022 die Ausschreibung der Variante 3 beschlossen und die Bürgermeisterin ermächtigt, an den wirtschaftlichsten Mindestbietenden den Auftrag zu vergeben. Da in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde in Bezug auf die Kündigung von Verträgen nichts bestimmt ist und dies kein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt, liegt die Zuständigkeit zur Kündigung beim Verbandsgemeinderat. Aufgrund der vorliegenden Eilbedürftigkeit wurden daraufhin die zuvor mitgeteilte Eilentscheidung der Bürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten am 27.07.2022 getroffen und die Kündigungsschreiben, die unter Einbeziehung eines Fachanwalts für Insolvenzrecht abgestimmt wurden, anschließend versendet. Zuvor gab es über eine Videokonferenz nochmals Kontakt zu der Firma bzw. der vorläufigen Insolvenzverwaltung, die jedoch im Ergebnis keine neuen Erkenntnisse und insbesondere keine Veränderung in Bezug auf einen gesicherten Liefertermin für die Lüftungsgeräte brachte.

Bedingt durch die aktuelle Situation wurde mit den für die Lüftungsgeräte zwingend benötigten Vorarbeiten (Umbau der Oberlichter für Lüftungsauslässe und die Verlegung der elektrischen Zuleitungen) noch nicht begonnen, da man diese Arbeiten bei einer Beendigung des Projekts teilweise wieder zurückbauen müsste (Oberlichter) oder nicht benötigen würden (Zuleitungen für Lüftungsgeräte). Dadurch würden der Verbandsgemeinde unnötige Kosten entstehen.

Mit den beauftragen Firmen der Gewerke „Elektroarbeiten“ und „Fensterarbeiten“ wurden zwischenzeitlich Gespräche geführt. Beide Firmen bekundeten ihr Interesse daran, das Projekt (unter der Vorrausetzung einer geänderten Fertigstellungsfrist durch den Fördermittelgebers) in den Sommerferien 2023 auszuführen.

Sollte seitens des Fördermittelgebers keine weitere Fristverlängerung gewährt werden, ist das Projekt nicht umsetzbar und damit vorzeitig beendet. Die beiden weiteren Gewerke sowie die Ingenieurleistungen wären dann entsprechend abzuwickeln bzw. abzurechnen. Die bisher angefallenen Kosten für bereits ausgeführte Leistungen und Materialbestellungen sind tabellarisch zusammengefasst und als Anlage beigefügt.

Einzelheiten zu den fördertechnische Voraussetzungen und der damit einhergehenden weiteren Vorgehensweise folgen im nachstehenden Tagesordnungspunkt.

7. Fördertechnische Voraussetzungen und weitere Vorgehensweise für stationäre Lüftungsgeräte in den Grundschulen

Als Schutzmaßnahme gegen Coronainfektionen in den Schulen plant die Verbandsgemeinde Schweich den Einbau von insgesamt 47 raumlufttechnischen (RLT) Geräten in 7 Grundschulen. Hierzu hat die Verwaltung am 02.09.2021 für die Grundschulen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim Förderanträge beim BAFA (Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle) gestellt.

Beim zugrundeliegenden Förderprogramm handelt es sich um die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“. Dieses, seit Juni 2021 gültige Programm fördert den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören auch die notwendigen Begleitmaßnahmen wie z.B., Decken- und Wanddurchbrüche, Planungsleistungen, u.v.m.

Mit Bewilligungsbescheiden vom 14.09.2021 wurde der Verbandsgemeinde Schweich für die obengenannten Grundschulen Fördermittel des Bundes von insgesamt 960.000€ bewilligt. Da der vom BAFA zunächst festgelegte Bewilligungszeitraum (17.09.2022) nicht einzuhalten war, wurden seitens der Verwaltung Anträge auf Verlängerung bis zum 31.12.2022 gestellt. Diesen wurde mit Änderungsbescheiden vom 24.06.2022 stattgegeben.

Zur Erfüllung der Förderrichtlinien ist es erforderlich, dass der Einbau der Geräte innerhalb des Bewilligungszeitraumes vorgenommen und abgeschlossen wird. Die Geräte müssen bis zu diesem Datum betriebsbereit sein und der Einbau muss durch ein oder mehrere Fachunternehmen vorgenommen worden sein. Angesichts der Insolvenz des ursprünglichen Fachunternehmens hat die Verwaltung Kontakt mit dem BAFA aufgenommen und sich über weitere Fristverlängerungen erkundigt. Ihr wurde telefonisch mitgeteilt, dass Stand heute keine Aussage zu einer weiteren Verlängerung getroffen werden kann. Dies kann erst erfolgen, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Laut Aussage des BAFA finden derzeit Gespräche zwischen dem BAFA und dem zuständigen Ministerium hinsichtlich der benötigten Mittel für das Jahr 2023 statt. Eine positive Aussage zu einer nochmaligen Verlängerung kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht erteilt werden.

Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen hat die Verbandsgemeindeverwaltung am 25.07.2022 dem BAFA den Sachverhalt schriftlich dargelegt und einen Antrag auf eine erneute Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, bis zum 31.12.2023, gestellt. Sollte der Bund die Gelder verlängern und dem Antrag der Verwaltung stattgegeben werden, könnten die Maßnahmen neu ausgeschrieben und in den Schulferien 2023 umgesetzt werden.

7.1. Klassenraum-Lüftungsanlagen Grundschulen VG Schweich, erneute Ausschreibung

Bürgermeisterin Horsch teilt dem Verbandsgemeinderat mit, dass der am 25.07.2022 gestellte Antrag an das BAFA (Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle), hinsichtlich der Verlängerung des Bewilligungszeitraums der Förderanträge für den Einbau der Lüftungsgeräte in den Grundschulen, bewilligt wurde. Der Bewilligungszeitraum ist bis zum 09.06.2023 verlängert worden.

Durch die Fristverlängerung des Fördermittelgebers, kann die Maßnahme weiterhin angestrebt werden. Da die beteiligten Firmen (Elektroarbeiten und Fensterarbeiten) weiterhin ihr Interesse bekunden, ist allein die neue Ausschreibung der Lüftungsgeräte zu veranlassen. Da die Verfügbarkeit der Lüftungsgeräte derzeit sehr gering ist, wurden bereits seitens der Verwaltung bei dem Hersteller neue Geräte reserviert.

Die FWG-Fraktion merkt an, dass man sich vor ca. 5 Monaten im Rat einstimmig darauf geeinigt hat schnellstmöglich die bestmögliche Variante der vorgeschlagenen Lüftungsanlagen in den vorgesehenen Klassenräumen einzubauen, um so einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen. Es war richtig aufgrund der von der Bürgermeisterin dargestellten Problematik das Vergabeverfahren zu stoppen. Es muss aber jetzt alles darangesetzt werden, dass der Einbau der Lüftungsanlagen schnell von statten geht. Die aktuellen Prognosen der Corona-Situation im Herbst/Winter fallen durchaus kritisch aus. Die Lüftungsgeräte sind wichtige Bestandteile für einen sicheren Schulbetrieb, da sie Schülern und Lehrern Schutz vor Infektionen bieten können.

Es wird außerdem gefordert, dass die beteiligten Planungsbüros aktiv um Firmen werben sollen, damit von mehreren Unternehmen Angebote abgegeben werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, gleichlautend zu dem Beschluss vom 08.03.2022, die Lüftungsgeräte (Variante 3) auszuschreiben und bevollmächtigt die Bürgermeisterin den Auftrag in Abstimmung mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Mindestbietenden zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Dem Verbandsgemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen dem Verbandsgemeinderat und dem Zuwendungsgeber. Im Rahmen der 1. Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 06.04.2010 (GVBl. vom 29.04.2010) wurde eine Wertgrenze in Höhe von 100 € eingeführt, unter der die Einholung eines Beschlusses des kommunalen Vertretungsorgans wie auch das Anzeigeverfahren gegenüber der Aufsichtsbehörde entbehrlich ist, sofern nicht innerhalb eines Haushaltsjahres derartige Einzelzuwendungen diese Wertgrenze übersteigen. Die Entscheidung ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu treffen. In den Fällen, in denen der Spender ein schutzwürdiges Interesse an seiner Anonymität glaubwürdig darlegt, werden nur Datum, Verwendungszweck und Summe der Zuwendung öffentlich genannt. Dem Verbandsgemeinderat wird die Namensliste der Spender sodann als nichtöffentliche Anlage zur Kenntnis beigefügt. Bis zum 14.07.2022 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:

Datum

Zuwendungs-geber

An-schrift

Betrag

Zuwendungs-zweck

29.06.2022

Sparkasse Trier

54292

Trier

500,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Riol

13.07.2022

Verschiedene Einzahler

1.559,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Leiwen

13.07.2022

Herr Sebastian Schlatter

54340

Leiwen

150,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Leiwen

Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Verschiedenes

Bürgermeisterin Horsch teilt mit, dass nächste Sitzung des Verbandsgemeinderats am 06.09.2022 stattfinden wird.