Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 19.07.2022 im Bürgersaal des Bürgerzentrums Schweich, Stefan-Andres-Straße 1b in Schweich eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG Schweich statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende den Antrag, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
TOP 1 nichtöffentlich: Insolvenz Fa. Calvias, Klassenraum Lüftungsgeräte Grundschulen VG Schweich
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
Bürgermeisterin Horsch verkündet den Sterbefall des ehemaligen Stadtbürgermeisters Günter Porten und lobt ihn für seine Verdienste. Die Ausschussmitglieder erheben sich zu einer Schweigeminute in Gedenken an den Verstorbenen.
Des Weiteren teilt die Vorsitzende mit, dass der Landesbetrieb Moblität Trier am 19.07.2022 per Mail eine Vorabinfo durchgegeben hat, dass die B53 zwischen Longen und Lörsch für den voraussichtlichen Zeitraum vom 25.07. - 07.10.2022 wegen Fahrbahnsanierungsarbeiten voll gesperrt wird. Die Kurzfristigkeit dieser einschneidenden Maßnahme durch das LBM wird allgemein gerügt und stellt in der Vergangenheit keinen Einzelfall dar. Es wird angeregt, in einem gemeinsamen Termin mit dem LBM diese Vorgehensweise generell zu besprechen und auf längere Vorlaufzeiten hinzuwirken.
1.1. Information zur Sicherheit bei Veranstaltungen
Im Polizei-und Ordnungsbehördengesetz RLP wurde eine neue Vorschrift aufgenommen, durch die die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel verbessert werden soll. In umfangreichen Anwendungshinweisen, die das Ministerium des Inneren und für Sport hierzu erlassen hat, werden diese Erfordernisse konkretisiert. Hierbei geht es insbesondere um die Verpflichtung des Veranstalters, rechtzeitig vor Beginn die Veranstaltung anzuzeigen und die ordnungsrechtlichen Anforderungen abzustimmen.
Seitens der Verbandsgemeinde hat dazu am 01.04.2022 bereits eine Information für Veranstalter stattgefunden.
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der Diskussion/Fragen der vorstehenden Veranstaltung hat die Verwaltung ein Formular (Fragenkatalog) entwickelt, das dem Ordnungsamt eine Beurteilung der Veranstaltung hinsichtlich der Sicherheit und erforderlicher Auflagen ermöglichen soll und den Veranstaltern ebenso eine Orientierungshilfe bei der Planung und Durchführung des/der Festes/Veranstaltung bieten.
Das Formular dient nicht nur zur Beantragung einer Gestattung nach § 12 GastG (sog. Schankerlaubnis); gleichzeitig werden Angaben zu weiter erforderlichen Genehmigungen (verkehrsbeh. Anordnungen, Ausnahmen nach LImSchG etc.) abgefragt, so dass die Veranstalter diese nicht mehr einzeln beantragen müssen. Die zuständigen Sachbearbeiter/ Behörden werden automatisch beteiligt.
Die Fachbereitsleiterin der Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Helene Heinen, erläutert den Ausschussmitgliedern die Vorgehensweise der Ordnungsbehörde. Sie stellt heraus, dass die Veranstalter auf Anfrage individuell durch die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde beraten werden. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
1.2. Insolvenz Fa. Calvias, Klassenraum Lüftungsgeräte Grundschulen VG Schweich
Die Firma Calvias, welche den Auftrag für die Installation der Klassenraum Lüftungsgeräte für die Grundschulen der VG erteilt bekommen hat, teilte der Verwaltung mit, dass ein Insolvenzverfahren für die Firma eingeleitet wurde. Die Mitteilung war ebenfalls am Freitag, den 08.07.2022, im Trierischen Volksfreund zu lesen. Dem Justizportal www.insolvenzbekanntmachungen.de konnte entnommen werden, dass über die Calivas Gebäudetechnik GmbH am 01.07.2022 das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 23 IN 58/22 eröffnet wurde.
Ebenfalls hatte der Hersteller der Lüftungsgeräte am letzten Freitag mitgeteilt, dass die Geräte in den Sommerferien nicht geliefert werden können. Als Liefertermin wurde nun September angegeben. Die Fa. Calvias hat vorgeschlagen die Maßnahme mit entsprechender Man-Power in den Herbstferien (17.10. - 31.10.2022) durchzuführen. Eine Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter dürfte zudem erforderlich werden.
Die Verwaltung hat am Dienstag, den 19.07.2022, ein Abstimmungsgespräch mit der Fa. Calvias über die weitere Vorgehensweise.
Bürgermeisterin Horsch teilt hierzu mit, dass die Situation in dieser Angelegenheit unklar und sehr schwierig zu beurteilen sei. Durch die Zahlungsunfähigkeit der Fa. Calvias sei nicht absehbar, ob die Geräte überhaupt geliefert werden können. Des Weiteren sind Fragen zur Montage und zur Gewährleistung für die Geräte und die Installation offen. Das Gespräch mit der Fa. Calvias am Tag der Sitzung hat zu den offenen Fragen leider keine durchgreifenden Erkenntnisse erbracht. Es müsse auch über eine Stornierung des Auftrages aufgrund der Insolvenz und der möglichen Folgen nachgedacht werden.
2. Radwegekonzept Landkreis Trier-Saarburg; mündlicher Bericht durch Sven Thiesen, Leiter TI
Das Radwegekonzept des Landkreises Trier-Saarburg wird seit geraumer Zeit durch den Landkreis in Abstimmung mit den beteiligten Verbandsgemeinden und den übrigen involvierten Behörden, insbesondere dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), erstellt. Der Leiter der Touristinformation Römische Weinstraße, Herr Sven Thiesen, welcher sich seitens der VG Schweich dem Thema angenommen hat, erläutert anhand einer Präsentation den derzeitigen Sachstand der Planungen. Er führt aus, dass der vorgesehene Zeitplan für die Erstellung des Konzeptes mittlerweile stark überschritten sei. Dies liegt seiner Meinung nach an der Arbeitsüberlastung des mit dem Thema betrauten Personals beim Landkreis sowie der relativen „Autolastigkeit“ der beteiligten Behörden. Das Thema Radfahren scheint sich nur sehr langsam in der Verkehrswelt zu etablieren. Es wird herausgestellt, dass sich die Verbandsgemeinde Schweich weiterhin intensiv um einen Fortschritt in Sachen Erstellung Radwegekonzept des Kreises Trier-Saarburg bemüht und entsprechend mit Ideen und Anregungen einbringt.
zur Kenntnis genommen
3. Vergabe im Bereich Brand- und Katastrophenschutz; Mobile Sandsackfüllanlage
Neben den klassischen Hochwassern an der Mosel sind die Feuerwehren, aufgrund der immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse, wesentlich öfter im Bereich der Transportlogistik und im Sandsackfüllmanagement gefordert. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das manuelle Befüllen von Sandsäcken mit einem hohen Personalaufwand verbunden ist. Dieser steht außer Verhältnis zu der Auswurfleistung an Sandsäcken pro Stunde. Weitere Erläuterungen dazu sind in der Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Zur Beschaffung einer mobilen Sandsackfüllanlage wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Saquick, Biberach abgegeben und beträgt 27.005,62 €.
Die Spanne der Angebote beträgt: 27.005,62 € bis 28.753,26 €.
Eine Zuwendung durch das Land wurde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beantragt.
Die zuständige Fachbereichsleiterin der Verbandsgemeinde, Frau Helene Heinen, führt ergänzend aus, dass die mobile Sandsackfüllanlage zwar grundsätzlich von den betroffenen Bürgern vor Ort betrieben werden soll, jedoch jeweils unter Anleitung und Unterstützung durch die Feuerwehr. Außerdem sei ein regelmäßiger Testbetrieb in den potentiell betroffenen Gebieten vorgesehen, um die Anwohner mit der Anlage rechtzeitig vor dem Ernstfall vertraut zu machen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung der mobilen Sandsackfüllanlage an die Firma Saquick, Biberach, in Höhe von 27.005,62 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Vergabe Unterstützungsleistungen Integriertes Klimaschutzkonzept
Im Rahmen des Vorhabens Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes mit Klimaschutzmanagement sind Dienstleistungen eines externen Beraters als erster Meilenstein erforderlich. Die Unterstützungsleistungen umfassen die folgenden drei Bausteine: 1. Energie- und THG-Bilanzierung, 2. Potenzialanalyse und Szenarien und 3. Prozessunterstützung. Dafür stehen laut Zuwendungsbescheid 34.200 € zur Verfügung. Davon werden 25.650 € (75%) gefördert. Die Leistungen wurden am 25.05.2022 beschränkt ausgeschrieben.
Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 15.06.2022 sind drei Angebote in der Verwaltung eingegangen. Diese wurden von einem Wertungsgremium, bestehend aus vier Personen innerhalb der Verwaltung, bewertet. Die Bewertung für die Angebote erfolgte nach den folgenden Kriterien:
| 1. | Preis |
| 2. | Qualität |
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| a) Inhaltliche und zeitliche Darstellung des Projekts (Leistungserbringungskonzept) |
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| b) Darstellung der Qualifikation und Erfahrung / Referenzen der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter |
Insgesamt konnten bei der Bewertung 1000 Punkte erreicht werden. Die höchste Punktezahl mit 933,35 Punkten erzielte der Dienstleister energielenker projects GmbH, Niederlassung Rhein-Main, Robert-Bosch-Straße 5 in 63303 Dreieich. Daher wird vorgeschlagen, die Unterstützungsleistungen an o.g. Dienstleister zu vergeben.
Beschluss:
Der HFA beschließt, die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes an die Firma energielenker projects GmbH zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Verschiedenes
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