Auf die Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlags für den Wahlgang I (Eigentümer/innen, Nießbraucher/innen, Pächter/innen) der Wahlen zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 01. Oktober 2023 in den Kreisnachrichten wird hingewiesen.
Da nur ein Wahlvorschlag im Wahlkreis Trier-Saarburg eingereicht wurde, findet gem. § 12 Landwirtschaftskammerwahlordnung die Wahl nicht statt.
Nach Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wurden für die Wahlgänge II (mitarbeitende Familienangehörige) und III (ständige Arbeitnehmer/innen) jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so dass die Wahl auch in diesen Wahlgängen gemäß § 12 Landwirtschaftskammerwahlordnung ausfällt.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 32/2023 am 11.08.2023 über die Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlgänge I (Eigentümer/innen, Nießbraucher/innen, Pächter/innen), II (mitarbeitende Familienangehörige) und III (ständige Arbeitnehmer/innen) wird daher widerrufen.