Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 09.07.2024 in der Turn- und Mehrzweckhalle, Zum Mehrgenerationenpark 1 in Longuich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder |
Frau Bürgermeisterin Horsch verabschiedet die ausgeschiedenen Ratsmitglieder der letzten Wahlperiode mit einem Dank für die gute Zusammenarbeit und das aufgebrachte Engagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Schweich.
| 2. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert den gewählten Ratsmitgliedern zu ihrer Wahl in den Verbandsgemeinderat und erläutert die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, insbesondere die Schweigepflicht, die Treuepflicht, die Verpflichtung, Ausschließungsgründe mitzuteilen und die Pflicht, dem Gemeinwohl zu dienen. Sie verweist hierzu auf die §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 Gemeindeordnung im Kommunalbrevier, das alle Ratsmitglieder erhalten.
Sodann verpflichtet Frau Bürgermeisterin Horsch gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung die Ratsmitglieder namens der Verbandsgemeinde Schweich durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
| 3. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Die Verbandsgemeinde Schweich hat nach der Hauptsatzung bis zu 4 Beigeordnete.
Der/Die Erste Beigeordnete ist der/die Vertreter/in der Bürgermeisterin.
Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus der Vorsitzenden und mindestens zwei von ihr beauftragten Ratsmitgliedern.
Die Beigeordneten werden durch den Verbandsgemeinderat gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung.
Die Vorsitzende selbst hat gem. § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.
Auf Vorschlag der Fraktionen beruft Bürgermeisterin Christiane Horsch die Ratsmitglieder:
| - | 1. Dirk Marmann |
| - | 2. Johannes Lehnert |
| - | 3. Sebastian Kartheuser |
| - | 4. Alexandra Lehnen |
in den Wahlvorstand/Wahlausschuss.
Wählbar zum/r (Ersten) Beigeordneten ist (§ 53 Abs. 3 und 4 GemO),
Ehrenamtliche/r Beigeordnete/r darf u. a. nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Verbandsgemeinde Mitglied ist, steht.
Die zu wählende Person muss nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sein.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 40 Abs. 2, 3 GemO).
| 3.1. | Erste/r Beigeordnete/r |
Die CDU-Fraktion schlägt für die Wahl des Ersten Beigeordneten Herrn Christian Scholtes vor.
Weiter Vorschläge sind nicht abgegeben worden.
Die Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl der/des Ersten Beigeordneten gemacht wurden: Christian Scholtes
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 32 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 32 |
| Ja–Stimmen | 31 |
| Nein-Stimmen | 1 |
| Enthaltungen | 0 |
Bürgermeisterin Christiane Horsch stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Christian Scholtes zum Ersten Beigeordneten gewählt ist.
Herr Christian Scholtes nimmt die Wahl an.
Bürgermeisterin Horsch trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Christian Scholtes aus.
Der Erste Beigeordnete Christian Scholtes leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt Bürgermeisterin Frau Horsch Ihn gemäß § 54 Abs. 1 GemO in sein Amt als Ersten Beigeordneten ein.
| 3.2. | Weitere Beigeordnete |
Die FWG-Fraktion schlägt für die Wahl des 2. Beigeordneten Herrn Sebastian Krewer vor.
Die Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl der/des Beigeordneten gemacht wurden: Sebastian Krewer
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 32 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 32 |
| Ja–Stimmen | 32 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Frau Bürgermeisterin Horsch stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Sebastian Krewer zum Beigeordneten gewählt ist.
Herr Sebastian Krewer nimmt die Wahl an.
Bürgermeisterin Horsch trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Sebastian Krewer aus.
Der Beigeordnete Sebastian Krewer leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt Bürgermeisterin Frau Horsch gemäß § 54 Abs. 1 GemO ihn in sein Amt als Beigeordneten ein.
Die SPD-Fraktion schlägt für die Wahl des 3. Beigeordneten Herrn Carsten Lang vor.
Die Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl der/des Beigeordneten gemacht wurden: Carsten Lang
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 32 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 32 |
| Ja–Stimmen | 26 |
| Nein-Stimmen | 4 |
| Enthaltungen | 2 |
Frau Bürgermeisterin Horsch stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Carsten Lang zum Beigeordneten gewählt ist.
Da Herr Carsten Lang an diesem Tag nicht anwesend sein konnte, wird die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates durchgeführt.
Die CDU-Fraktion schlägt für die Wahl des 4. Beigeordneten Herrn Jonas Klar vor.
Die Vorsitzende stellt fest, dass folgende Vorschläge für die Wahl der/des Beigeordneten gemacht wurden: Jonas Klar
Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 32 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 32 |
| Ja–Stimmen | 25 |
| Nein-Stimmen | 6 |
| Enthaltungen | 1 |
Frau Bürgermeisterin Horsch stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Jonas Klar zum Beigeordneten gewählt ist.
Herr Jonas Klar nimmt die Wahl an.
Bürgermeisterin Horsch trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Jonas Klar aus.
Der Beigeordnete Jonas Klar leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt Bürgermeisterin Frau Christiane Horsch gemäß § 54 Abs. 1 GemO ihn in sein Amt als Beigeordneten ein.
| 4. | Wahl von Mitgliedern Verbandsversammlungen |
| 4.1. | 5 Mitgliedern zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal |
Der Verbandsgemeinderat wählt die Mitglieder zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal. Es wird einstimmig beschlossen, die Wahl nach § 40 Ans.5 GemO öffentlich durchzuführen:
Es wurde folgender Wahlvorschlag eingereicht:
| CDU-Fraktion: | |
| - | Kurt Dixius |
| - | Alfons Rodens |
| FWG-Fraktion: | |
| - | Andreas Adams |
| - | Michael Rohles |
| SPD-Fraktion: | |
| - | Helmut Schneiders |
Die öffentliche Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 32 |
| Ja–Stimmen | 32 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 4.2. | 2 Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Industriepark Region Trier“ |
Der Verbandsgemeinderat wählt zwei Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Industriepark Regien Trier“. Es wurde einstimmig Beschlossen die Wahl öffentlich durchzuführen (vgl. § 40 (5) GemO).
Es wurde folgender Wahlvorschlag vorgetragen:
| CDU-Fraktion: | |
| - | Alexandra Lehnen |
| FWG-Fraktion: | |
| - | Kaspar Portz |
Die öffentliche Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 32 |
| Ja–Stimmen | 32 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 4.3. | 1 Mitglied und 1 Stellvertreter für den Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel |
Der Verbandsgemeinderat wählt ein Mitglied und einen Stellvertreter als Vorschlag für die Mitgliedschaft im Werksausschuss des Zweckverbandes Wasserversorgung Eifel-Mosel. Es wurde einstimmig beschlossen, die Wahl öffentlich durchzuführen (vgl. § 40 (5) GemO).
Folgender Wahlvorschlag wurde eingereicht:
| CDU-Fraktion: | |
| - | Christiane Horsch |
Stellvertreter:
FWG-Fraktion Andreas Adams
Die öffentliche Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 32 |
| Ja–Stimmen | 32 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 4.4. | 7 Mitgliedern für die Verbandsversammlung Zweckverband ISP Schweich |
Der Verbandsgemeinderat wählt sieben Mitglieder für die Verbandsversammlung Zweckverband ISP Schweich. Es wurde einstimmig Beschlossen, die Wahl öffentlich durchzuführen (vgl. § 40 Abs.5 GemO).
Es wurde folgender Wahlvorschlag eingereicht:
| CDU-Fraktion: | |
| - | Erich Bales |
| - | Lars Rieger |
| - | Christian Scholtes |
| FWG-Fraktion: | |
| - | Otmar Rößler |
| - | Rolf Schneider |
| SPD-Fraktion: | |
| - | Simon Polotzek |
| Die GRÜNEN: | |
| - | Katharina Sorgen |
Die öffentliche Wahl hat folgendes Ergebnis:
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 32 |
| Ja–Stimmen | 32 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| 5. | Vorschlag Vertreterorgane/ Stellvertreter für Planungsgemeinschaft Region Trier, Wahlzeit 2024 – 2029 |
Die Mitglieder der Planungsgemeinschaft werden vom Kreis gewählt. Die Verbandsgemeinden haben Vorschlagsrechte.
Von der Verbandsgemeinde Schweich wird folgender Vorschlag eingereicht:
| - | Christiane Horsch (CDU) |
| - | Oliver Mühlhan (SPD) |
| - | Kaspar Portz (FWG) |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt vorstehende Vorschlagsliste beim Kreis einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 6. | Änderung der Hauptsatzung |
In der aktuell gültigen Fassung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Schweich vom 26.06.2019 (in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.08.2020) ist unter § 1 Abs.1 festgelegt, dass die öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße im Amtsblatt der VG Schweich erfolgt.
Um zukünftig die öffentliche Bekanntmachung flexibler gestalten zu können, ist eine Änderung der Bekanntmachungsform vorgesehen.
Nach dem Satzungsmuster zur Hauptsatzung des GStB ist eine elektronische Alternative möglich. Demnach kann die öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Schweich erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass bei dringenden oder unerwarteten Ereignissen eine vereinfachte Bekanntmachung gewährleistet ist. Weiter entfällt die Problematik der vorgegebenen Abgabefristen hinsichtlich der Druckfreigabe des Amtsblatts.
Es ist jedoch weiterhin vorgesehen, dass die Bekanntmachungen zusätzlich im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Da dies auch für die öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinden umgesetzt werden soll, sind entsprechend alle Hauptsatzungen der Ortsgemeinden dahingehend zu ändern.
Dies soll im Rahmen der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung erörtert werden.
Weiter ist vorgesehen die in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Schweich dahingehend zu ändern, dass die Aufwandsentschädigung für weiter Ehrenämter (§ 12 Abs. 1 u.2) von derzeit 12,00€/Stunde auf die Höhe des aktuell geltenden Mindestlohns (§ 1 Mindestlohngesetz) angepasst wird.
| 7. | Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates |
Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die Wahlzeit des Verbandsgemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Verbandsgemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Verbandsgemeinderates kein Beschluss über die Geschäftsordnung zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur aus 2019.
Der den Ratsmitgliedern vorliegende Entwurf entspricht zum größten Teil der Mustergeschäftsordnung, ergänzt um Regelungen hinsichtlich elektronischer Einladungen und Dokumente. Vorbereitet werden noch Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung in außergewöhnlichen Notsituationen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 8. | Grundschule Föhren, EFRE-Förderung |
1. Auswahl möglicher Sanierungsobjekte
Förderfähig im 2. EFRE-Fördercall "Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen" sind Schulen, Turnhallen und Kitas. Über mögliche Sanierungsobjekte wurde sich in Abstimmung mit den Sachgebieten Hochbau / Schulen und mit der Behördenleitung intensiv beraten. Kitas kamen dabei nicht in die nähere Betrachtung, da hier im Verhältnis zu den Grundschulen eine wesentlich geringere Einsparung in den Bereichen Primärenergiebedarf Wärme und Endenergiebedarf Wärme zu erwarten ist. Um einen Zuschlag im wettbewerblichen Verfahren zu erhalten, müssen Einsparungen von mindestens 50% Primärenergiebedarf Wärme und mindestens 55% Endenergiebedarf Wärme erzielt werden. Erfahrungsgemäß haben in der Region Trier im letzten Jahr auch nur Projekte, die die umfassende energetische Sanierung von Schulen und Turnhallen zum Ziel haben, einen Zuschlag im 1. EFRE-Fördercall „Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen“ erhalten.
Von den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Schweich wurde die Grundschule in Föhren als das geeignetste Sanierungsobjekt identifiziert. Grund dafür sind zum einen die Schülerzahlen und zum anderen die im Verhältnis zu den anderen Grundschulen am höchsten zu erwartende Energie- und Co2-Einsparung.
Der Gebäudekomplex der Grundschule besteht aus dem Altbau (Baujahr ca. 1955), dem Neubau mit Klassen- und Verwaltungstrakt einschl. Turnhalle (Baujahr ca. 1977), dem Anbau der Mensa (Baujahr 2020) sowie der Klassenraumaufstockung (Baujahr 2022). Der gesamte Gebäudekomplex wird über eine Ölheizung beheizt, einschl. der Warmwasserbereitung für die Duschen der Turnhalle.
2. Ursprüngliches Vorhaben
Ursprünglich vorgesehen war die gebäudeseitige energetische Sanierung des Altbaus des Grundschulgebäudes. Außerdem sollte als nichtgebäudeseitige energetische Maßnahme, die gemeinsamen Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung des Gebäudekomplexes des Altbaus Grundschulgebäude sowie der „Neubau“ Grundschulgebäude mit Turnhalle und Mensa erneuert werden. Die grob geschätzten Gesamtkosten für gebäudeseitige energetische Sanierungsmaßnahmen (Dämmungsmaßnahmen) und nichtgebäudeseitige energetische Sanierungsmaßnahmen (Erneuerung der Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung) belaufen sich auf 1.000.000 € - 1.500.000 €.
3. Förderfähigkeit im EFRE-Fördercall
Am 13.05.2024 erreichte uns die Rückmeldung vom MKUEM, dass das Vorhaben, gebäudeseitige energetische Sanierung des Altbaus des Grundschulgebäudes mit der Erneuerung der gemeinsamen Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung des Gebäudekomplexes Altbau Grundschulgebäude-Neubau Grundschulgebäude-Turnhalle-Mensa, nicht förderfähig ist.
Förderfähig wäre das Projekt nur, wenn wir jedes der Gebäude im Komplex gebäudeseitig energetisch sanieren würden. Das macht aber für das Mensagebäude (BJ 2018) keinen Sinn und wäre für den Neubau des Grundschulgebäudes und die Turnhalle (beide Baujahr 1978) aufgrund der Vorhangfassade nur mit sehr hohem Aufwand möglich und somit unwirtschaftlich.
Fördertechnisch möglich wäre eine Förderung des Bestandsbaus damit nur, wenn ausschließlich über energetische Sanierungsmaßnahmen (ohne Heizung) die Mindestvorgaben erzielt werden, bzw. eine neue klimafreundliche Heizung in das zu sanierende Bestandsgebäude eingebaut wird. Hierzu erreichte uns am 16.05.2024 eine Stellungnahme vom Architekturbüro Dillig aus Simmern in der es heißt:
„Alleine über eine energetische Sanierung der Gebäudehülle des Altbau-Gebäudes sind die o.g. Einsparziele nur mit erheblichem Aufwand erreichbar, was aus unserer Sicht das Sanierungsprojekt unwirtschaftlich macht. Zudem gibt es Wertungspunkte, wenn der Anteil Umweltwärme, erneuerbarer Wärme und Abwärme am Wärmebedarf des Gebäudes mind. 70 % beträgt. Sofern die Wärmeerzeugung des Altbau-Gebäudes über Heizöl-Heizung verbleibt, ist auch dieses Ziel nicht erreichbar. Wir können damit Ihnen die Antragstellung auf Grundlage unseres aktuellen Wissensstands und per überschlägiger Betrachtung nicht empfehlen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Entkopplung des Altbau-Gebäudes vom Nahwärmenetz und der Neubau einer eigenen Wärmeerzeugungsanlage im Altbau-Gebäude.“
4. Anpassung des vorgesehenen Sanierungsobjektes
Nach erneuter interner Abstimmung mit dem Sachgebiet Hochbau und der Behördenleitung, ist man zu dem Entschluss gekommen, das Projekt energetische Sanierung des Altbaus mit der Entkopplung des Altbau-Gebäudes vom Nahwärmenetz und der Neubau einer eigenen Wärmeerzeugungsanlage im Altbau-Gebäude, weiterzuverfolgen.
Das Planungsbüro Dillig, Simmern hatte bereits bei der EFRE-Anmeldung für die Maßnahme der Turnhalle Mehring die erforderlichen Planungsleistungen der Gebäudeaufnahme, Berechnungen, Nachweise und Antragsunterlagen erfolgreich ausgeführt.
Für die erforderlichen Planungsleistungen bzw. Berechnungen und Nachweise zur EFRE-Anmeldung der Grundschule Föhren liegen uns vom Planungsbüro Dillig, Simmern folgende Angebote vor:
| a) | Gebäudezustandsbewertung, 5.450 € |
| b) | Bedarfsplanung LP0, 14.350 € |
Gesamt: 19.800 € brutto
Für den Bereich der Planung zur technischen Gebäudeausrüstung (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) wurde ein Angebot beim Büro Architekten + Ingenieure BERTRAM + HEIN, Kaisersesch übermittelt. Dieses schließt mit einer Angebotssumme in Höhe von 9.520,00 € brutto ab.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergaben an das Büro Dillig, Simmern zum Angebotspreis i. H. v. 19.800 € brutto sowie an das Büro Bertram + Hein, Kaisersesch i. H. v. 9.520,00 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 9. | Mitteilungen |
| 9.1. | Gratulation Geburtstage |
Frau Bürgermeisterin Horsch Gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern die seit der Sitzung im Mai Geburtstag hatten.
| 9.2. | Mitteilungen; Frida-Kahlo-Schule, Vergabe Mittagsverpflegung |
Gemäß Verbandsgemeinderatsbeschluss vom 14.05.2024 wurde die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe ermächtigt.
Mit Datum vom 17.05.2024 wurden vier Catering-Firmen um die Abgabe eines Angebots für die Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung (Los 1) und der Grundschule Schweich (Los 2) gebeten. Zwei Catering-Firmen gaben daraufhin jeweils ein Angebot ab.
Die Auswertung beider Angebote ergab, dass das Angebot der Firma Sander Catering GmbH, Wiebelsheim das wirtschaftlichste für die Frida-Kahlo-Schulgemeinschaft darstellt. Dieses konnte sowohl im Preis, wie auch im persönlichen Bietergespräch überzeugen und bot zudem den höchsten Bioanteil.
Somit wurde der Auftrag an die Firma Sander Catering GmbH vergeben.
| 9.3. | Mitteilungen; Bekanntgabe Auftragsvergaben Architekten- und TGA- Leistungen; Turnhalle Mehring |
Zum Fördercall des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms (Förderperiode 2021-2027) wurde Anfang Juni 2023 eine Bewerbung für die energetische Komplettsanierung der Turnhalle Mehring eingereicht. Mit Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Mainz vom 21.12.2023 wurde die EFRE-Förderung zur energetischen Komplettsanierung bewilligt. Die Bruttogesamtkosten aller Sanierungsmaßnahmen für die Turnhalle Mehring belaufen sich auf rd. 1.260.000 €. Die Förderquote beträgt 90%.
Die erforderlichen Honorarleistungen der Architektur sowie der technischen Ausstattung wurden durch die zentrale Vergabestelle der VGV Schweich in einem zweistufigen Verfahren europaweit ausgeschrieben.
Für die Architektenleistungen lagen der Verwaltung zum Abgabetermin am 27.06.2024
5 Angebote vor. Mindestbietender ist das Büro bauart4d GmbH, Beckingen mit einer geprüften Bruttoangebotssumme i. H. v. 79.666,23 €.
Für die Leistungen der technischen Ausrüstung lagen der Verwaltung zum Abgabetermin am 27.06.2024 3 Angebote vor. Mindestbietender ist das Büro Koller, Salmtal mit einer Bruttoangebotssumme i. H. v. 83.516,09 €.
Der Abschluss der Bauarbeiten muss bis zum 30.06.2026 erfolgen. Die Abrechnung der Maßnahme muss bis zum 31.12.2026 erfolgt sein. Der sehr eng geraffte Zeitplan macht eine umgehende Vergabe der Honorarleistungen erforderlich.
Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe der Honorarleistungen (Architektur und technische Ausstattung) an die Mindestbietenden Büros ermächtigt.
| 9.4. | Mitteilungen; Bekanntgabe einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten (Vergabe Hochwasserschutz) |
Die teilweise extremen Wetterereignisse in den letzten Jahren, insbesondere bei Stark- und Dauerregen, forderten eine Aufstockung der Ausstattung für Feuerwehr und Katastrophenschutz. Zuletzt am 30. Mai 2024 drohte der Bach in der Ortslage Föhren über die Ufer zu treten, sodass ein entsprechender Hochwasserschutz aufgebaut werden musste. Neben Sandsäcken wurde auch ein Stecksystem zum Stauen und Umleiten von Wasser aufgebaut. Dieses Stecksystem ist im Gegensatz zu einem Stauwall aus Sandsäcken wesentlich schneller aufgestellt.
Im Nachgang an dieses Ereignis wurde in einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten dem Kauf weiterer fünf Stecksysteme für den Hochwasserschutz zugestimmt. Die Kosten belaufen sich dabei auf insgesamt ca. 25.000 €.
Die Mehrausgaben im Haushalt werden durch Minderausgaben in anderen Bereichen des Haushaltes im Bereich Brand- und Katastrophenschutz gedeckt.
| 9.5. | Mitteilungen; Erweiterung Grundschule Longuich, schulbehördliche Genehmigung |
An der Grundschule Longuich sind aktuell sechs Klassen gebildet. Aufgrund der Prognosen zur Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen ist in den kommenden Jahren von einer stabilen Zweizügigkeit auszugehen. Ohne eine bauliche Erweiterung der Grundschule sind die Aufnahmekapazitäten für steigende Schüler- und Klassenzahlen nicht gegeben und die ADD Trier hat die Erweiterung des Schulgebäudes um 180 m² (Hauptnutzfläche) schulbehördlich anerkannt.
Im nächsten Schritt sind die Planungsleistungen für Architekt und Fachplaner auszuschreiben. Hierfür wurden im Nachtragsplan für das HH-Jahr 2024 vorsorglich Mittel in Höhe von 15.000 € veranschlagt. Wenn alle Unterlagen (Pläne, Kostenberechnungen, Baugenehmigung etc.) vorliegen, kann der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesschulbauprogramm gestellt werden.
| 9.6. | Mitteilungen; Schülerbeförderung; Beeinträchtigung durch Streiks |
Der Schulelternbeirat der GS Klüsserath hat sich Ende Juni u.a. an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg und die Verbandsgemeinde Schweich gewandt weil die Bussituation, insbesondere an der Mosel mit der Zuständigkeit der Moselbahn, sich drastisch verschärft habe. In einem offenen Brief werden die Verhältnisse beim Schülertransport beanstandet. So ist es passiert, dass morgens der Schulbusverkehr noch funktioniert hat und mittags wegen Streik die Kinder nicht mehr nach Hause transportiert wurden. Das Streikrecht der Busfahrer wird respektiert, es wird jedoch auf den Schultern der Schülerinnen und Schüler ausgetragen. Neben den extrem kurzfristigen Streiks wird auch die Zuverlässigkeit der Busse bemängelt. Manche Busse fahren nicht dorthin, wo sie sollen oder sie kommen gar nicht erst an. Die Kommunikation des VRT sei unzuverlässig. Der Schulelternbeirat fordert auf, eine baldige Lösung der Situation herbeizuführen damit die Bildung der Kinder nicht darunter leidet und Verkehrssituationen vor den Schulen nicht zum Problem werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat mit der für den Schülertransport zuständigen Kreisverwaltung Gespräche geführt. Bei Streikaufrufen kann es zu kurzfristigen Arbeitsniederlegungen kommen. Dabei ist aber der Landkreis und VRT nicht in die Tarifverhandlungen eingebunden. Die Tarifautonomie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern lässt es auch nicht zu, dass hierauf Einfluss genommen werden kann.
Es wurde insbesondere an ver.di appelliert, Streiks mit einem größeren zeitlichen Vorlauf zu versehen, damit die Eltern sich darauf einzustellen und planen zu können. Andere Gegenmaßnahmen, wie z.B. vertragliche abweichende Regelungen sind nicht möglich. Auch die Verbandsgemeinde fordert eine zuverlässige und sichere Beförderung der Schulkinder und eine frühzeitige vollständige Information bei Beförderungsstörungen.
Seitens der CDU-Fraktion wird aufgeführt, dass es seit Juli 2020 in Rheinland-Pfalz Ankündigungen zur Einführung eines RLP-Index gibt, um Lohnerhöhungen und Streiks im öffentlichen Nahverkehr zu regeln. Trotz mehrmaliger Äußerungen durch verschiedene Minister und Staatssekretäre, verzögert sich die Umsetzung immer wieder. Finanzielle Mittel wurden zugesagt, aber die Auszahlungen erfolgen verspätet. Im März 2024 wird bekannt, dass der Index frühestens 2026 eingeführt werden soll, obwohl ein Tarifvorschlag seit Sommer 2023 vorliegt. Die Landesregierung hat wiederholt Zusicherungen nicht eingehalten, was zu Unsicherheit und Streiks führt, die letzendlich auch die Schülerbeförderung betreffen.
| 10. | Verschiedenes |