Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Elmar Schlöder Manfred Strauch und in Anwesenheit von Schriftführer Niklas Krempchen findet am 30.07.2024 im Jugendheim, Schulstraße 1 in Köwerich eine Sitzung des Ortsgemeinderates Köwerich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder/ Beigeordneten |
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Andreas Regnery und Manfred Strauch.
Andreas Regnery war 10 Jahre lang Ratsmitglied, davon 5 Jahre als Beigeordneter (2014-2019).
Manfred Strauch gehörte dem Ortsgemeinderat von 2021-2024 an.
Er dankt den beiden für ihr Engagement im Gemeinderat zum Wohle der Ortsgemeinde Köwerich in den vergangenen Jahren.
| 2. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Elmar Schlöder erläutert die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, insbesondere die Schweigepflicht, die Treuepflicht, die Verpflichtung, Ausschließungsgründe mitzuteilen und die Pflicht, dem Gemeinwohl zu dienen. Er verweist hierzu auf die §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 Gemeindeordnung im Kommunalbrevier, das alle Ratsmitglieder erhalten.
Sodann verpflichtet der geschäftsführende Ortsbürgermeister Elmar Schlöder gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung die Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Da der geschäftsführende Ortsbürgermeister Elmar Schlöder ebenfalls in den Gemeinderat gewählt wurde, wird dieser durch den 1. Beigeordneten Frank Basten per Handschlag verpflichtet.
| 3. | Wahl Ortsbürgermeister/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Für die Wahl zur/zum Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Köwerich am 09.06.2024 wurde kein Wahlvorschlag eingereicht.
In diesem Fall wird der/die Ortsbürgermeister/in vom Ortsgemeinderat gewählt (§ 53 Abs. 2 GemO). Den Vorsitz führt der geschäftsführende Ortsbürgermeister Elmar Schlöder, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen und das Wahlverfahren erläutert.
Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Der Vorsitzende beauftragt folgende Ratsmitglieder: Carina Regnery, Harald Gindorf.
Für die Wahl der Ortsbürgermeister/in des Ortsbürgermeisters wird aus der Mitte des Rates Herrn Manfred Strauch vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge werden nicht eingereicht.
Der Vorsitzende stellt fest, dass folgender Vorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters gemacht wurde: Herr Manfred Strauch.
Der Ortsbürgermeister wird nach den Bestimmungen des § 40 GemO durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt (§ 53 Abs. 2 GemO).
| Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis: | |
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 8 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 8 |
| Ja–Stimmen | 7 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Elmar Schlöder stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Manfred Strauch zum Ortsbürgermeister gewählt ist.
Herr Manfred Strauch nimmt die Wahl an.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Elmar Schlöder trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Strauch aus.
Ortsbürgermeister Manfred Strauch leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt der geschäftsführende Ortsbürgermeister Elmar Schlöder Herrn Strauch gemäß § 54 Abs. 1 GemO in sein Amt als Ortsbürgermeister ein.
Ortsbürgermeister Manfred Strauch nimmt sodann am Sitzungstisch Platz und übernimmt den Vorsitz.
Elmar Schlöder nimmt als gewähltes Ratsmitglied am Sitzungstisch Platz.
| 4. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Die Ortsgemeinde Köwerich hat nach der Hauptsatzung bis zu 3 Beigeordnete.
Der/Die Erste Beigeordnete ist der/die Vertreter/in der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters.
Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden.
Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Der Vorsitzende Manfred Strauch beruft die Ratsmitglieder Carina Regnery und Harald Gindorf in den Wahlausschuss.
Die Beigeordneten werden durch den Ortsgemeinderat gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung.
Die Vorsitzende selbst hat gem. § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.
Wählbar zum/r (Ersten) Beigeordneten ist (§ 53 Abs. 3 und 4 GemO),
Ehrenamtliche/r Beigeordnete/r darf u. a. nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht.
Die zu wählende Person muss nicht Mitglied des Gemeinderats sein.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 40 Abs. 2, 3 GemO).
| 4.1. | Erste/r Beigeordnete/r |
Aus der Mitte des Rates wird für die Wahl des Ersten Beigeordneten Herrn Frank Basten vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge werden nicht eingereicht.
Der Vorsitzende stellt fest, dass folgender Vorschlag für die Wahl des Ersten Beigeordneten gemacht wurde: Herr Frank Basten.
| Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis: | |
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 8 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 8 |
| Ja–Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Ortsbürgermeister Manfred Strauch stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Frank Basten zum Ersten Beigeordneten gewählt ist.
Herr Frank Basten nimmt die Wahl an.
Ortsbürgermeister Manfred Strauch trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Basten aus.
Durch Wiederwahl entfallen Vereidigung und Diensteinführung.
| 4.2. | weitere Beigeordnete |
Aus der Mitte des Rates wird für die Wahl der Zweiten Beigeordneten Frau Carina Regnery vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge werden nicht eingereicht.
Der Vorsitzende stellt fest, dass folgender Vorschlag für die Wahl der Zweiten Beigeordneten gemacht wurde: Frau Carina Regnery.
| Die geheime Wahl hat folgendes Ergebnis: | |
| - stimmberechtigte Ratsmitglieder: | 8 |
| - abgegebene Stimmzettelumschläge: | 8 |
| Ja–Stimmen | 8 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
Ortsbürgermeister Manfred Strauch stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Frau Carina Regnery zur Zweiten Beigeordneten gewählt ist.
Frau Carina Regnery nimmt die Wahl an.
Ortsbürgermeister Manfred Strauch trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Frau Regnery aus.
Durch Wiederwahl entfallen Vereidigung und Diensteinführung.
| 5. | Zustimmung zur Bildung und Übertragung eines Geschäftsbereiches auf die/den Beigeordnete/n |
Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Köwerich hat die Ortsgemeinde zur Verwaltung 2 Geschäftsbereiche gebildet, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.
Geschäftsbereich I:
Funktionale Dorfentwicklung, Bau und Liegenschaften
Hauptaufgaben:
Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht aller gemeindeeigenen Liegenschaften, Grünanlagen, Infrastruktur, Gebäude inkl. Einrichtung und Verwaltung deren Nutzung, unter anderem:
| - | Jugendheim, Grillhütte, Friedhof, Lehrerwohnhaus, Kindertagesstätte, Spielplätze |
| - | alle gemeindeeigenen Flächen und Verkehrsanlagen, incl. Wirtschaftswege |
Führung und Koordination der Gemeindearbeiter sowie Reinigungskräfte für Kita und Jugendheim, der Beigeordnete ist deren direkter Vorgesetzter und übernimmt damit auch die einschlägigen Unternehmerpflichten bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Abstimmung und Überwachung aller Bauprojekte und zugehöriger Verfahren.
Die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgt vornehmlich durch die Fachabteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung.
Geschäftsbereich II:
Soziale Dorfentwicklung, Kultur und Tourismus
Hauptaufgaben:
Aus der Mitte des Rates werden folgende Vorschläge zur Übertragung der Geschäftsbereiche gemacht:
Geschäftsbereich I: Herrn Erster Beigeordneter Frank Basten
Geschäftsbereich II: Frau Zweite Beigeordnete Carina Regnery
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Köwerich stimmt der Bildung und Übertragung des Geschäftsbereichs I (Funktionale Dorfentwicklung, Bau und Liegenschaften) auf den 1. Beigeordneten Frank Basten und des Geschäftsbereichs II (Soziale Dorfentwicklung, Kultur und Tourismus) auf die 2. Beigeordnete Carina Regnery nach § 50 Abs.3 GemO zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 6. | Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses |
(1) Der Ortsgemeinderat Köwerich bildet folgenden Ausschuss:
• Rechnungsprüfungsausschuss
(2) Die Anzahl der Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses beträgt:
• Rechnungsprüfungsausschuss
3 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter
(3) Die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates und aus sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet. Mindestens die Hälfte soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein. Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse erfolgt gem. § 45 der Gemeindeordnung, und zwar:
a) bei mehreren Wahlvorschlägen
• nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Sitzverteilung nach §41 KWG wie beim Ortsgemeinderat (Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren mit Standartrundung nach Sainte-Laguë/Schepers) (Achtung: gemeinsame Wahlvorschläge einzelner Gruppen zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr zulässig)
b) bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag aller Gruppen entsprechend der Sitzverteilung im Ortsgemeinderat
• als unechte Mehrheitswahl mit Beschlussfassung über diesen Wahlvorschlag. Die Mitglieder und Stellvertreter sind gewählt, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Wahlvorschlag zustimmt.
c) bei keinem Wahlvorschlag
• nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. (Es können doppelt so viele Personen wie Ausschussmitglieder auf einem Abstimmzettel aufgeschrieben werden. Die Sitzverteilung erfolgt nach erreichten Stimmenzahlen, wobei die Stellvertreter die Personen mit den höchsten Stimmenzahlen nach den Ausschussmitgliedern sind.)
Der Vorsitzende beantragt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen, da noch nicht mit allen potenziellen Mitgliedern gesprochen werden konnte.
Im Rat herrscht nach kurzer Diskussion Einigkeit, dass der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt werden soll.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Köwerich beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 7. | Verschiedenes |
| - | Ortsbürgermeister Manfred Strauch greift die Thematik auf, dass es im Verhältnis zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde in der Vergangenheit immer wieder kleinere Unstimmigkeiten gegeben habe. Er möchte dazu mit Frau Bürgermeisterin Horsch persönlich in Kontakt treten, um verschiedene Dinge zu besprechen. |
| - | Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, 03.09.2024 um 20:00 Uhr statt. Bei guter Witterung soll die Sitzung auf dem St.-Kunibert-Platz stattfinden. |
| - | Ratsmitglied Elmar Schlöder weist darauf hin, dass in der kommenden Sitzung die Thematik „Weinfest 2025“ beraten werden sollte, da in Kürze die ersten Vorbereitungen stattfinden müssten. |