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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses der VG Schweich am 30.06.2025

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 30.06.2025 im Silvanussaal im Winzerkeller, Kirchstraße 41 in Fell eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlich

1. Mitteilungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

2. Kommunales Energiemanagement; Praxisbericht

Am 27.11.2025 hat der Verbandsgemeinderat den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements beschlossen.

Der Förderantrag zum Aufbau eines kommunalen Energiemanagements wurde am 18.12.2024 beim BMWK über den Projektträger ZUG eingereicht.

Für den Förderzeitraum von drei Jahren soll eine befristete Projektstelle besetzt werden, die den Aufbau des Energiemanagements organisiert und dessen kontinuierlichen Betrieb sicherzustellt.

Leider gibt es bislang keinerlei Aussagen des Fördermittelgebers, wann mit einer Bewilligung des Förderantrags gerechnet werden kann.

Um ein besseres Bild von einem funktionierenden Energiemanagement zu bekommen, hat das Klimaschutzmanagement Herrn Ralf Gessinger, Energiemanager der VG Südeifel in diese Sitzung eingeladen. Er berichtet von seiner Tätigkeit als Energiemanager in Form eines kurzen Vortrags.

Frau Bürgermeisterin Horsch begrüßt Herrn Gessinger und erteilt ihm das Wort. Herr Gessinger erläutert anhand einer Präsentation den Sachstand der bislang umgesetzten Maßnahmen in der VG Südeifel. Frau Horsch erklärt, dass die in der VG Südeifel durchgeführten Schritte und Betrachtungen auch in der VG Schweich sinnvoll wären. Die Position des Energiemanagers soll demzufolge nach Klärung der Fördermöglichkeiten auch in der VG Schweich besetzt werden.

zur Kenntnis genommen

3. Kommunale Wärmeplanung; Vorberatung

Derzeit wird eine Umsetzungsstrategie ausgearbeitet. Als Ergebnis eines gemeinsamen Gespräches zwischen den Verbandsgemeindewerken (VGW), dem Büro Plancon, der Energieagentur Rheinland-Pfalz (EA) und dem Klimaschutzmanagement, kommen die Stadt Schweich und die Ortsgemeinden Longuich und Klüsserath als primäre Fokusgebiete für die mögliche Entstehung eines Nahwärmenetztes in Betracht. Das Potenzial und das Interesse für eine zentrale Wärmeversorgung sind aber auch in weiteren Gemeinden vorhanden.

Mit den o.g. Gemeinden wurde jeweils ein vertiefendes Gespräch mit den VGV, dem Büro Plancon und dem Klimaschutzmanagement geführt. Im nächsten Schritt ist die Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen in Q3 2025 geplant. In der Stadt Schweich und in der OG Longuich sollen vorbehaltlich der Beschlüsse durch den Stadtrat bzw. den Ortsgemeinderat, Förderanträge für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Modul I - Machbarkeitsstudie gestellt werden. In der OG Klüsserath wird das Thema Nahwärme in der nächsten Gemeinderatssitzung vertieft. Die OG Kenn hat die EA RLP mit der Durchführung einer Vorprüfung zur Machbarkeit eines Nahwärmenetztes beauftragt.

Nach §5 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) muss eine Wärmeplanung, die über die Kommunalrichtlinie gefördert wurde, bis spätestens 30.06.2026 beschlossen und veröffentlicht werden, damit diese Bestandsschutz erhält. Hierzu ist nach §13 und §23 WPG ein Beschluss der Wärmeplanung durch das nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Gremium (Im Falle der VG Schweich der VG-Rat) erforderlich. Zum Zeitpunkt der nächsten VG-Ratssitzung im September haben die Bürgerinformationsveranstaltungen in den betreffenden Gemeinden stattgefunden und eine Interessenabfrage nach einer möglichen zentralen Wärmeversorgung über Nahwärmenetze ist erfolgt. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit, ob für Sie eine zentrale oder eine dezentrale Lösung zur Wärmeversorgung in Betracht kommt. Dies gilt es vor der Veröffentlichung der Wärmeplanung abzuklären.

Herr Klimaschutzmanager Merten von der Verwaltung erläutert in der Sitzung den Stand der Planungen und betont die Wichtigkeit eines zu fassenden Beschlusses in dieser Angelegenheit, um Bestandsschutz für die Wärmeplanung zu gewährleisten.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die kommunale Wärmeplanung zu beschließen, um den Bestandsschutz nach §5 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zu erhalten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Grundschule Mehring; Sachstand Energetische Sanierung

Im Nachgang an die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.05.2025 fand am 05.06.2025 eine Besprechung mit den beteiligten Planern statt. Darin wurden die Aufgabenstellungen u. a. zur Sanierung der Turnhalle auf Grundlage einer Versammlungsstätte mit beiden Büros formuliert und besprochen.

Der Bauzeitenplan für das Projekt wird aktuell durch das Büro bauart4d, in Abstimmung mit dem Ing.-Büro Koller ausgearbeitet und schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Um der Bedeutung des Sanierungsmaßnahme Rechnung zu tragen wird Folgendes vorgeschlagen:

Anhand des fortlaufend aktualisierten Projektsteckbriefs wird eine regelmäßige Berichterstattung im Ältestenrat bzw. Verbandsgemeinderat über den Sachstand erfolgen.

Die Abhaltung regelmäßiger jour-fixe Termine (digital und in Präsenz) wird mit den beteiligten Planungsbüros bauart4d und Ing.-Büro Koller veranlasst. Die Bürgermeisterin wird hierüber fortlaufend einbezogen und informiert.

Ein Vorratsbeschluss dahingehend, dass Aufträge, welche im Kostenrahmen der Kostenberechnung liegen, ohne weitere Einzelratsbeschlüsse vergeben werden können. Dies könnte dann jeweils in Abstimmung mit der Bürgermeisterin und den Beigeordneten erfolgen und käme der zeitlichen Umsetzung des Projektes entgegen.

Zwischenzeitlich wurde zudem ein Änderungsantrag an das Ministerium mit der Anzeige von Mehrkosten i. H. v. 239.100 € (für die Lüftungsanlage der Versammlungsstätte) sowie eine Verlängerung des Durchführungszeitraums bis 30.06.2027 gestellt. Nach einer telefonischen Rücksprache mit dem Ministerium wird -wenn überhaupt- allenfalls eine Verlängerung bis zum 31.12.2026 zu prüfen sein. Der Verwendungsnachweis wäre in diesem Fall bis zum 30.06.2027 zu erbringen.

Herr Bernarding vom Planungsbüro bauart4d wird an dem Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 30.06.2025 teilnehmen und über den tagaktuellen Stand berichten und wesentliche Eckpunkte des Projektes vorstellen.

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Bernarding und erteilt ihm das Wort. Herr Bernarding stellt den Stand der Planungen dar. Das Fehlen von Planunterlagen sowie fundierte Kenntnisse über die vorhandene Bausubstanz macht die Umsetzung der Detailplanungen sehr zeitaufwendig. Dennoch ist man bestrebt, die Zeitvorgaben einzuhalten. Bürgermeisterin Horsch führt hierzu aus, dass man den engen vorgegebenen Zeitplan u. a. durch schnellstmögliche entsprechende Vergaben, notfalls auch in gesondert angesetzten Sitzungen, einhalten will. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

zur Kenntnis genommen

5. Grundschule Föhren, Akustische Sanierung der Räume im Obergeschoss des Altbaus

Im März dieses Jahres hat das Ministerium für Bildung die Maßnahme „GS Föhren - Akustische Sanierung der Räume im Obergeschoss des Altbaus“ für das Förderprogramm Basismittel i. R. des GaFöG als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Förderhöchstsatz liegt bei 70 v.H. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die Folgemaßnahme „GS Föhren, Akustikmaßnahmen im Erdgeschoss des Altbaus“ aus dem Investitionsprogramm „Beschleunigungsmittel-GaFöG“ aus dem Jahr 2021. Die Frist für den Förderantrag endet am 30.06.2025. Um diese Frist einzuhalten, wurde das Architekturbüro KBH aus Föhren mit der Zusammenstellung der Antragsunterlagen (u.a. Baubeschreibung, Erläuterungsbericht, Kostenberechnung nach DIN 276) beauftragt. Das Architekturbüro KBH hatte bereits die Planung und Projektleitung der akustischen Maßnahmen im Erdgeschoss im Jahr 2021 inne. Die Arbeiten im Obergeschoss sollen analog zu denjenigen im Erdgeschoss ausgeführt werden. Diese beinhalten im Wesentlichen die Installation von Akustikdecken, die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik, den Austausch der Türen sowie einen Überholungsanstrich der Wandflächen. Bei den Räumen im Obergeschoss handelt es sich um drei Klassenräume (je 58 m²), einen Nebenraum an der Stirnseite (13,20 m²) sowie um den Flur (ca. 40,50 m²). Eine vorläufige Kostenschätzung des Büros für die Maßnahme beläuft sich auf Gesamtkosten von rd. 161.700 €/brutto einschl. Nebenkosten. Es wird damit gerechnet, die Bewilligung aus dem Investitionsprogramm GaFöG bis Ende 2025 zu erhalten. Die Durchführung der Maßnahme ist für die Sommerferien 2026 vorgesehen.

Aus den Erfahrungswerten der letzten Maßnahme und um das Ausschreibungsverfahren nach Erhalt der Bewilligung zügig voranzubringen, empfehlen wir das Büro KBH mit der Bauleitung inklusive der Ausschreibung der Maßnahme zu beauftragen. Die Nebenkosten liegen unter den Wertgrenzen, die eine Ausschreibung der Honorarleistungen erforderlich machen. Im Doppelhaushalt 2025/2026-Haushaltsjahr 2026 sind für diese Maßnahme 100.000 € im Ansatz. Es ist vorgesehen, den Ansatz über den Nachtragshaushalt entsprechend anzupassen, ebenso den Ansatz für die Zuwendung. Herr Büroleiter Deutsch von der Verwaltung erläutert den Stand der Planungen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Büro KBH, Föhren mit der Projektleitung der akustischen Sanierung der Räume im Obergeschoss des Altbaus der Grundschule Föhren zu beauftragen und nach Eingang des Zuwendungsbescheides die Ausschreibung der notwendigen Gewerke vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Frida-Kahlo-Schule; Vergaben

6.1. Klassenraumcontainer

Der Haupt-/Finanz- und Bauausschuss der Verbandsgemeinde Schweich haben in ihrer Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, den zusätzlichen Raumbedarf der Grundschule Schweich am Standort der neuen Frida-Kahlo-Schule ursprünglich um einen Containerblock mit 2 Klassenräumen zu erweitern. Der Bauantrag hierzu wurde jedoch vom Kreisbauamt aus brandschutztechnischer Sicht für doppelgeschossige Containerbauweise abgelehnt. Daraufhin wurde ein geänderter Bauantrag für eine eingeschossige Bauweise gestellt (nur 1 Klassenraum). Die Baugenehmigung liegt vor.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 13.02.2025 wurde beschlossen, die Beschaffung von neuen Containermodulen für die Aufstellung eines mobilen Klassenraumes auf dem Gelände der Frida-Kahlo-Schulgemeinschaft zu veranlassen.

Durch die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich wurden im Rahmen einer Preisanfrage bzw. freihändigen Vergabe auf Grundlage eines gleichlautenden Leistungsverzeichnisses Angebote eingeholt. Nachfolgender Auftrag ist zu vergeben:

Auftrag / Gewerk: Containeranlagen

Art der Ausschreibung: Preisanfrage / freihändige Vergabe

Anzahl der angeforderten Angebote: 5

Anzahl der abgegebenen Angebote: 4

Anzahl der nicht gewerteten Angebote: -

Ausschlussgrund: -

Preisspanne der Angebote (geprüft): 83.014,40 - 114.835,00 € brutto

Mindestbietender ist die Fa. HKL Baumaschinen GmbH, Föhren mit einer Bruttoangebots-Summe in Höhe von 83.014,40 €.

Die Containeranlagen an der ehem. Grundschule „Bodenländchen“ werden vorerst dort verbleiben. Diese sollen entweder an den Kreis zur Nutzung durch die Meulenwaldschule vermietet oder aber verkauft werden. Gemäß einer Marktpreiserkundung ist mit einem Verkaufserlös von ca. 48.000 € für beide Containeranlagen zu rechnen (4 Klassenräume).

Beschluss:

Die Ausschüsse beschließen die Auftragsvergabe für die Lieferung und Aufstellung der Klassenraumcontainer an die Fa. HKL Baumaschinen GmbH, Föhren zum Angebotspreis in Höhe von 83.014,40 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6.2. Elektro Klassenraumcontainer

Für die Aufstellung der Klassenraumcontainer wird die Anbindung an die Stromversorgung erforderlich. Da die Stromversorgung nicht über den angrenzenden Neubau der Frida-Kahlo Schule realisiert werden kann, wird elektroseitige Anbindung über eine neue Zuleitung aus der ca. 200 m entfernten Trafostation hergestellt. Über die vorhandenen Kabelzugschächte wird eine neue Elektrozuleitung bis zum Standort der neuen Container verlegt.

Durch die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich wurden im Rahmen einer Preisanfrage bzw. freihändigen Vergabe auf Grundlage eines gleichlautenden Leistungsverzeichnisses Angebote eingeholt. Nachfolgender Auftrag ist zu vergeben:

Auftrag / Gewerk: Elektroarbeiten

Art der Ausschreibung: Preisanfrage / freihändige Vergabe

Anzahl der angeforderten Angebote: 3

Anzahl der abgegebenen Angebote: 3

Anzahl der nicht gewerteten Angebote: -

Ausschlussgrund: -

Preisspanne der Angebote (geprüft): 9.629,00 - 14.654,30 € brutto

Mindestbietender ist die Fa. Elektro Laux, Schweich mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 9.629,00 €.

Beschluss:

Die Ausschüsse beschließen die Auftragsvergabe für die Elektroarbeiten an die Fa. Elektro Laux, Schweich zum Angebotspreis in Höhe von 9.629,00 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6.3. Erd-/Fundamentarbeiten Klassenraumcontainer

Die Kosten für die Erd- und Fundamentarbeiten zur Aufstellung der Containeranlage werden auf ca. 15.000 € brutto geschätzt. Die Arbeiten umfassen die Herstellung der erforderlichen Streifenfundamente sowie der Pflasterarbeiten im Eingangsbereich, einschl. der erforderlichen Erdarbeiten bzw. Rückbau der vorhandenen bituminösen Wegeflächen.

Für die Erd- und Fundamentarbeiten werden derzeit im Rahmen einer Preisanfrage bzw. freihändigen Vergabe Angebote eingeholt.

Damit der Auftrag umgehend nach Angebotsprüfung erfolgen kann, soll die Bürgermeisterin zur Auftragserteilung an die Mindestbietende Firma ermächtigt werden.

Beschluss:

Die Ausschüsse ermächtigen die Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe der Erd- und Fundamentarbeiten an die Mindestbietende Firma.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Antrag der Ortsgemeinde Longen auf eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien

Die Ortsgemeinde Longen möchte ihren am Radweg gelegenen Kinderspielplatz aufwerten. Dazu soll ein in den Boden eingelassenes Trampolin in der Größe 2,0 x 2,0 m angeschafft werden. Ein solches Trampolin bietet einen erheblichen Mehrwert für den Spielplatz und sorgt bei Kindern für viel Spaß und Unterhaltung. Zusätzlich dient es der Förderung der gesunden, körperlichen Aktivität. Darüber hinaus ist der Kinderspielplatz aufgrund seiner geographischen Lage eine beliebte Anlaufstelle für Familien mit Kindern auf ihren Radtouren. Die Aufwertung von Kinderspielplätzen stärkt nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, sondern verbessert auch die Attraktivität unserer Region für Touristen. Gut ausgestattete Spielplätze entlang der Radwege ermöglichen Familien und Kindern, ihre Radtouren mit spielerischen Pausen zu bereichern und so ihren Aufenthalt noch mehr zu genießen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen rd. 10.000€. Zur finanziellen Unterstützung beantragt die Ortsgemeinde Longen höflichst eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien in der Höhe von 5.000€. Frau Horsch führt hierzu aus, dass der Solidarfonds Erneuerbare Energien eine gute Möglichkeit bietet, solche Projekte zu fördern. Der Fonds soll deshalb auch weiterhin erhalten werden.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine Zuwendung in Höhe 5.000€ aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien für die Ortsgemeinde Longen zur Aufwertung des Kinderspielplatzes in Longen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

9. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Der Auftrag für die Planungsleistungen Energetische Sanierung des Altbaus der Grundschule Föhren - Architektenleistungen wird an das Büro Schuh und Weyer Architekten, Schweich, vergeben.

Der Auftrag für die Planungsleistungen Energetische Sanierung des Altbaus der Grundschule Föhren - Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung wird an das Planungsbüro Weber + Partner, Gransdorf, vergeben.