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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Anmeldung der Schulanfänger 2025 an den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Schweich

Die Anmeldung der Schulneulinge 2025 findet an folgenden Terminen in der jeweils zuständigen Grundschule statt:

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern bei der zuständigen Grundschule des Einzugsbereichs.

Folgende Kinder werden zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig:

1. Alle Kinder, die bis zum 31. August 2025 das sechste Lebensjahr vollenden.

2. Alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im vorausgegangenen Schuljahr Gebrauch gemacht haben.

Die Anmeldung der so genannten „Kann-Kinder“ findet erst in der zweiten Februarhälfte vor Schuljahresbeginn statt.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, bitte auch hierzu eine Bescheinigung mitbringen.

26.08.2024
Der Schulträger