Als Verbandsgemeindeverwaltung sind wir antragsaufnehmende Stelle, die Ihnen bei der Rentenantragstellung bzw. Klärung Ihres Rentenversicherungskontos weiterhilft. Der Rentenantrag sollte etwa 3 Monate vor dem möglichen bzw. gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Die Antragstellung ist hier, Zimmer 52, Verwaltungsgebäude 3, Brückenstr. 35, nach vorheriger (telefonischer) Terminvereinbarung oder auch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle (AuB-Stelle) der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Trier – Tel.:0651 /14550-0 (Herzogenbuscher Str. 54 möglich.
Zur Antragstellung empfiehlt es sich mitzubringen bzw. hier vorzulegen:
Ergänzende Unterlagen ergeben sich bei der jeweils zu stellenden Rentenart.
Halb- bzw. Vollwaisenrente
letzte Rentenanpassung des Verstorbenen. Falls keine Rente bezogen wurde, alle Versicherungsunterlagen des Verstorbenen.
Antragsdatum Sterbevierteljahr (Sterbeübergangszeit) bzw. Kopie vom Antrag
Bei Beantragung von Rente wegen Erwerbsminderung (in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen; Ausnahmen bei Auszubildenden) bitten wir die Anlage 210 ausgefüllt mitzubringen (Vordruck kann hier angefordert oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Anträge auf Altersrente bei der landwirtschaftlichen Alterskasse bitte unmittelbar dort stellen – bei Hinterbliebenenrentenansprüchen sind wir bei Vorlage der Antragsvordrucke ggf. gerne beim Ausfüllen bzw. Ergänzen behilflich.
Anspruch auf Regelaltersrente für den Jahrgang 1957 besteht 11 Monate nach dem Monat der Vollendung des 65. Lebensjahres (Jahrgang 1956 = 65 + 10 Monate) wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Versicherungsjahren (= 60 Beitragsmonate bzw. Zeiten aus Versorgungsausgleich) erfüllt ist. Zu den Beitragsmonaten zählen für Frauen ab Geburtsjahrgang 1921 auch Kindererziehungszeiten (pro Kind 2,5 Jahre, bei Kindern ab Jahrgang 1992 sind es 3 Jahre).
In der Zeit vom 12. September bis 03. Oktober 2022 ist eine Antragstellung hier nicht möglich!
Für weitere Fragen steht ihnen Herr Haubrich, Zimmer 52, Brückenstr. 35, (gegenüber Sparkasse) gerne zur Verfügung. Sprechzeiten: werktags außer mittwochs von 08.00 – 12.00 Uhr und donnerstagsnachmittags von 14.00 – 18.00 Uhr.