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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung Hinweise zu Rentenansprüchen

Allgemeine Hinweise zu Rentenansprüchen und unseren Sprechzeiten

Als Verbandsgemeindeverwaltung sind wir antragsaufnehmende Stelle, die Ihnen bei der Rentenantragstellung bzw. Klärung Ihres Rentenversicherungskontos weiterhilft. Der Rentenantrag sollte etwa 3 Monate vor dem möglichen bzw. gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Die Antragstellung ist hier, Zimmer 52, Verwaltungsgebäude 3, Brückenstr. 35, nach vorheriger (telefonischer) Terminvereinbarung oder auch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle (AuB-Stelle) der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Trier – Tel.:0651 /14550-0 (Herzogenbuscher Str. 54 möglich.

Zur Antragstellung empfiehlt es sich mitzubringen bzw. hier vorzulegen:

  • Bei Antragstellung durch dritte Person: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe Informationsschreiben der Finanzverwaltung, Steuerbescheid oder evtl. Lohnabrechnung)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1992 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Nachweis über den Bezug einer Unfallrente (sofern vorhanden)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmanngehilfenbrief etc.)
  • Angaben über die Höhe ihres Bruttoverdienstes
  • Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z.B. französische Immatrikulationsnummer)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass etc.)
  • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Schul-,Fachschul-, Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Angaben zur Betriebsrente (Name/Anschrift der zahlenden Stelle, Aktenzeichen)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen
  • Originalversicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Letzter Versicherungsverlauf/letzte Rentenauskunft der Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht ausgestellt: Bescheid über die Feststellung des Grades der Behinderung, sofern vorhanden)
  • Altersteilzeitvertrag (sofern vorhanden)

Ergänzende Unterlagen ergeben sich bei der jeweils zu stellenden Rentenart.

Halb- bzw. Vollwaisenrente

  • Sterbeurkunde und Familienstammbuch
  • letzte Rentenanpassung des Verstorbenen. Falls keine Rente bezogen wurde, alle Versicherungsunterlagen des Verstorbenen.

    Antragsdatum Sterbevierteljahr (Sterbeübergangszeit) bzw. Kopie vom Antrag

Bei Beantragung von Rente wegen Erwerbsminderung (in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen; Ausnahmen bei Auszubildenden) bitten wir die Anlage 210 ausgefüllt mitzubringen (Vordruck kann hier angefordert oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Anträge auf Altersrente bei der landwirtschaftlichen Alterskasse bitte unmittelbar dort stellen – bei Hinterbliebenenrentenansprüchen sind wir bei Vorlage der Antragsvordrucke ggf. gerne beim Ausfüllen bzw. Ergänzen behilflich.

Anspruch auf Regelaltersrente für den Jahrgang 1957 besteht 11 Monate nach dem Monat der Vollendung des 65. Lebensjahres (Jahrgang 1956 = 65 + 10 Monate) wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Versicherungsjahren (= 60 Beitragsmonate bzw. Zeiten aus Versorgungsausgleich) erfüllt ist. Zu den Beitragsmonaten zählen für Frauen ab Geburtsjahrgang 1921 auch Kindererziehungszeiten (pro Kind 2,5 Jahre, bei Kindern ab Jahrgang 1992 sind es 3 Jahre).

In der Zeit vom 12. September bis 03. Oktober 2022 ist eine Antragstellung hier nicht möglich!

Für weitere Fragen steht ihnen Herr Haubrich, Zimmer 52, Brückenstr. 35, (gegenüber Sparkasse) gerne zur Verfügung. Sprechzeiten: werktags außer mittwochs von 08.00 – 12.00 Uhr und donnerstagsnachmittags von 14.00 – 18.00 Uhr.

Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße