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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

23. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

Änderung der textlichen Darstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft

- Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -

Der Planentwurf mit Begründung und integriertem Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist in der Zeit vom 19. September bis 18. Oktober 2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, öffentlich aus.

Der betroffene Änderungsbereich umfasst das Gebiet der Verbandsgemeinde Schweich und ergibt sich zudem aus beigefügter Karte.

Aufgrund der aktuellen Coronapandemie ist die Verwaltung bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die öffentliche Einsichtnahme im Rahmen der Offenlage ist jedoch möglich. Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger telefonischer Absprache während der Dienstzeiten Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Mo. - Mi. 14:00 - 16:00 Uhr, Do. 14:00 - 18:00 Uhr unter der Tel. Nr. 06502-4070 möglich ist.

Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Plan-verfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden. Aufgrund der aktuellen Sicherheitsvorkehrungen empfehlen wir, hiervon Gebrauch zu machen und auf einen Besuch in der Verbandsgemeindeverwaltung zu verzichten.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und im Rahmen der Offenlage einsehbar:

  • Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen:
  • Landesplanerische Stellungnahme des Landkreises Trier-Saarburg: Änderungen Landesplanerischer Ziele und Vorgaben gemäß der in Aufstellung befindlichen 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV, Stellung von Windenergieanlagen innerhalb von Sonderbauflächen, Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“, Naturpark „Saar-Hunsrück“
  • Schreiben des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr: Interessensgebiet Flugplatz Trier-Föhren, militärische Funkstellen, Jettiefflugstrecke
  • Autobahn GmbH des Bundes: Bauverbots- und Baubeschränkungszone, Abstände zu klassifizierten Straßen, Entwässerungsanlagen der Autobahn
  • Landesbetrieb Mobilität Trier: Bauverbots- und Baubeschränkungszone, Abstände zu klassifizierten Straßen,
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege: Kulturdenkmal „Westwall“
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege: Archäologische Funde
  • Landesbetrieb für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz: Boden und Baugrund
  • Inexio GmbH, Westnetz GmbH, Amprion GmbH: Telekommunikations- bzw. Stromversorgungsanlagen und -leitungen, Höchstspannungsfreileitung

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungsplanung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).

Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können unter der Adresse www.schweich.de/vg_schweich/Datenschutz abgerufen werden.

Schweich, den 06. September 2022
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin