- Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -
Der Planentwurf mit Begründung und integriertem Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist in der Zeit vom 19. September bis 18. Oktober 2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, öffentlich aus.
Der betroffene Änderungsbereich umfasst das Gebiet der Verbandsgemeinde Schweich und ergibt sich zudem aus beigefügter Karte.
Aufgrund der aktuellen Coronapandemie ist die Verwaltung bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die öffentliche Einsichtnahme im Rahmen der Offenlage ist jedoch möglich. Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger telefonischer Absprache während der Dienstzeiten Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Mo. - Mi. 14:00 - 16:00 Uhr, Do. 14:00 - 18:00 Uhr unter der Tel. Nr. 06502-4070 möglich ist.
Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Plan-verfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden. Aufgrund der aktuellen Sicherheitsvorkehrungen empfehlen wir, hiervon Gebrauch zu machen und auf einen Besuch in der Verbandsgemeindeverwaltung zu verzichten.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und im Rahmen der Offenlage einsehbar:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungsplanung unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).
Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können unter der Adresse www.schweich.de/vg_schweich/Datenschutz abgerufen werden.