Der Feiertag "Tag der deutschen Einheit" (Freitag, 03.10.2025) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich. Die Beiträge für die Ausgabe 40/2025 müssen daher bereits bis Freitag, 26.09.2025, 08:00 Uhr der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Wir bitten um Beachtung!