Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 06.09.2022 im Gemeindezentrum Forum Livia, Schulstraße 9a in Leiwen eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Mitteilungen |
| 1.1. | Vorstellung neue MitarbeiterInnen |
Bürgermeisterin Horsch teilt dem Verbandsgemeinderat mit, dass die beiden neuen Anwärterinnen (zum 01.07.2022) des zweiten Einstiegsamts schulbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen können.
| 1.2. | Gratulation Geburtstage |
Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeister/innen, die seit der Sitzung im August 2022 Geburtstag hatten.
| 1.3. | Kommunal- und Verwaltungsreform; Sachstand |
Aufgrund eines festgestellten Gebietsänderungsbedarfs der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf nach Maßgabe des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform, steht nach wie vor eine Gebietsänderungsmaßnahme in einer „Vierer-Konstellation“ im Raum. Demnach haben die Verbandsgemeinden Hermeskeil und Schweich sowie die verbandsfreie Gemeinde Morbach die grundsätzliche Bereitschaft für die Aufnahme von Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang erklärt.
Nach Mitteilung des Staatssekretärs Stich (MdI RLP), beträgt die Zuwendung des Landes bei der angestrebten Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 15 Millionen Euro. Diese soll auf die Verbandsgemeinde Schweich (2,5 Mio Euro), auf die Verbandgemeinde Hermeskeil (2,5 Mio Euro) und auf die verbandsfreie Gemeinde Morbach (10 Mio Euro) verteilt werden. Da der Schuldenstand der Verbandsgemeinde Thalfang jedoch deutlich über dem Zuwendungsbetrag liegt, ist hier die weitere Entwicklung abzuwarten.
| 1.4. | Sachstand stationäre Luftreinigungsanlagen (RLT-Anlagen) für die Grundschulen |
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.08.2022 wurde die erneute Ausschreibung der Luftreinigungsanlagen (Variante 3 mit Kühlmodul) unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Sitzung am 08.03.2022 festgelegt, beschlossen. Dies war erforderlich, da die bereits beauftragte Firma Calvias Insolvenz angemeldet hat und deshalb der Vertrag gekündigt wurde.
Mit Bescheiden vom 04.08.2022 hat das BAFA den Anträgen auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 09.06.2023 stattgegeben. Das heißt nun, dass die Anlagen bis zum 09.06.2023 eingebaut und betriebsbereit sein müssen, damit die Förderung ausgezahlt werden kann.
Die Bauabteilung hat bereits Kontakt zur Herstellerfirma der Anlagen aufgenommen und eine Reservierung der Geräte veranlasst, damit keine zeitlichen Verzögerungen bis zur Auslieferung eintreten. Die Auslieferung könnte dann nach derzeitigem Stand Ende März 2023 erfolgen. Bis dahin müssen die erforderlichen Vorarbeiten (Elektro- und Fensterarbeiten) abgeschlossen sein.
Damit die Ausschreibung der Anlagen schnellstmöglich vorgenommen werden kann, finden zurzeit Abstimmungen mit dem Planungsbüro statt. Außerdem sollen gezielt Gebäudetechnikerfirmen zur Abgabe eines Angebotes angesprochen werden.
Die Grundschulen wurden über den aktuellen Sachstand informiert. Der Zeitrahmen zur Umsetzung der Maßnahme ist sehr kurz bemessen und es steht kaum Ferienzeit zur Verfügung. Das heißt, die Arbeiten müssen wohl überwiegend während des Schulbetriebs stattfinden und seitens der Schulen ist Unterstützung bei der räumlichen Disposition erforderlich.
| 1.5. | Zwischenbericht Besucherzahlen Freibäder |
Erlebnisbad Schweich
| Jahr | geöffnet von - bis | Zeitraum | Besucher | Anmerkung |
| 2017 | 13.05.-09.09. | 17 Wochen | 57.544 | |
| 2018 | 13.05.-02.09. | 15 Wochen | 76.359 | |
| 2019 | 15.05.-07.09. | 17 Wochen | 61.405 | |
| 2020 | 03.07.-12.09. | 11 Wochen | 22.773 | Angebot: 2 Timeslots à 400 Besucher |
| 2021 | 12.06.-20.08. | 10 Wochen | 26.326 | Angebot: 2 Timeslots à 800 Besucher |
| 2022 | 07.05.-31.08. | 16 Wochen | 74.610 |
Panoramabad Römische Weinstraße Leiwen
| Jahr | geöffnet von - bis | Zeitraum | Besucher | Anmerkung |
| 2017 | 20.05.-02.09. | 15 Wochen | 32.379 | |
| 2018 | 24.06.-02.09. | 10 Wochen | 39.479 | |
| 2019 | 15.06.-01.09. | 12 Wochen | 32.886 | |
| 2020 | geschlossen | --- | --- | geschlossen |
| 2021 | 19.06.-20.08. | 9 Wochen | 13.698 | Angebot: 2 Timeslots à 700 Besucher |
| 2022 | 14.05.-31.08. | 15 Wochen | 47.648 |
| 1.6. | Klimaschutz in der Verbandsgemeinde/ Wärmeversorgung der kommunalen Liegenschaften/ Einsparpotenziale |
1) Heizungsanlagen der kommunalen Liegenschaften in der
Verbandsgemeinde Schweich
Die Wärmeversorgung basiert zu 88 % auf den fossilen Energieträgern Heizöl, Erdgas und Flüssiggas sowie auf ineffizienten Elektroheizungen. Dementsprechend finden lediglich 12% der Wärmeversorgung mit regenerativen Heizungstechnologien auf der Basis von Umweltwärme, Biomasse, Biogas und Solarthermie statt.
Fast die Hälfte der kommunalen Liegenschaften (47,3 %), wird mit Heizöl versorgt. Den zweitgrößten Anteil machen die Liegenschaften aus, die mit Wärmestrom versorgt werden. Das sind vor allem die Feuerwehrgerätehäuser. Die meisten Liegenschaften der Stadt Schweich sowie die Verwaltungsgebäude I u. II der Verbandsgemeinde werden durch Fernwärme auf der Basis von Erdgas versorgt. Eine Wärmeversorgung auf der Basis von Flüssiggas findet vorwiegend in den Sportplatzgebäuden der Ortsgemeinden statt.
Die vier vorhandenen Wärmepumpen finden sich in den Kitas in Köwerich, Föhren und Kenn sowie im Panoramabad in Leiwen. Darüber hinaus werden die Turnhalle, die Grundschule, die Kita und das Dorfgemeinschaftshaus in Longuich über zwei Hackschnitzelanlagen mit Wärme versorgt. In Leiwen im Forum Livia befindet sich eine Pelletsheizung, die auch die Grundschule mit Wärme versorgt. Eine weitere Biomasseheizung auf der Basis von Holzpellets versorgt die Kita in Trittenheim mit Wärme.
Das Betriebsgebäude der GKA in Riol wird mit selbsterzeugter Wärme aus dem dort befindlichen Biogas-BHKW beheizt. Im Freibad Schweich erfolgt die Wärmeversorgung über ein Hybridsystem. Zum einen stammt die Wärme aus dem Bioerdgas BHKW im Schulzentrum und zum anderen aus einer Absorberanlage – Solarthermieanlage, die sich auf dem Dach der Turnhalle des Schulzentrums befindet. Ergänzt wird das System durch einen Heizkessel auf der Basis von Erdgas.
2) Versorgungssituation der Heizungsanlagen in der Verbandsgemeinde
Schweich
Am 03.08.2022 wurden von der Verwaltung insgesamt 226.600 L Heizöl bestellt. Dadurch sollen sämtliche Heizöltanks wieder komplett aufgefüllt und die Wärmeversorgung der Liegenschaften sichergestellt werden. Wann die Lieferung tatsächlich an den Abnahmestellen eintrifft und ob die bestellte Menge geliefert werden kann, ist noch nicht bekannt.
Die Flüssiggasbestände werden ebenfalls aktuell aufgefüllt.
Pellets sind bis voraussichtlich Oktober nicht verfügbar (KiTa Trittenheim).
Einen Überblick über das Fassungsvermögen der Öltanks, den Bedarf und dem dementsprechenden Füllstand gibt die unten stehende Abbildung.
Tabelle 2: Kommunale Liegenschaften mit Heizölanlagen, deren Fassungsvermögen und Bedarf
3) Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Verwaltung
Etablierung AG Klimaschutz in der Verwaltung:
Das Thema Klimaschutz geht uns alle an und gewinnt von Tag zu Tag mehr an Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels sind für uns alle spürbar und werden an Intensität zunehmen. Extremwetterereignisse wie die Flutkatastrophe im Juli vergangenen Jahres sind Warnsignale, die wir nicht ignorieren dürfen. Aufhalten können wir den Klimawandel nicht, aber wir können ihm erhobenen Hauptes entgegen treten. Es ist nun an der Zeit alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit das Leben für kommende Generationen auf der Erde möglich sein wird.
Als Kommune müssen wir mit guten Beispiel voran gehen und ein Zeichen für mehr Klimaschutz setzen. Damit es nicht mit Worten endet, werden wir eine verwaltungsinterne Arbeitsgemeinschaft Klimaschutz ins Leben rufen. Diese soll vom Klimaschutzmanager, Herrn Florian Merten, koordiniert werden.
In dieser Arbeitsgemeinschaft soll es darum gehen, gemeinsam Ideen und Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung des Klimaschutzes zu sammeln. Insbesondere das Thema Energieeinsparung soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Ziel ist es, diese Ideen und Vorschläge in konkreten Maßnahmen zu bündeln. Kurzfristige Maßnahmen sollen wenn möglich sofort umgesetzt werden. Die übrigen erarbeiteten Maßnahmen sollen im Integrierten Klimaschutzkonzept verankert und danach umgesetzt werden.
Der Start der AG ist für Anfang September 2022 vorgesehen. Die AG setzt sich aus zwei Vertreterinnen und Vertreter aus jedem Fachbereich zusammen. Es werden drei bis vier Treffen pro Kalenderjahr stattfinden. Bei jedem Treffen wird entweder Bürgermeisterin Horsch oder ein/e Fachbereichsleiter/in anwesend sein.
Schließung des Verwaltungsgebäudes in der KW52 2022:
Seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben sich die Rahmenbedingungen für die Erdgasversorgung radikal geändert. Das Verwaltungsgebäude wird mit Erdgas beheizt und eine kurzfristige Umstellung auf einen anderen Energieträger ist nicht möglich.
Um einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten, wird die Verwaltung - wie bereits mehrmals in der Vergangenheit - vom 27.12. bis 30.12.2022 bis auf einen Notbetrieb (u. a. Standesamt) geschlossen.
Durch gezieltes Absenken der Temperaturen auf das Minimum in den ungenutzten Büros in dieser Woche kann der Heizbedarf um ca. 25 % gesenkt werden. Das entspricht einer Energieeinsparung von 1565 kWh und einer Kostenersparnis von 78,25 €. Außerdem werden ca. 1.814 kWh Strom weniger verbraucht. Das entspricht einer Kostenersparnis von 445 €.
Absenken der Raumtemperatur über die komplette Heizperiode:
Die durchschnittliche Raumtemperatur in den Büros der Verbandsgemeindeverwaltung beträgt während der Arbeitszeit 21ᵒ C. Nach Arbeitsstättenverordnung (AStV) beträgt die Mindesttemperatur in Büros 19ᵒ C. Wird die durchschnittliche Raumtemperatur um 2ᵒ C in der nächsten Heizperiode ab kommenden September bis zum April nächsten Jahres abgesenkt werden, ergäbe sich dadurch ein deutlich reduzierter Wärmeenergiebedarf und damit einhergehend eine deutliche Kostenersparnis.
Der Gesamtwärmeverbrauch der Verwaltungsgebäude I und II in der letzten Heizperiode (September 2020 – April 2021) betrug 225.364 kWh. Ein Absenken der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1ᵒ C birgt eine durchschnittliche Energieeinsparung von 5,6 %. Bei 2 ᵒ C Absenkung wären das entsprechend 11,2 %. Somit würden 25.241 kWh weniger verbraucht und 1262,05€* eingespart werden.
* Die Kosteneinsparungen basieren auf den letzten Heizkostenjahresabrechnungen (2021) der Verwaltungsgebäude I u. II. Diese betrugen insgesamt 11.287,41 € bei einem gesamten Wärmeverbrauch von 225.364 kWh. Daraus ergibt sich ein Kostenpunkt von 5 Ct/kWh.
gezielte Regelung der Heizkörpereinstellungen in allen Räumlichkeiten der Verwaltung:
Durch falsche Einstellung oder unnötiges Aufdrehen der Heizkörper auf die höchste Stufe kann viel Energie verschwendet werden. Es wird darauf geachtet, dass die Räumlichkeiten der VG, die nur kurzzeitig genutzt werden, nicht unnötig hochgeheizt werden. Nach Dienstende sollen in allen Büros die Heizkörper auf Stufe II runtergeregelt werden, damit die Büros nicht unnötig weiter geheizt werden. Mit dieser gezielten Regelung der Heizköper könnten bei konsequenter Umsetzung ca. 25 % Energie über die komplette Heizperiode eingespart werden. Das entspräche einem um 56.341 kWh reduzierten Wärmeenergieverbrauch. Dadurch würden 2817 € eingespart werden.
Erhöhung der Kapazitäten von mobilem Arbeiten:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, bei denen auf eine Präsenz im Büro verzichtet werden kann, sollen prüfen, wie oft es Ihnen möglich ist, von zu Hause aus zu arbeiten. Damit entfallen sämtliche mit der Präsenz des/der Mitarbeiter/in verbundenen Energieemissionen und Kosten für die Verwaltung und für den/die Mitarbeiter/in selbst.
Viele sind auf ein Auto angewiesen, um ins Büro zu kommen. Die Fahrt von und zur Verwaltung würde dadurch entfallen, die damit verbundenen Abgase vermieden und Kosten eingespart werden.
Darüber hinaus können die dadurch leer stehenden Büros auf die geringst mögliche Temperatur runtergeregelt werden, sodass beträchtliche Heizkosten eingespart werden. Der Stromverbrauch für Licht und Elektrogeräte am Arbeitsplatz entfällt ebenfalls. Infolge der geringeren Nutzung der sanitären Anlagen wird außerdem weniger Trinkwasser verbraucht. Weiterhin würden dadurch Ressourcen, v.a. Papier, eingespart werden. Die meisten Arbeitsabläufe im „Home-Office“ lassen sich digital realisieren und knüpfen dadurch an vorhin genannten Punkt an.
- Einsparpotenzial Straßenbeleuchtung in den Gemeinden
Im Rahmen der Bestanderhebung der Verbräuche für die Straßenbeleuchtung in unserer gesamten Verbandsgemeinde ergebibt sich ein durchschnittlicher Verbrauch von 1.1 Mio kWh. Davon entfallen alleine 250.000 kWh auf die Stadt Schweich. Die entspricht dem kompletten Stromverbrauch der Abwasserwerke oder anders ausgedrückt dem Verbrauch von 351* Privathaushalten.
*(bei einem Durchschnitt von 3135 kWh je Haushalt – Quelle: Statistisches Bundesamt / destatis.de)
Die Lichtimmissionen sind insbesondere auch für die Biodiversität beeinträchtigend.
In der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung soll das Thema mit den Ortsgemeinden und der Stadt Schweich diskutiert werden. Der Dienstleister Westnetz ist zu einer Stellungnahme gebeten worden.
| 1.7. | Personalsituation VG Schweich, Corona |
Bürgermeisterin Horsch stellt dem Verbandsgemeinderat die coronabedingten Personalausfälle ab März 2020 vor.
Demnach liegt die Gesamtzahl der bekannten Corona-Fälle bei den Mitarbeitern der Verbandsgemeinde bei 84. Die durchschnittliche Fehlzeit liegt derzeit bei ca. 8,8 Tage/ Mitarbeiter. Die Gesamtzahl der bekannten Coronafälle bei den Mitarbeitern der Ortsgemeinden liegt derzeit bei 66. Die durchschnittliche Fehlzeit liegt bei ca. 9,3 Tage/ Mitarbeiter.
| 2. | Bündelausschreibung Strom + Erdgas, weiteres Vorgehen |
An den von der Gt-service GmbH durchgeführten Bündelausschreibungen Strom und Erdgas haben der überwiegende Teil der Gemeinden teilgenommen. In der KW 34 haben die Submissionen für beide Ausschreibungen stattgefunden. Für einige Lose wurden keine Angebote abgegeben, wovon auch folgende einzelne Liegenschaften in der VG Schweich betroffen sind:
| BA Strom: | |
| Los 3 | Mehrzweckhalle Kenn |
| Los 34 | VGV Schweich |
| BA Erdgas: | |
| Los 15 | alle: 5 Liegenschaften VG + 7 Liegenschaften Stadt |
Die Gt-service hat Optionen für das weitere Vorgehen mitgeteilt:
Option 1:
Die Gt-service wird auftragsgemäß potenzielle Bieter dazu auffordern, auf Basis des ausgeschriebenen Vertrages, ein Angebot im Verhandlungsverfahren abzugeben.
Sofern auch dies zu keinem Ergebnis führt, fallen die Liegenschaften ab dem 01.01.2023 in die Grund-/Ersatzversorgung.
Option 2:
Die Teilnahme dieser Liegenschaften am Verhandlungsverfahren wird zurückgezogen (auch einzeln möglich). Stattdessen direkte und eigenständige Kontaktaufnahme mit den örtlichen Versorgern.
Die VG (1x Strom/ 5x Erdgas), die OG Kenn (1x Strom) und die Stadt Schweich (7x Erdgas) sind daher nun aufgefordert kurzfristig eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen.
Das Schreiben der Gt-service mit der detaillierten Schilderung zum weiteren möglichen Verfahren, sowie eine Zusammenstellung der aktuell beauftragten kWh-Summen der betroffenen Liegenschaften liegen allen Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der VG-Rat beschließt die Teilnahme am Verhandlungsverfahren der Gt-service mit potentiellen Bietern.
Die Lieferstellen werden nicht zurückgezogen. Es folgen keine eigenständigen Gespräche mit Lieferanten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 3. | Panoramabad Leiwen - Sanierung kommunaler Einrichtungen, Förderaufruf 2022 des Bundes |
Durch den Bund wurde das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erneut aufgerufen. Die VG hatte bereits in 2020 einen Förderantrag gestellt, der allerdings wegen mehrfacher Überzeichnung abgelehnt wurde.
Förderschwerpunkt sind nach wie vor Sportstätten. Förderkriterien sind u.a. besondere regionale und überregionale Wahrnehmbarkeit, erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen, langfristige Nutzung, Barrierefreiheit und Klimaschutz. Die Förderquote beträgt 45 Prozent. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der Eigenanteil der Kommune auf bis zu 10 Prozent reduzieren, was allerdings nicht zutreffend ist.
Aus Sicht der Werkleitung sollte das Freibad Leiwen für eine Förderung angemeldet werden.
Das Freibad in Leiwen (Panoramabad) besteht seit Anfang der 1970er Jahre und erfreut sich seitdem großer Beliebtheit. In den letzten 5 Jahren verzeichnete es durchschnittlich 37.000 Besucher pro Jahr. Es besteht zum einen aus einem kombinierten Springer- und Schwimmbecken mit einer Wasserfläche von 486m², einem Nichtschwimmerbecken mit einer Wasserfläche von 440m² und einem Planschbecken von ca. 80m². Das Schwimmbadgelände ist nicht barrierefrei und die Technik ist energetisch dringend erneuerungsbedürftig. Der Strombezug liegt derzeit bei rd. 220.000 kWh/a.
Wie bereits in 2020 thematisiert, könnte in unmittelbarer Nachbarschaft zum Freibad – auf einem Grundstück der Ortsgemeinde Leiwen – eine PV-Anlage zur Stromversorgung (367 kWp) entstehen.
Nach einer vorliegenden PV-Potentialanalyse können dort etwa 381.000 kWh Strom im Jahr erzeugt werden. Das Freibad wird nach der erfolgten Sanierung noch etwa 70.000 kWh an elektrischer Energie benötigen.
Die überschüssige Menge soll zukünftig über noch zu bildende Bilanzkreise an anderen kommunalen Liegenschaften in der VG Schweich verwendet werden. Dabei wird doppelt gespart: Zum einen muss kein teurer Strom für das Freibad eingekauft werden; zum anderen kann der Strom, der im Bilanzkreis eingesetzt wird, günstiger weiter gegeben werden
Technisch ist daher unbedingt notwendig, die beiden vorhandenen Wärmepumpen auszutauschen. Die Pumpen sind technisch überholt und haben ihre technische Nutzungsgrenze erreicht. Eine der beiden Maschinen ist defekt und kann nicht instandgesetzt werden.
Die Badewassererwärmung ist in Gänze zu erneuern. Zudem ist aufgefallen, dass das Rückspülwasser nach Filtration nicht über die Desinfektionsstufe geführt wird, was dergestalt nicht zulässig ist (trifft im Übrigen auch für das Bad in Schweich zu), da eine Rückverkeimung entstehen kann. Darüber hinaus besteht Optimierungsbedarf bei der Badewasseraufbereitung.
Die Fenster und Türen im Umkleide- und Duschgebäude sind nur einfach verglast und entsprechen ebenfalls nicht den heutigen energetischen Anforderungen. Zudem ist der Hochbau nicht wärmegedämmt.
Eine behindertengerechte Umkleide und eine WC-Anlage sind zwar vorhanden, jedoch nicht behindertengerecht zugänglich, da zum einen die Türbreiten nicht ausreichend sind und zum anderen aufgrund der Hanglage sowohl die Umkleide als auch die WC-Anlagen nicht behindertengerecht erreicht werden. Des Weiteren sind die vorhandenen Wege nicht durchgehend barrierefrei.
Daher wird von der Werkleitung vorgeschlagen folgende Investitionen vorzunehmen:
| 1. | Bau der PV-Anlage und Integration in die vorhandene elektrotechnische Anlage mit Sanierung der Warmwasserbereitung für das Badewasser |
| 2. | Bauliche Sanierung des Betriebsgebäudes (Wärmedämmung, Fenster, Heizung). |
| 3. | Barrierefreier Umbau des Bades |
| Maßnahme | Bezeichnung | Betrag in EUR |
| 1 | Realisierung der PV-Anlage und Wärmeversorgung | 2.250.000 |
| 2 | Realisierung der Sanierung des Betriebsgebäudes mit Wärmeversorgung | 485.000 |
| 3 | Barrierefreiheit | 80.000 |
| Summe | 2.815.000 |
Wenn der Antrag genehmigt wird, beträgt der Zuschuss über 45% der angemeldeten Baukosten = 1.266.7450 €
Darstellung des Projektablaufs:
| Jahr | (1) Projektausgaben € | (2) ggf. Mittel beteiligter Dritter € | (3) ggf. Mittel öffentlicher Fördergeber (ohne Bundesanteil) € | (4) Förderfähige Kosten € | (5) Landesmittel € | (6) Kommunale Eigenmittel € | (7) Bundesmittel € | (8) Mittel unbeteiligter Dritter € |
| 2023 | 580.000 | 580.000 | 319.000 | 261.000 | ||||
| 2024 | 755.000 | 755.000 | 415.250 | 339.750 | ||||
| 2025 | 805.000 | 805.000 | 442.750 | 362.250 | ||||
| 2026 | 525.000 | 525.000 | 288.750 | 236.250 | ||||
| 2027 | 150.000 | 150.000 | 82.500 | 67.500 | ||||
| gesamt | 2.815.000 | 2.815.000 | 1.548.250 | 1.266.750 |
Die Kosten basieren auf einer fortgeschriebenen Konzeption aus 2020, einer technischen Überprüfung von 2022 und eigenen Ermittlungen.
Wenn es lediglich bei der PV-Anlage und der Badewassererwärmung belassen wird (was ja ohnehin notwendig ist!), beträgt die Investitionssumme etwa 2,25 Mio. €, und die Förderung BEG NWG 300.000 € (eigentlich wären es 45% = 1.012.500 €. Es gibt jedoch eine Deckelung auf 1.000 €/qm Nettogrundfläche).
Für das Betriebsgebäude würde der Zuschuss nach BEG NWG bei etwa 170.000 € liegen; dann müsste aber auch das Betriebsgebäude saniert werden.
Die PV-Anlage schlägt bereits mit etwa 950 T€ zur Buche. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Zusage der Gemeinde Leiwen zur Nutzung der benachbarten Fläche nach wie vor Bestand hat.
Abschließend sei vermerkt, dass die Maßnahmen nur in Gänze gefördert werden.
Die FWG-Fraktion trägt vor, dass sie grundsätzlich die Idee bezüglich der Anschaffung einer PV-Anlage in diesem Bereich befürwortet, äußern aber ihre Bedenken hinsichtlich der langfristigen Bindung durch die eventuelle Förderung. Es wird aufgezeigt, dass die Sanierung des Panoramabades Leiwen eine Summe von 2,815 Mio €, bzw. mit dem Bundeszuschuss von 45 % 1,548 Mio € umfasst, welche in den nächsten fünf Jahren von der VG aufzubringen wären. Die FWG-Fraktion bekundet ihre Bedenken hinsichtlich des Zeitfaktors, da mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kostensteigerungen zu erwarten sind. Weiter wird aufgeführt, dass von der VG fast 1 Mio € jährlich in Form von Zuschüssen zur Aufrechterhaltung des Bäderbetriebes aufgebracht werden. Diese Summe muss jedes Jahr über die VG-Umlage finanziert werden. Da es sich bei den Freibädern um eine freiwillig Aufgabe der Verbandsgemeinde handelt stellt die Fraktion fest, dass dieser Luxus dauerhaft durch Steuern und Abgaben nur schmerzhaft zu finanzieren ist. Geld was aufgrund der hohen Umlagekosten den Ortsgemeinden verloren geht, beeinträchtigt deren eigene Entwicklung. Die Fragestellung der FWG-Fraktion ist, ob eine langfristige Bindung an den Weiterbetrieb des Panoramabades mit erheblichen Zuschüssen von mind. 8-10 Mio € in den nächsten 20 Jahren zielführend ist. Sie fordert, dass eine Diskussion bzgl. des Schicksals zweier Freibäder in der VG-Schweich geführt werden sollte und dass über mögliche Unterstützungsleistungen oder Standortvorteile gesprochen werden muss. Sollte eine positive Bewilligung des Förderantrages eingehen, muss vorher eine weitere Grundsatzdiskussion erfolgen.
Die CDU-Fraktion befürwortet das Projekt der PV-Anlage und die Bildung der Bilanzkreise. Es handelt sich um eine Investition in die Zukunft, da somit eine kostengünstige Stromversorgung für die Liegenschaften in der VG-Schweich erfolgen kann. Die vorgestellte Potentialanalyse ist durchweg positiv. Weiter spricht sich die Fraktion für eine energetische Sanierung des Freibads Leiwen aus. Die zuletzt stattgefundenen Events und die Übersicht der Besucherzahlen haben wieder gezeigt, welche Beliebtheit das Panoramabad erfährt. Da die Heizungsanlage sowieso ersetzt werden muss, würde eine kombinierte Anschaffung der PV-Anlage einen positiven Synergieeffekt ergeben.
Seitens der SPD-Fraktion wird dargelegt, dass die entstandenen hohen Reparaturkosten auf einen Sanierungsstau in den letzten Jahren zurückzuführen ist. Es wird aufgeführt, dass grundsätzlich Schwimmbäder zu den freiwilligen Aufgaben der Verbandsgemeinde gehören, die SPD-Fraktion aber der Überzeugung ist, dass diese zur Grundversorgung gehören und durchaus ihre Daseinsberechtigung haben. Viele Kinder können heutzutage nicht mehr sicher schwimmen, weswegen dieser negative Trend nicht durch eine politische Entscheidung weiter gefördert werden darf. Wenn ein Bad schließen würde, wären die Kapazitätsgrenzen des anderen Schwimmbades schnell erreicht. Weiterhin stimmt die Fraktion auch für den Bau der skizzierten PV-Anlage. Durch die zu erwartenden Steigerungen des Strompreises ist die amortisierungsrate wahrscheinlich schneller erreicht, als in der Analyse der Werke dargestellt. Die SPD-Fraktion spricht sich für die Maßnahmen aus.
Die Grünen-Fraktion teilt mit, dass sie den sozialen Aspekt hinsichtlich der Offenhaltung beider Schwimmbäder im Vordergrund sieht und positioniert sich für den Erhalt beider Bäder. Zudem bejaht die Fraktion den Ausbau und die Entwicklung von PV-Anlagen und fordert, dass künftig mehr Liegenschaften in den Ortsgemeinden hierzu genutzt werden sollten.
Ortsbürgermeister Hermes (Leiwen) bedankt sich bei den Verbandsgemeindewerken für die zukunftsorientierte Planung des Panoramabades in Leiwen und befürwortet die geplanten Investitionsmaßnahmen zur Senkung der Betriebskosten. Zudem wird mitgeteilt, dass Gespräche zu möglichen Beteiligungen an den Kosten des Bades stattgefunden haben und diese künftig noch weiter forciert werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Förderantrag unverzüglich einzureichen und empfiehlt dem Werkausschuss, dass die für die Funktionsfähigkeit des Panoramabades Leiwen 2023 notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden. Bei positiver Bewilligung des Förderantrages sind besondere Beschlüsse über die Umsetzung der weiteren skizzierten Maßnahmen herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 4. | 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „In den Schlimmfuhren“ der Stadt Schweich; Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung mit integrierter Zielabweichung |
Zum Planverfahren wurde bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt. Auch wurde durch den Stadtrat die gleiche Beteiligungsebene für die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Teilbereich der Stadt Schweich durchgeführt. In dem Zuge wurde die Landesplanerische Stellungnahme beantragt. Als Ergebnis der Landesplanerischen Stellungnahme ist eine Zielabweichung von Ziel Z57 des LEP IV zu beantragen, da die Betriebe gemeinsam mit rund 3.000m² die Schwelle von 2.000m² Verkaufsfläche überschreiten.
Zwischenzeitlich hat sich das Vorhaben dahingehend verändert, dass ein Betrieb aus der Planung genommen wurde. Nun verfügt das Vorhaben – bestehend aus Wasgau und Rossmann – nur noch über insgesamt 2.250m² Verkaufsfläche. Auf Grundlage dieser Planung wurde eine neue Verträglichkeitsuntersuchung durch die BBE Handelsberatung GmbH, Köln erarbeitet. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die Ansiedlung verträglich ist. Daraufhin wurden vom Büro Planung1, Wittlich Antragsunterlagen für eine vereinfachte raumordnerische Prüfung mit integrierter Zielabweichung ausgearbeitet, die als Anlagen beigefügt sind. Ebenfalls Bestandteil der Unterlagen ist der aktuelle Projektplan der BKRK GdbR.
Da ein Zielabweichungsverfahren nur auf Antragstellung der Planungsträgerin eingeleitet werden kann, sind die Beschlüsse des Stadtrates Schweich und des Verbandsgemeinderates nachzureichen. Es soll zum Ausdruck kommen, dass der Antrag unterstützt wird und das Verfahren mit den in der Planung festgehaltenen Zielen zur Umsetzung kommen soll.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich nimmt die Antragsunterlagen für die vereinfachte raumordnerische Prüfung mit integrierter Zielabweichung zur Kenntnis und billigt den Antrag.
Die Verbandsgemeinde Schweich als Trägerin der Bauleitplanung für das Flächennutzungsplanverfahren beantragt die Zielabweichung gemäß den Darstellungen der Planungsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Enthaltungen: 1
| 5. | 26. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung einer Wohnbaufläche in Trittenheim |
Ratsmitglied Olaf Bollig verlässt den Sitzungstisch und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung an diesem Tagesordnungspunkt teil.
Die Ortsgemeinde Trittenheim hat den Bebauungsplan „Felder aufm Sträßchen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt und im September 2021 als Satzung beschlossen. Zeitnah sollte die Bodenordnung abgeschlossen und mit der Erschließung begonnen werden. Gegen den Bebauungsplan wurde Antrag auf Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingereicht, der mit der fehlerhaften Anwendung des § 13 b BauGB begründet wurde. In Kenntnis der letzten Rechtsprechung zu dieser Vorschrift und der Hinweise im Mustereinführungserlass von Ende September 2021 kam der Ortsgemeinderat Trittenheim zu der Überzeugung, dass der Bebauungsplan tatsächlich unter diesem Verfahrensfehler leidet und hat die Aufhebung der Satzung auf den Weg gebracht. Gleichzeitig wurde beschlossen, einen neuen Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen.
Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden, müssen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Entwicklung muss allerdings bedarfskonform erfolgen. Der Bedarf für die beabsichtige Ausweisung von 3,3 h Brutto-Bauland wurde im Zusammenhang mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ermittelt und kann nachgewiesen werden.
Da der neue Bebauungsplan nun im Regelverfahren aufgestellt werden soll, muss er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Hierzu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren geboten.
Herr Heßer, Büro Planung 1, hat die städtebaulichen Leistungen von der Ortsgemeinde Trittenheim in Auftrag erhalten und könnte auch die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes bearbeiten. Er hat diese Leistungen für rd. 5.000 € brutto angemessen angeboten.
Die Umweltbelange sind in einem Umweltbericht aufzubereiten. Dies soll vom Büro bnl Baubkus, 56244 Arnshöfen, bearbeitet werden und wird rd. 1000 € Kosten verursachen.
Den Ratsmitgliedern liegt die Änderungsplanung mit Begründung für die frühzeitig Beteiligung, in der insbesondere der Bedarfsnachweis aufbereitet ist, vor.
Herr Heßer trägt in der Sitzung ergänzende Informationen vortragen.
Die SPD-Fraktion fragt an, wer die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes trägt und weshalb die Anwendung des § 13 b BauGB fehlerhaft war. Bürgermeisterin Horsch erklärt, dass der Flächennutzungsplan im Aufgabenbereich der Verbandsgemeinde liegt und folglich die Kosten auch von der Verbandsgemeinde getragen werden. Weiterhin wird aufgezeigt, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB grundsätzlich nur für ein Baugebiet mit Wohnbaufläche angewendet werden kann. Kleinere zusätzliche Gewerbeeinheiten sind hier ausgeschlossen, was im geplanten Baugebiet nicht der Fall war.
Seitens der Grünen-Fraktion wird angefragt, wie viele Baugebiete nach dem beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der VG-Schweich entwickelt wurden. Bürgermeisterin Horsch zeigt auf, dass 7 Baugebiete nach § 13 b BauGB entwickelt wurden. Zudem weist sie darauf hin, dass in der nächsten Bauausschusssitzung/ HFA-Sitzung ein Gesamtüberblick aller laufenden und geplanten Baugebiete in der VG-Schweich vorgestellt wird.
Beschluss:
| 1. | Der Flächennutzungsplan wird zum 26. mal geändert, damit in Trittenheim ein Wohnbaugebiet entwickelt werden kann. |
| 2. | Die erforderlichen städtebaulichen Leistungen werden dem Büro Planung 1 in Auftrag gegeben. Der Umweltbericht dem Büro bfn Baubkus, 56244 Arnshöfen, erstellt werden. |
| 3. | Die Verwaltung soll die erforderlichen Verfahrensschritte inkl. der Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme durchführen. |
| 4. | Sofern in der frühzeitigen Beteiligung und in der landesplanerischen Stellungnahmen keine größeren Konflikte aufgezeigt werden, kann ohne weitere Abstimmung die Offenlage durchgeführt werden. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Enthaltungen: 2
| 6. | Sachstandsbericht Zentrale Förderstelle |
Die „Zentrale Förderstelle der Verbandsgemeindeverwaltung“ betreut derzeit folgende Förderprogramme:
| • | Investitionsstock |
| • | Dorferneuerung |
| • | Leader |
| • | LVFGKom/LFAG (Straßenbaumaßnahmen) |
| • | Schulbauförderung |
| • | Kommunalrichtlinie – Nationale Klimaschutzinitiative |
| • | Förderprogramme der KfW |
| • | ZEIS |
| • | Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG/ Bafa) |
| • | Förderungen zur Elektroladeinfrastruktur |
| • | Förderungen von Stiftungen |
| • | Solidarfonds Regenerative Energien der VG |
| • | Fördermaßnahmen zu Radwegen |
| • | u.v.m. |
Die Tätigkeiten umfassen:
| • | Recherche zu neuen Förderprogrammen. |
| • | Beratung von Ortsgemeinden, der Stadt Schweich und der Verbandsgemeinde. |
| • | Studieren von Verwaltungsvorschriften und anderen juristischen Texten zu Förderprogrammen. |
| • | Vorbereitung von Förderanträgen und Antragsstellung. Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen (Kostenberechnungen, Erläuterungsberichte, Stellungnahmen, Haushaltsunterlagen, Ratsbeschlüsse, Lagepläne usw.). |
| • | Verfassen von Informations- und Beschlussvorlagen für benötigte Ratsbeschlüsse. |
| • | Durchführung von Mittelabrufen und Verbuchen der erhaltenen Gelder. |
| • | Controlling, Überwachung von Kosten und Fristen, um rechtzeitig Lösungen mit dem Fördermittelgeber zu besprechen (Aufstockungen, Fristverlängerungen etc.). |
| • | Erstellung von Verwendungsnachweisen mit Zusammenstellung aller hierzu benötigten Unterlagen (Kontenaufstellungen, Rechnungskopien, Kontoauszügen, Unterlagen zu Ausschreibung und Vergabe der Gewerke, Fotos, Sachberichten u.v.m.). |
| • | Aktenablage |
Diese Tätigkeiten sind in stetigem Kontakt und in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und deren Organe (Bürgermeister, Beigeordneten, Rat), den einzelnen Fachbereichen der Verwaltung (v.a. FB 2, FB 1F und FB1O), den Förderstellen, Prüfbehörden, Bewilligungsbehörden des Landes und des Bundes (ADD, LBM, SGDNord, Bafa, ZUG, Landesministerien, Bundesministerien, ...) abzustimmen.
Die Zentrale Förderstelle hat in den letzten 3 Jahren immer parallel zwischen 85 und 100 laufende Förderverfahren verwaltet und alleine im Jahr 2021 50 Förderanträge gestellt. Gegenwärtig sind es rund 90 Verfahren, die gleichzeitig betreut werden. Die Betreuung dieser Fördergelder liegt in der Verantwortung der Zentralen Förderstelle der Verwaltung.
Die Höhe der bewilligten Gelder pro Fördervorhaben erstreckt sich von wenigen Tausend bis zu mehreren Millionen Euro. Die Gesamtsummen betragen derzeit:
| • | Beantragte Zuwendungsmittel: rd. 16,5 Mio. Euro |
| • | Bewilligte Zuwendungsmittel: rd. 13,5 Mio. Euro |
| • | Hinzu kommen in den letzten 3 Jahren 37 komplett abgeschlossene Fördervorhaben mit bewilligten Mitteln in Höhe von rd. 5 Mio. Euro. |
Unter den Vorhaben befinden sich viele zeitaufwendige, größere Vorhaben wie z.B:
a) Projekt Verwaltungsgebäude
Als Vorstufe zum Investitionsstockantrag muss ein Raumprogramm festgelegt werden. Dieses Raumprogramm wurde von der Zentralen Förderstelle in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro, der Behördenleitung und der ADD erstellt. Es handelt sich dabei um eine sehr umfangreiche Dokumentation zum Ist-Bestand und zum gewünschten Soll-Bestand. Letzterer in mehreren Varianten (Anbau und Umbau im Bestand, Neubau). Dabei müssen alle Räume mit Raumart, Raumbezeichnung, Dienststellung der Benutzer, Nutzungsart, Zugehörigkeit zur Abteilung/ Sachgebiet, Anzahl der Arbeitsplätze, Anzahl der Vollzeitäquivalente, Größe des Raumes (Nutzfläche, Verkehrsfläche, Technische Fläche) und weiteren Erklärungen versehen werden. Sind Raumgrößen gewünscht, die über die vom Land vorgesehenen Höchstgrenzen hinausgehen, so müssen die gewünschten Zuschläge einzeln begründet werden. Auch muss jedes Einzelbüro separat begründet werden.
Durch konzeptionelle Veränderungen (Nichtmehrberücksichtigung der Werke, des Jugendbüros und der TI, ggf. Neubau auf der grünen Wiese usw.), wurden die Raumbedarfspläne bis zur Abgabe an die ADD im Mai 2022 mehr als 10 Mal verworfen und wieder geändert.
Auch war zum Verwaltungsgebäude viel Gremienarbeit erforderlich. So hat die Zentrale Förderstelle diverse Informationsvorlagen für HFA- und VG-Ratssitzungen und Sitzungen der AG Verwaltungsgebäude verfasst.
b) Ein weiteres größeres Projekt war die Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes und die Einstellung eines Klimaschutzmanagers
Neben der Einarbeitung in die Thematik waren hier viele Vorarbeiten und Vorgespräche mit dem Zuschussgeber zu führen. Es musste eine genaue Abstimmung erfolgen zwischen dem, was gefördert werden soll und dem, was bereits gefördert worden war (Klimaschutzteilkonzepte). Dieses wurde in unterschiedlichen Darstellungstiefen mehrmals sowohl dem HFA als auch dem VG-Rat vorgestellt.
Darüber hinaus hat die Zentrale Förderstelle zusammen mit der Energieagentur RLP zwei Workshops zu den im Konzept zu untersuchenden Handlungsfeldern organisiert.
Neben der eigentlichen Antragsstellung hat die Zentrale Förderstelle auch die gewünschten Anforderungen an die Stelle des Klimaschutzmanagers erstellt, die Stellenausschreibung verfasst, sich an der Sichtung der Bewerberunterlagen und der Vorauswahl beteiligt und an den Bewerbungsgesprächen teilgenommen.
| 7. | Sachstand Digitalisierung |
A) Maßnahmen mit eher internem Bezug
1) Digitaler Rechnungsworkflow und Verarbeitung digitaler (XML-)Rechnungen
Zum 01.01.2021 hat die Verwaltung den gesamten Rechnungsworkflow und das Anordnungswesen digitalisiert, d.h. alle Eingangsrechnungen in Papierform werden in der Zentrale gescannt nur noch digital weiter bearbeitet. Dasselbe gilt für pdf- oder X-Rechnungen. Der interne Austausch wie auch der Austausch mit den externen Stellen (Ortsbürgermeistern, Planern, …) findet seitdem digital statt. Anordnungen werden digital erzeugt und digital signiert. Die Rechnungsdokumente, die dazugehörigen Anordnungen und erläuternde Schriftstücke werden mit digitalen Zeitstempeln und Unterschriften versehen revisionssicher digital archiviert. Die dahinterstehende Software sind die Produkte CIP-Rechnungseingangsbuch und CIP-Archiv der Firma MPS. Durch diese Systemumstellung ist es der Verwaltung auch möglich, digitale Rechnungen in den Formaten X-Rechnung oder ZUGFeRD zu empfangen und weiterzuverarbeiten.
Der digitale Rechnungsworkflow kann auch als erster Schritt zur Umstellung auf die elektronische Akte betrachtet werden. Neben dem schlankeren Umlauf ermöglicht die digitale Archivierung einen deutlich schnelleren Zugriff auf einzelne Rechnungen, spart Raumkapazitäten, Archivierungsmaterial und Zeit. Unlängst wurde der Verwaltung das Produkt CIP-Rechnungsleser angeboten. Dabei handelt es sich um ein lernfähiges SAAS-Produkt, das in der Lage ist, verschiedene Felder, wie Rechnungsaussteller, Rechnungsempfänger, Datum, Rechnungsnummer, Bankverbindung u.v.m. automatisiert auszulesen und die Felder bei der Erfassung automatisch vorzubelegen. Sollte dies fehlerfrei möglich sein, wäre es eine große Arbeitserleichterung und Zeitersparnis für diejenigen Sachbearbeiter/-innen, die Eingangsrechnungen erfassen. Die Verwaltung hat ein Angebot angefordert und prüft derzeit die Anschaffung der Software.
Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung am digitalen Rechnungsausgang. Hierzu wurde eine Software zur Rechnungserstellung angeschafft. Sobald die grundlegenden Überlegungen abschließend behandelt worden und die einzelnen Produkte angelegt worden sind, wir die Software eingesetzt werden.
2) Dokumentenmanagementsystem (DMS) und elektronische Akte
Zur Einführung der elektronischen Aktenführung hat die Verbandsgemeinde im Jahre 2018 das Dokumentenmanagementsystem 2Charta der Firma Lorenz angeschafft. Es handelt sich hierbei um eine landesweite DMS-Lösung, bei deren Einführung die KommWis beteiligt ist. Da die Software noch nicht in Betrieb ist, sind bislang keine monatlichen Kosten angefallen. Grundvoraussetzung für die Inbetriebnahme eines DMS in der Verwaltung ist die Zugrundlegung eines Aktenplanes. Dieser wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet und ist für den Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) weitgehend fertig gestellt. Fachbereich 2 soll für die Einführung als Pilot dienen. Als nächstes steht eine Kick-Off-Veranstaltung mit der Firma Lorenz an und danach soll die Digitalisierung der Bauakten beginnen.
3) Digitalisierung der Personalverwaltung
Im Zusammenhang mit der Einführung der E-Akte arbeitet die Verwaltung derzeit auch an der Digitalisierung der Personalverwaltung, vor allem an folgenden Punkten:
| - | Einführung von Zeiterfassungssystemen mit Kostenstellen in allen gemeindlichen Einrichtungen, wie Bauhöfen, Kindergärten etc. und die digitale Verarbeitung der bislang in Papier ausgefüllten Stundenzettel der dortigen Mitarbeiter. |
| - | Ein digitales Mitarbeiterportal für die interne Kommunikation, online-Fortbildungen (E-Learning, digitale Gehaltsabrechnungen u.v.m) |
| - | Den digitalen Bewerbungs-Workflow. |
| - | Die digitale Personalakte. |
Hierzu ist die Verwaltung gegenwärtig in Gesprächen mit Softwareanbietern und sichtet entsprechende Softwarelösungen.
4) Terminvergabe- und Besucherstromsteuerungssoftware TEVIS
Da während der Corona-Beschränkungen Termine im Bürgerbüro nur mit Voranmeldung möglich waren, hat die Verbandsgemeindeverwaltung im Juni 2020 zur Steuerung der Besucherströme und für Terminvereinbarungen ein Termin-Management-System, bestehend aus Software (Produkt TEVIS) und einem Hardwareterminal für den Eingangsbereich angeschafft. Diese Software und das dazugehörige Terminal haben auch über die Corona-Beschränkungen hinaus zur Modernisierung der Arbeitsweise im Bürgerbüro beigetragen.
5) Digitalausschuss
Im Jahre 2020 wurde der Ausschuss für Digitalisierung der Verbandsgemeinde ins Leben gerufen. Er besteht aus Mitgliedern der Politik und der Verwaltung und hat die Aufgabe, sich mit den Themen der Digitalisierung zu beschäftigen und als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Verbandsgemeinderat zu dienen. Der Ausschuss soll aktuelle digitale Themen besprechen und den Verbandsgemeinderat beraten und Vorschläge unterbreiten. Er besteht aus ca. 20 Personen und hat bislang fünf Mal getagt.
6) Einstellung eines Digitalisierungsbeauftragten
Zum 01.09.2019 wurde Herr Franzen als Digitalisierungsbeauftragter eingestellt. Der Digitalisierungsbeauftragte ist auch OZG-Beauftragter und stellvertretendes Mitglied im OZG-Anwenderbeirat des Kommunalen Projektbüros OZG. Neben seiner Tätigkeit als „Digitalisierer“ leitet Herr Franzen die Zentrale Förderstelle und ist zuständig für die meisten Förderprogramme im Haus.
7) Betrieb der Server- und Clientumgebung auf 3 Server-Hosts mit ca. 40 virtualisierten Servern sowie ca. 100 Fat- und Thin-Clients
Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der Serverumgebung inkl. aktiver Netzwerkstrukturen (Switche, Firewall, WAN etc.) sowie der Arbeitsplätze in der Verwaltung; Aktualisierung Firmware-Stände der Geräte.
8) Betreuung der Betriebssystem-Umgebung (Windows und Linux) inkl. Update- und Patch-Management sowie Monitoring der wichtigsten Systembereiche
Insbesondere im Serverbereich ist die ständige Pflege der Betriebssysteme nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus (Schließen von Sicherheitslücken durch Patches des Herstellers) unerlässlich. Zu diesem Zweck wird u. a. ein WSUS von Microsoft betrieben, um die Update-Verteilung zentral zu gewährleisten.
9) Betrieb und Pflege von ca. 80 Standard- und Spezialanwendungen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie Weiterentwicklung und Pflege der Anwendungen und Schnittstellen auf administrativer Ebene
Aufgrund der Vielfalt an Aufgabengebieten in der Kommunalverwaltung sind eine Vielzahl von individuellen Anwendungen sowie hiermit verbunden der Betrieb und die Pflege von Schnittstellen zur Verknüpfung mit Portalen oder z. B. der Finanzsoftware erforderlich. Diese müssen beschafft, eingerichtet, administrativ betrieben und gepflegt werden.
10) Betrieb und Weiterentwicklung eines Sicherheits-und Sicherungs-Konzeptes auf Basis des IT-Grundschutz-Kataloges des BSI
Das Sicherheitskonzept beruht auf den Vorgaben des BSI-Grundschutzkataloges und beinhaltet zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen, um eine möglichst weitreichende Absicherung der technischen Umgebung der Verbandsgemeinde Schweich zu erreichen. Des Weiteren wird ein mehrstufiges Sicherungskonzept betrieben, um die Daten im Bedarfsfall, z. B. zum Zwecke eines Desaster Recoverys, wiederherstellen zu können.
11) IT-Technische Betreuung der Ortsgemeinden inkl. Kitas und Bauhöfen
Die Ortsgemeinden betreiben mittlerweile ebenfalls eine nicht unerhebliche Anzahl von IT-technischen Geräten, für die die IT der Verbandsgemeinde grundsätzlich zur Unterstützung bei Beschaffungen, Einrichtungen sowie dem lfd. Betrieb der Geräte zur Verfügung steht.
12) IT-Technische Betreuung der Grundschulen der VG sowie der Ortsgemeinde Kenn inkl. technische Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen des Digitalpaktes (IT- und Strom-Verkabelung, Ausstattung mit interaktiven Displays, WLAN und aktive Netzwerk-Komponenten etc.)
Durch die Förderung im Rahmen des Digitalpaktes in mehreren Stufen wurde die Anzahl und Komplexität der IT-technischen Geräte in den Grundschulen enorm gesteigert. Die VG betreut diese Strukturen umfassend, zuletzt auch durch neu geschaffene Stellen in der IT für die Schul-IT-Betreuung, von denen eine zum 01.09.2022 besetzt werden konnte.
13) Laufendes Projekt: Neuverkabelung VGV-Gebäude in mehreren Bauabschnitten; bisher durchgeführt 2. OG, EG und Keller, geplant 1. OG. Konzeption, beschränkte Ausschreibung und Bauleitung der Maßnahmen
Die mittlerweile rund 30 Jahre alte Netzwerkverkabelung war nach dem derzeitigen Stand der Technik nur noch eingeschränkt nutzbar. Durch die IT-Abteilung erfolgte eine Überarbeitung der Verkabelungs-Architektur sowie die Erstellung und Durchführung einer entsprechenden beschränkten Ausschreibung. Die Umsetzung erfolgte dann in mehreren Bauabschnitten, damit eine betriebsverträgliche Ausführung gewährleistet werden konnte.
14) Laufendes Projekt: Anbindung Rechenzentrum SWT per Glasfaser-Verbindung über SWT Trilan-Netz sowie Teilstrecke über RWE Westnetz (ca. 35 km), Verknüpfungspunkt der beiden Teilnetze im IRT Föhren
15) Laufendes Projekt: Umzug der Server-Umgebung in das Rechenzentrum der SWT: vorbereitende Arbeiten: Aufsplittung der Netzwerk-Umgebung der VG in Subnetze mit Etablierung der entsprechenden Gateways zwischen den Netzen; Testen der Anbindung unter Real-Bedingungen
Das Sicherheitskonzept nach BSI-Grundschutzkatalog sieht eine Aufwertung des Sicherheitsniveaus durch einen Umzug der Server-Umgebung vom Verwaltungsgebäude der VGV in das Rechenzentrum der SWT in Trier-Nord vor. Dieses Rechenzentrum ist nach neuesten Standards (TIER 3) konzipiert und verfügt über eine effiziente CO2-neutrale Kühlungs- und Notstromversorgungs-Technik sowie eine automatische Brandlöschanlage. Im Vorfeld des Umzuges muss die Performanz der georedundant ausgelegten Leitungs-Anbindung unter praxisnahen Bedingungen getestet und als stabil abgenommen werden.
16) Laufendes Projekt: Ablösung der bestehenden Virenscanner-Software durch das deutsche Produkt eines Alternativanbieters aufgrund von Sicherheitsbedenken durch das BSI
17) Laufendes Projekt: Aufrüstung Absicherung Citrix-Umgebung; Einführung Zwei-Faktor-Authentifizierung
18) Geplantes Projekt: Austausch der Hardware-Server durch aktuelle Geräte
Nach mittlerweile rund 7jähriger Betriebszeit der aktuell eingesetzten Geräte steht aus Performance- und Garantiegründen eine Erneuerung der Server-Hardware an. Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die praktische Umsetzung auf nicht absehbare Zeit.
19) Geplantes Projekt: Austausch der bestehenden Firewall-Lösung durch ein Alternativprodukt
Die bestehende Firewall ist ebenfalls in die Jahre gekommen und bedarf eines Austausches. Da das aktuelle Nachfolge-Produkt des bisherigen Herstellers nicht unseren Ansprüchen genügt, ist hier die Ablösung durch einen Alternativ-Anbieter erforderlich. Es muss eine Auswahl eines geeigneten Produktes anhand der Leistungsmerkmale und des Anforderungs-Kataloges erfolgen.
20) Geplantes Projekt: Erneuerung der aktiven Netzwerk-Komponenten (Switche)
B) Maßnahmen mit internem und externem Bezug
1) Digitalstrategie
Bereits im Jahre 2018 hat die Verbandsgemeinde Schweich eine Digitalstrategie entworfen. Diese war das Ergebnis eines Workshops, welcher von der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz im Rahmen der „Digital-Werkstätten“ durchgeführt wurde. Es wurden digitale Themen über alle Handlungsfelder des täglichen Lebens(Bildung, Jugend, Senioren, Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus, Infrastruktur u.v.m.) beleuchtet und dazu Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Sehr viele Vorhaben von damals sind in den Folgejahren umgesetzt worden oder befinden sich in der Umsetzung:
| - | Ausbau der Breitbandversorgung in der VG. |
| - | Versorgung vieler Gemeinden mit FreiFunk-Anschlüssen/ Wlan-Accesspoints. |
| - | Öffentliche E-Ladestationen in den Ortsgemeinden |
| - | Versorgung der Grundschulen mit WLan |
| - | Ausstattung der Grundschulen mit interaktiven Smartboards |
| - | Ausstattung der Grundschulen – Schüler und Lehrer – mit mobilen Endgeräten (Tablets, Ipads) |
| - | Weitere Ausstattung der Grundschulen mit digitalen Geräten über das Programm Medienkompetenz macht Schule |
| - | Ausstattung des Jugendzentrums mit digitalen Geräten und Durchführung verschiedener Veranstaltungen zu digitalen Themen – sofern es Corona zugelassen hat |
| - | Bestandsaufnahme digitaler Visitenkarten aller Ortsgemeinden und der Stadt Schweich |
| - | Neue responsive Internetseite der Touristinfo im Jahre 2018 und erneuter Relaunch im Jahre 2022 |
| - | Neue barrierefreie und responsive Internetseite der Verbandsgemeinde |
| - | Ermöglichung neuer, responsiver und barrierefreier Internetseiten für die Ortsgemeinden und die Stadt Schweich |
| - | Anschaffung einer 360°-Kamera durch die Touristinformation und Produktion eines Films mit Luftaufnahmen von Drohnen |
| - | Bessere bildliche Darstellung touristischer Wander- und Radwege |
| - | Aktualisierung von Einträgen in Wikipedia und Tripadvisor werden kontinuierlich fortgeschrieben |
| - | Kurse zu digitalen Themen durch die VHS und die Seniorenbeauftragte der VG |
| - | Etablierung von und Planung weiterer Co-Working-Spaces in verschiedenen Gemeinden innerhalb der VG |
| - | Gründung eines Digitalrates |
| - | Installation eines Digitalisierungsbeauftragten |
| - | Fortlaufende Schulung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung |
| - | Unterlagen für Ratssitzungen in digitaler Form (Software Mandatos, Session) |
| - | Ausstattung aller Ratsmitglieder des VG-Rates, des HFA, der Stadt Schweich, der OG Föhren, der OG Mehring und des Werksausschusses mit Ipads |
| - | Etablierung eines Videokonferenzsystems (Avaya Spaces) und Durchführung vieler Ratssitzungen mittels dieses Systems |
| - | Etablierung einer Dorf-App: 2021 wurde zusammen mit dem Linus Wittich Verlag die MeinOrt-App eingeführt. Die Ortsgemeinden, die lokale Wirtschaft und die Vereine wurden in den Prozess eingebunden. |
| - | Etablierung der Dorf-App des Fraunhofer-Instituts in versch. Gemeinden in der VG |
| - | Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die VG-Schweich hat kürzlich den Onboarding-Prozess zur Nutzung des landesweiten Antrags- und Prozessplattform abgeschlossen und wartet auf Rückmeldung durch den LDI. Mitgliedschaft im Anwenderbeirat OZG als Vertreter des Kreises. |
| - | Erwerb der landesweiten DMS-Lösung der Firma Lorenz. Derzeit wird noch an den Voraussetzungen (Aktenplan) gearbeitet. |
| - | Umsetzung des elektronischen Rechnungsworkflow (s.o.) |
| - | Einführung von E-Payment |
| - | Die Umsetzung vieler Maßnahmenwünsche der Strategie im Handlungsfeld Dorf- und Stadtentwicklung erfolgt schon lange mit Hilfe des Geographischen Informationssystems (GIS) der Verwaltung |
Mit Hilfe eines neuen Workshops im Jahre 2022 sollte überprüft werden, ob bei den schon behandelten Handlungsfeldern neue Aspekte hinzugekommen sind. Darüber hinaus wurden neue Themenfelder besprochen. Dieser Workshop hat am 07.05.2022 unter der Leitung der Moderatorin Heike Bohn im Bürgerhaus in Mehring stattgefunden. Es haben 15 Personen aus Politik und Verwaltung daran teilgenommen. Die Ergebnisse sollen in der nächsten Sitzung des Digitalausschusses, am 06.12.2022, besprochen und danach dem Verbandsgemeinderat präsentiert werden.
2) Videokonferenzlösung Avaya Spaces
Da aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen Präsenzsitzungen nicht umsetzbar waren, hat die Verbandsgemeindeverwaltung schnell reagiert und schon im April 2020 die DSGVO-konforme Videokonferenzlösung Avaya Spaces angeschafft. Seitdem wurden sehr viele Sitzungen der Verbandsgemeinde wie auch der Ortsgemeinden digital, mit Avaya Spaces durchgeführt.
3) Ratsinformationssystem Session
Seit 2018 steht den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung das Sitzungsmanagementprogramm Session zur Verfügung. Das Anlegen von Sitzungsvorlagen und das Verfassen der Niederschriften erfolgt ausschließlich in diesem Programm. Seit 2019 wurde das System als Software Mandatos auch den Rats- und Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. In der Mandatos-App haben die Gremienmitglieder für ihre Gremienmitgliedschaft Zugriff auf alle wichtigen Dokumente, Informationen, Beschlüsse und Termine. Inzwischen sind die Mitglieder des VG-Rates, des HFA, der Stadt Schweich, der OG Föhren, der OG Mehring und des Werksausschusses mit Ipads ausgestattet und arbeiten mit Mandatos. Bürgerinnen und Bürger können über die Webseite der Verbandsgemeinde Schweich auf das Bürgerinformationssystem zugreifen. Dort sind alle Bekanntmachungen, öffentliche Niederschriften sowie öff. Sitzungsvorlagen einsehbar.
4) Betreuung von ca. 600 iPads in einer MDM-Umgebung (jamf SCHOOL) in verschiedenen Gerätegruppen (Ratsmitglieder, Schülergeräte aus dem Förderprogramm „Medienkompetenz macht Schule“, Schüler- und Lehrer-Geräte aus dem Sofortausstattungs-Programm, Schüler-Leihgeräte, Verwaltungseigene Geräte)
Beginnend mit der Ausstattung von Rats- und Ausschussmitgliedern mit iPads zum Zwecke der Gremienarbeit über hausinterne iPads für dienstliche Zwecke bis hin zu Geräten für schulische Zwecke haben wir mittlerweile über 600 iPads beschafft und in einer MDM-Umgebung zur Verwaltung und sicheren Bereitstellung, insbesondere in der schulischen Nutzung, eingebunden.
5) Laufendes Projekt: Glasfaser-Verkabelung intern sowie zu Außenstellen (VG-Werke (16 km Strecke), Feuerwehr Schweich): Anbindung per Darkfiber-Verbindungen der Außenstellen sowie über CWDM-Boxen zur Aufsplittung der Verbindungen in verschiedene Teilnetze
Im Zuge der Erneuerung von Anbindungsstrecken zwischen den verschiedenen Verwaltungseinrichtungen hat die IT-Abteilung die gesamte Planung und Umsetzung des Glasfaser-Ausbaus betreut. Im Bereich der VG-Werke wurden hierbei alle in der Überwachung und Steuerung befindlichen Objekte wie Hochbehälter und Pumpwerke etc. in ein strukturiertes Netzwerk-Gefüge eingegliedert. Verwaltungsintern wurden verschiedene Außenstellen wie die VG-Werke und die Stützpunkt-Feuerwehr Schweich (in Hinblick auf die Umsetzung eines Katastrophen-Schutzkonzeptes) angebunden. Im Zuge dessen wurde eine Direktleitung von der Feuerwehr Schweich über den Standort VG Schweich nach Föhren (VG-Werke) zur Anbindung des neuen Logistikzentrums der Verbandsgemeinde-Feuerwehren geschaltet.
6) Laufendes Projekt: Ausstattung von VG-eigenen Liegenschaften mit Breitband-Internetanschlüssen auf Glasfaser-Basis
Durch den fortschreitenden Ausbau der Glasfasernetze ergeben sich nun vielerorts Möglichkeiten, die verbandsgemeindeeigenen Objekte wie Grundschulen, Feuerwehrgerätehäuser etc. an die Breitband-Internetversorgung anzuschließen. Die IT der VG Schweich betreibt die Ausbau- und Antragsabwicklung für diese Objekte sowie die interne Inbetriebnahme der WAN-Anbindung in den jeweils vorhandenen Strukturen.
7) Geplantes Projekt: Erneuerung der Telefonanlage (voraussichtlich Cloud-Anlage)
Die bestehende Anlage wurde 2014 in Betrieb genommen und bietet nach aktuellem Stand nicht den vollständigen gewünschten Funktionsumfang. Eine Erneuerung auch im Hinblick auf mobiles Arbeiten ist für nächstes Jahr vorgesehen.
8) Geplantes Projekt: Security Assessment für VGV und Werke: Beleuchtung und Testung der Sicherheit der Systeme
C) Maßnahmen mit eher externem Bezug
1) Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das OZG beinhaltet, dass ab dem 01.01.2023 575 Verwaltungsleistungen auch elektronisch angeboten werden müssen. Diese Verwaltungsleistungen verteilen sich auf die Kompetenzbereiche von Bund, Ländern und Kommunen. Auf die Verbandsgemeinden entfallen rund 120 Leistungsbündel.
Bei der Umsetzung geht die Verbandsgemeindeverwaltung in Koordination und enger Abstimmung mit dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden, in erster Linie dem Kommunalen Projektbüro OZG der KommWis vor. Für die Umsetzung der einzelnen Leistungen sind in RLP verschiedene Wege vorgesehen:
| a) | durch Fachsoftwarelösungen |
| b) | „EfA-„(Einer für Alle)-Lösungen, d.h. ein Bundesland programmiert einen Prozess und die anderen schließen sich an. Hierzu hat der IT-Planungsrat im Mai 2022 eine „OZG-Booster“-Liste mit 34 Vorhaben beschlossen, die vorrangig umgesetzt und zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Land Rheinland-Pfalz hat bislang noch keine einzige EfA-Lösung freigegeben. |
| c) | Mittels der landesweit eingesetzten Antrags- und Prozessplattform Civento. Mit Civento soll das Gros der Leistungen digitalisiert werden. Bislang hat das KomPrOZG die bereits in den Vorjahren digitalisierten Prozesse der OZG-Referenzkommunen geprüft und zum Teil freigegeben. Dabei handelt es sich um ca. 30 Prozesse. Weitere, auch bereits in Hessen digitalisierte Prozesse sollen folgen. |
Da die Verbandsgemeindeverwaltung alle Voraussetzungen für den Einsatz von Civento erfüllt (funktionierendes E-Payment, Einsatz von rlpDirekt, Teilnahme an allen relevanten Schulungen etc.) befindet sich die VG Schweich nach den Referenzkommunen unter den ersten Gemeinden in Rheinland-Pfalz für die Freischaltung von Civento. Die für das Onboarding notwendigen Unterlagen wurden seitens der Verwaltung an den LDI übermittelt und die Verwaltung wartet gegenwärtig auf die Freischaltung durch den LDI.
2) Neue Internetseite der Verbandsgemeinde
Zwecks Herstellung responsiver und modernerer Darstellungsmöglichkeit, Barrierefreiheit, der direkten Einbindung von rlpDirekt in die Webseite hat die Verbandsgemeindeverwaltung am 11.02.2022 bei der Firma Chamäleon AG die Neugestaltung der Internetseite der VG (www.schweich.de) in Auftrag gegeben. Auch wird diese neue Webseite verschiedene Zusatzmöglichkeiten, wie einen Veranstaltungskalender und ein Modul zur Buchung und Reservierung gemeindlicher Einrichtungen enthalten. Bei einem Kick-Off-Workshop am 30.03.2022 wurde die Grundstruktur (Layout, Farben, Aufbau, Schriftarten, Menüpunkte etc.) vereinbart. Ein erster Grobentwurf ist inzwischen von der Firma Chamäleon erstellt worden. Nach Schulungsterminen Anfang September soll die neue Seite mit Inhalt gefüllt werden. Geplant ist ein Go-Live Anfang 2023.
3) Neue Internetseiten für die Ortsgemeinden
Der VG-Rat hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 den Anschluss der Internetseiten der Gemeinden an die neue Webseite der Verbandsgemeinde im Rahmen einer Multisite-Fähigkeit befürwortet. Damit alle Gemeinden der Verbandsgemeinde durch eine zeitgemäße Webseite am digitalen Fortschritt unabhängig von ihrer Finanzkraft teilnehmen können und Möglichkeit einer barrierefreien Internetseite erhalten, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die dazu erforderlichen einmaligen Kosten für das Erweiterungsmodul, die wiederkehrenden Kosten für das Hosting sowie die Kosten für die Schulungen zu übernehmen.
Im Anschluss an diese VG-Ratssitzung fand eine Abfrage an die Ortsgemeinden hinsichtlich einer Teilnahme statt. Bislang haben bereits 9 Gemeinden ihre Teilnahme zugesagt.
4) Dorf-App
Der Entwurf zur Digitalstrategie aus dem Jahr 2018 beinhaltete auch die Etablierung einer „Dorf-App“. Während die ein oder andere Ortsgemeinde hier die App „DorfFunk“ des Fraunhofer-Institutes eingeführt hat, hat sich die Verbandsgemeinde Schweich für die Zusammenarbeit mit dem Linus-Wittich-Verlag entschieden und war eine von mehreren Pilotkommunen bei der Einführung der MeinOrt-App des Linus-Wittich-Verlages. Diese ist seit fast einem Jahr online und wird kontinuierlich durch den Verlag aktualisiert.
5) Einführung von E-Payment
Im Jahre 2020 wurde die E-Payment-Plattform epay21 in der Verwaltung etabliert. Dadurch bietet die Verwaltung diverse online-Bezahlmöglichkeiten an (Paypal, Kreditkarte, Girocard, …). Somit konnten Schwimmbadtickets online bezahlt werden und es ist die Voraussetzung geschaffen, Verwaltungsleistungen online zu bezahlen.
6) Online-Buchungssoftware HKFSafeAccess
Ebenfalls zur Besucherstromsteuerung, der Kontingentierung von Eintrittskarten, dem Online-Verkauf von Eintrittskarten und der Nachverfolgbarkeit von Kontakten während der Corona-Pandemie hatte die Verbandsgemeindeverwaltung die Buchungssoftware HKSSafeAccess für die Schwimmbäder erworben und eingesetzt. Durch diese Software konnte der Betrieb der Bäder in den Sommern 2020 und 2021 gewährleistet werden.
| 8. | Einstellung eines/einer Sachbearbeiters/ -in für Digitalisierung, insbesondere zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes |
Um die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes zu erfüllen, sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ab dem 01.01.2023 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Die Verwaltungsleistungen verteilen sich auf die Kompetenzbereiche von Bund, Ländern und Kommunen. Das Kommunale Projektbüro OZG der KommWis (KomPrOZG) hat die einzelnen Leistungen nach zuständigen Körperschaften gegliedert und kommt zu dem Ergebnis, dass rund 120 Leistungen in den Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinden fallen. Bei diesen "Leistungen" handelt es sich jedoch um Leistungsbündel, d.h. hinter z.B. der Leistung "Hundehaltung" stehen mehrere Einzelleistungen/ Prozesse, wie Hund anmelden, Hund abmelden, Hundesteuerbefreiung, Hundesteuerermäßigung. Somit ist die Anzahl der zu bearbeitenden Einzelleistungen und Prozesse nicht 120, sondern deutlich größer.
Die Umsetzung erfolgt mittels der Antrags- und Prozessplattform des Landes (Civento) oder als EfA (Einer für Alle)-Leistung oder direkt in einer Fachsoftware.
Für jede Einzelleistung müssen verschiedene Arbeitsschritte vorgenommen werden:
| 1) | Es muss im Haus geprüft und abgestimmt werden, ob ein Musterprozess 1:1 übernommen werden kann oder abgeändert werden muss. |
| 2) | Variablen müssen angepasst werden, d.h. Name der Kommune, Texte, Links (z.B. zu Satzungen, Datenschutzerklärungen etc.), E-Mail-Adressen, Steuersätze, u.v.m. |
| 3) | Sollte der Prozess individualisiert und der Musterprozess geändert werden, also durch Hinzunahme und/oder Löschung von Feldern und Arbeitsschritten, so müssen diese Änderungen entsprechend in Civento gestaltet und das Datenmodell angepasst werden. |
| 4) | Alle Änderungen und der gesamte Übernahmeprozess eines jeden Einzelprozesses müssen genauestens dokumentiert werden, damit bei später anstehenden Aktualisierungen und Änderungen Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist. D.h. |
| a) | Dokumentation aller Schritte in Textform |
| b) | Eine detaillierte Darstellung des Datenmodells |
| c) | Die grafische Darstellung des Prozesses in bpmn („Business Process Model and Notation“ = Spezifikationssprache, um Geschäftsprozesse zu modellieren und zu dokumentieren). |
| 5) | Die weitere Bearbeitung des Prozesses im Haus muss gesteuert werden (Backend). Dadurch müssen auch notwendige Schnittstellen zu anderen Anwendungen (z.B. Fachanwendungen, DMS, HKR-Programm usw.) koordiniert und betreut werden. |
| 6) | Mitarbeiter müssen geschult und eingearbeitet werden. |
Hinsichtlich der durch die EfA-Methode umzusetzenden Verwaltungsleistungen kann angenommen werden, dass der Arbeitsaufwand ähnlich hoch sein wird wie bei den Civento-Prozessen, da auch hier grundlegende Daten und Variablen geändert, Anpassungen vorgenommen, Schnittstellen koordiniert und Mitarbeiter geschult werden müssen.
Nach jetzigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der Arbeitsaufwand pro Einzelprozess mindestens 2-3 Arbeitstage betragen wird. Angesichts der Masse der umzusetzenden Prozesse kann mit einem Arbeitsaufwand von 400-600 Personentagen à 8 Stunden gerechnet werden.
Da dies mit dem bestehenden Personal nicht umgesetzt werden kann, beabsichtigt die Verwaltung die Einstellung eines/-r zusätzlichen Mitarbeiters/-in in Vollzeit. Es wird eine Qualifikation mit einem abgeschlossenen Studium (Bachelor, Master, Diplom) in den Fachrichtungen Verwaltung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Informatik oder Geowissenschaften erwartet. Darüber hinaus sollte der Bewerber/die Bewerberin Kenntnisse und Erfahrungen im Prozess- und Projektmanagement mitbringen. Eine selbständige und prozess- und zielorientierte Arbeitsweise wird vorausgesetzt. Die Stelle soll für zwei Jahre befristet sein und wäre mit einer leistungsgerechten Vergütung im Bereich EG 10 TVÖD einzugruppieren. Der Dienstantritt sollte schnellstmöglich erfolgen.
Weiterführend wird von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, ob die Verwaltung zukünftig nicht selber IT-Fachkräfte ausbilden könnte. Die Bewerberlage in dem Bereich gestaltet sich momentan sehr schwierig, womit eine interne Lösung möglicherweise Zielführender wäre.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die befristete Einstellung eines/ einer Sachbearbeiters/ -in für Digitalisierung für die Dauer von 24 Monaten. Die Stelle ist mit einer leistungsgerechten Vergütung bis EG 10 TVÖD einzugruppieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 9. | Verstärkung Sachbearbeitung im Bereich Kindertagesstätten |
Insbesondere durch Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 01.07.2021 mit dem Rechtsanspruch auf durchgehende Betreuung von 7 Std. sind in 15 von 17 Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Baumaßnahmen (Erweiterung/Umbau im Bestand) durchzuführen. Hinzu kommen teilweise sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand und sog. Übergangsmaßnahmen, die bis zur Fertigstellung von Erweiterungs-/Umbaumaßnahmen notwendig werden.
Aktuell sind insgesamt 32 Maßnahmen in Bearbeitung der Verbandsgemeindeverwaltung im Fachbereich 2 (Sachgebiet Hochbau) sowie im Fachbereich 3 (Sachgebiet Kindertagesstätten) unter Mitwirkung der anderen Fachbereiche im Hause, z. B. Fachbereich 1 (Haushalt/Kasse/Vergabestelle).
Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit allein dieser Maßnahmen im Bereich Kindertagesstätten und daraus resultierenden komplexen Verwaltungsvorgängen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen sich die Fachbereiche, hier das Sachgebiet Kindertagesstätte, sich nicht (mehr) in der Lage, all diese Maßnahmen – neben allen anderen Verwaltungsaufgaben - rechtssicher und fristgerecht mit allen dazugehörigen Förder- und Verwaltungsverfahren umzusetzen.
Eine weitere Folge des KitaG ist die Umstellung der gesamten Betriebserlaubnisverfahren sowie die Verwaltung der Gebäude-, Kinder- und Personaldaten und Abrechnungen der Personalkostenförderungen auf das landesweite Monitoring-Programm KiDz, welches im Sachgebiet Kindertagesstätten zu unerwarteten dauerhaften Mehrbelastungen führt, ebenso wie die Aufbereitung und Umsetzung der vielen sich immer wieder ändernden Regelungen für die Kindertagesstätten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Aufarbeitung der dadurch nicht erledigten Arbeiten.
Weitere in näherer Zukunft zu erwartende Aufgaben, wie z. B. die Koordination und Begleitung von Vereinbarungen auf örtlicher Ebene zur Finanzierungsbeteiligung der Kommunen an Kindertagesstätten sowie den zu koordinierenden und begleitenden Prozess rund um die Änderung von Betriebs- und Bauträgerschaften werden zu Mehrarbeit führen.
Das Sachgebiet Kindertagesstätten ist aktuell mit einer Mitarbeiterin besetzt (30 h/Woche).
Die weitere Stelle im Sachgebiet Kindertagesstätten (19,5 h/Woche) ist seit einem halben Jahr aufgrund Erkrankung nicht besetzt.
Um allen Anforderungen und Aufgaben im Sachgebiet weiterhin gerecht werden zu können, beantragt die Verwaltung die Aufstockung der bisherigen Teilzeitstelle (19,5 h/Woche) auf eine Vollzeitstelle (39 h/Woche) mit entsprechender unbefristeter Einstellung.
Es wird der Abschluss mindestens des Verwaltungslehrgangs I (Erste Prüfung) oder die Laufbahnprüfung für den Zugang zum 2. Einstiegsamt im Verwaltungsdienst erwartet.
Die Vergütung-/Besoldungsgruppe wird nach Neubewertung beider Stellen im Sachgebiet festgelegt. Entsprechend soll dann auch die Ausschreibung erfolgen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstockung der bisherigen Teilzeitstelle im Sachgebiet Kindertagesstätten auf 39 Stunden/Woche mit entsprechender unbefristeter Einstellung. Die Stelle ist mit einer leistungsgerechten Vergütung nach erfolgter Stellenbewertung durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz einzugruppieren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 10. | Besetzung Stelle Überwachung Ruhender Verkehr - unbefristet |
Im Stellenplan der VG sind für den Bereich Ruhender Verkehr/Hilfspolizeibeamte 2,6 Stellen ausgewiesen. Diese waren seit 01.07.2021 wie folgt besetzt:
2,0 Stellen HiPo/Außendienst, davon 1,0 befristet auf die Dauer von 2 Jahren
0,6 Stelle Sachbearbeitung im Innendienst (die Stelleninhaberin ist weiter noch für die Bearbeitung verkehrsbehördl. Anordnungen zuständig).
Der Stelleninhaber der befristeten HiPo-Stelle hat aus persönlichen Gründen gekündigt; eine Nachbesetzung wird aufgrund der Befristung (30.06.2023) nicht möglich sein.
Eine Befristung schränkt von vornherein den Kreis der Bewerber/innen stark ein.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Überwachung des Ruhenden Verkehrs in der gesamten VG allein durch 1 Person nicht möglich ist; selbst mit einer Besetzung von 2 Personen kann eine Überwachung teilweise nur stichprobenweise vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass die eingesetzten Mitarbeiter/innen die Kontrollen in frühen Morgenstunden oder Abendstunden (z.B. anl. Veranstaltungen) aus Sicherheitsgründen nicht allein durchführen können.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, im Stellenplan beide Stellen der Hilfspolizeibeamten/innen als unbefristete Stellen vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 11. | Änderung der Betriebssatzungen der Verbandsgemeindewerke |
Die §§ 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung vom 20.09.2017, der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vom 20.09.2017, der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bäder vom 01.09.2021 sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz vom 21.12.2021 lauten wie folgt:
Der Bürgermeister bestellt mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates die Werkleitung, bestehend aus dem/der 1. Werkleiter/-in, einem/einer weiteren Werkleiter/-in und einem/einer Stellvertreter/-in.
Die Werkleitung besteht derzeit aus einem 1. Werkleiter und einem weiteren Werkleiter.
Von der Ermächtigung der Bestellung eines/einer stellvertretenden Werkleiters/-in wurde bisher keinen Gebrauch gemacht.
Werkleiter Rainer Orth beginnt am 01.11.2022 die Passivphase der Altersteilzeit.
Nach dem Personalentwicklungskonzept der Werkleitung ist vorgesehen, ab dem 01.11.2022 die Werkleitung wie folgt zu bestellen:
| • | 1. Werkleiter |
| • | Stellvertretender kaufmännischer Werkleiter |
| • | Stellvertretender technischer Werkleiter |
Die Besetzung der Stelle des 1. Werkleiters bleibt unverändert, die Stellen der beiden stellvertretenden Werkleiter sollen ab dem 01.11.2022 mit zwei bereits bei den Werken beschäftigen Mitarbeitern besetzt werden. Hierzu erfolgt die Beratung im nichtöffentlichen Teil unter Personalangelegenheiten.
Der Werkausschuss stimmte am 23.09.2021 dem von der Werkleitung vorgestellten Personalentwicklungskonzept zu und empfahl dem Verbandsgemeinderat die Betriebssatzungen für die Eigenbetriebe entsprechend anzupassen und die beiden Stellvertreter zu benennen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die §§ 8 Abs. 1 die Betriebssatzungen der Verbandsgemeindewerke Schweich wie folgt zu ändern:
Der Bürgermeister bestellt mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates die Werkleitung, bestehend aus dem/der 1. Werkleiter/-in, einem/einer stellvertretenden kaufmännischen Werkleiter/-in und einem/einer stellvertretenden technischen Werkleiter/-in.
Die Änderung tritt am 01.11.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 12. | Festlegung der Prioritäten für Maßnahmen des Investitionsstockes und der Dorferneuerung |
Investitionsstock
In den letzten Jahren wurden folgende Projekte durch den Investitionsstock gefördert:
| - | 2011: Stadt Schweich, Bürgerzentrum, Zuwendung: 1.100.000 € |
| - | 2012: OG Mehring, Medardusstraße, Zuwendung: 70.000 € |
| - | 2014: OG Föhren, Dr. Patheiger, Pfarrer-Oden- und Eitzenbachstraße, Zuwendung: 60.000 € |
| - | 2015: OG Pölich, St. Andreas-Straße, Schulstraße, Zuwendung: 25.000 € |
| - | 2015: OG Leiwen, Bau des Gemeindezentrums, Zuwendung: 1.100.000 € |
| - | 2018: OG Thörnich, Barrierefreier Zugang zur Kirche und zum Friedhof, Zuwendung: 30.000 € |
| - | 2020: OG Fell, Ausbau der Straße Auf der Acht, Zuwendung: 540.000 € |
| - | 2021: OG Bekond, Ausbau der Schlossstraße, Zuwendung: 95.000 € |
| - | 2021: OG Mehring, Ausbau der Gartenstraße, Zuwendung: 70.000 € |
| - | 2021: OG Detzem, Ausbau der Raiffeisenstraße, Zuwendung: 80.000 € |
| - | 2021: OG Schleich, Ausbau der Straße Im Musgarten, Zuwendung: 45.000 € |
| - | 2021: OG Föhren: Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle: 75.000 € |
| - | 2022: OG Klüsserath: Ausbau der Hauptstraße, Unterstraße und Enggasse: 190.000 € |
| - | 2022: OG Mehring: Erneuerung der Friedhofsmauer: 30.000 € |
Aktuell stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
| - | Für den behindertengerechten und brandschutztechnischen Umbau des Verwaltungsgebäudes in Schweich wird aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen ein Investitionsstockantrag für die Förderperiode 2023 nicht erfolgen. |
| - | In Schweich-Issel wird die Straße „Im Kirchgarten“ ausgebaut werden. Die vom Planungsbüro bezifferten Kosten betragen 780.000€. Hinzu kommen noch Kosten für Grunderwerb und Kanalsanierung. Es ist ein Antrag im Rahmen des Investitionsstocks vorgesehen. |
| - | Ebenfalls in Schweich-Issel ist der Ausbau der Straßenbereich Haardthofstraße/ Am Bahndamm geplant. |
| - | In Mehring soll die Straße Im Blumengarten ausgebaut werden. |
| - | In der Ortsgemeinde Detzem soll die Thörnicher Straße ausgebaut werden. Hierzu liegt eine Stellungnahme des LBM vor, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handelt und somit die Mindestvoraussetzungen für eine Förderung nach LVFGKom/LFAG nicht erfüllt sind. Es soll ein Investitionsstockantrag gestellt werden. |
Dorferneuerung
Durch die Dorferneuerung wurden in den letzten Jahren folgende Projekte gefördert:
| - | 2017: OG Köwerich, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000 € |
| - | 2017: OG Trittenheim, Beratung f. private u. öff. DE-Maßnahmen, Zuwendung: 7.900 € |
| - | 2017: OG Trittenheim, Fortschreibung DE-Konzept, Zuwendung: 9.900 € |
| - | 2018: OG Kenn, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000 € |
| - | 2018: OG Pölich, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000 € |
| - | 2018: OG Köwerich, Beratung f. private u. öff. DE-Maßnahmen, Zuwendung: 4.000 € |
| - | 2018: OG Köwerich, Fortschreibung DE-Konzept, Zuwendung: 10.000 € |
| - | 2018: OG Neugestaltung St. Kunibert-Platz, Zuwendung: 100.000 € |
| - | 2018: OG Detzem, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000 € |
| - | 2018/19: OG Trittenheim, Neugestaltung Stefan Andres Platz, Zuwendung: 101.300 € |
| - | 2019: OG Leiwen, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000 € |
| - | 2019: OG Fell, Platzgestaltung Pater-August-Pelzer-Platz, Zuwendung: 77.300 € |
| - | 2020: OG Klüsserath, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000 € |
| - | 2020: OG Ensch, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000 € |
| - | 2021: OG Ensch, Fortschreibung DE-Konzept: 9.000 € |
| - | 2021: OG Trittenheim, Behindertengerechter Ausbau Jugendheim: 150.000 € |
| - | 2022: OG Detzem, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000 € |
| - | 2022: OG Klüsserath, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000 € |
| - | 2022: OG Leiwen, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000 € |
Ferner hat die Ortsgemeinde Longen 2021 die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Durchführung einer Dorfmoderation und zur erstmaligen Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes erhalten. Die Ortsgemeinde geht zunächst in Vorleistung und nachdem die Ortsgemeinde Dorferneuerungsgemeinde geworden ist, werden Moderation- und DE-Konzept nachträglich mit 80% Zuwendung gefördert.
Für die Förderperiode 2023 steht bei der Ortsgemeinde Pölich die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes an. Die Kosten betragen rund 11.000€. Es werden hierzu 80% Landesmittel durch die Dorferneuerung beantragt.
Der Ältestenrat hat unter Berücksichtigung bisheriger Zuwendungen, Möglichkeit weiterer Zuwendungen aus dem Topf „Regenerative Energien“ und Notwendigkeit der Fortsetzung bereits begonnener Konzepte sowie der Finanzkraft der Ortsgemeinden einen Vorschlag für die Prioritätenliste I-Stock 2023 und Dorferneuerung 2023 beraten. Die Bürgermeisterin wird dies in der Sitzung vortragen.
Beschluss:
a) Der Verbandsgemeinderat beschließt für den Investitionsstock 2023 folgende Priorität:
| 1. | Ausbau der Thörnicher Straße in Detzem |
| 2. | Ausbau der Straße Haardhofstraße/ Am Bahndamm in Schweich-Issel |
| 3. | Ausbau der Straße Im Kirchgarten in Schweich-Issel |
| 4. | Ausbau der Straße Im Blumengarten in Mehring |
b) Der Verbandsgemeinderat beschließt für die Dorferneuerung 2023 folgende Priorität:
1. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes der OG Pölich
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 13. | Umsetzung der Internetseiten der Gemeinden |
In der Sitzung vom 22.06.2022 hat der Verbandsgemeinderat den Anschluss der Internetseiten der Gemeinden an die Webseite der Verbandsgemeinde im Rahmen einer Multisite-Fähigkeit befürwortet. Es wurde beschlossen, dass die dazu erforderlichen Lizenzkosten inkl. technische Umsetzung, die wiederkehrenden Kosten für das Hosting sowie die Kosten für die Schulungen von der Verbandsgemeinde übernommen werden.
Inzwischen haben bereits 10 Gemeinden ihre Teilnahme zugesagt und es haben erste Gesprächen zwischen diesen Gemeinden und der Firma Chamäleon stattgefunden. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Kosten für Vorbesprechungs- und graphische Anpassungsarbeiten nicht im benötigten Umfang berücksichtigt worden waren. Im vorangegangenen Angebot von Chamäleon waren zwar die technische Umsetzung sowie kleinere graphische Arbeiten (Übernahme Logo/ Wappen und Anpassung von Primär und Sekundärfarben) enthalten, allerdings ist dies zur Erstellung einer Gestaltungsgrundlage nicht in jedem Falle ausreichend.
Die Verwaltung hat daraufhin mit Chamäleon nachverhandelt und folgende Lösung erarbeitet: Jede teilnehmende Ortsgemeinde kann im Vorfeld mit Chamäleon einen 2-stündigen Kick-Off-Workshop durchführen (online) und dabei die gestalterischen Vorstellungen besprechen. Im Anschluss daran erarbeitet die Firma eine Gestaltungsvorlage, welche die Grundlage für das Layout/ Design der Webseite darstellen wird. Sobald die Gemeinde diese Vorlage freigegeben hat, wird die Seite technisch umgesetzt.
Die Kosten hierzu betragen pro Teilnehmer 583,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Sollten alle Gemeinden teilnehmen und den Kick-Off-Workshop in Anspruch nehmen, so entstehen Gesamtkosten von rd. 11.100,00 €.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Kosten für die Kick-Off-Veranstaltungen und die Erstellung der Gestaltungsvorlagen zu übernehmen. Sollten alle Gemeinden diese Leistung in Anspruch nehmen, entstehen einmalige Gesamtkosten in Höhe von rd. 11.100,00 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 14. | Jahresabschluss zum 31.12.2020 |
| 14.1. | Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses |
Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Verbandsgemeinde Schweich zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 fand am 07.07.2022 statt.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Monika Mattes, trägt den Prüfungsbericht vor.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 14.2. | Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs 1 Satz 2 GemO |
Der Vorsitz wird von dem ältesten anwesenden Ratsmitglied, Frau Iris Hess, übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Schweich vor, der Bürgermeisterin und den Beigeordneten – soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben – die Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Der Bürgermeisterin und den Beigeordneten wird für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung erteilt.
Die vom Beschluss betroffenen Personen (Bürgermeisterin und Beigeordnete) nehmen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO i. V. m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 15. | Verschiedenes |
| - | Ratsmitglied Frau Iris Hess stellt die immer schwieriger werdende Parksituation in der Stadt Schweich dar. Sie fragt an, ob der ehemalige Real-Parkplatz in Kenn vorübergehend für einen möglichen Mitfahrerparkplatz geöffnet werden könnte. Herr Ortsbürgermeister Müller (Kenn) erklärt dem Rat, dass die Pflege der Parkfläche und der dort stattgefundene Vandalismus nicht im Verhältnis zu einem Mitfahrerparkplatz stehen und der Parkplatz weiterhin geschlossen bleibt. Herr Guggenmos (VG-Werke) berichtet dem Rat, dass im Bereich unter der Autobahnbrücke in Schweich (Sportplatz/ PW Fuchslager) ein Mitfahrerparkplatz entstehen wird. |