Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
| Gemarkung | Gewann/Lage | Wirtschaftsart | Größe (ar) |
| Ensch | Birkenheck | Landwirtschaftsfläche/ Weingarten | 11,38 |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstücks interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-314, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 07.10.2024 schriftlich mitzuteilen.