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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 04.09.2024

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 04.09.2024 im Bürgersaal des Bürgerzentrums Schweich, Stefan-Andres-Straße 1b in Schweich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Frau Bürgermeisterin Horsch verpflichtet nachträglich die Ratsmitglieder namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, die an der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.07.2024 nicht teilnehmen konnten.

2. Ernennung, Vereidung und Einführung in das Amt des Beigeordneten

In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.07.2024 wurde Herr Carsten Lang zum Beigeordneten gewählt. An der Sitzung am 09.07.2024 konnte Herr Lang nicht teilnehmen, so dass er nun ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt wird.

3. Mitteilungen

3.1. Bekanntgabe der Eilentscheidung; Pflege von Ausgleichsflächen 2024 - Vergabevorschlag Los 1 und Los 2

Die erforderlichen Maßnahmen für die regelmäßige Pflege zur Offenhaltung der Ausgleichsflächen im Rahmen des Flächenmanagement wurden gemäß örtlicher Besichtigung und fachlichem Vorschlag des Landschaftsplanungsbüro Sonntag festgelegt.

Die notwendigen Maßnahmen wurden bereits im November 2023 beschränkt ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde jedoch wegen überhöhtem Ergebnis (mehr als 2,5 fachen (260 %) Preis der LV-Kostenaufstellung) und aufgrund der Empfehlung des Landschaftsplanungsbüros Sonntag aufgehoben.

Nun wurde die Pflege der Ausgleichsflächen 2024 erneut in zwei Losen beschränkt ausgeschrieben. Die zwei Lose teilen sich auf in die Pflege der Gemarkungen Ensch, Klüsserath, Leiwen, Schleich und Trittenheim (Los 1) und in die Pflege der Gemarkungen Fastrau, Fell, Longen, Mehring und Schweich (Los 2).

Die beschränkte Ausschreibung der Leistungen brachte folgende Ergebnisse:

  • Es wurden pro Los 4 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
  • Es wurde pro Los 1 Angebot abgegeben.
  • Die Durchsicht der Angebote ergab keine Auffälligkeiten, so dass die Angebote zugelassen sind.
  • Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung beträgt die Angebotssumme der Fa. Richarts, Schwarzenborn für Los 1 98.383,25 € incl. MwSt.
  • Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung beträgt die Angebotssumme der Fa. Richarts, Schwarzenborn für Los 2 80.836,70 € incl. MwSt.
  • Die Kostenschätzung der Ausschreibung lag für Los 1 bei 71.305,10 € brutto und für Los 2 bei 60.350,85 € brutto.
  • Die abgegebenen Angebote liegen zusammen rund 36 % über der Kostenschätzung.
  • Die persönliche und sachliche Wertung des Landschaftsplanungsbüros Sonntag ergibt, dass aufgrund der Marktlage kein günstigeres Angebot zu erwarten ist.

Die Auftragsvergabe wurde per Eilentscheidung durch Frau Bürgermeisterin Horsch und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich getätigt.

Der Verbandsgemeinderat Schweich nimmt die Eilentscheidung zur Auftragsvergabe der Pflege der Ausgleichsflächen 2024 an die Firma Richarts, Schwarzenborn für Los 1 zum Angebotspreis i. H. v. 98.383,25 € brutto und für Los 2 zum Angebotspreis i. H. v. 80.836,70 € brutto zur Kenntnis.

3.2. Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch Gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern die seit der Sitzung im Juli Geburtstag hatten.

4. Wahl der MitgliederInnen und StellvertreterInnen der Ausschüsse

Das Stimmrecht der Bürgermeisterin als nicht gewähltes Ratsmitglied ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO).

§ 3 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde regelt:

(1) Der Verbandsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Bauausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport
  • Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Weinwerbung
  • Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt
  • Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten
  • Schulträgerausschuss
  • Werkausschuss
  • Ausschuss für Digitalisierung

(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 10 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 haben der

  • Haupt- und Finanzausschuss und der Werkausschuss 12 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter,
  • Rechnungsprüfungsausschuss 5 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter,
  • Schulträgerausschuss 16 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter.

(3) Die Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse werden aus der Mitte des Verbandsgemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Verbandsgemeinderats sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Zum Werkausschuss treten in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzu.

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt, d. h. in den Ausschüssen spiegelt sich das Stärkeverhältnis im Rat wieder.

Um die Ausschusswahlen einfach zu gestalten, kann mit einem Wahlvorschlag für den jeweiligen Ausschuss, also einem gemeinsamen Wahlvorschlag aller politischen Gruppen im Verbandsgemeinderat gewählt werden.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen haben ihre Mitglieder und Stellvertreter/innen benannt, damit mit einem Wahlvorschlag gewählt werden kann.

Jeder Ausschuss wird einzeln gewählt.

Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, offen abzustimmen (§ 40 Abs. 5 GemO).

4.1. Haupt- und Finanzausschuss

Wahlvorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Haupt- und Finanzausschuss entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.2. Bauausschuss

Wahlvorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Bauausschuss entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.3. Rechnungsprüfungsausschuss

Wahlvorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Rechnungsprüfungsausschuss entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.4. Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport

Wahlvorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.5. Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Weinwerbung

Wahlvorschlag:

Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Weinwerbung - 10 Mitglieder

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Weinwerbung entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.6. Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt

Wahlvorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.7. Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten

Wahlvorschlag:

Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten - 10 Mitglieder

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.8. Schulträgerausschuss

Wahlvorschlag:

Schulträgerausschuss - 16 Mitglieder

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Schulträgerausschuss entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.9. Werkausschuss

Wahlvorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Werkausschuss entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.10. Ausschuss für Digitalisierung

Wahlvorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt den Ausschuss für Digitalisierung entsprechend dem Wahlvorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Benennung von Beisitzer/innen/n für die Vorstände

Das Stimmrecht der Bürgermeisterin als nicht gewähltes Ratsmitglied ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO).

Wahlen sind auch Beschlüsse des Verbandsgemeinderates, die die Auswahl oder Bestimmungen einer oder mehrerer Personen zum Gegenstand haben.

Nach den Satzungen der Vereine werden Beisitzer/innen vom Verbandsgemeinderat für die jeweiligen Vorstände benannt.

Um die Benennung einfach zu gestalten, kann mit einem Vorschlag für den jeweiligen Vereinsvorstand gewählt werden.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen haben Beisitzer/innen benannt, damit mit einem Wahlvorschlag gewählt werden kann.

Die Wahlen werden getrennt für jeden Vereinsvorstand durchgeführt.

Da die Benennung von Personen auch Wahlen sind, sind diese grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, offen abzustimmen (§ 40 Abs. 5 GemO).

5.1. Verein Römische Weinstrasse

Vorschlag:

5 Beisitzer als Vertreter der Ortsgemeinden werden aus der Vollversammlung der Ortsbürgermeister benannt (§ 10 Abs. 2 Satzung des Vereins Roemische Weinstrasse e. V.):

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt die Beisitzer/innen entsprechend dem Vorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.2. Freundeskreis Verbandsgemeinde Schweich/Portishead e. V.

Vorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt die Beisitzer/innen entsprechend dem Vorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.3. Freundeskreis Verbandsgemeinde Schweich/Krokowa e. V.

Vorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt die Beisitzer/innen entsprechend dem Vorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Bildung und Wahl von Mitgliedern

Das Stimmrecht der Bürgermeisterin als nicht gewähltes Ratsmitglied ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO).

Der Verbandsgemeinderat hatte für die letzte Wahlzeit Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen gebildet.

Die vorgenannten Arbeitsgruppen sollen für die Wahlzeit 2024 bis 2029 wieder gebildet werden.

Um die Bildung und Wahl der Arbeitsgruppen einfach zu gestalten, kann mit einem Wahlvorschlag für die jeweilige Arbeitsgruppe, also einem gemeinsamen Vorschlag aller politischen Gruppen im Verbandsgemeinderat gewählt werden.

Die im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen haben ihre Mitglieder benannt, damit mit einem Wahlvorschlag gewählt werden kann.

Jede Arbeitsgruppe wird einzeln gewählt.

Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, offen abzustimmen (§ 40 Abs. 5 GemO).

6.1. Arbeitsgruppe Flächenmanagement i. V. m. Landschaftsplanung und Weinbau

Vorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt die Arbeitsgruppe entsprechend dem Vorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6.2. Arbeitsgruppe regenerative Energien

Vorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt die Arbeitsgruppe entsprechend dem Vorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6.3. Arbeitsgruppe Wettbewerb „klima- und insektenfreundlicher VORGarten“

Vorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt die Arbeitsgruppe entsprechend dem Vorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6.4. Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude (+ geborenes Mitglied Stadtbürgermeister)

Vorschlag:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt die Arbeitsgruppe entsprechend dem Vorschlag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Verschiedenes

Seitens der Grünen-Fraktion wird sich für die gute Kommunikation und Zusammenarbeit bei der Aufstellung der gemeinsamen Wahlvorschläge für die einzelnen Ausschüsse bzw. Arbeitsgruppen bedankt.

8. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 2 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Verstärkung des Teams im Bereich Hochbau (FB 3 Bauen) zu.

TOP 3 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Verstärkung des Teams im Jugendbüro (FB 4 Bürgerdienste) zu.