Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Tobias Dziallas findet am 21.08.2025 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten der VG Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
1.1. Mitteilungen - LBKG in Kraft
In den Sitzungen des Feuerwehrausschusses am 24. September 2024 und 10. März 2025 wurde bereits mitgeteilt, dass das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) im Rahmen der Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes einer umfangreichen Gesetzesnovelle unterzogen wurde. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Neudefinition des Katastrophenschutzes einschließlich seiner Neustrukturierung in Teilen als Auftragsangelegenheit vor.
Das LBKG wurde am 17. Juni 2025 verabschiedetet und ist durch Veröffentlichung am 27. Juni 2025 in Kraft getreten. Der Vorlage sind der aktuelle Gesetzestext sowie eine Version inkl. weiterführender Erläuterungen aus Februar 2025 beigefügt.
1.2. Mitteilungen - Landesverordnung für einheitliche Stundensätze Kostenersatz
Das Land RLP hat eine Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge erlassen (Inkrafttreten zum 12.06.2025). In der Landesverordnung sind erstmalig einheitliche Stundensätze geregelt. Eine örtliche Satzung muss weiterhin Bestand haben, einerseits um Fahrzeuge, die die Landesverordnung nicht vorsieht (z.B. ältere, noch im Dienst befindliche Fahrzeuge), andererseits um Pauschalen wie Personalkosten und z.B. Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen abzudecken.
Zuletzt wurde eine neue Satzung über die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr zum 01.01.2024 vom Verbandsgemeinderat beschlossen. Im Anhang ist eine Übersicht beigefügt, die die Unterschiede zu den neuen Sätzen aus der Landesverordnung verdeutlicht. Mit den neuen Sätzen des Landes stellt sich die Verbandsgemeinde im Gegensatz zu der bisherigen Kalkulation etwas besser.
Grundsätzlich sind pro Jahr ca. 40-50 Ereignisse gebührenpflichtig. Durchschnittlich waren in den letzten 3 Jahren ungefähr 260 Ereignisse jährlich abzuarbeiten. Daraus folgt, dass pro Jahr knapp 20% der Ereignisse gebührenpflichtig sind und abgerechnet werden können.
Der Kostenersatz war bisher in § 36 LBKG und ist nunmehr in § 55 LBKG geregelt. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände ist beigefügt. Auch wenn augenscheinlich ein oder mehrere Tatbestände zur Kostenpflicht des Verursachers vorliegen, muss jedoch eine tiefgehende Prüfung der Gesetzeslage erfolgen. Die Kommentierung des bisherigen § 36 umfasst mehr als 400 Seiten. Zusätzlich muss die bisherige Rechtsprechung vor einer letztlichen Bescheidung geprüft werden.
1.3. Mitteilungen - Landesprüfdienst LfBK
Das LfBK (ehemals LFKA – Abteilung Technik) verfügt über einen Prüfdienst. Dieser unterstützt die Leiter der Feuerwehren bei der Einsatzbereitschaft der Geräte und Fahrzeuge. Als Serviceleistung des Landes kontrolliert der Prüfdienst, ob alle Geräte und Fahrzeuge durch Sachkundige ordnungsgemäß überprüft wurden. So behält der Leiter der Feuerwehr den Überblick und kann vorgeschlagene Verbesserungen umsetzen.
Ab diesem Jahr werden auch die Verbandsgemeinden im Landkreis Trier-Saarburg geprüft.
| Wesentliche Aufgaben des Prüfdienstes sind: | |
| - | die Gerätewarte beraten und in neue Prüfvorschriften einweisen |
| - | feststellen, ob die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt worden sind |
| - | Feuerwehrfahrzeuge einschließlich ihrer Beladung überprüfen |
| - | Überprüfung der Atemschutzausrüstung |
| - | elektrische Geräte auf ihre Sicherheit überprüfen |
| - | den Zustand der Feuerwehrgerätehäuser feststellen. |
Die Prüfungen werden ab der KW 39 (22.09.2025) starten. Dabei wird jedes Feuerwehrgerätehaus in der Verbandsgemeinde begangen. Zum Abschluss erhält die Verbandsgemeinde eine Übersicht der Ergebnisse des Prüfdienstes.
1.4. Mitteilungen - Einsatzstatistik
In der Sitzung wird die Einsatzstatistik für das laufende Jahr erläutert. Die Einsatzbelastung knüpft an die hohe Auslastung des Vorjahres nahtlos an. Bislang mussten die Feuerwehren der Verbandsgemeinde insgesamt 171 Ereignisse (Stand: 31.07.2025) abarbeiten, die insgesamt zu 446 Alarmierungen der Feuerwehren geführt haben. Statistisch gesehen kommt es weiterhin ca. alle 1,3 Tage zu einem Ereignis, zu dem eine oder mehrere Feuerwehren ausrücken müssen.
2. Sachstand Brandschutzbedarfsplan
In der Feuerwehrausschusssitzung am 10. März 2025 wurde vorgestellt, dass für die weitere Brandschutzbedarfsplanung im Landkreis Trier-Saarburg Planaufstellungen gebündelt werden sollen. D.h. im Auftrag des Landkreises wird ein Bedarfsplan durch externe Dienstleister erstellt. Jede Verbandsgemeinde soll dabei beleuchtet werden und ihren eigenen Brandschutzbedarfsplan erhalten.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27. Mai 2025 wurde die Durchführung des gemeinsamen Projekts mit dem Landkreis und den anderen Verbandsgemeinden des Landkreises beschlossen. Die Gesamtkosten für das Planungsbüro belaufen sich schätzungsweise auf ca. 230.000,- € brutto, wobei die geschätzten Kosten für die Verbandsgemeinde Schweich auf ca. 28.000,- € kalkuliert werden.
Aktuell hat der Landkreis Trier-Saarburg eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet. Neben dem vom Land zugesicherten Mehrbelastungsausgleich in Höhe von ca.17.000 € wird weitergehend geprüft, ob eine Förderung aufgrund der Interkommunalen Zusammenarbeit möglich wäre. Derzeit fehlen dazu allerdings entsprechende Zu- oder Absagen, wodurch sich die Veröffentlichung und Durchführung der Ausschreibung auf unbestimmte Zeit verzögert.
Geplant war die Vergabe in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.09.2025. Aufgrund der ungewissen Zeitschiene hinsichtlich der Ausschreibung und der anschließenden Vergabe hat die Verwaltung die Sitzungsvorlage so ausgestaltet, dass die Bürgermeisterin ermächtigt wird, den Auftrag zu erteilen. Somit wäre die Vergabe zeitlich flexibel möglich.
3. Umstellung Förderverfahren RLP
In der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 10. März 2025 wurde bereits zum geänderten Förderverfahren berichtet:
Mit Schreiben vom 16.12.2024 teilte das Ministerium des Innern und für Sport RLP mit, dass die o.g. Verwaltungsvorschrift über die Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz novelliert werden wird. Unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung des Förderverfahrens sollen künftig keine Einzelprojekte beantragt werden, sondern die Kommunen werden künftig pauschale Zuwendungen für ihre Beschaffungsmaßnahmen erhalten (jährlich). Eine entsprechende Förderrichtlinie soll noch in 2025 in Kraft treten. Die pauschale Zuwendung wird nach Anwendung eines Zuteilungsschlüssels – je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und der Gemeindefläche – ausgezahlt. Aktuell können keine Förderanträge gestellt werden. Die Beschaffungsmaßnahmen, die bis Ende 2024 beantragt wurden, werden nach dem alten System abgearbeitet. Die Verbandsgemeinde Schweich hat zuletzt einen Förderantrag im Juni 2024 gestellt, der folglich wie bisher bearbeitet wird.
| Mit Schreiben vom 19.02.2025 teilte das Ministerium des Innern aufgrund einiger Rückfragen folgende Punkte mit: | |
| - | Oberstes Ziel bei der Novellierung des Förderwesens der Landesregierung ist der Abbau von Verwaltungsaufwand und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. |
| - | Die pauschalen Zuwendungen können bis zu zehn Jahre angespart werden, um sie gezielt für eine bestimmte Maßnahme einzusetzen. |
| - | Voraussetzung für die Gewährung der jährlichen Pauschale ist die Vorlage eines Bedarfs- und Entwicklungsplanes, der alle fünf Jahre fortzuschreiben ist. |
| - | Eine technische Abnahme von Einsatzmitteln, die bisher verpflichtend und Bestandteil des Förderverfahrens war, wird künftig auf freiwilliger Basis und nur noch als Servicedienstleistung des Landes angeboten. |
| - | Derzeit befindet sich das Ministerium des Innern im Austausch mit dem Landesrechnungshof über die konkrete Ausgestaltung des Förderwesens. |
4. Laufende Beschaffungen / Bauangelegenheiten
4.1. Sachstand Sirenen/Warnung der Bevölkerung
Wie bereits in den letzten Ausschusssitzungen mitgeteilt, soll die Sirenenertüchtigung zur Warnung der Bevölkerung als Pilotprojekt in der Stadt Schweich durchgeführt werden. Dazu wurden grundlegende Planungen, wie die Positionierung möglicher Sirenen sowie die Erstellung eines Beschallungsplans, durchgeführt. In der Sitzung wird der aktuelle Sachstand im Detail sowie das weitere Vorgehen in diesem Projekt vorgestellt und erläutert.
Ein Info-Angebot für die Standorte in der Stadt Schweich sowie dem Ortsteil Issel liegt vor. Derzeit erfolgt die Abstimmung mit der Kreis- und Landesbehörde hinsichtlich einer Förderung. Dies gestaltet sich derzeit schwierig.
Parallel dazu laufen technische Klärungen an den geplanten Standorten bspw. Abstimmung Zweckverband „Integratives Schulprojekt Schweich“ und dem Bauträger IFA für das neue Rathaus.
Eine Ausschreibung kann aufgrund der fehlenden Förderzusage aktuell nicht erfolgen.
4.2. Sachstand Glasfaser FwGh
In der Sitzung des Feuerwehrausschusses wird über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus berichtet. Für jede Liegenschaft der Feuerwehr ist ein Antrag auf Glasfaseranbindung gestellt. Einige wenige Gerätehäuser sind bereits versorgt, der überwiegende Teil muss noch baulich ertüchtigt werden und in Einzelfällen ist die Anbindung noch in der Überprüfung.
Eine Übersicht über den aktuellen Sachstand ist der Vorlage beigefügt.
Bürgermeisterin Horsch sagt dem Ausschuss eine zeitnahe Sachstands Überprüfung durch die IT Abteilung der VGV Schweich zu. Alle Vertragspartner werden durch die IT Abteilung noch einmal angeschrieben um die Fertigstellung zu beschleunigen.
5. Verschiedenes
Ratsmitglied Karthäuser regt die Prüfung zum Bau einer festen Saugstelle mit trockener Steigleitung unter der B 53 in der Ortsgemeinde Mehring an. Dies wäre eine erhebliche Verbesserung für die Ortsgemeinde hinsichtlich der Wasserentnahme im Schadensfall.
Wehrleiter Loskyll führt aus, dass dieser Gedanke schon länger besteht. Hierzu soll eine Massenermittlung in mehreren Gemeinden gemacht werden und dann mit allen Betroffenen ein Gespräch stattfinden.