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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 04.09.2025

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 04.09.2025

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 04.09.2025 in der Turn- und Mehrzweckhalle, Zum Mehrgenerationenpark 1 in Longuich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

Hinweis:

Aus Platzgründen sind die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unserer Internetseite www.schweich.de im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Mitteilungen

1.1.

Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern, die seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Mai Geburtstag hatten.

1.2.

Sachstand Radverkehr in der Verbandsgemeinde Schweich

Die Bedeutung des Radverkehrs in der Verbandsgemeinde Schweich wird immer wichtiger im Rahmen der Mobilität, der Freizeitgestaltung und des Radtourismus an der Mosel.

Aktuell werden verschiedene Projekte bzw. Themen des Radverkehrs im Gebiet der Verbandsgemeinde Schweich vorangetrieben, über die nachstehend ein kurzer Überblick über den jeweiligen Sachstand gegeben wird:

1. Panorama-Höhenradweg

Die Planungen betreffend eines Höhenradweges schreiten voran und es ist vorgesehen, bis zum 31.Oktober 2025 beim Bund einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Dafür soll bis zu der geplanten Sitzung des Aufsichtsrates der Mosellandtouristik GmbH Ende August die aktualisierte Kostenschätzung für den Panorama-Höhenradweg vorliegen und vorgestellt werden.

Die Streckenführung hat sich im Bereich der Verbandsgemeinde Schweich geändert und es wurde nunmehr ein neuer bzw. aktueller GPX-Track mit den zugehörigen Karten zur Verfügung gestellt. Mit diesen Dateien muss nun eine entsprechende Prüfung der Eigentumsverhältnisse durch die Verwaltung erfolgen. Die Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist grundlegend für die Beantragung der Förderung. Bei nicht-kommunalem öffentlichen Eigentum oder privaten Baulastträgern sind Absichtserklärungen abzuschließen. Zudem sind ergänzende Infrastrukturanlagen in dem Förderantrag vorgesehen (Solarladestation, Reparaturstation und Rastplatz). Mithin sind die betreffenden Kommunen einzubeziehen und die rechtsverbindlichen aktuellen Wegesatzungen auf die Freigabe von Radverkehr gleichfalls zu überprüfen und ggfs. anzupassen.

2. Pendlerradroute Konz-Trier-Schweich

Der bisher umgesetzte Bauabschnitt an der Mosel wurde über die Verbandsgemeinde abgewickelt. Nunmehr steht noch der Abschnitt durch den Ermesgraben mit der Anbindung an den Bahnhof Schweich an.

Zur Pendlerradroute Bereich Ermesgraben gab es vom Büro Scharnweber ein Arbeitspapier, welches im März 2024 im Bauausschuss der Stadt Schweich vorgestellt wurde. Für eine Umsetzung bedarf es noch weitere Planungsschritte sowie Beratungen und Beschlussfassung der städtischen Gremien. Die Pendlerradroute ist eine Vorrangroute mit entsprechenden Standards und das bedeutet u.a., dass der Radverkehr vor dem Autoverkehr Vorrang hat.

3. Unterhaltung der Radwege und Prozessoptimierung

Die Mosellandtouristik hatte 2023 ein Wartungskonzept für den Moselradweg beschlossen Folglich wird der Bereich des Moselradweges in der Verbandsgemeinde alle 2 Jahre befahren. Dies hat sich als nicht ausreichend gezeigt, zumal Hochwasser- und Starkregenereignisse hinzukommen, die Unrat bzw. schlecht passierbare Stellen hinterlassen. Immer wieder kommt es zu Beschwerden und auch fehlenden Radwegebeschilderung oder nicht eindeutige Radwegeführung sind immer wieder Thema.

Hier ist vorgesehen, die Unterhaltung der Radwege insgesamt besser zu strukturieren und das Zusammenwirken von Fachbereich Bauen und den Kollegen der Touristeninformationen, bei denen insbesondere Anregungen und Beschwerden der Fahrradtouristen auflaufen, zu standardisieren. Ziel soll weiter sein, die Unterhaltung soweit möglich auf den Beginn der Fahrradsaison die Radwege abzustimmen.

4. VG-Fahrradgarage

Die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten für die VG-Fahrradgarage ist für den September vorgesehen. 5 Angebote für die Fahrradgaragen liegen bereits vor. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates im Oktober sollen die erforderlichen Beschlüsse zur Vergabe getroffen werden.

1.3.

Info Freibadsaison 2025

Die Freibadsaison 2025 ist im Freibad Schweich am 17.05.2025 und im Freibad Leiwen am 31.05.2025 gestartet. Die Saison 2025 verläuft, ähnlich wie das Wetter, sehr wechselhaft. Bis auf einige Tage Ende Juni-Anfang Juli und Anfang August gab es bisher wenige Hochsommertage. Insgesamt liegen die Besucherzahlen und die Einnahme über den Zahlen aus der letzten Saison. Die genauen Zahlen liegen den Ratsmitgliedern vor. Für das Schulschwimmen vor und nach den Ferien sind ca. 1.000 Schüler pro Woche angemeldet. Zum Familientag am 19.07.2025, der gemeinsam mit dem Ferienpark Landal im Freibad Leiwen veranstaltet wurde, kamen insgesamt ca. 600 Gäste. Den Gästen wurde ein abwechslungsreiches Programm (Kinderdisco, Aquafitness, Zauberer, u.a.) geboten. Das Programm wurde durch eine Bastelaktion des Jugendbüros der Verbandsgemeinde abgerundet. Am 14.08.2025 fand eine Sommer-Pool-Party im Freibad Schweich statt. Die Veranstaltung wurde von der Sparkasse Trier im Rahmen des 200-jährigen Bestehens angeboten und war bei bestem Sommerwetter gut besucht.

Folgende Kurse werden durchgeführt:

Freibad Schweich:

Aqua-Fitness, mittwochs 10:00 Uhr, Aqua-Jogging, mittwochs 11:30 Uhr

Freibad Leiwen:

Aqua-Fitness, montags 18:00 Uhr, Aqua-Fitness, mittwochs 10:00 Uhr

Am 14.08.2025 findet eine Sommer-Pool-Party im Freibad Schweich statt. Die Veranstaltung wird von der Sparkasse Trier im Rahmen des 200-jährigen Bestehens angeboten.

Am 29.08.2025 wird wieder gemeinsam mit der DLRG Schweich der Event-Kurs „100 fit im Wasser“ veranstaltet. Nachdem im letzten Jahr die Ziel-Marke nur knapp verfehlt wurde, soll in diesem Jahr die Marke von 100 Teilnehmenden erreicht werden.

Das Ende der Badesaison ist wie folgt geplant:

Freibad Leiwen: 13.09.2025 (Hundeschwimmen am 14.09.2025)

Freibad Schweich: 21.09.2025

1.4.

VG-Fußballpokalturnier

In diesem Jahr musste das VG-Fußballpokalturnier erneut mangels geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden. Deshalb wird das Turnier künftig nicht mehr durchgeführt.

1.5.

Bedarfsabfrage iPads für Ratsmitglieder

Wie bereits im Digitalausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorbesprochen, soll in Kürze eine Bedarfsabfrage für die Ersatzbeschaffungen von iPads für Rats- und Ausschussmitglieder für die digitale Gremienarbeit stattfinden. Da der Support für die vorhandenen Geräte vom Hersteller abgekündigt ist, müssten diese demnächst ersetzt werden. Da heutzutage viele Mandatsträger selbst ein geeignetes mobiles Endgerät besitzen, mit dem sich die digitale Gremienarbeit problemlos erledigen lässt, soll abgefragt werden, ob im Einzelfall die Gestellung eines iPads überhaupt noch erforderlich ist.

1.6.

Partnerschaft Murialdo

Frau Bürgermeisterin Christiane Horsch teilt dem Verbandsgemeinderat mit, dass mangels Teilnehmer die diesjährige Fahrt zu der italienischen Partnergemeinde Murialdo abgesagt wurde. Die Fahrt soll im nächsten Jahr stattfinden.

Sie ruft zudem die anwesenden Ratsmitglieder und Ortsbürgermeister/innen dazu auf, alle Partnerschaften mit mehr Engagement zu beleben.

2.

Jahresabschlüsse Verbandsgemeinde 2022 und 2023

Der Jahresabschluss 2022 ist fertig gestellt und kann geprüft werden. Als Prüfungstermin wurde mit dem Vorsitzenden, Herrn Olaf Bollig, der 15.09.2025 als Prüfungstermin abgestimmt. Die Einladungen mit den Unterlagen zum Jahresabschluss wurden an die Ausschussmitglieder versendet.

Um im Anschluss die Berichte für den Jahresabschluss 2023 erstellen zu können, muss eine Umstellung in der HKR-Software auf das Jahr 2023 erfolgen. Dies kann erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Verbandsgemeinderat geschehen. Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates, wo hierüber beschlossen werden kann, ist am 09.10.2025.

Um direkt nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Jahresabschluss 2023 beginnen zu können, ist vorgesehen diese Umstellung schon im September vorzunehmen.

Die Umstellung würde nur dann erfolgen, wenn keine gravierenden Feststellungen für den Jahresabschluss 2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss getroffen werden.

Kleinere Feststellungen könnten im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 korrigiert werden.

Über den Jahresabschluss 2022 könnte dann in der Oktobersitzung entschieden werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Jahreswechsel von 2022 nach 2023 in der HKR-Software bereits nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026;

1. Nachtragsstellenplan 2025/2026

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 27.05.2025 die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Bereich der IT-Administration beschlossen. Es war das Einverständnis der Kommunalaufsicht zur späteren Ausweisung im Nachtragsstellenplan 2025-2026 einzuholen, anschließend konnte die Stellenausschreibung erfolgen.

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde stimmte am 16.06.2025 als Ausnahme zu, dass die Stellenausschreibung und anschließende Besetzung umgehend erfolgen kann. Eine entsprechende Beschlussfassung sowie einen entsprechenden Nachtragsstellenplan im Herbst 2025 setzte die Aufsichtsbehörde voraus.

Um dem nachzukommen, wird in dem beigefügten Entwurf des 1. Nachtrags zum Stellenplan 2025-2026 bei der Leistung 1144 – Technikunterstützte Informationsverarbeitung eine zusätzliche Stelle in Entgeltgruppe 9b TVöD ab dem Haushaltsjahr 2025 ausgewiesen.

Mit dem Bezirkstarifvertrag für den öffentlichen Dienst BeztV-öD RP vom 23.01.2025, der am 01.07.2025 in Kraft getreten ist, hat der Kommunale Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz (KAV) mit dem Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion auf Bezirksebene (= Landesebene) ergänzend zur Entgeltordnung zum TVöD (VKA) eine Entgeltordnung für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten vereinbart. In dieser sind u. a. spezielle Tätigkeitsmerkmale für Feuerwehrgerätewartinnen und Feuerwehrgerätewarte geregelt mit einer Eingruppierung bis höchstens Entgeltgruppe 8 TVöD. Die aktuelle Eingruppierung soll daher überprüft werden.

Im 1. Nachtrag sind weiterhin Änderungen der Eingruppierung nach durchgeführten Stellenbewertung berücksichtigt.

In den Erläuterungen zum 1. Nachtrag werden die Anpassungen des Stellenumfangs dargestellt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 zur Änderung des Stellenplans 2025/2026 – 1. Nachtrag.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.

Festlegung der Prioritäten für Maßnahmen des Investitionsstocks und der Dorferneuerung

Investitionsstock

In den letzten Jahren wurden folgende Projekte durch den Investitionsstock gefördert:

2025

  • Stadt Schweich, Sanierung Synagoge -{{gt}} Bewilligung noch ausstehend
  • OG Bekond, Ausbau der Straße „Am Weiher“ -{{gt}} Bewilligung noch ausstehend
  • OG Riol, Ausbau der Hauptstraße -{{gt}} Bewilligung noch ausstehend

2024

  • OG Schleich: Ausbau der Straße Im Kirgel: 70.000€

2023

  • Stadt Schweich: Ausbau der Straßen Am Bahndamm und Hardthofstraße: 120.000€
  • Stadt Schweich: Ausbau der Straße Im Kirchgarten: 95.000€
  • OG Detzem: Ausbau der Thörnicher Straße: 170.000€
  • OG Mehring: Ausbau der Straße Im Blumengarten: 120.000€

2022

  • OG Mehring: Erneuerung der Friedhofsmauer: 30.000€
  • OG Klüsserath: Ausbau der Hauptstraße, Unterstraße und Enggasse: 190.000€

2021

  • OG Bekond, Ausbau der Schlossstraße, Zuwendung: 95.000€
  • OG Mehring, Ausbau der Gartenstraße, Zuwendung: 70.000€
  • OG Detzem, Ausbau der Raiffeisenstraße, Zuwendung: 80.000€
  • OG Schleich, Ausbau der Straße Im Musgarten, Zuwendung: 45.000€
  • OG Föhren: Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle: 75.000€

2020

  • OG Fell, Ausbau der Straße Auf der Acht, Zuwendung: 540.000€

Für den Investitionsstock 2026 sind folgende Projekte geplant:

- Stadt Schweich, Sanierung der ehemaligen Synagoge

Das im Boden verlegte Leitungssystem der Heizungsanlage ist marode und muss erneuert werden. In diesem Zuge soll die Synagoge inkl. Anbau komplett über eine Fußbodenheizung beheizt und die Grundlast über regenerative Energien (Wärmepumpe) abgedeckt werden. Dafür müssen im gesamten Gebäude Bodenbelag und Estrich erneuert werden. Darüber hinaus sollen durch den Einbau eines Plattformlifters sowie die Ausgestaltung eines barrierefreien WCs Nutzungseinschränkungen beseitigt werden. Auch der Zugang zum Foyer soll schwellenlos realisiert werden. In einigen Bereichen werden bestehende Holzfenster und Türen entweder ausgetauscht oder fachmännisch instandgesetzt. Die Gesamtkosten betragen rd. 790.000€. Die beantragte Zuweisung beträgt rd. 470.000€.

Für die Maßnahme wurde bereits letztes Jahr ein Antrag auf Förderung durch den Investitionsstock gestellt. Die Kreisverwaltung hatte den Antrag letztes Jahr mit einer niedrigen Priorität versehen, da die Maßnahme im Vorfeld nicht in vollem Umfang mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgeklärt worden war. Diese Gespräche haben nach Antragsstellung stattgefunden und danach musste die Maßnahme entsprechend umgestaltet und der Antrag aktualisiert werden. Die Baugenehmigung wie auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung stehen immer noch aus. Vor diesem Hintergrund wird der Förderantrag für den Investitionsstock 2025 höchstwahrscheinlich nicht mehr zum Zuge kommen. Der Verwaltung wurde seitens der ADD angeraten, dass die Stadt Schweich den Antrag für den I-Stock 2026 erneut einreicht. Die Abgabefrist für den neuen Antrag ist der 15.10.25.

- OG Fell, Ausbau der Straße „Im Brühl“:

Die Gemeinde Fell beabsichtigt, den Vorplatz der Grundschule sowie des anschließenden Parkplatzes neu zu gestalten. Veranlasst wird dies durch die heute nicht mehr zweckgemäße sowie in Teilen geschädigte Verkehrsinfrastruktur in diesem Bereich. Ziel ist die Ausgestaltung eines modernen Verkehrsraums, welcher

die Bedürfnisse des Motorisierten Individualverkehrs (MIV), des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), des Fuß- und Radverkehrs, der Barrierefreiheit sowie die Ansprüche an die Aufenthaltsqualität gerecht wird.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 480.000€. Die beantragte Zuwendung beträgt 100.800€.

- OG Mehring, Ausbau der Goldkuppstraße“:

Die Ortsgemeinde Mehring plant den Ausbau der Goldkuppstraße. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 600.000€, die Zuwendung auf 117.000€.

- OG Mehring, Ausbau der Straße „Am Rebenhang“:

Neben der Goldkuppstraße beabsichtigt die Ortsgemeinde Mehring, auch die Straße „Am Rebenhang“ auszubauen. Die Gesamtkosten betragen hier rd. 890.000€, die beantragte Zuwendung 180.000€.

Die von der Ortsgemeinde Trittenheim eingereichten Vorschläge, konnten aufgrund nicht voll ausgeschöpfter Eigenmittel der Ortsgemeinde nicht berücksichtigt werden, da hierdurch eine Förderung nahezu ausgeschlossen ist.

Dorferneuerung

Durch die Dorferneuerung wurden in den letzten Jahren folgende Projekte gefördert:

2025

  • OG Leiwen, Neugestaltung des Weinbrunnenplatzes (BA 1: Hochbaumaßnahmen), Zuwendung: 509.400€
  • OG Kenn, Fortschreibung DE-Konzept, Zuwendung steht noch aus
  • OG Fell, Dorfmoderation, Zuwendung: 13.500€

2024

  • OG Longen, Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde, Zuwendung: 10.400€

2023

  • OG Pölich, Fortschreibung DE-Konzept, 8.800€

2022

  • OG Detzem, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€
  • OG Klüsserath, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€
  • OG Leiwen, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€

2021

  • OG Ensch, Fortschreibung DE-Konzept: 9.000€
  • OG Trittenheim, Behindertengerechter Ausbau Jugendheim: 150.000€

2020

  • OG Klüsserath, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€
  • OG Ensch, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€

2019

  • OG Leiwen, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€
  • OG Fell, Platzgestaltung Pater-August-Pelzer-Platz, Zuwendung: 77.300€

Für die Dorferneuerung 2026 sind folgende Projekte geplant:

-

OG Leiwen, Neugestaltung des Weinbrunnenplatzes (Teil 2: Tiefbaumaßnahmen), Kosten: rd. 600.000€, beantragte Förderung: rd. 430.000€.

Der Weinbrunnenplatz soll zum zentralen Dorfplatz umgestaltet werden. Die Gesamtkosten hierzu betragen insgesamt ca. 1,17 Mio. €. Aufgrund der hohen Kosten wurde die Maßnahme in Abstimmung mit der ADD in zwei Förderanträge aufgeteilt. Für 2026 sollen nun die Tiefbaumaßnahmen mit rd. 600T€ Kosten beantragt werden.

-

OG Naurath, Durchführung einer Dorfmoderation, voraussichtl. Kosten: 16.650€, Förderung: 15.000€

Die Prioritäten sollen unter Berücksichtigung bisheriger Zuwendungen, der Möglichkeit weiterer Zuwendungen aus dem Topf „Regenerative Energien“ und der Notwendigkeit der Fortsetzung bereits begonnener Konzepte sowie der Finanzkraft der Ortsgemeinden für den I-Stock und die Dorferneuerung festgelegt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt für den Investitionsstock 2026 folgende Priorität:

1)

Stadt Schweich, Sanierung der ehemaligen Synagoge

2)

OG Fell, Ausbau der Straße „Im Brühl“

3)

OG Mehring, Ausbau der Straße „Am Rebenhang“

4)

OG Mehring, Ausbau der Goldkuppstraße“

Der Verbandsgemeinderat beschließt für die Dorferneuerung 2026 folgende Priorität:

1)

OG Leiwen, Neugestaltung des Weinbrunnenplatzes

2)

OG Naurath, Durchführung einer Dorfmoderation

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

5.

Sanierung Einlassbauwerke - Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept

Im Rahmen des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts der Verbandsgemeinde Schweich wurden die bestehenden kritischen Einlassbauwerke unserer Gemeinden durch das Planungsbüro Hömme erfasst und überprüft. Dabei wurden Optimierungs- und Erneuerungsvorschläge erarbeitet, um die Funktionsfähigkeit dieser Bauwerke im Ereignisfall zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Auf dieser Grundlage wurde von den Gemeinden beschlossen, die Erneuerung der Einlassbauwerke ortsgemeindeübergreifend auszuschreiben und zu sanieren.

Parallel hierzu wurde ein Förderantrag bei der SGD Nord eingereicht. Der Bewilligungsbescheid liegt nun vor und die geplanten Maßnahmen können umgesetzt werden. Die Ausschreibung wird in Abstimmung mit den Gemeinden zeitnah veröffentlicht.

Aktueller Sachstand zur Sanierung der Einlassbauwerke:

Gesamtausschreibung:

Einige Ortsgemeinden haben zusätzliche Bauwerke und Maßnahmen zur Gesamtausschreibung nachgemeldet, um Kosten zu sparen. Da die Kostenschätzungen für die Zusatzmaßnahmen nicht rechtzeitig vorlagen, konnten in den einzelnen Gemeinderäten noch keine entsprechenden Beschlüsse gefasst werden. Einige vorgesehene Bauwerke sind im Verlauf der Maßnahme entfallen und prinzipiell förderfähige Bauwerke hinzugekommen. Diese Änderungen werden mit der SGD überprüft, um sicherzustellen, dass die Ortsgemeinden die höchstmöglichen Fördermittel erhalten.

Naurath:

Das einzige zur Sanierung vorgesehene Einlassbauwerk kann nicht gefördert werden, da das Wasser in den Kanal eingeleitet wird. Nach Rücksprache mit der Ortsgemeinde wird das Einlaufrost und das Auflager nun lediglich ertüchtigt. Die Kosten sind nun geringer, als bei Herstellung eines geförderten neuen Einlassbauwerkes.

Schleich und Longen:

In Schleich und Longen wurden die Maßnahmen ursprünglich im Gemeinderat abgelehnt. Nach Zusage der finanziellen Unterstützung durch den VG-Rat hat sich Longen entschieden, die Maßnahmen nun umzusetzen. Die Ortsgemeinde Schleich hat damals die vorgesehenen Einlassbauwerke abgelehnt und andere vorgeschlagen. Hier wird derzeit noch nach einer Lösung gesucht.

Ensch:

In Ensch befindet sich oberhalb der Ortslage ein Rückhaltebecken, das seinerzeit von der Verbandsgemeinde errichtet wurde. Bei der Besichtigung wurde ergänzend eine kleinere Maßnahme zur Stabilisierung des Dammbalkens vorgeschlagen, bei der Stahlbänder zur Fixierung eingesetzt werden sollen. Zum Bauwerk selbst gehört auch eine Natursteinrinne, die das Wasser in Richtung Moseltal ableitet. Diese Rinne kolkt immer weiter aus und Steine lösen sich. Langfristig gesehen muss hier eine Sanierung erfolgen.

6.

Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich in eine Anstalt des öffentlichen Rechts

Für die Überlegungen der Verbandsgemeinde Schweich zur Bündelung der kommunalen Interessen und zur Verbesserung der strategischen Infrastrukturmaßnahmen, besonders für den Bereich Energie und Klimaschutz, kommt als Organisation eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Frage.

Aus mehreren Gründen wird dabei die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach §§ 86a und b GemO empfohlen. Die Anstalt bietet eine flexible, aufgabenorientierte und wirtschaftliche Unternehmensstruktur. Vorteilhaft ist zudem der weitreichende Gestaltungsspielraum, den eine rechtsfähige kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, im Gegensatz zu einem Eigenbetrieb, eröffnet.

Insbesondere ermöglicht die AöR neue Formen der Zusammenarbeit mit Dritten. Mit der Ermöglichung der Beteiligung von Dritten kann eine AöR die Tür zu öffentlich-privaten Partnerschaften öffnen. Private Unternehmen könnten ihre Fähigkeiten, Ressourcen und Innovationen nutzen, um den Betrieb effizienter zu gestalten. Diese Partnerschaften können in verschiedensten Formen geschehen: Von privat finanzierten Projekten bis zu gemeinsamen Unternehmen.

Weiterhin kann durch die Beteiligung Dritter Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Netzwerken entstehen. Diese können Informationsaustausch, gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder Koordination von gemeinsamen Projekten beinhalten, was die Effizienz verbessern kann. Hier ist z. B. aktuell die Beteiligung an der RTS (Regionalwerke Trier-Saarburg) zu nennen. Hier ist auch ein Vorteil, dass ein Inhouse-Geschäft bei der AöR umsetzbar ist.

In der Sitzung des Werkausschusses am 12.06.2025 wurden durch Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung ausführlich die Vor- und Nachteile einer Anstalt vorgestellt und die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

In dieser Sitzung wurde sich darauf verständigt, dass die Ausgestaltung der Satzung für die Anstalt in den Fraktionen gemeinsam mit der Werkleitung abgestimmt werden soll.

Dieser abgestimmte Satzungsentwurf wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 19.08.2025 nochmals geringfügig angepasst und dient der heutigen Sitzung als Diskussionsgrundlage.

Weiterhin hat der Werkausschuss in der genannten Sitzung einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung über die Umwandlung der Eigenbetriebe in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zum 01.01.2026 zu empfehlen.

Seitens des Verbandsgemeinderates wird gefordert, dass bis zu nächsten Sitzung die Geschäftsordnung, die Satzung und die Präambel vorzulegen sind.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat fasst folgende Beschlussfassung:

a)

Der Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Schweich wird zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt.

b)

Die Werkleitung wird ermächtigt, im Vorfeld die erforderlichen Schritte (Satzung, Um- und Anmeldungen, Vertragsanpassungen, Informationen an Kunden und Lieferanten usw.) in die Wege zu leiten.

c)

Über die Satzung soll in der Sitzung am 09.10.2025 beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7.

Kommunale Wärmeplanung

Die Vorberatung zu diesem Beschluss hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2025 stattgefunden. Die kommunale Wärmeplanung wurde einstimmig beschlossen, um den Bestandsschutz nach §5 des Wärmeplanungsgesetzes zu erhalten.

Nach §5 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) muss eine Wärmeplanung, die über die Kommunalrichtlinie gefördert wurde, bis spätestens 30.06.2026 beschlossen und veröffentlicht werden, damit diese Bestandsschutz erhält. Hierzu ist nach §13 und §23 WPG ein Beschluss der Wärmeplanung durch das nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Gremium erforderlich. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu vermitteln, ob für Sie eine zentrale oder eine dezentrale Lösung zur Wärmeversorgung kurz- oder mittelfristig in Betracht kommt.

Außerdem muss dieser Bestandsschutz rechtskräftig sein, damit die VG einen Anspruch nach § 7 des Landesgesetzes zur Ausführung der kommunalen Wärmeplanung (AGWPG) erhält. Demnach stehen planungsverantwortlichen Stellen, deren Wärmeplan für das gesamte von der planungsverantwortlichen Stelle zu beplanende Gebiet dem Bestandsschutz nach § 5 Abs. 2 WPG unterliegt, auf elektronischen Antrag über die von der zuständigen Behörde bereitgestellte IT-Fachanwendung ein einmaligen Betrag für den Wissensaufbau in Höhe von 15.290,00 € zu. Was genau unter Wissensaufbau zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht definiert. Im Rahmen des letzten landesweiten Netzwerktreffens zur kommunalen Wärmeplanung von der EA RLP äußerte sich hierzu eine Mitarbeiterin des zuständigen Referats vom MKUEM. Laut Ihrer Aussage können damit alle Maßnahmen finanziert werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung stehen. Eine Möglichkeit wäre z.B. der Aufbau eines digitalen Zwillings.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorliegende kommunale Wärmeplanung, um den Bestandsschutz nach §5 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zu erhalten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8.

Sachstand Schulbaumaßnahmen

8.1.

EFRE-Programm 2021-2027: Drohender Mittelverfall im Jahr 2025

Am 06.06.2025 erreichten uns zwei Schreiben vom MWVLW bzgl. eines drohenden Mittelverfalls der EU-Mittel unsere beiden EFRE-Projekte: Energetische Sanierung der Turnhalle der Grundschule Mehring und Energetische Sanierung Altbau der Grundschule Föhren.

Für die beiden Projekte sind für 2025 insgesamt 1.357.960 € (694.340,22 € Turnhalle Mehring; 663.619,78 € Grundschule Föhren) an EU-Mitteln vorgesehen. Die jeweiligen Förderquoten von 90% setzten sich aus 60% EU-Förderung und 30% Landesförderung zusammen. Im schlimmsten anzunehmenden Szenario würden die EU-Mittel für 2025 verfallen und müssten von der Verbandsgemeinde als Eigenmittel aufgebracht werden.

Das Land hat mitgeteilt, dass bis zum 31. Dezember 2025 noch ein Betrag in Höhe von rd. 28 Mio. € an EU-Mitteln bei der Europäischen Kommission abgerufen werden muss. Nicht abgerufene Mittel gehen dem Land endgültig verloren (sog. Mittelverfall). Das könnte wiederum für unsere Projekte bedeuten, dass Umplanungen von EU-Mitteln in Folgejahren nicht mehr wie gewohnt genehmigt werden können.

Stand jetzt sind für die Turnhalle Mehring lediglich Planungskosten von ca. 11.000 € angefallen. Für das Föhrener Projekt sind bislang keine Kosten entstanden. Für den Betrag in Höhe von 11.000 € ist nach Aussage des MKUEM kein Mittelabruf möglich, da die Summe zu gering ist und in keinem Verhältnis zum Aufwand für den Mittelabruf steht.

Die Projektlaufzeiten und Fristen gemäß den Bewilligungsbescheiden (Mehring: bautechnische Umsetzung bis 31.12.2026 und Verwendungsnachweis bis 30.06.2027; Föhren: bautechnische Umsetzung bis 15.09.2027 und Verwendungsnachweis bis 31.03.2028) bleiben unverändert.

Auf telefonische Nachfrage bei der Bewilligungsbehörde unserer beiden EFRE-Projekte, dem MKUEM, fiel die Aussage, den angekündigten drohenden Verfall der EU-Mittel für das Jahr 2025 nicht ganz so kritisch zu betrachten, wie in den Schreiben des Wirtschaftsministeriums verlautet wird. Die Empfehlung lautete abzuwarten, was passiert und im Herbst wie gewohnt einen Antrag auf Mittelübertragung ins Haushaltsjahr 2026 zu stellen. Bis dieser Mittelverfall wirklich die einzelnen Maßnahmen betreffen könnte, würde es noch einige bürokratische Hürden zu überwinden geben.

8.2.

Energetische Sanierung Schulsporthalle Mehring

Die Büros bauart4d, Beckingen (Objektplanung) und Büro Koller, Salmtal (technische Ausrüstung) befinden sich aktuell in der Ausführungsplanung. Wegen erforderlicher Detailabstimmung und fachspezifischer Anforderungen, z. B. Aufstellsituation der Wärmepumpen, Führung Lüftungsleitungen im Turnhallendach etc. befinden sich die beiden Büros in gegenseitiger Abstimmung.

Das für die Genehmigung/Nutzungsänderung der Halle als Versammlungsstätte erforderliche Brandschutzkonzept durch das Büro bauart4d ist fertiggestellt. Herr Bernarding befindet sich wegen der finalen Abstimmung und Genehmigung des Brandschutzkonzepts in konstruktivem Austausch mit der Kreisverwaltung.

Die letzten Planerbesprechungen fanden am 11.07. (ViKo) und 22.08.2025 (vor Ort) statt.

Im Ortstermin wurden offene Punkte und Details für die Lüftungs-, Heizung- und Sanitärplanungen der EFRE-Maßnahme besprochen und geklärt, auch hinsichtlich der flankierenden Maßnahmen außerhalb der EFRE-Förderung, wie z. B. Sanierung der bestehenden Duschen und WC-Anlagen, Leitungsführungen von der Wärmeerzeugung zur Abnahmestelle, die Option zum Einbau eines Behinderten-WC‘ etc.

Durch das Büro Koller wurden am 28.08.2025 erste Vorentwürfe der Haustechnikgewerke vorgelegt, welche noch final abgestimmt werden müssen.

Für die Sitzung des HFA/BA am 23.10.2025 sollen die Planungen und Kosten der EFRE-Maßnahme sowie der flankierenden Maßnahmen durch die Planer vorgestellt und beschlossen werden.

8.3.

Mobiler Klassenraum Frida-Kahlo-Schule

In der Sitzung des HFA/BA vom 30.06.2025 wurde die Auftragsvergabe zur Beschaffung und Aufstellung der Klassenraumcontainer an die Fa. HKL, Föhren vergeben. Im Rahmen der Auftragserteilung teilte die Fa. HKL mit, dass auszuführende Leistungen preislich bei der Angebotskalkulation nicht berücksichtigt waren und somit der Angebotspreis nicht auskömmlich kalkuliert war. In Abstimmung mit der Behördenleitung wurde somit dem nachfolgenden Bieter, der Fa. BHL, Trierweiler der Auftrag erteilt. Die Auftragssumme der Fa. BHL, Trierweiler liegt bei 84.269,85 € brutto (101,51%) und somit 1.255,45 € brutto höher als das Angebot der Fa. HKL mit 83.014,45 € brutto (100,00 %).

Für die Erd-/Fundamentarbeiten wurde die Bürgermeisterin laut Beschlussfassung im HFA/BA am 30.06.2025 ermächtigt, den Auftrag an die Mindestbietende Firma zu erteilen. In Abstimmung mit der Behördenleitung wurde die Fa. Marco Bauer, Gillenfeld mit den Erd-/Fundamentarbeiten beauftragt. Die Auftragssumme liegt bei 19.472,86 € brutto.

Die Ausführung der Arbeiten soll so terminiert werden, dass die Container im Zeitraum der Herbstferien vom 13. – 24.10.2025 aufgestellt werden können.

8.4.

Grundschule Föhren

Am 30.06.2025 wurden im HFA/Bauausschuss die Planungsleistungen für die EFRE Maßnahme Grundschule Föhren vergeben. Nach Ablauf der Bieterinformation am 14.07., wurden am 15.07. die beiden Büros Schuh & Weyer (Architekt) und Weber & Partner (Technische Ausrüstung) beauftragt.

Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 13.08.2025 wurden die Aufgabenstellungen durchgesprochen und festgehalten, dass die Kosten aus dem EFRE-Antrag überprüft werden und schnellstmöglich eine solide Kostenschätzung erstellt wird.

Auf Grundlage dieser Kostenschätzung sollen im Anschluss die Ausschreibungen für die Maßnahme freigegeben werden.

Für den EFRE-Antrag wurden Kosten i. H. v. 1.336.032,07 € ermittelt. Die Maßnahme wird mit 90% gefördert, dies entspricht einer Förderung i. H. v. 1.202.429,67 €. Die bewilligte Fördersumme stellt eine Förderhöchstgrenze dar, Mehrausgaben sind nicht förderfähig.

Die Maßnahme muss baulich bis zum 15.09.2027 abgeschlossen sein.

9.

Grundschule Longuich, Erweiterungsmaßnahme, Sachstand

Für die vom VG-Rat beschlossene Variante der Machbarkeitsstudie „Erweiterungsbau in aufgeständerter Bauweise mit Aufzug“ wurden die Leistungen für die Architektur, die Tragwerksplanung und die technische Ausrüstung in einem zweistufigen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Submissionstermin war am 18.03.2025.

Am 08.04.2025 hatte der HFA/BA die Auftragsvergaben der Honorarleistungen beschlossen und die Aufträge wurden am 30.04.2025 an folgende Büros erteilt:

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Objektplanung: Büro Metaform Architects, Luxemburg

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Technische Ausrüstung: Fa. Weber + Partner, Gransdorf

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Tragwerksplanung: Ingenieurbüro Brämer, Reihsner & Partner, Wittlich

Erste Abstimmungstermine mit den Büros und der Verwaltung fanden Anfang Mai sowie mit der Schulleitung Anfang Juli 2025 statt. Die Baugrunduntersuchung und der Wärmeschutznachweis wurden am 23.06.2025 beauftragt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Der weitere Projektablauf ist wie folgt geplant:

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Das Architekturbüro metaform wird seine bisher erstellten Pläne den Ingenieurbüros zur Verfügung stellen und einen Fragekatalog erstellen, damit Fragen und Wünsche aller Beteiligten erfasst werden.

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Im Entwurf der Machbarkeitsstudie war kein barrierefreies WC eingeplant. Dies darf nach heutigen Vorschriften nicht mehr fehlen und soll zusätzlich mit eingeplant werden.

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Festlegung des Grundrisses inkl. Position des barrierefreien WC

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Vorlage, Diskussion und Festlegung von Fassadenvarianten und Materialität

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Erstellung Kostenschätzung und Terminplanung

In der nächsten VG-Ratssitzung und/oder Ausschusssitzung werden die Entwurfspläne und Kostenberechnungen sowie der Bauzeitenplan vorgestellt.

Schulbauförderung:

Die Antragsfrist für das Schulbauprogramm 2026 des Landes endet am 01.10.2025. Aufgrund der Komplexität des Projekts und der gegenwärtigen Planungsphase ist es nicht möglich, den Förderantrag fristgerecht einzureichen, ohne Qualitätseinbußen in Kauf zu nehmen. Ziel sollte es sein, einen qualitativ wertigen und mit allen Beteiligten abgestimmten Erweiterungsbau zu errichten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die ADD Trier am 16.07.2025 telefonisch in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Schulbauförderung für das Schulbauprogramm 2026 nicht fristgerecht eingereicht werden kann. Der Antrag wird für das Schulbauprogramm 2027 gestellt.

Für die Berechnung der Schulbauförderung werden die schulbehördlich genehmigten 180 m² Hauptnutzfläche zugrunde gelegt. Multipliziert mit dem gültigen Kostenrichtwert (derzeit 5.003,00 €) ergeben sich zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rd. 900.500 €. Hiervon erhält der Schulträger eine 60%ige Förderung, die zum jetzigen Zeitpunkt rd. 540.000 € beträgt. Zusätzlich fallen 10% der zuwendungsfähigen Kosten als Pflichtteil des Kreises an, etwa 90.000 €. In der Machbarkeitsstudie waren Gesamtkosten von brutto 1,65 Mio. € zuzüglich weiterer Kosten für Abbruch / Rückbau / Mängelbeseitigung / Umbau / Elektro im Bestand, Klimatisierung etc. veranschlagt.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Grundschule Longuich vollständig zweizügig. Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist die 7. Klasse im Mehrzweckraum des Anbaus der Turnhalle untergebracht. Die Verbandsgemeinde Schweich hatte sich seinerzeit an den Kosten für den Anbau beteiligt, um den Mehrzweckraum als Klassen- oder Betreuungsraum nutzen zu können. Für die 8. Klasse ist bis zur Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahme eine temporäre Unterbringung zu finden. Im Gespräch waren hier bereits das Dorfgemeinschaftshaus oder der Bühnenbereich der Turnhalle. Bei einer Zweizügigkeit werden Klassen geteilt, sodass kleinere Klassengrößen (ca. 13-15 Kinder) entstehen, die in den vorgesehenen Räumlichkeiten untergebracht werden könnten.

Der Verbandsgemeinderat und die Ortsgemeinde Longuich bevorzugen das Dorfgemeinschaftshaus, welches hinsichtlich seiner Nutzbarkeit überprüft werden soll.

Die Schulleitung hat ebenfalls zugestimmt, die Planungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu überstürzen. Seitens der Ortsgemeinde Longuich wurde nochmal appelliert, dass die Büros die Planungen zügig durchführen müssen.

Es wird festgelegt, dass das Architekturbüro metaform in der nächsten HFA Sitzung den aktuellen Sachstand präsentiert und die langwierige Planungsphase erklärt.

10.

Kindertagesstätten; Übertragung von Trägerschaften

Die Übertragung von Trägerschaften der Kindertagesstätten wurde in der Vergangenheit immer mal wieder auf Kreis- und VG-Ebene, zuletzt in der Kreisgruppensitzung des Gemeinde- und Städtebundes RLP (GStB) am 11.10.2024, thematisiert.

In dieser Kreisgruppensitzung, an der auch verschiedene Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister teilgenommen hatten, hatte der zuständige Referent des GStB, Horst Meffert, in einem Vortrag die rechtlichen Grundlagen, möglichen Verfahrensweisen und Folgen erläutert.

Aktuell hat sich eine der Ortsgemeinden als Trägerin einer kommunalen Kindertagesstätte an die Verbandsgemeinde gewandt, mit dem Anliegen, diese Thematik aufzugreifen und eine mögliche Verfahrensweise darzustellen.

Die Thematik wurde in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.08.2025 nochmal aufgegriffen und mit den Ortsbürgermeisterinnen und Orts-/Stadtbürgermeistern diskutiert.

Da die große Verantwortung, die mit Führung einer Kindertagesstätte kaum mit dem Ehrenamt Ortsbürgermeister/in bewältigt werden kann, soll ein Konzept entworfen werden, wie eine mögliche Übertragung an die Verbandsgemeinde gestaltet werden kann.

Seitens des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kenn wurde vorgetragen, dass es durch den TV-Artikel „Für sieben Kinder ein Kita-Neubau?“ vom 03.09.2025 zu Unmut in der Gemeinde kam. Die im Bericht angesprochene Thematik, dass die Bedarfszahlen für die Planung von Kita-Neubauten nochmals überprüft werden sollen, obwohl diese seitens des Jugendamtes festgesetzt wurden, konnte nicht nachvollzogen werden. Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt zu analysieren und in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung im Oktober hierüber zu berichten.

11.

Vergaben im Bereich Brand- u. Katastrophenschutz

11.1.

Brandschutzbedarfsplan

Im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung des LBKG werden die kommunalen Aufgabenträger verpflichtet, einen Bedarfsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe vorzuhalten und diesen alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Dieses Projekt soll im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit allen Verbandsgemeinden des Landkreises und dem Kreis selbst durchgeführt werden. Ziel ist es, zahlreiche Synergieeffekte (z. B. Optimierung Gebietsabdeckung, Bedarfspläne aus einer „Hand“, Kostenersparnisse) einheitlich im gesamten Kreisgebiet umzusetzen. Daher wird die Kreisverwaltung Trier-Saarburg federführend die Ausschreibung sowie die Beauftragung des Projekts für alle Aufgabenträger vornehmen.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 einer gemeinsamen Ausschreibung zugestimmt. Aktuell hat der Landkreis Trier-Saarburg eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet. Neben dem vom Land zugesicherten Mehrbelastungsausgleich in Höhe von ca.17.000 € wird weitergehend geprüft, ob eine Förderung aufgrund der Interkommunalen Zusammenarbeit möglich wäre. Derzeit fehlen dazu allerdings entsprechende Zu- oder Absagen, wodurch sich die Veröffentlichung und Durchführung der Ausschreibung auf unbestimmte Zeit verzögert.

Aufgrund der ungewissen Zeitschiene hinsichtlich der Ausschreibung und der anschließenden Vergabe soll die Bürgermeisterin ermächtigt werden, den Auftrag zu erteilen. Somit wäre die Vergabe zeitlich flexibel möglich.

Der Verbandsgemeinderat erhält im Anschluss eine Information zur Vergabe.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Bürgermeisterin mit der Vergabe und Auftragserteilung des Brandschutzbedarfsplans an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

11.2.

Umstellung Atemschutztechnik

Für Teile der bisher verwendeten Atemschutzgeräte (Atemanschlüsse und Lungenautomaten) der Verbandsgemeinde Schweich wird künftig die Ersatzteilversorgung eingestellt. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Technik umzustellen und künftig mit einem Überdrucksystem zu arbeiten. Dazu müssen die o.g. Komponenten – Atemanschlüsse (Vollmasken) und Lungenautomaten ausgetauscht werden. Die Atemschutzgeräte und Pressluftflaschen bleiben erhalten. Im Rahmen der Vorstellung des Doppelhaushaltes 2025 und 2026 wurde dieses Thema in der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 24.09.2024 bereits erläutert. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Feuerwehrtechn. Gerät/ Ausrüstung – Unterhaltung Betriebs/Geschäftsausstattung) wurden hierfür jeweils 90.000 € vorgesehen. Nach Durchführung einer Ausschreibung liegen insgesamt vier Angebote vor. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma CER GmbH aus St. Ingbert mit einem Angebotspreis in Höhe von 132.691,72 € inkl. MwSt. Die Angebotsspanne reicht von 132.691,72 € bis 154.263,03 €. Die Lieferung und Zahlung ist gemäß der Haushaltsansätze auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026 je zur Hälfte aufgeteilt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Vergabe des Atemschutztechnik an die Firma CER GmbH mit einem Angebotspreis in Höhe von 132.691,72 €.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

12.

FWGH Klüsserath - Aktueller Sachstand

Die Maßnahme Umbau- und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Klüsserath steht kurz vor dem Abschluss. Bis auf kleinere Restarbeiten ist das Projekt soweit baulich abgeschlossen. Der Anbau wurde bereits vor einigen Wochen von der Feuerwehr bezogen. Die Baukostenberechnung von Juni 2023 belief sich auf ca. 630.000 € brutto. Die voraussichtliche Abrechnungssumme beträgt ca. 690.000 € brutto. Daraus resultierend ergeben sich Mehrkosten i.H.v. ca. 60.000 € brutto. Die Mehrkostenbegründungen sind der Vorlage beigefügt. Die Mehrkosten können mit den aktuell verfügbaren Haushalts- und Restmitteln aus dem Vorjahr beglichen werden. Bei der Planung der Haushaltsansätze wurden Puffer für Unvorhergesehenes und zusätzliche Mehrkosten berücksichtigt.

13.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 14.08.2025 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten, bzw. in Aussicht gestellt bekommen:

Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14.

Verschiedenes

./.

15.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 1.2 nicht öffentlich:

Veräußerung Altes Weinhaus in Schweich

Der Verbandsgemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Verkaufsvarianten der Immobilie „Altes Weinhaus zu.

TOP 2/ 2.1 nicht öffentlich

Personalangelegenheiten – Einstellung Fachinformatiker/in Systemadministration

Der Verbandsgemeinderat Schweich stimmt der im Bewerbungsverfahren ausgewählten Personalie für die Stelle „Fachinformatiker/in Systemadministration zu.

TOP 3 nicht öffentlich

Grundstücksangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt eine Erweiterung und Verlängerung eines bestehenden Erbbaurechts auf einem Grundstück in der Stadt Schweich.

TOP 4 nicht öffentlich:

Vertragsangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat Schweich stimmt einem Vertrag über Ausgleichsflächen zu, der im Zusammenhang mit dem Repowering der bestehenden 10 Windenergieanlagen des Windparks Mehring I steht.

TOP 5 nicht öffentlich

Vergabeangelegenheiten; Anschaffung von neuen Firewall-Systemen für die Verwaltung

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Erwerb des favorisierten Firewall-Systems an den wirtschaftlichsten Anbieter zu.