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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 27.11.2024

Unter dem Vorsitz vom Ersten Beigeordneten Christian Scholtes findet am 27.11.2024 im Kulturzentrum "Alte Schule", Schulstraße 17 in Mehring eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

Vor Beginn der Tagesordnung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, den TOP 3 „20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Darstellung einer Sonderbaufläche "großflächiger Einzelhandel" in Schweich; Abwägung und Feststellungsbeschluss“ und den TOP 4 „17. Änderung des Flächennutzungsplanes; Raumordnungsverfahren Gewerbe Mehringer Höhe“ zu tauschen. Weiter wird die Tagesordnung um den TOP 1 nichtöffentlich „Beauftragung Rechtsanwalt“, und den TOP 16 „Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse“ erweitert.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

1.1. Gratulation Geburtstage

Herr Erster Beigeordneter Christian Scholtes gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern, die seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Oktober Geburtstag hatten.

1.2. Jugendverkehrsschule - Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung 25.09.2024 die Errichtung des Verkehrsübungsplatzes an der Grundschule in Fell (Ergänzung der vorhandenen Fläche durch anzubauende Pflasterfläche + Markierungsarbeiten Gesamtfläche + Garage/Container + Verkehrszeichen/Lichtanlage) mit Gesamtkosten in Höhe von 60.000 Euro beschlossen.

Die in dieser Sitzung beschlossene Maßnahme beruhte unter anderem auf Einschätzungen aus dem Jahr 2021, in der man die vorhandene Parkplatzfläche als geeignet bewertet hatte.

Bei aktuellen Überprüfungen unserer Bauverwaltung zur Umsetzung der Maßnahme hat sich gezeigt, dass sich der Pflasterbelag auf der vorhandene Fläche extrem verschlechtert hat und die in dieser Fläche liegenden Entwässerungsrinnen defekt sind.

Diese vorhandene Fläche wird nunmehr aus baufachtechnischer Sicht als ungeeignet für die Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes bewertet.

Die zusätzliche Herrichtung dieser Fläche hätte hohe Mehrkosten zur Folge.

Dadurch, dass die Einrichtung des Verkehrsübungsplatzes an der Grundschule Fell wesentlich höhere Kosten verursachen wird als geplant, werden Alternativen zur Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes an anderen, zentraleren (Schul)standorten geprüft.

Damit der Verkehrsübungsplatz am Freibad in Schweich bis zu Fertigstellung eines neuen Platzes weiterhin genutzt werden kann sind, müssen die Fahrbahnmarkierungen erneuert werden (Kostenschätzung: rd. 7.000 €). Ob darüber hinaus eine mobile Toilettenkabine und eine Unterstellmöglichkeit für die Nutzung des Verkehrsübungsplatzes außerhalb der Freibad-Öffnungszeiten vorgesehen werden muss, befindet sich noch in der Abstimmung.

1.3. Ergebnisstand Kommunale Wärmeplanung

Am 13.11.2024 fand die Sitzung des Verbandsgemeinderates gemeinsam mit einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung statt.

Herr Gerdt vom beauftragten Planungsbüro PLANCON stellte die Analyse der Kommunalen Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Schweich vor.

Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates liegt die Präsentation von Herrn Gerdt zum Thema der Kommunalen Wärmeplanung sowie die Auswertung der einzelnen Ortsgemeinden mit Beurteilung der Rentierlichkeit zur Maßnahmenumsetzung.

Seitens der Verwaltung werden nunmehr die Stadt bzw. die Ortsgemeinden für das mögliche weitere Vorgehen kontaktiert.

1.4. Ehem. Grundschule Bodenländchen Vergabe Zaunbauarbeiten

Nach dem Umzug der Grundschule an den neuen Standort der Frida-Kahlo Schule häufen sich die Sachbeschädigungen im Bereich des ehem. Schulhofs und der Pausenhalle.

Um die unbefugten Zutritte und Vandalismusschäden zu verringern werden an den beiden Schulhofeinfahrten Richtung „Isselerstraße“ und neben der Turnhalle Bodenländechen Toranlagen in einer Höhe von 2 m installiert.

Durch die Verwaltung wurden für die erforderlichen Zaunbauarbeiten Angebote eingeholt. Mindestbietender ist die Fa. Gottschalk, Trier mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 5.700,10 €. Im Rahmen der Verfügungsermächtigung der Bürgermeisterin wurde der v. g. Auftrag an die Fa. Gottschalk erteilt.

1.5. Freiwillige Feuerwehr Klüsserath

Herr Erster Beigeordneter Scholtes teilt mit, dass derzeit eine Schadensersatzforderung gegenüber eine Reinigungsfirma läuft. Die zur Reinigung abgegebene Bekleidung der Freiwilligen Feuerwehr Klüsserath ist allesamt eingelaufen. Der entstandenen Schaden liegt ungefähr bei 9.500,00€.

2. Neubau Verwaltungsgebäude, Vorstellung der Entwurfsplanung Innenarchitektur

Mit Beschlussfassung vom 06.12.2023 hatte der VG-Rat beschlossen, Teile des Gebäudekomplexes „Neue Mitte Schweich“ von der Immobilienfirma IFA zu erwerben. Es handelt sich hierbei um das komplette Haus 3 sowie um Teilflächen im Haus 2. Die gesamte Nutzfläche beträgt ca. 2.555 m², einschl. Büroflächen für die Stadtverwaltung sowie die Touristinformation. Die Kosten für den Erwerb der v. g. Immobilien belaufen sich auf 12,6 Mio. € (Pauschalpreis). Zur Angebotssumme werden weitere Kosten in Höhe von rd. 1,23 Mio. € für die Innenausbauten (Innenarchitektur) hinzukommen. Einschließlich Grunderwerbssteuer und sonstigen Kosten ist von einer Gesamtsumme für die Herstellung von 14,6 Mio € auszugehen.

Die Kostengrundlage der Innenausbauten in Höhe von 1,23 Mio. € war von August 2023. Darin waren zu erwartende Baukostensteigerungen bis zur Fertigstellung für das 2. Quartal 2026 berücksichtigt. Eine verlässliche Baupreisprognose ist bis 2/2026 jedoch nicht abgebildet. Die Baupreisentwicklungen lassen weitere Steigerungen der Preisindizes verlauten. Die vorhandenen Hinweise zur Baukonjunktur versprechen ebenfalls keine Entspannung. Daher wären die Kosten der Innenausbauten aktualisiert mit rd. 1,30 Mio. € brutto anzusetzen.

Bis zur Bezugsreife der Büro- und Verwaltungseinheiten ist die Ausgestaltung der Innenräume erforderlich, hier insbesondere im Bereich der Innenarchitektur. Die Planungsleistungen der Innenarchitektur umfassen folgende Anforderungen:

funktionale Elemente, z. B. Theke Touristinformation, Theke Eingangsbereich/Info sowie Bürgerbüro und Ausgestaltung Trauraum

Raumakustik / Schallschutzmaßnahmen

Möblierung / Ausstattung (Auswahl und Platzierung, ergonomische Arbeitsplätze)

Arbeitsplatzbeleuchtung / Lichtgestaltung (direkt / indirekt)

Farbauswahl (in Abstimmung mit Raumkennzeichnung / Personenleitsysteme)

Raumkennzeichnung / Personenleitsysteme (in Abstimmung mit der Farbauswahl)

Gestaltung flexibler Arbeitsplätze (new work)

Berücksichtigung / Einbindung EDV / IT sowie haustechnische Gewerke

gestalterische Einbeziehung bestehender Balkone

Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens hatte der Haupt-, Finanz- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, das Büro Tibo Architektur, Trier zu beauftragen. Am 15.07.2024 fanden ein erster Besprechungstermin und im Anschluss weitere regelmäßige Planungsgespräche mit dem Büro Tibo statt.

Im politischen Gremium der ‚Arbeitsgruppe Rathaus‘ vom 05.09.2024 wurde die Konzeptmappe und die Vorentwurfsplanung des Büros Tibo, Trier vorgestellt. Grundsätzlich war das Gremium mit dem vorgestellten Planungskonzept der Innenarchitektur einverstanden. Angeführte Anregungen, Änderungen und Ergänzungen aus der AG Rathaus sowie anschließend aus der Arbeitsgruppe der Mitarbeiter wurden durch das Büro Tibo übernommen und eingearbeitet.

Auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung steht als nächste Leistungsphase die Ausführungsplanung an. Die Ausführungsplanung bildet dann die bindende Grundlage für die bauliche Umsetzung der Ausbauarbeiten.

Die Ausbauarbeiten teilen sich auf in die vertraglich geschuldeten Bauleistungen der Fa. IFA sowie in die zusätzlichen Innenausbauarbeiten, welche zu Lasten der VG Schweich gehen, wie z. B. Trockenbau-, Schreiner-, Innenausbau- und Elektroarbeiten etc. sowie die Möblierung und Ausstattung. Die v. g. Gewerke werden im Rahmen der Innenarchitektur durch das Büro Tibo ausgeschrieben. Die zu erwartenden Baukosten werden entsprechend fortgeschrieben.

In der Sitzung stellt Frau Tibo den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates das raumplanerische Konzept vor und beantwortet die aufgekommenen Fragen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgestellte Entwurfsplanung des Büro Tibo und gibt diese zur Umsetzung im Kostenrahmen in Höhe von 1,30 Mio. € brutto frei.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes; Raumordnungsverfahren Gewerbe Mehringer Höhe

Die Entwicklung der Gewerbefläche wurde zuletzt um die Waldflächen im Süden verkleinert. Die fachliche Einschätzung der Planer und Gutachter war hiernach, dass die naturschutzfachlichen Aspekte alle zu bewältigen sind. Lediglich der Bedarf für die restlichen knapp 60 ha wurde noch als Problem erkannt. Das Raumordnungsverfahren wurde daher bis in den Herbst ruhend gestellt, um dieses letzte Problem zu lösen.

Im Zuge der Verdichtung der gewollten Nutzung der Windenergie sollen zwei Standorte für Windenergieanlagen auf der Gemarkung Fell genutzt werden. Für vier weitere Standorte auf der Gemarkung Mehring (zwei davon auf Eigentum der Ortsgemeinde Pölich) wurde eine isolierte Positivplanung im Rahmen der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht. Diese zunehmende Verdichtung der Nutzung der Mehringer Höhe und ihres Umfeldes hat dazu geführt, sich noch stärker mit der Frage zu befassen, ob diese gewollten Nutzungen miteinander kompatibel sind. Hierzu fanden Sondierungsgespräche mit Gutachtern und Planern statt, bei denen diese Konflikte erörtert wurden. Hierbei fiel auf, dass die Kartierungen aus den Jahren 2014 und 2015, die der Gewerbeflächenplanung zugrunde liegen, nicht mehr belastbar sind. Seinerzeit war zwar ein Rotmilanbrutplatz bekannt, der jedoch zum Zeitpunkt der Untersuchungen nicht besetzt war. Aufgrund aktueller Untersuchungen sowie einer geänderten Bewertungsmethodik gibt es neue Erkenntnisse in Bezug auf den Rotmilan. Und zwar wurde jüngst festgestellt, dass Offenlandbereiche durch ein Rotmilanbrutpaar als Nahrungshabitat genutzt werden, die für die Entwicklung des Gewerbeparks vorgesehen waren. Durch die gewerbliche Nutzung der Flächen würde das Nahrungshabitat erheblich eingeschränkt werden, sodass eine Verträglichkeit mit dem Artenschutz nicht gegeben wäre. Hinzu kommen weitere Konflikte mit der Feldlerche, der Wildkatze, Fledermäusen und der Haselmaus. Diese neue wichtige Erkenntnis mit dem Rotmilankonflikt bedeutet nun eine negative naturschutzfachliche Aussage und steht im Gegensatz zu den bisherigen Erkenntnissen. Zudem steht die Entwicklung der Gewerbefläche auch der Planung zumindest einer Windenergieanlage im Weg.

Nach § 2 EEG 2023 liegen die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung in Deutschland nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Neben dem v.g. überragenden öffentlichem Interesse an der Windenergieentwicklung partizipieren unsere Gemeinden enorm an deren Wertschöpfung. Daher sollten die eingeleiteten Windkraftplanungen gesichert und zum Erfolg geführt werden. Da neben den v.g. Konflikten auch der Gewerbeflächenbedarf bisher nicht für die Fläche nachgewiesen werden kann, könnte eine weitere Verringerung der Gewerbefläche diese Konflikte lösen.

In Abstimmung mit den Gutachtern hat Herr Jestaedt eine mögliche neue Flächenabgrenzung konzipiert, die östlich entlang der Kreisstraße noch rd. 17,8 ha potentielle Bauflächen darstellt und um 13,1 ha der bereits vorhandenen Freiflächensolaranlage ergänzt werden könnte. Diese Solaranlage wurde 2008 errichtet und wird jedoch sicherlich noch ca. 10 Jahre genutzt werden.

Zu den naturschutzfachlichen Konflikten gesellt sich in diesem übrig gebliebenem Bereich auch ein verdichtetes Aufkommen von Bodendenkmälern aus der Antike bis hin in die Neuzeit (Westwall-Relikte), die alle erkundet und ggf. geschützt werden müssten.

Dass die Erschließung, und hierbei insbesondere die äußere Anbindung an Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung, erhebliche Kosten verursacht, war von Anfang an klar. Bei einer nun doch deutlich kleineren Fläche wird die finanzielle Belastung je Quadratmeter Bauland natürlich extrem steigen.

Aufgrund

1.

der neuen Erkenntnislage hinsichtlich des Schutzes des Offenlandes im Plangebiet für den vorhandenen Rotmilan und

2.

die komplexen notwendigen Ausgleichsmaßnahmen hierfür,

3.

der ungelösten externen Heranführung von Trinkwasser und Ableitung von Schmutzwasser und dessen hohen Kosten, sowie

4.

der erforderlichen aufwändigen Sondierungen der vorhandenen Bodendenkmäler

zeigt sich die Weiterverfolgung dieses Vorhabens in einem prekären Licht.

Von Anfang an war klar, dass die Entwicklung eines so großen Gewerbestandortes extreme Widerstände erfahren und zahlreiche Konflikte aufzeigen wird. Die aktuelle Erkenntnislage hat den Ältestenrat am 04. November zu der Auffassung veranlasst, dem Verbandsgemeinderat die Einstellung der Planungsverfahren vorzuschlagen.

Herr Jestaedt, der mit den Planungen beauftragt ist, erläutert den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates die Konfliktlage in der Sitzung und beantwortet die aufkommenden Fragen.

Die SPD-Fraktion unterstützt die Beendigung des Vorhabens, weist aber darauf hin, dass es auch in Zukunft wichtig sei, weitere Gewerbeflächen im Gebiet der Verbandsgemeinde Schweich zu entwickeln.

Auch die FWG-Fraktion stimmt für die Beendigung des laufenden Verfahrens. Man solle jedoch nicht nur die negativen Aspekte aus diesem Vorhaben betrachten. Die gewonnenen Erfahrungen aus diesem Projekt können richtungsweisend für weitere Vorhaben eingesetzt werden.

Die Grünen-Fraktion unterstützt ebenfalls die Beendigung des Projekts. Hier wird erneut darauf hingewiesen, dass seitens der Grünen dieses Vorhaben von Beginn an kritisch angesehen wurde. Die Planung, eine so wertvolle Naturfläche zu zerstören, sei nicht tragbar. Ebenfalls wäre die Erschließung sehr aufwendig und teuer geworden.

Die CDU-Fraktion stimmt ebenfalls für die Beendigung des Vorhabens, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin Gewerbeflächen gebraucht werden. Man muss gewährleisten, dass die Region weiterhin für Gewerbebetriebe attraktiv bleibt.

Beschluss:

Aufgrund der bestehenden Konfliktlage und der zuletzt neu erkannten Auswirkungen eines im Umfeld nistenden Rotmilanbrutpaares werden keine Erfolgsaussichten für eine wirtschaftliche Entwicklung eines Gewerbestandortes mehr erkannt. Die für diese Entwicklung eingeleiteten Verfahren werden daher beendet.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes, Darstellung einer Sonderbaufläche "großflächiger Einzelhandel" in Schweich; Abwägung und Feststellungsbeschluss

Zur Vorbereitung der Ansiedlung eines Vollsortimenters und eines Drogeriemarktes in Schweich „In den Schlimmfuhren“ soll der Flächennutzungsplan geändert und ein „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen werden. Die Stadt Schweich hat hierzu bereits das Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben. Zu Beginn der Entwicklung war noch ein zusätzlicher Non-Food-Discounter vorgesehen, auf den aber im weiteren Verfahren verzichtet werden musste.

Herr Heßer, Büro Planung1, Wittlich wurde mit der Fortschreibung des Konzeptes als auch mit den erforderlichen Leistungen zur Begleitung der erforderlichen bauleitplanerischen Verfahren von den Investoren beauftragt. Er stellt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderatest die Planung und Abwägung vor.

Am 25.08.2020 wurde zu dieser Entwicklung folgendes vom Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen:

1.

Dem Wunsch der Stadt Schweich entsprechend wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung eines „Sondergebietes großflächiger Einzelhandel“ eingeleitet.

2.

Die Verwaltung soll die erforderlichen Verfahrensschritte inkl. der Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme durchführen.

3.

Soweit in den Verfahrensschritten keine Hinweise und Stellungnahmen eingehen, die eine kommunalpolitische Abwägung im Verbandsgemeinderat erfordern, kann die Flächennutzungsplanänderung bis zum erforderlichen Feststellungsbeschluss parallel mit der von der Stadt Schweich durchzuführenden Bebauungsplanaufstellung erfolgen.

Entsprechend dieser Beschlusslage wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt. Nach Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens, welches im Januar 2024 positiv beschieden wurde, erfolgte die Offenlage zuletzt vom 07. Oktober bis 06. November 2024. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegen den Ratsmitgliedern vor. Kritische Stellungnahmen, die zu einer Änderung des Entwurfs führen, sind nicht eingegangen, so dass abschließend der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

Beschluss:

1.

Den Abwägungsempfehlungen wird gefolgt.

2.

Es wird festgestellt, dass die Planung, wie sie in der Offenlage war, nicht mehr geändert wird. (Feststellungsbeschluss)

3.

Die Verwaltung soll die Genehmigung hierzu bei der Kreisverwaltung beantragen und diese bekanntmachen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Jahresabschluss und Lagebericht 2023

5.1. Eigenbetrieb Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt zum 31.12.2023 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

34.846.575,57 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von 84.380,87 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Verlust von 37 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+8 T€) und sind 430 T€ höher als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-24 Tcbm). Durch die Erhöhung der Wasserbezugsgebühr auf 1,40 €/m³ (Vj 1,20 €/m³) ergibt sich eine Erhöhung von 296 T€ gegenüber dem Vorjahr. Der wiederkehrende Beitrag Wasser ist gestaffelt nach Zählergröße und wurde 2023 um ca. 4,2 % erhöht. Dies ergibt beim „normalen“ Wasserzähler (Zählergröße 3 bis 5 cbm in 97 % der Haushalte) einen wiederkehrenden Beitrag von 100,00 € (Vj 96,00 €). Gegenüber dem Vorjahr konnte eine Ertragssteigerung von 55 T€ verzeichnet werden. Des Weiteren wurden Entlastungsbeträge für den Strombezug von 62 T€ vereinnahmt.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 55 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr um 430 T€ gestiegen. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Die Mehraufwendungen beim Wasserbezug im Vergleich zum Vorjahr sind begründet durch gestiegene Energiekosten. Dieses zeigt sich bei den eigenen Stromaufwendungen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr um 166 T€ gestiegen. Diese werden teilweise kompensiert um die bei den Erträgen dargestellten Entlastungsbeträge von 62 T€. Bei den bezogenen Leistungen/Material haben wir ebenfalls Mehraufwendungen durch erheblich gestiegene Preise.

Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 3,40 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 2,64 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,70 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 3,06 € je m³. Da nach § 85 Abs. 3 GemO die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen, entspricht das Ergebnis der Nachkalkulation nicht den Vorschriften der GemO. Da das Entgeltsaufkommen den (veralteten) Grenzwert von 1,65 € je m³ gem. § 3 Abs. 2 KAVO deutlich überschreitet und das Jahresergebnis in der liquiditätsmäßigen Betrachtung keinen ausgabewirksamen Verlustanteil enthält, ist die Finanzierung darüber hinaus auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 34.846.575,57 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von - 84.380,87 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2023 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.2. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt zum 31.12.2023 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

71.203.502,49 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 417.854,34 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Gewinn von 170 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+214 T€) und sind 812 T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (+17 Tcbm). Durch die Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 2,60 €/m³ (Vj 2,33 €/m³) ergibt sich eine Erhöhung von 405 T€ gegenüber dem Vorjahr. Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde erhöht auf 0,39 €/qm Abflussfläche (Vj 0,37 €/qm Abflussfläche. Dadurch ergibt sich hier eine Veränderung von +91 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die Erlöse aus der Auflösung der Ertragszuschüsse erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 72 T€ im Wesentlichen durch die Übernahme der Baugebiete Bekond, „Göbelwiese“, Leiwen, „ Auf’m Flurgarten“ und Mehring, „Lehmkaul“.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 803 T€ und sind um 1.160 T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Insgesamt sind Mehraufwendungen durch gestiegene Energiekosten zu verzeichnen.

Die erhöhten Stromaufwendungen (+417 T€ zum Vj) werden teilweise kompensiert um die bei den Erträgen dargestellten Entlastungsbeträgen um 149 T€.

Für den Bau der Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Gruppenkläranlage Leiwen musste das Vererdungsbeet zurückgebaut werden. Hierfür sind unplanmäßige Kosten für die Entsorgung von 342 T€ entstanden. Da es bisher keine auffälligen Werte bei der Beprobung des Klärschlammes gab, war nicht mit diesen Entsorgungskosten zu rechnen.

Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 6,24 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Wir erteilen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Der Werkausschuss hat am 26.09.2024 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 71.203.502,49 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -417.854,34 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2023 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.3. Eigenbetrieb Bäderbetriebe

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt zum 31.12.2023 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

5.035.079,42 €

Das Jahresergebnis (im „Plan“ und im „Ist“) von 0,00 € ergibt sich aufgrund eines Verlustausgleiches (1.047.442,74 €) seitens des Einrichtungsträgers.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Der Betrieb des Erlebnisbad Schweich und Panoramabad Leiwen ist eine Dienstleistung, die nicht über die Eintrittsgelder kostendeckend bewirtschaftet werden kann. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt. Nach § 11 Abs. 7 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) sind die Verluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde (hier der Verbandsgemeinde) auszugleichen, wenn eine Verlustabdeckung auch in den nächsten Jahren nicht aus zukünftigen Gewinnen erfolgen kann. Gerade dies ist nicht möglich.

Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-17 T€). Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Bei den Benutzungsgebühren planten wir mit einem Durschnittswert der letzten drei Jahre (Corona Pandemie ausgenommen). Diese konnten bei weitem nicht erreicht werden sodass gegenüber dem Planansatz -142 T€ vereinnahmt werden konnten. Dies ist bedingt durch ein schlechtes Sommerwetter im Wirtschaftsjahr 2023. Im Wirtschaftsjahr waren ca. 50.000 Besucher weniger als im Vorjahr. Dies konnte teilweise kompensiert werden durch die erhöhten Benutzungsgebühren ab 2023 (Tagesticket 3,50 € auf 5,00 €)

Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 17 T€. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Die Mehraufwendungen bei den Bädern im Vergleich zum Vorjahr sind begründet durch gestiegene Energiekosten. Dieses zeigt sich bei den eigenen Stromaufwendungen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr um 139 T€ gestiegen. Diese werden kompensiert um die bei den Erträgen dargestellten Entlastungsbeträge von 31 T€. Bei den bezogenen Leistungen/Material haben wir ebenfalls Mehraufwendungen durch erheblich gestiegene Preise.

Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 92 T€ gesunken. Hier reduzierte sich die Anzahl der Fachkräfte auf 3 (Vj. 4). Bedingt durch das schlechte Sommerwetter wurden ebenfalls weniger Aushilfen benötigt.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 0,499 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“

Der Werkausschuss hat am 26.09.2024 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 5.035.079,42 € ab. Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich beträgt -1.047.442,74 €. Der Verlustausgleich erfolgt durch den Einrichtungsträger Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2023 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.4. Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt zum 31.12.2023 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

550.005,17 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von 85.247,90 € zu verzeichnen.

Im Wesentlichen ergibt sich der Jahresverlust aus der Studie für die Ermittlung des Photovoltaik-Potentials und der Eigenstromversorgung der Verbandsgemeinde.

Auf die Beauftragung eines Abschlussprüfers wurde verzichtet, da Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1 Mio. € jährlich betragen, von der Prüfung befreit sind. (Landesverordnung über die Prüfung von kommunaler Einrichtungen: § 1 Nr. 2).

Der Werkausschuss hat am 26.09.2024 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 550.005,17 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -85.247,90 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Dem VG-Rat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2023 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Bestellung von einem Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2024 Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Für Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1.000.000 € jährlich betragen oder deren Tätigkeitsbereich weniger als 5.000 Einwohner umfasst, besteht eine Befreiung von der Prüfungspflicht. Aus diesem Grunde wurde bisher auf eine Beauftragung beim Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz verzichtet.

Da in 2024 mit dem Bau der Photovoltaikanlage auf der Gruppenkläranlage Leiwen das erste Projekt fertiggestellt wird, sollte jetzt erstmals die Entscheidung über die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2024 getroffen werden.

Hierzu wurden 2 Angebote eingereicht: Die Preisspanne lag zwischen 3.200,00 € und 6.750,00 € netto.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde abgegeben von:

Dornbach GmbH, Koblenz 3.200,00 € netto

Der Werkausschuss hat am 26.09.2024 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Der Prüfauftrag für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Energie und Klimaschutz für das Wirtschaftsjahr 2024 wird an Dornbach GmbH, Koblenz vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Geschäftsbericht 2023 der Tourist-Information Römische Weinstraße

Der Geschäftsführer der Tourist-Information Römischen Weinstraße stellt den Geschäftsbericht für das Jahr 2023 dem Verbandsgemeinderat vor:

Die Entwicklung der Gäste- und Übernachtungszahlen in der VG von 1987 – 2023, die Entwicklung der Übernachtungsgäste in der VG Schweich von 2000 - 2023, die Gäste- und Übernachtungszahlen im Landkreis Trier-Saarburg seit 1987, die Prospektanfragen von 1999 – 2023, die Entwicklung der Buchungen über das Reservierungssystem sowie die Entwicklung der Umsätze bei den Pauschalangeboten wurden den Ratsmitgliedern aufgeführt.

Weiter wurde über das neue Konzept für die Ausführung des Festes der Römischen Weinstraße informiert. Aufgrund drastischer Preissteigerungen und abnehmender Akzeptanz der anliegenden Wohnungsinhaber wurde eine Neugestaltung des Festes angestrebt.

8. Wirtschaftsplan 2025 der Tourist-Information Römische Weinstraße

Dem Verbandsgemeinderat wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 vorgelegt. Zur Erledigung der Aufgaben der Touristinformation Römische Weinstraße benötigt der Verein Römische Weinstraße von der Verbandsgemeinde Schweich einen Zuschuss in Höhe von 252.035 €

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 der Tourist-Information Römischen Weinstraße zu und stellt das ausgewiesene Defizit in Höhe von 252.035 € dem Verein zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Vergabe: Altes Weinhaus Unterhaltungsarbeiten, Malerarbeiten Außenfassade

An der Außenfassade am Alten Weinhaus Schweich müssen Unterhaltungsarbeiten ausgeführt werden. Insbesondere an der Giebelseite Richtung Brückenstraße sind Putz- und Malerarbeiten erforderlich. An der besagten Giebelseite hat sich auf einer Fläche von ca. 3 x 3 m der Armierungsputz vom Untergrund gelöst und wölbt sich bereits nach vorne. Hier besteht unter Umständen die Gefahr, das sich diese Putzstelle weiter löst und abbricht. Neben dieser Putzfehlstelle muss insbesondere der Giebel mit einem Überholungsanstrich versehen werden. Hierbei handelt es sich um eine Fläche von ca. 100 m².

Die restliche Gebäudefassade hat keine wesentlichen Mängel. Lediglich der Farbanstrich könnte erneuert werden. Zudem müssten die Holzsprossenfenster gestrichen werden.

Die Fläche der gesamten Fassade (einschl. Giebel) beträgt ca. 530 m². Der letzte Fassadenanstrich erfolgte im Jahr 2009.

Im Rahmen einer Preisanfrage/freihändigen Vergabe werden/wurden die Putz-/Malerarbeiten in zwei Losen ausgeschrieben (Los 1: Giebelfläche/Los 2: restliche Fassadenfläche), mit dem Hinweis, dass sich der Auftraggeber eine losweise Vergabe vorbehält.

Kostenschätzung Los 1 (Giebel):

10.000 € Bruttogesamtkosten

Kostenschätzung Los 2

(restliche Fassade):

25.000 € Bruttogesamtkosten

Hinsichtlich der beabsichtigten Veräußerung des Gebäudes wäre weiterhin zu beraten, ob lediglich die Putz-/Malerarbeiten am Giebel ausgeführt werden sollen oder ob das gesamte Gebäude nochmals malerseitig überarbeitet werden soll. Es soll geprüft werden, ob für die geplanten Arbeiten mögliche Zuschüsse beantragt werden können.

Die denkmalrechtliche Genehmigung über die beabsichtigten Putz-/Malerarbeiten seitens der unteren Denkmalpflege der Kreisverwaltung Trier-Saarburg liegt vor.

Beschluss:

Der Rat beschließt die Putz- und Malerarbeiten für das gesamte Gebäude auszuführen, die entsprechende Ausschreibung/Angebotseinholung über die Verwaltung zu veranlassen und die Bürgermeisterin mit der Auftragsvergabe zu ermächtigen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10. Sanierung Einlassbauwerke, Unterstützung stark belasteter Gemeinden

Nachdem die Maßnahmen mit den Gemeinden abgestimmt waren, wurde die Förderung in Höhe von 60 % beim Land beantragt. Das Büro Hömme bereitet derzeit die Ausschreibungsunterlagen vor, so dass nach Vorlage der Bewilligung die Maßnahmen ausgeschrieben werden können. Ein Mitarbeiter des Büros stellt den Ratsmitgliedern den aktuellen Stand vor.

Die Eigenanteile der Gemeinden bei der Sanierung der Einlassbauwerke wurden in zusammengestellt und ergänzend ermittelt, wie hoch die Belastung je Einwohner ist. Zusätzlich wurde ermittelt, wie hoch der Betrag je Gemeinde ist, der eine Belastung von 15 €/Einwohner übersteigt. Die ermittelten Beträge würden eine Entlastung der Gemeinden Detzem, Fell, Leiwen, Longen, Pölich, Riol und Schleich im Umfang von rd. 69.000 € bedeuten.

Von den rd. 120.000 €, die die VG aus den 15 % der Regenerativen Pachteinnahmen vereinnahmt, sollen grundsätzlich rd. 50.000 € für touristische Maßnahmen zur Verfügung stehen. Der Rest von rd. 70.000 € würde die v.g. Entlastung der Gemeinden bei der Hochwasservorsorge in etwa decken, ohne diese Kosten über die VG-Umlage zu finanzieren.

Hinweis:

In der den Ratsmitgliedern vorliegenden Tabelle sind diejenigen Einlassbauwerke kostenmäßig erfasst, die sich anhand der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte dargestellt haben. Im Nachgang zu den einzelnen Beschlüssen der Gemeinden (Umbau der Einlassbauwerke), haben einige Gemeinden noch zusätzliche Bauwerke gemeldet, die aus deren Sicht potentielle Gefahrenpunkte darstellen. Die Kosten der Bauwerke wurden vor Beginn der Planung geschätzt. Hier kann es Schwankungen geben, wobei die grobe Richtung der Baukosten plausibel ist. Erst nach der Bauumsetzung werden die Baukosten festgestellt und erst dann kann der Eigenanteil pro Gemeinde exakt benannt werden.

In der gemeinsamen Sitzung mit den Ortsbürgermeistern am 13.11. wurde der Vorschlag bereits angesprochen.

Beschluss:

Die mit der Sanierung der Einlassbauwerke stark belasteten Gemeinden werden aus Mitteln des „Solidarfond Regenerative Energien“ entlastet. Bei Ihnen wird vorbehaltlich des Ergebnisses der Ausschreibung der Eigenanteil, der über 15 €/Einwohner liegt, von der Verbandsgemeinde übernommen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

11. Vergabe einer Studie zur Hochwasservorsorge an Gewässern auf der Gemarkung Schleich

Auf der Gemarkung Schleich kommt es bei Starkregen immer wieder zu starkem Geschiebetransport im Gewässer. Die Einlassbauwerke sollten das ankommende Wasser eigentlich fassen können, sind aber durch den massiven Geschiebetransport schnell zusedimentiert. In der Folge läuft das Wasser wild ab und verursacht Schäden. Die Studie soll aufzeigen, wie der Geschiebetransport gestoppt werden kann.

Den Ratsmitgliedern liegt ein Angebot des Büros Hömme vom 12.11.2024 zur Erstellung einer Studie vor.

Beschluss:

Die angebotene Machbarkeitsstudie wird dem Büro Hömme für 5.000 € netto (inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer 6.366,50 €) in Auftrag gegeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

12. Förderung „Kommunales Energiemanagement“

Der Klimawandel schreitet auch in Rheinland-Pfalz weiter voran. Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurde im Landesklimaschutzgesetz („Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes“ (Landesklimaschutzgesetz - LKSG - 23. August 2014) die Erstellung und Aktualisierung eines Landesklimaschutzkonzeptes festgehalten. Darin wird kommunales Energiemanagement als eine wichtige Maßnahme und Ausgangspunkt für sämtliche Energiewende-Maßnahmen innerhalb der Kommunen beschrieben.

Außerdem ist im Landesklimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 festgelegt. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Zieles ist wiederum die Einführung eines kommunalen Energiemanagements.

Im Jahre 2023 beschloss die Verbandsgemeinde Schweich die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes welches über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefordert wird. Die Position des Energiemanagers ist unter „Kommunales Energiemanagement“ SÜ3 Bestandteil des beschlossenen „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ der Verbandsgemeinde Schweich.

Das kommunale Energiemanagement soll die Gebäudebereiche Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Feuerwehrhäuser und relevante Verwaltungsgebäude beinhalten. Die ausgewählten Liegenschaften bilden etwa 80 % des Wärmeverbrauchs aller kommunalen Liegenschaften ab.

Es wurde ein Förderantrag beim Bundesministerium Wirtschaft und Klimaschutz zur „Implementierung eines Energiemanagers“ am 9.10.2024 eingereicht bevor das Förderprogramm gestoppt wurde. Das bedeutet dass grundsätzlich eine Förderung für die Verbandsgemeinde Schweich der Stelle möglich ist, wenn ein Beschluss zur Einstellung des Energiemanagers gefasst wird.

Aufgabenschwerpunkte:

Es soll eine neue Personalstelle "Energiemanager*in" (50%-100%) geschaffen werden den energierelevanten Themen bearbeitet. Weiter soll zur Beratung und Hilfestellung der Implementierung ein externer Dienstleister beauftragt werden.

Um das Verbrauchscontrolling und die Maßnahmenplanung zu unterstützen, soll ein digitaler Messstellenbetrieb in ausgewählten Liegenschaften eingeführt werden. Dabei sind insbesondere die verbrauchsintensiven Liegenschaften, wie Schulen oder Kindertagesstätten auszurüsten. Die Hardware soll aus Messtechnik, Sensoren und Gateways bestehen, die in 5- bis 15-Minuten-Intervallen Daten sammeln und über eine Software visualisieren. Dafür ist ebenfalls ein Messstellenkonzept notwendig. Die Software soll die Daten nutzerfreundlich darstellen und eine Alarmfunktion beinhalten.

Personalstelle Energiemanager:

Laufzeit Förderung:

3 Jahre

Kosten Vollzeit:

die Stelle ist bis Entgeltgruppe 11 förderfähig.

Empfehlungsvorschlag:

Entgeltgruppe 10

Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement. Fördersatz 70% für 36 Monate.

Beschluss:

Die Verbandsgemeinde Schweich beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.

Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Rat regelmäßig zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 11 Enthaltungen: 2

13. Erweiterungsmaßnahme Grundschule Longuich; Vergabegremium

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 beschlossen, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Architekten- und Fachplanungsleistungen zur Erweiterung der Grundschule Longuich gemäß der in der Sitzung vorgestellten Variante I (Aufgeständerte Bauweise mit Aufzug) zu beauftragen.

Die erforderlichen Honorarleistungen der Architektur, der Tragwerksplanung sowie der technischen Ausstattung werden zurzeit durch die zentrale Vergabestelle der VGV Schweich in einem zweistufigen Verfahren europaweit ausgeschrieben.

In der 1. Stufe können bis zum 17.12.2024 Teilnahmeanträge der interessierten Büros eingereicht werden. Zur Auswertung dieses Teilnahmewettbewerbs wird die Bildung eines Vergabegremiums erforderlich, sofern mehr als fünf Teilnahmeanträge eingehen.

Die Verwaltung schlägt als Vergabegremium den Ältestenrat vor.

In der 2. Stufe werden maximal fünf Büros mit der besten Bewertung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotsauswertung erfolgt dann wiederum über die zentrale Vergabestelle anhand einer festgelegten Wertungsmatrix mit entsprechender Punktevergabe.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat benennt den Ältestenrat als Vergabegremium zur Auswertung der Teilnahmeanträge.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 11.11.2024 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:

Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

15. Verschiedenes

./.

16. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 1 nicht öffentlich:

Beauftragung Rechtsanwalt:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beauftragung eines Rechtsanwalts für ein angestrebtes Klageverfahren gegen das Planfeststellungsverfahren Moselbrücke Schweich zu.