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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR am 07.01.2026

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Ensch findet am 07.01.2026 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Konstituierung Verwaltungsrat

1.1.

Verpflichtung der Mitglieder des Verwaltungsrates

Gemäß § 4 der Anstaltssatzung sind die Organe der AöR der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Mitglieder der Organe sind zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens verpflichtet. Die Pflicht besteht für die Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden aus der AöR fort. Nach einer Belehrung über die Rechte und Pflichten wurden die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden durch die Vorsitzende verpflichtet.

1.2.

Zustimmung zur Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

Gemäß § 6 Abs. 6 der Anstaltsordnung gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung enthält neben der Anstaltssatzung die für die Tätigkeit des Verwaltungsrates maßgebenden Ordnungsvorschriften.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2.

Bestellung des Vorstandes

Gemäß § 7 Abs. 2, Buchst. i) der Anstaltssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands.

In Bezug auf die Zusammensetzung des Vorstandes, wird vorgeschlagen, dass der Vorstand aus dem Vorstandsvorsitzenden Harald Guggenmos, dem kaufmännischen Vorstand Nicolas Hayer und dem technischen Vorstand Jannik Schmitt bestehen soll.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.10.2025 bereits die nach § 7 Abs. 3, Buchst. h) notwendige Zustimmung zur vorgeschlagenen Besetzung des Vorstands gegeben.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stimmt der vorgeschlagenen Besetzung des Vorstandes zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3.

Mitteilungen

Die Vorsitzende und die Werkleitung geben folgende Mitteilungen:

a)

Der Vorstandsvorsitzender Harald Guggenmos gibt einen Überblick über die bereits begonnen oder weitergeführten Baumaßnahmen in den Ortsgemeinden und der Stadt Schweich. Dies sind:

b)

Bekond: Am Weiher (Planung)

c)

Detzem: Innensanierung alter Kanäle (Thörnicher Str.) (im Bau)

d)

Föhren: Hohlweg (im Bau), Klosterareal (im Bau), verkehrsdämpfende Maßnahme (im Bau)

e)

Köwerich: Beethovenstraße (Im Bau)

f)

Leiwen: Ausoniusstraße/Gerbergasse (Planung)

g)

Longuich: Tränkgasse (Planung)

h)

Mehring Goldkuppstraße/Im Ganggarten (Planung)

i)

Riol: Moselstraße/Hauptstraße (Planung)

j)

Schweich: Mathenstr. (im Bau), NBG Schaumbach (Abnahme erfolgt)

k)

Trittenheim: Innensanierung alter Kanäle (Sammler Moselvorland) (im Bau)

4.

Wirtschaftsplan 2026 der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR

4.1.

Wirtschaftsplan Betriebszweig Abwasser

- Erfolgsplan -

Der Erfolgsplan 2026 berücksichtigt die erwarteten Kostensteigerungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Um die finanzielle Stabilität der Betriebszweige nachhaltig sicherzustellen, ist auch für das Wirtschaftsjahr 2026 eine Anpassung der laufenden Entgelte erforderlich.

Die geplante Entgelterhöhung soll dazu beitragen, die laufenden betrieblichen Aufwendungen zu decken, notwendigen Ersatzinvestitionen Rechnung zu tragen und eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu erwirtschaften. Nach § 8 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz ist bei der Gebührenkalkulation neben den Zinsen für Fremdkapital auch eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals anzusetzen.

Im Folgenden wird die Entwicklung der Zahlen dargestellt.

Dies führt zu folgender Entgeltanpassung:

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan 2026 wird im Vergleich zu 2025 voraussichtlich eine moderate Steigerung aufweisen. Steigende Personal-, Instandhaltungs- und Fremdkapitalkosten führen zu einem erhöhten Aufwandsvolumen, das durch entsprechende Anpassungen der Umsatzerlöse aufzufangen ist. Ziel ist es, auch im Wirtschaftsjahr 2026 ein ausgeglichenes Ergebnis unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung zu erzielen.

Über die reine Ausgabendeckung hinaus (nach Abzug von Tilgungen, aufgelösten Ertragszuschüssen u. evtl. Jahresverlusten) werden nach dem Wirtschaftsplan 2026 1.464.000 € erwirtschaftet, die zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden.

- Vermögensplan -

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 9.131.000,- € veranschlagt. Sie verteilen sich wie folgt:

  • Investitionen = 6.865.000,- €
  • Auflösung Ertragszuschüsse = 1.400.000,- €
  • planmäßige Tilgungen = 1.260.000,- €
  • ./. Jahresgewinn +394.000,- €

Der größte Teil der Investitionen entfällt wiederum auf die Ortsnetze.

4.225.000,- € sind vorgesehen, um in den Ortslagen Leitungen zu erneuern bzw. Teilbereiche neu zu erschließen. Die vom Umfang her größten Maßnahmen im Bereich der Ortsnetze sind im Jahr 2026:

  • Entwässerung Bekond, Am Weiher
  • Entwässerung Kenn, Kenner Ley
  • Entwässerung Leiwen, Ausoniusstraße, Gerbergasse
  • Entwässerung Mehring, Am Rebenhang
  • Entwässerung Mehring, Goldkuppstr.
  • Entwässerung Riol, Mosel- und Hauptstr.

Hieraus ist ersichtlich, dass der größte Teil der investiven Maßnahmen in Relation zu den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen steht.

Finanziert werden die Investitionen durch Beiträge u. Kostenerstattungen der Anschlussnehmer (Ertragszuschüsse), Abschreibungen und Kredite. Durch die Tatsache, dass die Erstausstattung beim Betriebszweig Abwasserwerk abgeschlossen ist und somit aufgrund des immer noch niedrigen Entgeltbedarfes für den Ausbau keine Landesmittel mehr zur Verfügung gestellt werden, steigen durch die hohen Investitionstätigkeiten - zumeist als Folge gemeinsamer Maßnahmen mit den Ortsgemeinden - die Aufwendungen für Zinsbelastungen und für die mit den Investitionen einher gehenden Abschreibungen.

Somit sind zusätzliche Kreditaufnahmen bei gegebener Bautätigkeit auch 2026 nicht zu vermeiden, da vollumfängliche Finanzierung der Investitionen aus eigener Mittelerwirtschaftung nicht möglich ist.

Der Kreditbedarf ist mit 4.376.000 € ausgewiesen. Dieser fällt jedoch in dieser Höhe tatsächlich nur an, wenn alle veranschlagten Maßnahmen 2026 vollumfänglich ausgeführt werden, was aufgrund der Abhängigkeit mit den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen nicht zu erwarten ist.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt den Wirtschaftsplan 2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4.2.

Wirtschaftsplan Betriebszweig Wasser

- Erfolgsplan -

Der Erfolgsplan 2026 berücksichtigt die erwarteten Kostensteigerungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Um die finanzielle Stabilität der Betriebszweige nachhaltig sicherzustellen, ist auch für das Wirtschaftsjahr 2026 eine Anpassung der laufenden Entgelte erforderlich.

Die geplante Entgelterhöhung soll dazu beitragen, die laufenden betrieblichen Aufwendungen zu decken, notwendigen Ersatzinvestitionen Rechnung zu tragen und eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zu erwirtschaften. Nach § 8 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz ist bei der Gebührenkalkulation neben den Zinsen für Fremdkapital auch eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals anzusetzen.

Im Folgenden wird die Entwicklung der Zahlen dargestellt.

Betriebszweig Wasserversorgung

Dies führt zu folgender Entgeltanpassung:

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan 2026 wird im Vergleich zu 2025 voraussichtlich eine moderate Steigerung aufweisen. Steigende Personal-, Instandhaltungs- und Fremdkapitalkosten führen zu einem erhöhten Aufwandsvolumen, das durch entsprechende Anpassungen der Umsatzerlöse aufzufangen ist. Ziel ist es, auch im Wirtschaftsjahr 2026 ein ausgeglichenes Ergebnis unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung zu erzielen.

Über die reine Ausgabendeckung hinaus (nach Abzug von Tilgungen, aufgelösten Ertragszuschüssen u. evtl. Jahresverlusten) werden nach dem Wirtschaftsplan 2026 1.178.100 € erwirtschaftet, die zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden.

- Vermögensplan -

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 4.703.900,- € veranschlagt. Sie verteilen sich wie folgt:

  • Investitionen = 3.972.000,- €
  • Auflösung Ertragszuschüsse = 340.000,- €
  • planmäßige Tilgungen = 655.000,- €
  • ./. Jahresgewinn +263.100,- €

Der größte Teil der Investitionen entfällt wiederum auf die Ortsnetze.

2.275.000,- € sind vorgesehen, um in den Ortslagen Leitungen zu erneuern bzw. Teilbereiche neu zu erschließen. Die vom Umfang her größten Maßnahmen im Bereich der Ortsnetze sind im Jahr 2026:

  • Wasserleitung Bekond, Am Weiher
  • Wasserleitung Kenn, Kenner Ley
  • Wasserleitung Leiwen, Ausoniusstraße, Gerbergasse
  • Wasserleitung Mehring, Am Rebenhang
  • Wasserleitung Mehring, Goldkuppstr.
  • Wasserleitung Riol, Mosel- und Hauptstr.

Hieraus ist ersichtlich, dass der größte Teil der investiven Maßnahmen in Relation zu den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen steht.

Finanziert werden die Investitionen durch Beiträge u. Kostenerstattungen der Anschlussnehmer (Ertragszuschüsse), Abschreibungen und Kredite. Durch die Tatsache, dass die Erstausstattung im Betriebszweig Wasserwerk abgeschlossen ist und somit aufgrund des immer noch niedrigen Entgeltbedarfes für den Ausbau keine Landesmittel mehr zur Verfügung gestellt werden, steigen durch die hohen Investitionstätigkeiten - zumeist als Folge gemeinsamer Maßnahmen mit den Ortsgemeinden - die Aufwendungen für Zinsbelastungen und für die mit den Investitionen einher gehenden Abschreibungen.

Somit sind zusätzliche Kreditaufnahmen bei gegebener Bautätigkeit auch 2026 nicht zu vermeiden, da vollumfängliche Finanzierung der Investitionen aus eigener Mittelerwirtschaftung nicht möglich ist.

Der Kreditbedarf ist mit 2.433.900 € ausgewiesen. Dieser fällt jedoch in dieser Höhe tatsächlich nur an, wenn alle veranschlagten Maßnahmen 2026 vollumfänglich ausgeführt werden, was aufgrund der Abhängigkeit mit den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen nicht zu erwarten ist.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt dem Wirtschaftsplan 2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4.3.

Wirtschaftsplan Betriebszweig Bäder

-Erfolgsplan-

Da ein kostendeckender Betrieb der beiden Freibäder in Schweich und Leiwen bei gegebener Tarifstruktur nicht möglich ist, erstattet die Verbandsgemeinde dem Betriebszweig den Jahresverlust in Form eines Verlustausgleiches. Unter dieser Prämisse betragen die Gesamtsummen des Erfolgsplanes:

Erträge 1.740.400 €

Aufwendungen 1.740.400 €

Die Kostenerstattung der Verbandsgemeinde 2026 beträgt 1.314.400 €

- Vermögensplan-

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 1.609.000,00 € veranschlagt. Sie verteilen sich wie folgt:

  • Investitionen 1.250.000 €
  • Auflösung Ertragszuschüsse 95.000 €
  • Verbindlichkeiten Verrechnungskonto 70.000 €
  • Planmäßige Tilgung 194.000 €

Finanziert werden die Investitionen durch Abschreibungen und Kreditaufnahme.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt den Wirtschaftsplan 2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4.4.

Wirtschaftsplan Betriebszweig Energie und Klimaschutz

-Erfolgsplan-

Für das Wirtschafsjahr 2026 soll die Aufgabe der Energieversorgung weiterhin vorangetrieben werden. Dieses aus dem Hintergrund der aktuell ungewissen Marktlage des Energiemarktes.

Die ersten Projekte können abgeschlossen werden, sodass Erträge aus dem Stromverkauf/Stromeinspeisung generiert werden können.

Die Organisation des Strombezugs für alle Abnahmestellen der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR und der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich erfolgt über den Bilanzkreis.

Für das Vorantreiben der Maßnahmen sind im Voraus vielfältige Planungen (z. B. Vergaberecht, Potenzielle Flächen) erforderlich, sodass 0,3 Stellen im Stellenplan für 2026 eingeplant sind. Ab dem Jahr 2026 übernimmt ein Elektromeister die Projektleitung im Bereich Elektrotechnik für die Geschäftsbereiche Energie und Klimaschutz, Abwasserwerk, Wasserwerk sowie Bäder. Dadurch können Synergieeffekte zwischen den Bereichen genutzt werden (1,0 Stellen).

Unter dieser Prämisse betragen die Gesamtsummen des Erfolgsplanes:

Erträge

1.037.000 €

Aufwendungen

1.032.000 €

Jahresergebnis

+5.000 €

-Vermögensplan-

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 1.557.000 € veranschlagt.

Projekte für 2026 sind insbesondere die Beteiligung an den Regionalwerken Trier-Saarburg (RTS) AöR, Installation einer PV-Anlage auf der Gruppenkläranlage Riol (Inbetriebnahme Frühjahr 2026). Des Weiteren wird der Batteriespeicher in Betrieb gehen.

Finanziert werden diese Investitionen zunächst durch Kreditaufnahmen.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt den Wirtschaftsplan 2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5.

Festsetzung der Entgelte für die Wasserversorgung und für die Abwasserbeseitigung

Unter Zugrundelegung der im Wirtschaftsplan dargestellten Erträge und Aufwendungen werden für das Wirtschaftsjahr 2026 die nachstehenden Entgelte festgelegt.

Gemäß § 7 Absatz 3 Buchstabe g) der Satzung bedarf die Festsetzung der von der AöR zu erhebenden, allgemein geltenden Entgelten der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 der Festsetzung der Entgelte zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt die Entgeltsätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt:

WASSERVERSORGUNG

1.1 Laufende Entgelte (§§ 11 ff. Entgeltsatzung Wasserversorgung)

a) Wasserbezugsgebühren

b) Wiederkehrender Beitrag

gestaffelt nach Zählergröße-

ohne gesetzl. MwSt.

mit gesetzl.

MwSt. 7 %)

a) 3 bis 5 cbm (Q 3= 4)

120,00 €

128,40 €

b) 7 bis 10 cbm (Q 3 = 10)

288,00 €

308,16 €

c) bis 20 cbm (Q 3 = 16)

730,00 €

781,10 €

d) Großwasserzähler DN 50 (Q 3 = 25)

1.433,00 €

1.533,31 €

e) Großwasserzähler DN 80 (Q 3 = 63)

2.136,00 €

2.285,52 €

f) Verbundzähler DN 50 (Q 3 = 25)

1.862,00 €

1.992,34 €

g) Verbundzähler DN 80 (Q 3 = 63)

2.670,00 €

2.856,90 €

h) Verbundzähler DN 100 (Q 3 = 100)

3.258,00 €

3.486,06 €

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 12 ESW) werden erhoben.

a) Wasserbezugsgebühr:

65%

b) Wiederkehrender Beitrag Wasser

35 %

1.2 Durchschnittssatz für einmalige Beiträge (§§ 2 ff. ESW)

Der Durchschnittssatz beträgt:

ohne gesetzl. MwSt.

6,76 €/ qm

gewichteter Grundstücksfläche

(mit gesetzl. MwSt. 7 %)

7,23 €/ qm

gewichteter Grundstücksfläche

Die Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte für die öffentliche Wasserversorgung werden auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und der für das Jahr 2026 gültigen Entgeltsätze erhoben.

ABWASSERBESEITIGUNG

1.1 Laufende Entgelte (§§ 12 ff. Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA)

a) Gebühr für Schmutzwasserbeseitigung einschl. Abwasserabgabe

3,18 €/cbm Abwassermenge

(Dies entspricht 2,86 €/cbm entnommene Wassermenge)

b) Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben

22,20 €/cbm Fäkalschlamm

c) Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen

in Höhe des tatsächlichen Aufwandes

d) Abwasserabgabe für Kleineinleiter (§ 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 4 AbwAG)

17,90 € je Einwohner und Jahr

d) Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung (§§ 13 ff. ESA)

0,46 €/qm Abflussfläche

Von den entgeltsfähigen Kosten (§ 12 ESA) werden erhoben.

a) Schmutzwasser:

100 % Schmutzwassergebühr

b) Niederschlagswasser

100 % Wiederkehrender Beitrag

1.2 Durchschnittssätze für einmalige Beiträge (§§ 2 ff. ESA)

Der Durchschnittssatz beträgt:

a) Schmutzwasserbeitrag 9,22 €/qm gewichtete Grundstücksfläche

b) Niederschlagswasserbeitrag 37,62 €/qm Abflussfläche

1.3 Kosten für Straßenentwässerung

– laufende Kosten der Ortsgemeinden an den Straßenkanälen-

Der von den Ortsgemeinden als Träger der Straßenbaulast zu zahlende Kostenanteil zur Abgeltung der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird auf 0,62 € je qm Straßenfläche festgesetzt.

1.4 Kosten für Straßenentwässerung

- Investitionskostenanteil der Ortsgemeinden an den Straßenkanälen-

Der von den Ortsgemeinden als Träger der Straßenbaulast zu zahlende Investitionskostenanteil an der Leitung in der Straße wird auf einen Durchschnittssatz wie folgt festgesetzt:

a) bei offener Bauweise 254,83 € je lfdm entwässerter Straße

b) bei geschlossener Bauweise 119,09 € je lfdm entwässerter Straße

1.5 Eine Weinbauzusatzgebühr wird nicht erhoben.

Die Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung werden auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und der für das Jahr 2026 gültigen Entgeltsätze erhoben

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6.

Beitritt der Verbandsgmeindewerke Schweich AöR in die Regionalwerke Trier-Saarburg (RTS-AöR)

Zu diesem Tagesordnungspunkte begrüßt die Vorsitzende die beiden Vorstände der RTS AöR Herrn Müller und Herrn Rauen.

Die Regionalwerke Trier-Saarburg AöR (RTS AöR) wurden von den Stadtwerken Trier AöR (SWT) und dem Landkreis Trier-Saarburg gegründet. Ziel der RTS AöR ist die Bündelung von Ressourcen und die gemeinsame Umsetzung regionaler Energie- und Infrastrukturprojekte. Die RTS AöR zeichnet sich durch eine solide Kapitalstruktur sowie eine stabile Ertragslage aus. Diese positive Entwicklung belegt, dass die RTS AöR ihre Aufgaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung effizient und verantwortungsbewusst erfüllt.

In den vergangenen Monaten wurden Gespräche mit den Verbandsgemeinden bzw. Verbandsgemeindewerken im Landkreis Trier-Saarburg geführt, um einen Beitritt weiterer Träger vorzubereiten. Auch die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR wurden in diesem Prozess einbezogen.

Die RTS AöR plant, zum 01.07.2026 den operativen Geschäftsbetrieb mit neu strukturierter Trägerverteilung aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist der Beitritt der interessierten Verbandsgemeinden zu den vereinbarten Konditionen. Die Möglichkeit zur Beteiligung besteht für die Anstalten des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinden im Landkreis Trier-Saarburg, deren Aufgabenbereich auch die regenerative Energieerzeugung beinhaltet.

Die geplante Anteilsbewertung der RTS AöR wurde nach der Ertragswertmethode vorgenommen. Dieser setzt sich zusammen aus einem Substanzwert und einem Ertragswert. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Anteilwert von 40.499 € je Prozent Anteil. Der konkrete Beteiligungsumfang der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR wird vertraglich festgelegt.

Sollten alle derzeit interessierten Anstalten des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinden – insgesamt bis zu sechs – der RTS AöR beitreten, würde der gemeinsame Anteil dieser Verbandsgemeinden/Verbandsgemeindewerken maximal 49,8 % der Stimmrechte betragen. Die verbleibenden 50,2 % würden bei den ursprünglichen Trägern, den Stadtwerken Trier AöR (SWT) und dem Landkreis Trier-Saarburg, verbleiben.

Bei einer gleichmäßigen Verteilung der 49,8 % auf sechs Anstaltsträger ergäbe sich für die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR eine maximale Beteiligung von rund 8,3 %.

Ausgehend von in der Kaufpreisbewertung ermittelten Anteilwert von 40.499 € je Prozent Anteil würde die Kapitaleinlage bei einer Beteiligung von 8,3 % rund 336.140 € betragen (8,3 × 40.499 € = 336.141,70 €).

Vor der Beitrittserklärung ist die Anpassung der Satzung der RTS AöR sowie die Anzeige der Änderungen an die Aufsichtsbehörden erfolgt. Der finale Satzungsbeschluss wurde am 16.12.2025 durch die beteiligten Partner gefasst.

Der Beitritt der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR zur RTS AöR ermöglicht eine enge interkommunale Zusammenarbeit in den Bereichen Energieversorgung, Energiewende und Infrastrukturentwicklung. Durch die gemeinsame Trägerschaft können Synergieeffekte (Inhouse) genutzt, Know-how gebündelt und regionale Projekte effizienter umgesetzt werden.

Die Beteiligung an der RTS AöR bietet langfristige strategische Vorteile und stärkt die Position der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR als regionaler Partner in der Energieversorgung.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR stimmt dem Beitritt in die Regionalwerke Trier-Saarburg AöR (RTS AöR) dem Grunde nach zu.

Ein endgültiger Beschluss über den Beitritt soll nach einer gemeinsamen Sondersitzung mit dem Verbandsgemeinderat am 24.02.2026 und der Klärung von Detailfragen in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates gefasst werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7.

Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal

Der Verwaltungsrat wählt gemäß § 7 Abs. 2, Buchst. n) der Anstaltssatzung die Mitglieder zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal.

Bisherige Mitglieder waren:

CDU-Fraktion:

- Kurt Dixius

- Alfons Rodens

FWG-Fraktion:

- Andreas Adams

- Michel Rohles

SPD-Fraktion:

- Helmut Schneiders

Es wird vorgeschlagen die gleichen Personen wiederzuwählen.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat wählt die vorgeschlagenen Personen als Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.

Erlass von Satzungen für die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR

8.1.

Allgemeine Entwässerungssatzung

Die Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts macht eine Anpassung der Satzung erforderlich.

Hinsichtlich des Inhalts ergeben sich keine Änderungen. Es ist ledig eine redaktionelle Umschreibung von der Verbandsgemeinde Schweich auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR erforderlich.

Gemäß § 7 Abs.2, Buchst. b) der Anstaltsordnung der AöR entscheidet der Verwaltungsrat über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen im Rahmen der auf die AöR übertragenen Aufgabenbereiche.

Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 09.12.2025 gemäß § 7 Abs. 3, Buchst. f) der Anstaltsordnung der Satzungsänderung zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt die Anpassung der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR zum 01.01.2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.2.

Allgemeine Wasserversorgungssatzung

Die Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts macht eine Anpassung der Satzung erforderlich.

Hinsichtlich des Inhalts ergeben sich keine Änderungen. Es ist ledig eine redaktionelle Umschreibung von der Verbandsgemeinde Schweich auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR erforderlich.

Gemäß § 7 Abs.2, Buchst. b) der Anstaltsordnung der AöR entscheidet der Verwaltungsrat über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen im Rahmen der auf die AöR übertragenen Aufgabenbereiche.

Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 09.12.2025 gemäß § 7 Abs. 3, Buchst. f) der Anstaltsordnung der Satzungsänderung zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt die Anpassung der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR zum 01.01.2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.3.

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung

Die Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts macht eine Anpassung der Satzung erforderlich.

Hinsichtlich des Inhalts ergeben sich keine Änderungen. Es ist ledig eine redaktionelle Umschreibung von der Verbandsgemeinde Schweich auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR erforderlich.

Gemäß § 7 Abs.2, Buchst. b) der Anstaltsordnung der AöR entscheidet der Verwaltungsrat über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen im Rahmen der auf die AöR übertragenen Aufgabenbereiche.

Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 09.12.2025 gemäß § 7 Abs. 3, Buchst. f) der Anstaltsordnung der Satzungsänderung zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt die Anpassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR zum 01.01.2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.4.

Entgeltsatzung Wasserversorgung

Die Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts macht eine Anpassung der Satzung erforderlich.

Hinsichtlich des Inhalts ergeben sich keine Änderungen. Es ist ledig eine redaktionelle Umschreibung von der Verbandsgemeinde Schweich auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR erforderlich.

Gemäß § 7 Abs.2, Buchst. b) der Anstaltsordnung der AöR entscheidet der Verwaltungsrat über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen im Rahmen der auf die AöR übertragenen Aufgabenbereiche.

Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 09.12.2025 gemäß § 7 Abs. 3, Buchst. f) der Anstaltsordnung der Satzungsänderung zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt die Anpassung der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR zum 01.01.2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.5.

Satzung Benutzungsgebühren Freibäder

Die Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts macht eine Anpassung der Satzung erforderlich.

Hinsichtlich des Inhalts ergeben sich keine Änderungen. Es ist ledig eine redaktionelle Umschreibung von der Verbandsgemeinde Schweich auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR erforderlich.

Gemäß § 7 Abs.2, Buchst. b) der Anstaltsordnung der AöR entscheidet der Verwaltungsrat über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen im Rahmen der auf die AöR übertragenen Aufgabenbereiche.

Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 09.12.2025 gemäß § 7 Abs. 3, Buchst. f) der Anstaltsordnung der Satzungsänderung zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt die Anpassung der Satzung über die Benutzungsgebühren Freibäder der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR zum 01.01.2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.6.

Wahlordnung Mitarbeitervertretung Verwaltungsrat

Die Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts macht eine Neuwahl der Mitarbeitervertretung für den Verwaltungsrat erforderlich.

Gemäß § 86b Abs. 3 GemO besteht der Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied, den übrigen stimmberechtigen Mitgliedern und der Mitarbeitervertretung der Anstalt.

Die Mitarbeitervertretung wird von den Mitarbeitenden der Anstalt in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt.

Das Nähere über die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit, die Stimmabgabe, die Feststellung des Wahlergebnisses und das weitere Verfahren für die Wahl der Mitarbeitervertretung ist durch eine Satzung der Anstalt (§ 6 Abs. 3, Satz 7 Anstaltssatzung) zu regeln.

Gemäß § 7 Abs.2, Buchst. b) der Anstaltsordnung der AöR entscheidet der Verwaltungsrat über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen im Rahmen der auf die AöR übertragenen Aufgabenbereiche.

Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 09.12.2025 gemäß § 7 Abs. 3, Buchst. f) der Anstaltsordnung der Satzungsänderung zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat beschließt die Wahlordnung zur Wahl der Mitarbeitervertretung im Verwaltungsrat für die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9.

Betrauung der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR mit dem Betrieb der Freibäder Leiwen und Schweich

Die Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich zum 01.01.2026 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts macht eine Anpassung des Betrauungsaktes erforderlich.

Hinsichtlich des Inhalts ergeben sich keine Änderungen. Es ist ledig eine redaktionelle Umschreibung vom Eigenbetrieb auf die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat Schweich hat de Betrauung bereits in seiner Sitzung vom 09.12.2025 zugestimmt.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stimmt der Betrauung der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR zum Betrieb der Freibäder Leiwen und Schweich zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.