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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße vom 04.10.2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) am 06.09.2022 die folgende 1. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Werkleitung

§ 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße vom 20.09.2017 erhält folgende neue Fassung:

§ 8

Werkleitung

(1) Der Bürgermeister bestellt mit Zustimmung des Verbandsgemeinderats die Werkleitung, bestehend aus dem/der 1. Werkleiter/-in, einem/einer stellvertretenden kaufmännischen Werkleiter/in und einem/einer stellvertretenden technischen Werkleiter/in.

(2) Die Werkleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, dieser Betriebssatzung, der Beschlüsse des Verbandsgemeinderats und des Werkausschusses sowie der gemäß § 6 Abs. 2 EigAnVO ergangenen Weisungen des Bürgermeisters in eigener Verantwortung.

(3) Zu den laufenden Geschäften, die der Werkleitung obliegen, gehören insbesondere:

1.

der Erlass von Geschäfts- und Organisationsregelungen einschließlich aller Dienst- und Betriebsanweisungen,

2.

die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leistungsaustauschs,

3.

der Einsatz des Personals,

4.

die Beschaffung der zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 1 dieser Satzung erforderlichen Energiemengen,

5.

die Anordnung von Instandsetzungsarbeiten,

6.

die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung,

7.

die Erteilung des Zwischenberichts gemäß § 21 EigAnVO zum 30. September,

8.

die Aufstellung des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses, des Jahresberichts, des Beteiligungsberichts und des Lageberichts,

9.

der Abschluss von Verträgen im Rahmen der laufenden Betriebsführung,

10.

der Abschluss von Verträgen außerhalb der laufenden Betriebsführung im Einzelfall bis zu 25.000,-- EUR.

11.

die Stundung von Forderungen bis zu 10.000,-- EUR.

12.

der Erlass von Forderungen und Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen bis zu 2.000,-- EUR.

(4) Die Werkleitung hat den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebs rechtzeitig zu unterrichten.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. November 2022 in Kraft.

Schweich, den 04.10.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemein­deverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Schweich, den 04.10.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin