Im Herbst 2025 wurde das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz verabschiedet. Es bietet nun weitreichende und sehr individuelle Möglichkeiten, die über die klassische Friedhofspflicht hinausgehen.
Die neuen Bestattungsformen:
Zukünftig sind neben den bisherigen / klassischen Beisetzungsformen auch folgende neue Beisetzungsarten möglich:
Die Totenfürsorgeverfügung:
Damit Sie eine dieser neuen Bestattungsformen nutzen können, gibt es eine zwingende Voraussetzung: Sie müssen in jedem Fall zu Lebzeiten eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung unterzeichnen. Darin wird die gewünschte Art der Beisetzung klar bekundet. Eine Entscheidung der Angehörigen für eine der neuen Bestattungsformen nach Eintritt des Sterbefalls ist nicht zulässig!
Wo finde ich weitere Informationen und Vordrucke?
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit (MWWG) hat eine umfangreiche Internetseite mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den neuen Bestattungsformen zusammengestellt. Dort finden Sie unter dem Abschnitt „Download“ auch ein Muster für die Totenfürsorgeverfügung: https://mwwg.rlp.de/themen/gesundheit/bestattungsgesetz/neue-bestattungsformen
Die Situation vor Ort (VGV Schweich):
Derzeit befinden sich die einzelnen Ortsgemeinden im Prozess, ihre Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzungen an das neue Gesetz anzupassen. Bitte beachten Sie, dass künftig nicht jede neue Beisetzungsform (bspw. Tuchbestattung) auf jedem Friedhof angeboten werden kann.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum neuen Bestattungsrecht stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung: