Der Feiertag „Allerheiligen“, 01.11.2022, macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 44/2022 müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bis spätestens Freitag, 28.10.2022, 8.00 Uhr vorliegen.