Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 05.09.2023 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
1.1. Gratulation Geburtstage
Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeister/innen, die seit der Sitzung im Juli Geburtstag hatten.
1.2. Sachstand Kommunaler Klimaschutz
Kommunaler Klimapakt (KKP)
Am 13.07.2023 fand die offizielle Kick-Off Veranstaltung zum KKP in Ingelheim am Rhein statt. Organisator war das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz. Unterstützt und begleitet wurde diese von der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Neben den kommunalen Spitzenverbänden waren auch die rund 200 Kommunen eingeladen, die dem KKP bereits beigetreten sind. Aus der Verbandsgemeinde Schweich waren Frau Bürgermeisterin Christiane Horsch und der Klimaschutzmanager Herr Florian Merten vertreten.
Der Beratungsprozess für die ersten 50 KKP-Kommunen läuft derzeit. Die Verbandsgemeinde Schweich gehört zu den 50 Kommunen, die im Jahr 2024 von der Erstberatung profitieren werden. Dies erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2024. Die Erstberatung wird von der Energieagentur Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im Anschluss an die Beratungsphase soll der Klimapakt mit allen beteiligten Kommunen fortgeschrieben werden. Langfristig sind neben den Bratungs- und Unterstützungsangeboten für die Kommunen auch erhöhte Förderquoten für Landesförderprogramme vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung dahingehend steht aber noch aus.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Die Antragstellung im Rahmen der einwohnergebundenen Pauschalförderung des KIPKI ist seit dem 1. Juli 2023 über das Förderportal EF RLP möglich. Alle Projekte und Vorhaben in der Kommune müssen über einen gemeinsamen Antrag beantragt werden. Die Frist dieses gemeinsamen Antrags wurde auf den 30. September 2023 festgesetzt. Bis dahin müssen alle Projekte und Vorhaben mit den entsprechenden Kosten an Herrn Merten gemeldet werden. Diese Frist wurde auf der vergangenen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 24.07.2023 bekannt gegeben. Der Differenzbetrag der Mittel, der zu diesem Zeitpunkt durch ausbleibende Projekte der Gemeinden besteht, wird für das Projekt des Energiespeichers der Verbandsgemeinde verwendet werden.
Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Der Förderantrag befindet sich zurzeit in der Bearbeitung beim Projektträger der Kommunalrichtlinie, der Zukunft und Umwelt Gesellschaft (ZUG). Die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz haben den Antrag für die KWP im Januar/Februar diesen Jahres gestellt und den entsprechenden Bewilligungsbescheid im Juni/Juli erhalten. Daraus lässt sich ableiten, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer der Anträge von der Antragstellung bis zur Bewilligung vier bis fünf Monate in Anspruch nimmt. Der Antrag der Verbandsgemeinde Schweich wurde Ende April eingereicht, sodass wir damit rechnen, den Bewilligungsbescheid Ende August oder im Laufe des Septembers zu erhalten.
Die Energieagentur Rheinland ist gerade dabei, ein Muster-Leistungsverzeichnis für die Kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, welches den Anforderungen im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie entspricht. Sobald dieses verfügbar ist, wird die Ausschreibung vorbereitet, sodass die Ausschreibung unmittelbar nach Erhalt des positiven Bewilligungsbescheids veröffentlicht werden kann.
Integriertes Klimaschutzkonzept.
Aufbauend auf den Ergebnissen der vier Themenworkshop, welche im Zeitraum Mai bis Juni 2023 stattgefunden haben, findet derzeit die Erarbeitung von Maßnahmensteckbriefen für den Maßnahmenkatalog des Integrierten Klimaschutzkonzeptes statt.
Der Maßnahmenkatalog wird Maßnahmen aus allen vier Themenworkshops – Mobilität; Umwelt- & Klimaanpassung; Erneuerbare Energien und Private Haushalte – enthalten. Insgesamt werden 20 bis 25 Maßnahmensteckbriefe erarbeitet werden.
Die übrigen Ideen und Vorschläge werden in einem Ideenpool gesammelt, um zukünftig nach Kräften zu Maßnahmen weiterentwickelt zu werden.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept wird Ende Oktober fertiggestellt sein und in der Sitzung am 22.November vom Verbandsgemeinderat verabschiedet werden.
Nach Fertigstellung wird es eine öffentliche Abschlussveranstaltung zum Integrierten Klimaschutzkonzeptgeben.
1.3. Neue kommissarische Schulleitung an der Grundschule Klüsserath
Mit Datum vom 09.08.2023 hat die ADD Trier die bisherige Schulleiterin der Grundschule Quint Frau Nadine Denis mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben der Rektorin an der Grundschule Klüsserath beauftragt.
Der Verbandsgemeinderat hat in der letzten Sitzung am 19.07.2023 das Benehmen nach § 26 Abs. 5 SchulG zur Besetzung der Schulleiterstelle mit Frau Nadine Denis an der Grundschule Klüsserath beschlossen.
1.4. Sachstand Klassenraum-Lüftungsanlagen Grundschulen VG
Die Klassenraum-Lüftungsgeräte wurden von der Firma Schüller in allen Schulen installiert und in Betrieb genommen. Verschiedene kleinere Mängel sind noch zu beheben, welche den Betrieb der Geräte allerdings nicht beeinträchtigen.
Die Schlussrechnungen sind mittlerweile alle vorhanden, sodass die Fördermittel abgerufen werden können. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 1.305.000 € (Kostenschätzung vom Februar 2022, 1.367.000 €).
Darin enthalten sind auch die Mehrkosten für die Kühlmodule (ca. 188.000 €), welche vom Fördergeber nicht gefördert werden.
Die Verwendungsnachweise zu den RLT-Anlagen in den Grundschulen wurden bereits durch das Bafa geprüft und die Zuwendungen in Höhe von 867.157 € zur Auszahlung freigegeben. Von den Gesamtkosten in Höhe von 1.305.000€ sind 1.083.947 € als förderfähig anerkannt worden.
Die Kosten für die VG betragen somit 437.843 € (188.000 € Mehrkosten Kühlmodule + 249.843 € Eigenanteil Förderfähiger Betrag).
1.5. Besucherzahlen Freibäder
Erlebnisbad Schweich
| Jahr | geöffnet von - bis | Zeitraum | Besucher | Anmerkung |
| 2017 | 13.05.-09.09. | 17 Wochen | 57.544 |
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| 2018 | 13.05.-02.09. | 15 Wochen | 76.359 |
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| 2019 | 15.05.-07.09. | 17 Wochen | 61.405 |
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| 2020 | 03.07.-12.09. | 11 Wochen | 22.773 | Angebot: 2 Timeslots à 400 Besucher |
| 2021 | 12.06.-20.08. | 10 Wochen | 26.326 | Angebot: 2 Timeslots à 800 Besucher |
| 2022 | 07.05.-18.09. | 19 Wochen | 77.910 |
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| 2023 | 18.05.-31.08. | 15 Wochen | 43.208 | Daten bis 31.08.2023, letzter Badetag 07.09.2023 |
Panoramabad Römische Weinstraße Leiwen
| Jahr | geöffnet von - bis | Zeitraum | Besucher | Anmerkung |
| 2017 | 20.05.-02.09. | 15 Wochen | 32.379 |
|
| 2018 | 24.06.-02.09. | 10 Wochen | 39.479 |
|
| 2019 | 15.06.-01.09. | 12 Wochen | 32.886 |
|
| 2020 | geschlossen | --- | --- | geschlossen |
| 2021 | 19.06.-20.08. | 9 Wochen | 13.698 | Angebot: 2 Timeslots à 700 Besucher |
| 2022 | 14.05.-10.09- | 17 Wochen | 48.954 |
|
| 2023 | 22.05.-31.08 | 14 Wochen | 29.827 | Daten bis 31.08.2023, letzter Badetag 09.09.2023 |
1.6. Empfang von Ministerpräsidentin für Bürgerinnen und Bürger am 7. Oktober 2023
Auf unseren Vorschlag wurden aus der Verbandsgemeinde Schweich für den Empfang der Ministerpräsidentin in Mainz Frau Hildegard Kolz aus Schweich und Herr Kaspar Portz aus Bekond eingeladen.
Beide engagieren sich intensiv und nachhaltig für Flüchtlinge. Die Verbandsgemeinde Schweich freut sich, so engagierte Persönlichkeiten vorschlagen zu dürfen.
1.7. Information über Tierheim Trier und Fundtiere aus der Verbandsgemeinde Schweich
Aus der Presse ist zu entnehmen, dass das Tierheim Trier-Zewen vorläufig geschlossen ist. Ob und wie es dort in Zukunft weitergeht, ist noch offen und soll voraussichtlich am 13. September 2023 entschieden werden. Zwar befindet sich das Tierheim derzeit noch im Notbetrieb, es gibt jedoch einen Aufnahmestopp für neue Fundtiere.
Die Verbandsgemeinde Schweich hat in der Vergangenheit die Fundtiere aus dem VG-Gebiet dort untergebracht. Hierzu gab es eine Vereinbarung aus 2002, in der auch der Aufwendungsersatz für die Unterbringung von Fundtieren (Hunde: 10,50 €/Tag, Katzen: 5,00 €/Tag zuzgl. evtl. Tierarztkosten) und sichergestellten Tieren festgelegt wurde.
Bislang konnte trotz großer Bemühungen noch keine Alternativmöglichkeit für die aktuelle und ggf. auch künftige Unterbringung gefunden werden.
Die Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung für die Unterbringung von Fundtieren ergibt sich aus § 1 S. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf dem Gebiet des Fundrechts vom 20.09.1977. Sie nimmt die Aufgaben als Auftragsangelegenheiten wahr.
Ablauf und Umfang einer Unterbringung richtet sich nach dem Fundrecht, welches in den §§ 965 bis 984 BGB geregelt ist. Gemäß § 90a BGB finden diese Vorschriften auch für Tiere Anwendung.
Generell ist ein Finder dazu verpflichtet, dem Verlierer oder Eigentümer des Fundtieres unverzüglich Anzeige zu machen bzw. das Fundtier an den Besitzer zurückzugeben (§ 965 Abs. 1 BGB). Kennt der Finder die Empfangsberechtigten jedoch nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB).
Weiterhin ist der Finder berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, das Tier bei der zuständigen Behörde abzuliefern (§ 967 BGB).
Die zuständige Behörde hat dafür Sorge zu tragen, dem Fundtier eine entsprechende Unterbringung zu ermöglichen und das Tier in einer Weise zu verwahren, die den Anforderungen an eine art- und bedürfnisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres nach § 2 Tierschutzgesetz genügen muss (§ 966 Absatz 1 BGB). Das kann sie entweder selbst vornehmen oder eine andere Institution (Tierheim) damit beauftragen.
Es ist zu beachten, dass eine Gemeinde bei einem gefundenen/abgelieferten Tier die Verpflichtung besitzt, dieses für 28 Tage aufzubewahren bzw. bei einer Unterbringung des Tieres für 28 Tage die Unterbringungskosten zu tragen. Diese Verpflichtung entspringt aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB).
2. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung einer Baufläche in Schweich
Im Zuge dieser Änderung soll in Schweich der Standort des Frida-Kahlo-Schulzentrums für eine mögliche Erweiterung vorbereitet und neue Wohnbauflächen im Anschluss hieran ausgewiesen werden. Der vom Verbandsgemeinderat im Dezember 2022 freigegebene Entwurf, der mit der Stadt Schweich abgestimmt wurde, ging im April in die Offenlage. Letzte Stellungnahmen erreichten die Verwaltung im Juni.
Herr Hesser stellt dem Verbandsgemeinderat Schweich die Stellungnahmen und entsprechende Abwägungsempfehlungen vor. Insbesondere sind hier die Stellungnahmen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, der Landwirtschaftskammer und die eines Bürgers dargelegt worden.
Die eingegangenen Stellungnahmen erfordern keine Änderung der Planung, so dass das Verfahren abgeschlossen werden kann.
Beschluss:
| 1. | Den Abwägungsempfehlungen wird zugestimmt. |
| 2. | Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt. |
| 3. | Die Verwaltung soll die Genehmigung hierzu einholen und anschließend bekanntmachen. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 3. | Vergaben im Brand- und Katastrophenschutz |
| 3.1. | Tanklöschfahrzeug (TLF) 2000 für die FW Fell |
Im Entwicklungs- und Beschaffungskonzept ist die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 2000 für die Feuerwehr Fell vorgesehen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 01.03.2023 wurde die Ausschreibung eines solchen Fahrzeugs beschlossen. Im Haushaltsplan 2023/2024 sind 300.000,00 € vorgesehen.
Nach europaweiter Ausschreibung mit Vergleichsvorführung haben 12 Firmen das Leistungsverzeichnis angefordert und es wurden zum Submissionstermin 6 Angebote eingereicht.
Das Leistungsverzeichnis wurde in drei Lose – Fahrgestell, Aufbau und Beladung – unterteilt. Als Wertungskriterien entfallen beim Los Fahrgestell 65% auf den Preis und 35% auf qualitative und technische Merkmale. Beim Los Aufbau entfallen auf den Preis 40% und auf technische Merkmale 30%. Weitere 30% fließen aufgrund der Vergleichsvorführung der Hersteller in die Wertung mit ein. Das Los Beladung unterliegt bei der Wertung zu 100% dem Preis.
Nach Wertung der Angebote gemäß den v. g. Kriterien ergibt sich folgende Vergabeempfehlung:
Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau
Wirtschaftlichster Bieter für das Fahrgestell ist die Fa. KBM Motorfahrzeuge GmbH & Co. KG, Andernach, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 203.651,84 € inkl. MwSt.
Wirtschaftlichster Bieter für den Aufbau ist die Fa. Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 205.063,18 € inkl. MwSt.
Die Preisspanne für die Lose Fahrgestell und Aufbau beträgt: 408.715,02 € bis 444.487,61 €
inkl. MwSt.
Los 3 Beladung
Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG, Mühlau, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 49.970,67 € inkl. MwSt.
Die Preisspanne für das Los Beladung beträgt: 49.970,67 € bis 52.239,02 € inkl. MwSt.
Der Gesamtpreis für das Fahrzeug inkl. Beladung beträgt 458.685,69 € inkl. MwSt. Die bisher veranschlagte Kostenschätzung wurde im Rahmen der Planung für den Haushalt 2023/2024 kalkuliert. Bedingt durch die Corona-Pandemie und den Kriegsfall in der Ukraine sind die Materialkosten sowie die Inflation erheblich gestiegen und waren zum Zeitpunkt der Kalkulation in dem Maße nicht berechenbar. Die Mehrkosten werden über den Nachtrag zum Haushalt 2024 ergänzt.
Für die Beschaffung des Fahrzeugs wurde ein entsprechender Antrag auf Zuwendungen des Landes RLP gestellt. Die ADD hat die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges anerkannt und eine Förderung in Höhe von 73.000 € bereits in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3.2. Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 für die FW Föhren
Im Entwicklungs- und Beschaffungskonzept ist die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 10 für die Feuerwehr Föhren vorgesehen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 01.03.2023 wurde die Ausschreibung eines solchen Fahrzeugs beschlossen. Im Haushaltsplan 2023/2024 sind hierfür 360.000,00 € vorgesehen.
Nach europaweiter Ausschreibung mit Vergleichsvorführung haben neun Firmen das Leistungsverzeichnis angefordert und es wurden zum Submissionstermin sechs Angebote eingereicht.
Das Leistungsverzeichnis wurde in drei Lose – Fahrgestell, Aufbau und Beladung – unterteilt. Als Wertungskriterien entfallen beim Los Fahrgestell 65% auf den Preis und 35% auf qualitative und technische Merkmale. Beim Los Aufbau entfallen auf den Preis 40% und auf technische Merkmale 25%. Weitere 35% fließen aufgrund einer Vergleichsvorführung der Hersteller in die Wertung mit ein. Das Los Beladung unterliegt bei der Wertung zu 100% dem Preis.
Nach Wertung der Angebote gemäß den v. g. Kriterien ergibt sich folgende Vergabeempfehlung:
Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau
Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Magirus, Ulm, mit einem Gesamtpreis in Höhe von
381.049,90 € inkl. MwSt.
Die Preisspanne für die Lose Fahrgestell und Aufbau beträgt: 381.049,90 € bis 463.004,01 €
inkl. MwSt.
Los 3 Beladung
Einziger und wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Schmitt, Neuwied, mit einem Gesamtpreis in Höhe von 61.989,96 € inkl. MwSt.
Der Gesamtpreis für das Fahrzeug inkl. Beladung beträgt somit 443.039,86 € inkl. MwSt. Die bisher veranschlagte Kostenschätzung wurde im Rahmen der Planung für den Haushalt 2023/2024 kalkuliert. Bedingt durch die Corona-Pandemie und den Kriegsfall in der Ukraine sind die Materialkosten sowie die Inflation erheblich gestiegen und waren zum Zeitpunkt der Kalkulation in dem Maße nicht berechenbar. Die Mehrkosten werden über den Nachtrag zum Haushalt 2024 ergänzt.
Für die Beschaffung des Fahrzeugs wurde ein entsprechender Antrag auf Zuwendungen des Landes RLP gestellt. Die ADD hat die Notwendigkeit für die Beschaffung des Fahrzeuges anerkannt und eine Förderung in Höhe von 75.000 € bereits in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Festlegung der Prioritäten für Maßnahmen des Investitionsstockes und der Dorferneuerung
Investitionsstock
In den letzten Jahren wurden folgende Projekte durch den Investitionsstock gefördert:
| - 2014: | OG Föhren, Dr. Patheiger, Pfarrer-Oden- und Eitzenbachstraße, Zuwendung: 60.000 € |
| - 2015: | OG Pölich, St. Andreas-Straße, Schulstraße, Zuwendung: 25.000 € |
| - 2015: | OG Leiwen, Bau des Gemeindezentrums, Zuwendung: 1.100.000 € |
| - 2018: | OG Thörnich, Barrierefreier Zugang zur Kirche und zum Friedhof, Zuwendung: 30.000 € |
| - 2020: | OG Fell, Ausbau der Straße Auf der Acht, Zuwendung: 540.000 € |
| - 2021: | OG Bekond, Ausbau der Schlossstraße, Zuwendung: 95.000 € |
| - 2021: | OG Mehring, Ausbau der Gartenstraße, Zuwendung: 70.000 € |
| - 2021: | OG Detzem, Ausbau der Raiffeisenstraße, Zuwendung: 80.000 € |
| - 2021: | OG Schleich, Ausbau der Straße Im Musgarten, Zuwendung: 45.000 € |
| - 2021: | OG Föhren: Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle: 75.000 € |
| - 2022: | OG Klüsserath: Ausbau der Hauptstraße, Unterstraße und Enggasse: 190.000 € |
| - 2022: | OG Mehring: Erneuerung der Friedhofsmauer: 30.000 € |
| - 2023: | Stadt Schweich: Ausbau der Straßen Am Bahndamm und Hardthofstraße: 120.000 € |
| - 2023: | Stadt Schweich: Ausbau der Straße Im Kirchgarten: 95.000 € |
| - 2023: | OG Detzem: Ausbau der Thörnicher Straße: 170.000 € |
| - 2023: | OG Mehring: Ausbau der Straße Im Blumengarten: 120.000 € |
Für den Investitionsstock 2024 sind folgende Projekte geplant:
- VG Schweich, Neues Verwaltungsgebäude: rd. 12.000.000 €
- OG Schleich, Ausbau der Straße Im Kirgel: rd. 400.000 €
Dorferneuerung
Durch die Dorferneuerung wurden in den letzten Jahren folgende Projekte gefördert:
| - | 2017: | OG Köwerich, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€ |
| - | 2017: | OG Trittenheim, Beratung f. private u. öff. DE-Maßnahmen, Zuwendung: 7.900€ |
| - | 2017: | OG Trittenheim, Fortschreibung DE-Konzept, Zuwendung: 9.900€ |
| - | 2018: | OG Kenn, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€ |
| - | 2018: | OG Pölich, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€ |
| - | 2018: | OG Köwerich, Beratung f. private u. öff. DE-Maßnahmen, Zuwendung: 4.000€ |
| - | 2018: | OG Köwerich, Fortschreibung DE-Konzept, Zuwendung: 10.000€ |
| - | 2018: | OG Neugestaltung St. Kunibert-Platz, Zuwendung: 100.000€ |
| - | 2018: | OG Detzem, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€ |
| - | 2018/19: | OG Trittenheim, Neugestaltung Stefan Andres Platz, Zuwendung: 101.300€ |
| - | 2019: | OG Leiwen, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€ |
| - | 2019: | OG Fell, Platzgestaltung Pater-August-Pelzer-Platz, Zuwendung: 77.300€ |
| - | 2020: | OG Klüsserath, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€ |
| - | 2020: | OG Ensch, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€ |
| - | 2021: | OG Ensch, Fortschreibung DE-Konzept: 9.000€ |
| - | 2021: | OG Trittenheim, Behindertengerechter Ausbau Jugendheim: 150.000€ |
| - | 2022: | OG Detzem, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€ |
| - | 2022: | OG Klüsserath, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€ |
| - | 2022: | OG Leiwen, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€ |
Ferner hat die Ortsgemeinde Longen 2021 die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Durchführung einer Dorfmoderation und zur erstmaligen Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes erhalten. Die Ortsgemeinde geht zunächst in Vorleistung und nachdem die Ortsgemeinde Dorferneuerungsgemeinde geworden ist, werden Moderation- und DE-Konzept nachträglich mit 80% Zuwendung gefördert.
Für die Förderperiode 2024 stehen keine neuen Projekte zur Dorferneuerung an.
Die Prioritäten sollen unter Berücksichtigung bisheriger Zuwendungen, Möglichkeit weiterer Zuwendungen aus dem Topf „Regenerative Energien“ und Notwendigkeit der Fortsetzung bereits begonnener Konzepte sowie der Finanzkraft der Ortsgemeinden für den I-Stock 2024 festgelegt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt für den Investitionsstock 2024 folgende Priorität:
| 1. | VG Schweich, Neues Verwaltungsgebäude: rd. 12.000.000€ |
| 2. | OG Schleich, Ausbau der Straße Im Kirgel: rd. 400.000€ |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen zur Entgeltumwandlung
Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung – Betriebsrentengesetz (BetrAVG) haben die Arbeitnehmer/innen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Zur Umsetzung dieses Anspruchs haben die Tarifvertragsparteien 2003 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) geschlossen.
Die Arbeitnehmer/innen können diese zusätzliche betriebliche Altersversorgung entsprechend dem TV-EUmw/VKA bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse, Köln oder der Sparkassen-Finanzgruppe abschließen.
Es können bis zu 4 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von den Arbeitnehmer/innen für die Entgeltumwandlung verwendet werden, das sind in 2023 monatlich bis zu 292,00 €.
Der Vorstand des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz (KAV RP) hat auf Grundlage des Beschlusses der Mitgliederversammlung der VKA in der Sitzung vom 7. März 2023 eine Arbeitgeberrichtlinie zur Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen zur Entgeltumwandlung verabschiedet.
Die freiwillige Zahlung von Arbeitgeberzuschüssen ist eine übertarifliche Leistung. Nach § 61 Abs. 3 GemO sind die Entgelte sowie alle sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer/innen nur im Rahmen der zwischen Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften getroffenen tarifvertraglichen Regelungen zulässig.
Der KAV RP hat daher die kommunalrechtliche Unbedenklichkeit der Zahlung mit dem Ministerium des Innern (MdI) geklärt. Das MdI hat gegenüber dem KAV RP bestätigt, dass es nach entsprechender Freigabe durch den Verband auch Kommunen möglich und unbedenklich sei, freiwillige Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung im beschriebenen Rahmen zu zahlen, sofern eine auskömmliche Finanzierung gesichert sei, d. h. die Kommune nach allgemeinen Haushaltsgrundsätzen wie für jede freiwillige Ausgabe Mittel bereithalte.
Aufgrund der Arbeitgeberrichtlinie des KAV schlägt die Verwaltung vor, einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe der durch die Entgeltumwandlung der/des Beschäftigten jeweils eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zu gewähren, also die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen.
Da die Abwicklung mit der Rheinischen Zusatzversorgungskasse und der Sparkasse-Finanzgruppe abzustimmen ist, soll der Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2024 gezahlt werden.
Seitens der CDU- und der FWG-Fraktion kam die Frage auf, ob eine solche Bezuschussung auch rückwirkend erfolgen kann (z.B. zum 01.01.2023 oder zum 01.04.2023).
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt in Bezug auf die Arbeitgeberrichtlinie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz e. V. zur Gewährung von Arbeitgeberzuschüssen zur Entgeltumwandlung vom 07.03.2023 ab 01.01.2024 einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe der durch die Entgeltumwandlung der/des Beschäftigten jeweils eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Personal Verbandsgemeinde; Altersteilzeit
Beschäftigte/Arbeitnehmer/innen
Nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) hatten Beschäftigte bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Rahmen einer Quote von 2,5 v. H. der Beschäftigten der Verwaltung/des Betriebes.
Tarifvertraglich waren die Verbandsgemeindewerke als Eigenbetriebe getrennt vom Verwaltungs- und Betriebspersonal zu betrachten.
Der Verbandsgemeinderat entschied in der Vergangenheit über jeden Antrag auf Altersteilzeit. Zurzeit bestehen fünf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse.
Der TV FlexAZ gilt noch für Beschäftigte, die bis zum 31.12.2022 die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllt haben und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor dem 01.01.2023 begonnen hat.
Wegen dieser tarifvertraglichen Befristung besteht keine Möglichkeit des Neuabschlusses von Altersteilzeitvereinbarungen auf Basis des TVFlexAZ ab dem 01.01.2023.
Arbeitsrechtlich kommt ab dem 01.01.2023 der Neuabschluss von Altersteilzeitvereinbarungen einzelvertraglich nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) in Betracht. Ein Rechtsanspruch auf Alterszeitzeit besteht nach diesem Gesetz nicht.
Der Kommunale Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz hat in seinem Rundschreiben 53/23/Allgemein über die Aspekte der Vereinbarung von Altersteilzeitverhältnissen mit Beginn nach dem 31.12.2022 informiert. Danach wird die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen mit Beginn ab 01.01.2023 auf der Grundlage des AltTZG nicht als eine übertarifliche Leistung bewertet, soweit sie arbeitgeberseitig aus personalpolitischen Gründen für erforderlich gehalten wird und im Rahmen der sparsamen Haushaltsführung unter Berücksichtigung der vorhandenen Probleme bei der Personalgewinnung vertretbar ist.
Damit wird auf den kommunalrechtliche Rahmen für eine künftige Vereinbarung von Altersteilzeitverhältnissen Bezug genommen. Der KAV RP hatte sich daher mit dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz in Verbindung gesetzt, um Hinweise für die künftige Vereinbarung von Altersteilzeitverhältnissen geben zu können.
§ 61 Abs. 3 GemO – Verweis auf Tarifverträge für Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer/innen, Ausnahmen nur in besonders begründeten Fällen – und das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 93 Abs. 3 GemO (Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) sind dabei zu berücksichtigen. D. h. jeder Antrag auf Altersteilzeit nach dem AltTZG wäre als Einzelfall zu prüfen.
Da kein tarifvertraglicher Anspruch auf Altersteilzeit mehr gegeben ist und mit der Einzelfallprüfung auch ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, schlägt die Verwaltung vor, von der Möglichkeit zur Vereinbarung von Altersteilzeitverhältnissen nach dem Altersteilzeitgesetz keinen Gebrauch zu machen.
Beamtinnen und Beamte
Das Landesbeamtengesetz sieht nur noch eine Altersteilzeit für Lehrkräfte mit Dienstbezüge vor, so dass für die Beamtinnen und Beamten der Verbandsgemeinde keine Entscheidung zu treffen ist.
Von der SPD-Fraktion wurde angefragt, ob aktuell ein Antrag auf Altersteilzeit vorliegt. Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass derzeit kein Antrag vorliegt und es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde für ihre Beschäftigten – Verwaltungs- und Betriebspersonal, Arbeitnehmer/innen der Verbandsgemeindewerke - von der Möglichkeit zur Vereinbarung von Altersteilzeitverhältnissen nach dem Altersteilzeitgesetz keinen Gebrauch zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 31.08.2023 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:
| Datum | Zuwendungsgeber | Anschrift | Betrag | Zuwendungszweck |
| 29.08.2023 | Herr Albert Klassen, Elektro | 54340 Longuich | 400,00 € | Freiwillige Feuerwehr Longuich |
Die Annahme der Zuwendung ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Vorstellung Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der bisherigen Planungen Verwaltungsgebäude
Das Architekturbüro Stein Hemmes Wirtz hat die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der bisherigen Planungen Verwaltungsgebäude abgeschlossen. Es wurden bislang drei Varianten untersucht:
Variante A: Sanierter Altbau + Erweiterungsbau
Variante B: Abbruch Altbau + Neubau an gleicher Stelle
Variante C: Verkauf altes Gebäude und Neubau an anderer Stelle
Im Rahmen einer Nutzungskostenanalyse soll herausgefunden werden, welche der drei vorgenannten Varianten die wirtschaftlichste Variante ist. Dafür wurden Baukostenschätzungen, Sanierungskosteneinschätzungen, Nutzungskosteneinschätzungen und Lebenszykluskosten erarbeitet. Die Details und Grundlagen sind der Arbeitsgruppe Verwaltung in der Sitzung am 22.08.2023 durch Architekt Stein ausführlich vorgestellt worden.
9. Ausschreibung wettbewerblicher Dialog für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Das Raumprogramm ist auf dem Stand, dass dieses sowohl für die Sanierung eines Bestandsbaus als auch für einen Neubau mit den maßgeblichen Behörden abgestimmt ist. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind erstellt. Die Realisierung/ Umsetzung des Projekts „Verwaltungsgebäude mit KfZ-Stellplätzen“ kann seitens des AG nicht abschließend bestimmt werden, da der Beschaffungsgegenstand nicht final festgelegt werden kann. Hierfür sind Gespräche mit den Bewerbern/ Bietern im Rahmen eines (offenen) wettbewerblichen Dialogs, als flexible und mögliche Vergabeart, erforderlich. Der Verbandsgemeinderat hat die Notwendigkeit von umfangreichen baulichen Lösungen beschlossen und hat dabei die Absicht festgelegt, das Rathaus in einem zentralen Bereich von Schweich zu betreiben. In der näheren Umgebung des Zentrums mit Rathaus und Feuerwehrgerätehaus sind mehrere bauliche Bereiche denkbar. Damit sind nun die nächsten Schritte erforderlich. Dies soll über das Vergabeinstrument des wettbewerblichen Dialogs nach § 18 VgV erfolgen. Es wird unter diesen Rahmenbedingungen eine Projektbeschreibung mit einem Raumprogramm erarbeitet. Der wettbewerbliche Dialog wird offen EU-weit ausgeschrieben. Mit den interessierten und geeigneten Unternehmen wird, nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb, in einen Dialog (sog. Dialogphase) getreten. In der Dialogphase wird mit den Unternehmen geklärt und erörtert, wie die Bedürfnisse des AG am besten erfüllt werden können. Die möglichen Lösungen werden dann anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien bewertet. Nach dem Abschluss des Dialogs folgt die Aufforderung durch den AG zur finalen Angebotsabgabe auf Grundlage der eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen. Nach Einreichung der Angebote können diese bewertet und anhand der Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt werden. Hierzu wurde dem Verbandsgemeinderat von Frau Corinth, Mitarbeiterin der Anwaltskanzlei Kohl law, der genaue Ablauf des Prozesses erläutert.
Beschluss:
Der Verbandgemeinderat beschließt die Ausschreibung im wettbewerblichen Dialog gemäß § 18 VgV durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Einrichtung eines Vergabegremiums zum wettbewerblichen Dialog Verwaltungsgebäude
Für das Vergabeverfahren ist es erforderlich, ein Vergabegremium - unter Wahrung des § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) - festzulegen.
Die Arbeitsgruppe Verwaltung hat hierzu folgenden Vorschlag zur Besetzung gemacht:
- Neben Bürgermeisterin Christiane Horsch wird von jeder Fraktion ein Vertreter am Vergabegremium teilnehmen:
| CDU-Fraktion | Christian Scholtes |
| FWG-Fraktion | Johannes Lehnert |
| SPD-Fraktion | Iris Hess |
| GRÜNE-Fraktion | Sebastian Karthäuser |
- Von der Verwaltung nehmen teil:
Büroleiter Wolfgang Deutsch
Digitalisierungsbeauftragter und Projektleiter Verwaltungsgebäude Michael Franzen
Stellv. Personalratsvorsitzende Andrea Kraff
Hochbau-Techniker Markus Penth
Stellv. technischer Werkleiter Jannik Schmitt
- Das Vergabegremium soll sachkundig von Herrn Architekt Stein unterstützt werden.
Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat wählt die von der Arbeitsgruppe und vom Verbandsgemeinderat vorgeschlagenen Mitglieder für das Vergabegremium. Weiter wird festgelegt, dass das Vergabegremium Beschlüsse vorbereitet. Die Beschlussfassung obliegt dem Verbandsgemeinderat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Verschiedenes
| - | Herr Polotzek (SPD) fragt an, ob aufgrund des guten Wetters eine Verlängerung der Öffnungszeiten der Freibäder bis Mitte September angedacht/möglich ist. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass aufgrund der knappen Personalsituation dies nicht realisierbar sei. |
| - | Herr Scholtes (CDU) regt an, dass ein neuer Antrag beim Kreis hinsichtlich der Schülerbeförderung im Gebiet der Grundschule Klüsserath gestellt werden soll. Konkret geht es um die Busroute für die Schülerinnen und Schüler in der Nachmittagsbetreuung aus den Ortsgemeinden Schleich und Pölich. Es wird beantragt, dass ein Schulbus von der Grundschule Klüsserath auch Nachmittags (14:00 Uhr) für die Kinder aus der Betretung bis nach Pölich fährt. |
| - | Frau Kartheuser (Grünen) fragt an, ob noch Baugebiete in der VG Schweich in dem Verfahren nach § 13b BauGb entwickelt werden/ in Entwicklung sind. Die Verwaltung informiert, dass dies nicht der Fall ist. |
12. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Vergabeangelegenheit - Neubau Verwaltungsgebäude – Projektbeschreibung
Die dem Verbandsgemeinderat vorgestellte Projektbeschreibung für den wettbewerblichen Dialog wurde beschlossen.
TOP 3 nicht öffentlich:
Beschluss über Teilnahmebedingungen/ Eignungs- und Zuschlagskriterien
Der vorgelegte Entwurf über die Teilnahmebedingungen/ Eignungskriterien und Zuschlagskriterien wurde beschlossen.