Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Moselbrücke Schweich im Zuge der Landesstraße Nr. 141 (L 141)
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 02.09.2024, Az. 02.3 - 1928 - PF/31a, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 21.10. bis 04.11.2024 einschl. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer Nr. 36, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 21.10.2024 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität
Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).