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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich am 25.09.2025

über die Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich am 25.09.2025

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Ensch findet am 25.09.2025 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Mitteilungen

Die Vorsitzende und die Werkleitung geben folgende Mitteilungen:

a)

Der 1. Werkleiter Harald Guggenmos gibt einen Überblick über die bereits begonnen oder weitergeführten Baumaßnahmen in den Ortsgemeinden und der Stadt Schweich. Dies sind:

Bekond: Am Weiher (Planung)

Föhren: Hohlweg (im Bau), Klosterareal (im Bau), verkehrsdämpfende Maßnahme (im Bau)

Köwerich: Beethovenstraße (Auftrag erteilt)

Leiwen: Ausoniusstraße/Gerbergasse (Planung)

Longuich: Tränkgasse (Planung)

Mehring: Im Blumengarten (Abnahme erfolgt), Goldkuppstraße/Im Ganggarten (Planung)

Riol: Moselstraße/Hauptstraße (Planung)

Schleich: Im Kirgel (Abnahme)

Schweich: Hofgartenstr./Corneliuspforte (Abnahme), Mathenstr. (im Bau), NBG Schaumbach (im Bau)

Schweich-Issel: Am Bahndamm/Haardthofstr. (Abnahme)

b)

Durch den stv. technischen Werkleiter Jannik Schmitt wird mitgeteilt, dass die Durchführung der Installationsarbeiten durch Eigenpersonal seit 01.07.2024 problemlos verläuft. Die Kosten konnten um mindestens 50 % gesenkt werden.

c)

Es wird mitgeteilt, dass die Fa. Lehnen, Sehlem im Zuge des Ausbaus der Beethovenstraße in Köwerich mit der Erneuerung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beauftragt wurde.

d)

Mit den Kanalsanierungsarbeiten in den Ortsgemeinden Detzem und Trittenheim wurde die Fa. AARSLEFF beauftragt.

e)

Auf dem Gelände der Gruppenkläranlage Riol wurde der Batteriespeicher aufgestellt.

f)

Weiterhin wurde die neue Rechenanlage in der Gruppenkläranlage Riol in Betrieb genommen.

g)

Die Badesaison 2025 hat geendet. Insgesamt konnten ca. 82.000 Besucher in den Freibädern Leiwen und Schweich begrüßt werden.

h)

Von den Freibädern Leiwen und Schweich wurden durch einen Fotografen neuen Bilder aufgenommen. Die neuen Bilder sollen insbesondere für Werbezwecken genutzt werden.

2.

Bilanzen kommunale Betriebe

2.1.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

35.874.983,66 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von 347.767,05 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Verlust von 186 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-chungT€

Umsatzerlöse

4.053

4.045

-8

3.990

55

Übrige Erträge

23

151

128

91

60

4.076

4.196

120

4.081

115

Aufwendungen

Materialaufwand

1.213

1.326

113

1.302

24

Personalaufwand

703

765

62

600

165

Abschreibungen

1.790

1.808

18

1.749

59

Zinsaufwand

285

314

29

244

70

Verluste aus Anlagenabgängen

0

8

8

2

6

Sonstiger Aufwand

271

322

51

267

55

4.262

4.543

281

4.164

379

Ergebnis nach Steuern

-186

-347

-161

-83

-264

Sonstige Steuern

1

1

0

1

0

Jahresergebnis

-187

-348

-161

-84

-264

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+120 T€) und sind 115 T€ höher als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Erlöse Wassergeld (Verbrauchsgebühren)

2.289

2.252

-37

2.234

+18

Erlöse Wiederkehrende Beiträge

1.355

1.361

+6

1.346

+15

Ertragszuschüsse/Sopo Investitionszuschüsse

319

331

+12

320

+11

Aktivierte Eigenleistungen

20

93

+73

15

+78

Sonstige betriebliche Erträge

3

58

+55

76

-18

Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+15 Tcbm). Hierdurch ergibt sich eine leichte Erhöhung von 18 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag Wasser konnte gegenüber dem Vorjahr eine Ertragssteigerung von 15 T€ verzeichnet werden. Der Anstieg bei den aktivierten Eigenleistungen ist durch die Ausführung der Installationsarbeiten seit 01.06.2024 in Eigenregie zu begründen.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 281 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr um 379 T€ gestiegen. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Wasserbezug

749

670

-79

695

-25

Stromkosten

245

305

+60

318

-13

Bezogenes Material und bezogene Leistungen

176

299

+123

239

+60

Personalaufwand

703

765

+62

600

+165

Abschreibungen

1.790

1.808

+18

1.778

+30

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

285

318

+33

244

+74

Sonstiger Aufwand

271

322

+51

267

+55

Der Strombezug ist gegenüber dem Vorjahr um 13 T€ gesunken, trotz eines insgesamt hohen Preisniveaus. Jedoch sind die Ausgaben für die bezogenen Leistungen und Material gestiegen, da die Verwaltung ab dem 1. Juni 2024 begonnen hat, Installationsarbeiten eigenständig durchzuführen.

Ein Teil dieser Mehraufwendungen konnte durch die sogenannte „aktivierte Eigenleistung“ kompensiert werden. Dies bezeichnet die Herstellung eigener Hausanschlüsse, was die Gesamtausgaben für die bezogenen Leistungen/Material senkt.

Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Stelle im Betriebspersonal geschaffen, um die zusätzlichen Installationsarbeiten bewältigen zu können. Diese Stelle wurde früher als geplant besetzt, da die beauftragte Fremdfirma durch Personalmangel nicht in der Lage war, die Arbeiten termingerecht auszuführen. Dies führte dazu, dass die Installationsarbeiten bereits vor dem ursprünglich geplanten Übernahmetermin am 1. Januar 2025 aufgenommen werden musste.

Die Darlehenszinsen steigen durch einen neuen Investitionskredit.

Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr durch neue Investitionen um 59 T€ gestiegen.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 2,6 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2024

Baukostenzuschüsse an ZV WW-Kylltal

27.973

Sonstige Baukostenzuschüsse

53.483

Außenanlagen

21.621

Aufbereitungsanlagen

0

Pumpen/Druckerhöhungsanlagen (Verteilung)

8.563

Hochbehälter

0

Ortsnetze

304.536

Hausanschlüsse

769.712

Messeinrichtungen

296.387

Fernwirkanlagen

39.152

Betriebs- und Geschäftsausstattung

143.657

GWG

11.773

Anlagen im Bau

922.481

2.599.340

Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 2,68 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,90 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 3,25 € je m³. Da nach § 85 Abs. 3 GemO die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen, entspricht das Ergebnis der Nachkalkulation nicht den Vorschriften der GemO. Da das Entgeltsaufkommen den (veralteten) Grenzwert von 1,65 € je m³ gem. § 3 Abs. 2 KAVO deutlich überschreitet und das Jahresergebnis in der liquiditätsmäßigen Betrachtung keinen ausgabewirksamen Verlustanteil enthält, ist die Finanzierung darüber hinaus auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis – unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Wasserwerk -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung:

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 35.874.983,66 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von - 347.767,05 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2024 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.2.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

73.527.279,22 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 135.520,12 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Gewinn von 14 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-chung

T€

Umsatzerlöse

6.825

7.020

195

6.880

140

Übrige Erträge

426

471

45

585

-114

7.251

7.491

240

7.465

26

Aufwendungen

Materialaufwand

1.865

2.189

324

2.709

-520

Personalaufwand

1.161

1.145

-16

1.029

116

Abschreibungen

3.655

3.572

-83

3.627

-55

Zinsaufwand

175

275

100

160

115

Verluste aus Anlagenabgängen

0

20

20

7

13

Sonstiger Aufwand

379

425

46

350

75

7.235

7.626

391

7.882

-256

Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

16

-135

-151

-417

282

Sonstige Steuern

2

1

-1

1

0

Jahresergebnis

170

-136

-150

-418

282

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+240 T€) und sind 26 T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

AbweichungPlan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungIst - Vorjahr

T€

Erlöse Schmutzwasser-gebühren

3.536

3.582

+46

3.522

+60

Erlöse wiederkehrender Beitrag

1.664

1.687

+23

1.668

+19

Erlöse aus Auflösung Ertragszuschüsse

1.335

1.379

+44

1.357

+22

Übrige Erträge

426

471

+45

585

-114

Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (+23 Tcbm). Hierdurch ergibt sich eine Erhöhung von 60 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich eine Veränderung von +19 T€ gegenüber dem Vorjahr.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 391 T€ und sind um 256 T€ geringer als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

AbweichungPlan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Stromaufwen-dungen

480

685

+205

733

-48

Klärschlammbesei-tigung/Bodenuntersuch-ungen

460

551

+91

464

+87

Chemikalien

150

163

+13

186

-23

Unterhaltung der Abwasseranlagen

610

656

+46

1.173

-517

Personalaufwand

1.161

1.145

-16

1.029

+116

Abschreibungen

3.655

3.572

-83

3.627

-55

Insgesamt sind die Strommehraufwendungen durch einen gestiegenen Energieverbrauch (306.000 kwh) zu verzeichnen. Dies liegt an dem hohen Niederschlagsaufkommen 2024.

Die Aufwendungen der Klärschlammbeseitigung sind durch gestiegene Kosten und eine erhöhte Menge 2024 gestiegen.

Für den Bau der Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Gruppenkläranlage Leiwen musste das Vererdungsbeet zurückgebaut werden. Hierfür sind unplanmäßige Kosten für die Entsorgung von 342 T€ entstanden. Da es bisher keine auffälligen Werte bei der Beprobung des Klärschlammes gab, war nicht mit diesen Entsorgungskosten zu rechnen. Daher die erhöhten Aufwendungen in 2023 bei der Unterhaltung der Abwasseranlagen.

Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 5,81 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2024

Anlagenähnliche Rechte

5.732

Grundstücke ohne Bauten

0

Abwasserreinigungsanlagen

705.466

Haupt- und Verbindungssammler

138.745

Regenkläranlage Schweich

534.473

Regenbauwerke

24.507

Pumpwerke

80.365

Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse

1.085.574

Betriebs- und Geschäftsausstattung

38.757

Anlagen im Bau

3.191.768

Beteiligungen

0

5.805.387

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Aufgrund unserer Nachkalkulation gem. §§ 7 und 8 KAG ermittelten wir einen Entgeltsbedarf einschließlich Eigenkapitalverzinsung von 204,91 € Einwohner/Haushalte. Der Entgeltsbedarf nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung betrug 182,20 € Einwohner/Haushalte. Dem steht ein Entgeltsaufkommen von 182,51 € Einwohner/Haushalte gegenüber. Damit ist für das Wirtschaftsjahr 2024 festzustellen, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 GemO Rhld.-Pf nicht erfüllt sind. Die Kalkulationsgrundsätze des KAG waren im Berichtsjahr erfüllt, da das Entgeltsaufkommen mit 182,51 € Einwohner/Haushalte über dem Mindestaufkommen von 70,00 € Einwohner/Haushalte lag und außerdem kein kassenwirksamer Verlust aufgetreten ist.

Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Abwasserwerk - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab­schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung:

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 73.527.279,22 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -135.520,12 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2024 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.3.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024 Eigenbetrieb Bäderbetriebe

Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

5.446.303,71 €

Das Jahresergebnis (im „Plan“ und im „Ist“) von 0,00 € ergibt sich aufgrund eines Verlustausgleiches (1.026.761,40 €) seitens des Einrichtungsträgers.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-chung

T€

Ist

VorjahrT€

Abwei-chung

T€

Umsatzerlöse

486

403

-83

370

33

Übrige Erträge

5

16

11

59

-43

Verlustausgleich VG Schweich

1.000

1.027

27

1.047

-20

1.491

1.446

-45

1.476

-30

Aufwendungen

Materialaufwand

616

556

-60

706

-150

Personalaufwand

509

457

-52

386

71

Abschreibungen

260

247

-13

228

19

Zinsaufwand

37

97

60

75

22

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

0

0

0

Sonstiger Aufwand

68

88

20

80

8

1.490

1.445

-45

1.475

-30

Ergebnis nach Steuern

1

1

0

1

0

Sonstige Steuern

1

1

0

1

0

Jahresergebnis

0

0

0

0

0

Der Betrieb des Erlebnisbad Schweich und Panoramabad Leiwen ist eine Dienstleistung, die nicht über die Eintrittsgelder kostendeckend bewirtschaftet werden kann. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt. Nach § 11 Abs. 7 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) sind die Verluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde (hier der Verbandsgemeinde) auszugleichen, wenn eine Verlustabdeckung auch in den nächsten Jahren nicht aus zukünftigen Gewinnen erfolgen kann. Gerade dies ist nicht möglich.

Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-45 T€). Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweich-ung

Plan - Ist

T€

Vorjah

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Entgelte für die Benutzung der Bäder

350

278

-72

243

+35

Sonstige Umsatzerlöse

46

42

-4

42

+/-0

Sopo Investitions-

zuschüsse

90

83

-7

85

-2

Kostenerstattung VG Schweich

1.000

1.027

+27

1.047

-20

Bei den Benutzungsgebühren planten wir mit einem Durschnittswert der letzten drei Jahre (Corona Pandemie ausgenommen). Diese konnten nicht erreicht werden, sodass gegenüber dem Planansatz -72 T€ vereinnahmt werden konnten. Dies ist bedingt durch ein schlechtes Sommerwetter im Wirtschaftsjahr 2024. Verglichen mit dem Vorjahr konnten wir trotzdem rund 14.000 Besucher mehr begrüßen.

Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 45 T€. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweich-ung

Vorjahr - Ist

T€

Stromkosten

186

109

-77

270

-161

Wasserbezug und Abwassergebühren

45

47

+2

51

-4

Betriebs- und Schmierstoffe

16

32

+16

17

+15

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen

355

350

-5

355

-5

Personalaufwand

509

457

-52

386

+71

Abschreibungen

255

247

-8

228

+19

Im Jahr 2024 konnten wir erhebliche Reduzierungen in unseren Stromkosten realisieren, trotz der Herausforderungen in Bezug auf unsere Heizsysteme. Infolge des Ausfalls unserer Wärmepumpen im Jahr 2023 mussten wir uns auf den Einsatz eines Durchlauferhitzers verlassen. Im nachfolgenden Jahr war der Durchlauferhitzer nicht verfügbar. Dies hat uns jedoch die Chance geboten, auf eine mobile Wärmepumpe umzustellen, die mit Heizöl betrieben wird. Obwohl diese Änderung zu Mehraufwendungen bei den Betriebs- und Schmierstoffen von 16 T€ führte, konnte doch eine erhebliche Absenkung der Stromkosten erzielt werden. Währenddessen konnten die neuen Wärmepumpen installiert werden und im Frühjahr 2025 in Betrieb genommen werden.

Darüber hinaus stiegen die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr um 71 T€, da wir eine zusätzliche Fachkraft einstellten und nun insgesamt vier Fachkräfte im Team haben.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 1,192 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2024

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

5.420

Gebäude

36.468

Außenanlagen

88.840

Maschinen und maschinelle Anlagen

167.093

Schwimmbadausstattung

40.043

Büroeinrichtung

3.134

Geräte und Werkzeuge

33.875

Geringwertige Wirtschaftsgüter

2.661

Anlagen im Bau

814.859

1.192.394

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis – unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Bäder -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresergebnisses wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung:

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 5.446.303,71 € ab. Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich beträgt -1.026.761,40 €. Der Verlustausgleich erfolgt durch den Einrichtungsträger Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2024 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.4.

Jahresabschluss und Lagebericht 2024 Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt zum 31.12.2024 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

1.652.861,95 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 70.597,05 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Verlust von 82 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-chung

T€

Ist

VorjahrT€

Abwei-chung

T€

Umsatzerlöse

0

0

0

0

0

Übrige Erträge

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Aufwendungen

Materialaufwand

0

0

0

0

0

Personalaufwand

32

32

0

29

3

Abschreibungen

0

1

1

0

1

Zinsaufwand

0

29

29

0

29

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

0

0

0

Sonstiger Aufwand

50

9

-41

56

-47

82

71

-11

85

-14

Ergebnis nach Steuern

-82

-71

11

-85

14

Sonstige Steuern

0

0

0

0

0

Jahresergebnis

-82

-71

11

-85

14

Die Personalaufwendungen von 32 T€ resultieren aus der Besetzung von 0,3 Stellen beim Eigenbetrieb.

Der Zinsaufwand in Höhe von 29 T€ ergeben sich durch eine Kreditaufnahme, sowie Zinsen für das Verrechnungskonto der Verbandsgemeinde Schweich.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Ausgabenwirksame Teile eines Jahresverlustes sind bist spätestens im folgenden Jahr aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Soweit in den folgenden fünf Jahren Einnahmeüberschüsse aus den laufenden Entgelten erwirtschaftet werden, können diese bis zur Höhe des Ausgleichs für ausgabenwirksame Verluste an die Gemeinde zurückgezahlt werden (§11 Abs. 8 EigAnVO).

Im Berichtsjahr beträgt der Jahresverlust 70.597,05 €. Der ausgabenwirksame Verlust beläuft sich auf 77.432,71 €. In den Jahren 2023 und 2022 betrugen die ausgabenwirksamen Jahresverluste 83.145,77 € bzw. 20.280,25 €. Nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2024 ist eine Forderung an den Einrichtungsträger in Höhe der bisher aufgelaufenen Verluste einzubuchen.

Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab­schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung:

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.652.861,95 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -70.597,05 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 204 ist eine unverzinsliche Forderung an den Einrichtungsträger in Höhe der bisher aufgelaufenen ausgabenwirksamen Verluste einzubuchen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2024 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.

Bestellung von Wirtschaftsprüfern für die Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 wurde durch folgende Prüfungsgesellschaften durchgeführt:

Wasserwerk

Ludwig und Diener Revision GmbH, Trier

Bäderbetrieb

Ludwig und Diener Revision GmbH, Trier

Abwasserwerk

Dornbach GmbH, Koblenz

Energie und Klimaschutz

Dornbach GmbH, Koblenz

In Anbetracht der bevorstehenden Umstellung unser Eigenbetriebe zu einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zum 01.01.2026, wird der 2025er Jahresabschluss die letzte Prüfung in der bisherigen Form sein. Daher wurde darauf verzichtet, neue Angebote für diese Prüfungsleistung einzuholen.

Mit den bisherigen Prüfungsgesellschaften wurde eine Verlängerung für das Wirtschaftsjahr 2025 vereinbart nach den bisherigen Vertraskonditionen. Die Dornbach GmbH stimmt dem unter Berücksichtigung einer 3%-igen Steigerung des Honorars zu.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 planen wir jedoch, im Vorlauf zur organisierten Umstellung als AöR, neue Angebote für die Prüfungsleistungen einzuholen und neu zu vergeben.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung:

Die Prüfungsaufträge für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Wasserwerk, Abwasserwerk, Bäder und Energie und Klimaschutz für das Wirtschaftsjahr 2024 an die derzeit beauftragte Prüfungsgesellschaften Ludwig und Diener Revision GmbH, Trier und Dornbach, Koblenz zu verlängern.

einstimmig

4.

Überleitung der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Schweich in eine Anstalt des öffentlichen Rechts

4.1.

Beschlussempfehlung für die Anstaltssatzung

In der Werkausschusssitzung am 12.06.2025 wurde sich darauf verständigt, dass die Ausgestaltung der Satzung für die Anstalt in den Fraktionen gemeinsam mit der Werkleitung abgestimmt werden soll. Dieser abgestimmte Satzungsentwurf wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 19.08.2025 nochmals geringfügig angepasst, sodass in der heutigen Sitzung die Satzung zur Gründung der AöR in der vorliegenden Fassung dem Verbandsgemeinderat zum Beschluss empfohlen werden kann.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung:

Die Satzung zur Gründung der AöR wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.2.

Beschlussempfehlung für die Geschäftsordnung

Gemäß § 6 Abs. 6 der Gründungssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe, eine eigene Geschäftsordnung zu erlassen. Dies bietet den Vorteil einer klaren und spezifischen Verwaltungsstruktur sowie Transparenz der internen Verfahren.

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die Geschäftsordnung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.3.

Beschlussempfehlung für die Bestellung des Vorstands

Die AöR wird erst nach ihrer Gründungssitzung und der anschließenden Bestimmung der Verwaltungsratsmitglieder sowie der Ernennung des Vorstandes handlungsfähig sein.

Die konstituierende Sitzung der AöR soll am 07. Januar stattfinden.

Da für die Bestellung des Vorstandes gemäß der Satzung der Verbandsgemeinderat dem Beschluss des Verwaltungsrates zustimmen muss, ist bis zur Sitzung des VG-Rates die AöR nicht handlungsfähig. Um diese Handlungsunfähigkeit abzuwenden, sollte die Zustimmung bereits im Voraus erteilt werden.

In Bezug auf die Zusammensetzung des Vorstandes, wird vorgeschlagen, dass der Vorstand aus dem Vorstandsvorsitzenden Harald Guggenmos, dem kaufmännischen Vorstand Nicolas Hayer und dem technischen Vorstand Jannik Schmitt bestehen soll.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung:

Der Verbandgemeinderat beschließt, dem Verwaltungsrat zu empfehlen, den bisherigen 1. Werkleiter Harald Guggenmos zum Vorstandsvorsitzenden, den bisherigen stellv. kaufmännischen Werkleiter Nicolas Hayer zum kaufmännischen Vorstand und den bisherigen stellv. technischen Werkleiter Jannik Schmitt zum technischen Vorstand zu bestellen. Die Zustimmung hierzu wird im Vorfeld erteilt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.4.

Beschlussempfehlung für die Besetzung des Verwaltungsrates

Zum 01.01.2026 werden die bisherigen Eigenbetriebe der VGW Schweich in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt.

Am 07.Januar soll die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates erfolgen.

Der Verwaltungsrat besteht aus den geborenen Mitgliedern (Bürgermeisterin, sowie Vertreter im Amt) und aus 12 weiteren Mitgliedern, die der Verbandsgemeinderat bestimmt (§ 6 Abs. 1 der Anstaltssatzung).

Der Verwaltungsrat wird auf eine Dauer von 5 Jahren gewählt, wobei die aktuelle Wahlzeit mit Ablauf der Wahlperiode in 2029 endet. Nach der Kommunalwahl wird daher eine neue Wahl der Mitglieder stattfinden.

Dieses würde bedeuten, dass die Mitgliederzahl des neuen Verwaltungsrates gleich bleibt. Es wird vorgeschlagen, dass der derzeitige Werkausschuss die Rolle des zukünftigen Verwaltungsrats übernehmen soll.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat wählt folgende Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR:

Ausschussmitglied

Stellvertreter

Kurt Dixius

Christian Scholtes

Stefan Becker

Günter Herres

Jan Herz

Hubert Sevenich

Johannes Lehnert

Matthias Otto

Hans-Werner Lex

Norbert Friedrich

Alfons Rodens

Jonas Klar

Andreas Adams

Otmar Rößler

Holger Bach

Thomas Flesch

Marc Thurn

Josef Fartaczek

Rudolf Schöller

Gerd Krewer

Rudolf Tapp

Kevin Lieser

Manfred Wagner

Olaf Bollig

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.

Verschiedenes

Durch die Vorsitzende werden zu folgenden Themen noch ergänzende Informationen gegeben:

-

Fahrplan Gründung Anstalt des öffentlichen Rechts

-

geplante Personaleinstellungen

-

Fahrt des Werkausschusses zum Wasserwerk Bettingen am 28.11.2025