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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 41/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR am 09.09.2026

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Ensch findet am 09.09.2026 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren, eine Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlich

1. Mitteilungen

Die Vorsitzende und der Vorstand geben folgenden Mitteilungen zur Kenntnis:

a)

Der Vorstandsvorsitzende Harald Guggenmos gibt einen Überblick über die bereits begonnen oder weitegeführten Baumaßnahmen in den Ortsgemeinden und der Stadt Schweich. Dies sind:

Bekond: Am Weiher (im Bau)

Föhren: Kreuzstraße (Planung), Hohlweg (Abnahme erfolgt)

Klosterareal (im Bau),

verkehrsdämpfende Maßnahme (Abnahme erfolgt)

Übernahme Erweiterung IRT (ausstehend)

Kenn: Kenner Ley (im Bau), Ringstraße (Planung)

Köwerich: Beethovenstraße (1.BA Abnahme ausstehend/2.BA Planung)

Leiwen: Ausoniusstraße/Gerbergasse (Planung)

Longuich: Tränkgasse (Planung)

Mehring Goldkuppstraße/Am Rebenhang (Planung)

Riol: Moselstraße/Hauptstraße (im Bau)

Schweich: Mathenstr./Hofgartenstr./Corneliuspforte (Abnahme erfolgt),

NBG Schaumbach (Abnahme erfolgt),

Entlastung Oberstiftstr. (Abnahme erfolgt)

Trittenheim: Innensanierung alter Kanäle (Sammler Moselvorland)

(Abnahme erfolgt), Laurentiusstr./Artenweg (Planung)

b)

Durch den technischen Vorstand Jannik Schmitt wird der Verwaltungsrat über anstehende Maßnahmen zum strategischem Krisenmanagement und der Notfallvorsorge sowie zum weiteren Vorgehen im Thema Cybersicherheit und IT-Resilienz informiert.

c)

Weiterhin wurde durch Herrn Schmitt über durchgeführte Baumaßnahmen auf der Gruppenkläranlagen Riol informiert. Folgende Maßnahmen wurden abgeschlossen: Austausch Lüfter im Belebungsbecken, Betonsanierung und Räumererneuerung Vorklärbecken, Installation Batteriespeicher und PV-Anlage.

d)

Es wird über den bisherigen Verlauf der Badesaison berichtet. Das Freibad Leiwen hat bereits am 06.09.2026 geschlossen. Das Freibad Schweich wird am 20.09.2026 schließen. Bis zum 07.09.2026 haben insgesamt 37.837 Besucher das Freibad Leiwen und 62.993 Besucher das Freibad Schweich besucht. Das Hundeschwimmen findet am 20.09.2026; dieses Mal in Schweich.

e)

Im Freibad Leiwen konnte die Neugestaltung des Kleinkindbereichs sowie die Sanierung der Fliesen im Sanitär- und Duschbereich abgeschlossen und im Freibad Schweich neue Wasserattraktionen installiert werden.

f)

Es wird über die Zusammenfassung bei Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Studie zum Wärmekonzept für das Erlebnisbad Schweich informiert. Dieses Wärmekonzept ist mit dem geplanten Wärmenetz in der Stadt Schweich gemeinsam zu betrachten.

g)

Über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien zum Aufbau von Wärmenetzen in der Stadt Schweich und Longuich wird informiert.

Zu den Themen Wärmekonzept Erlebnisbad Schweich und Wärmenetze in Longuich und Schweich wird in einer der nächsten Sitzungen näher informiert.

h)

Über ein mögliches Wärmecontracting für eine Wärmelieferung durch die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR für die Grundschule Fell wird berichtet.

i)

Die Verwaltungsratmitglieder werden über den Sachstand zum Thema thermische Verwertung von Klärschlamm in der Region Trier informiert.

j)

Weiterhin darüber informiert, dass aktuell zwei Stellenausschreibungen zur Besetzung einer Stelle mit einem/einer Ingenieur/in und einer Stelle mit einem/einer Verwaltungsfachwirt/in sowie die Ausschreibung zum Rahmenvertrag für die Tiefbauarbeiten veröffentlicht wurden.

2. Bilanzen kommunale Betriebe; Jahresabschluss 2025 der Eigenbetriebe

2.1. Jahresabschluss 2025 Eigenbetrieb Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2025 schließt zum 31.12.2025 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 36.535.083,94 €

Als Jahresergebnis ist ein Gewinn in Höhe von 175.467,39 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Gewinn von 278 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abweichung

T€

Umsatzerlöse

4.655

4.660

5

4.045

615

Übrige Erträge

182

155

-27

151

4

4.837

4.815

-22

4.196

619

Aufwendungen

Materialaufwand

1.287

1.198

-89

1.326

-128

Personalaufwand

767

821

54

765

56

Abschreibungen

1.850

1.866

16

1.808

58

Zinsaufwand

350

332

-18

314

18

Verluste aus Anlagenabgängen

0

16

16

8

8

Sonstiger Aufwand

304

405

101

322

83

4.558

4.638

80

4.543

95

Ergebnis nach Steuern

279

177

-102

-347

524

Sonstige Steuern

1

2

1

1

1

Jahresergebnis

278

175

-103

-348

523

Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-22 T€) und sind 619 T€ höher als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Erlöse Wassergeld (Verbrauchs-gebühren)

2.745

2.741

-4

2.252

+18

Erlöse Wiederkehrende Beiträge

1.485

1.499

+14

1.361

+15

Ertragszuschüsse/Sopo Investitions-zuschüsse

329

336

+7

331

+11

Aktivierte Eigenleistungen

180

147

-33

93

+78

Sonstige betriebliche Erträge

3

7

+4

58

-18

Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr um 15 Tcbm gestiegen. Hierdurch sowie durch die Erhöhung der Wasserbezugsgebühr von 1,40 € auf 1,68 € ergibt sich eine Ertragssteigerung von 489 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag Wasser konnte gegenüber dem Vorjahr eine Ertragssteigerung von 138 T€ verzeichnet werden. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Erhöhung der Grundgebühr für Wasserzähler mit einem Durchfluss von 3 bis 5 cbm von 100 € auf 110 €. Der Anstieg bei den aktivierten Eigenleistungen ist durch die Ausführung der Installationsarbeiten seit 01.06.2024 in Eigenregie zu begründen.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 79 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr um 95 T€ gestiegen. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

AbweichungPlan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Wasserbezug

752

643

-109

670

-27

Stromkosten

245

247

+2

305

-58

Bezogenes Material und bezogene Leistungen

236

257

+21

299

-42

Personalaufwand

767

821

+54

765

+56

Abschreibungen

1.850

1.866

+16

1.808

+58

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

350

332

-18

318

+14

Sonstiger Aufwand

305

405

+100

322

+83

Die Wasserbezugskosten liegen mit 643 T€ um 109 T€ unter dem Planansatz und um 27 T€ unter dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür sind geringere Bezugskosten als ursprünglich erwartet.

Die Stromkosten bewegen sich mit 247 T€ nahezu auf Planniveau und liegen lediglich 2 T€ über dem Ansatz. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Rückgang von 58 T€, der insbesondere auf geringere Energiebezugskosten zurückzuführen ist.

Der Aufwand für bezogene Materialien und Leistungen überschreitet den Planansatz um 21 T€, jedoch um 42 T€ unter dem Vorjahreswert. Die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen auf schwankende Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen zurückzuführen.

Der Personalaufwand liegt mit 821 T€ um 54 T€ über dem Plan und um 56 T€ über dem Vorjahreswert. Dies ist insbesondere auf die zusätzliche Stelle im Betriebspersonal zurückzuführen, die zur Durchführung der Installationsarbeiten geschaffen wurde. Da die Stelle bereits im Vorjahr früher als ursprünglich vorgesehen besetzt wurde, wirken sich die Personalkosten im Jahr 2025 erstmals über den gesamten Berichtszeitraum aus.

Die Abschreibungen überschreiten den Planansatz um 16 T€ und liegen um 58 T€ über dem Vorjahreswert. Ursache hierfür sind zusätzliche Investitionen.

Die Zinsaufwendungen liegen mit 332 T€ um 18 T€ unter dem Planansatz. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich hingegen ein Anstieg um 14 T€, bedingt durch die Entwicklung des Darlehensbestandes und des Zinsniveaus.

Im Wirtschaftsjahr 2025 erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens in Höhe von 1,5 Mio. € zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen.

Der sonstige Aufwand liegt mit 405 T€ um 100 T€ über dem Planansatz und um 83 T€ über dem Vorjahreswert. Wesentliche Ursachen hierfür sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 44 T€ sowie ein um 39 T€ höherer Verwaltungskostenbeitrag; hier insbesondere durch gestiegene EDV-Kosten.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 2,5 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2025

€

Baukostenzuschüsse an ZV WW-Kylltal

58.176

Sonstige Baukostenzuschüsse

69.380

Außenanlagen

26.406

Aufbereitungsanlagen

0

Pumpen/Druckerhöhungsanlagen

36.536

Hochbehälter

85.969

Ortsnetze

183.630

Hausanschlüsse

1.089.718

Messeinrichtungen

186.457

Fernwirkanlagen

8.105

Betriebs- und Geschäftsausstattung

28.942

GWG

4.706

Anlagen im Bau

707.430

2.485.455

Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 3,03 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,89 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 3,24 € je m³. Die Vorgabe des § 85 Abs. 3 GemO, demnach die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen wird weiterhin verfehlt. Da das Jahresergebnis keinen gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 EigAnVO ausgabenwirksamen Verlustanteil enthält, war es im Berichtsjahr gleichwohl nicht zu beanstanden den Entgeltsbedarf II, zu unterschreiten.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis - unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße - Eigenbetrieb Wasserwerk -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2025 schließt mit einer Bilanzsumme von 35.874.983,66 €ab. Das Jahresergebnis in Höhe von 175.467,39 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der VGW Schweich AöR entscheidet der Verwaltungsrat über die Gewinnverwendung. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, den Jahresabschluss 2025 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2.2. Jahresabschluss 2025 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2025 schließt zum 31.12.2025 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 75.108.509,44 €

Als Jahresergebnis ist ein Gewinn von 310.530,73 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Gewinn von 400 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abweichung

T€

Umsatzerlöse

7.638

7.792

154

7.020

772

Übrige Erträge

416

498

82

471

27

8.054

8.290

236

7.491

799

Aufwendungen

Materialaufwand

2.054

2.253

199

2.189

64

Personalaufwand

1.230

1.213

-17

1.145

68

Abschreibungen

3.655

3.658

3

3.572

86

Zinsaufwand

300

330

30

275

155

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

-5

20

-20

Sonstiger Aufwand

408

512

104

425

87

7.652

7.966

314

7.626

340

Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

402

324

-78

-135

459

Sonstige Steuern

2

13

11

1

12

Jahresergebnis

400

-311

-89

-136

447

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+236T€) und sind 799T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

AbweichungPlan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungIst - Vorjahr

T€

Erlöse Schmutzwasser-gebühren

4.080

4.170

+90

3.582

+588

Erlöse wiederkehrender Beitrag

1.803

1.820

+17

1.687

+133

Erlöse aus Auflösung Ertragszuschüsse

1.370

1.387

+17

1.379

+8

Übrige Erträge

801

913

+112

843

+70

Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (+23 Tcbm). Hierdurch ergibt sich eine Erhöhung von 588 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich eine Veränderung von +133 T€ gegenüber dem Vorjahr.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 314 T€ und sind um 340 T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

AbweichungPlan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Stromauf-wendungen

480

568

+88

685

-117

Klärschlamm-beseitigung/

Boden-untersuchungen

480

559

+79

551

+8

Chemikalien

170

157

-13

163

-6

Unterhaltung der Abwasser-anlagen

750

804

+54

656

+148

Personalaufwand

1.230

1.213

-17

1.145

+69

Abschreibungen

3.655

3.658

+3

3.572

+86

Die Stromaufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2025 mit 568 T€ um 88 T€ über dem Planansatz, jedoch um 117 T€ unter dem Vorjahreswert. Trotz eines gesunkenen Energieverbrauchs von 357.822 kWh führten insbesondere höhere Energiepreise zu den gestiegenen Aufwendungen gegenüber der Planung.

Die Aufwendungen für die Klärschlammbeseitigung und Bodenuntersuchungen beliefen sich auf 559 T€ und lagen damit um 79 T€ über dem Planansatz. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich mit einer Abweichung von 8 T€ lediglich eine geringe Veränderung, sodass sich die Aufwendungen insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres bewegten.

Die Chemikalienaufwendungen betrugen 157 T€ und lagen sowohl unter dem Planansatz (-13 T€) als auch unter dem Vorjahreswert (-6 T€).

Die Aufwendungen für die Unterhaltung der Abwasseranlagen beliefen sich auf 804 T€ und überschritten den Planansatz um 54 T€. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich ein Anstieg von 148 T€, der insbesondere auf zusätzliche Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Abwasseranlagen zurückzuführen ist.

Der Personalaufwand lag mit 1.213 T€ um 17 T€ unter dem Planansatz, jedoch um 69 T€ über dem Vorjahreswert.

Die Abschreibungen betrugen 3.658 T€ und lagen nahezu auf Planniveau (+3 T€). Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich um 86 T€, was im Wesentlichen auf die Aktivierung neuer Investitionen zurückzuführen ist.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 5,33 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2025

€

Anlagenähnliche Rechte

54.961

Grundstücke ohne Bauten

0

Abwasserreinigungsanlagen

944.040

Haupt- und Verbindungssammler

0

Regenkläranlage Schweich

0

Regenbauwerke

97.579

Pumpwerke

39.441

Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse

1.672.420

Betriebs- und Geschäftsausstattung

57.262

Anlagen im Bau

2.466.308

Beteiligungen

0

5.332.011

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Aufgrund unserer Nachkalkulation gem. §§ 7 und 8 KAG ermittelten wir einen Entgeltsbedarf einschließlich Eigenkapitalverzinsung von 213,48 € Einwohner/Haushalte. Der Entgeltsbedarf nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung betrug 190,19 € Einwohner/Haushalte. Dem steht ein Entgeltsaufkommen von 199,40 € Einwohner/Haushalte gegenüber. Damit ist für das Wirtschaftsjahr 2025 festzustellen, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 GemO Rhld.-Pf nicht erfüllt sind. Die Kalkulationsgrundsätze des KAG waren im Berichtsjahr erfüllt, da das Entgeltsaufkommen mit 199,40 € Einwohner/Haushalte über dem Mindestaufkommen von 70,00 € Einwohner/Haushalte lag und außerdem kein kassenwirksamer Verlust aufgetreten ist.

Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße - Eigenbetrieb Abwasserwerk - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2025 schließt mit einer Bilanzsumme von 75.108.509,44 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von 310.530,73 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der VGW Schweich AöR entscheidet der Verwaltungsrat über die Gewinnverwendung. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, den Jahresabschluss 2025 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2.3. Jahresabschluss 2025 Eigenbetrieb Bäderbetriebe

Das Wirtschaftsjahr 2025 schließt zum 31.12.2025 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 5.843.507,17 €

Das Jahresergebnis (im „Plan“ und im „Ist“) von 0,00 € ergibt sich aufgrund eines Verlustausgleiches (1.101.554,96 €) seitens des Einrichtungsträgers.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abweichung

T€

Umsatzerlöse

416

392

-24

403

-11

Übrige Erträge

5

50

45

16

34

Verlustausgleich VG Schweich

1.144

1.102

-42

1.027

75

1.565

1.544

-21

1.446

98

Aufwendungen

Materialaufwand

592

529

-63

556

-27

Personalaufwand

548

489

-59

457

32

Abschreibungen

260

320

60

247

73

Zinsaufwand

86

104

18

97

7

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

0

0

0

Sonstiger Aufwand

78

101

23

88

13

1.564

1.543

-21

1.445

98

Ergebnis nach Steuern

1

1

0

1

0

Sonstige Steuern

1

1

0

1

0

Jahresergebnis

0

0

0

0

0

Der Betrieb des Erlebnisbad Schweich und Panoramabad Leiwen ist eine Dienstleistung, die nicht über die Eintrittsgelder kostendeckend bewirtschaftet werden kann. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt. Nach § 11 Abs. 7 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) sind die Verluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde (hier der Verbandsgemeinde) auszugleichen, wenn eine Verlustabdeckung auch in den nächsten Jahren nicht aus zukünftigen Gewinnen erfolgen kann. Gerade dies ist nicht möglich.

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+21 T€; ohne Position Verlustausgleich VG Schweich). Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

AbweichungPlan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Entgelte für die Benutzung der Bäder

280

263

-17

278

-15

Sonstige Umsatzerlöse

46

39

-7

42

-3

Sopo Investitions-zuschüsse

90

91

+1

83

+8

Kostenerstattung VG Schweich

1.144

1.102

-42

1.027

+75

Bei den Benutzungsgebühren konnte im Wirtschaftsjahr 2025 ein Ergebnis auf dem Niveau der beiden Vorjahre erzielt werden. Die Einnahmen entwickelten sich damit insgesamt stabil und entsprachen den Erwartungen. Im Vergleich zum Vorjahr war jedoch ein Rückgang der Besucherzahlen um rund 7.000 Gäste zu verzeichnen. Trotz dieses Besucherrückgangs blieben die Benutzungsgebühren aufgrund einer insgesamt konstanten Erlössituation weitgehend unverändert.

Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 21 T€. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

AbweichungPlan - Ist

T€

Vorjahr

T€

AbweichungVorjahr - Ist

T€

Stromkosten

168

164

-4

109

+55

Wasserbezug und Abwasser-gebühren

52

53

+1

47

+6

Betriebs- und Schmierstoffe

16

17

+1

32

-15

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen

340

274

-66

350

-76

Personalaufwand

548

489

-59

457

+32

Abschreibungen

260

320

+60

247

+19

Die Stromkosten lagen im Wirtschaftsjahr 2025 mit 164 T€ um 4 T€ unter dem Planansatz. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich jedoch um 55 T€. Ursache hierfür ist die vollständige Wiederinbetriebnahme der neuen Wärmepumpen im Frühjahr 2025, wodurch der Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr wieder anstieg. Die im Vorjahr eingesetzte mobile, ölbetriebene Wärmepumpe konnte damit außer Betrieb genommen werden.

Die Aufwendungen für Betriebs- und Schmierstoffe beliefen sich auf 17 T€ und lagen damit deutlich unter dem Vorjahresniveau (-15 T€). Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die mobile Wärmepumpe nach Inbetriebnahme der neuen Wärmepumpen nicht mehr benötigt wurde.

Die Kosten für Betrieb und Unterhaltung der Anlagen lagen mit 274 T€ sowohl unter dem Planansatz (-66 T€) als auch unter dem Vorjahreswert (-76 T€). Die Abweichung resultiert vor allem daraus, dass im Berichtsjahr weniger Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen erforderlich waren als ursprünglich vorgesehen.

Der Personalaufwand betrug 489 T€ und lag damit um 59 T€ unter dem Planansatz. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich ein Anstieg von 32 T€. Dieser ist im Wesentlichen auf tarifliche Anpassungen sowie die Einstellung einer Umschülerin (Auszubildenden) zum 01.08.2025 zurückzuführen.

Die Abschreibungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 19 T€ auf 320 T€ und lagen damit um 60 T€ über dem Planansatz. Ursache hierfür ist die weitere Investitionstätigkeit.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 0,761 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Investitionen 2025

€

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

0

Gebäude

182.615

Außenanlagen

24.345

Maschinen und maschinelle Anlagen

400.156

Schwimmbadausstattung

71.728

Büroeinrichtung

3.325

Geräte und Werkzeuge

23.210

Geringwertige Wirtschaftsgüter

5.254

Anlagen im Bau

50.122

760.756

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis - unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße - Eigenbetrieb Bäder -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresergebnisses wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2025 schließt mit einer Bilanzsumme von 5.843.507,17 €ab. Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich beträgt -1.101.554,96 €. Der Verlustausgleich erfolgt durch den Einrichtungsträger. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, den Jahresabschluss 2025 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2.4. Jahresabschluss 2025 Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Das Wirtschaftsjahr 2025 schließt zum 31.12.2025 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 2.505.532,15 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 125.330,51 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Verlust von 98 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abweichung

T€

Umsatzerlöse

100

32

-68

0

32

Übrige Erträge

10

0

-10

0

0

110

32

-78

0

32

Aufwendungen

Materialaufwand

0

8

8

0

8

Personalaufwand

34

34

0

32

2

Abschreibungen

64

47

-17

1

46

Zinsaufwand

50

40

-10

29

11

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

0

0

0

Sonstiger Aufwand

60

28

-32

9

19

208

157

-51

71

86

Ergebnis nach Steuern

-98

-125

-27

-71

-54

Sonstige Steuern

0

0

0

0

0

Jahresergebnis

-98

-125

-27

-71

-54

Die Umsatzerlöse i.H.v. 32T€ resultieren aus Stromverkäufen.

Die Personalaufwendungen von 34T€ resultieren aus der Besetzung von 0,3 Stellen beim Eigenbetrieb.

Der Zinsaufwand in Höhe von 40T€ ergeben sich durch eine Kreditaufnahme, sowie Zinsen für das Verrechnungskonto der Verbandsgemeinde Schweich.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Ausgabenwirksame Teile eines Jahresverlustes sind bist spätestens im folgenden Jahr aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Soweit in den folgenden fünf Jahren Einnahmeüberschüsse aus den laufenden Entgelten erwirtschaftet werden, können diese bis zur Höhe des Ausgleichs für ausgabenwirksame Verluste an die Gemeinde zurückgezahlt werden (§11 Abs. 8 EigAnVO).

Im Berichtsjahr beträgt der Jahresverlust 125.330,51 €. Der ausgabenwirksame Verlust beläuft sich auf 111.477,42 €. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 betrugen die ausgabenwirksamen Jahresverluste 83.145,77 € bzw. 20.280,25 € bzw. 77.432,71 €. Nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2025 ist eine Forderung an den Einrichtungsträger in Höhe der bisher aufgelaufenen Verluste einzubuchen.

Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße - Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2025 schließt mit einer Bilanzsumme von 2.505.532,15 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -125.330,51 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 ist eine Forderung an die Verbandsgemeinde Schweich in Höhe der bisher aufgelaufenen ausgabenwirksamen Verluste einzubuchen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, den Jahresabschluss 2025 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Bestellung von Wirtschaftsprüfern für die Jahre 2026 bis 2028

Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Schweich erfolgte in den vergangenen Wirtschaftsjahren durch zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Derzeit sind mit der Prüfung der Jahresabschlüsse folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragt:

Betriebszweig Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wasserversorgung Ludwig und Diener Revision GmbH, Trier

Abwasserbeseitigung Dornbach GmbH, Koblenz

Bäder Ludwig und Diener Revision GmbH, Trier

Energie und Klimaschutz Dornbach GmbH, Koblenz

Die bisherigen Beauftragungen laufen mit Ablauf des Wirtschaftsjahres 2025 aus. Für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre 2026 bis 2028 ist daher eine erneute Beauftragung von Wirtschaftsprüfern erforderlich.

Nach den Vorgaben der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen sollen Wirtschaftsprüfer für einen Zeitraum von mindestens drei und höchstens sechs Jahren bestellt werden. Erneute Bestellungen sind zulässig.

Im Rahmen einer Preisanfrage wurden drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Alle drei angefragten Gesellschaften haben ein Angebot eingereicht.

Das wirtschaftlichste Angebot für die Prüfung aller vier Betriebszweige wurde von der Dornbach GmbH, Koblenz, vorgelegt. Die angebotenen Prüfungshonorare betragen:

Betriebszweig

Prüfungs-honorar

2026

Prüfungs-honorar

2027

Prüfungs-honorar

2028

Wasserversorgung

8.180 €

8.430 €

8.680 €

Abwasserbeseitigung

12.930 €

13.320 €

13.720 €

Bäder

4.950 €

5.100 €

5.250 €

Energie und Klimaschutz

3.100 €

3.190 €

3.290 €

Die angegebenen Beträge sind Nettobeträge.

Bei einer Beauftragung der Dornbach GmbH mit der Prüfung der Jahresabschlüsse aller vier Betriebszweige wird ein Nachlass in Höhe von 5 % auf die angebotenen Honorare gewährt.

Durch die Vergabe sämtlicher Prüfungsleistungen an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergeben sich darüber hinaus organisatorische Vorteile, insbesondere durch einheitliche Prüfungsabläufe und eine Bündelung der Abstimmungen.

Es wird daher vorgeschlagen, die Dornbach GmbH, Koblenz, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse sämtlicher vier Betriebszweige für die Wirtschaftsjahre 2026 bis einschließlich 2028 zu beauftragen.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR für die Wirtschaftsjahre 2026 bis einschließlich 2028 zu beauftragen.

Die Beauftragung umfasst die folgenden Betriebszweige:

Wasserversorgung,

Abwasserbeseitigung,

Bäder sowie

Energie und Klimaschutz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Beitritt der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR in die Regionalwerke Trier-Saarburg (RTS-AöR)

Die Regionalwerke Trier-Saarburg AöR (RTS AöR) wurden von den Stadtwerken Trier AöR (SWT) und dem Landkreis Trier-Saarburg gegründet. Ziel der RTS AöR ist die Bündelung von Ressourcen sowie die gemeinsame Umsetzung regionaler Energie- und Infrastrukturprojekte.

Aktuell streben folgende AöR eine Beteiligung an der RTS AöR an:

Saar-Mosel Werke Konz AöR

Ruwer Hochwald Energie AöR

Energieprojekte Mosel-Saar-Hochwald AöR

Verbandsgemeindewerke Schweich AöR

Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR

Die Verbandsgemeinde Hermeskeil ist derzeit noch nicht in den konkreten Abstimmungsprozess eingetreten. Die für eine mögliche spätere Beteiligung der Verbandsgemeinde Hermeskeil vorgesehenen Anteile werden zunächst zurückgehalten. Die Bewertung und Ermittlung des Kaufpreises erfolgt im Falle eines späteren Beitritts auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Unternehmensbewertung.

Für die Verbandsgemeindewerke Schweich AöR wird eine möglichst hohe Beteiligung angestrebt. Bei einer Beteiligung von maximal 8,3 % und einem derzeit ermittelten Kaufpreis von 33.885 € je Prozent Anteil würde sich ein Kaufpreis von 281.245,50 € ergeben.

Im Mai 2026 fand ein gemeinsamer Abstimmungstermin der beteiligten AöR statt. Dabei bestand Einvernehmen über die Grundlagen der Kaufpreisermittlung und die vorgesehenen Beteiligungsverhältnisse.

Im Juli 2026 erfolgte eine weitere gemeinsame Abstimmung zur zukünftigen Anstaltssatzung. Ein entsprechender Satzungsentwurf liegt vor und wird derzeit zwischen den beteiligten AöR abgestimmt.

Der Beitritt zur RTS AöR bietet die Möglichkeit, gemeinsam regionale Energie- und Infrastrukturprojekte umzusetzen, Know-how zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen.

Es wird daher angestrebt, der RTS AöR nach Abschluss der erforderlichen Abstimmungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR beschließt, einen Beitritt zur Regionalwerke Trier-Saarburg AöR (RTS AöR) zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzustreben.

Der Vorstand wird beauftragt, die hierfür erforderlichen weiteren Abstimmungen zu führen und die notwendigen Schritte für einen Beitritt vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. KRT AöR - Veränderung Trägerschaft

Zum 01.01.2026 wurden die Verbandsgemeindewerke Trier-Land, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Trier-Land, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR. Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.

Die Verbandsgemeinde Trier-Land überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR.

Zum 01.01.2027 werden die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR. Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig.

Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR.

Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) Satzung der KRT AöR zu.

- Die Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2026 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Trier-Land.

- Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues AöR übernehmen zum 01.01.2027 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Bestellung Vorstand der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR ab dem 01.01.2027

Der bisherige Vorstandsvorsitzende der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, Herr Harald Guggenmos, scheidet mit Ablauf des 31.12.2026 aufgrund Eintritts in den Ruhestand aus dem Vorstand aus.

Gemäß § 7 Abs. 2, Buchst. i) der Anstaltssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands.

Herr Jannik Schmitt ist derzeit bereits Mitglied des Vorstands und soll mit Wirkung zum 01.01.2027 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt werden.

Die bisherige Funktion des Ressortvorstands wird nach dem Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden nicht neu besetzt. Die Aufgaben werden künftig innerhalb der bestehenden Organisationsstruktur wahrgenommen und entsprechend verteilt.

Der Vorstand der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR besteht damit künftig aus zwei Mitgliedern.

Nach § 7 Abs. 3, Buchst. h) der Anstaltssatzung bedarf die Entscheidung über die Bestellung des Vorstands der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR beschließt:

  1. Herr Jannik Schmitt, bisher Mitglied des Vorstands der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, wird mit Wirkung zum 01.01.2027 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt.
  2. Der Vorstand der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR besteht ab dem 01.01.2027 aus zwei Mitgliedern.
  3. Die Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands werden entsprechend der neuen Organisationsstruktur angepasst.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.