Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Ensch findet am 05.10.2022 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
Der 1. Werkleiter Guggenmos gibt folgende Mitteilungen bekannt:
| a) | Vorstellung neuer Mitarbeiter bei den Verbandsgemeindewerken: |
| - Seit dem 01.05.2022 ist Herr Michael Olk im Eigenbetrieb Wasserversorgung tätig. | |
| - Thomas Ensch wird ab dem 01.01.2023 im Bereich Verwaltung tätig werden. | |
| b) | Der Beigeordnete der Verbandsgemeinde Schweich, Herr Rudolf Körner wurde für seine jahrzehntelange kommunalpolitische Tätigkeit mit der Freiherr-vom-Stein-Plakette ausgezeichnet. Die Vorsitzende gratuliert im Namen der Bürgerschaft, Gremien und Verwaltung zu dieser hohen und herausragenden Auszeichnung. |
| c) | Der bisherige Werkleiter, Herr Rainer Orth wird Anfang November die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit beginnen. Die heutige Sitzung ist somit seine letzte Sitzung im Werkausschuss. Die Vorsitzende bedankt sich im Namen von Politik und Verwaltung bei Herrn Orth für die in 46 Dienstjahren geleistete Arbeit. Die offizielle Verabschiedung findet am 04.11.2022 statt. |
| d) | Aktuell wurden in 11 Ortsgemeinden Baumaßnahmen unter Beteiligung der Verbandsgemeindewerke begonnen bzw. werden fortgeführt. Das Auftragsvolumen der gesamten Maßnahmen beträgt ca. 7,2 Millionen Euro. |
| e) | Die Realisierung der Versorgung mit Kalter-Nahwärme in den Baugebieten Bekond und Mehring konnte aufgrund der gestiegenen Preise leider nicht umgesetzt werden. Sofern sich bei zukünftigen Baumaßnahmen eine Möglichkeit der kostengünstigen Umsetzung ergibt, soll das Thema wieder aufgegriffen werden. |
| f) | Die Vergabe des Planungsauftrages zum Bau der Klärschlammbeseitigungsanlage am Standort des Hauptklärwerks Trier wurde von der KVRT GmbH an die Arbeitsgemeinschaft Kocks, Koblenz vergeben. Der Standort Trier soll als „Blaupause“ für den weiteren Standort in Bitburg dienen. Geplant ist Anfang 2023 einen europaweiten wettbewerblichen Dialog durchzuführen, damit die Bauarbeiten im Herbst 2023 beginnen können. |
| g) | Für das Abwasserwerk ist die Anschaffung eines weiteren Kleintransportes geplant. Aktuell wird die Förderung zur Anschaffung eines Elektrofahrzeuges geprüft. Beim möglichen Förderprogramm wird der Mehrpreis zwischen einem Elektrofahrzeug und einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor (ca. 20.000,00 €) mit 80 % bezuschusst. Sollte das Förderprogramm nicht zum Tragen kommen, wird ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor angeschafft. |
| h) | Die 5. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf kann zum Ergebnis, dass im Los 35 ein Strompreis von 53,52 € netto bzw. 63,69 € brutto erzielt wurde. Für das Los 34 wurde kein Angebot abgegeben. |
| i) | Die Freibadsaison in den Freibädern Leiwen und Schweich ist aufgrund des sommerlichen Wetters sehr gut gelaufen. Insgesamt wurde das Freibad Leiwen von 48.954 Personen und das Freibad Schweich von 78.617 Personen besucht. |
| j) | In den Freibädern wurden in der diesjährigen Saison erstmalig verschiedene neue Aktionen durchgeführt. So wurde an 5 Terminen ein Kurs für Aquagymnastik angeboten. Die Termine waren mit jeweils 25 Teilnehmern immer ausgebucht. Am 13.08.2022 wurde in Zusammenarbeit mit dem Ferienpark Landal und dem Familienbündnis der Verbandsgemeinde Schweich ein Familientag im Freibad Leiwen durchgeführt. Mit ca. 1.300 Besuchern war die Veranstaltung ein voller Erfolg. Nach dem letzten Badetag wurde am 11.09.2022 im Freibad Leiwen ein Schwimmtag für Hunde durchgeführt. Insgesamt nahmen 105 Hunde teil. Die Aktionen sollen in der nächsten Saison fortgeführt werden. Die Umsetzung weiterer Aktionen ist in Planung. |
2. Vergabe von Bauleistungen: Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Klüsserath, Hauptstraße, Untergasse, Enggasse
Die Ortsgemeinde Klüsserath wird die Hauptstraße (Teilbereich), Enggasse und Unterstraße ausbauen. Demzufolge wird das Wasserwerk die Trinkwasserleitungen, nebst Hausanschlüssen erneuern. Der vorhandene Mischwasserkanal muss in einem Teilbereich erneuert und sämtliche Anschlussleitungen sollen ausgetauscht werden. Der Mischwasserkanal wird anschließend renoviert (Schlauchliner).
Die Maßnahme wurde mit denen des Straßenbaus gemeinsam geplant und ausgeschrieben. Die Submission fand am 31.08.2022 statt. Es wurden 5 Angebote abgegeben. Das Preisspektrum liegt zwischen 1,176 Mio. € und 1,92 Mio. €.
Mindestbietendes Unternehmen ist die Fa. Lehnen, Sehlem, mit einer Gesamtangebotssumme von 1.175.679,47 €, die sich wie folgt aufteilt:
| Abwasserwerk: | 301.949,59 € (brutto) |
| Wasserwerk: | 216.805,45 € (netto; brutto: 257.998,49 €) |
| Ortsgemeinde: | 615.731,39 € (brutto) |
Die Kostenschätzung lautete:
| Abwasserwerk: | 261.562,00 € (brutto) |
| Wasserwerk: | 269.400,00 € (netto); brutto: 320.586,00 € |
| Straßenbau: | 758.030,00 € (brutto) |
| Summe: | 1.340.178,00 € |
Um zu vermeiden, dass in der Zwischenzeit bis zur Auftragserteilung nicht weitere Preisanstiege bei der Beschaffung der Materialien auflaufen, wurde der Auftrag bereits unmittelbar nach Beendigung der Friedenszeit von 7 Kalendertagen durch die Werkleitung erteilt. Die Ortsgemeinde hatte bereits am 14.09.2023 dementsprechend beschlossen.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die erfolgte Vergabe an das mindestbietende Bauunternehmen Lehnen, Sehlem zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Bilanzen Kommunale Betriebe
3.1. Jahresabschluss und Lagebericht 2021 Eigenbetrieb Wasserversorgung
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von
33.248.487,39 €
Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von -17.607,17 € zu verzeichnen.
Veranschlagt war ein Verlust von 30 T€.
Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:
| Erträge | Plan T€ | Ist T€ | Abwei- chung T€ | Ist Vorjahr T€ | Abwei- chung T€ |
| Umsatzerlöse | 3.597 | 3.564 | -33 | 3.721 | -157 |
| Übrige Erträge | 159 | 234 | 75 | 34 | 200 |
| 3.756 | 3.798 | 42 | 3.755 | 43 | |
| Aufwendungen | |||||
| Materialaufwand | 941 | 951 | 10 | 772 | 179 |
| Personalaufwand | 560 | 549 | -11 | 520 | 29 |
| Abschreibungen | 1.767 | 1.766 | -1 | 1.714 | 52 |
| Zinsaufwand | 237 | 237 | 0 | 253 | -16 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 1 | 13 | 12 | 4 | 9 |
| Sonstiger Aufwand | 280 | 299 | 19 | 242 | 57 |
| 3.786 | 3.815 | 29 | 3.505 | 310 | |
| Ergebnis nach Steuern | -30 | -17 | 13 | 250 | -267 |
| Sonstige Steuern | 0 | 1 | 1 | 0 | 1 |
| Jahresergebnis | -30 | -18 | 12 | 250 | -268 |
Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+42 T€) und sind 43 T€ höher als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ | |
| Erlöse Wassergeld (Verbrauchs- gebühren) | 1.926 | 1.890 | -36 | 1.979 | -89 |
| Erlöse Wiederkehrende Beiträge | 1.300 | 1.284 | -14 | 1.281 | +3 |
| Ertragszuschüsse/ Sopo Investitionszuschüsse | 303 | 304 | +1 | 386 | -82 |
| Erträge aus Anlagenverkäufen | 127 | 180 | +53 | 0 | +180 |
Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-76 Tcbm). Hierdurch ergibt sich beim Wassergeld eine Minderung von 89 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag Wasser konnte gegenüber dem Vorjahr eine Ertragssteigerung von 3 T€ verzeichnet werden. Die Anlagenverkäufe resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Leerrohren an Westenergie AG für den Glasfaserausbau.
Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 29 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr 310 T€ gestiegen. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ | |
| Wasserbezug | 569 | 584 | +15 | 405 | +179 |
| Stromkosten | 155 | 147 | -8 | 146 | +1 |
| Betrieb u. Unterhaltung der Anlagen | 177 | 180 | +3 | 184 | -4 |
| Personal- aufwand | 560 | 549 | -11 | 520 | +29 |
| Abschreibungen | 1.767 | 1.766 | -1 | 1.714 | +52 |
Seit dem 01.01.2021 gilt der Wasserliefervertrag mit der LWE (Landwerke Eifel) AöR. Mit diesem Konzept werden anstehende Erweiterungen im Kylltalwasserwerk kompensiert. Dadurch werden die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die energetische Optimierung und Synergieeffekte erreicht. Der Wasserpreis beim Zeckverband Kylltal (bis 31.12.2020)/Landwerke Eifel (ab. 01.01.2021) verändert sich auf 0,37 €/m³ (Vorjahr 0,23 €/m³).
Die Abschreibungen sind durch die hohe Investitionstätigkeit weiter angestiegen.
Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 1,67 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:
| € | |
| Baukostenzuschüsse an ZV WW-Kylltal | 32.174 |
| Sonstige Baukostenzuschüsse | 66.973 |
| Außenanlagen | 0 |
| Aufbereitungsanlagen | 0 |
| Pumpen/Druckerhöhungsanlagen (Verteilung) | 59.855 |
| Hochbehälter | 59.414 |
| Ortsnetze | 301.128 |
| Hausanschlüsse | 576.653 |
| Messeinrichtungen | 188.809 |
| Fernwirkanlagen | 0 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 66.709 |
| Anlagen im Bau | 319.399 |
| 1.671.115 |
Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 2,40 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,50 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 2,84 € je m³. Da nach § 85 Abs. 3 GemO die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen, entspricht das Ergebnis der Nachkalkulation nicht den Vorschriften der GemO. Da das Entgeltsaufkommen den (veralteten) Grenzwert von 1,65 € je m³ gem. § 3 Abs. 2 KAVO deutlich überschreitet und der Jahresgewinn in der liquiditätsmäßigen Betrachtung keinen ausgabewirksamen Verlustanteil enthält, ist die Finanzierung darüber hinaus auch rechtlich nicht zu beanstanden.
Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:
Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis - unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße - Eigenbetrieb Wasserwerk - , für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“
Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu endgültigen Beschlussfassung:
Die Bilanz zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 33.248.487,39 € ab. Der Jahresverlust in Höhe von -17.607,17 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2021 wie vorgetragen festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3.2. Jahresabschluss und Lagebericht 2021 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von
69.631.002,15 €
Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 301.026,55 € zu verzeichnen.
Veranschlagt war ein Verlust von 55 T€.
Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:
| Erträge | Plan T€ | Ist T€ | Abwei-chung T€ | Ist Vorjahr T€ | Abwei-chung T€ |
| Umsatzerlöse | 6.212 | 6.209 | -3 | 6.301 | -92 |
| Übrige Erträge | 539 | 427 | -112 | 469 | -42 |
| 6.751 | 6.636 | -115 | 6.770 | -134 | |
| Aufwendungen | |||||
| Materialaufwand | 1.524 | 1.616 | 92 | 1.708 | -92 |
| Personalaufwand | 1.025 | 966 | -59 | 918 | 48 |
| Abschreibungen | 3.776 | 3.896 | 120 | 3.814 | 82 |
| Zinsaufwand | 100 | 101 | 1 | 97 | 4 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 0 | 17 | 17 | 9 | 8 |
| Sonstiger Aufwand | 379 | 340 | -39 | 354 | -14 |
| 6.804 | 6.936 | 132 | 6.900 | 36 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -53 | -300 | -247 | -130 | -170 |
| Sonstige Steuern | 2 | 1 | -1 | 1 | 0 |
| Jahresergebnis | -55 | -301 | -246 | -131 | -170 |
Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-115 T€) und sind 134 T€ niedriger als im Vorjahr.
Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Ist - Vorjahr T€ | |
| Erlöse Schmutzwasser- gebühren | 3.122 | 3.122 | 0 | 3.213 | -91 |
| Erlöse wiederkehrender Beitrag | 1.572 | 1.575 | +3 | 1.560 | +15 |
| Erlöse aus Auflösung Ertragszuschüsse | 1.255 | 1.273 | +18 | 1.284 | -11 |
Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-39 Tcbm). Dadurch ergibt sich hier eine Veränderung von -91 T€ gegenüber dem Vorjahr. Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung konnte eine Steigerung von 15 T€ verzeichnen.
Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 132 T€ und sind 36 T€ höher als im Vorjahr.
Die wesentlichen Einzelpositionen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ | |
| Klärschlamm- beseitigung/ Boden- untersuchungen | 430 | 429 | -1 | 531 | -102 |
| Chemikalien | 60 | 93 | +33 | 106 | -13 |
| Stromkosten | 320 | 359 | +39 | 341 | +18 |
| Unterhaltung der Abwasseranlagen | 580 | 592 | +12 | 583 | +9 |
| Personalaufwand | 1.025 | 966 | -59 | 918 | +48 |
| Abschreibungen | 3.776 | 3.896 | +120 | 3.814 | +82 |
Die Stromkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 18 T€ gestiegen.
Zur Klärschlammkonditionierung über die neuen Schneckenpressen auf der Gruppenkläranlage in Riol und Leiwen wird Flockungsmittel eingesetzt. Hierdurch sind die Kosten für Chemikalien um 33 T€ gegenüber dem Planansatz erhöht.
Durch eine geringere Menge entwässerter Klärschlamm sind die Kosten für die Klärschlammbeseitigung gegenüber dem Vorjahr um 102 T€ gesunken.
Die Abschreibungen sind durch die hohe Investitionstätigkeit weiter angestiegen.
Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 2,81 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:
| € | |
| Anlagenähnliche Rechte | 15.689 |
| Grundstücke ohne Bauten | 0 |
| Abwasserreinigungsanlagen | 218.944 |
| Haupt- und Verbindungssammler | 0 |
| Regenkläranlage Schweich | 0 |
| Regenbauwerke | 127.501 |
| Pumpwerke | 406.030 |
| Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse | 1.201.627 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 26.145 |
| Anlagen im Bau | 810.485 |
| Beteiligungen | 0 |
| 2.806.421 |
Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte WIBERA AG, Mainz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:
Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Aufgrund unserer Nachkalkulation gem. §§ 7 und 8 KAG ermittelten wir einen Entgeltsbedarf einschließlich Eigenkapitalverzinsung von 190,92 € Einwohner/Haushalte. Der Entgeltsbedarf nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung betrug 167,89 € Einwohner/Haushalte. Dem steht ein Entgeltsaufkommen von 158,90 € Einwohner/Haushalte gegenüber. Damit ist für das Wirtschaftsjahr 2021 festzustellen, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 GemO Rhld.-Pf nicht erfüllt sind. Die Kalkulationsgrundsätze des KAG waren im Berichtsjahr erfüllt, da das Entgeltsaufkommen mit 158,90 € Einwohner/Haushalte über dem Mindestaufkommen von 70,00 € Einwohner/Haushalte lag und außerdem kein kassenwirksamer Verlust aufgetreten ist.
Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße - Eigenbetrieb Abwasserwerk - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.
Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung:
Die Bilanz zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 69.631.002,15 € ab. Der Jahresverlust in Höhe von 301.026,55 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2021 wie vorgetragen festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Vorberatung über die Anpassung der Entgelte für die Wasserversorgung und für die Abwasserbeseitigung
I. laufende Entgelte
Ab dem Jahr 2023 ergibt sich die Notwendigkeit, die Entgelte für die Wasserversorgung und für die Abwasserbeseitigung anzupassen, da in vielen Bereichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren zu verzeichnen waren und in naher Zukunft zu erwarten sind. Dies betrifft in erster Linie die enorm steigenden Energiekosten.
a) Abwasserbeseitigung:
Die letzte Erhöhung der laufenden Entgelte im Betriebszweig Abwasserbeseitigung erfolgte in 3 Stufen in den Jahren 2015 bis 2017 wie folgt dargestellt:
| bis 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |
| Schmutzwassergebühr | 2,18 € | 2,23 € | 2,28 € | 2,33 € |
| WKB Niederschlagswasser | 0,33 € | 0,35 € | 0,36 € | 0,37 € |
Somit sind die laufenden Entgelte seit mittlerweile 6 Jahren (2017 bis 2022) unverändert stabil geblieben.
Sie betragen bisher:
| Schmutzwassergebühr: | 2,33 €/cbm Abwassermenge |
| (dies entspricht 2,10 €/cbm entnommene Wassermenge) | |
| Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | 0,37 €/m² |
| gewichteter Abflussfläche | |
| Lfd. Kosten der Ortsgemeinden an Straßenkanälen | 0,52 €/m² Straßenfläche |
Inzwischen haben die VG-Werke eine neue Entgeltkalkulation erstellt. Grundlage ist die Nachkalkulation zum Jahresabschluss 2021.
Diese führt zu folgendem Entgeltbedarf:
| Schmutzwassergebühr: | 2,50 €/cbm Abwassermenge |
| (dies entspricht 1,98 €/cbm entnommene Wassermenge) | |
| Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | 0,35 €/m² |
| gewichteter Abflussfläche | |
| Lfd. Kosten der Ortsgemeinden an Straßenkanälen | 0,52 €/m² Straßenfläche |
Das Ergebnis der Nachkalkulation zeigt, dass die laufenden Entgelte, die von den Bürgern im Jahr 2021 erhoben worden sind, eine Unterdeckung aufweisen.
Die Aufgabe besteht nun darin, die betriebswirtschaftlich richtige Entscheidung für das Jahr 2023 zu treffen.
In den Jahren 2019 bis 2021 waren folgende Ergebnisse zu verbuchen:
| 2019 | 41.745 € |
| 2020 | -130.713 € |
| 2021 | -301.027 € |
Die Verluste werden sich 2023 und in den Folgejahren durch steigende Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen in Folge unvermeidbarer Preissteigerungen, steigenden Zinslasten durch Kreditaufnahmen,, steigende Betriebsunterhaltungskosten, insbesondere Energiekosten, steigende Personalkosen in Folge tariflicher Erhöhungen ohne Entgeltveränderungen weiter erhöhen.
Die auf Ist-Kosten 2021 basierende Kalkulation wurde deshalb um die vorstehend aufgeführten Parameter fortgeschrieben. Der Aufwand steigt demnach 2023 um ca. 308.000 € (Anlage 1)und führt zu folgendem Entgeltbedarf/Entgeltsanpassung:
| Einheit | bis 2022 | ab 2023 | Prozentuale Steigerung | |
| Schmutzwasser- gebühr | cbm Schmutz- wasser | 2,33 € | 2,60 € | 13,73 % |
| Entspricht nach Frischwasser- verbrauch | 2,10 € | 2,34 € | ||
| WKB Niederschlags- wasser | qm Abflussfläche | 0,37 € | 0,39 € | 5,41 % |
| Gemeindeanteil Straßen- entwässerung | qm befestigte Straße | 0,52 € | 0,56 € | 7,69 % |
Eine solche Erhöhung würde für eine 4-köpfige Familie mit 140 m³ Wasserverbrauch im Jahr und einem 600 m²-Grundstück ab dem Jahr 2023 eine jährliche Mehrbelastung von 38,40 € pro Jahr bzw. 3,20 € pro Monat gegenüber den bis 2022 geltenden Entgelten bedeuten.
Auch muss nochmals auf die Thematik der Weinbauzusatzgebühr hingewiesen werden. Diese musste zwingend mit kalkuliert werden, da nach den Kalkulationsvorschriften die über die häuslichen Abwässer hinausgehende Belastung durch die Weinbauabwässer gesondert zu berechnen ist.
Danach beträgt der Fehlbetrag Weinbau im Jahr 2021 73.791,00 €, bei einer Ertragsrebfläche von 1.900 ha; gegenüber 70.621,00 € (1.893 ha) bei der letzten Kalkulation 2009.
Eine zu erhebende Weinbauzusatzgebühr würde 38,84 € pro Hektar betragen. Dieser Betrag wäre in einem aufwändigen Erhebungsverfahren wiederum nach Flaschenwein und Fassweinverkauf zu verteilen.
Zuletzt am 09.02.2012 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, eine Weinbauzusatzgebühr nicht zu erheben. Hauptargumentationen für diese Entscheidung waren dabei folgende beiden Faktoren:
a) fehlende Verwaltungspraktikabilität (mit hohem Verwaltungsaufwand wird eine zusätzliche Abgabe erhoben, die die übrigen Entgeltschuldner nur unwesentlich entlastet)
b) Der Grundsatz der Typengerechtigkeit im Abgabenrecht gestattet dem Satzungsgeber (Rat) in gewissen Grenzen zu verallgemeinern und zu pauschalisieren und somit von Differenzierungen abzusehen.
b) Wasserversorgung:
Die Wasserbezugsgebühr (Wassergeld) stellt sich seit Bestehen des Eigenbetriebes Wasserversorgung im Jahr 1988 wie folgt dar:
| 1988 | 0,87 €/cbm |
| 1989 | 0,86 €/cbm |
| 1998 | 0,89 €/cbm |
| 2002 | 0,90 €/cbm |
| 2013 | 1,00 €/cbm |
| 2017 | 1,10 €/cbm |
| 2018 | 1,15 €/cbm |
| 2019 | 1,20 €/cbm |
Die laufenden Entgelte betragen derzeit:
Netto:
| Wasserbezugsgebühr: | 1,20 €/cbm bezogene Frischwassermenge |
| Wiederkehrender Beitrag Wasser | 96,00 €/Jahr. |
| Brutto (incl. 7 % MwSt.) | |
| Wasserbezugsgebühr: | 1,28 €/cbm bezogene Frischwassermenge |
| Wiederkehrender Beitrag Wasser | 102,72,76 €/Jahr. |
Das Ergebnis der Nachkalkulation zeigt, dass die laufenden Entgelte, die von den Bürgern im Jahr 2021 erhoben worden sind, eine Unterdeckung von rd. 17.000 € aufweisen. Der Wirtschaftsplan 2022 weist einen Jahresverlust von 113.000 € aus.
Die Verluste werden sich 2023 und in den Folgejahren durch steigende Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen in Folge unvermeidbarer Preissteigerungen, steigenden Zinslasten durch Kreditaufnahmen sowie steigenden Abschreibungen aufgrund nach wie vor hoher Investitionstätigkeit, steigende Personalkosen in Folge tariflicher Erhöhungen ohne Entgeltveränderungen weiterhin erhöhen.
Dem gegenüber sind weitere Einsparpotentiale nicht ersichtlich.
Die Aufgabe besteht nun darin, die betriebswirtschaftlich richtige Entscheidung für die nächsten Jahre zu treffen.
Seit dem Jahr 2020 stellen sich die Jahresergebnisse wie folgt dar:
| 2020 | 250.000 € Gewinn (Ist) |
| 2021 | 17.000 € Verlust (Ist) |
| 2022 | 113.000 € Verlust (Plan) |
Nach einer Prognose für das Folgejahr 2023, die die zu erwartenden Steigerungen der Aufwendungen berücksichtigt, ist zur Vermeidung von weiteren Verlusten eine Erhöhung der Umsatzerlöse aus Wassergebühr und wiederkehrendem Beitrag nunmehr unumgänglich. Der Aufwand steigt demnach 2023 um ca. 234.000 € (Anlage 2) und führt zu folgendem Entgeltbedarf/Entgeltsanpassung:
| Einheit | bis 2022 | ab 2023 | Prozentuale Steigerung | |
| Wasserbezugs- gebühr | cbm | 1,20 € | 1,40 € | 16,67 % |
| Wiederkehrender Beitrag | Nach Zählergröße | 96,00 € | 100,00 € Prozentuale Anpassung der größeren Zähler um ca. 4 % | 4,17 % |
Eine solche Erhöhung würde je nach Gewichtung auf die Entgeltarten Wassergebühr und WKB für eine 4-köpfige Familie mit 140 m³ Wasserverbrauch im Jahr und einem 600 m²-Grundstück ab dem Jahr 2023 eine jährliche Mehrbelastung von 34,24 €/Jahr (2,85 €/Monat) gegenüber den bis 2022 geltenden Entgelten bedeuten.
Schließlich ist - wie auch bei der letztmaligen Entgelterhöhung im Abwasserwerk auf das Thema „Eigenkapitalverzinsung“ hinzuweisen.
Gemäß § 8 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz ist bei der Kalkulation -neben den Zinsen für Fremdkapital- eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals anzusetzen. Gemäß § 11 Abs. 6 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung soll der Jahresgewinn des Eigenbetriebes so hoch sein, dass neben angemessenen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Es dürfen nach dem Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 6.3.1996 1,6 % des jeweiligen Buchrestwertes des Anlagenvermögens angesetzt werden. Auf diese Verzinsung kann nur dann verzichtet werden, soweit die durchschnittlichen Entgelte die Grenzen der vertretbaren Belastung nach § 7 Abs. 3 KAG überschreiten. Darüber hat der Verbandsgemeinderat zu entscheiden. Der Entgeltbedarf lag 2021 bei 167,89 €/Einwohner und Jahr. Bei Einrichtungen der Abwasserbeseitigung hat der Gesetzgeber bestimmt, dass auf eine Verzinsung des Eigenkapitals verzichtet werden kann, wenn die zumutbare Belastung von 105,00 je Einwohner und Jahr überschritten ist. Da keine ausgabewirksamen Verluste zu verzeichnen sind, die dann vom Einrichtungsträger zu übernehmen wären, kann auf eine Verzinsung des Eigenkapitals verzichtet werden.
Der Buchrestwert des Anlagevermögens des Abwasserwerkes am 01.01.2021 betrug 70.377.327,14 €. Die 1,6 %ige Eigenkapitalverzinsung daraus beträgt 1.126.037 €.
Dies entspricht auf die Kostenträger verteilt:
| Schmutzwassergebühr | 686.883 € | 0,51 €/m³ |
| WKB Niederschlagswasser | 304.030 € | 0,07 €/m |
| Straßenentwässerung | 135.124 € | 0,11 €/m² |
Der Entgeltbedarf I (ohne Verzinsung des Eigenkapitals) lag 2021 bei 2,50€/cbm Wassermenge. Bei Einrichtungen der Wasserversorgung hat der Gesetzgeber bestimmt, dass auf eine Verzinsung des Eigenkapitals und die die Tilgung übersteigenden Abschreibungen verzichtet werden kann, wenn die vertretbare Belastung von 1,10 € je cbm Wassermenge erreicht wird. Da keine ausgabewirksamen Verluste zu verzeichnen sind, die dann vom Einrichtungsträger zu übernehmen wären, kann auf eine Verzinsung des Eigenkapitals verzichtet werden.
Der Buchrestwert des Anlagevermögens des Wasserwerks am 01.01.2021 betrug 33.076.000 €. Die 1,6 %ige Eigenkapitalverzinsung daraus beträgt 529.216,00 €.
Dies entspricht 0,34 € pro cbm verkaufter Wassermenge.
Eine wesentliche Unklarheit besteht bei der Entwicklung Strompreise für das kommende Jahr. Konkrete Ergebnisse diesbezüglich werden voraussichtlich erst Anfang Dezember vorliegen. Sollten sich dann wesentliche Änderungen gegenüber der jetzigen Kalkulation ergeben, besteht die Option, die laufenden Entgelte entsprechend anzupassen.
II. Einmalbeiträge sowie Investitionskostenanteile der Ortsgemeinden für die Straßenentwässerung ab 2023
Die Einmalbeiträge für die Wasserversorgung, die Schmutzwasserbeseitigung und für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden zuletzt für das Jahr 2017 neu kalkuliert. Eine Anpassung erfolgte seit dem jährlich anhand der Entwicklung des Preisindexes für Kanalbaumaßnahmen.
Nachdem seit der letzten Kalkulation wiederum 6 Jahre vergangen sind, sollen die Einmalbeiträge für die Wasserversorgung und für die Abwasserbeseitigung unter Einbeziehung weiterer, neu entwickelter Baugebiete neu kalkuliert werden. Dies in ersten Linie vor dem Hintergrund stark angestiegener Investitionskosten -vor allem im Laufe diesen Jahres-. Der Baukostenindex ist zwischen Mai 2021 und Mai 2022 (letzter vorliegender Indexstand des Statistischen Bundesamtes) um 16,3 % gestiegen.
Schließlich sollen die Beitragseinnahmen in Baugebieten die tatsächlichen Herstellungskosten abdecken. Dies war bei mehreren Erschließungsmaßnahmen zuletzt nicht mehr der Fall und führt letztendlich zu der Situation, dass die Erschließung von neuen Baugrundstücken, die zu einer erheblichen Wertsteigerung führen, zum Teil von der Solidargemeinschaft über Gebühren finanziert werden.
Aus der Neukalkulation abgeleitet ist der Investitionskostenanteil bei geschlossener Bauweise, den die Ortsgemeinden für die Erneuerung von Kanälen, die der Straßenentwässerung dienen, zu zahlen haben.
Gleichzeit wurde der Investitionskostenanteil für die geschlossene Bauweise (Liner-Sanierung) neu kalkuliert. Die Neukalkulation führt zu folgendem Ergebnis:
a. Durchschnittssätze für einmalige Beiträge
| bis 2022 | ab 2023 | |
| Wasserversorgung (incl. 7 % MwSt.) | ||
| je qm gewichtete Grundstücksfläche | 4,71 € | 6,14 € |
| Abwasserbeseitigung | ||
| Schmutzwasserbeitrag | 6,44 € | 7,81 € |
| je qm gewichtete Grundstücksfläche | ||
| Oberflächenwasserbeitrag | 22,60 € | 31,87 € |
| je qm Abflussfläche | ||
b. Kosten für die Straßenentwässerung
| je lfdm. entwässerter Straße | bis 2022 | ab 2023 |
| bei offener Bauweise | 190,84 € | 216,02 € |
| bei geschlossener Bauweise (Liner) | 86,72 € | 100,83 € |
Zur Erläuterung:
Aus den vorgenannten Beitragssätzen ergeben sich folgende Beitragshöhen
pro m². (bei Anwendung des einheitlichen Vollgeschosszuschlages von 100 % bei ein- und zweigeschossiger Bauweise und Anwendung des Regelabflussbeiwertes beim Oberflächenwasser von 0,4):
| Wasser * | Schmutz- wasser | Nieder- schlags- wasser | Gesamt/m² | |
| bis 2022 | 9,42 € | 12,88 € | 9,04 € | 31,34 € |
| ab 2023 | 12,28 € | 15,62 € | 12,74 € | 40,64 € |
| Veränderung | + 9,30 € |
*Wasser brutto incl. 7 % MwSt.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung:
I: Die laufenden Entgelte für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden wie folgt festgesetzt:
| a) Schmutzwassergebühr | |
| ab 2023 | 2,60 €/cbm (entspricht 2,34 € der bezogenen Trinkwassermenge) |
| b) wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | |
| ab 2023 | 0,39 €/qm Abflussfläche |
| c) laufende Kosten der Ortsgemeinden an den Straßenkanälen | |
| ab 2023 | 0,56 €/qm entwässerter Straßenfläche |
| d) Eine Weinbauzusatzgebühr wird nicht erhoben | |
| e) Es erfolgt keine Eigenkapitalverzinsung. | |
II: Die laufenden Entgelte für den Eigenbetrieb Wasserversorgung werden wie folgt festgesetzt:
a) Wasserbezugsgebühr:
| Ab 2023 | 1,40 €/cbm |
b) Wiederkehrender Beitrag Wasser -gestaffelt nach Zählergröße-
| Ab 2023 | Zählergröße 3 bis 5 | 100,00 € |
| Zählergröße 7 bis 10 | 240,00 € | |
| Zählergröße bis 20 | 608,00 € | |
| Zählergröße DN 50 | 1.194,00 € | |
| Zählergröße DN 80 | 1.780,00 € | |
| Zählergröße VZ 50 | 1.552,00 € | |
| Zählergröße VZ 80 | 2.225,00 € | |
| Zählergröße VZ 100 | 2.715,00 € |
Bei wesentlichen Änderungen der Stromlieferpreise besteht die Möglichkeit der Anpassung der laufenden Entgelte im Zuge der endgültigen Beratung der Wirtschaftspläne.
III: Die Durchschnittssätze für einmalige Beiträge werden wie folgt festgesetzt:
Für die Wasserversorgung:
| - ohne gesetzliche MwSt. | 5,74 €/qm gewichteter Grundstücksfläche |
| - mit gesetzlicher MwSt. | 6,14 €/qm gewichteter Grundstücksfläche |
Für die Abwasserbeseitigung:
| Schmutzwasserbeitrag | 7,81€/qm gewichteter Grundstücksfläche |
| Oberflächenwasserbeitrag | 31,87 €/qm Abflussfläche |
IV: Die Kosten für die Straßenentwässerung (Investitionskostenanteil der Ortsgemeinden an den Straßenkanälen) werden wie folgt festgesetzt:
| a) bei offener Bauweise: | 216,02 €/lfdm. entwässerter Straße |
| b) bei geschlossener Bauweise: | 100,83 €/lfdm. entwässerter Straße |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Vorberatung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Schweich und für das Panoramabad Römische Weinstraße in Leiwen
Die Eintrittsgebühren für die Freibäder in Schweich und Leiwen wurden letztmals am 03.02.2016 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates angepasst.
Im Wirtschaftsplan 2022 war für das Freibad Schweich ein Defizitbetrag von 510.722 € und für das Freibad Leiwen ein Defizitbetrag von 483.823 € zu verzeichnen.
Um den kontinuierlichen und nachhaltigen Preissteigerungen, insbesondere im Bereich der Betriebs- und Instandhaltungskosten (Energieaufwendungen, Materialaufwendungen) entgegenzuwirken und das Defizit der Bäderbetriebe nicht noch weiter ansteigen zu lassen, wäre es erforderlich, die Eintrittspreise in den Freibädern anzupassen.
Des Weiteren wurde sich innerhalb der Bädergesellschaft auf einheitliche Regelungen bezüglich Alterseinschränkungen, Ermäßigungen, etc. verständigt.
Auf der Basis der Kartenverkaufszahlen des Jahres 2022 ergeben sich durch die Anpassung der Eintrittspreise Mehrerträge von 137.000 € netto.
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt dem Verbandsgemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Schweich und für das Panoramabad Römische Weinstraße in Leiwen gemäß Vorschlag zu empfehlen.
Die Handhabung bei den Familienkarten soll nach den bisher geltenden Regelungen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Neuausrichtung der Energieerzeugung und des Energiebezuges der Verbandsgemeindewerke
Die beauftragte Studie zur Ausstattung der eigenen Liegenschaften der VG Werke (Wasser- Abwasserwerk und Freibäder) mit PV-Anlagen liegt inzwischen vor.
Wenn sämtliche Dach- und Freiflächen mit PV-Anlagen (46 Liegenschaften) ausgestattet werden, können voraussichtlich rd. 2.300 Mwh elektrischer Energie im Jahr erzeugt werden. Insbesondere an den Anlagen in Leiwen, sowie in Kenn sind maßgebliche Strommengen realisierbar.
Die Ergebnisse der Studie werden in der Sitzung vorgestellt.
Das weitere Vorgehen besteht nun darin, den Strombedarf der Eigenbetriebe, wo irgend möglich, durch selbst erzeugte Energie zu bedienen. Dazu soll gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken Konz ein Bilanzkreismanagement installiert werden.
„Ein Bilanzkreis ist ein virtuelles Energiemengenkonto für Strom und Gas. Der Bilanzkreis stellt die Verbindung zwischen der virtuellen Welt des Strom- und Gashandels und der physischen Welt der Energielieferung und der Netzstabilität her.“ (Zitat Wiki).
Damit wird es möglich, überschüssigen Strom aus EE innerhalb des Bilanzkreises einzusetzen um dort den Stromeinkauf, unabhängig von der Strombörse, zu günstigen Erzeugungspreisen weiter zu geben. Ein Bilanzkreis soll so umfangreich ausgebildet werden, dass der Bedarf auch möglichst durch EE Anlagen „selbst“ erzeugt werden kann. Daher auch das Konzept, es gemeinsam mit der VG Konz durchzuführen.
Bisher wurde der Strom meistens komplett zum Preis der Strombörse verkauft, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Mit dem neuen Weg können bei den Werken Betriebskosten eingespart werden, was letztlich kalkulatorische Vorteile bei der Ermittlung der Entgelte erbringt und somit gegenüber unseren Kunden kostendämpfend wirkt.
Der gemeinsame Bilanzkreis mit der VGW Konz ermöglicht einen wirksamen Austausch und die weitgehende Nutzung der EE heute und zukünftig.
Der Kreis soll nach und nach wachsen und auch - wenn gewünscht - die Stromerzeugung und den Bedarf der Ortsgemeinden aufnehmen.
Der Bedarf an elektrischer Energie in der VG Schweich sieht wie folgt aus:
| Abwasserwerk: | 1.435 Mwh (zzgl. 1.000 Mwh BHKW), Kosten: 359 T€ |
| Wasserwerk: | 687 Mwh, Kosten: 147 T€ |
| Freibäder: | 225 Mwh (Leiwen), 235 Mwh (Schweich), Kosten 115 T€ |
| VG mit Ortsgemeinden: | 2.263 Mwh (für ca. 330 Liegenschaften/ Zählpunkte inkl. Straßenbeleuchtung. |
Im Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Energie werden erstmalig Ansätze zur Realisierung von PV-Anlagen dargestellt. Begonnen werden soll mit den Anlagen am Freibad Zummet und dem Hochbehälter Kenner-Ley. Die Anlage an der GKA Leiwen befindet sich derzeit in der Projektierung.
In der aktuellen Diskussion wird die Werkleitung gefragt, weshalb dieser Weg nicht bereits früher gewählt wurde. Dazu wird ausgeführt, dass zunächst die Aufgabe der Energieeinsparung abzuarbeiten war. Dieses Thema ist beim Wasser- und Abwasserwerk erledigt. Bei den beiden Freibädern laufen derzeit die erforderlichen Maßnahmen an.
Zudem ist eine kleinere PV-Anlage (Fuchslager) bereits seit mehreren Jahren in Betrieb.
Um die anstehenden Aufgaben möglichst effizient und zügig zu erledigen, ist vorgesehen die Realisierung in Zusammenarbeit mit privaten Partnern durchzuführen. Über das genaue Vorgehen wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses berichtet.
Weiterhin soll in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Energie und Klimaschutz“ der Zweck des Eigenbetriebes erweitert und die Betreibung von Energieversorgungsanlagen (Erzeugung) und Energienetze (Versorgung) in der Satzung aufgenommen werden.
Beschluss:
Der Werkausschuss stimmt der geschilderten Vorgehensweise zu. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Energie werden entsprechende Mittel eingestellt, um die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zeitnah realisieren zu können. Die Werkleitung wird ermächtigt, die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.
Weiterhin soll die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Energie und Klimaschutz“ angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Erneuerung der Heizungsanlage der Kläranlage Leiwen
Die Heizungsanlage wird mit Heizöl betrieben. Die im Gebläsekeller des Betriebsgebäudes vorhandene Luftwärmepumpe ist defekt. Die Anlage wurde mit dem Bau der Kläranlage 1997 errichtet. Systembedingt wird an der Kläranlage Leiwen kein Klärgas produziert. Eine Umrüstung auf eine anaerobe Schlammfaulung (Faulturm mit BHKW) und somit die Verwertung von Klärgas zur Energiegewinnung ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Dies wurde im Rahmen der durchgeführten Energieeffizienzanalyse dokumentiert.
Daher soll die Heizungsanlage insgesamt modernisiert werden. Aufgrund einer vorgenommen technisch-wirtschaftlichen Gegenüberstellung unterschiedlicher Varianten ist die Installation von Wärmepumpen für das Betriebs- und das Schlammentwässerungsgebäude sowie eines Luftwärmetauschers in der Druckleitung des Belebungsbeckens die beste Lösung.
Die Maßnahme wird nach den Vorgaben der BAFA zu 45% gefördert. Ein Förderantrag wurde bereits gestellt. Die Bestätigung des Eingangs der Anträge (für jedes Gebäude separat) haben wir kürzlich erhalten. Aufgrund der Änderung des BEG-EM Programmes wird die Anlage im Betriebsgebäude noch mit 45%, die im Schlammentwässerungsgebäude nur noch mit 35% bezuschusst.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme stellen sich wie folgt dar (Kostenschätzung):
| Betriebs- gebäude | Schlamm- entwässerungs- gebäude | |
| KG 400, technische Anlagen | 126.000 € | 76.000 € |
| KG 700, Baunebenkosten | 25.000 € | 20.000 € |
| Kosten exkl. Förderung (netto) | 151.000 € | 96.000 € |
| Kosten exkl. Förderung (brutto) | 180.000 € | 115.000 € |
| Förderung 45%/35% (brutto) | -67.000 € | -31.500 € |
| Kosten inkl. Förderung (brutto) | 113.000 € | 83.500 € |
| Gesamtkosten inkl. Förderung (brutto) | 196.500 € | |
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem Austausch der Heizungsanlage zu. Die Maßnahme soll ausgeschrieben und die in Aussicht stehenden Fördermittel abgerufen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Sanierungskonzept der Freibäder Schweich und Leiwen
Während sich der optische Eindruck der beiden Bäder sehr positiv darstellt, sind doch einige Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen erforderlich.
Einige Erneuerungen wurden bereits durchgeführt, u.a.: Erneuerung der Beleuchtung (LED-Technik, wurde von Westnetz bezuschusst), Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel, Nachrüstung von Fehlerstromschutzschaltern, Abdichten der Terrasse in Schweich, Erneuerung bzw. erstmalige Herstellung des äußeren Blitzschutzes, Reparatur der Kühlzelle in Leiwen und des Kühlaggregates in Schweich, etc.
Die Ausrüstung von Sichtschutzwänden an den Duschen und der Urinale, sowie die Installation von Duscharmaturen mit Verbrühungsschutz wird noch im laufenden Jahr durchgeführt.
Erledigt wurde ebenfalls die Sanierung korrosionsgeschädigter Betonflächen. So musste die Treppe zur Dachterrasse in Leiwen komplett erneuert werden, weil sie baufällig war.
Das Sanierungskonzept sieht derzeit wie folgt aus:
Freibad Leiwen:
Warmwasserbereitung, Barrierefreiheit, Gebäudesanierung mit PV-Anlage (Förderantrag),
Rückführung des Spülwassers über die Desinfektion,
Ziel: Ganzjährige gastronomische Nutzung (Verpachtung). Bedingt allerdings die bauliche Erweiterung des Gastraumes,
Rückführung des Spülwassers über die Desinfektion.
Optimierung der Pumpen (Förderfähig)
Freibad Schweich:
Rückführung des Spülwassers über die Desinfektion,
Schaltschränke in den Pumpenkellern (Korrosion),
Abriss Aussichtskanzel im Beckenbereich, Aus- und Umbau der Steuerungseinheit,
Abriss Treppe zur Terrasse, da baufällig,
Errichtung eines Holzhauses (Gartenhaus) zur Aufbewahrung von Gerät/Material und Einrichtung eines 1. Hilfe Raumes,
Erneuerung der Warmwasserbereitung (Solarthermie-Anlage), hydraulische Weiche (Förderfähigkeit zu prüfen),
Sanierung des Hochbaus mit Heizung (Förderfähig),
PV-Anlage auf den Dächern, nach Sanierung (Förderfähig),
Erweiterung der Büroräume oder Nutzung der Terrasse zur Installation einer PV-Anlage (Förderfähig).
Optimierung der Pumpen (Förderfähig)
Da beim Bad in Leiwen der größte Investitionsstau besteht, wurde hier zwischenzeitlich ein Förderantrag beim Bund eingereicht.
Der Antrag umfasst die Stromversorgung des Bades mit PV-Anlagen, die Erneuerung der Warmwasserbereitung, die Sanierung des Umkleidegebäudes (Fenster, Türen, WD der Fassade) nebst Gastrobereich und die Heizungserneuerung.
Förderbedingung ist die Maßnahmen im „Paket“ umzusetzen. Einzelne Maßnahmen sind isoliert nicht förderfähig. Eine ergänzende Förderung über die BAFA ist nicht zulässig.
Der Aufwand hierbei wurde in einer Projektskizze mit 2,815 Mio. € geschätzt.
Wenn der Förderantrag genehmigt wird, ist mit einem Zuschuss in Höhe von 45% der förderfähigen Baukosten zu rechnen.
Falls der Antrag abgelehnt wird, konzentrieren sich die Arbeit auf die Warmwasserbereitung, die Heizungserneuerung und die Barrierefreiheit. Die PV-Anlage wird dann vom Eigenbetrieb Energie realisiert.
Die hierbei entstehenden Kosten werden auf etwa 1,9 Mio. € geschätzt.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem vorgestellten Konzept zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
9. Erschließungsvertrag Schweich „Vor der Schaumbach“
Die Stadt Schweich beabsichtigt, das Bebauungsplangebiet „Vor der Schaumbach“ baulich zu entwickeln. Eigentümerin des gesamten Areals ist die Stadt Schweich.
Es bietet sich in dieser Eigentumssituation an, dass die Stadt Schweich als Grundstückseigentümerin die gesamte Erschließung; somit auch die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungs- und der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen durchführt und sich über die anschließenden Grundstücksverkäufe refinanziert.
Das gleiche Instrument wurde zuletzt bei der Erschließung der Baugebiete Kenn „Kenner Ley II“, Schweich-Issel, „Sportplatz Issel“, Riol „Erweiterung Hinter Difenis“, Detzem „Alter Sportplatz“, Longuich „Rioler Weg“ und Mehring „Lehmkaul“ angewendet. Auch dort waren die Ortsgemeinden bzw. die Stadt Eigentümerin des gesamten Gebietes und haben die Erschließung der Anlagen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - bei Refinanzierung durch Grundstücksverkaufserlöse - per Erschließungsvertrag durchgeführt.
Die Stadt Schweich hat signalisiert, einer entsprechenden Verfahrensweise und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen Stadt und Verbandsgemeindewerken zuzustimmen. Die konkrete Beschlussfassung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrates Schweich.
Beschluss:
Der Werkausschuss stimmt dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt Schweich zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Beteiligung am Bau eines Moseldückers der Westnetz GmbH
Das Wasserwerk und das Abwasserwerk unterhalten etwa 100 Meter moselabwärts der Moselbrücke Schweich einen Düker. Neben den erforderlichen Rohren für Trink- und Abwasser, wurden seinerzeit auch mehrere Leerrohre mit verlegt. Wie sich nunmehr herausstellte, sind die bisher ungenutzten Leerrohre (2 von 4) defekt und lassen sich nicht mehr nutzen. Eine Reparatur ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Demzufolge musste der bereits abgeschlossene Verkauf eines Leerrohres an die Westnetz rückabgewickelt werden. Nun bietet sich eine Beteiligung an dem Bau eines weiteren Kabeldükers an, welches die Fa. Westnetz in Kürze herstellen möchte. Die Verbandsgemeindewerke könnten dort ein viertes Leerrohr erwerben. Die Werkleitung schlägt vor, gerade angesichts der vielseitigen Bemühungen im Rahmen der Energiewende, diesen Kauf zu tätigen.
Die Kosten belaufen sich auf: 130.000 € (netto, incl. Nebenkosten).
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem Kauf des Leerrohres im Moseldüker der Fa. Westnetz zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.