Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer/in Julian Denis findet am 09.05.2023 eine Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten der VG Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
2. Personalangelegenheiten
2.1. Personalsituation in den Feuerwehren
In der Sitzung wird über die aktuelle Personalsituation der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Schweich berichtet.
zur Kenntnis genommen
2.2. Sachstand Ausschreibungsverfahren hauptamtliche Gerätewarte
Im Stellenplan der Verbandsgemeinde sind für das Jahr 2023 u.a. zwei Stellen für hauptamtliche Gerätewarte vorgesehen. Die Bewerbungsfrist umfasste den Zeitraum 16. März bis 10. April 2023. In dieser Zeit sind insgesamt 19 Bewerbungen eingegangen. Nach Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen wurden die in Frage kommenden Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Vorstellungsgespräche haben am Donnerstag, dem 4. Mai stattgefunden.
zur Kenntnis genommen
2.3. Neubesetzung BKI Landkreis Trier-Saarburg im Dezember 2022
Im Mai 2022 wurden der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises Trier-Saarburg sowie sein Stellvertreter von ihren Aufgaben durch Landrat Stefan Metzdorf entbunden. Bis zu einer Neubesetzung im Dezember 2022 wurden die Aufgaben von einem feuerwehrtechnischen Bediensteten des Landkreises übernommen, mit der Unterstützung aller Wehrleiter aus den Verbandsgemeinden. In der Sitzung wird über die Neubesetzung und die künftige Ausrichtung berichtet.
zur Kenntnis genommen
3. Einsatzstatistik 2022
Die Einsatzbelastung im Jahr 2022 war für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Schweich hinsichtlich der Anzahl so hoch wie noch nie. Im vergangenen Jahr mussten die Feuerwehren der Verbandsgemeinde insgesamt 267 Ereignisse abarbeiten, die insgesamt zu 662 Alarmierungen der Feuerwehren geführt haben.
zur Kenntnis genommen
4. Bauangelegenheiten
4.1. Planung Konzeptionierung Liegenschaften insgesamt
Zunächst soll für alle Feuerwehrgerätehäuser eine generelle Bestandsaufnahme erfolgen. Dazu dienen vorhandene Checklisten, die in der Sitzung erläutert werden. Einerseits wird dadurch der technische Gebäudezustand erfasst und weiterhin geprüft, ob die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eingehalten werden. Aus den Ergebnissen soll, in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung oder externen Stellen und Dienstleistern, geprüft werden, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf je Liegenschaft besteht. Letztlich soll eine Konzeptionierung erfolgen, d.h. die notwendigen Maßnahmen werden priorisiert, ein Zeitplan erstellt und im Anschluss abgearbeitet (analog zum Ausstattungs- und Fahrzeugkonzept). Bereits erfolgte Anmeldungen durch die Feuerwehren bei den vergangenen Haushaltsplanungen hinsichtlich Baumaßnahmen werden in der Konzeptionierung mit aufgenommen.
Beschluss: Der Ausschuss beschließt, dass die vorgeschlagene Konzeptionierung der Liegenschaften durch die Verwaltung durchgeführt wird. Nach Fertigstellung soll im Ausschuss das Konzept vorgestellt und beraten und dem Verbandsgemeinderat zur Umsetzung empfohlen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4.2. Gemeinsames Feuerwehrgerätehaus Fell-Fastrau
Wie bereits in der Sitzung des Feuerwehrausschusses vom 13.10.2022 berichtet, gibt es in den Feuerwehrgerätehäusern Fastrau und Fell aufgrund der baulichen Gegebenheiten Probleme, erforderliche Fahrzeuge zu stationieren. In Fastrau ist derzeit ein Tragkraftspritzenanhänger stationiert. Ein zugehöriges Zugfahrzeug (Traktor) ist allerdings seit längerer Zeit nicht verfügbar. Der Ausschuss hatte empfohlen, für die Feuerwehr Fastrau eine intensivere Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Fell bei Übungen und Einsätzen anzustreben und die fehlende technische Komponente bis auf weiteres zu kompensieren. Das wurde in der Zwischenzeit entsprechend umgesetzt.
In Fell sind derzeit gemäß dem Fahrzeugkonzept ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF), ein Tanklöschfahrzeug (TLF) 8/18 und ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) stationiert. Für das TLF 8/18 ist als Ersatz ein TLF 2000 in der Beschaffung.
In der vergangenen Ausschusssitzung wurde festgehalten, dass für die Zukunft eine Zusammenlegung der beiden Wehren an einem neuen gemeinsamen Standort zu prüfen wäre. Die verschiedenen Standorte sowie mögliche Flächen zur Errichtung eines gemeinsamen Standortes werden vor Beginn der Sitzung besucht und die angesprochenen Probleme in den Liegenschaften vor Ort nochmals erläutert.
Ortsbürgermeister Alfons Rodens (OG Fell) stellte im Verlauf der Besichtigungen eine weitere Idee zur Unterbringung der beiden Feuerwehren an einem Standort vor:
Möglicherweise könnte man in einem derzeit im Bau befindlichen Objekt eine Mietlösung erzielen. Der Ausschuss bittet dazu mit dem Eigentümer abzuklären, ob grundsätzlich die Bereitschaft zur Vermietung bestehen würde und die damit zusammenhängenden Rahmenbedingungen in Erfahrung zu bringen.
zur Kenntnis genommen
4.3. Sachstand Feuerwehrgerätehaus Kenn
Aufgrund der Platzverhältnisse und insbesondere der energetischen Gegebenheiten im Feuerwehrgerätehaus Kenn wurde in den vergangenen Sitzungen die Planung eines Anbaus am Bestandsgebäude vorgestellt. Die politischen Gremien haben den Anbau entsprechend der Planung befürwortet. Ein Förderantrag für dieses Projekt wurde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gestellt. Aufgrund von Personalausfällen und Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal, blieb der Förderantrag über ein Jahr, trotz mehrfacher Nachfragen, unbearbeitet. In dieser Zeit hat die Feuerwehr Kenn einen alternativen Plan erarbeitet:
Die Ortsgemeinde hält in der Liegenschaft einen größeren Saal vor, der von der Feuerwehr bei Sitzungen oder Ausbildungen o.ä. schon immer genutzt werden konnte. Die Ortsgemeinde stellt der VG/Feuerwehr den Saal über eine Nutzungsvereinbarung zur Verfügung. Dort soll ein neuer Schulungsraum mit Abstellflächen entstehen und die Sanitäranlagen müssten saniert werden.
Aufgrund der Entwicklung der Baukosten hat man von der Anbaumöglichkeit am Bestandsgebäude vorerst Abstand genommen und favorisiert die Umnutzung des Saals. Dazu wurde im Haushalt 2023/2024 ein entsprechender Ansatz vorgesehen.
Zur Unterstützung und zügigen Abarbeitung des Projekts muss ein Architekturbüro herangezogen und entsprechende Ausschreibungen realisiert werden.
Beschluss: Der Ausschuss beschließt, für die Realisierung des Projekts ein Architekturbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4.4. Sachstand Feuerwehrgerätehaus Klüsserath
Am 29. März 2023 hat mit dem Büro Schuh+Weyer, dem Ing. Büro PEC, der Feuerwehr Klüsserath und der Verwaltung ein gemeinsamer Besprechungstermin zur weiteren Abwicklung und Detailplanung des Bauprojektes stattgefunden. Hierbei wurden die aktuellen Pläne und die technische Ausstattung besprochen.
Das Büro Schuh+Weyer erstellt im Nachgang zu diesem Termin die nötigen Leistungsverzeichnisse und stimmt über die Verwaltung die Ausschreibung der Gewerke ab. In einer der nächsten HFA/BA- oder VG-Ratssitzung sollen die Gewerke vergeben werden.
zur Kenntnis genommen
4.5. Einlassmöglichkeiten für Boote in die Mosel im Unterstau Detzem
Eine Einlassmöglichkeit für Boote im Bereich des Campingplatzes Klüsserath ist im Jahr 2020 bereits planerisch verfolgt worden. Ein Auszug aus der Machbarkeitsstudie nebst Kostenschätzung ist dazu in der Anlage beigefügt. In der weiteren Planung wurde deutlich, dass sich vor einer Umsetzung die Einholung der erforderlichen, insbesondere der umweltrechtlichen Genehmigungen, als problematisch erweisen.
Daher wurde bereits in der letzten Sitzung des Feuerwehrausschusses eine Einlassmöglichkeit von Booten über ein Wechselladerfahrzeug vorgestellt.
Der Landkreis Trier-Saarburg hat für den Standort Föhren ein Wechselladerfahrzeug ausgeschrieben. Dieses ist mit einem Kran ausgestattet, was u.a. auch die Möglichkeit bietet, Boote in die Mosel einzulassen.
Dieses Fahrzeug soll voraussichtlich im 3. Quartal 2023 ausgeliefert und im Lager IRT stationiert werden. Nach Auslieferung des Fahrzeugs, wird auch das Einlassen von Booten in die Mosel im Unterstau Detzem geprüft. Zudem gilt es, die Einsatzgrundzeiten mit zu bewerten. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse wird die Erforderlichkeit der Baumaßnahme neu bewertet.
zur Kenntnis genommen
5. Verschiedenes
Ausschussmitglied Daniel Dewans fragt an, ob es für Feuerwehrangehörige künftig möglich sei, kostenlosen Eintritt in die Schwimmbäder der Verbandsgemeinde zu erhalten. Die Vorsitzende erläutert, dass man prüfen wird, ob man freien Eintritt über die Ehrenamtskarte erhalten könnte. Wehrleiter Alex Loskyll ergänzt, man werde bei einer der nächsten Wehrführer-Dienstbesprechungen das Thema Ehrenamtskarte aufgreifen.
Ausschussmitglied Sebastian Karthäuser fragt, ob es hinsichtlich der Sirenenalarmierung bzw. Warnung der Bevölkerung einen neuen Sachstand ergeben hat. Wehrleiter Alex Loskyll teilt mit, es gebe derzeit keine neuen Entwicklungen in diesem Thema.