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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten der VG Schweich am 11.10.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer/in Julian Denis findet am 11.10.2023 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten der VG Schweich statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeisterin Christiane Horsch den Tagesordnungspunkt 6 „Personalangelegenheiten“ vorzuziehen und als Tagesordnungspunkt 3 zu behandeln. Dem wird zugestimmt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

1.1

Wehrleiter Alex Loskyll teilt mit, dass am 07.10.2023 die Trauerfeier eines Kollegen der Berufsfeuerwehr Trier und ehemaligem Mitglied der Feuerwehr Schweich stattgefunden hat. Im Vorfeld hatte die Feuerwehr Trier angefragt, ob die Feuerwehren der VG Schweich die diensthabenden Einsatzbeamten auf der Feuerwache 2 in Trier-Ehrang an diesem Tag ablösen könnten, um allen Angehörigen der Feuerwehr Trier eine Teilnahme an der Trauerfeier zu ermöglichen. Selbstverständlich wurde der Dienst auf Wache 2 mit einem Löschzug für ca. 10 Stunden übernommen. Dabei wurde ein Einsatz im Stadtgebiet abgearbeitet. Parallel dazu haben Kräfte der VG Ruwer einen Löschzug für die Wache 1 gestellt und dort ebenfalls die diensthabende Wachmannschaft abgelöst.

1.2

Am 26. September 2023 wurden im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Trier-Saarburg die Fluthilfemedaillen des Landes RLP für die Feuerwehren der VG Schweich von Landrat Stefan Metzdorf ausgehändigt. Jeder zu Ehrende unserer Feuerwehren wird seine Fluthilfemedaille persönlich anlässlich des jährlichen Ehrungstermins der VG Schweich am 9. November 2023 in Leiwen erhalten.

2. Erneuerung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Nach der Novellierung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) hat das Ministerium des Innern im Zusammenhang mit Kostenersatz nach § 36 LBKG darauf hingewiesen, dass die Kommunen ihre bestehenden Satzungen abändern sollten. Der Gemeinde- und Städtebund hat eine neue Berechnungsgrundlage für Stundensätze der Personal- und Fahrzeugkosten herausgegeben. Dies sollte als kurzfristige Übergangslösung dienen, da das Land zeitnah eine Rechtsverordnung mit allgemein gültigen Kostensätzen zur Verfügung stellen wollte. Seit zwei Jahren ist dies bisher nicht geschehen.

Die Verwaltung hat daher, basierend auf der Berechnungsgrundlage des GStB, neue Kostensätze berechnet und eine neue Satzung entworfen. In der Sitzung werden die Berechnung sowie die neuen Kostensätze erläutert. Die Satzung soll in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich im November beschlossen werden.

Beschluss: Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Schweich die neue Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3. Personalangelegenheiten

In der Sitzung werden die beiden neu eingestellten hauptamtlichen Gerätewarte vorgestellt.

zur Kenntnis genommen

4. Nachtrag zum Haushalt 2024

Die geplanten Haushaltsansätze zum Nachtragshaushaltsplan für die verschiedenen Bereiche des Brand- und Katastrophenschutzes werden in der Sitzung des Ausschusses vorgestellt und erläutert.

Beschluss: Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Entwurf zum Nachtragshaushalt im Bereich Brand- und Katastrophenschutz wie vorgestellt zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Sachstand Alarm- und Einsatzplanung

5.1. Katastrophenschutz LK Trier-Saarburg – Mitwirkung VG

Der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises Trier-Saarburg hat mit seinem Stellvertreter ein Bedarfs- und Entwicklungskonzept für den Landkreis Trier-Saarburg erarbeitet und in den zuständigen politischen Gremien vorgestellt und beschließen lassen. In der Sitzung des Feuerwehrausschusses wird dieses Konzept vorgestellt und erläutert, inwiefern die Verbandsgemeinde Schweich aufgrund des v. g. Konzeptes künftig seitens des Landkreises ausgestattet wird und im Katastrophenschutz mitwirkt.

zur Kenntnis genommen

5.2. Stab außergewöhnliche Ereignisse

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ist eine Komponente, um auf lokaler/ kommunaler Ebene (Gemeinde/Stadt) Strukturen zur Krisenbewältigung zu schaffen. Dabei handelt es sich um einen Stab auf Verwaltungsebene (administrativ-organisatorisch), der ähnliche Strukturen (Verwaltungsstab) bildet wie es auf Landkreisebene üblich ist. Gesetzliche Vorgaben zur Vorhaltung solcher Stäbe gibt es in manchen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. In RLP gibt es diese nicht.

Wann wird ein SAE benötigt? Einsätze der alltäglichen Gefahrenabwehr wie normale Brandeinsätze werden durch die Strukturen der Feuerwehr auf Gemeindeebene bearbeitet. Dazu muss die Feuerwehr entsprechend leistungsfähig durch den Bürgermeister aufgestellt und ausgerüstet werden. Hier ist keine Mitwirkung des SAE notwendig. Wenn Lagen jedoch aufwachsen oder von Beginn an die Mitwirkung der Verwaltung notwendig ist, dann hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse die Aufgabe, den zuständigen Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) entsprechend zu unterstützen.

In dem normalen Verwaltungsaufbau ist eine Gemeindeverwaltung dazu nicht in der Lage.

Um was für Einsatzlagen kann es hier gehen? Natürlich war in den letzten Jahren oftmals die Pandemie ein Grund. Außerhalb dieses Ereignisses geht es beispielsweise um Bombenfunde, die möglicherweise Evakuierungen notwendig machen und andere Ereignisse z. B. Hochwasser, Starkregen, Stromausfall usw.

In der Sitzung wird über den aktuellen Aufbau und Sachstand des Stabs sowie den künftigen Ausblick berichtet.

zur Kenntnis genommen

6. Sachstand Bauangelegenheiten

In der Sitzung des Feuerwehrausschusses vom 9. Mai 2023 wurde bereits über verschiedene Bauangelegenheiten berichtet.

1) Liegenschaft für die Feuerwehren Fell und Fastrau

Vor Beginn der Sitzung am 9. Mai konnte der Feuerwehrausschuss eine im Bau befindliche Liegenschaft in Fell besichtigen, die künftig ggf. als Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehren Fell und Fastrau genutzt werden könnte. Der Ausschuss hatte gebeten, die Rahmenbedingungen mit dem Bauherrn zu klären und ob grundsätzlich eine Vermietung an die VG Schweich / Brandschutz denkbar wäre.

In der Zwischenzeit haben mehrere Termine mit dem Bauherrn stattgefunden. Dabei wurde neben der grundsätzlichen Vermietungsfrage auch grob ein notwendiger Innenausbau zur Nutzung als Feuerwehrgerätehaus besprochen. Im Nachgang wurde ihm ein Entwurfsplan mit einem vorgesehenen Innenausbau zur Kalkulation der Kosten zugesandt.

2) Feuerwehrgerätehaus Kenn

Zu diesem Projekt wurde das Architekturbüro Schu & Weyer hinzugezogen. Die verschiedenen Gewerke sind beschrieben und eine zeitnahe Ausschreibung/Vergabe wird anvisiert.

3) Feuerwehrgerätehaus Klüsserath

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 19.07.2023 wurde zu diesem Thema erläutert, wie es zu der Kostensteigerung in dem Projekt gekommen ist. Die Baugenehmigung ist nach wie vor nicht erteilt. Es wurden seitens der Verwaltung alle von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg geforderten Unterlagen vorgelegt. Ferner sind die Teilungsvermessung und die kostenfreie Übertragung des Grundstücks zwischenzeitlich auf die Verbandsgemeinde Schweich erfolgt.

Über weitere Details wird in der Sitzung entsprechend berichtet.

zur Kenntnis genommen

7. Sachstand Ausschreibungen/laufende Beschaffungen

In der Sitzung wird über die aktuell laufenden Beschaffungen, z.B. Fahrzeuge und die noch anstehenden Ausschreibungen berichtet. Weiterhin wird das Thema der aktuellen Preisentwicklung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz kurz erläutert.

zur Kenntnis genommen

8. Verschiedenes

Es liegen keine weiteren Anliegen vor.