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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich am 26.09.2024

über die Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich am 26.09.2024

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Ensch findet am 26.09.2024 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Herr Klaus Jostock aus Leiwen nach über 44 Jahren ununterbrochener Mitgliedschaft seit der Gründung des Eigenbetriebes Wasserwerk am 01.01.1980 aus dem Werkausschuss verabschiedet.

Bürgermeisterin Christiane Horsch und die Werkleitung bedanken sich im Namen aller Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Schweich bei Herrn Jostock für das jahrzehntelange kommunalpolitisches Engagement und die Mitgestaltung beim Aufbau und Entwicklung der Verbandsgemeindewerke Schweich.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

Die Vorsitzende und die Werkleitung geben folgende Mitteilungen:

a)

Der 1. Werkleiter gibt einen Überblick über die bereits begonnen oder weitergeführten Baumaßnahmen in den Ortsgemeinde und der Stadt Schweich. Dies sind:

Bekond:

Am Weiher (Planung)

Detzem:

Thörnicher Straße (Abnahme erfolgt)

Fell:

Auf der Acht 2. BA (Abnahme erfolgt), 3. BA (im Bau)

Föhren:

Götteneck (Abnahme erfolgt), Hohlweg (Vergabe)

Klüsserath:

Hauptstraße/Enggasse (im Bau)

Köwerich:

Beethovenstraße (Planung)

Leiwen:

Ausoniusstraße/Gerbergasse (Planung)

Longuich:

Tränkgasse (Planung)

Mehring:

Im Blumengarten/Goldkuppstraße (im Bau)

Riol:

Moselstraße (Planung)

Schweich:

Hofgartenstr./Corneliuspforte (im Bau), Mathenstr. (im Bau), NBG Schaumbach (Planung), RÜB Schweich Volumenvergrößerung (in Betrieb)

Schweich-Issel:

Im Kirchgarten (im Bau), Am Bahndamm/Haardthofstr. (im Bau)

Trittenheim:

NBG Felder auf´m Sträßchen (im Bau)

b)

Die Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Gruppenkläranlage Leiwen wurde fertig gestellt, ist aber, da die Lieferung der notwendigen Trafos noch aussteht noch nicht in Betrieb. Mit der Lieferung der Trafos wird im Frühjahr 2025 gerechnet.

c)

Die Lieferung des Batteriespeichers für die Gruppenkläranlage Leiwen ist in der Ausschreibung.

d)

Im Bereich des Eigenbetriebs Energie und Klimaschutz werden aktuell die Realisierung einer Dachanlage auf der Grundschule Longuich und eine Freiflächenanlage auf der Gemarkung Detzem verfolgt.

e)

Die Installation der Wärmepumpen für die Gruppenkläranlage Leiwen ist erfolgt. Die Wärmepumpen werden in diesem Herbst in Betrieb gehen.

f)

Seit dem 01.06.2024 werden die Installationsarbeiten im Bereich des Wasserwerks durch eigenes Personal durchgeführt. Die Arbeiten laufen problemlos und können, wie prognostiziert zu einem wesentlich günstigeren Preis als durch eine Fremdfirma ausgeführt werden.

g)

Die Freibadsaison 2025 ist abgeschlossen. Das Freibad Schweich hatte im Zeitraum 18.05.2024 bis 22.09.2024 geöffnet. Insgesamt kamen 56.973 Besucher ins Freibad Schweich. Das Freibad Leiwen vom 01.06.2024 bis 14.09.2024 geöffnet. Das Bad wurde von 33.120 Besuchern besucht. Damit liegen die Besucherzahlen und die Einnahmen auf einem normalen Niveau.

h)

Die installierten Wärmepumpen im Freibad Leiwen gehen im Oktober in Betrieb.

2. Bilanzen kommunale Betriebe

2.1. Jahresabschluss und Lagebericht 2023 Eigenbetrieb Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt zum 31.12.2023 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 34.846.575,57 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von 84.380,87 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Verlust von 37 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

T€

Erträge

Umsatzerlöse

4.046

3.990

-56

3.621

369

Übrige Erträge

27

91

64

30

61

4.073

4.081

8

3.651

430

Aufwendungen

Materialaufwand

1.202

1.302

100

942

360

Personalaufwand

630

600

-30

567

33

Abschreibungen

1.778

1.749

-29

1.727

22

Zinsaufwand

229

244

15

222

22

Verluste aus Anlagen-

abgängen

0

2

2

2

0

Sonstiger Aufwand

270

267

-3

274

-7

4.109

4.164

55

3.734

430

Ergebnis nach Steuern

-36

-83

-47

-83

0

Sonstige Steuern

1

1

0

1

0

Jahresergebnis

-37

-84

-47

-84

0

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+8 T€) und sind 430 T€ höher als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

Plan

- Ist

T€

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

Vorjahr

- Ist

T€

Erlöse Wassergeld (Verbrauchs-gebühren)

2.289

2.234

-55

1.938

+296

Erlöse

Wiederkehrende Beiträge

1.355

1.346

-9

1.291

+55

Ertrags-

zuschüsse/

Sopo

Investitions-

zuschüsse

315

320

5

299

+21

Erträge aus Strompreis-

bremse

0

62

+62

0

+62

Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-24 Tcbm). Durch die Erhöhung der Wasserbezugsgebühr auf 1,40 €/m³ (Vj 1,20 €/m³) ergibt sich eine Erhöhung von 296 T€ gegenüber dem Vorjahr. Der wiederkehrende Beitrag Wasser ist gestaffelt nach Zählergröße und wurde 2023 um ca. 4,2 % erhöht. Dies ergibt beim „normalen“ Wasserzähler (Zählergröße 3 bis 5 cbm in 97 % der Haushalte) einen wiederkehrenden Beitrag von 100,00 € (Vj 96,00 €). Gegenüber dem Vorjahr konnte eine Ertragssteigerung von 55 T€ verzeichnet werden. Des Weiteren wurden Entlastungsbeträge für den Strombezug von 62 T€ vereinnahmt.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 55 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr um 430 T€ gestiegen. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

Plan -

Ist

T€

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

Vorjahr -

Ist

T€

Wasserbezug

749

695

-54

610

+85

Stromkosten

234

318

+84

152

+166

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen

176

239

+63

138

+101

Personalaufwand

630

600

-30

567

+33

Abschreibungen

1.778

1.749

-29

1.727

+22

Die Mehraufwendungen beim Wasserbezug im Vergleich zum Vorjahr sind begründet durch gestiegene Energiekosten. Dieses zeigt sich bei den eigenen Stromaufwendungen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr um 166 T€ gestiegen. Diese werden teilweise kompensiert um die bei den Erträgen dargestellten Entlastungsbeträge von 62 T€. Bei den bezogenen Leistungen/Material haben wir ebenfalls Mehraufwendungen durch erheblich gestiegene Preise.

Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 3,40 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Baukostenzuschüsse an ZV WW-Kylltal

71.927

Sonstige Baukostenzuschüsse

62.189

Außenanlagen

0

Aufbereitungsanlagen

0

Pumpen/Druckerhöhungsanlagen (Verteilung)

42.349

Hochbehälter

109.326

Ortsnetze

933.985

Hausanschlüsse

1.090.562

Messeinrichtungen

372.972

Fernwirkanlagen

0

Betriebs- und Geschäftsausstattung

56.638

Anlagen im Bau

660.903

3.403.525

Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 2,64 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,70 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 3,06 € je m³. Da nach § 85 Abs. 3 GemO die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen, entspricht das Ergebnis der Nachkalkulation nicht den Vorschriften der GemO. Da das Entgeltsaufkommen den (veralteten) Grenzwert von 1,65 € je m³ gem. § 3 Abs. 2 KAVO deutlich überschreitet und das Jahresergebnis in der liquiditätsmäßigen Betrachtung keinen ausgabewirksamen Verlustanteil enthält, ist die Finanzierung darüber hinaus auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis – unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Wasserwerk -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“

Beschluss:

Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 34.846.575,57 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von - 84.380,87 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2023 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.2. Jahresabschluss und Lagebericht 2023 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt zum 31.12.2023 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 71.203.502,49 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 417.854,34 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Gewinn von 170 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

T€

Erträge

Umsatzerlöse

6.825

6.880

55

6.232

648

Übrige Erträge

426

585

159

421

164

7.251

7.465

214

6.653

812

Aufwendungen

Materialaufwand

1.887

2.709

822

1.662

1.047

Personalaufwand

1.016

1.029

13

936

93

Abschreibungen

3.671

3.627

-44

3.650

-23

Zinsaufwand

137

160

23

97

63

Verluste aus

Anlagen-

abgängen

0

7

7

6

1

Sonstiger Aufwand

368

350

-18

371

-21

7.079

7.882

803

6.722

1.160

Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

172

-417

-589

-69

-348

Sonstige Steuern

2

1

-1

1

0

Jahresergebnis

170

-418

-588

-70

-348

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+214 T€) und sind 812 T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

Plan -

Ist

T€

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

Ist -

Vorjahr

T€

Erlöse Schmutzwasser-

gebühren

3.536

3.522

-14

3.117

+405

Erlöse wiederkehrender Beitrag

1.664

1.668

+4

1.577

+91

Erlöse aus Auflösung Ertragszuschüsse

1.335

1.357

+22

1.285

+72

Übrige Erträge

426

585

+159

421

+164

Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (+17 Tcbm). Durch die Erhöhung der Schmutzwassergebühr auf 2,60 €/m³ (Vj 2,33 €/m³) ergibt sich eine Erhöhung von 405 T€ gegenüber dem Vorjahr. Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde erhöht auf 0,39 €/qm Abflussfläche (Vj 0,37 €/qm Abflussfläche. Dadurch ergibt sich hier eine Veränderung von +91 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die Erlöse aus der Auflösung der Ertragszuschüsse erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 72 T€ im Wesentlichen durch die Übernahme der Baugebiete Bekond, „Göbelwiese“, Leiwen, „ Auf’m Flurgarten“ und Mehring, „Lehmkaul“.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 803 T€ und sind um 1.160 T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

Plan -

Ist

T€

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

Vorjahr -

Ist

T€

Klärschlamm-beseitigung/

Bodenunter-suchungen

455

464

+9

428

+36

Chemikalien

110

186

+76

149

+37

Stromkosten

580

733

+153

316

+417

Unterhaltung der Abwasseranlagen

590

1.173

+583

587

+586

Personalaufwand

1.016

1.029

+13

936

+93

Abschreibungen

3.671

6.27

-44

3.650

-23

Insgesamt sind Mehraufwendungen durch gestiegene Energiekosten zu verzeichnen.

Die erhöhten Stromaufwendungen (+417 T€ zum Vj) werden teilweise kompensiert um die bei den Erträgen dargestellten Entlastungsbeträgen um 149 T€.

Für den Bau der Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Gruppenkläranlage Leiwen musste das Vererdungsbeet zurückgebaut werden. Hierfür sind unplanmäßige Kosten für die Entsorgung von 342 T€ entstanden. Da es bisher keine auffälligen Werte bei der Beprobung des Klärschlammes gab, war nicht mit diesen Entsorgungskosten zu rechnen.

Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 6,24 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Anlagenähnliche Rechte

4.505

Grundstücke ohne Bauten

0

Abwasserreinigungsanlagen

102.036

Haupt- und Verbindungssammler

645

Regenkläranlage Schweich

0

Regenbauwerke

011.920

Pumpwerke

10.162

Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse

4.378.790

Betriebs- und Geschäftsausstattung

64.069

Anlagen im Bau

1.668.361

Beteiligungen

0

6.240.488

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Aufgrund unserer Nachkalkulation gem. §§ 7 und 8 KAG ermittelten wir einen Entgeltsbedarf einschließlich Eigenkapitalverzinsung von 204,82 € Einwohner/Haushalte. Der Entgeltsbedarf nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung betrug 183,21 € Einwohner/Haushalte. Dem steht ein Entgeltsaufkommen von 175,49 € Einwohner/Haushalte gegenüber. Damit ist für das Wirtschaftsjahr 2023 festzustellen, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 GemO Rhld.-Pf nicht erfüllt sind. Die Kalkulationsgrundsätze des KAG waren im Berichtsjahr erfüllt, da das Entgeltsaufkommen mit 175,49 € Einwohner/Haushalte über dem Mindestaufkommen von 70,00 € Einwohner/Haushalte lag und außerdem kein kassenwirksamer Verlust aufgetreten ist.

Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Abwasserwerk - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Beschluss:

Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 71.203.502,49 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -417.854,34 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2023 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.3. Jahresabschluss und Lagebericht 2023 Eigenbetrieb Bäderbetriebe

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt zum 31.12.2023 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

5.035.079,42 €

Das Jahresergebnis (im „Plan“ und im „Ist“) von 0,00 € ergibt sich aufgrund eines Verlustausgleiches (1.047.442,74 €) seitens des Einrichtungsträgers.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

T€

Erträge

Umsatzerlöse

546

370

-176

418

-48

Übrige Erträge

947

1.106

159

922

184

1.493

1.476

-17

1.340

136

Aufwendungen

Materialaufwand

594

706

112

507

199

Personalaufwand

518

386

-132

478

-92

Abschreibungen

263

228

-35

238

-10

Zinsaufwand

48

75

27

48

27

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

0

0

-

Sonstiger Aufwand

69

80

11

68

12

1.492

1.475

-17

1.339

136

Ergebnis nach Steuern

1

1

0

1

0

Sonstige Steuern

1

1

0

1

0

Jahresergebnis

0

0

0

0

0

Der Betrieb des Erlebnisbad Schweich und Panoramabad Leiwen ist eine Dienstleistung, die nicht über die Eintrittsgelder kostendeckend bewirtschaftet werden kann. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt. Nach § 11 Abs. 7 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) sind die Verluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde (hier der Verbandsgemeinde) auszugleichen, wenn eine Verlustabdeckung auch in den nächsten Jahren nicht aus zukünftigen Gewinnen erfolgen kann. Gerade dies ist nicht möglich.

Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-17 T€). Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

Plan -

Ist

T€

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

Vorjahr -

Ist

T€

Entgelte für die Benutzung der Bäder

385

243

-142

285

-42

Sonstige Umsatzerlöse

54

42

-12

39

+3

Sopo Investitionszuschüsse

107

85

-22

94

-9

Kostenerstattung

VG Schweich

947

1.047

-100

908

+139

Bei den Benutzungsgebühren planten wir mit einem Durschnittswert der letzten drei Jahre (Corona Pandemie ausgenommen). Diese konnten bei weitem nicht erreicht werden sodass gegenüber dem Planansatz -142 T€ vereinnahmt werden konnten. Dies ist bedingt durch ein schlechtes Sommerwetter im Wirtschaftsjahr 2023. Im Wirtschaftsjahr waren ca. 50.000 Besucher weniger als im Vorjahr. Dies konnte teilweise kompensiert werden durch die erhöhten Benutzungsgebühren ab 2023 (Tagesticket 3,50 € auf 5,00 €)

Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 17 T€. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

Plan -

Ist

T€

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

Vorjahr -

Ist

T€

Stromkosten

186

270

+84

131

+139

Wasserbezug und Abwassergebühren

35

51

+16

45

+6

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen

345

355

+10

305

+50

Personalaufwand

519

386

-133

478

-92

Abschreibungen

263

228

-35

238

-10

Die Mehraufwendungen bei den Bädern im Vergleich zum Vorjahr sind begründet durch gestiegene Energiekosten. Dieses zeigt sich bei den eigenen Stromaufwendungen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr um 139 T€ gestiegen. Diese werden kompensiert um die bei den Erträgen dargestellten Entlastungsbeträge von 31 T€. Bei den bezogenen Leistungen/Material haben wir ebenfalls Mehraufwendungen durch erheblich gestiegene Preise.

Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 92 T€ gesunken. Hier reduzierte sich die Anzahl der Fachkräfte auf 3 (Vj. 4). Bedingt durch das schlechte Sommerwetter wurden ebenfalls weniger Aushilfen benötigt.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 0,499 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

841

Gebäude

82.207

Außenanlagen

19.827

Maschinen und maschinelle Anlagen

16.829

Schwimmbadausstattung

72.924

Büroeinrichtung

448

Geräte und Werkzeuge

6.400

Geringwertige Wirtschaftsgüter

1.663

498.780

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis – unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Bäder -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“

Beschluss:

Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 5.035.079,42 € ab. Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich beträgt -1.047.442,74 €. Der Verlustausgleich erfolgt durch den Einrichtungsträger Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2023 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.4. Jahresabschluss und Lagebericht 2023 Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt zum 31.12.2023 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von 550.005,17 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von 85.247,90 € zu verzeichnen.

Im Wesentlichen ergibt sich der Jahresverlust aus der Studie für die Ermittlung des Photovoltaik-Potentials und der Eigenstromversorgung der Verbandsgemeinde.

Auf die Beauftragung eines Abschlussprüfers wurde verzichtet, da Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1 Mio. € jährlich betragen, von der Prüfung befreit sind. (Landesverordnung über die Prüfung von kommunaler Einrichtungen: § 1 Nr. 2)

Beschluss:

Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:

Die Bilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 550.005,17 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -85.247,90 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Dem VG-Rat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2023 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3. Bestellung von einem Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2024 Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Für Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1.000.000 € jährlich betragen oder deren Tätigkeitsbereich weniger als 5.000 Einwohner umfasst, besteht eine Befreiung von der Prüfungspflicht

Aus diesem Grunde wurde bisher auf eine Beauftragung beim Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz verzichtet.

Da in 2024 mit dem Bau der Photovoltaikanlage auf der Gruppenkläranlage Leiwen das erste Projekt fertiggestellt wird, sollte jetzt erstmals die Entscheidung über die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2024 getroffen werden.

Hierzu wurden 2 Angebote eingereicht: Die Preisspanne lag zwischen 3.200,00 € und 6.750,00 € netto.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde abgegeben von:

Dornbach GmbH, Koblenz  —  3.200,00 € netto

Beschluss:

Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:

Der Prüfauftrag für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Energie und Klimaschutz für das Wirtschaftsjahr 2024 wird an Dornbach GmbH, Koblenz vergeben,

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Vorberatung und Vergaben

4.1. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Riol, Mosel- und Hauptstraße

Die Ortsgemeinde Riol möchte die genannte Straße ausbauen. Die Maßnahmen zur Erneuerung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserableitung sollen parallel zum Straßenbau erfolgen und gemeinsam öffentlich ausgeschrieben werden. Die geschätzten Aufwendungen werden in der Sitzung mitgeteilt. Weitere Erläuterungen können während der Sitzung gegeben werden.

In den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sind folgende Ansätze vorhanden:

Wasserwerk:

831.366:

10.000 €, bisher verausgabt: 0,00 €; Neuveranschlagung 2025

Abwasserwerk:

812.879:

10.000 €; bisher verausgabt: 0,00 €; Neuveranschlagung 2025

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt die Ausschreibung der erforderlichen Bauarbeiten, gemeinsam mit dem Straßenbau. Die Werkleitung wird ermächtigt, die Vergabe an das mindestbietende Unternehmen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.2. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Föhren, verkehrsberuhigende Maßnahme Hauptstraße

Die Ortsgemeinde Föhren möchte die genannten Straßenabschnitte ausbauen (verkehrsberuhigende Maßnahmen). Die Maßnahmen zur Erneuerung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserableitung sollen parallel zum Straßenbau erfolgen und gemeinsam öffentlich ausgeschrieben werden.

Die geschätzten Aufwendungen werden in der Sitzung mitgeteilt.

Weitere Erläuterungen können während der Sitzung gegeben werden.

In den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe sind folgende Ansätze vorhanden:

Wasserwerk: Veranschlagung im Wirtschaftsplan 2025

Abwasserwerk: Veranschlagung im Wirtschaftsplan 2025

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt die Ausschreibung der erforderlichen Bauarbeiten, gemeinsam mit dem Straßenbau. Die Werkleitung wird ermächtigt, die Vergabe an das mindestbietende Unternehmen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.3. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Föhren, Hohlweg

Die Ortsgemeinde Föhren möchte die genannte Straße ausbauen. Die Maßnahmen zur

Erneuerung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserableitung wurde mit denen des Straßenbaus gemeinsam geplant und ausgeschrieben.

Die Submission fand am 13.08.2024 statt. Es wurden 4 Angebote abgegeben. Das Preisspektrum liegt zwischen 1.270.905,78 € und 1.911.838,68 €.

Mindestbietendes Unternehmen ist die Firma. Wey Tiefbau GmbH, Rivenich, mit einer Gesamtangebotssumme von 1.270.905,78 €, die sich wie folgt aufteilt:

Abwasserwerk:

501.318,14 € (brutto)

Wasserwerk:

196.135,76 € (netto; brutto: 233.401,55 €)

Ortsgemeinde:

536.186,09 € (brutto)

Die Kostenschätzung lautete:

Abwasserwerk:

449.067,44 € (brutto)

Wasserwerk:

206.576,46 € (netto); brutto: 245.825,99 €)

Straßenbau:

551.499,31 € (brutto)

Summe:

1.246.392,74 € (brutto)

Kosten und Finanzierung:

In den Wirtschaftsplänen des Wasser- und des Abwasserwerkes sind folgende Kostenan-sätze ausgewiesen:

Wasserwerk;

Kto.-Nr. 833.356;

Ansatz 2024 60.000,00 €,

bisher verausgabt: 0,00 €

Verpflichtungsermächtigung 2025: 40.000,00 €

Abwasserwerk

Kto.-Nr. 813.823:

Ansatz 2024: 200.000,00 €,

bisher verausgabt: 0,00 €

Verpflichtungsermächtigung 2025: 50.000,00 €

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Wey Tiefbau GmbH, Rivenich zu den genannten Angebotssummen zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Beitragsangelegenheiten, Festsetzung und Erhebung von Vorausleistungen auf die Einmalbeiträge für die Grundstücke im Baugebiet "Felder auf´m Sträßchen 2", Trittenheim

Im Frühjahr 2024 wurde mit den Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Felder auf´m Sträßchen 2“ in Trittenheim begonnen.

Gemäß § 7 der Entgeltsatzung Wasserversorgung sowie § 8 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Schweich, jeweils vom 19.12.2019 können ab Beginn einer Maßnahme Vorausleistungen bis zu Höhe des voraussichtlichen Beitrages festgesetzt werden.

Auch die Ortsgemeinde Trittenheim erhebt auf die Erschließungsbeiträge Vorausleistungen.

Ergänzend ist anzumerken, dass der Landesrechnungshof in seinem Bericht über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Schweich vom 01.07.2008 festgestellt hat, dass zu frühzeitigen Erzielung von Einnahmen die Festsetzung und Erhebung angemessener Vorausleistungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrages erhoben werden soll.

Beschluss:

Für die leitungsgebundene Erschließung des Baugebietes „Felder auf´m Sträßchen 2“ in der Ortsgemeinde Trittenheim wird eine 1. und 2. Vorausleistung auf die endgültig festzusetzenden Einmalbeiträge Wasserversorgung, Schmutzwasserbeseitigung und Oberflächenwasserbeseitigung erhoben.

Die Vorausleistung wird in folgender Höhe erhoben:

Niederschlagswasser:

Einmalbeitrag = 34,99 €,

davon 80 % = 27,99 €

gerundet: 28,00 € Vorausleistung

Schmutzwasser:

Einmalbeitrag = 8,58 €,

davon 80 % = 6,86 €

gerundet: 7,00 € Vorausleistung

Trinkwasser:

Einmalbeitrag = 6,30 €,

davon 80 % = 5,04 €

gerundet: 5,00 € Vorausleistung

Die Vorausleistung wird in zwei Teilbeträgen (jeweils 50 %) per Bescheid vom 30.09.2024 zu den Fälligkeitsterminen 15.11.2024 und 14.02.2025 angefordert.

Die Vorausleistung wird bei der Festsetzung und Erhebung der endgültigen Beiträge beitragsmindernd angerechnet.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten keine Wortmeldungen.