Titel Logo
Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 25.09.2024

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 25.09.2024

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 25.09.2024 im Dorf- und Kulturzentrum Martinstraße 5, in Riol eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

Hinweis:

Aus Platzgründen sind die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unserer Internetseite www.schweich.de im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Mitteilungen

1.1.

Mitteilung; Schulweg zur Frida-Kahlo-Schule, Ergebnis der Versammlung und die getroffenen Maßnahmen

Aufgrund der gesammelten Erfahrungswerte während der ersten Schulwoche, bei der die Verkehrssituation rund um die Frida-Kahlo-Schule täglich vom Lehrerkollegium sowie vom Ordnungsamt der VG Schweich begleitet wurde, ist in der Bahnhofstraße bis zum Kreisverkehr beidseitig ein absolutes Halteverbot (VZ 283) angeordnet worden. Weiterhin wurde bei der PI Schweich eine Stellungnahme bezgl. der Anbringung von Zebrastreifen für die Bereiche „Im Ermesgraben/Ecke Mäuskarl“ sowie am Kreisverkehr in der „Bahnhofstraße“ eingeholt. Die PI Schweich hat den Schulweg daraufhin noch einmal begutachtet und mitgeteilt, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen für die vorgesehenen Zebrastreifen nicht erfüllt sind. Der Kreisverkehr in der Bahnhofstraße sei zudem ausreichend mit Querungshilfen ausgestattet, so dass auch hier die Kinder gefahrlos die Schule erreichen können, sofern nicht Eltern im Bereich der Querungshilfen anhalten, um Ihre Kinder dort aus Fahrzeugen aussteigen zu lassen. Mit einer entsprechenden Verkehrserziehung und Vorbildfunktion durch die Eltern können nach Einschätzung der PI Schweich alle Schüler die Schule unbeschadet erreichen, da die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.

1.2.

Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitglieder und Ortsbürgermeistern, die seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im September Geburtstag hatten.

1.3.

Mitteilung; Erteilung des Einvernehmens - Wahl des Technischen Einsatzleiters Kreis Trier-Saarburg

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg beabsichtigt die Stelle des Technischen Einsatzleiters mit Herrn Christoph Grünen aus Gusterath zu besetzen. Herr Grünen wurde bei der Wahlversammlung am Mittwoch, 04.09.2024 gewählt. Das Einvernehmen hierfür soll bis 20.09.2024 erteilt werden. Bürgermeisterin Christiane Horsch begrüßt im Namen der Verbandsgemeinde die Besetzung des Technischen Einsatzleiters und hat das Einvernehmen am 17.09.2024 erteilt.

2.

Beitritt zur Resolution der Stadt Schweich zum Kreuzungsbereich B 53/ K 39

Der Stadtrat Schweich hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 einstimmig beschlossen:

  1. Die Landesregierung wird in Form einer Resolution aufgefordert, am Knotenpunkt B53/K39 auf Höhe des Ermesgrabens einen Turbo- Kreisverkehrsplatz anstelle einer Lichtzeichenanlage zu bauen. Der Resolutionstext soll die Ausführungen dieses Antrags, insbesondere die o.g. Begründungen, beinhalten.
  2. Landkreis Trier-Saarburg, Stadt Trier und Verbandsgemeinde Schweich sollen aufgefordert werden, sich der Resolution anzuschließen.

Der genau definierte Resolutionstext ist in Anlage beigefügt und wird noch seitens der Stadt um ein Gesprächsangebot ergänzt.

Der Resolution liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Landesverkehrsministerin Daniela Schmitt hat offiziell bestätigt, dass im nächsten Jahr an der Einmündung der K39 zur B53 auf Höhe des Ermesgrabens eine Ampelanlage gebaut werden soll.

Grund für diese Maßnahme ist die hohe Anzahl von Verkehrsunfällen, die sich auch dieses Jahr bereits ereignet haben. Die Stad begrüßt die Bemühungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, hält jedoch den Bau einer Ampel für die falsche Lösung und fordert stattdessen einen Turbo-Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr würde den Sicherheitsanforderungen ebenso gerecht werden wie eine Ampelanlage. Außerdem würde eine Ampel den Widerstand auf der K39 und der Ortsentlastungsstraße erhöhen, was zu mehr Verkehr in der Ortsdurchfahrt von Schweich führen könnte. Dies würde den Bemühungen widersprechen, den Durchgangsverkehr aus der Stadt zu verbannen. Zudem würde der Widerstand auf der B53 steigen, was wiederum die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt von Issel erhöht. Mit dem Betrieb des neuen Frida-Kahlo-Schulzentrums wird die Verkehrslast auf der K39 ohnehin zunehmen. Eine Ampel könnte den Verkehr weiter behindern und die Sicherheit der Schüler gefährden. Es ist außerdem zu kritisieren, dass ein Kreisverkehr mit Verweis auf Richtlinien abgelehnt wurde, obwohl ähnliche Kreisverkehre an anderen Stellen, wie an der B51 in Konz, realisiert wurden.

Der Bau eines Turbo-Kreisverkehrs wäre auch im Interesse der umliegenden Gemeinden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich tritt der Resolution des Stadtrats bei.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.

27. und 28. Änderung des Flächennutzungsplanes, Darstellung von Sonderbauflächen Wind auf den Gemarkungen Leiwen und Mehring; Antrag auf Zielabweichung

Die 27. Änderung wurde bereits am 20.11.2022 eingeleitet. Am 16.05.2024 wurde die Planung im Verbandsgemeinderat konkretisiert und anschließend in die frühzeitige Beteiligung geführt.

Von der Kreisverwaltung wurde im Zuge der Beteiligung die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gefordert, welches umgehend beantragt wurde. Der eingereichte Antrag ist zur Kenntnis beigefügt. Er betrifft auch bereits die Zielabweichung für den Bereich der beschlossenen 28. Änderung. Zur Bearbeitung des Antrags auf Zielabweichung benötigt die SGD Nord in Koblenz einen entsprechenden Beschluss des Verbandsgemeinderates.

Beschluss:

Hinsichtlich der Abweichung vom Raumordnungsziel des Regionalen Raumordnungsplans Trier – Teilfortschreibung Kapitel Energieversorgung/Teilbereich Windenergie 2004 – wird gemäß § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 10 Abs. 6 LPlG ein Antrag auf Zulassung gestellt (Zielabweichungsantrag).

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.

30. Änderung des Flächennutzungsplanes, Darstellung einer Sonderbaufläche Batteriespeicher auf der Gemarkung Föhren, Bereich des Industrieparks Region Trier

Bereits im Jahr 2022 wurde eine Anfrage zur Errichtung eines Batteriespeichers in Gremien des Zweckverbands IRT behandelt. Das Projekt wurde jedoch von dem Projektentwickler aufgrund von Problemen in der Abstimmung mit dem Netzbetreiber nicht mehr weiterverfolgt.

Auf Initiative von regionalen Unternehmen aus dem Bereich Energiewirtschaft und der regenerativen Energiegewinnung wurden in Kooperation mit dem Netz- und Anlagenbetreiber Westenergie GmbH unter wissenschaftlicher Begleitung des Fraunhofer Instituts die technischen, wirtschaftlichen und energieversorgungsdienlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung eines Batteriespeichers untersucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass dem Bau eines Batteriespeichers am Umspannwerk Bekond im Rahmen der regionalen Energiewende und dem Ausbau von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung eine große Bedeutung zukommt. Insbesondere ist diese in den nachfolgend angeführten Themenbereichen zu sehen:

-

Erhöhung der Versorgungssicherheit durch die Bereitstellung von Regelleistung.

-

Ausgleich von Netzschwankungen in Leistung und Frequenz, die insbesondere durch die zunehmende (und starken Schwankungen unterliegende) regenerative Energieerzeugung aus Sonne und Wind entstehen.

-

Reduzierung des Ausbaubedarfs des Stromnetzes.

-

Implementierung der „Schwarzstartfähigkeit“ des, an die Umspannanlage Bekond angeschlossenen Netzes und damit einhergehende Erhöhung der lokalen Versorgungssicherheit.

Neben den positiven energie- und versorgungswirtschaftlichen Wirkungen können Batteriespeicher auch als wirtschaftlich tragfähig beurteilt werden. Dabei gestalten sich die Rahmenbedingungen im Industriepark Region Trier aufgrund einer Vielzahl von Solarparks im mittelbaren Umfeld und der Nähe zu einem Verbrauchsschwerpunkt besonders positiv.

Zur Umsetzung der Projektidee hat sich ein Konsortium aus Unternehmen der Energiewirtschaft sowie der regenerativen Stromerzeugung und regional tätigen Bürgerstromgenossenschaften und gebildet.

Das zunächst als Interessensverbund bestehende Konsortium beabsichtigt - in einem ersten Projektabschnitt - im unmittelbaren Umfeld der Umspannanlage Bekond einen 20-MW Batteriespeicher zu errichten. Zur Realisierung des Projektes wird es erforderlich, zunächst über eine Grundstückfläche mit einer Größe von 5.000 m² verfügen zu können. Des Weiteren wird geplant, die Anlage in einem zweiten Bauabschnitt zu verdoppeln. Der mittel- bis langfristige Flächenbedarf beträgt rd. 1 ha.

Im unmittelbaren Umfeld des Umspannwerks befinden sich die Grundstücke Gemarkung Föhren, Flur 6, 19/6, 28 und 33/3. Die, im Abstand von ca. 110 m zur L48 verlaufenden, Grundstücksteilflächen eignen sich grundsätzlich zur Umsetzung des Projektansatzes. Der Flächenbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Baurechtlich sind Batteriespeicher - als Anlagen der öffentlichen Elektrizitätsversorgung – als privilegierte Bauvorhaben gem. § 35 Absatz 1 Nr. 3 BauGB zu betrachten und können auch im Außenbereich genehmigt werden. Da der vorgenannten Grundstücksbereich bereits durch den Bebauungsplan Industriepark Region Trier überplant ist, wird eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Die Änderung ist aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich zu entwickeln. Hierzu wird auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Herr Heßer ist vom Vorhabenträger mit den städtebaulichen Leistungen beauftragt und stellt dem Verbandsgemeinderat die Planung vor.

Seitens der FWG-Fraktion wird angemerkt, ob nicht die Möglichkeit bestünde andere Flächen für dieses Vorhaben bereitzustellen, um die derzeitigen landwirtschaftliche Nutzung nicht zu gefährden. Herr Heßer erklärt, dass die ausgewählten Flächen aufgrund der bestehenden Zuleitungen, der Entwässerung, der Nähe zu der PV-Anlage und den zugesagten Fördermitteln nicht geändert werden kann.

Beschluss:

1.

Die Entwicklung eines Batteriespeichers wird begrüßt.

2.

Das Verfahren zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans wird eingeleitet.

3.

Die landesplanerische Stellungnahme soll hierzu angefordert werden.

4.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll durchgeführt werden. Sofern hierbei keine größeren Konflikte auftreten, kann die Offenlage ohne weitere Abstimmung im Verbandsgemeinderat erfolgen.

5.

Das vom Vorhabenträger beauftragte Büro soll die städtebaulichen Leistungen bearbeiten und direkt mit dem Zweckverband abrechnen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5.

31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Darstellung einer Sonderbaufläche "großflächiger Einzelhandel" in Leiwen

Für die Errichtung eines Discounters auf einem im Flächennutzungsplan als Gewerbe-Fläche dargestellten Grundstück in Leiwen hat die Ortsgemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt, auf dessen Grundlage die Kreisverwaltung Trier-Saarburg einen Nahversorger mit knapp unter 800 qm Verkaufsfläche genehmigen konnte. Der Markt befindet sich derzeit in der Bauphase.

Die Begrenzung von Nahversorgungsmärkten auf unter 800 qm ist heute nicht mehr zeitgemäß. Die Kunden erwarten eine ansprechendere Warenpräsentation, die nur auf größerer Fläche möglich ist. Daher hat der Ortsgemeinderat Leiwen auf Wunsch des Vorhabenträgers die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen, so dass künftig ein großflächiger Markt mit 1.200 qm Verkaufsfläche zulässig ist.

Um die Änderung des Bebauungsplanes erfolgreich zum Abschluss zu bringen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die derzeitige Gewerbefläche muss in eine Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ geändert werden.

Um das Ziel eines großflächigen Marktes zu erreichen, wurde von der Ortsgemeinde Leiwen ein Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit integriertem Zielabweichungsverfahren beantragt. Hierbei soll die Raumverträglichkeit geprüft und gleichzeitig die Abweichung vom Zentralitätsgebot (Ziel 57 des LEP IV) gewährt werden. Die Antragsunterlagen inkl. der Auswirkungsanalyse sind beigefügt. Hier ist auch die Abgrenzung des Änderungsgebietes ersichtlich.

Das Büro Planung 1, Herr Daniel Heßer wurde vom Vorhabenträger mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragt. Von dort wird auch die Änderung des Flächennutzungsplanes bearbeitet. Herr Heßer nimmt an der Sitzung teil, stellt die Änderung dem Verbandsgemeinderat vor.

Der Bauausschuss der Stadt Schweich hat sich in der Sitzung am 04.09.2024 mit der Entwicklung befasst und einstimmig keine Bedenken geäußert. Andere Gemeinden wurden ebenfalls über die Entwicklung informiert, hatten sich aber bisher nicht in den Gremien hiermit befasst.

Beschluss:

1.

Dem Wunsch der Ortsgemeinde Leiwen folgend wird der Flächennutzungsplan geändert und anstatt der Gewerbe-Fläche eine Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen.

2.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.

3.

Ein Zielabweichungsverfahrens inkl. Abweichung vom Zentralitätsgebot soll durchgeführt werden. Ebenfalls soll eine landesplanerische Stellungnahme für die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt werden.

4.

Sofern in der frühzeitigen Beteiligung keine größeren Konflikte aufgezeigt werden, kann die Änderungsplanung ohne erneute Abstimmung in die Offenlage geführt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6.

24. Änderung des Flächennutzungsplans, sachlicher Teilflächennutzungsplan Solar; Abwägung und Feststellungsbeschluss

Die Offenlage für diese Änderung fand vom 08. Juli bis 07. August 2024 statt. Die Kreisverwaltung konnte ihre Stellungnahme erst am 22. August abgeben. Egbert Sonntag hat die eingegangenen Stellungnahmen in beigefügter Synopse aufgeführt und kommentiert. Er stellt dies dem Verbandsgemeinderat vor. Das Ergebnis der Offenlage und der Bewertung der hierbei eingegangenen Stellungnahmen zeigt keine wesentlichen Konflikte auf, so dass die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden kann.

Beschluss:

1.

Den Abwägungsvorschlägen des Planers wird gefolgt.

2.

Das Verfahren zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dem Feststellungsbeschluss im Verbandsgemeinderat abgeschlossen. Die Verwaltung soll die Genehmigung bei der Kreisverwaltung beantragen und bekanntmachen, so dass die Änderung wirksam wird.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1

7.

Änderung der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in den Grundschulen

Die Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich vom 30.11.2022 ist seit dem 01.01.2023 gültig.

Grundschule Schweich:

Aufgrund des Umzugs der Grundschule Schweich ins Frida-Kahlo-Schulzentrum wurde die Bereitstellung der Mittagsverpflegung für die Frieda-Kahlo-Schulgemeinschaft (gemeinsam mit der ehem. Treverer-Schule) ab dem 26.08.2024 an die Firma Sander Holding GmbH & Co. KG vergeben. Die Bereitstellung des Mittagessens erfolgt im sog. Cook & Chill-System, d. h. die Speisen werden in der Zentralküche der Fa. Sander gekocht, schockgekühlt, gekühlt ausgeliefert, vor Ort regeneriert und mit Frischkost ergänzt und durch Personal der Firma Sander ausgeteilt. Die Auswahl der Lebensmittel erfolgt auf Basis ernährungswissenschaftlicher Empfehlungen.

Gem. § 85 SchulG sind Eltern für die Teilnahme am Mittagessen in der Ganztagsschule an den Aufwendungen angemessen zu beteiligen. Zur Kalkulation des pauschalen monatlichen Elternbeitrages für die Teilnahme am Mittagessen in der Ganztagsschule (montags – donnerstags) wurde der vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Sachbezugswert herangezogen. Dieser beträgt 4,13 Euro/ Mittagessen. Daraus resultiert folgende Berechnung:

Sachbezugswert 4,13 Euro x 4 Tage x 39 Schulwochen : 12 Monate = ger. 54,00 Euro/Monat

Bei der zusätzlich zur Ganztagsschule angebotenen Betreuung freitags handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Verbandsgemeinde. Zur Kalkulation des pauschalen monatlichen Elternbeitrages für die Teilnahme am Mittagessen in der Betreuung (freitags) sind die Kosten pro Essen zu Grunde zu legen. Diese betragen 5,12 Euro/Essen brutto. Daraus resultiert folgende Berechnung:

Kosten/Essen 5,12 Euro x 1 Tag x 39 Schulwochen : 12 Monate = ger. 17,00 Euro/Monat

Grundschulen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim:

Die Verpflegung an diesen Grundschulen bleibt unverändert. Die Speisen werden beim Caterer hergestellt und mit Thermoboxen warm in die Schule geliefert und vom Betreuungspersonal ausgegeben. Auch hier erfolgt die Auswahl der Lebensmittel auf Basis ernährungswissenschaftlicher Empfehlungen. Da hier die tatsächlichen Kosten mit 3,75 Euro brutto unter dem Sachbezugswert liegen, sind diese heranzuziehen. Daraus resultiert folgende Berechnung:

Kosten/Essen 3,75 Euro x 1 Tag x 39 Schulwochen : 12 Monate = ger. 12,50 Euro/Monat

Die Betreuungsordnung vom 30.11.2022 soll rückwirkend zum 01.08.2024 wie folgt geändert werden:

§ 6

Mittagessen

(1) Für das Mittagessen in den Grundschulen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim wird ein monatlicher Pauschalbetrag unter der Berücksichtigung der Schultage sowie des Essenspreises ermittelt und erhoben:

bei 1 Tag/Woche = 12,50 € / monatlich

bei 2 Tagen/Woche = 25,00 € / monatlich

bei 3 Tagen/Woche = 37,50 € / monatlich

bei 4 Tagen/Woche = 50,00 € / monatlich

bei 5 Tagen/Woche = 62,50 € / monatlich

(2) Für das Mittagessen in der Grundschule Schweich wird ein monatlicher Pauschalbetrag unter der Berücksichtigung der Schultage sowie des Essenspreises ermittelt und erhoben:

-

Bei Teilnahme am Mittagessen im Rahmen der Ganztagsschule

(montags – donnerstags) = 54,00 € / monatlich

-

Bei Teilnahme am Mittagessen im Rahmen der Betreuung

(nur freitags) = 17,00 € / monatlich

(3) Die Anmeldung ist für die Dauer eines Schuljahres (01.08. eines jeden Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres) verbindlich und kann nur einmal im Schuljahr geändert werden.

(4) Die Zahlung des Pauschalbetrages erfolgt durch Abbuchung zum 01. eines jeden Monats. Bei einem Eintritt während des laufenden Schuljahres ist der Pauschalbetrag ab dem Eintrittsmonat zu leisten.

(5) Voraussetzung für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist, dass Rückstände aus Vorjahren bereinigt sind, bzw. ein verbindlicher Zahlplan mit dem Schulträger vereinbart worden ist.

(6) Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht möglich sein bzw. wird Einspruch gegen den Einzug eingelegt, kann das Kind vom Schulessen ausgeschlossen werden. Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten sind vorher beim Schulträger anzuzeigen.

(7) Das Essen kann bei kurzfristiger Hinderung des Kindes am Schulbesuch auch an der Schule abgeholt werden.

(8) Sollten sich die Kosten für die Mittagsverpflegung erhöhen, ist eine Anpassung des Pauschalbetrages jederzeit zum nächstmöglichen Abbuchungstermin möglich.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Änderung zur Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich rückwirkend zum 01.08.2024.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8.

Errichtung eines Verkehrsübungsplatzes an der Grundschule Fell

Es ist beabsichtigt, an der Grundschule Fell im Festbereich „Feller Markt“ einen neuen Verkehrsübungsplatz zu errichten.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte der Maßnahme in seiner Sitzung am 11.01.2022 zugestimmt und ergänzend beschlossen, dass das Grundstück „Zuwegung“ zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Zuwegung vorab in das Eigentum der Ortsgemeinde übertragen werden soll. Diese Eigentumsübertragung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Zur Einrichtung des Verkehrsübungsplatzes sind folgende Maßnahmen/Anschaffungen erforderlich: Pflasterarbeiten, Markierungsarbeiten, Lieferung und Aufbau Fertiggarage, Verkehrszeichen/Lichtanlage. Eine aktuelle Planung und Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen.

Für diese Maßnahme kann eine Landesförderung in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro beantragt werden.

Aufgrund der Beantragung der Förderung ist der Maßnahmenbeginn an eine Bewilligung bzw. Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gebunden.

Aufgrund der dringenden Notwendigkeit der Errichtung des neuen Verkehrsübungsplatzes soll die Maßnahme auch im Falle einer Ablehnung der Landesförderung spätestens Anfang 2025 umgesetzt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Maßnahme „Errichtung eines Verkehrsübungsplatzes an der Grundschule Fell“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesförderung zu beantragen und die Maßnahme zeitnah, auch im Falle einer Ablehnung der Landesförderung, umzusetzen und die notwendigen Arbeiten zu vergeben bzw. Anschaffungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9.

Erweiterung Grundschule Longuich

Für das aktuelle Schuljahr 2024/2025 sind an der Grundschule Longuich sieben Klassen im Schulbetrieb. Im Bestand sind sechs Klassenräume. Die siebte Klasse weicht auf den Mehrzweckraum in der Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Longuich aus. Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden acht Klassenräume benötigt. Ohne eine bauliche Erweiterung der Grundschule sind die Aufnahmekapazitäten für die steigenden Schüler- und Klassenzahlen nicht gegeben. Mit Schreiben vom 10.06.2024 wurde durch die ADD Trier eine Erweiterung des Schulgebäudes um 180 m² (Hauptnutzfläche) schulbehördlich anerkannt. Aus der Schulbauförderung des Landes kann mit einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von ca. 520.000 € und mit einem Pflichtkostenanteil des Kreises in Höhe von ca. 80.000 € gerechnet werden.

Durch das Büro Schuh & Weyer, Schweich wurden drei mögliche Anbauvarianten untersucht und Vorentwürfe mit groben Kostenschätzungen ausgearbeitet:

Variante 1 „Erweiterungsbau, aufgeständerte Bauweise mit Aufzug“

Ausrichtung nur auf Grundstück der VG

Erweiterung Obergeschoss um zwei Klassenräume und einen Betreuungsraum, Umbau der angrenzenden Klasse als Flur/Verwaltungsräume, Gründung mittels Stelzen auf dem Schulhof, überdachter Pausenhof

Grobe Kostenschätzung (Stand August 2024): 1,65 Mio. €

Variante 2 „ebenerdige Erweiterung, Ausrichtung in Richtung Friedhof“

Ausrichtung auf Grundstück VG und OG

Erweiterung Erdgeschoss um zwei Klassenräume und einen Betreuungsraum

Anordnung in Richtung Schulhof bzw. Gelände der Ortsgemeinde Longuich (Richtung Friedhof/Aussegnungshalle)

Grobe Kostenschätzung (Stand August 2024): 1,26 Mio. €

Variante 3 „ebenerdige Erweiterung“

Ausrichtung nur auf Grundstück der VG

Erweiterung Erdgeschoss um zwei Klassenräume und einen Betreuungsraum

Anordnung in Richtung Schulhof mit Verlängerung des überdachten Einganges

Grobe Kostenschätzung (Stand August 2024): 1,35 Mio. €

Alle drei Versionen haben gemein, dass sie in Holz-Modulen mit hohem Vorfertigungsgrad hergestellt werden können. Die Pläne sowie eine Pro- und Contra-Liste sind als Anlage beigefügt.

Die Ortsgemeinde Longuich befürwortet die Variante 1.

Architekt Schuh stellt dem Verbandsgemeinderat die drei Varianten mit einer ersten groben Kostenschätzung sowie deren Vor- und Nachteile vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat entscheidet sich nach Beratung für die Variante I und beschließt, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Architekten- und Fachplanungsleistungen zur Erweiterung der Grundschule Longuich zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10.

Rückübertragung Grundschule Bodenländchen an Stadt Schweich

Die Grundschule Schweich ist zum Schuljahr 2024/2025 in das neue Schulgebäude „Frida-Kahlo-Schule“ umgezogen.

Das Schulgebäude und das Verwaltungsgebäude am Bodenländchen werden seitens der Verbandsgemeinde Schweich als Schulträger nicht mehr für schulische Zwecke genutzt und nicht mehr benötigt. Kraft Gesetzes geht ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung für die ehemaligen Schulgebäude auf die Stadt Schweich über (§ 82 Abs. 1 SchulG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung vom 02.09.1974).

Derzeit werden von der Verbandsgemeinde Schweich die Tor- und Zaunanlagen wiederhergestellt, damit die Verkehrssicherheit des Geländes gewährleistet ist.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stellt fest, dass Schul- und Verwaltungsgebäude der Grundschule Am Bodenländchen seitens der Verbandsgemeinde Schweich nicht mehr für schulische Zwecke genutzt werden und wieder in die Verantwortung der Stadt Schweich fallen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

11.

Grundschule Föhren EFRE-Förderung

Aus dem Förderprogramm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wurde im Frühjahr 2024 der 2. Fördercall PSZ-SZ 2.i-2 "Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen" gestartet. In diesem Rahmen wurde durch die Verbandsgemeinde die energetische Sanierung des Altbaus der Grundschule Föhren angemeldet.

Die Bewerbung zum Fördercall machte es erforderlich, dass externe Architekten- und Fachplanerleistungen z. B. für Gebäudebestandsaufnahmen, Berechnungen, Nachweise und Antragsunterlagen ausgeführt wurden. Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 09.07.2024 wurde das Büro Dillig, Simmern, und das Büro Bertram + Hein, Kaisersersch, mit den Planungsleistungen beauftragt. Die erforderlichen Berechnungen, Nachweise und Antragsunterlagen wurden erstellt und fristgerecht zum Abgabetermin am 12.08.2024 durch die Verwaltung beim Ministerium eingereicht.

Die prognostizierten Bruttogesamtkosten belaufen sich auf rd. 1.336.000 €.

Durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) wurden wir mit E-Mail vom 02.09.2024 darüber informiert, dass sich die VG Schweich mit vorgenanntem Fördervorhaben im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens durchsetzen konnte. Dies bedeutet, dass nun die Stellung des formalen Antrags im EFRE -Kundenportal vorbereitet werden kann.

Die Antragsunterlagen sind spätestens bis 11.10.2024 einzureichen. Anschließend entscheidet das MKUEM im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens auf Basis der Zielerreichungsgrade, der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Fristigkeit der eingereichten Projektbewerbungen über eine mögliche Förderzusage.

12.

Vergaben

12.1.

Bereich Brand- u. Katastrophenschutz; Erneuerung der Geräteraumtore Feuerwehrgerätehaus Mehring

Erneuerung der Geräteraumtore Feuerwehrgerätehaus Mehring

Das Feuerwehrgerätehaus in Mehring verfügt über insgesamt 4 Stück handbetätigte Sektionaltore. Drei Tore befinden sich auf der Hofseite des Gerätehauses und dienen im Einsatzfall zum Ein- und Ausfahren der Feuerwehrfahrzeuge sowie dem technischem Gerät. Ein weiteres Geräteraumtor befindet sich auf der rückseitigen Traufseite und wird nicht für Einsatzzwecke benötigt.

Die vorderen drei Tore Richtung Hofseite müssen ausgetauscht werden. Ein Tor weist erhebliche Sicherheitsmängel auf. Eine Reparatur ist aufgrund des Alters der Tore (Baujahr 1985) nicht mehr wirtschaftlich. Die manuell über Kettenzug betriebenen Tore sollen gegen elektrisch betriebene Tore ausgetauscht werden.

Die Kosten für die Torerneuerung sind mit Kostenberechnung vom 27.08.2024 auf 34.158,95 € brutto geschätzt.

Die erforderlichen Metallbauarbeiten wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung auf Grundlage gleichlautender Leistungsverzeichnisse im Rahmen einer Preisanfrage/freihändiger Vergabe ausgeschrieben. Durch die Verwaltung wurden vier Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Folgender Auftrag ist zu vergeben:

Auftrag / Gewerk: Metallbauarbeiten

Art der Ausschreibung: freihändige Vergabe / Preisanfrage

Anzahl der angeforderten Angebote: 4

Anzahl der abgegebenen Angebote: 2

Anzahl der nicht gewerteten Angebote: -

Ausschlussgrund: -

Preisspanne der Angebote: 28.059,90 – 28.456,72 € brutto

Name des wirtschaftlichen Bieters: Fa. Metallbau Müller, Föhren

Angebotssumme geprüft: 28.059,90 € brutto

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Sektionaltore im Feuerwehrgerätehaus Mehring an die Fa. Metallbau Müller, Föhren zum Angebotspreis in Höhe von 28.059,90 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

12.2.

Erweiterung Software Personalmanagement

Die Sachbearbeitung im Personalwesen ist gegenwärtig nur teilweise digitalisiert. Während Lohnabrechnung und Zeiterfassung des Verwaltungspersonals bereits digital erfolgen, werden die Personalakten noch in Papierform gepflegt. Auch die Zeiterfassung der Gemeindearbeiter und das Personal in den Kindertagesstätten erfolgt derzeit noch in Papierform (Stundenzettel). Um diese Stundenzettel zu verbuchen und abzurechnen, werden sie in der Personalabteilung abgetippt und in das HKR-Programm CIP und das Lohnabrechnungsprogramm Sage übertragen. Fallen Änderungen bei der Lohnabrechnung an, so werden die geänderten Abrechnungen ausgedruckt, kuvertiert und den Mitarbeitern in Papierform zugestellt. Diese Arbeitsweise ist sehr zeitintensiv und nicht mehr zeitgemäß.

Um diese Prozesse zu digitalisieren, soll das im Einsatz befindliche Programm zur Endgeldabrechnung „Sage“ um die Module Zeitmanagement und die digitale Personalakte erweitert werden. Darüber hinaus ist ein übergreifendes Mitarbeiterportal vorgesehen, über welches die Mitarbeiter in Zukunft ihre Dokumente selbst einsehen und herunterladen können.

Die Zeiterfassung soll dahingehend erweitert werden, dass die Gemeindearbeiter wie auch das Personal in den Kindertagesstätten ihre geleisteten Stunden in Zukunft digital erfassen und diese digital an die Verwaltung weitergeleitet werden.

Die Personalakten sollen eingescannt und in Zukunft nur noch digital verwaltet werden.

Das Thema wurde bereits im Ausschuss für Digitalisierung der Verbandsgemeinde Schweich am 15.11.2023 besprochen und die geplante Erweiterung der Software Sage wurde vom Ausschuss befürwortet.

Die Kosten für diese Softwareerweiterung betragen rd. 46.000€. Davon sind rd. 26.000€ einmalige und rd. 20.000€ jährlich wiederkehrende Kosten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erweiterung der Personalmanagementsoftware „Sage“.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

13.

Veränderung der Trägerschaft der KRT AöR

Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR wird somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Konz überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke AöR. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR bedarf die Veränderung der Trägerschaft die Zustimmung aller Anstaltsträger.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR zu. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2024 die Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14.

Festlegung der Prioritäten für Maßnahmen des Investitionsstocks und der Dorferneuerung

Investitionsstock

In den letzten Jahren wurden folgende Projekte durch den Investitionsstock gefördert:

-

2015: OG Leiwen, Bau des Gemeindezentrums, Zuwendung: 1.100.000€

-

2018: OG Thörnich, Barrierefreier Zugang zur Kirche und zum Friedhof, Zuwendung: 30.000€

-

2020: OG Fell, Ausbau der Straße Auf der Acht, Zuwendung: 540.000€

-

2021: OG Bekond, Ausbau der Schlossstraße, Zuwendung: 95.000€

-

2021: OG Mehring, Ausbau der Gartenstraße, Zuwendung: 70.000€

-

2021: OG Detzem, Ausbau der Raiffeisenstraße, Zuwendung: 80.000€

-

2021: OG Schleich, Ausbau der Straße Im Musgarten, Zuwendung: 45.000€

-

2021: OG Föhren: Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle: 75.000€

-

2022: OG Klüsserath: Ausbau der Hauptstraße, Unterstraße und Enggasse: 190.000€

-

2022: OG Mehring: Erneuerung der Friedhofsmauer: 30.000€

-

2023: Stadt Schweich: Ausbau der Straßen Am Bahndamm und Hardthofstraße: 120.000€

-

2023: Stadt Schweich: Ausbau der Straße Im Kirchgarten: 95.000€

-

2023: OG Detzem: Ausbau der Thörnicher Straße: 170.000€

-

2023: OG Mehring: Ausbau der Straße Im Blumengarten: 120.000€

-

2024: OG Schleich: Ausbau der Straße Im Kirgel: 70.000€

Für den Investitionsstock 2025 sind folgende Projekte geplant:

1) Stadt Schweich: Sanierung Synagoge

Das im Boden verlegte Leitungssystem der Heizungsanlage ist marode und muss erneuert werden. In diesem Zuge soll die Synagoge inkl. Anbau komplett über eine Fußbodenheizung beheizt und die Grundlast über regenerative Energien (Wärmepumpe) abgedeckt werden. Dafür müssen im gesamten Gebäude Bodenbelag und Estrich erneuert werden. Die Maßnahme ist bereits mit der Denkmalpflege abgestimmt worden. Die voraussichtlichen Kosten liegen der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

2) OG Riol: Ausbau der Hauptstraße

Für einen gemeinsamen Ausbau von Mosel- und Hauptstraße wurde ein Zuwendungsantrag nach LVFGKom/LFAG gestellt. Aufgrund einer zu geringen Breite erfüllt die Hauptstraße jedoch nicht die Mindestvoraussetzungen einer verkehrswichtigen innerörtlichen Straße und kann somit nicht nach LVFGKom/LFAG gefördert werden. Für die Hauptstraße soll nun stattdessen ein Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock gestellt werden. Die voraussichtlichen Kosten des Ausbaus der Hauptstraße betragen 1.055.000€. Davon abzuziehen sind wiederkehrende Beiträge in Höhe von 65%, so dass sich die förderfähigen Kosten auf rd. 370.000€ belaufen.

3) OG Bekond: Ausbau der Straße "Am Weiher"

Der Ortsgemeinderat hat am 11.09.2024 beschlossen, ein Ingenieurbüro mit der Planung und Durchführung des Ausbaus der Straße Am Weiher zu beauftragen und die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag zu stellen. Für einen Antrag im Rahmen des Investitionsstocks ist eine Kostenberechnung nach DIN276 Voraussetzung. Diese Kostenberechnung muss fristgerecht bis zum 15.10. eingereicht werden. Da für die Straße "Am Weiher" bislang noch keine Vermessung vorliegt, auf welcher eine Planung aufsetzten kann, wird es angesichts der Kürze der Zeit für das Planungsbüro kaum machbar sein, bis zum 15.10. eine verlässliche Kostenberechnung vorlegen zu können. Hinweis: Die beiden Förderanträge der Ortsgemeinde Fell zur Beseitigung von Schäden, welche durch das Pfingsthochwasser entstanden sind, werden in Absprache mit der ADD als Dringlichkeitsanträge vorrangig behandelt und – insofern eine Förderung erfolgt – noch aus dem Budget von 2024 gefördert.

Dorferneuerung

Durch die Dorferneuerung wurden in den letzten Jahren folgende Projekte gefördert:

-

2017: OG Köwerich, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€

-

2017: OG Trittenheim, Beratung f. private u. öff. DE-Maßnahmen, Zuwendung: 7.900€

-

2017: OG Trittenheim, Fortschreibung DE-Konzept, Zuwendung: 9.900€

-

2018: OG Kenn, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€

-

2018: OG Pölich, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€

-

2018: OG Köwerich, Beratung f. private u. öff. DE-Maßnahmen, Zuwendung: 4.000€

-

2018: OG Köwerich, Fortschreibung DE-Konzept, Zuwendung: 10.000€

-

2018: OG Neugestaltung St. Kunibert-Platz, Zuwendung: 100.000€

-

2018: OG Detzem, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€

-

2018/19: OG Trittenheim, Neugestaltung Stefan Andres Platz, Zuwendung: 101.300€

-

2019: OG Leiwen, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€

-

2019: OG Fell, Platzgestaltung Pater-August-Pelzer-Platz, Zuwendung: 77.300€

-

2020: OG Klüsserath, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€

-

2020: OG Ensch, Dorfmoderation, Zuwendung: 12.000€

-

2021: OG Ensch, Fortschreibung DE-Konzept: 9.000€

-

2021: OG Trittenheim, Behindertengerechter Ausbau Jugendheim: 150.000€

-

2022: OG Detzem, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€

-

2022: OG Klüsserath, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€

-

2022: OG Leiwen, Fortschreibung DE-Konzept, 9.000€

-

2023: OG Pölich, Fortschreibung DE-Konzept, 8.800€

Ferner hat die Ortsgemeinde Longen 2021 die Durchführung einer Dorfmoderation und die erstmalige Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes beantragt. Der Abschlussbericht zur Dorfmoderation und das Dorferneuerungskonzept befinden sich derzeit bei der Kreisverwaltung zur Prüfung. Sobald das Konzept und somit die Ortsgemeinde Longen als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt sind, werden Moderation- und DE-Konzept nachträglich mit 80% Zuwendung gefördert.

Für die Dorferneuerung 2025 sind folgende Projekte geplant:

1)

OG Leiwen, Neugestaltung des Weinbrunnenplatzes (Abschnitt 1: Hochbaumaßnahmen), Kosten: rd. 680.000€, beantragte Förderung: rd. 440.000€. Der Weinbrunnenplatz soll zum zentralen Dorfplatz umgestaltet werden. Die Gesamtkosten hierzu betragen insgesamt ca. 1,17 Mio. €. Aufgrund der hohen Kosten wurde die Maßnahme in Abstimmung mit der ADD in zwei Förderanträge aufgeteilt. Für 2025 sollen die Hochbaumaßnahmen mit rd. 680T€ Kosten und für 2026 die Tiefbaumaßnahmen (Platz- und Außengestaltung) mit rd. 490T€ Kosten beantragt werden. Die Hochbaumaßnahmen bestehen aus drei Gebäudeteilen mit einem Infopoint und zwei kleineren multifunktionalen Unterständen.

2)

OG Kenn, Fortschreibung DE-Konzept, Kosten: 11.250€, beantragte Förderung: 9.000€

3)

OG Fell, Dorfmoderation, vsl. Kosten: 15.000€, Förderung: 12.000€

Die Prioritäten sollen unter Berücksichtigung bisheriger Zuwendungen, der Möglichkeit weiterer Zuwendungen aus dem Topf „Regenerative Energien“ und der Notwendigkeit der Fortsetzung bereits begonnener Konzepte sowie der Finanzkraft der Ortsgemeinden für den I-Stock und die Dorferneuerung festgelegt werden.

Beschluss:

Unter Betrachtung der drei oben dargestellten Maßnahmen beschließt der Verbandsgemeinderat für den Investitionsstock 2025 folgende Priorität:

1.

Sanierung Synagoge Schweich (wenn Kostenberechnung nicht bis zum 15.10.2024 vorliegt, dann Hauptstraße in Riol auf Platz 1)

2.

Hauptstraße Riol

3.

Straße „Am Weiher“ Bekond

Der Verbandsgemeinderat beschließt für die Dorferneuerung 2025 folgende Priorität:

1)

OG Leiwen, Weinbrunnenplatz (Abschnitt 1: Hochbaumaßnahmen)

2)

OG Kenn, Fortschreibung DE-Konzept und OG Fell, Dorfmoderation

3)

OG Fell Dorfmoderation

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

15.

Vorschlag zur Berufung einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Mehring

Das Amtsgericht Trier teilte am 01.03.2024 mit, dass die Amtszeit der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Mehring (Mehring, Fell, Longuich, Longen, Riol), Herrn Rainer Schmitt, am 03.09.2024 endet. Auf unsere Anfrage hin hat Herr Schmitt am 08.08.2024 erklärt, dass er bereit ist, eine weitere Amtszeit als Schiedsperson wahrzunehmen. Nach § 5 Abs. 1 Schiedsamtsordnung wird die Schiedsperson auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates vom Direktor des Amtsgerichts ernannt.

Der Vorschlag für die Ernennung einer Schiedsperson ist eine Wahl. Wahlen sind alle Beschlüsse, die die Auswahl oder Bestimmung einer oder mehrerer Personen zum Gegenstand haben. Dies ist auch dann der Fall, wenn anderen Stellen lediglich Personen zur Wahl oder Ernennung vorgeschlagen werden (vgl. VV Nr. 2 zu § 40 GemO).

Bürgermeisterin Horsch nimmt an den Abstimmungen nicht teil, da ihr Stimmrecht als nicht gewähltes Ratsmitglied ruht (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO).

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt offen abzustimmen und Herrn Rainer Schmitt für eine weitere Amtszeit als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Mehring dem Direktor des Amtsgerichts Trier vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

16.

Zensus 2022; Ergebnisse und Auswirkungen

Die Verbandsgemeinde Schweich hat laut Zensus Zählung auf Basis 2022, 28.215 Einwohner. Laut Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2022 auf Basis des Zensus 2011 war eine Bevölkerung von 29.526 Einwohnern errechnet, also 4,4 % weniger.

In der Gemeindestatistik des Einwohnermeldeamtes sind zum Stichtag 31.08.2024, 29.839 Einwohner mit Hauptwohnung geführt.

Eine offizielle Mitteilung steht noch aus. Das Ergebnis wird angezweifelt, nach Rücksprache mit der Stadt Trier ist diese ebenso betroffen. Anderen Verbandsgemeinden sind kaum betroffen. Weitere wiederum auch in dieser Größenordnung. Die Zahlen für die Verbandsgemeinde sind lt. beigefügter Liste für folgende Bezugsgrößen relevant (s. Anlage).

Seit dem 25. Juni 2024 finden Sie erste Ergebnisse zum Zensus 2022 auf der Zensus-Website. Am 11. Juli wurden Daten in der Zensusdatenbank zur Verfügung gestellt, auch gitterzellenbasierte Ergebnisse sowie Zahlen zu den Themenbereichen Bevölkerung kompakt, Gebäude und Wohnungen.

17.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 03.09.2024 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:

Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

18.

Verschiedenes

./.