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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Widmungsverfügung

Aufgrund des § § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), - in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473) und des Beschlusses des Ortsgemeinderates Bekond vom 01.10.2025 werden die nachstehend aufgeführten Straßenverkehrsflächen in der Ortsgemeinde Bekond mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet

Die Flächen erhalten dabei die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße/sonstige Straße im Sinne des § 3 Ziffer 3a und 3b des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStr). Widmungsbeschränkungen nach § 36 Abs. 1 S. 4 LStrG ergeben sich vorliegend. Die Widmungsverfügung und der Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegen während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26 in 54338 Schweich, Verwaltungsgebäude II, zur Einsichtnahme aus. Die Dienststunden sind von:

montags-mittwochs 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr,

donnerstags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie

freitags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße einzulegen. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstr. 26, 54338 Schweich oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-schweich@poststelle.rlp.de (hierbei sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.schweich.de, Menuepunkt "Impressum", Ziffern 1 bis 6 aufgeführt sind)

erhoben werden.

Schweich, 10.10.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin