Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 27.09.2023 in der Aula (Obergeschoss) der Grundschule Mehring, Peter-Vogt-Straße 1 in Mehring eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses der VG Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Mitteilungen |
| 1.1. | Turnhallen-Sanierungen |
In der letzten HFA-Sitzung am 27.06.2023 wurde darüber berichtet, dass eine Bewerbung zum Förder-Call für das Förderprogramm des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms (Förderperiode 2021-2027) für die energetische Komplettsanierung der Turnhalle Mehring Anfang Juni 2023 eingereicht wurde. Hierzu liegt aktuell noch keine Zu- bzw. Absage vor. Bei einer Zusage kann mit einer Förderung von bis zu 90% aus EFRE-Mitteln und aus Landeshaushaltsmitteln des Kommunalen Klimapaket RLP gerechnet werden.
Eine Prioritätenliste für die übrigen Turnhallensanierungen wird derzeit erstellt und soll in der Sitzung des Schulträgerausschusses am 10.10.2023 vorgestellt werden. Der Schulträgerausschuss soll dem Verbandsgemeinderat eine Empfehlung aussprechen, welche sicherheitsrelevanten Maßnahmen zunächst ausgeführt werden sollen. Nicht im Doppelhaushalt 2023/2024 veranschlagte Mittel sollen über den Nachtragsplan 2024 angepasst werden. So könnten z. B. gebäudeübergreifend gleiche sanierungsbedürftige Gewerke (z. B. Erneuerung Sportboden etc.) bereits in 2024 und 2025 umgesetzt werden.
zur Kenntnis genommen
| 1.2. | Umzug Grundschule Schweich in den Neubau Frida-Kahlo-Schule und Grundstückserweiterung |
Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass die Schulgebäude der Frida-Kahlo-Schule im Frühjahr kommenden Jahres fertiggestellt sind. Danach folgen noch umfangreiche Bauabnahmen zum Beispiel durch den TÜV, die Unfallkasse und die Feuerwehr. Voraussichtlich werden dann auch noch Restarbeiten notwendig sein.
Der aufwendige Umzug der Förderschule und der Grundschule wird in der unterrichtsfreien Zeit in den Sommerferien 2024 stattfinden, so dass zum Schuljahresbeginn 2024/2025 die Kinder und Jugendlichen in dem neuen Schulkomplex unterrichtet werden können.
Auf diesen Einzugstermin haben sich die Mitglieder des Zweckverbandes ISP in ihrer Verbandsversammlung am 17.07.2024 verständigt.
Im Verfahren der Baulandentwicklung „Merzbach Ost“ (Baugebiet) der Stadt Schweich sollen aus Sicht des ISP folgende Aspekte beachtet werden:
| - | Der Einschnitt an der nordwestlichen Seite des ISP-Grundstücks soll begradigt und das Schulgrundstück dadurch etwas vergrößert werden. |
| - | Beim geplanten Ausbau des Fußweges von Issel zum ISP (und im weiteren Verlauf Richtung Bahnhof) muss die mögliche Baulandentwicklung im Bereich des Merzbaches berücksichtigt werden. |
zur Kenntnis genommen
| 1.3. | Sachstand Klassenraum-Lüftungsanlagen Grundschulen VG |
Die Klassenraum-Lüftungsgeräte wurden von der Firma Schüller in allen Schulen installiert und in Betrieb genommen. Verschiedene kleinere Mängel sind noch zu beheben, welche den Betrieb der Geräte allerdings nicht beeinträchtigen.
Die Schlussrechnungen sind mittlerweile alle vorhanden, sodass die Fördermittel abgerufen werden können. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 1.305.000 € (Kostenschätzung vom Februar 2022, 1.367.000 €).
Darin enthalten sind auch die Mehrkosten für die Kühlmodule (ca. 188.000 €), welche vom Fördergeber nicht gefördert werden.
Die Verwendungsnachweise zu den RLT-Anlagen in den Grundschulen wurden bereits durch das Bafa geprüft und die Zuwendungen in Höhe von 867.157 € zur Auszahlung freigegeben. Von den Gesamtkosten in Höhe von 1.305.000€ sind 1.083.947 € als förderfähig anerkannt worden.
Die Kosten für die VG betragen somit 437.843 € (188.000 € Mehrkosten Kühlmodule + 249.843 € Eigenanteil Förderfähiger Betrag).
zur Kenntnis genommen
| 1.4. | Sachstand Kommunaler Klimaschutz |
Kommunaler Klimapakt (KKP)
Am 13.07.2023 fand die offizielle Kick-Off Veranstaltung zum KKP in Ingelheim am Rhein statt. Organisator war das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz. Unterstützt und begleitet wurde diese von der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Neben den kommunalen Spitzenverbänden waren auch die rund 200 Kommunen eingeladen, die dem KKP bereits beigetreten sind. Aus der Verbandsgemeinde Schweich waren Frau Bürgermeisterin Christiane Horsch und der Klimaschutzmanager Herr Florian Merten vertreten.
Der Beratungsprozess für die ersten 50 KKP-Kommunen läuft derzeit. Die Verbandsgemeinde Schweich gehört zu den 50 Kommunen, die im Jahr 2024 von der Erstberatung profitieren werden. Dies erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2024. Die Erstberatung wird von der Energieagentur Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im Anschluss an die Beratungsphase soll der Klimapakt mit allen beteiligten Kommunen fortgeschrieben werden. Langfristig sind neben den Bratungs- und Unterstützungsangeboten für die Kommunen auch erhöhte Förderquoten für Landesförderprogramme vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung dahingehend steht aber noch aus.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Die Antragstellung im Rahmen der einwohnergebundenen Pauschalförderung des KIPKI ist seit dem 1. Juli 2023 über das Förderportal EF RLP möglich. Alle Projekte und Vorhaben in der Kommune müssen über einen gemeinsamen Antrag beantragt werden. Die Frist dieses gemeinsamen Antrags wurde auf den 30. September 2023 festgesetzt. Bis dahin müssen alle Projekte und Vorhaben mit den entsprechenden Kosten an Herrn Merten gemeldet werden. Diese Frist wurde auf der vergangenen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 24.07.2023 bekannt gegeben. Der Differenzbetrag der Mittel, der zu diesem Zeitpunkt durch ausbleibende Projekte der Gemeinden besteht, wird für das Projekt des Energiespeichers der Verbandsgemeinde verwendet werden.
Ursprünglich war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED über Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) aufgrund der Eigentumsverhältnisse (Die Westenergie ist gemäß den Verträgen im Eigentum für die Laufzeit der Verträge) in den bestehenden Dienstleistungsverträgen mit der Westenergie AG nicht möglich. Der GStB hat in der vergangenen Woche eine Mitteilung veröffentlicht, in der vom MKUEM bestätigt wurde, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED nun doch unter bestimmten Voraussetzungen für bestehende Contracting-Modelle als förderfähige Maßnahme im Sinne des KIPKI zulässig ist. Diese Voraussetzungen gelten in den Gemeinden der VG Schweich als erfüllt. Somit sollte eine Förderung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED unter Vorbehalt der Bewilligung durch das MKUEM möglich sein. Gemäß dem Gesetz zur Ausführung des KIPKI ist der Durchführungsbeginn vor Zugang des Bewilligungsbescheides unzulässig.
Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Der Förderantrag befindet sich zurzeit in der Bearbeitung beim Projektträger der Kommunalrichtlinie, der Zukunft und Umwelt Gesellschaft (ZUG). Die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz haben den Antrag für die KWP im Januar/Februar diesen Jahres gestellt und den entsprechenden Bewilligungsbescheid im Juni/Juli erhalten. Daraus lässt sich ableiten, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer der Anträge von der Antragstellung bis zur Bewilligung vier bis fünf Monate in Anspruch nimmt. Der Antrag der Verbandsgemeinde Schweich wurde Ende April eingereicht, sodass wir damit rechnen, den Bewilligungsbescheid Ende August oder im Laufe des Septembers zu erhalten.
Die Energieagentur Rheinland ist gerade dabei- ein Muster-Leistungsverzeichnis für die Kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, welches den Anforderungen im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie entspricht. Sobald dieses verfügbar ist, wird die Ausschreibung vorbereitet, sodass die Ausschreibung unmittelbar nach Erhalt des positiven Bewilligungsbescheids veröffentlicht werden kann.
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Nach der ersten Befassung im Bundesrat, die für den 29. September 2023 vorgesehen ist, schließen sich die Beratungen des Deutschen Bundestages an. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.
Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.
Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Es gibt ein vereinfachtes Verfahren für Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohner.
Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Die Pflicht zur Wärmeplanung ist in einigen Ländern bereits Gegenstand landesgesetzlicher Regelungen. Bereits bestehende Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt und müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen. Wärmepläne sind alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.
Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.
Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Im Rahmen einer Vorprüfung sind Gebiete auszuschließen, die nicht für eine Wärmeversorgung über ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geeignet sind. Für ausgeschlossene Gebiete ist eine Wärmeplanung grundsätzlich nicht durchzuführen, lediglich die Energieeinsparpotenziale sind darzustellen.
Integriertes Klimaschutzkonzept.
Aufbauend auf den Ergebnissen der vier Themenworkshop, welche im Zeitraum Mai bis Juni 2023 stattgefunden haben, findet derzeit die Erarbeitung von Maßnahmensteckbriefen für den Maßnahmenkatalog des Integrierten Klimaschutzkonzeptes statt.
Der Maßnahmenkatalog wird Maßnahmen aus allen vier Themenworkshops – Mobilität; Umwelt- & Klimaanpassung; Erneuerbare Energien und Private Haushalte – enthalten. Insgesamt werden 20 bis 25 Maßnahmensteckbriefe erarbeitet werden.
Die übrigen Ideen und Vorschläge werden in einem Ideenpool gesammelt, um zukünftig nach Kräften zu Maßnahmen weiterentwickelt zu werden.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept wird Ende Oktober fertiggestellt sein und in der Sitzung am 22.November vom Verbandsgemeinderat verabschiedet werden.
Nach Fertigstellung wird es eine öffentliche Abschlussveranstaltung zum Integrierten Klimaschutzkonzept geben.
zur Kenntnis genommen
| 1.4.1. | Ergänzungsvorlage |
Der Zuwendungsbescheid des BMWK (Projektträger ZUG) ist am 14. September 2023 in der Verwaltung eingegangen. Auf Grundlage der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 132.758,00 € und einer Förderquote von 90% wurde der Verbandsgemeinde eine Projektförderung in Höhe von 119.482,00 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.11.2023 bis 31.10.2024. Die kommunale Wärmeplanung wird von einem externen Dienstleister unter Beteiligung von allen relevanten Akteuren erstellt.
Für die Erstellung einer Ausschreibung erarbeitet die Energieagentur Rheinland-Pfalz derzeit ein fundiertes Leistungsverzeichnis für Rheinland-Pfalz. Dieses wird nach Angaben der Energieagentur Anfang Oktober 2023 zur Verfügung stehen. Sobald dieses vorliegt, wird die Ausschreibung auf den Weg gebracht, sodass die Umsetzung zeitnah erfolgen kann.
zur Kenntnis genommen
| 1.5. | Erweiterung FWGH Klüsserath |
Zur Baumaßnahme „Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Klüsserath“ wird mitgeteilt, dass die Baugenehmigung hierzu noch nicht vorliegt.
Es wurden seitens der Verwaltung alle von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg geforderten Unterlagen vorgelegt. Ferner sind die Teilungsvermessung und die kostenfreie Übertragung des Grundstücks zwischenzeitlich auf die Verbandsgemeinde Schweich erfolgt.
Zum Thema „Eintragung Baulast“ und die vorher notwendige Flurstücksvereinigung wurden die Fragen der Verwaltung bisher seitens der Kreisverwaltung trotz mehrfacher Erinnerung nicht beantwortet; Unterlagen zur Baulasteintragung wurden hier ebenfalls nicht vorgelegt.
Die Verwaltung ist mit den Fachbereichen 2 (Sachgebiete Hochbau und Liegenschaften) sowie 3 (Brandschutz) in engem Austausch und wird die Angelegenheit weiterhin mit Priorität bearbeiten.
zur Kenntnis genommen
| 2. | Erweiterung Grundschule Mehring; durchgeführte Maßnahmen |
Für die Grundschule Mehring wurde aufgrund der wachsenden Schülerzahlen eine Erweiterung der Klassenraumkapazität erforderlich. Im Frühjahr 2019 hat die ADD Trier dem dauerhaften Bedarf von sechs Klassenräumen zugestimmt und einen weiteren Klassenraum und einen Betreuungsraum genehmigt.
Nach Erteilung der schulbehördlichen Genehmigung und der Baugenehmigung konnten im Frühjahr 2021 die Gewerke ausgeschrieben und in den Sommerferien 2021 mit dem Bau begonnen werden.
Nach einer Bauzeit von gut einem Jahr war der Erweiterungsbau mit zwei Schulräumen und einem Verbindungsgang zum bestehenden Gebäude rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2022/2023 fertiggestellt. Das durch die Baumaßnahme weggefallene „grüne Klassenzimmer“ (Hochbeete etc.) wurde durch ein neues ersetzt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 950.000 € für den Anbau von zwei Räumen à 60 m² einschl. deckenmontierten Lüftungsgeräten, Verbindungsgang zum bestehenden Gebäude und Wiederherstellung des grünen Klassenzimmers.
Die Baumaßnahme wird aus Mitteln der Schulbauförderung des Landes mit einem Festbetrag in Höhe von 250.000 € gefördert, der in den Folgejahren abgerufen werden kann (2023 zunächst 50.000 €).
Der Pflichtanteil des Kreises gem. § 87 Abs. 2 SchulG beträgt 41.724 €.
Somit verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von rd. 660.000 € beim Schulträger.
Rückverlegung Mensa
Durch den Erweiterungsbau ist im Schulgebäude wieder mehr Platz entstanden und die Mensa konnte zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 vom Vereinsheim des SV Mehring wieder in die Schule zurückverlegt werden.
Der Mensabetrieb der Grundschule Mehring fand aus Platzgründen in der Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2023 im nahegelegenen Vereinsheim des SV Mehring statt.
zur Kenntnis genommen
| 3. | Grundschule Trittenheim; Nachtrag Instandsetzung der Erdungsanlage |
Im Rahmen der in den Sommerferien durchgeführten Blitzschutzarbeiten wurde durch die ausführende Firma Lux-Power und das beauftragte Büro Koller per Messung festgestellt, dass die vorhandene Erdungsanlage einer fachgerechten Instandsetzung bedarf. Der im Mai 2021 ermittelte Zustand der Erdungsanlage durch die Fa. Blitzschutz Rhein-Main hat sich in den letzten gut 2 Jahren deutlich verschlechtert. Gründe dafür sind: Natürliche Alterung sowie andere Messbedingungen (Bodenfeuchte). Eine Instandsetzung ist alternativlos, da die Norm-Vorgaben nicht eingehalten werden.
Durch die Fa. Lux-Power, Föhren, wurde mit Datum vom 13.09.2023 ein Nachtragsangebot für die Verlegung einer Erdungsanlage mit 70 m Graben vorgelegt. Dieses schließt mit einem Betrag von 9.755,89 € brutto ab. Die Preise sind laut Auskunft des Büros Koller auskömmlich und marktüblich. Aus Gewährleistungsgründen wurde kein Vergleichsangebot eingeholt.
Büroleiter Wolfgang Deutsch von der Verwaltung führt aus, dass im Zuge der Maßnahme noch geprüft wird, ob ein angrenzendes Geländer noch ertüchtigt bzw. erneuert werden muss. Der vorliegende Auftrag sei jedoch hiervon zunächst nicht betroffen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Arbeiten zur Instandsetzung der Erdungsanlage an der Grundschule Trittenheim an die Fa. Lux-Power zum Angebotspreis von 9.755,89 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 4. | Antrag der Ortsgemeinde Fell auf eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien |
Das Besucherbergwerk Fell ist seit über 25 Jahren eines der Leuchtturmprojekte in der Verbandsgemeinde Schweich und darüber hinaus.
Nach 25 Betriebsjahren musste 2021 die Wege- und Fluchtwegebeleuchtung des Besucherbergwerks Fell saniert werden. Die Bauteile waren aufgrund der im Bergwerk vorherrschenden Feuchtigkeit undicht geworden, innen verrostet und nicht mehr reparabel. Durch die Firma "Schmitt Elektrotechnik GmbH" wurde eine neue USV installiert. Zudem wurden mitunter alle 12 Versorgungskästen, 80 Brennstellen und die Abzweigdosen erneuert. Dabei wurde auch die Wege- und Fluchtwegebeleuchtung auf LED umgestellt. Bei Stromausfall haben die Besucher nun 2 Stunden Zeit, das Bergwerk zu verlassen. Alle Arbeiten wurden mit dem TÜV abgestimmt. Die hier entstandenen Kosten betragen inkl. der Arbeitsstunden rd. 10.500€.
Des Weiteren mussten 2023 dringend notwendige Reparaturen am Dach durchgeführt werden Die Rechnung der Firma "DEG - Alles für das Dach eG" beläuft sich auf ca. 2.500€.
Darüber hinaus hat die Ortsgemeinde 2020 und 2021 coronabedingt eine zusätzliche Aufsicht einsetzen müssen, die insgesamt 18.000€ gekostet hat.
Hinzu kamen weitere Arbeitsstunden des Betriebselektrikers und der Gemeindearbeiter in Höhe von ca. 2.000€.
Die Gesamtkosten der hier aufgeführten, für die Sicherheit des Besucherbergwerks durchgeführten Sanierungsmaßnahmen betragen rund 33.000€.
Zur finanziellen Unterstützung beantragt die Ortsgemeinde Fell eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien in der Höhe von 10.000€. An Haushaltsmitteln stehen 100.000€ (aus 2022 Rest 50.000€ und 50.000€ aus 2023) zur Verfügung. Der Betrag von 50.000€ aus 2022 ist für den 5-Seen-Blick-Aussichtsturm Detzem gebunden. Es liegt noch ein Antrag von Ensch über 5.000€ vor.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine Zuwendung in Höhe 10.000€ aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien für die Ortsgemeinde Fell zur Sanierung und sicherheitstechnischen Ertüchtigung des Besucherbergwerks.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 5. | Antrag der Ortsgemeinde Ensch auf eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien |
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen gegen Ausschussmitglied Matthias Otto Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Herr Otto nimmt an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teil und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Die Mosel und die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße erfreuen sich bei Urlaubern mit den Themen Radfahren und Wandern wachsender Beliebtheit und legen damit eine Grundlage für die Vermarktung von Moselweinen. Eine gute Infrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass Urlauber sich wohl fühlen und die Zeit an der Mosel genießen.
Die Ortsgemeinde Ensch möchte die touristische Infrastruktur auf der Gemarkung Ensch verbessern, indem am Wanderweg „Extratour Zitronenkrämerkreuz“ unweit des Reitstalls Lörscher (siehe anhängende Karte) eine neue Sitzgarnitur aufgestellt werden soll. Außerdem sollen bei zahlreichen weiteren Ruhebänken die in die Jahre gekommenen, hölzernen Bankbohlen im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitseinsatzes ausgetauscht werden.
Gemäß anhängender Kalkulation sollen Bänke und Bankbohlen von Hahn Kunststoffe bezogen werden. Die aus recyceltem Kunststoff bestehenden Materialien sind nachhaltig und bekanntermaßen sehr widerstandsfähig. Die Gesamtkosten an Material betragen voraussichtlich rd. 5.500€. Die Arbeitsleistungen werden von der Ortsgemeinde Ensch durchgeführt.
Da der Solidarfonds Erneuerbare Energien das Ziel verfolgt, den Tourismus in der Verbandsgemeinde Schweich zu stärken, beantragt die Ortsgemeinde Ensch zur finanziellen Unterstützung eine Zuwendung in der Höhe von 5.000 € aus eben diesem Fonds.
An Haushaltsmitteln stehen 100.000€ (aus 2022 Rest 50.000€ und 50.000€ aus 2023) zur Verfügung. Der Betrag von 50.000€ aus 2022 ist für den 5-Seen-Blick-Aussichtsturm Detzem gebunden. Es liegt noch ein Antrag von Fell über 10.000€ vor.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine Zuwendung in Höhe 5.000€ aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien für die Ortsgemeinde Ensch zur Aufwertung des Wanderweges Zitronenkrämerkreuz.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 6. | Information über Tierheim Trier und Fundtiere aus der Verbandsgemeinde Schweich |
Das Tierheim Trier-Zewen hat derzeit geschlossen, weshalb in den vergangenen Wochen auch keine Fundtiere aus dem VG-Gebiet dort untergebracht werden konnten. Am 13.09.2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt, weshalb nunmehr die Hoffnung besteht, dass das Tierheim bald wieder (zumindest in begrenztem Umfange) öffnen wird. In den vergangenen Wochen konnte trotz großer Bemühungen keine passende Alternativmöglichkeit für die Unterbringung von Fundhunden/Fundkatzen gefunden werden, was den Stellenwert des Tierheims noch einmal unterstreicht.
Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung beim Landrat am 14.09.2023 wurde die Situation des Tierheims in Trier ausführlich besprochen. Die Verbandsgemeinden haben übereinstimmend signalisiert, den bisherigen (jährlichen) Sockelbetrag von 1.000 € auf 5.000 € zu erhöhen. Des Weiteren soll die Wildtierstation in Wiltingen auch erstmals eine jährliche Förderung von 1.000 € erhalten.
Die Verbandsgemeinden haben dem Tierheim gegenüber immer signalisiert, dass sie zu höheren Zahlungen bereit seien. Allerdings konnte mit dem bisherigen Vorstand keine einvernehmliche Lösung für die Unterbringungskosten gefunden werden.
Es gab eine Vereinbarung aus 2002, in der auch der Aufwendungsersatz für die Unterbringung von Fundtieren (Hunde: 10,50 €/Tag, Katzen: 5,00 €/Tag zuzgl. evtl. Tierarztkosten) und sichergestellten Tieren festgelegt wurde.
Die bisherigen Unterbringungskosten werden sich jedoch auf jeden Fall erheblich erhöhen, weil auch die Personal- und Sachkosten gestiegen sind. Auch diese Mehrkosten werden im Doppelhaushalt der Verbandsgemeinde Schweich einzuplanen sein.
Die VG Schweich war in den letzten Jahren an der nachfolgenden Anzahl von „Fundtierfällen“ beteiligt:
| Tierrettungseinsätze | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
| Hund (mit Tierheimtransport) | 4 | 3 | 4 | 1 |
| Hund (ohne Tierheimtransport) | 11 | 7 | 8 | 4 |
| Katze | 3 | 6 | 5 | 2 |
Kosten:
Bei Fundhunden treten i.d.R. keine Kosten auf, da die Besitzer zumeist ermittelt werden können (z.B. über Chipauslesung) oder sich diese nach wenigen Tagen beim Tierheim melden und anschließend für die Kosten aufkommen. Essenziell notwendig für die VGV Schweich ist jedoch, eine „Anlaufstelle“ für die vorrübergehende Unterbringung der Fundhunde in Form des Tierheims zu haben. Weiterhin ist nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft auch Fälle gibt, in denen kein Besitzer ermittelt werden kann und die mit dem Tierheim vereinbarten Unterbringungskosten übernommen werden müssen.
Bei Fundkatzen hat sich nach jüngster Rechtsprechung die Situation gegenüber den Vorjahren verändert. Während in der Vergangenheit Katzen bei begründeter Annahme auch als „herrenlos“ statt als Fundkatze eingestuft werden konnten und damit die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde verneint wurde, gibt es inzwischen ein Leitsatzurteil, wonach es sich bei Katzen fast ausnahmslos um Fundtiere handelt und die Kosten damit grundsätzlich auch von der Behörde getragen werden müssen. Daher ist hier mit einer deutlichen Kostensteigerung zu rechnen. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren es rd. 1.500 €, die durch Behandlungs- und Verwahrkosten für Katzen entstanden sind.
Darüber hinaus erhält der Verein „Freunde herrenloser Katzen e.V.“ einen jährlichen Zuschuss von 400 €.
Informationen zur Zuständigkeit für Fundtiere:
Die Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung für die Unterbringung von Fundtieren ergibt sich aus § 1 S. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf dem Gebiet des Fundrechts vom 20.09.1977. Sie nimmt die Aufgaben als Auftragsangelegenheiten wahr.
Ablauf und Umfang einer Unterbringung richtet sich nach dem Fundrecht, welches in den §§ 965 bis 984 BGB geregelt ist. Gemäß § 90a BGB finden diese Vorschriften auch für Tiere Anwendung.
Generell ist ein Finder dazu verpflichtet, dem Verlierer oder Eigentümer des Fundtieres unverzüglich Anzeige zu machen bzw. das Fundtier an den Besitzer zurückzugeben (§ 965 Abs. 1 BGB). Kennt der Finder die Empfangsberechtigten jedoch nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB).
Weiterhin ist der Finder berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, das Tier bei der zuständigen Behörde abzuliefern (§ 967 BGB).
Die zuständige Behörde hat dafür Sorge zu tragen, dem Fundtier eine entsprechende Unterbringung zu ermöglichen und das Tier in einer Weise zu verwahren, die den Anforderungen an eine art- und bedürfnisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres nach § 2 Tierschutzgesetz genügen muss (§ 966 Absatz 1 BGB). Das kann sie entweder selbst vornehmen oder eine andere Institution (Tierheim) damit beauftragen.
Es ist zu beachten, dass eine Gemeinde bei einem gefundenen/abgelieferten Tier die Verpflichtung besitzt, dieses für 28 Tage aufzubewahren bzw. bei einer Unterbringung des Tieres für 28 Tage die Unterbringungskosten zu tragen. Diese Verpflichtung entspringt aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB).
Beschluss:
Der oben genannte Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Schweich, die institutionelle Förderung an das Tierheim Trier auf 5.000 € jährlich zu erhöhen und die Wildtierstation in Wiltingen jährlich mit 1.000 € zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 7. | Bericht über Stand der Bauprojekte in der VG |
In dem Gebiet der Verbandsgemeinde Schweich werden in der Stadt Schweich und in den zugehörigen Ortsgemeinden eine Vielzahl an Hochbau- und Tiefbauprojekten geplant und umgesetzt. Unabhängig von der Größe und Anzahl der am Projekt beteiligten Akteure wie die politischen Gremien, verschiedene Fachbereiche der Verwaltung und sonstige (Genehmigungs-) Behörden handelt es sich um längere und anspruchsvolle Prozesse von der ersten Idee bis zur Fertigstellung und Abrechnung.
Die nachstehende Aufstellung gibt einen Überblick über anstehenden, bereits begonnenen und fertiggestellte, aber noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen in den jeweiligen Kommunen aus den Bereichen „Hochbau“ bzw. „Tiefbau“ des Fachbereichs 2
Hochbaumaßnahmen:
Verbandsgemeinde Schweich:
Stadt Schweich
OD Detzem
OG Föhren
OG Kenn
OG Klüsserath
OG Leiwen
OG Longuich
OG Mehring
OG Riol
OG Trittenheim
Tiefbaumaßnahmen:
Verbandsgemeinde Schweich:
Stadt Schweich
Stadt Schweich – Stadtteil Issel
OG Bekond
OD Detzem
OG Ensch
OG Fell
OG Föhren
OG Kenn
OG Klüsserath
OG Köwerich
OG Leiwen
OG Longen
OG Longuich
OG Mehring
OG Naurath/Eifel
OG Pölich
OG Riol
OG Schleich
OG Thörnich
OG Trittenheim
Fachbereichsleiterin Daria Shigihara-Schug von der Verwaltung erläutert ergänzend zur Vorlage den generellen Stand. Sie führt aus, dass die Aufstellung keine Unterhaltungsmaßnahmen beinhaltet, welche demzufolge noch hinzukommen. Des Weiteren muss das Hochwasservorsorgekonzept in Kürze aufwendig überarbeitet werden, und auch der Glasfaserausbau in den Ortsgemeinden nimmt erhebliche Planungs- und Betreuungszeiten der Bauverwaltung in Anspruch. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
zur Kenntnis genommen
| 8. | Verschiedenes |