Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführerin Jessica Pitsch findet am 07.10.2026 im Römersaal des "Alten Weinhauses", Brückenstraße 46 in Schweich, eine Sitzung des ehemaligen Forstzweckverbandes Fell statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell versammelten sich am 07.10.2026 zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025.
Die Prüfung erfolgte stichprobenartig. Die wichtigsten Buchungsposten wurden erläutert.
Die Bewertungsunterlagen, die der Einzelbewertung der Anlagegüter, des Umlaufvermögens und der Sonderposten zugrunde lagen, wurden vorgelegt und in die Prüfung einbezogen.
Unregelmäßigkeiten und sonstige Fehler oder Verstöße gegen die Gemeindeordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Bewertungsvorschriften wurden nicht festgestellt, so dass davon auszugehen ist, dass der vorlegte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Forstzweckverbandes Fell vermittelt.
Als Ergebnis der Prüfung bleibt festzuhalten:
| 1. | Beanstandungen zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025: |
| - keine | |
| 2. | Sonstige Bemerkungen und Anregungen: |
| - keine |
Beschluss:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses empfiehlt die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2025 (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) und die Entlastung der Verbandsvorsteherin Christiane Horsch sowie dem 1. stellvertretenden Verbandsvorsteher Michael Rohles und dem 2. stellvertretenden Verbandsvorsteher Kevin Lieser sowie der Bürgermeisterin und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich zu erteilen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO) und unter TOP 2 in der heutigen Sitzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2. Jahresabschluss zum 31.12.2025 des ehemaligen FZVB Fell
2.1. Jahresabschluss zum 31.12.2025;
Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Forstzweckverbandes Fell erfolgte in der heutigen Sitzung unter TOP 1.
Nach den dadurch gewonnenen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss zum 31.12.2025, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Forstzweckverbandes Fell. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. |
| 2. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 498,05 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Betrag in Höhe von 0,00 € aus. |
| 3. | Es wird kein Eigenkapital ausgewiesen. |
| 4. | Das Vermögen des Forstzweckverbandes Fell hat sich im Prüfungszeitraum um 222,63 € auf 498,05 € erhöht. |
| 5. | Das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöht sich um 222,63 € auf 498,05 €. |
| 6. | Investitionskredite sind im Haushaltsjahr 2025 keine vorhanden. |
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2.2. Jahresabschluss zum 31.12.2025;
Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO
Der Vorsitz kann weder von der Verbandsvorsteherin Christiane Horsch, noch von dem 1. stellvertretenden Verbandsvorsteher Michael Rohles sowie dem 2. stellvertretenden Verbandsvorsteher Kevin Lieser übernommen werden.
Herr Mario Weber übernimmt den Vorsitz und beantragt, der Verbandsvorsteherin Christiane Horsch, dem 1. stellvertretenden Verbandsvorsteher Michael Rohles und dem 2. stellvertretenden Verbandsvorsteher Kevin Lieser sowie der Bürgermeisterin und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich die Entlastung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu erteilen.
Beschluss:
Der Verbandsvorsteherin Christiane Horsch, dem 1. stellvertretenden Verbandsvorsteher Michael Rohles und dem 2. stellvertretenden Verbandsvorsteher Kevin Lieser sowie der Bürgermeisterin und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich wird für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung erteilt.
Die von der Beschlussfassung Betroffenen nehmen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 KomZG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO i. V. m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Verschiedenes
Die Verbandsvorsteherin übergibt das Wort für diesen Tagesordnungspunkt an den Büroleiter des Forstamts Trier.
Herr Steuer gibt den Verbandsmitgliedern einen kurzen Überblick über die aktuelle Situation des Waldes.
Die Verbandsversammlung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.