| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2024/2025 |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| 1. | Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2024/2025 liegt zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 15 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich aus. Vor einer persönlichen Einsichtnahme bitten wir um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 06502/4070! Außerdem steht der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2024/2025 im Internet unter: |
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| Haushaltspläne | |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden, die dem Forstzweckverband Schweich angehören, haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Vorschläge zum 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2024/2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich oder elektronisch an info@schweich.de einzureichen. Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |