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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich am 28.09.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Thomas Ensch findet am 28.09.2023 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Werkausschusses der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Mitteilungen

Die Vorsitzende und die Werkleitung geben folgende Mitteilungen:

a) Der 1. Werkleiter gibt einen Überblick über die bereits begonnen oder weitergeführten Baumaßnahmen in den Ortsgemeinde und der Stadt Schweich. Dies sind:

• Bekond:

Göbelwiese, Bergstraße, Schlossstraße (Abnahme)

• Detzem:

Thörnicher Straße (Vergabe)

• Fell:

Auf der Acht 2. BA (im Bau), 3. BA (Vergabe)

• Föhren:

Götteneck (im Bau), Hohlweg (Planung)

• Klüsserath:

Hauptstraße/Enggasse (im Bau)

• Köwerich:

Beethovenstraße (Planung)

• Leiwen:

Ausoniusstraße/Gerbergasse (Planung)

• Longuich:

Tränkgasse (Planung)

• Mehring:

Im Blumengarten/Goldkuppstraße (Vergabe),

• Schweich:

Hofgartenstr./Corneliuspforte(im Bau), Mathenstr. (Vergabe), NBG Schaumbach (Planung), RÜB Schweich Volumenvergrößerung (im Bau)

• Schweich-Issel:

Im Kirchgarten (Planung), Am Bahndamm/Haardthofstr. (Vergabe)

b) Bereits in seiner Sitzung vom 29.06.2023 hat der Werkausschuss die Ermächtigung zur Vergabe der Arbeiten für die Installation einer Photovoltaikanlagen für die Gruppenkläranlagen Leiwen erteilt. Die Submission hierzu fand am 01.08.2023 statt. Das wirtschaftlich annehmbarste Angebot hat die Fa. Schoenergie, Föhren mit einem Angebotspreis in Höhe von 1.147.133,96 € abgeben. Die Fa. Schoenergie wurde bereits mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

c) Auch für die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Wärmetechnik für die Gruppenkläranlage Leiwen hat der Werkausschuss in der Sitzung vom 29.06.2023 die Ermächtigung zur Vergabe erteilt.

Die Submission hierzu fand am 29.08.2023 statt. Das wirtschaftlich annehmbarste Angebot für die Erneuerung der Heizungstechnik im Betriebsgebäude hat die Fa. Schottler, Salmtal mit einem Angebotspreis in Höhe von 245.496,65 € abgeben.

Für die Erneuerung der Heizungstechnik im Schlammentwässerungsgebäude wurde durch die Fa. Schottler ebenfalls das wirtschaftlich annehmbarste Angebot mit einem Angebotspreis in Höhe von 134.368,73 € abgegeben.

Die Fa. Schottler wurde bereits mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

d) Nachdem der Werkausschuss am 29.06.2023 die Ermächtigung zur Vergabe der Baumaßnahmen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Straße „Auf der Acht“ in Fell, 3. Bauabschnitt erteilt hatte wurden die Firma Lehnen, Sehlem nach der Submission vom 27.06.2023 mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot in Höhe von 1.857.981,00 € mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

e) Es wird ein Rückblick auf die Badesaison 2023 gegeben. Die Besucherzahlen für das Freibad Schweich liegen bei 45.958; für das Freibad Leiwen bei 30.175.

Weiterhin wird ein Ausblick auf die Badesaison 2024 vorgestellt.

2.

Bilanzen Kommunale Betriebe

2.1.

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

33.109.478,68 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von -83.562,73 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Verlust von 113 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

T€

Umsatzerlöse

3.649

3.621

-28

3.564

57

Übrige Erträge

32

30

-2

234

-204

3.681

3.651

-30

3.798

-147

Aufwendungen

Materialaufwand

987

942

-45

951

-9

Personalaufwand

538

567

29

549

18

Abschreibungen

1.765

1.727

-38

1.766

-39

Zinsaufwand

222

222

0

237

-15

Verluste aus Anlagenabgängen

0

2

2

13

-11

Sonstiger Aufwand

282

274

-8

299

-25

3.794

3.734

-60

3.815

-81

Ergebnis nach Steuern

-113

-83

30

-17

-66

Sonstige Steuern

0

1

1

1

0

Jahresergebnis

-113

-84

29

-18

-66

Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-30 T€) und sind 147 T€ niedriger als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Erlöse Wassergeld (Verbrauchsgebühren)

1.962

1.938

-24

1.890

+48

Erlöse Wiederkehrende Beiträge

1.300

1.291

-9

1.284

+7

Ertragszuschüsse/Sopo Investitionszuschüsse

315

299

-16

304

-5

Erträge aus Anlagenverkäufen

0

0

0

180

-180

Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+50 Tcbm). Hierdurch ergibt sich beim Wassergeld eine Erhöhung von 48 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag Wasser konnte gegenüber dem Vorjahr eine Ertragssteigerung von 7 T€ verzeichnet werden. Die Anlagenverkäufe im Wirtschaftsjahr 2021 resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Leerrohren an Westenergie AG für den Glasfaserausbau. Dementsprechend ist hier eine Veränderung von -180 T€ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 60 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr 81 T€ gesunken. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Wasserbezug

576

610

+34

584

+26

Stromkosten

175

152

-23

147

+5

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen

196

138

-58

180

-42

Personalaufwand

538

567

+29

549

+18

Abschreibungen

1.765

1.727

-38

1.766

-39

Seit dem 01.01.2021 gilt der Wasserliefervertrag mit der LWE (Landwerke Eifel) AöR. Mit diesem Konzept werden anstehende Erweiterungen im Kylltalwasserwerk kompensiert. Dadurch werden die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die energetische Optimierung und Synergieeffekte erreicht. Der Wasserpreis beim Zweckverband Kylltal (bis 31.12.2020)/Landwerke Eifel (ab. 01.01.2021) verändert sich auf 0,34 €/m³ (Vorjahr 0,37 €/m³).

Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 1,57 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Baukostenzuschüsse an ZV WW-Kylltal

43.683

Sonstige Baukostenzuschüsse

41.743

Außenanlagen

21.220

Aufbereitungsanlagen

0

Pumpen/Druckerhöhungsanlagen (Verteilung)

0

Hochbehälter

14.544

Ortsnetze

244.390

Hausanschlüsse

771.488

Messeinrichtungen

20.490

Fernwirkanlagen

12.110

Betriebs- und Geschäftsausstattung

5.163

Anlagen im Bau

399.913

1.574.744

Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 2,38 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,43 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 2,77 € je m³. Da nach § 85 Abs. 3 GemO die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen, entspricht das Ergebnis der Nachkalkulation nicht den Vorschriften der GemO. Da das Entgeltsaufkommen den (veralteten) Grenzwert von 1,65 € je m³ gem. § 3 Abs. 2 KAVO deutlich überschreitet und der Jahresgewinn in der liquiditätsmäßigen Betrachtung keinen ausgabewirksamen Verlustanteil enthält, ist die Finanzierung darüber hinaus auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis – unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Wasserwerk -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“

Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 33.109.478,68 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -83.562,73 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2022 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.2.

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

68.349.531,99 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 69.962,05 € zu verzeichnen.

Veranschlagt war ein Verlust von 17 T€.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

T€

Umsatzerlöse

6.315

6.232

-83

6.209

23

Übrige Erträge

426

421

-5

427

-6

6.741

6.653

-88

6.636

17

Aufwendungen

Materialaufwand

1.628

1.662

34

1.616

46

Personalaufwand

976

936

-40

966

-30

Abschreibungen

3.679

3.650

-29

3.896

-246

Zinsaufwand

97

97

0

101

-4

Verluste aus Anlagenabgängen

0

6

6

17

-11

Sonstiger Aufwand

376

371

-5

340

31

6.756

6.722

-34

6.936

-214

Ergebnis der gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

-15

-69

-54

-300

231

Sonstige Steuern

2

1

-1

1

0

Jahresergebnis

-17

-70

-53

-301

231

Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-88 T€) und sind 17 T€ höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Ist - Vorjahr

T€

Erlöse Schmutzwassergebühren

3.169

3.117

-52

3.127

-10

Erlöse wiederkehrender Beitrag

1.582

1.577

-5

1.574

+3

Erlöse aus Auflösung Ertragszuschüsse

1.314

1.285

-29

1.273

+12

Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-4 Tcbm). Dadurch ergibt sich hier eine Veränderung von -6 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung hat sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung ergeben.

Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 34 T€ und sind 214 T€ weniger als im Vorjahr.

Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Klärschlammbeseitigung/Bodenuntersuchungen

440

428

-12

429

-1

Chemikalien

80

149

+69

93

+56

Stromkosten

375

316

-59

359

-43

Unterhaltung der Abwasseranlagen

590

587

-3

592

-5

Personalaufwand

976

936

-40

966

-30

Abschreibungen

3.679

3.650

-29

3.896

-246

Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen

0

6

+6

17

-11

Die Stromkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 43 T€ gesunken. Dieses ist begründet, da die Niederschlagsmenge gegenüber dem Vorjahr gesunken ist und dementsprechend eine geringere Menge Abwasser gepumpt werden musste. Des Weiteren konnten der Strompreis stabil gehalten werden, da es noch einen bestehenden Stromvertrag für 2022 gab. Der Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 machte sich zusätzlich positiv bemerkbar.

Die Energiekrise und der Ukraine-Krieg machten sich bemerkbar bei der Beschaffung von Chemikalien. Hierdurch sind die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 56 T€ gestiegen.

Die Personalkosten sind durch Umverteilungen (0,4 Stellen Betriebspersonal auf Bäder und 0,3 Stellen auf Energie- und Klimaschutz) und durch Ausscheiden von zwei Angestellten trotz tariflichen Personalkostensteigerungen (Übergang zum TVV zum 01.01.2022) gegenüber dem Vorjahr um 30 T€ gesunken.

Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 2,26 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Anlagenähnliche Rechte

2.659

Grundstücke ohne Bauten

0

Abwasserreinigungsanlagen

87.994

Haupt- und Verbindungssammler

1.671

Regenkläranlage Schweich

0

Regenbauwerke

0

Pumpwerke

45.760

Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse

693.601

Betriebs- und Geschäftsausstattung

17.367

Anlagen im Bau

1.414.599

Beteiligungen

0

2.263.651

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:

Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

Aufgrund unserer Nachkalkulation gem. §§ 7 und 8 KAG ermittelten wir einen Entgeltsbedarf einschließlich Eigenkapitalverzinsung von 184,97 € Einwohner/Haushalte. Der Entgeltsbedarf nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung betrug 162,90 € Einwohner/Haushalte. Dem steht ein Entgeltsaufkommen von 162,05 € Einwohner/Haushalte gegenüber. Damit ist für das Wirtschaftsjahr 2022 festzustellen, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 GemO Rhld.-Pf nicht erfüllt sind. Die Kalkulationsgrundsätze des KAG waren im Berichtsjahr erfüllt, da das Entgeltsaufkommen mit 162,05 € Einwohner/Haushalte über dem Mindestaufkommen von 70,00 € Einwohner/Haushalte lag und außerdem kein kassenwirksamer Verlust aufgetreten ist.

Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Abwasserwerk - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.

Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 68.349.531,99 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -69.962,05 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2022 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.3.

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 Eigenbetrieb Bäderbetriebe

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

4.988.255,71 €

Das Jahresergebnis (im „Plan“ und im „Ist“) von 0,00 € ergibt sich aufgrund eines Verlustausgleiches (907.622,84 €) seitens des Einrichtungsträgers.

Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:

Erträge

Plan

T€

Ist

T€

Abwei-

chung

T€

Ist

Vorjahr

T€

Abwei-

chung

T€

Umsatzerlöse

331

418

107

-

-

Übrige Erträge

995

922

-73

-

-

1.306

1.340

34

-

-

Aufwendungen

Materialaufwand

441

507

66

-

-

Personalaufwand

512

478

-34

-

-

Abschreibungen

235

238

3

-

-

Zinsaufwand

48

48

0

-

-

Verluste aus Anlagenabgängen

0

0

0

-

-

Sonstiger Aufwand

69

68

-1

-

-

1.305

1.339

34

-

-

Ergebnis nach Steuern

1

1

0

-

-

Sonstige Steuern

1

1

0

-

-

Jahresergebnis

0

0

0

-

-

Der Betrieb des Erlebnisbad Schweich und Panoramabad Leiwen ist eine Dienstleistung, die nicht über die Eintrittsgelder kostendeckend bewirtschaftet werden kann. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt. Nach § 11 Abs. 7 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) sind die Verluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde (hier der Verbandsgemeinde) auszugleichen, wenn eine Verlustabdeckung auch in den nächsten Jahren nicht aus zukünftigen Gewinnen erfolgen kann. Gerade dies ist nicht möglich.

Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+34 T€). Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Entgelte für die Benutzung der Bäder

195

285

+90

-

-

Sonstige Umsatzerlöse

22

39

-14

-

-

Sopo Investitionszuschüsse

95

94

-1

-

-

Kostenerstattung VG Schweich

995

908

-87

-

-

Bei den Benutzungsgebühren planten wir mit einem Durchschnittswert der letzten drei Jahre vor der Corona-Pandemie (2017-2019). Diese konnten bei weitem übertroffen werden sodass gegenüber dem Planansatz +90 T€ vereinnahmt werden konnten. Zum einen hatten wir im Wirtschaftsjahr 2022 ein hervorragendes Sommerwetter und weiterhin profitierten wir dadurch, dass andere Bäder ihre Öffnungstage/--zeiten anpassen mussten (durch Personalmangel) und andere Bäder wegen Sanierung geschlossen hatten.

Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 34 T€. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:

Plan

T€

Ist

T€

Abweichung

Plan - Ist

T€

Vorjahr

T€

Abweichung

Vorjahr - Ist

T€

Stromkosten

112

131

+19

-

-

Wasserbezug und Abwassergebühren

22

45

+23

-

-

Betrieb und Unterhaltung der Anlagen

276

305

+29

-

-

Personalaufwand

511

478

-33

-

-

Abschreibungen

230

238

+8

-

-

Die höher ausgefallenen Aufwendungen resultieren daraus, dass im Plan mit weniger Besuchern gerechnet wurde. Dementsprechend wie dargestellt, sind die Erträge höher ausgefallen.

Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 0,135 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte

490

Außenanlagen

22.027

Maschinen und maschinelle Anlagen

25.549

Schwimmbadausstattung

49.880

Büroeinrichtung

168

Geräte und Werkzeuge

30.199

Geringwertige Wirtschaftsgüter

6.453

134.766

Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:

Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis – unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Bäder -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“

Aus der Mitte des Rates wird nochmals bestätigt, dass die Übertragung der Betriebsführung auf die Werke der richtige Schritt war.

Rudi Schöller weist noch auf den Erfolg und CO-Einsparungen des Solarabsorbers hin.

Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.988.255,71 € ab. Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich beträgt -907.622,84 €. Der Verlustausgleich erfolgt durch den Einrichtungsträger Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2022 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

2.4.

Jahresabschluss und Lagebericht 2022 Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von

202.972,46 €

Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von -20.280,23 € zu verzeichnen.

Im Wesentlichen ergibt sich der Jahresverlust aus der Studie für die Ermittlung des Photovoltaik-Potentials für Grundstücke der Verbandsgemeindewerke.

Auf die Beauftragung eines Abschlussprüfers wurde verzichtet, da Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1 Mio. € jährlich betragen, von der Prüfung befreit sind. (Landesverordnung über die Prüfung von kommunaler Einrichtungen: § 1 Nr. 2)

Beschluss:

Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 202.972,46 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -20.280,23 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Dem VG-Rat wird empfohlen, den Jahresabschluss 2022 wie vorgetragen festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.

Vergaben

3.1.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Detzem, Thörnicher Straße und Teilbereich Hauptstraße

Die Ortsgemeinde Detzem wird die genannte Straße ausbauen. Demzufolge wird das Wasserwerk die Trinkwasserleitungen, nebst Hausanschlüssen erneuern. Die vorhandenen Abwasseranschlussleitungen sollen ausgetauscht werden. Der Hauptkanal wird anschließend renoviert (Schlauchliner).

Die Maßnahme wurde mit denen des Straßenbaus gemeinsam geplant und ausgeschrieben. Die Submission fand am 07.09.2023 statt. Es wurden 2 Angebote abgegeben. Das Preisspektrum liegt zwischen 1,675 Mio. € und 1,695 Mio. €.

Mindestbietendes Unternehmen ist die Bietergemeinschaft Firma HTI, Daun und Firma. Lehnen, Sehlem, mit einer Gesamtangebotssumme von 1.675.111,37 €, die sich wie folgt aufteilt:

Abwasserwerk: 253.227,03 € (brutto)

Wasserwerk: 304.962,33 € (netto; brutto: 362.905,18 €)

Ortsgemeinde: 1.058.979,17 € (brutto)

Die Kostenschätzung lautete:

Abwasserwerk: 301.738,01 € (brutto)

Wasserwerk: 334.542,39 € (netto); brutto: 398.105,44 €

Straßenbau: 883.848,00 € (brutto)

Summe: 1.583.691,27 € (brutto)

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Auftragsvergabe an die Bietergemeinschaft Firma HTI, Daun und Firma Lehnen, Sehlem zu den genannten Angebotssummen zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.2.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Mehring, Teilbereich Im Blumengarten

Die Ortsgemeinde Mehring wird die genannte Straße ausbauen. Demzufolge wird das Wasserwerk die Trinkwasserleitungen, nebst Hausanschlüssen erneuern. Die vorhandenen Abwasseranschlussleitungen sollen ausgetauscht werden. Der Hauptkanal wird anschließend renoviert (Schlauchliner).

Die Maßnahme wurde mit denen des Straßenbaus gemeinsam geplant und ausgeschrieben. Die Submission fand am 05.09.2023 statt. Es wurden 3 Angebote abgegeben. Das Preisspektrum liegt zwischen 1,067 Mio. € und 1,174 Mio. €.

Mindestbietendes Unternehmen ist die Firma Lehnen, Sehlem, mit einer Gesamtangebotssumme von 1.067.825,85 €, die sich wie folgt aufteilt:

Abwasserwerk: 462.845,78 € (brutto)

Wasserwerk: 118.574,61 € (netto; brutto: 141.103,79 €)

Ortsgemeinde: 463.876,28 € (brutto)

Die Kostenschätzung lautete:

Abwasserwerk: 353.400,00 € (brutto)

Wasserwerk: 113.051,50 € (netto); brutto: 134.531,28 €

Straßenbau: 574.551,64 € (brutto)

Summe: 1.062.482,92 € (brutto)

Kosten und Finanzierung:

In den Wirtschaftsplänen des Wasser- und des Abwasserwerkes sind folgende Kostenan-sätze ausgewiesen:

Wasserwerk;

Kto.-Nr. 833.332; Ansatz 2023 50.000 €, bisher verausgabt: 10.758,00 €

Abwasserwerk

Kto.-Nr. 812.865: Ansatz 2023: 100.000 €, bisher verausgabt: 33.156,00 €

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Lehnen, Sehlem zu den genannten Angebotssummen zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.3.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Schweich, Mathenstraße

Die Stadt Schweich wird die genannte Straße ausbauen. Demzufolge wird das Wasserwerk die Trinkwasserleitungen, nebst Hausanschlüssen erneuern. Die vorhandenen Abwasseranschlussleitungen sollen ausgetauscht werden. Der Hauptkanal wird anschließend renoviert (Schlauchliner).

Die Maßnahme wurde mit denen des Straßenbaus gemeinsam geplant und ausgeschrieben. Die Submission fand am 07.09.2023 statt. Es wurden 4 Angebote abgegeben. Das Preisspektrum liegt zwischen 2,094 Mio. € und 3,272 Mio. €.

Mindestbietendes Unternehmen ist die Fa. Wey, Rivenich, mit einer Gesamtangebotssumme von 2.093.974,28 €, die sich wie folgt aufteilt:

Abwasserwerk: 733.509,09 € (brutto)

Wasserwerk: 249.583,46 € (netto; brutto: 297.004,32 €)

Ortsgemeinde: 1.063.460,87 € (brutto)

Die Kostenschätzung lautete:

Abwasserwerk: 947.724,33 € (brutto)

Wasserwerk: 144.538,50 € (netto); brutto: 172.000,81 €

Straßenbau: 1.087.879,56 € (brutto)

Summe: 2.207.604,70€ (brutto)

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Wey, Rivenich zu den genannten Angebotssummen zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.4.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Schweich-Issel, Am Bahndamm/Haardthofstraße

Die Stadt Schweich wird die genannte Straße ausbauen. Demzufolge wird das Wasserwerk die Trinkwasserleitungen, nebst Hausanschlüssen erneuern. Die vorhandenen Abwasseranschlussleitungen und der Schmutzwasserkanal sollen ausgetauscht werden.

Die Maßnahme wurde mit denen des Straßenbaus gemeinsam geplant und ausgeschrieben. Die Submission fand am 14.09.2023 statt. Es wurden 6 Angebote abgegeben. Das Preisspektrum liegt zwischen 1,202 Mio. € und 1,755 Mio. €.

Mindestbietendes Unternehmen ist die Fa. C. Schnorpfeil, Trier, mit einer Gesamtangebotssumme von 1.202.179,08 €, die sich wie folgt aufteilt:

Abwasserwerk: 316.888,87 € (brutto)

Wasserwerk: 146.127,69 € (netto; brutto: 173.891,94 €)

Ortsgemeinde: 711.398,27 € (brutto)

Die Kostenschätzung lautete:

Abwasserwerk: 418.265,97 € (brutto)

Wasserwerk: 179.963,27 € (netto); brutto: 214.156,28 €

Straßenbau: 1.003.641,81 € (brutto)

Summe: 1.636.064,06 € (brutto)

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. C. Schnorpfeil, Trier zu den genannten Angebotssummen zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4.

Verschiedenes

Es wird berichtet, dass für den geplanten Batteriespeicher für das Gruppenklärwerk die der Verbandsgemeinde Schweich zugeteilten Mittel aus dem Förderprogramm „Kipki“ verwendet werden sollen.