Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer/in Margit Dixius fand am 23.09.2024 im Bürgerhaus, Kirchstraße 8 in Ensch eine Sitzung des Schulträgerausschusses der VG Schweich statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung lässt die Vorsitzende über die Erweiterung der Tagesordnung abstimmen. Die in der Informationsvorlage des TOP 2 „Sachstand Baumaßnahmen an Grundschulen“ stehende Baumaßnahme „Grundschule Longuich, Erweiterung Klassenraumkapazität“ soll einzeln behandelt werden, damit der Schulträgerausschuss dem Verbandsgemeinderat eine Beschlussempfehlung hierzu aussprechen kann.
Der Schulträgerausschuss stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 2.1 „Grundschule Longuich, Erweiterung Klassenraumkapazität“ einstimmig zu.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Mitteilungen |
Schwimmunterricht
Auch in diesem Jahr konnten für die Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich Fahrten zum Schwimmunterricht in die Freibäder organisiert werden.
Die Grundschulen Föhren, Leiwen, Mehring und Trittenheim nahmen mit ca. 65 Kindern das Angebot der Fahrten zum Schwimmunterricht in Anspruch. Die Busfahrtkosten in Höhe von 4.914 € wurden von der Verbandsgemeinde Schweich übernommen.
Die Grundschulen besuchten in der Zeit vom 03.06. – 11.07.2024 die Freibäder in Schweich und Leiwen.
Die Grundschule Schweich machte in den vergangen Jahren ebenso von der kostenfreien Nutzung des Freibades Schweich für die Durchführung des Schulschwimmens Gebrauch. Hier war keine Busbeförderung erforderlich, das Freibad konnte fußläufig erreicht werden.
Frau Horsch betont, dass die Verbandsgemeinde Schweich über 2 Freibäder verfügt und es sich bei den Fahrten zum Schwimmunterricht um eine freiwillige Leistung der Verbandsgemeinde handelt. Sie bedankt sich insbesondere bei der DLRG, ohne deren Unterstützung der Betrieb von zwei Freibädern und auch das Schulschwimmen nicht möglich wäre.
Schulsporthallennutzung in den Ferien
Es wird angestrebt, den Vereinen die Schulsporthallen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde künftig auch in den Ferien zur Verfügung zu stellen. Hierbei müssen Schließzeiten für die Grundreinigung (voranging in den letzten beiden Ferienwochen der Sommerferien) und/oder Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten berücksichtigt werden. In den kommenden Jahren ist mit längeren Schließzeiten aufgrund von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten zu rechnen.
Für 2025 ist der Einbau von elektronischen Schließanlagen in Klüsserath und Trittenheim vorgesehen. Nach Abschluss dieser Maßnahme sind in allen Schulen und Schulsporthallen elektronische Schließanlagen installiert. Die Hallen sollen dann künftig in den Oster-, Sommer- und Herbstferien den Vereinen zur Verfügung gestellt werden.
Die Reinigung der Schulsporthallen ist in den Ferien von den jeweiligen Nutzern in Absprache mit der Verwaltung selbst zu übernehmen.
Die Schulsporthallen bleiben in den Weihnachtsferien grundsätzlich geschlossen.
Die Modalitäten bezüglich der Schlüsselvergaben, Schließdiensten und Zuständigkeiten der Hausmeister in den Ferien werden noch festgelegt.
Hierbei gilt es auch zu ermitteln, welchen Bedarf Vereine tatsächlich anmelden und inwieweit Finanzmitteln und Personal zur Verfügung zu stellen sind.
Ergänzend wird festgestellt, dass die Sporthallen, insbesondere auch die Schulsporthallen allgemein sehr stark ausgelastet sind und – trotz der temporären Sporthalle – die Hallenkapazitäten in der Stadt Schweich nicht ausreichen.
zur Kenntnis genommen
| 2. | Sachstand Baumaßnahmen an den Grundschulen |
| - | Grundschule Longuich, Dacheindeckung | |
| Im Frühjahr 2023 wurde festgestellt, dass das Dach der Grundschule Longuich undicht und auch schon Wasser auf die Speicherdecke und durch die Zwischendecke in einem Klassenraum im Obergeschoss durchgedrungen ist. Die undichten Stellen wurden zeitnah repariert. Eine komplette Dachsanierung wurde unabweisbar. | |
| Zum Umfang der Maßnahme gehörten u. a. die Erneuerung der Dacheindeckung einschl. Dachflächenfenster und Rinnen, Rückbau 2-zügiger Kamin bis unter Dachhaut, die Erneuerung/Ergänzung des Blitzschutzes sowie die Dämmung der oberen Geschossdecke und der Auszugstreppe. | |
| Auf Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 16.05.2023, wurde das Architekturbüro Bläsius, Longuich mit der Planung und Bauleitung der Maßnahme beauftragt. Aufgrund der umfangreichen Arbeiten war eine Durchführung nur in den Sommerferien möglich. Eine Durchführung in den Sommerferien 2023 war zu kurzfristig, so dass die Maßnahme in die Sommerferien 2024 verschoben wurde. Die Arbeiten sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. | |
| - | Turnhalle Grundschule Mehring | |
| Zum Fördercall des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms (Förderperiode 2021-2027) wurde Anfang Juni 2023 eine Bewerbung für die energetische Komplettsanierung der Turnhalle Mehring eingereicht. Mit Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vom 21.12.2023 wurde die EFRE-Förderung zur energetischen Komplettsanierung bewilligt. Die Bruttogesamtkosten aller Sanierungsmaßnahmen für die Turnhalle Mehring belaufen sich auf rd. 1,3 Mio. €. Die Förderquote beträgt 90%. | |
| Die erforderlichen Honorarleistungen der Architektur sowie der technischen Ausstattung wurden durch die zentrale Vergabestelle der VGV Schweich in einem zweistufigen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Für die Architektenleistungen wurde das mindestbietende Büro bauart4d GmbH, Beckingen und für die Leistungen der technischen Ausrüstung das mindestbietende Büro Koller, Salmtal beauftragt. Diese arbeiten derzeit an den Vorplanungen und Sondierungen. | |
| Der Abschluss der Bauarbeiten muss bis zum 30.06.2026 und die Abrechnung der Maßnahme bis zum 31.12.2026 erfolgt sein. | |
| - | ISP Schweich, Frida-Kahlo-Schule | |
| Die Grundschule Schweich konnte zum Schuljahr 2024/2025 in das neue Schulgebäude „Frida-Kahlo-Schule“ umziehen. Nach Rückmeldung der Schulleitungen der Grundschule und der Förderschule ist der Schulstart nach anstrengenden Wochen und Monaten der Vorbereitung und des Umzuges sehr gelungen. Die Konrektorin Frau Roths ergänzt in der Sitzung, dass sich die Inklusion jetzt schon als sehr positiv abzeichnet und man auch mit dem Mittagessen des Caterers sehr zufrieden ist. Im laufenden Betrieb habe sich gezeigt, dass ein Sonnenschutz für die Pausen fehlt. | |
| Nach der ersten Schulwoche an der Frida-Kahlo-Grundschule meldete die Konrektorin der Grundschule noch einige Gefahrenpunkte zur Verkehrssituation im Bereich des Geländes selbst, in der Bahnhofstraße, im Ermesgraben und an der Fußgängerbrücke. Die Verkehrssituation wird von der Verbandsgemeinde Schweich nochmals überprüft und es wird gemeinsam mit der Stadt Schweich und der Schule nach zusätzlichen Lösungen gesucht, um die Sicherheit der Schüler/innen auf Ihrem Schulweg zu gewährleisten. | |
| Frau Horsch weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anfahrt mit PKWs durch die Eltern und Sorgeberechtigte auf das Schulgelände vermieden werden soll. Die dort vorhandenen Parkplätze stehen nur den Mitarbeitern und den Kleinbussen der Förderschule zur Verfügung. | |
| Weiterhin führt sie aus, dass die offizielle Einweihung dieses Leuchtturmprojektes mit dem Bildungsministerium am 29.11.2024 um 11:00 Uhr stattfindet. | ||
| - | Schulgebäude, Verwaltungsgebäude und Turnhalle am Bodenländchen | |
| Diese Gebäude werden seitens der Verbandsgemeinde Schweich als Schulträger nicht mehr für schulische Zwecke genutzt und gehen wieder in die Verantwortung der Stadt Schweich über (§ 82 Abs. 1 SchulG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung vom 02.09.1974). Um dem steigenden Vandalismus entgegenzuwirken, wird die Verbandsgemeinde Schweich die Tor- und Zaunanlagen wiederherstellen bzw. ergänzen, damit die Verkehrssicherheit des Geländes gewährleistet ist. | |
| Frau Horsch informiert, dass die Verbandsgemeinde Trier-Land eine Anfrage für eine vorübergehende Nutzung des Schulgebäudes am Bodenländchen für die Grundschule Kordel gestellt hat. Aus diesem Grund fand in der letzten Woche eine Gefahrenverhütungsschau (Brandschutz) des Kreises statt. Frau Horsch befürwortet, dass die Stadt Schweich im Rahmen der „Kommunalen Familie“ der Verbandsgemeinde Trier-Land aushelfen möchte. | |
| Die Bodenländchen-Turnhalle ist ab dem Schuljahr 2024/2025 unentgeltlich an den Kreis übergegangen, damit der Sportunterricht für die Meulenwaldschule dauerhaft gewährleistet werden kann. Der Landkreis hat die Turnhalle zum Schuljahresbeginn aus Sicherheitsgründen für den Schul- und Vereinssport geschlossen. Es sind noch brandschutztechnische Mängel zu beseitigen. Desweiteren sind die bautechnische Prüfungen, u. a. die Statik der Hallendecke, noch nicht abgeschlossen. Sobald die Ergebnisse vorliegen und die Mängel durch den Kreis behoben wurden, wird die Halle wieder für den Schul- und Vereinssport freigegeben. | |
| - | Grundschule Trittenheim, Brandschutzmaßnahmen | |
| Mit der Maßnahme wurde in den Sommerferien 2023 begonnen. Restarbeiten wurden in den Sommerferien 2024 ausgeführt. Die Maßnahme ist abgeschlossen aber noch nicht schlussgerechnet. | |
| Gesamtkosten vss. rd. 440.000 €, dies sind Mehrkosten von rd. 135.000 € gegenüber der Kostenschätzung aus dem Jahre 2021 i. H. von 305.000 € | |
| Die Mehrkosten begründen sich wie folgt: | |
| o | Der im Mai 2021 ermittelte Zustand der Erdungsanlage hat sich bis zum Beginn der Ausführung deutlich verschlechtert. Eine Instandsetzung war alternativlos, da die Norm-Vorgaben nicht eingehalten werden konnten. |
| o | Massive Kostensteigerungen im Baugewerbe |
| o | Die Außentreppe erhielt aufgrund statischer Vorgaben ein Betonfundament |
| o | Das Treppenhausgeländer musste erneuert werden |
| o | Die Malerarbeiten mussten erweitert werden. |
|
| Die Maßnahme wird mit einer Zuwendung in Höhe von 130.000 € aus der Schulbauförderung des Landes und dem Pflichtkostenanteil des Kreises in Höhe von rd. 21.600 € gefördert. |
| - | Neuerrichtung Jugendverkehrsschule auf dem Gelände der Grundschule Fell | |
| Es ist beabsichtigt, an der Grundschule Fell im Festbereich „Feller Markt“ einen neuen Verkehrsübungsplatz zu errichten. | |
| Der Haupt- und Finanzausschuss hatte der Maßnahme in seiner Sitzung am 11.01.2022 zugestimmt und ergänzend beschlossen, dass das Grundstück „Zuwegung“ zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Zuwegung vorab in das Eigentum der Ortsgemeinde übertragen werden soll. Diese Eigentumsübertragung ist zwischenzeitlich erfolgt. | |
| Zur Einrichtung des Verkehrsübungsplatzes sind folgende Maßnahmen/Anschaffungen erforderlich: Pflasterarbeiten, Markierungsarbeiten, Lieferung und Aufbau Fertiggarage, Verkehrszeichen/Lichtanlage. | |
| Die Kostenschätzung liegt bei 50.000 €. | |
| Für diese Maßnahme kann eine Landesförderung in Höhe von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten beantragt werden. Aufgrund der Beantragung der Förderung ist der Maßnahmenbeginn an eine Bewilligung bzw. Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gebunden. Die Maßnahme soll spätestens Anfang 2025 umgesetzt werden. Der Verbandsgemeinderat wird in seiner Sitzung am 25.09.2024 darüber beraten. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Maßnahme umzusetzen und die Landesförderung zu beantragen. | |
| Geplante Maßnahmen: | ||
| - | Grundschule Föhren, Energetische Sanierungsmaßnahmen | |
| Die energetische Sanierung des Altbaus des Grundschulgebäudes mit Erneuerung der gemeinsamen Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung des Gebäudekomplexes „Altbau, Neubau, Turnhalle und Mensa“ sollte zum Förderporgramm EFRE PSZ-SZ 2.i-2 angemeldet werden. Dieses Vorhaben ist nach Auskunft des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) vom 13.05.2024 jedoch nicht förderfähig. | |
| Daraufhin wurde eine energetische Sanierung des Altbaus mit der Entkopplung des Altbau-Gebäudes vom Nahwärmenetz und der Neubau einer eigenen Wärmeerzeugungsanlage im Altbau-Gebäude als förderfähig eingeschätzt. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.07.2024 beschlossen, dieses Vorhaben zum EFRE-Förderprogramm PSZ 2.i-2 anzumelden und das Büro Dillig, Simmern sowie das Büro Bertram + Hein, Kaisersesch mit den Planungen für den Fördercall zu beauftragen. Das Projekt wird jedoch nur umgesetzt, wenn es den Förderzuschlag erhält. In diesem Fall kann mit einer Förderung in Höhe von 90% gerechnet werden. Anfang September wurde nunmehr vom MKUEM mitgeteilt, dass ein förmlicher Zuwendungsantrag gestellt werden kann. | |
| - | Grundschule Longuich, Erweiterung Klassenraumkapazität | |
| Dieser Punkt wird gesondert unter dem TOP 2.1 dieser Sitzung behandelt. | |
| - | Grundschule Trittenheim, Toilettensanierung | |
| Die Toilettensanierung an der Grundschule Trittenheim soll im Jahr 2026 umgesetzt werden. Für das Haushaltsjahr 2025 werden zunächst Mittel in Höhe von 10.000 € für Planungskosten eingestellt. Für die Baumaßnahme selbst werden für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 130.000 € eingeplant. | |
| - | Raumlufttechnische Anlagen an den Grundschulen | |
| Die Schulleiterin Frau Frigerio, GS Föhren berichtet über Probleme mit den Lüftungsanlagen. Auch die übrigen Schulleitungen schildern Mängel der Lüftungsanlagen. Frau Horsch bittet alle Schulleitungen, die Probleme schriftlich der Schulabteilung mitzuteilen. Die Mängel werden an die Bauabteilung mit der Bitte um Prüfung, auch hinsichtlich der Gewährleistung, weitergegeben. | |
zur Kenntnis genommen
| 2.1. | Sachstand Baumaßnahmen an den Grundschulen |
Grundschule Longuich, Erweiterung Klassenraumkapazität
Für das aktuelle Schuljahr 2024/2025 sind an der Grundschule Longuich sieben Klassen im Schulbetrieb. Im Bestand des Schulgebäudes befinden sich nur 6 Klassenräume, so dass aktuell die siebte Klasse auf den Mehrzweckraum der Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Longuich ausweicht. Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden acht Klassenräume benötigt. Ohne eine bauliche Erweiterung der Grundschule sind die Aufnahmekapazitäten für die steigenden Schüler- und Klassenzahlen nicht gegeben. Mit Schreiben vom 10.06.2024 hat die ADD Trier eine Erweiterung des Schulgebäudes um 180 m² Hauptnutzfläche schulbehördlich anerkannt.
Durch das Büro Schuh & Weyer, Schweich wurden drei mögliche Anbauvarianten untersucht und Vorentwürfe mit groben Kostenschätzungen ausgearbeitet:
Variante 1 „Erweiterungsbau, aufgeständerte Bauweise mit Aufzug“
Erweiterung Obergeschoss um zwei Klassenräume und einen Betreuungsraum, Umbau der angrenzenden Klasse als Flur/Verwaltungsräume, Gründung mittels Stelzen auf dem Schulhof, überdachter Pausenhof. Die Ausrichtung ist ausschließlich auf dem Grundstück der Verbandsgemeinde.
Grobe Kostenschätzung: 1,65 Mio. €
Variante 2 „ebenerdige Erweiterung, Ausrichtung in Richtung Friedhof“
Erweiterung Erdgeschoss um zwei Klassenräume und einen Betreuungsraum.
Anordnung in Richtung Schulhof bzw. Gelände der Ortsgemeinde Longuich (Richtung Friedhof/Aussegnungshalle). Die Ausrichtung ist auf dem Grundstück der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Longuich.
Grobe Kostenschätzung: 1,3 Mio. €
Variante 3 „ebenerdige Erweiterung“
Erweiterung Erdgeschoss um zwei Klassenräume und einen Betreuungsraum
Anordnung in Richtung Schulhof mit Verlängerung des überdachten Einganges. Die Ausrichtung ist nur auf dem Grundstück der Verbandsgemeinde.
Grobe Kostenschätzung: 1,35 Mio. €
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wird der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.09.2024 sich für eine der drei vorgestellten Varianten entscheiden und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Architekten- und Fachplanungsleistungen zur Erweiterung der Grundschule Longuich beauftragen.
Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Longuich, Herr Lieser wurde zur heutigen Sitzung eingeladen und erläutert die Stellungnahme der Ortsgemeinde Longuich zu den Entwurfsplanungen, die er bereits am 20.09.2024 wie folgt schriftlich der Verbandsgemeinde mitgeteilt hatte:
„Nach sorgfältiger Prüfung aller Varianten bevorzugen wir als Ortsgemeinde und auch die Leitung der Grundschule Longuich weiterhin die Variante 1 / Stelzenausbau. Diese Entscheidung berücksichtigt nicht nur die Schaffung zusätzlicher Klassenräume, sondern auch die umfassenden Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie dem Lehrpersonal insbesondere in Bezug auf Barrierefreiheit und Lernumgebung.
Die Stelzenbauweise bietet mehrere entscheidende Vorteile:
Mit der Entscheidung für diese Bauweise würde der Verbandsgemeinderat das Ziel verfolgen, nicht nur den benötigten Raum zu schaffen, sondern auch die Schule als moderne und barrierefreie Bildungseinrichtung zu stärken. Dies wird langfristig die Qualität des Lernens und Lehrens in der Ortsgemeinde Longuich-Kirsch und auch für die Kinder aus der Ortsgemeinde Riol sichern.
Ein Umbau in der Variante 1 ist zwar die teuerste Variante jedoch durch die von mir genannten Vorteile ein Umbau mit Weitsicht und eine großartige Investition der Verbandsgemeinde in einen guten Schulstandort.“
Frau Guillaume, Schulleiterin der Grundschule Longuich, freut sich über die Erweiterung. Auch sie bevorzuge die Variante 1, vor allem aus pädagogischen Gründen, aber auch weil der Schulhof nicht verkleinert wird. Dadurch entstehe eine Überdachung für die Regenpausen. Außerdem stelle die Variante 1 ein harmonisches Gesamtbild dar.
Ausschussmitglied Paul Zeltinger befürwortet ebenfalls die Variante 1, denn die Ruhezone bleibt komplett unberührt und die Schulhofgröße unverändert. Auch für ihn sei es die optisch ansprechendste Lösung.
Ortsbürgermeister Lieser ist der Meinung, dass die nicht barrierefreie WC-Anlage im Rahmen der Maßnahme barrierefrei ausgebaut werden sollte.
Da die Maßnahme voraussichtlich nicht bis 2026 fertiggestellt sein wird, ist bis zur Fertigstellung eine Interimslösung gemeinsam mit der Ortsgemeinde zu finden.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Variante 1 mit Ausbau einer barrierefreien WC-Anlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 3. | Schul-Maßnahmen für Doppel-Haushalt 2025/2026 |
Seit dem letzten Doppelhaushalt 2023/2024 wurde das Budget für die Grundschulen aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen und neu hinzugekommenen Ausgaben wie folgt erhöht.
| • | für Unterrichts- und Verwaltungsaufwendungen pro Haushaltsjahr: | ||||
| - | Grundbetrag/pro Schule: | von | 2.000,00 € auf | 3.000,00 € |
| - | Pauschale/pro Klasse: | von | 460,00 € auf | 500,00 € |
| - | Pauschale/pro Schüler: | von | 2,10 € auf | 2,50 € |
| - | Ganztagsschule/pro Klasse: |
|
| neu 100,00 € |
| - | Schwerpunktschule/pro Schule: |
| unverändert | 1.000,00 € |
| • | für die Anschaffung von beweglichem Vermögen pro Haushaltsjahr: | ||||
| - | Grundbetrag/pro Schule: |
| unverändert: | 1.000,00 € |
| - | Pauschale/pro Klasse: | von | 178,00 € auf | 200,00 € |
| - | Schwerpunktschule/pro Schule: |
| unverändert | 1.000,00 € |
Eventuell notwendige Maßnahmen im Bereich der Gebäudeunterhaltung bzw. erforderliche Baumaßnahmen sowie notwendige Ausstattungen außerhalb des Budgets wurden von den Schulen im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 gesondert angegeben und begründet.
In der beigefügten Anlage zu diesem TOP sind die größeren Unterhaltungsmaßnahmen und Baumaßnahmen für die kommenden Jahre aufgelistet.
Unterhaltungsarbeiten, die zur laufenden Unterhaltung gehören, werden nicht gesondert aufgeführt. Für laufende Unterhaltungsarbeiten werden je nach Größe der Schule Mittel zwischen 6.000 und 11.000 €/jährlich in den Haushalt eingestellt.
Frau Dixius stellt die Unterhaltungsmaßnahmen kurz vor.
Ausschussmitglied Michael Molitor fragt nach der zeitlichen Aufteilung der Prioritätenliste für die sicherheitsrelevanten Sanierungsmaßnahmen für die Turnhallen.
Die Unterhaltungsmaßnahmen mussten aufgrund von den beim EFRE-Förderprogramm gemeldeten energetischen Sanierungsmaßnahmen (TH Mehring und Altbau GS Föhren) um 1-2 Jahre nach hinten verschoben werden. Finanziell und personell können nicht alle Maßnahmen zeitgleich durchgeführt werden.
Beschluss:
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die vorgestellten Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen in den Doppelhaushalt 2025/2026 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 4. | DigitalPakt Schule 2019-2024 |
Das Förderprogramm DigitalPakt Schule 2019 – 2024 wurde erfolgreich in den Jahren 2019 bis 2024 seitens der Verbandsgemeinde Schweich als Schulträger von acht Grundschulen umgesetzt und konnte in diesem Jahr abgeschlossen werden.
DigitalPakt I:
Die Fördersumme aus dem DigitalPakt I für acht Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich betrug insgesamt 455.430,12 €.
Die bewilligte Fördersumme zum Dachantrag in Höhe von 336.497,26 € ist nach Einreichung des Zwischenverwendungsnachweises im November 2022 eingegangen.
Die Rest-Zuwendung aus dem Aufstockungsantrag in Höhe von 118.932,86 € wurde im April 2023 bewilligt. Hierin enthalten ist die Ausstattung der Frida-Kahlo-Grundschule Schweich mit insgesamt 17 digitalen Tafeln. Aufgrund des verzögerten Umzugs in den Neubau der Frida-Kahlo-Schule konnten die Tafeln erst im Sommer 2024 angeschafft werden. Nach Rechnungseingang wird der Schlussverwendungsnachweis gestellt und die Restmittel noch in diesem Jahr abgerufen.
Für den DigitalPakt I sind insgesamt Kosten in Höhe von 520.830,31 € angefallen. Hierzu zählten Infrastrukturmaßnahmen für Strom- und LAN-Netzwerkinstallationen, Glasfaserhausanschlüsse, Herstellung von drahtlosen Netzzugängen (WLAN) sowie die Anschaffung von Interaktiven Tafeln. Abzüglich der Fördersumme von insgesamt 455.430 € verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 65.400,19 € beim Schulträger.
Digital Pakt II –Sofortausstattungsprogramm:
Mit diesem Programm wurden den Schulträgern Mittel für die Anschaffung für mobile Endgeräte bewilligt, um benachteiligten Kindern während der Corona-Zeit das Homeschooling zu ermöglichen. Die Verbandsgemeinde Schweich erhielt eine Förderung in Höhe von 18.069 €. Mit diesen Mitteln konnten 50 iPads inkl. MDM-Lifetime-Lizenz und Hüllen im Wert von 18.507 € angeschafft werden, die an die Schulen zur Verteilung an Schüler/innen analog der unentgeltlichen Schulbuchausleihe verteilt wurden.
DigitalPakt III Administration
Aus dem DigitalPakt III erhielt die Verbandsgemeinde Schweich einen Festbetrag in Höhe von 50.891,57 € für Personalkosten der IT-Fachkraft, die eigens für die professionelle Administrations- und Support-Tätigkeiten im Rahmen des DigitalPakts seit dem 01.04.2021 eingestellt wurde.
Aus Rest-Bundesmitteln zum DigitalPakt III hat die Verbandsgemeinde Schweich im Jahr 2024 eine weitere Förderung in Höhe von 30.444,94 € für Personalkosten der Schul-IT-Fachkraft erhalten. Somit wurden der Verbandsgemeinde Schweich für den Zeitraum 01.04.2021 bis 31.12.2023 eine Festbetragsförderung in Höhe von insgesamt rd. 81.300 € aus Mitteln des DigitalPaktes III gewährt. Im gleichen Zeitraum sind Personalkosten für die Schul-IT in Höhe von rd. 117.100 € angefallen.
DigitalPakt IV – Leihgeräte für Lehrkräfte
Mit diesem Förderprogramm sollten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen des Präsenzunterrichts Leihgeräte-Pools an den Schulen installiert werden, aus denen sich Lehrkräfte benötigte digitale Endgeräte kurz- und langfristig ausleihen konnten. Mit den bereitgestellten Mitteln sollten die Schulträger im Auftrag des Landes die mobilen Endgeräte für die hauptamtlich beschäftigten Lehrkräfte beschaffen und den Schulen zur Verfügung stellen. Die beschafften Endgeräte unterlagen dieser einmaligen Förderung, Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen gehörten nicht mehr zum Förderumfang. Leider war die Anzahl der Lehrergeräte je Schule aufgrund dieses Förderprogrammes begrenzt. Die generelle Frage, ob die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten eine Aufgabe der Schulträger oder eine Aufgabe des Dienstherrn des Lehrpersonals ist, wurde bei der Umsetzung dieses Programms ausdrücklich ausgeklammert.
Mit den im Rahmen dieses Programmes bereitgestellten Mittel in Höhe von 45.195 € konnte die Verbandsgemeinde Schweich insgesamt 87 iPads einschl. MDM-Lifetime-Lizenz und Tastaturhüllen im Wert von 45.656,73 € kaufen und entsprechend der Anzahl hauptamtlich beschäftigter Lehrkräfte an die Grundschulen verteilen.
Aus Rest-Bundesmitteln zum DigitalPakt IV hat die Verbandsgemeinde Schweich im Jahr 2024 eine weitere Förderung in Höhe von 2.380,80 € für mobile Endgeräte für Lehrkräfte erhalten. Hiervon wurden 5 weitere iPads einschl. MDM-Liftetime-Lizenz sowie Tastaturhüllen im Wert von 2.664,17 € angeschafft und nach Bedarf an die Schulen verteilt.
zur Kenntnis genommen
| 5. | Schülerbetreuung und Verpflegung |
Die Schülerbetreuung an den Grundschulen ist eine freiwillige Aufgabe der Verbandsgemeinde.
Bürgermeisterin Horsch betont, dass man mit dem vorhandenen Betreuungsangebot in unserer Verbandsgemeinde mit Blick auf die Anforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes und dem damit verbundenen Rechtsanspruch schon gut aufgestellt ist.
An unseren 8 Grundschulen mit insgesamt 1.094 Kindern – Stand 04.09.2024 - (Schuljahr 2023/2024: 1.160 Kinder, Schuljahr 2022/2023: 1.031 Kinder) werden aktuell insgesamt 513 Kinder (Schuljahr 2023/2024: 473 Kinder, Schuljahr 2022/2023: 452 Kinder) betreut.
Für das Betreuungsangebot werden auf Grundlage der aktuell geltenden Betreuungsordnung folgende Elternbeiträge erhoben:
| Grundschule | Ganztagsschule (nur freitags) |
| eine Stunde: | 26,00 € / monatlich | 5,20 € / monatlich |
| zwei Stunden: | 52,00 € / monatlich | 10,40 € / monatlich |
| drei Stunden: | 78,00 € / monatlich | 15,60 € / monatlich |
| vier Stunden: | 104,00 € / monatlich | 20,80 € / monatlich |
Dementsprechend zahlen die Eltern momentan 1,60 € für eine Betreuungsstunde.
Weiter wird eine 50%ige Geschwisterermäßigung für jedes weitere an der Betreuung teilnehmende Kind der Familie gewährt, sowie auf Antrag eine 25%ige Ermäßigung bei Einhaltung der Einkommensgrenzen analog der Lernmittelfreiheit.
Das vergangene Schuljahr 2023/2024 schließt mit Ausgaben für die Betreuung in Höhe von rd. 286.800 € ab. Der Zuschuss des Landes beträgt rd. 40.400 €. An Elternbeiträgen wurden rd. 201.200 € eingenommen. Bei der Verbandsgemeinde verbleibt als Anteil des Schulträgers ein Restbetrag in Höhe von rd. 45.200 €.
Nachfolgende ein Vergleich der Ausgaben und Einnahmen für die Betreuung mit Vorjahren:
| Schuljahr 2021/2022 | Anteil in Prozent | Elternbeitrag pro Betreuungsstunde |
| Ausgaben insgesamt: | 209.207 € | 1,50 € | |
| Elternbeiträge | 142.659 € | 68,19 % |
|
| Zuschuss Land | 31.708 € | 15,16 % |
|
| 34.839 € | 16,65 % |
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| Schuljahr 2022/2023 | Anteil in Prozent | Elternbeitrag pro Betreuungsstunde |
| Ausgaben insgesamt: | 241.183 € |
| 1,60 € |
| Elternbeiträge | 190.332 € | 78,92 % | |
| Zuschuss Land | 38.356 € | 15,90 % |
|
| Anteil Schulträger: | 12.495 € | 5,18 % |
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| Schuljahr 2023/2024 | Anteil in Prozent | Elternbeitrag pro Betreuungsstunde |
| Ausgaben insgesamt: | 286.797 € |
| 1,60 € |
| Elternbeiträge | 201.225 € | 70,17 % | |
| Zuschuss Land | 40.402 € | 14,09 % | |
| Anteil Schulträger: | 45.170 € | 15,74 % | |
| Schuljahr 2021/2022 | Anteil in Prozent | |
| Ausgaben insgesamt: | 209.207 € | 1,50 € | |
| Elternbeiträge | 142.659 € | 68,19 % | |
| Zuschuss Land | 31.708 € | 15,16 % | |
| Anteil Schulträger: | 34.839 € | 16,65 % | |
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| Schuljahr 2022/2023 | Anteil in Prozent | |
| Ausgaben insgesamt: | 241.183 € | 1,60 € | |
| Elternbeiträge | 190.332 € | 78,92 % | |
| Zuschuss Land | 38.356 € | 15,90 % | |
| Anteil Schulträger: | 12.495 € | 5,18 % | |
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| Schuljahr 2023/2024 | Anteil in Prozent | |
| Ausgaben insgesamt: | 286.797 € | 1,60 € | |
| Elternbeiträge | 201.225 € | 70,17 % | |
| Zuschuss Land | 40.402 € | 14,09 % | |
| Anteil Schulträger: | 45.170 € | 15,74 % | |
Das Schuljahr 2023/2024 schließt mir einem Schulträgeranteil in Höhe von rd. 40.402 € (=15,74 %) ab. Die Kosten pro Betreuungsstunde waren auf 1,60 € festgesetzt.
Der Anteil des Schulträgers im Schuljahr 2022/2203 ergab sich durch eine außergewöhnlich optimale und somit bessere Auslastung der Betreuungsgruppen.
Für das laufende Schuljahr 2024/2025 betragen die Kosten für eine Betreuungsstunde weiterhin 1,60 €.
Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der zunehmenden finanziellen Belastung der Familien soll zunächst von einer Erhöhung des Betrages abgesehen werden.
Mittagessen
Grundschule Schweich:
Aufgrund des Umzugs der Grundschule Schweich ins Frida-Kahlo-Schulzentrum wurde die Bereitstellung der Mittagsverpflegung für die Frida-Kahlo-Schulgemeinschaft (gemeinsam mit der ehem. Treverer-Schule) ab dem 26.08.2024 an die Firma Sander Holding GmbH & Co. KG vergeben. Die Bereitstellung des Mittagessens erfolgt im sog. Cook & Chill-System, d. h. die Speisen werden in der Zentralküche der Fa. Sander gekocht, schockgekühlt, gekühlt ausgeliefert, vor Ort regeneriert und mit Frischkost ergänzt und durch Personal der Firma Sander ausgeteilt. Die Auswahl der Lebensmittel erfolgt auf Basis ernährungswissenschaftlicher Empfehlungen.
Gem. § 85 SchulG sind Eltern für die Teilnahme am Mittagessen in der Ganztagsschule an den Aufwendungen angemessen zu beteiligen. Zur Kalkulation des pauschalen monatlichen Elternbeitrages für die Teilnahme am Mittagessen in der Ganztagsschule (montags – donnerstags) wurde der vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Sachbezugswert herangezogen. Dieser beträgt 4,13 Euro/ Mittagessen. Daraus resultiert folgende Berechnung:
Sachbezugswert 4,13 Euro x 4 Tage x 39 Schulwochen : 12 Monate = ger. 54,00 Euro/Monat
Bei der zusätzlich zur Ganztagsschule angebotenen Betreuung freitags handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Verbandsgemeinde. Zur Kalkulation des pauschalen monatlichen Elternbeitrages für die Teilnahme am Mittagessen in der Betreuung (freitags) sind die Kosten pro Essen zu Grunde zu legen. Diese betragen 5,12 Euro/Essen brutto. Daraus resultiert folgende Berechnung:
Kosten/Essen 5,12 Euro x 1 Tag x 39 Schulwochen : 12 Monate = ger. 17,00 Euro/Monat
Grundschulen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim:
Die Verpflegung an diesen Grundschulen bleibt unverändert. Die Speisen werden beim Caterer hergestellt und mit Thermoboxen warm in die Schule geliefert und vom Betreuungspersonal ausgegeben. Auch hier erfolgt die Auswahl der Lebensmittel auf Basis ernährungswissenschaftlicher Empfehlungen. Da hier die tatsächlichen Kosten mit 3,75 Euro brutto unter dem Sachbezugswert liegen, sind diese heranzuziehen. Daraus resultiert folgende Berechnung:
Kosten/Essen 3,75 Euro x 1 Tag x 39 Schulwochen : 12 Monate = ger. 12,50 Euro/Monat
Die Verwaltung hat dem Verbandsgemeinderat vorgeschlagen in seiner Sitzung am 25.09.2024 zu beschließen, die bestehende Betreuungsordnung vom 30.11.2022 rückwirkend zum 01.08.2024 wie folgt zu ändern:
(1) Für das Mittagessen in den Grundschulen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim wird ein monatlicher Pauschalbetrag unter der Berücksichtigung der Schultage sowie des Essenspreises ermittelt und erhoben:
| bei 1 Tag/Woche | = | 12,50 € / monatlich |
| bei 2 Tagen/Woche | = | 25,00 € / monatlich |
| bei 3 Tagen/Woche | = | 37,50 € / monatlich |
| bei 4 Tagen/Woche | = | 50,00 € / monatlich |
| bei 5 Tagen/Woche | = | 62,50 € / monatlich |
(2) Für das Mittagessen in der Grundschule Schweich wird ein monatlicher Pauschalbetrag unter der Berücksichtigung der Schultage sowie des Essenspreises ermittelt und erhoben:
| - | Bei Teilnahme am Mittagessen im Rahmen der Ganztagsschule | ||
|
| (montags – donnerstags) | = | 54,00 € / monatlich |
| - | Bei Teilnahme am Mittagessen im Rahmen der Betreuung | ||
|
| (nur freitags) | = | 17,00 € / monatlich |
(3) Die Anmeldung ist für die Dauer eines Schuljahres (01.08. eines jeden Jahres bis 31.07. des darauffolgenden Jahres) verbindlich und kann nur einmal im Schuljahr geändert werden.
(4) Die Zahlung des Pauschalbetrages erfolgt durch Abbuchung zum 01. eines jeden Monats. Bei einem Eintritt während des laufenden Schuljahres ist der Pauschalbetrag ab dem Eintrittsmonat zu leisten.
(5) Voraussetzung für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist, dass Rückstände aus Vorjahren bereinigt sind, bzw. ein verbindlicher Zahlplan mit dem Schulträger vereinbart worden ist.
(6) Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Kontodeckung nicht möglich sein bzw. wird Einspruch gegen den Einzug eingelegt, kann das Kind vom Schulessen ausgeschlossen werden. Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten sind vorher beim Schulträger anzuzeigen.
(7) Das Essen kann bei kurzfristiger Hinderung des Kindes am Schulbesuch auch an der Schule abgeholt werden.
(8) Sollten sich die Kosten für die Mittagsverpflegung erhöhen, ist eine Anpassung des Pauschalbetrages jederzeit zum nächstmöglichen Abbuchungstermin möglich.
zur Kenntnis genommen
| 6. | Sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen |
Seit dem 01.11.2020 hat der Kreis Trier-Saarburg eine Stelle für die sozialpädagogische Beratung an Grundschulen in der Verbandsgemeinde Schweich durch den Träger DRK-Kreisverband Trier-Saarburg e. V. eingerichtet. Das Büro der sozialpädagogischen Beratung befindet sich in der Grundschule Schweich. Die Stelle wird freiwillig mit 50% der Kosten durch die Verbandsgemeinde bezuschusst. Bisher waren dies im Jahr 2021 rd. 31.000 € und im Jahr 2022 rd. 33.200 €. Für das Haushaltsjahr 2023 liegt noch keine Abrechnung seitens des Kreises vor.
Im Jahr 2023 hat der Kreis die sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen evaluiert und festgestellt, dass der Personalbedarf bei der Verbandsgemeinde Schweich und bei den anderen Verbandsgemeinden nicht ausreichend ist. Bei der Verbandsgemeinde Schweich wurde ein Mehrbedarf von einer weiteren Stelle festgestellt.
Die Verbandsgemeinde Schweich hat sich für eine weitere Mitfinanzierung bereit erklärt. In seiner Sitzung am 23.11.2023 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, 2 Vollzeitäquivalente für die sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen für 2 weitere Jahre mit je 25% zu bezuschussen.
Der Landkreis hat mit Schreiben vom 04.07.2024 mitgeteilt, dass der zusätzliche Bedarf von 1,0 Vollzeitäquivalenten in der Verbandsgemeinde Schweich festgestellt wurde und eine schnellstmögliche Besetzung der Stelle angestrebt wird. Die Verbandsgemeinde hat der Besetzung einer zusätzlichen Stelle durch den Träger DRK Kreisverband Trier-Saarburg am 16.07.2024 zugestimmt.
In der heutigen Ausschusssitzung berichtet Ausschussmitglied Dirk Marmann als Stellv. Kreisgeschäftsführer des DRK, dass das DRK die zweite Stelle ab dem 01.10.2024 mit einer Bewerberin besetzen konnte. Der Präsenzstandort für diese zweite Stelle soll die Grundschule Föhren werden.
Von den Schulleitungen wird der Wunsch geäußert, dass an den Grundschulen, die nicht Präsenzstandorte sind (alle außer Schweich und Föhren) feste Tage eingerichtet werden, an denen die sozialpädagogische Beratung vor Ort ist.
zur Kenntnis genommen
| 7. | Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder |
Mit dem am 12.10.2021 in Kraft getretenen Ganztagsförderungsgesetz des Bundes (GaFöG) ist ein ab 01.08.2026 stufenweise greifender Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in § 24 des SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe- verankert und richtet sich somit an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Der Bund gewährt den Ländern in Form der sog. „Basismittel“ Finanzhilfen zur Förderung des investiven quantitativen und qualitativen Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Auf den Jugendamtsbezirk für den Landkreis Trier-Saarburg entfallen aus diesem Fördertopf rd. 4,7 Mio. Euro. Die Programmumsetzung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder, in Kraft getreten am 18.05.2023 und auf Basis der landeseigenen Förderrichtlinie vom 26.07.2023. Eine Weiterleitung/Verteilung der Basismittel durch den Landkreis an die Verbandsgemeinden/Ortsgemeinden als Träger der Grundschulen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Die Jugendämter waren aufgefordert, gemeinsam mit den Schulträgern einen Maßnahmenkatalog im Rahmen dieses zur Verfügung stehenden Budgets zu erarbeiten.
Aus diesem Grund wurden die Verbandsgemeinden/Ortsgemeinden aufgefordert, bis zum 31.03.2024 ihre eigene Prioritätenliste dem Kreisjugendamt vorzulegen. Es sollten nur realistische Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten von mind. 50.000 € angegeben werden. Realistisch bedeutet u. a., dass die Maßnahmen bis zum 31.12.2027 abgewickelt sein müssen.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung durch das Land gewährt und beträgt 70 v. H. der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben. Nicht förderfähig sind Sanierungsaufwendungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.
Der Maßnahmenkatalog für die Verbandsgemeinde Schweich wurde in der Verbandsgemeinderatssitzung am 27.02.2024 beraten und beschlossen und an das Kreisjugendamt am 14.03.2024 weitergeleitet.
Folgende Maßnahmen der VG Schweich wurden für das Förderprogramm gemeldet:
| 1. | GS Longuich: Anlegung einer Laufbahn mit Sprunggrube (52.400 €) (bereits ausgeführt) |
| 2. | GS Föhren: Akustische Maßnahmen Klassenräume Obergeschoss Altbau (100.000 €) |
| 3. | Frida-Kahlo-Grundschule Schweich: Aufstellung Container beim Neubau (100.000 €) |
| 4. | GS Longuich: Akustische Maßnahmen Klassen-/Betreuungsräume (180.000 €) |
| 5. | GS Fell: Akustische Maßnahmen Klassen-/Betreuungsräume (150.000 €) |
| 6. | GS Klüsserath: Akustische Maßnahmen Klassen-/Betreuungsräume (150.000 €) |
| 7. | GS Klüsserath: Energetische Sanierung Turnhalle (190.000 €) |
Die Ortsgemeinde Kenn als Schulträger der Grundschule Kenn hat folgende Maßnahmen gemeldet:
| 1. | GS Kenn: Einbau einer Trennwand in der Turnhalle (65.000 €) |
| 2. | GS Kenn: Neugestaltung Schulhof und Außengelände (50.000 €) |
| 3. | GS Kenn: Akustische Sanierung Betreuungs- und Klassenräume (210.000 €) |
Durch die Verortung des Rechtsanspruchs im SGB VIII obliegt die Entscheidung über den Maßnahmenkatalog letztendlich beim Jugendhilfeausschuss des Kreises, der bis zum 31.07.2024 an das Ministerium für Bildung zu übermitteln war.
Das Kreisjugendamt hat insgesamt 50 Maßnahmen aus dem Kreisgebiet in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. Die von der Verbandsgemeinde Schweich und der Ortsgemeinde Kenn gemeldeten Maßnahmen wurden wie folgt vom Kreis priorisiert:
| 7. | GS Föhren: Akustische Maßnahmen Klassenräume Obergeschoss Altbau (100.000 €) |
| 22. | GS Kenn: Einbau einer Trennwand in der Turnhalle (65.000 €) |
| 24. | GS Longuich: Anlegung einer Laufbahn mit Sprunggrube (52.400 €) (bereits ausgeführt) |
| 25. | GS Kenn: Neugestaltung Schulhof und Außengelände (50.000 €) |
| 35. | GS Kenn: Akustische Sanierung Betreuungs- und Klassenräume (210.000 €) |
| 37. | GS Klüsserath: Energetische Sanierung Turnhalle/ (190.000 €) |
| 38. | GS Longuich: Akustische Maßnahmen Klassen-/Betreuungsräume (180.000 €) |
| 39. | GS Fell: Akustische Maßnahmen Klassen-/Betreuungsräume (150.000 €) |
| 40. | GS Klüsserath: Akustische Maßnahmen Klassen-/Betreuungsräume (150.000 €) |
Nicht in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurden Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Klassenräume wegen des Verbots der Doppelförderung. Hierunter fällt auch die gemeldete Maßnahme „Aufstellung von Container an der Frida-Kahlo-Grundschule Schweich“.
Das Ministerium für Bildung prüft unter Beteiligung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung die in den Maßnahmenkatalog des Kreisjugendamtes aufgenommenen Maßnahmen und erteilt die Freigabe zur Stellung von Förderanträgen für einzelne Maßnahmen. Die Förderanträge für freigegebene Maßnahmen sind bis zum 30.06.2025 zu stellen.
Derzeit liegen uns noch keine Informationen über freigegebene Maßnahmen vor.
In der Sitzung wird angesprochen, dass die Personalfrage, ob sich genügend Menschen finden, die die Kinder (auch in den Ferienzeiten) betreuen, Sorgen bereitet.
zur Kenntnis genommen
| 8. | Schulentwicklungsplanung / Schulstatistik |
Zum 01.08.2020 ist eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten, wonach auch Verbandsgemeinden für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Schulentwicklungspläne zu erstellen haben.
Der Schulentwicklungsplan ist bis zum Jahre 2027 zu erstellen.
Zurzeit wird an der Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes für die Verbandsgemeinde Schweich gearbeitet. Aufgrund der derzeit vielen Maßnahmen im Schulbaubereich und der damit verbunden hohen Arbeitsauslastung wird mit der Fertigstellung des Schulentwicklungsplanes im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.
Frau Horsch erläutert hierzu, dass die Vergabe der Schulentwicklungsplanung an einen externen Anbieter nicht erforderlich sei, da viele der für den Plan erforderlichen Daten in der Verwaltung selbst vorhanden sind.
Ein wichtiger Baustein für die Schulentwicklungsplanung sind die Schulstatistiken, hier vor allem die 6-Jahres-Statistik, die auf der aktuellen Einwohnerstatistik aufbaut.
Der festgelegte Stichtag für die amtliche Schulstatistik der Grundschulen für das Schuljahr 2024/2025 ist der 10.09.2024.
Folgende Schulstatistiken konnten bis zur Sitzung erstellt werden und liegen den Ausschussmitgliedern vor:
| - | Statistik nach Anzahl der Schüler/innen und Klassen pro Klassenstufe |
| - | Statistik nach Wohnorten |
| - | 6-Jahres-Statistik anhand der Einwohnerstatistik vom 31.08.2024 |
Frau Roths erklärt zum Thema „Aufnahme von Ganztagskindern aus anderen Orten“ an der Ganztagsschule Schweich, dass nach Rücksprache mit der ADD, die Grundschule Schweich bei der Schulanmeldung bis zu 85 Kinder aufnehmen könne. Mindestens 10 Plätze bis zur Teilungsgrenze sollen frei bleiben, da noch die Kann-Kinder im Frühjahr gemeldet werden und bis zum Schuljahresanfang in der Regel noch weitere schulpflichtige Kinder in Schweich zuziehen. Das bedeutet, dass Kinder aus anderen Orten nach Erreichen der Teilungsgrenze aus Kapazitätsgründen nicht mehr aufgenommen werden können. Diese Kinder sollten dann die nächstgelegenen Ganztagsschulen besuchen. Weitere Ganztagsschulen in der Verbandsgemeinde Schweich sind in Föhren und in Leiwen. Hier wäre dann mit dem Kreis die Schülerbeförderung abzuklären.
Herr Deutsch teilt dazu mit, dass anhand der 6-Jahres-Statistik erkennbar sei, dass die Schülerzahlen noch bis zum Jahre 2027 auf einem hohen Niveau sind, danach aber wieder sinken.
zur Kenntnis genommen
| 9. | Verschiedenes |
Frau Jennifer Schlag schlägt die Anbringung eines Schildes für die Grundschule Mehring vor. Die Schule selbst wird hierzu Gestaltungsvorschläge einbringen.
Frida-Kahlo-Grundschule Schweich, Sicherer Schulweg
Frau Roths spricht nochmals das Thema „Sicherer Schulweg“ an und erklärt, dass den Kindern insbesondere die Überquerung der Ortsumgehungsstraße am Kreisverkehr in der Bahnhofstraße Angst mache und ein Gefahrenpunkt für die Kinder darstelle. Auch sieht sie im Bereich der Rampen der Fußgängerbrücke einen nicht zu unterschätzenden Gefahrenpunkt (herausschießende Kinder auf Rollern und Fahrrädern).
Herr Deutsch stellt den aktuellen Sachstand der bisher getroffenen Maßnahmen für einen sicheren Schulweg zur Frida-Kahlo-Schule vor:
| - | In der Bahnhofstraße bis zum Kreisverkehr wurde beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet |
| - | Die Anbringung von Zebrastreifen am Kreisverkehr in der Bahnhofstraße sowie für den Bereich „Im Ermesgraben/Ecke Mäuskarl“ wurden von der Polizei abgelehnt, da die gesetzlichen Mindestanforderungen für die vorgesehenen Zebrastreifen nicht erfüllt seien. Der Kreisverkehr in der Bahnhofstraße sei zudem ausreichend mit Querungshilfen ausgestattet. |
| - | Für den Gefahrenpunkt „Rampen Fußgängerbrücke“ werden weitere Maßnahmen geprüft, wie z. B. Umlaufsperren und Verkehrsschilder „Achtung Kinder“. |
Herr Achim Schmitt informiert zu dem Thema „Fußgängerüberwege“, dass gemäß einer Studie des ADAC Fußgängerüberwege gefährlicher als Querungshilfen seien.
Herr Deutsch führt weiter aus, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, der Stadt Schweich und der Schule nach weiteren Lösungen für die genannten Gefahrenpunkte suche und prüfen lasse.