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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Schweich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Schweich für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird der Stellenplan 2025/2026 der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße, wie in der Anlage dargestellt, geändert.

§ 2

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2025/2026 werden durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026 geändert.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die 1. Nachtragshaushaltssatzung öffentlich bekanntzumachen und die Auslegung des 1. Nachtragshaushaltsplanes zu veranlassen.

Schweich, den 21. Oktober 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
(S) gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde gemäß § 97 Abs. 2 GemO analog der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorgelegt. Die Kreisverwaltung hat die gemäß § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 17.10.2025 erteilt.

Gegen die Ausführungen des 1. Nachtragsstellenplans 2025 bzw. 2026 bestehen aufsichtsbehördlich keine Bedenken.

Die übrigen Festsetzungen der ursprünglichen Verfügung bleiben unberührt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung hiermit bekanntge­macht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsstellenplan liegt in der Zeit vom 03. November 2025 bis einschließlich 11. November 2025 zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 15 zur Einsicht öffentlich aus. Vor einer persönlichen Einsichtnahme am Nachmittag bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06502/4070!

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 ist folgender Hinweis bekanntzumachen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Schweich, den 21. Oktober 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
(S) gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin