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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses der VG Schweich am 06.10.2022

über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses der VG Schweich am 06.10.2022

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 06.10.2022 im Bürgerhaus, Schulstraße 6 in Bekond eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

Die Vorsitzende berichtet, dass der Landkreis Trier-Saarburg in der jüngst stattgefundenen Vorstellung des Radwege-Verkehrskonzeptes des Landkreises entgegen der im Vorfeld seitens der Verbandsgemeinde Schweich sowie der Stadt Schweich und der Ortsgemeinde Longuich vorgebrachten Einwände die Planungen des LBM zur Auslegung der Radverkehrsführung im Bereich der geplanten neuen Moselbrücke Schweich bestätigt hat. Der LBM ist der Auffassung, dass eine einseitige Anlage des Radweges auf der neuen Moselbrücke ausreichend sei. Hierbei muss jedoch der Radverkehr jeweils im Bereich der Brückenköpfe die Haupt-Verkehrsführung kreuzen, was gem. der Auffassung der Verbandsgemeinde Schweich sowie der Stadt Schweich und der Ortsgemeinde Longuich ein enormes Sicherheitsrisiko für die Radfahrer darstellt. Deshalb wurde im Vorfeld die Ausführung einer beidseitigen Radwegeführung im Bereich der neuen Moselbrücke gefordert, was im Übrigen auch das Fazit eines von der Stadt Schweich beauftragten Fachplaners ist. Bürgermeisterin Horsch hat im Nachgang der Vorstellung beim Landkreis ein Schreiben an Herrn Landrat Metzdorf gesandt, in dem sie diese Umstände anprangert und vor der endgültigen Verabschiedung des vorliegenden Konzeptes im Kreistag um ein klärendes Abstimmungsgespräch zur Einarbeitung der offenkundig sinnvollen Ergänzungswünsche der VG Schweich sowie der Stadt Schweich und der OG Longuich bittet. Dieses Gespräch soll in Kürze noch vor den kommenden Vorberatungen in dem zuständigen Ausschuss des Landkreises stattfinden.

Des Weiteren teilt Bürgermeisterin Horsch mit, dass Herr Rudolf Körner jüngst mit der Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Rheinland-Pfalz für seine langjährigen Verdienste rund um das kommunalpolitische Ehrenamt ausgezeichnet wurde. Rudolf Körner ist seit vielen Jahren Mitglied in verschiedenen Gremien der Verbandsgemeinde Schweich und ist u. a. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Schweich sowie Ortsbürgermeister seiner Heimatgemeinde Schleich. Bürgermeisterin Horsch würdigt bei dieser Gelegenheit die vielen Verdienste von Rudolf Körner, die er in seiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit erreicht hat, und dankt ihm im Namen der Verbandsgemeinde Schweich für seinen unermüdlichen Einsatz im Dienste der Öffentlichkeit.

1.1. Bewilligung von Landeszuwendungen für Baumaßnahmen in den Grundschulen

Für folgende Baumaßnahmen sind die Bewilligungen von Landeszuwendungen am 26.09.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen:

Grundschule Am Föhrenbach, Erweiterung des Schulgebäudes (Aufstockungsbau mit 2 Klassenräumen)

Es wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 562.798,00 € anerkannt. Die Maßnahme wird in den Folgejahren mit einem Höchstbetrag von insgesamt 340.000 € gefördert, sofern der Haushaltsgesetzgeber Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Im Haushaltsjahr 2023 können zunächst 60.000,00 € abgerufen werden.

Sachstand Baumaßnahme: Der Aufstockungsbau konnte nach den Osterferien im April diesen Jahres bezogen werden. In den Sommerferien wurden noch Restarbeiten durchgeführt.

Grundschule Mehring, Erweiterung des Schulgebäudes

Es wurden zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 417.240,00 € anerkannt. Die Maßnahme wird in den Folgejahren mit einem Höchstbetrag von insgesamt 250.000,00 € gefördert, sofern der Haushaltsgesetzgeber Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. Im Haushaltsjahr 2023 können zunächst 50.000,00 € abgerufen werden.

Sachstand Baumaßnahme: Der Erweiterungsbau mit 2 Klassenräumen und Verbindungsgang zum bestehenden Gebäude konnte rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2022/2023 fertiggestellt werden.

Für folgende Maßnahmen wurden weitere Landeszuwendungen bewilligt:

Grundschule Am Föhrenbach, Umbau einer Mensa und einer Küche

Schlusszahlung von 240.000,00 €, Abruf im Haushaltsjahr 2023

Grundschule Schweich, Neubau des Schulgebäudes

Für den Neubau des Schulgebäudes wird eine weitere Landeszuwendung in Höhe von 430.000,00 € bewilligt, aufgeteilt auf das Haushaltsjahr 2023 mit 300.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2024 mit 130.000,00 €.

zur Kenntnis genommen

1.2. Sachstand Klassenraum Lüftungsgeräte VG Schweich

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.08.2022 beschlossen, die Arbeiten für die Klassenraum Lüftungsgeräte Grundschulen VG Schweich erneut auszuschreiben.

Die Arbeiten wurden am 30.08.2022 ausgeschrieben, Submission war am 20.09.2022. Mindestfordernde Firma bei beiden Ausschreibungen ist die Fa. Schüller Heizungstechnik aus Sankt Johann, Mayen.

Nachfolgend die Gegenüberstellung der Fa. Schüller und Fa. Calvias:

Grundschulen Mehring, Leiwen & Trittenheim

Fa. Calvias

= 434.254,87 € (Submission März 2022)

Fa. Schüller

= 420.460,24 € (Submission September 2022)

Grundschulen Föhren, Klüsserath, Fell und Longuich

Fa. Calvias

= 571.537,57 € (Submission März 2022)

Fa. Schüller

= 549.703,19 € (Submission September 2022)

Somit liegen die Kosten in Summe ca. 3,5% unter dem Ergebnis aus März 2022.

Die Fa. Schüller ist dem Hersteller der Lüftungsgeräte bekannt und hat bereits über 100 solcher Geräte in diesem Jahr installiert.

Der Ausführungszeitraum ist vom 03.04.2023 (früher sind die Geräte nicht lieferbar) bis spätestens 09.06.2023 (Ende Bewilligung Förderantrag). Es ist angedacht bei einem gemeinsamen Termin in den kommenden Herbstferien (17.10. – 31.10.) die Schulen mit den ausführenden Firmen Fa. Schüller, Fa. Elektro Schneider (Elektroarbeiten) und Fa. Kollmann (Fensterarbeiten) zu besichtigen und die Arbeiten durchzusprechen.

Da der Verbandsgemeinderat die Vorsitzende mit der Auftragsvergabe bevollmächtigt hatte, wurden die Aufträge zwischenzeitlich auch an die Fa. Schüller Heizungstechnik vergeben.

zur Kenntnis genommen

2. Umsetzung des § 26 POG Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel

Um die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel zu verbessern, wurde im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) RLP eine neue Vorschrift aufgenommen, die eine Risikoanalyse bzw. Risikobewertung pro Veranstaltung erfordert. Das Ministerium des Inneren und für Sport hat in umfangreichen Anwendungshinweisen die damit verbundenen Erfordernisse für Veranstalter und Ordnungsbehörden näher konkretisiert.

Am 01.04.2022 hat die Verbandsgemeinde Schweich hierzu eine Infoveranstaltung durchgeführt, um den Veranstaltern die neuen gesetzlichen Vorgaben näher zu bringen und mit diesen gemeinsam den neuen Ablauf im Genehmigungsprozess zu besprechen. Unter Einbeziehung der Diskussion/Fragen hat die Verwaltung im Nachgang zu dieser Besprechung einen Erhebungsbogen (Fragenkatalog) entwickelt, der dem Ordnungsamt eine Beurteilung der Veranstaltung hinsichtlich der Sicherheit und erforderlicher Auflagen ermöglicht und den Veranstaltern ebenso eine Orientierungshilfe bei der Planung und Durchführung des Festes/der Veranstaltung bietet. Das Formular wurde so konzipiert, dass es nicht nur zur Beantragung einer Gestattung nach § 12 GastG (sog. Schankerlaubnis) dient; sondern gleichzeitig auch Angaben zu weiter erforderlichen Genehmigungen abgefragt werden, sodass das Ordnungsamt automatisch die zuständigen Sachbearbeiter/Behörden beteiligt (z.B. die Straßenverkehrsbehörde bei Straßensperrungen oder das Bauamt der Kreisverwaltung Trier Saarburg bei Zeltabnahmen) und diese dann jeweils mit dem Veranstalter in Verbindung treten.

Bisher sind in diesem Jahr schon rund 200 Veranstaltungen (Stand: 16.09.2022) bearbeitet worden, eine Vielzahl von weiteren Anträgen für den Zeitraum ab Oktober liegt der Verwaltung bereits vor. Obwohl die Events aufgrund der Corona Vorgaben im Frühjahr dieses Jahres noch etwas zögerlich angelaufen waren, liegt man damit jetzt schon fast auf demselben Niveau wie 2019, dem letzten Jahr vor der Pandemie. Hier waren es zum gleichen Zeitpunkt 206 Veranstaltungen (Stand: 16.09.2019). Dementsprechend ist festzustellen, dass seit der Lockerung der Corona Vorschriften im April 2022 die Anzahl von Veranstaltungen massiv zugenommen hat. Einige Veranstalter haben in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie ihre ausgefallenen Events aus 2020 bzw. 2021 aktuell nachholen.

Bedingt durch die hohe Anzahl von Veranstaltungen in Kombination mit den neuen Anforderungen nach dem POG ist das Arbeitsaufkommen bei der Ordnungsbehörde extrem angestiegen. Zwar funktioniert das Zusammenspiel mit den Veranstaltern weitestgehend gut, dennoch ergeben sich derzeit bei fast jeder Veranstaltung umfangreiche Beratungen und Nachfragen zum Erhebungsbogen, den einzuhaltenden Auflagen sowie der Veranstaltung als solches. Die deutlich detaillierteren Angaben aus dem Erhebungsbogen führen zwar dazu, dass das Ordnungsamt ein gutes Gesamtbild für die durchzuführende Risikoanalyse/Risikobewertung erhält, jedoch bei der Auswertung und Genehmigung wesentlich mehr Details als früher prüfen und beachten muss. Je nach Personendichte, Zusammensetzung von Besuchergruppen, der Verkehrsinfrastruktur rund um den jeweiligen Veranstaltungsort kommen weitere intensive Besprechungen mit den Veranstaltern hinzu, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der Personenstärke von eigenem Ordner-, professionellen Securitydiensten und/oder Sanitätsdienst. Bei größeren Festivitäten (z.B. Feller Markt, Rioler Oktoberfest, etc.) erfolgt weiterhin noch die nun nach Gesetz erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung der eingesetzten Wachpersonen.

Auch wenn die Corona Maßnahmen ab dem 01.10.2022 wieder verschärft werden, ist nach den derzeitigen Erfahrungswerten tendenziell davon auszugehen, dass die Veranstalter an ihren geplanten Events unter Einhaltung von Hygienekonzepten festhalten werden. Die Prüfung dieser Konzepte tritt dann zu dem eigentlichen Genehmigungsprozess in Punkto Sicherheit hinzu, was das Bestandspersonal der Ordnungsbehörde zeitlich noch weiter als ohnehin schon binden/einschränken wird.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Frau Fachbereichsleiterin Helene Heinen von der Verwaltung. Frau Heinen erläutert die Vorlage und betont, dass die Beratung der Veranstalter zwar aufgrund des enormen Aufkommens an Anfragen nach Priorität erfolgen muss, letztlich jedoch alle offenen Fragen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung beantwortet werden. Rückfragen von den Mitgliedern der Ausschüsse zur Form von Genehmigungsanfragen sowie der Behandlung von verschiedenen Veranstaltungsformen und den damit verbundenen Auflagen werden von Frau Heinen beantwortet.

zur Kenntnis genommen

3. Austausch von Einzelraumfeuerungsanlagen; Entwicklung der Fallzahlen

Nach § 26 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen Einzelraumfeuerungsanlagen mit festen Brennstoffen (sofern kein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte von Staub/Kohlenmonoxid erbracht werden kann), zu gewissen Daten außer Betrieb genommen werden:

Datum auf dem Typschild (Baujahr): 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 -> Austauschpflicht zum 31. Dezember 2020

Datum auf dem Typschild (Baujahr): 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 -> Austauschpflicht zum 31. Dezember 2024.

Vor dem Hintergrund des drohenden Energieengpasses bringt die Umsetzung der vorstehenden Regelung derzeit eine besondere Problematik mit sich. In einem Rundschreiben hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz nunmehr erklärt, dass trotz der Energiekrise am Vollzug des § 26 Abs. 1 BImSchV festgehalten werden soll und die Ordnungsbehörden dazu angehalten, die noch offenen Fälle aus der letzten Austauschpflicht (31.12.2020) in Abstimmung mit den Bezirksschornsteinfegern schnellstmöglich abzuhandeln. Seitens des Ministeriums erfolgte lediglich der Hinweis, dass Kunden, die ihre Feuerstätte noch als Notfeuerstätte angeschlossen haben, diese im konkreten Fall eines Ausfalls der Gasversorgung zur Überbrückung wieder betreiben dürfen.

Das Ordnungsamt ist aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen der zusätzlichen Mehrarbeit in Verbindung mit Corona, der personellen Situation sowie den derzeitigen Verzögerungen von neuen Ofenlieferungen noch mit der Austauschpflicht zum 31.12.2020 beschäftigt. Hinzu kommt, dass die Verbandsgemeinde Schweich im Vergleich zu den anderen Verbandsgemeinden im Umkreis und auch zur Stadt Trier mit insgesamt 430 betroffenen Einzelraumfeuerungsanlagen die mit Abstand meisten Fälle hatte. 60 % sind inzwischen abgearbeitet, rd. 170 Fälle stehen aktuell noch aus. Hier herrscht noch einiges an Klärungsbedarf mit den Bezirksschornsteinfegern sowie den betroffenen Eigentümern der Anlagen, bevor über das weitere Verfahren oder eine etwaige Stilllegung entschieden werden kann.

Im Hinblick auf die nächste Austauschpflicht zum 31.12.2024 haben die Bezirksschornsteinfeger bereits mitgeteilt, dass es sich um eine noch viel größere Anzahl an Einzelraumfeuerungsanlagen handeln wird. Nach Angaben von Herrn Bezirksschornsteinfeger Wagner sind dies alleine in seinem Kehrbezirk schon 460 Stück. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es im Einzugsgebiet der VG Schweich noch vier weitere Bezirksschonsteinfeger gibt. Auch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz hat im Rundschreiben von einer Größe gesprochen, die mit keiner der vorherigen Austauschpflichten auch nur annähernd zu vergleichen ist.

Bereits jetzt ist absehbar, dass die vorhandenen Personalressourcen hierfür nicht ausreichen werden. Da immer mehr Aufgaben aus dem Bereich Immissionsschutz auf die Verwaltung zukommen und mit umfassenden rechtlichen Prüfungen verbunden sind (Bsp.: im Bereich Lärmschutz) wird vorgeschlagen, eine zusätzliche Stelle zu schaffen. Diese würde automatisch auch zur Entlastung der Sachbearbeitung im Bereich der Veranstaltungen beitragen, wodurch der Genehmigungsprozess zu Gunsten der Veranstalter ebenfalls beschleunigt werden kann.

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Frau Fachbereichsleiterin Helene Heinen von der Verwaltung die aktuelle Situation und stellt heraus, dass die Fallzahlen in der Verbandsgemeinde Schweich gegenüber dem Schnitt der umliegenden Verbandsgemeinden deutlich erhöht seien. Der entstehende Mehraufwand für die Abarbeitung der ausstehenden Vorgänge sei mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen. Bürgermeisterin Horsch stellt hierzu klar, dass der zeitlich befristete Personalmehraufwand in der Ordnungsverwaltung nicht durch Neueinstellungen, sondern vielmehr durch interne Umverteilung von Personalressourcen abgedeckt werden soll.

zur Kenntnis genommen

4. Breitbandausbau; Information 1. Stufe des Graue-Flecken-Programms

Durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg wurde das Markterkundungsverfahren für das „Graue-Flecken-Programm“ durchgeführt. Aufgreifschwelle hierfür ist eine Versorgung von weniger als 100 Mbit/s im Download. Zur Erinnerung: der Vorgänger, das „weiße-Flecken-Programm“ sah eine Aufgreifschwelle von weniger als 30 Mbit/s im Download vor.

Nach einer ersten Auswertung durch das vom Landkreis beauftragte Büro Micus und einer Abstimmung mit den Breitbandkoordinatoren am 18.08.2022 sind auf Landkreisebene rd. 5.900 Adressen förderfähig. Hierzu zählen auch sozioökonomische Schwerpunkte, wie Schulen, Kita`s, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Sportplätze, landwirtschaftliche Betriebe, usw.

Eine besondere Herausforderung sind die schwer erschließbaren Einzellagen. Eine schwer erschließbare Einzellage liegt vor, wenn die Distanz der Trassenmeter mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt bis zu diesem Anschluss beträgt. Aktuell sind 25 schwer erschließbare Einzellagen auf Landkreisebene bekannt; davon sind 22 förderfähig.

Kosten:

Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt nach einer ersten Analyse 107.905.770,32 € für den gesamten Landkreis. Nach Abzug von Bundes- und Landesförderung verbleibt ein kommunaler Eigenanteil von 10.790.577,03 € (10 %) für die 6 Verbandsgemeinden. Dieser soll wie bisher von Kreisseite und VG-Seite zu je 50 % getragen werden. Maßgeblich für den jeweiligen VG-Anteil ist die Anzahl der konkreten Ausbauadressen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag hierzu wird in den nächsten Tagen vorlegt, damit dieser durch die VG-Gremien beschlossen werden kann.

Wochenendgebiete:

Anlässlich der Bürgermeisterdienstbesprechung am 21.09.2022 hat man sich darauf verständigt, dass Wochenendgebiete nicht ausgebaut werden.

Weitere Vorgehensweise:

Durch die Kreisverwaltung werden nunmehr die Bundes- und Landesmittel zum Gigabitausbau beantragt. Nach Bewilligung der Gelder werden die weiteren Verfahrensschritte (Festlegung der Gebietskulisse, Ausbau und Vergabe der Ausbauleistungen) in die Wege geleitet.

Situation VG Schweich:

In der Verbandsgemeinde Schweich haben alle Gemeinden eine Absichtserklärung/Kooperationsvertrag mit einem TK-Unternehmen (UGG, Deutsche Glasfaser, Westnetz) abgeschlossen. Dies ist einmalig im Landkreis Trier-Saarburg. Einige Gemeinden (Longuich, Longen, Mehring, Kenn, Schweich, Föhren, Naurath/E. und Riol) befinden sich noch bis Ende September/Anfang Oktober in der Nachfragebündelung. Sollte diese mit Erfolg abgeschlossen werden, wird das „Graue-Flecken-Programm“ voraussichtlich nur für die sozioökonomischen Schwerpunkte sowie die schwer erschließbaren Einzellagen im Bereich der VG Schweich zur Anwendung kommen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Frau Fachbereichsleiterin Daria Shigihara-Schug von der Verwaltung. Frau Shigihara-Schug erläutert die Vorlage und führt aus, dass es im Zuge des geplanten Ausbaus zu Problemen bei der Ausführung des Tiefbaus kommen könnte. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

zur Kenntnis genommen

5. Bericht über die städtebauliche Entwicklung in der Verbandsgemeinde und ihren Gemeinden

Flächennutzungsplan

Die (verbindliche) städtebauliche Entwicklung in der Stadt Schweich und den 18 Ortsgemeinden wird von der Verbandsgemeinde auf Flächennutzungsplanebene vorbereitet. Hierzu sind ständig Änderungen oder Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes erforderlich, um die

Bevölkerung mit ausreichend Wohnbauland,

geeigneten Gewerbe- und

Einzelhandelsflächen, als auch

mit gezielten Entwicklungen für Fremdenverkehr und Freizeit zu versorgen, wobei auch die

naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen auf dieser Ebene bereits vorbereitet werden (Flächenmanagement).

Die Nutzung der regenerativen Energien ist ebenfalls ein wesentlicher Baustein der von der Verbandsgemeinde vorzubereitenden Entwicklung, damit Sonne und Wind effektiv genutzt werden können.

Eigentlich soll der Flächennutzungsplan in seiner gesamten, komplexen Aufbereitung die Entwicklung aller Flächen für einen mittelfristigen Zeitraum von rd. 15 Jahren aufzeigen und dann wieder in Gänze fortgeschrieben werden. Der in den letzten zwei Jahrzehnten stark zunehmende Druck auf die Fläche lässt solche komplexen vorbereitenden Gesamtfortschreibungen, die viel Geld und noch mehr Zeit in Anspruch nehmen, nicht mehr zu. Daher werden ausschließlich anlassbezogene Änderungen in den letzten zwei Jahrzehnten durchgeführt, die sich auch themenbezogen auf den kompletten Raum der Verbandsgemeinde beziehen können.

Hier eine kurze Übersicht über die zuletzt erfolgten bzw. die derzeit sich im Verfahren befindlichen Änderungen des Flächennutzungsplans:

16. Änderung:

Mischbaufläche Bekond, Genehmigung ging Anfang Juni 2022 ein

17. Änderung:

Gewerbefläche Mehring, Raumordnungsverfahren läuft, Beteiligungsverfahren abgeschlossen, Bewertung der Stellungnahmen ist in Vorbereitung, Entscheidung für das 1. Halbjahr 2023 zu erwarten, FNP-Verfahren bis Ende 2023

18. Änderung:

Feriendorf im Wald bei Leiwen, Genehmigungsfiktion ist im Sommer eingetreten

19. Änderung:

Schaffung von Wohnbauflächen in Schweich (vor Offenlage)

20. Änderung:

Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ in Schweich (vor Offenlage, vereinfachte raumordnerische Prüfung mit Zielabweichungsverfahren läuft)

21. Änderung:

Sonderbaufläche „Beherbergung“ in Leiwen (Zummet), Genehmigungsfiktion im Sommer eingetreten

22. Änderung:

Sonderbaufläche Solar (Erweiterung) in Schleich, vereinfachte raumordnerische Prüfung soll Ende September abgeschlossen sein, dann Offenlage

23. Änderung:

sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie, Änderung der textlichen Darstellung hinsichtlich der Rotoren (in Offenlage)

24. Änderung:

Vorbereitung der Fortschreibung sachlicher Teilflächennutzungsplan Solar, ggf. Ende November erstmals im Verbandsgemeinderat

25. Änderung:

Darstellung einer Fläche zur Ansiedlung eines Nahversorgers in Bekond (im Sommer eingeleitet)

26. Änderung:

Darstellung einer Wohnbaufläche in Trittenheim (landesplanerische Stellungnahme beantragt, frühzeitige Beteiligung läuft aktuell)

27. Änderung:

Vorbereitung einer weitere Fortschreibung sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; Anpassung an die bundes- und landespolitischen Zielvorgaben (geplant in 2023).

Die Änderungen des Flächennutzungsplanes müssen immer „erforderlich“ sein und „bedarfsorientiert“ erfolgen.

Der Nachweis des Bedarfs ist beispielsweise bei der rd. 85 ha großen Gewerbefläche auf der Gemarkung Mehring kompliziert und komplex. Dies verursacht daher im Verfahren derzeit Nachfragen, die geprüft werden.

Bei der bedarfsgerechten Ausweisung von Wohnbauflächen kann auf das von der Verwaltung gepflegte Baulückenkataster auf der landesweiten Plattform „Raum plus Monitor“ zurückgegriffen werden. Seit einiger Zeit ist der Wohnbauflächenbedarf gemäß dem „Regionalen Raumordnungsplan Region Trier Entwurf 2014“ nach Schwellenwerten zu ermitteln.

Dem Bedarf werden die Reserven in Form von bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen sowie von verfügbaren Baulücken gegenübergestellt. Im Zuge der 19. und 26. Änderung hatte Herr Heßer (Planung 1, Wittlich) dies jeweils aufbereitet und den Bedarfsnachweis nachvollziehbar geführt, so dass auch die Erforderlichkeit der Planungen zu diesem Aspekt dokumentiert werden konnte. Die komplexe Berechnung des Bedarfs wurde im Verbandsgemeinderat zuletzt am 06.09.2022 mit der Beschlussvorlage für die 26. Fortschreibung (Trittenheim) behandelt.

Verbindliche Bauleitplanung der Gemeinden

Die Stadt und Ortsgemeinden setzen im Bereich der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) derzeit vielfältig die Angebotsplanung des Flächennutzungsplanes um.

Im Bereich Wohnbauland kann aktuell für 2022/2023 folgende Entwicklung aufgezeigt werden:

Bekond

Fünf Baugrundstücke werden im Bereich „Göbelwiese“ in 2022 erschlossen. Dazu kommen ca. 6 große MFH mit bis zu 100 Wohnungen, die teilweise seniorengerecht an ältere Interessenten abgegeben werden sollen.

Detzem

Die Weiterverfolgung einer Machbarkeitsstudie zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnbauland wurde zurückgestellt.

Ensch

ca. 5 Baustellen sollen in 2023 zu Baurecht geführt werden.

Fell

Wohngebiet „Im mittelsten Berg“ mit 8 Baustellen wird vorauss. 2023 von der Gemeinde fertig erschlossen und vermarktet werden (Bebauungsplan aufgestellt nach § 13b BauGB)

Föhren

ca. 50 Wohnungen sowie 6 Reihenhäuser im Bereich des Klosterareals werden derzeit entwickelt

Kenn

Innerhalb der Ortslage wird die Bebauungsplan(Nutzungs)änderung einer Freifläche u.a. bis zu ca. 20 Wohnungen ermöglichen.

Klüsserath

Weiteres Wohnbauland wird aktuell mittels einer Studie erkundet.

Köwerich

Baugebiet „Auf den Unken/Aufm Wiesengarten“, 40 Baustellen, Erschließung frühestens ab 2024 (Bebauungsplan aufgestellt nach § 13b BauGB)

Leiwen

Baugebiet „Aufm Flurgarten“ mit rd. 40 Baustellen wird derzeit erschlossen. Eine Studie zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen hat die Gemeinde in Auftrag gegeben.

Longen

Hier bestehen keine Potentialflächen mehr, die unproblematisch entwickelt werden könnten.

Longuich

Baugebiet „Rioler Weg“, Erschließung läuft, ca. 17 Baustellen werden demnächst von der Gemeinde veräußert (Bebauungsplan aufgestellt nach § 13b BauGB)

Mehring

Baugebiet „Lehmkaul“, Erschließung läuft, ca. 23 Baustellen werden von der Gemeinde voraussichtlich 2023 veräußert (Bebauungsplan aufgestellt nach § 13b BauGB)

Naurath

Baugebiet „Hofgartenstraße“ fertig erschlossen, 14 Baustellen werden derzeit von der Gemeinde veräußert (Bebauungsplan aufgestellt nach § 13b BauGB)

Pölich

Die Gemeinde hatte in den letzten Jahren keinen Bedarf für die Entwicklung von neuem Wohnbauland gesehen.

Riol

Baugebiet „Hinter Difenis“, 2. Bauabschnitt. Erschließung abgeschlossen. Hier wurden alle 21 Baustellen von der Gemeinde bereits verkauft.

Schleich

Hier bestehen keine Potentialflächen mehr, die unproblematisch entwickelt werden könnten.

Schweich

Zwei Baugebiete in Vorbereitung. Vorauss. in 2023 Erschließung von ca. 16 Baustellen („Vor der Schaumbach“, Bebauungsplan aufgestellt nach § 13b BauGB). Ab 2025 Erschließung eines großen neuen Wohngebietes angrenzend an des neue Schulzentrum der Frida-Kahlo-Schulgemeinschaft.

Mehrere kleine Bebauungspläne sowie Änderungen von bestehenden Plänen sind in Schweich zudem ständig im Verfahren.

Thörnich

Die Entwicklung von ca. 8 Baustellen ist in Vorbereitung.

Trittenheim

2023 werden rd. 41 neue Baustellen des Baugebietes „Felder aufm Sträßchen II“ erschlossen, von denen ca. 50 % von der Gemeinde verkauft werden.

In den letzten Jahren konnte ein sparsamerer Umgang mit der immer knapper werdenden Fläche bei der Konzeption von Wohnbauland erreicht werden. Kleinere Baustellen, teils nur für Doppelhäuser, oder Reihenhäuser bis zum zu Geschosswohnungsbau wird mittlerweile insbesondere in den „hochpreisigen“ Gemeinden entwickelt.

Die Entwicklung von Gewerbe und Einzelhandel stellt sich aktuell folgendermaßen dar:

Bekond

Im Bereich „Göbelwiese“ siedelt sich die Landwirtschaftskammer, der Bauern- und Winzerverband, die Weinwerbung und der Maschinenring an. Parallel hierzu werden Flächen für einen Discounter, einen Drogeriemarkt sowie ein Hotel entwickelt.

Fell

Im derzeit geplanten Gewerbegebeit „Im Schumbert“ sollen in 2023 drei Betriebe angesiedelt werden.

Föhren

Im Klosterareal sollen verschiedene Betriebe der Nahversorgung, der Gastronomie sowie der Pflege ab 2023 entwickelt werden.

Leiwen

Auf Zummet sollen zwei neue Hotelanlagen entstehen.

Am Ortsrand wird ein Discounter angesiedelt.

Mehring

Aktuell laufen städtebauliche Entwicklungen zum Neubau von bis zu zwei seniorenbetreuenden Wohnanlagen.

Der Gewerbepark am Autobahnanschluss wird sicher noch einige Jahre Vorlauf benötigen und interkommunal entwickelt werden.

Schweich

Ein Discounter sowie ein Drogeriemarkt sollen ab 2023 im Bereich Schlimmfuhr Baurecht erhalten.

In der „Neuen Mitte“ sind bis zu neun Gewerbeeinheiten vorgesehen.

Das Moselvorland mit den dortigen affinen Betrieben wird umstrukturiert

Die Entwicklung von leistungsfähigen Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien bedarf der bauleitplanerischen Begleitung.

Während bei der Windenergie die Ausweisung im Flächennutzungsplan ausreicht, sind für Freiflächensolaranlagen jeweils Bebauungspläne aufzustellen.

Die für die Windkraftnutzung zulässigen Flächen befinden sich derzeit fast ausnahmslos im Eigentum unserer Gemeinden. Diese haben die geeigneten Flächen alle an juwi/swt verpachtet. Derzeit generieren unsere Gemeinden hier Pachteinnahmen in Höhe von rd. 450.000 €, von denen die Verbandsgemeinde 15 % erhält. Für die demnächst zur Genehmigung anstehenden Windenergieanlagen stehen rd. 4 Mio. € Pachterlöse pro Jahr im Raum. Auch hiervon erhält die Solidargemeinschaft der Verbandsgemeinde 15 %. Die Mehrerlöse des Repowerings kommen noch dazu.

Hier der aktuelle Stand der Bebauungspläne, die Freiflächensolaranlagen betreffen:

Fell

Park „Fellerhof“

Föhren

großer Park im Süden des Industrieparks. Vom ZV IRT geplant.

Klüsserath

Park „Kiesgrube“ und Park „Kobenlay“

Leiwen

Park „Auf der Platz“, dessen Erweiterung und neuer Park „Auf Erschert“

Longuich

Park „Jungenwald“ und Park „Kenner Sang“

Mehring

fünf Parks entlang der Autobahn

Pölich

ein Solarpark mit zwei Teilbereichen

Riol

Park „Am Herrenwald“

Schleich

Park „Gemeindewald“ sowie in Vorbereitung der Park „Gemeindeland“

Viele unserer Gemeinden sind nach wie vor bereit, die Energiewende aktiv zu begleiten und (insbesondere eigene) Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Nebenbei generieren unsere Gemeinden derzeit Pachterlöse in Höhe von insges. rd. 250.000 €, wovon 15 % die Verbandsgemeinde erhält. Die ein oder andere Gemeinde ist auch direkt am Invest beteiligt und partizipiert hier doppelt.

Die in der Anlage zusammengestellten Verfahren zeigen auch auf, dass die Kosten der Verfahren mittlerweile überwiegend von den Vorhabenträgern getragen werden. In der Regel werden solche Verfahren dann auch zusätzlich mit städtebaulichen Verträgen zugunsten der Gemeinden abgesichert.

Derzeit werden 10 Flächennutzungsplan-Änderungen und 18 Bebauungsplanaufstellungs- und Änderungsverfahren vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs 2 – natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - bearbeitet.

Frau Fachbereichsleiterin Daria Shigihara-Schug von der Verwaltung erläutert die aktuelle Situation im Bereich der städtebaulichen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Schweich und ihren zugehörigen Ortsgemeinden. Sie führt aus, dass viele Aspekte wie z. B. das Flächenmanagement mit der damit verbundenen Schaffung von Ausgleichsflächen berücksichtigt werden müssen. Auch nehmen die Umwelt-Belange bei der städtebaulichen Planung stetig zu. Die Nutzung von regenerativen Energiequellen durch Solar- und Windenergie wird generell und insbesondere im Bereich der VG-Werke konsequent verfolgt und massiv ausgebaut. Man darf jedoch nicht vergessen, dass das geplante verstärkte Wachstum auch enorme Folgekosten mit sich bringen wird, welche finanziert werden müssen. Die Ausschüsse nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

zur Kenntnis genommen

6. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.