Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführerin Jasmin Ansorge findet am 12.10.2023 im Dorf- und Kulturzentrum Martinstraße 5, in Riol eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport der VG Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Mitteilungen |
| 1.1. | THW Bundesjugendlager 2024 auf dem Flugplatz Trier-Föhren |
Vom 27.07. bis 03.08.2024 findet auf dem Flugplatz Föhren das Bundesjugendlager mit mehr als 5000 Kindern und Jugendlichen statt.
Der Aufbau findet vom 13.07. – 26.07.2014 statt. In dieser Zeit ist Flugverkehr möglich.
Vom 27.07.-03.08.2024 ruht der Flugverkehr und in der Zeit des Abbaus vom 04.08.-10.08.2024 ist der Flugverkehr möglich. Die Flughafengesellschaft unterstützt die Veranstaltung. Es besteht der Wunsch, über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen über den Flugplatz zu berichten. Es liegt die Genehmigung dieser Bundeswehrliegenschaft durch das Bundesverteidigungsministerium vor.
| 1.2. | Besucherzahlen Freibäder |
Die Vorsitzende Frau Horsch erläutert die Besucherzahlen der Freibäder im Sommer 2023:
| Jahr | geöffnet von - bis | Zeitraum | Besucher | Anmerkung |
| 2017 | 13.05.- 09.09. | 17 Wochen | 57.544 |
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| 2018 | 13.05.- 02.09. | 15 Wochen | 76.359 |
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| 2019 | 15.05.- 07.09. | 17 Wochen | 61.405 |
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| 2020 | 03.07.- 12.09. | 11 Wochen | 22.773 | Angebot: 2 Timeslots à 400 Besucher |
| 2021 | 12.06.- 20.08. | 10 Wochen | 26.326 | Angebot: 2 Timeslots à 800 Besucher |
| 2022 | 07.05.- 18.09. | 19 Wochen | 77.910 |
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| 2023 | 18.05.- 31.08. | 15 Wochen | 43.208 | Daten bis 31.08.2023, letzter Badetag 07.09.2023 |
Panoramabad Römische Weinstraße Leiwen
| Jahr | geöffnet von - bis | Zeitraum | Besucher | Anmerkung |
| 2017 | 20.05.- 02.09. | 15 Wochen | 32.379 |
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| 2018 | 24.06.- 02.09. | 10 Wochen | 39.479 |
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| 2019 | 15.06.- 01.09. | 12 Wochen | 32.886 |
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| 2020 | geschlossen | --- | --- | geschlossen |
| 2021 | 19.06.- 20.08. | 9 Wochen | 13.698 | Angebot: 2 Timeslots à 700 Besucher |
| 2022 | 14.05.- 10.09. | 17 Wochen | 48.954 |
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| 2023 | 22.05.-31.08. | 14 Wochen | 29.827 | Daten bis 31.08.2023, letzter Badetag 09.09.2023 |
| 1.3. | Seniorenratgeber |
Der Seniorenratgeber wurde von Frau Frechen gemeinsam mit verschiedenen Institutionen entworfen. Sinn war es, alle wichtigen Informationen für Senioren zentral in einer Broschüre zu sammeln.
Der Entwurf dieses Seniorenratgebers steht momentan in der Endbearbeitung und soll noch dieses Jahr veröffentlicht werden. Der 4-seitige Flyer soll sowohl digital als auch als Druckversion zur Verfügung stehen. Die Druckversion soll an den wichtigsten Anlaufstellen in allen Gemeinden für ältere Personen ausgelegt werden. Dort könnte er dann regelmäßig ausgetauscht werden, wenn eine Aktualisierung der Kontaktdaten nötig ist.
| 1.4. | Kommunalanteil für die Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen des Bistums Trier |
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat über die Anpassung der Kommunalanteile für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen des Bistums Trier im Landkreis Trier-Saarburg (Hermeskeil und Saarburg) und in der Stadt Trier informiert.
Laut der zum 01.01.2022 geschlossenen Leistungs- und Entgeltvereinbarung wurden die Kommunalanteile für die Beratungsstellen an den Standorten Hermeskeil und Saarburg für die Dauer von 3 Jahren festgeschrieben auf jeweils 120.000 € jährlich. Diese Kommunalanteile werden, so in der Leistungs-und Entgeltvereinbarung festgelegt, vom Landkreis Trier-Saarburg vollumfänglich an das Bistum Trier gezahlt. Die Kommunalanteile der Verbandsgemeinden werden vom Landkreis eingefordert.
Der Kommunalanteil der Verbandsgemeinde Schweich für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier in Hermeskeil wurde ab dem Jahr 2022, vorläufig befristet für die Dauer von 3 Jahren, festgesetzt auf jährlich 6.652 € und wurde mit Schreiben vom 05.09.2023 von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg angefordert.
| 1.5. | Vorstellung neuer Mitarbeiter |
Die Vorsitzende Frau Horsch stellt einen neuen Mitarbeiter in der Sozialverwaltung, Herrn Aron Lex, vor. Er unterstützt dort die Kolleginnen und Kollegen seit Abschluss seiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten im Juni diesen Jahres.
| 1.6. | Aktuelle Situation Fluchtaufnahme und Verteilung Asylsuchende |
Die Zahl der Geflüchteten in Rheinland-Pfalz steigt. So sind nach Angaben des
Integrationsministeriums im September im Durchschnitt 61 Menschen pro Tag im Land Rheinland-Pfalz angekommen. Im Vorjahresmonat waren es 47. Die Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind zu 93 Prozent ausgelastet. Das Land versucht, über einen Ausbau eigener Kapazitäten, den Kommunen etwas Druck zu nehmen.
| 2. | Vorstellung Netzwerk "Gesund in der Verbandsgemeinde Schweich" - Vorstellung durch Frau Becker/Frau Philippi |
In der Verbandsgemeinde Schweich wurde seit der letzten Sitzung des Ausschusses ein Netzwerk „Gesund in der VG Schweich“ gegründet. Dieses Netzwerk soll sich um die Verbesserung des Gesundheitszustands der gesamten Bevölkerung in der Verbandsgemeinde Schweich kümmern und Ideen entwickeln, wie die Gesundheit von Jung bis Alt verbessert werden kann.
Die Gesundheitsförderung des Kreises Trier-Saarburg stellt in der Sitzung das Netzwerk dem Ausschuss vor.
Frau Becker erläutert, dass Prävention und Gesundheitsförderung ein sehr wichtiges Thema ist. Aus diesem Grund haben bereits einige Seminare wie beispielsweise der Neurokinetik-Kurs oder die Bewegungsleiterschulung stattgefunden. In Zukunft sind bereits weitere Seminare geplant, wie der Stressworkshop, Wassergymnastik und vieles mehr.
Hierbei spielen die ehrenamtlichen Mitarbeiter eine wichtige Rolle, die Gesundheitsförderung des Kreises sorgt daher insbesondere für die Vernetzung der Akteure. Es wurde darüber gesprochen, eine Entschädigung für die Ehrenamtlichen einzuführen, dies soll bei einer nächsten Sitzung eventuell beschlossen werden.
| 3. | Sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen/Befristete Mitfinanzierung durch die VGs |
Die sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen wurde durch den Kreis vor kurzer Zeit evaluiert. Diese Evaluation wird Herr Negelen von der Kreisverwaltung in der Sitzung vorstellen. Die Evaluation wird nachgereicht.
Bei der ersten Präsentation der Evaluation beim Unterausschuss Jugendhilfeplanung des Landkreises am 14.09.2023 wurde bereits festgestellt, dass der Personalbedarf bei der Verbandsgemeinde Schweich und bei den anderen Verbandsgemeinden nicht ausreichend ist und ein Mehrbedarf besteht. Bei der Verbandsgemeinde Schweich besteht ein Bedarf von einer weiteren Stelle. Nach Abstimmung mit allen Verbandsgemeinden im Kreis Trier-Saarburg sollen die Verbandsgemeinden befristet für zwei Jahre maximal 25 % der Personalkosten für den Bedarf der jeweiligen Verbandsgemeinde mitfinanzieren. Danach soll der Kreis die Kosten der sozialpädagogischen Arbeit an Grundschulen alleine tragen.
Die bisherige Stelle der Verbandsgemeinde Schweich wurde in der Vergangenheit freiwillig mit 50 % der Kosten bezuschusst. Bei der beabsichtigten Ausweitung der Stelle mit einer Mitfinanzierung von 25 % durch die Verbandsgemeinde Schweich ergeben sich keine deutlichen Mehraufwendungen gegenüber der bisherigen Mitfinanzierung.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat 2 Vollzeitäquivalente für sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen für 2 weitere Jahre mit 25% zu bezuschussen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass keine weitere Schule aus dem Landkreis Trier-Saarburg eine weitere Finanzierung erhält.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 4. | Vorstellung Kooperation Jugendbüro mit Internationaler Jugendkommission EVEA - Freizeitmaßnahmen |
Das Jugendbüro hat im vergangenen Jahr Kontakt mit der Jugendkommission der EVEA (Eifel-Ardennen Verein) aufgenommen. In diesem Jahr werden verschiedene kooperative Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bereitgestellt. Der zentrale Fokus liegt auf dem Austausch der Teilnehmenden, die aus den unterschiedlichen Ländern unserer Großregion kommen. Die diesjährigen Angebote werden als Pilotprojekte verstanden.
Sollte die Evaluierung der Durchführung positiv ausfallen, ist eine Verstetigung von gemeinsamen Projekten angedacht. Geplant wurde eine Kanutour auf der Lahn über Pfingsten, eine Sommerferienfreizeit in der Natur sowie „Youthcrazy – Demokratie und Partizipation aktiv erleben“ im August.
| 5. | Informationen des Jugendbüros |
VG Jugendpfleger Maximilian Kimmlingen ist in der Sitzung anwesend und berichtet über diesjährige Projekte des Jugendbüros, unter anderem „Rechte Musik und rechter Lifesstyle“ am 17.06.2023 oder die Tage der Vielfalt und Toleranz, welche am 26.06. und 27.06.2023 stattfanden.
| 6. | Flüchtlingssituation in der Verbandsgemeinde Schweich |
Der Verbandsgemeinde Verwaltung Schweich wurden im Jahr 2023 bis September bisher 108 Personen zugewiesen, es ist bis zum Ende des Jahres mit ca. 130 Personen zu rechnen. Im gesamten Jahr 2022 wurden der Verbandsgemeinde 123 Personen zugwiesen. Somit ist von einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen auszugehen.
Für das Jahr 2024 gibt es inzwischen Prognosen, dass die Zuweisungszahlen nochmals stark steigen werden.
Die AfA‘s in Rheinland-Pfalz melden momentan einen Vollstand. Daher hat der Kreis zusammen mit der ADD die Turnhalle in Gutweiler wieder zur Belegung mit Flüchtlingen vorbereitet, des Weiteren werden die Verteilungsquoten in den nächsten Wochen bereits stark erhöht werden. Von KW 40 bis KW 44 sollen die Verteilungsquoten im Land von 250 auf 400 Personen pro Woche erhöht werden. Dies führt dazu, dass zum Beginn 2024 ca. 3-4 Flüchtlinge pro Woche an die Verbandsgemeinde Schweich verteilt werden müssen. Dies wäre für das Jahr 2024 156-208 Personen. In diesen Zahlen sind die Flüchtlinge aus der Ukraine noch nicht eingerechnet. Dies wird höchstwahrscheinlich zu einer nicht mehr kontrollierbaren Situation führen, da weder der Wohnraum noch die Personalkapazitäten vorhanden sein werden.
Daher werden in der Verbandsgemeinde Schweich zurzeit Stellplätze für Wohncontainer untersucht. Außerdem soll das Land aufgefordert werden, die Kommunen bei der finanziellen Belastung zu unterstützen.
In der Verbandsgemeinde Schweich sind momentan rd. 110 Flüchtlinge untergebracht, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (70 Personen) oder Leistungen nach dem SGB II (40 Personen) erhalten.
Durch das zusätzliche Personal, das in der letzten Sitzung bewilligt wurde, kann die Sachbearbeitung und Unterbringung der Flüchtlinge nun deutlich besser erfolgen. Jedoch besteht das Problem der sozialpädagogischen Betreuung der Flüchtlinge weiterhin. Diese Betreuung kann durch die Sachbearbeiter/innen nicht erfolgen, da sie hierfür nicht ausgebildet sind.
Die Hauptprobleme bestehen bei der Integrationsarbeit, der Untersetzung beim Ausfüllen von Anträgen und anderen Behördengängen, aber auch bei alltäglichen Handlungen wie z.B. Mülltrennung, etc.
| 7. | Zunehmende Obdachlosigkeit; erhöhter Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten |
Nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz liegt die Zuständigkeit der Obdachlosenunterbringung bei der Verbandsgemeinde. Um bei auftretender Obdachlosigkeit (z.B. durch Zwangsräumung) entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zu haben, hat die VG Schweich im Jahr 2019 ein Anwesen in Klüsserath (ehem. Gasthaus Krone) angemietet. Hier stehen insgesamt 6 Zimmer (4 DZ, 2 EZ, jeweils mit Du/WC) zur Verfügung, Küche und Aufenthaltsraum sind gemeinschaftlich zu nutzen. Dies war bisher auch ausreichend, um Personen aus der VG, die vorübergehend keine Wohnung hatten, unterzubringen.
Ebenso wurde das Anwesen zur Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern, für die zunächst keine andere Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stand, als Notunterkunft in Anspruch genommen.
Besonderer Hinweis: aufgrund umfangreicher Sanierungsarbeiten nach einem Wasserschaden steht dieses Anwesen derzeit jedoch nicht zur Verfügung.
Da die Lage auf dem Wohnungsmarkt mittlerweile schwierig ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl von Obdachlosen zunimmt. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage besteht die Gefahr, dass zunehmend Mitbürger/innen in finanzielle Nöte geraten, dadurch ihre Miete nicht mehr zahlen können und so z.B. vor einer Zwangsräumung stehen. In diesen Fällen muss dann die Ordnungsbehörde tätig werden.
Gleichzeitig wird die Wohnungsakquise für die uns zugewiesenen Flüchtlinge (ukr. Kriegsflüchtliche, Asylbewerber etc.) immer schwieriger, die Zahl der uns angebotenen Wohnung nimmt auch hier ab. Die Gemeinschaftsunterkunft in Schweich (ehem. Schweicher Hof) ist fast komplett belegt.
Uns zugewiesene Flüchtlinge, für die keine Wohnung zur Verfügung steht bzw. eine Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft nicht möglich ist, gelten rechtlich gesehen ebenso als Obdachlose, die seitens der Ordnungsbehörde unterzubringen sind.
Der Ordnungsbehörde steht zwar das Mittel einer (Zwangs)Einweisung in eine Wohnung oder ein Hotelzimmer zur Verfügung, jedoch ist die Ordnungsbehörde dann auch verpflichtet, Kosten für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten zur übernehmen.
Die Verbandsgemeinde prüft derzeit weitere Möglichkeiten, insbesondere für Flüchtlinge, z.B. durch die Aufstellung von Containern, Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.
| 8. | Soziale Betreuung von Flüchtlingen und Ehrenamtsbetreuung; Angebot des DRK |
Seit dem 01.07.2023 stellt der Kreis Trier-Saarburg durch das DRK der Verbandsgemeinde eine Sozialpädagogische Fachkraft zu Verfügung. Diese Stelle wird durch Frau Peteri wahr-genommen. Sie dient schwerpunktmäßig der ehrenamtlichen Betreuung der Ehrenamtshelfer im Bereich der Flüchtlingshilfe und teilweise auch der sozialen Betreuung der Flüchtlinge.
Im Verbandsgemeinderat am 16.05.2023 wurde die schwierige Situation der Flüchtlingsbetreuung dargestellt. Besonders bei der sozialen Betreuung und der Wohnungsakquise besteht ein zusätzlicher Stellenbedarf. Der Verbandsgemeinderat hat jedoch eine Aufstockung der Personalkapazitäten nicht zugestimmt, vielmehr sollte die Betreuung der Flüchtlinge über ein Angebot des freien Trägers DRK auf Kosten der Verbandsgemeinde Schweich erfolgen.
Das Angebot der DRK beläuft sich auf Personalkosten von 74.000 €. Herr Marmann wird in der Sitzung anwesend sein und das Angebot erläutern. Der/die MitarbeiterIn des DRK soll in die Sozialverwaltung integriert werden und soll auch Büro und Sachkosten von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt bekommen. Der/die zukünftige MitarbeiterIn soll in den Arbeitsablauf des Sozialamts integriert sein. Dadurch werden auch Kosten gespart und die Effizienz gesteigert. Diese Person soll in Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung untergebracht werden, um die Nähe und kurze Kommunikationswege zu gewährleiten.
Die Personalgestellung soll zunächst auf 5 Jahre befristet werden, da davon auszugehen ist, dass ansonsten keine geeigneten Bewerber gefunden werden. Hinzukommt, dass die Betreuung der Flüchtlinge durch die Kommunen nach Einschätzung der Verwaltung eine Daueraufgabe sein wird.
Diese Stelle ist erforderlich, da die Flüchtlingszahlen steigen und die sozialpädagogische Betreuung durch die Sachbearbeiter der Sozialverwaltung nicht dargestellt werden kann. Außerdem verfügen die Mitarbeiter nicht über die sozialpädagogische Ausbildung. Die Betreuung der Flüchtlinge ist jedoch unabdingbar für eine gute Integrationsarbeit. Die Stelle soll direkter Ansprechpartner für die Flüchtlinge in der Verwaltung sein. In den Gemeinschaftsunterkünften des Kreises hat man mit einer sozialpädagogischen Fachkraft, die in der Nähe der Verwaltung angesiedelt ist, sehr gute Erfahrungen gemacht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 9. | Zuschuss Anmietung Kleiderkammer DRK |
Die Kleiderkammer des DRK Schweich ist momentan im Keller des Alten Weinhauses untergebracht. Jedoch sind diese Räumlichkeiten durch nicht behebbare bauliche Mängel nicht weiter nutzbar. Deshalb sucht das DRK Schweich neue Räumlichkeiten.
Die bisherigen Räumlichkeiten im Alten Weinhaus wurden dem DRK kostenfrei zu Verfügung gestellt. Über andere Räumlichkeiten, die dem DRK zur Verfügung gestellt werden könnten, verfügt die Verbandsgemeinde nicht. Daher muss das DRK auf dem freien Markt nach geeigneten Räumlichkeiten suchen. Diese Kosten kann das DRK als gemeinnütziger Verein jedoch nicht eigenständig aufbringen. Daher hat das DRK um Unterstützung durch die Verbandsgemeinde gebeten.
Die Kleiderkammer des DRK Schweich ist die einzige Kleiderkammer im gesamten Kreis Trier-Saarburg. Hier können sich Flüchtlinge sowie einkommensschwache Menschen mit Kleidung und Haushaltsartikeln, wie Töpfe, Teller etc., ausstatten. Die Waren der Kleiderkammer werden dem DRK aus der Bevölkerung gespendet.
Die Kleiderkammer leistet somit einen essenziellen Anteil bei der Versorgung von Flüchtlingen und einkommensschwachen Menschen. Ohne die Kleiderkammer des DRK Schweich müsste die Verbandsgemeindeverwaltung die Erstausstattung für Flüchtlinge, wie Kleidung und Haushaltswaren aus Mitteln des Asylbewerberleistungsgesetzes selber einkaufen und an die Flüchtlinge verteilen. Auch einkommensschwache Menschen hätten keine Möglichkeit, sich kostenfrei Kleidung zu beschaffen.
Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Anmietung der DRK Kleiderkammer mit 10.000 € pro Jahr zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 10. | Information über Tierheim Trier und Fundtiere aus der Verbandsgemeinde Schweich |
Das Tierheim Trier-Zewen hat derzeit geschlossen, weshalb in den vergangenen Wochen auch keine Fundtiere aus dem VG-Gebiet dort untergebracht werden konnten. Am 13.09.2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt, weshalb nunmehr die Hoffnung besteht, dass das Tierheim bald wieder (zumindest in begrenztem Umfange) öffnen wird. In den vergangenen Wochen konnte trotz großer Bemühungen keine passende Alternativmöglichkeit für die Unterbringung von Fundhunden/Fundkatzen gefunden werden, was den Stellenwert des Tierheims noch einmal unterstreicht.
Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung beim Landrat am 14.09.2023 wurde die Situation des Tierheims in Trier ausführlich besprochen. Die Verbandsgemeinden haben übereinstimmend signalisiert, den bisherigen (jährlichen) Sockelbetrag von 1.000 € auf 5.000 € zu erhöhen. Des Weiteren soll die Wildtierstation in Wiltingen auch erstmals eine jährliche Förderung von 1.000 € erhalten.
Die Verbandsgemeinden haben dem Tierheim gegenüber immer signalisiert, dass sie zu höheren Zahlungen bereit seien. Allerdings konnte mit dem bisherigen Vorstand keine einvernehmliche Lösung für die Unterbringungskosten gefunden werden.
Es gab eine Vereinbarung aus 2002, in der auch der Aufwendungsersatz für die Unterbringung von Fundtieren (Hunde: 10,50 €/Tag, Katzen: 5,00 €/Tag zuzgl. evtl. Tierarztkosten) und sichergestellten Tieren festgelegt wurde.
Die bisherigen Unterbringungskosten werden sich jedoch auf jeden Fall erheblich erhöhen, weil auch die Personal- und Sachkosten gestiegen sind. Auch diese Mehrkosten werden im Doppelhaushalt der Verbandsgemeinde Schweich einzuplanen sein.
Die VG Schweich war in den letzten Jahren an der nachfolgenden Anzahl von „Fundtierfällen“ beteiligt:
| Tierrettungseinsätze | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
| Hund (mit Tierheimtransport) | 4 | 3 | 4 | 1 |
| Hund (ohne Tierheimtransport) | 11 | 7 | 8 | 4 |
| Katze | 3 | 6 | 5 | 2 |
Kosten:
Bei Fundhunden treten i.d.R. keine Kosten auf, da die Besitzer zumeist ermittelt werden können (z.B. über Chipauslesung) oder sich diese nach wenigen Tagen beim Tierheim melden und anschließend für die Kosten aufkommen. Essenziell notwendig für die VGV Schweich ist jedoch, eine „Anlaufstelle“ für die vorrübergehende Unterbringung der Fundhunde in Form des Tierheims zu haben. Weiterhin ist nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft auch Fälle gibt, in denen kein Besitzer ermittelt werden kann und die mit dem Tierheim vereinbarten Unterbringungskosten übernommen werden müssen.
Bei Fundkatzen hat sich nach jüngster Rechtsprechung die Situation gegenüber den Vorjahren verändert. Während in der Vergangenheit Katzen bei begründeter Annahme auch als „herrenlos“ statt als Fundkatze eingestuft werden konnten und damit die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde verneint wurde, gibt es inzwischen ein Leitsatzurteil, wonach es sich bei Katzen fast ausnahmslos um Fundtiere handelt und die Kosten damit grundsätzlich auch von der Behörde getragen werden müssen. Daher ist hier mit einer deutlichen Kostensteigerung zu rechnen. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren es rd. 1.500 €, die durch Behandlungs- und Verwahrkosten für Katzen entstanden sind.
Darüber hinaus erhält der Verein „Freunde herrenloser Katzen e.V.“ einen jährlichen Zuschuss von 400 €.
Informationen zur Zuständigkeit für Fundtiere:
Die Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung für die Unterbringung von Fundtieren ergibt sich aus § 1 S. 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf dem Gebiet des Fundrechts vom 20.09.1977. Sie nimmt die Aufgaben als Auftragsangelegenheiten wahr.
Ablauf und Umfang einer Unterbringung richtet sich nach dem Fundrecht, welches in den §§ 965 bis 984 BGB geregelt ist. Gemäß § 90a BGB finden diese Vorschriften auch für Tiere Anwendung.
Generell ist ein Finder dazu verpflichtet, dem Verlierer oder Eigentümer des Fundtieres unverzüglich Anzeige zu machen bzw. das Fundtier an den Besitzer zurückzugeben (§ 965 Abs. 1 BGB). Kennt der Finder die Empfangsberechtigten jedoch nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB).
Weiterhin ist der Finder berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, das Tier bei der zuständigen Behörde abzuliefern (§ 967 BGB).
Die zuständige Behörde hat dafür Sorge zu tragen, dem Fundtier eine entsprechende Unterbringung zu ermöglichen und das Tier in einer Weise zu verwahren, die den Anforderungen an eine art- und bedürfnisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres nach § 2 Tierschutzgesetz genügen muss (§ 966 Absatz 1 BGB). Das kann sie entweder selbst vornehmen oder eine andere Institution (Tierheim) damit beauftragen.
Es ist zu beachten, dass eine Gemeinde bei einem gefundenen/abgelieferten Tier die Verpflichtung besitzt, dieses für 28 Tage aufzubewahren bzw. bei einer Unterbringung des Tieres für 28 Tage die Unterbringungskosten zu tragen. Diese Verpflichtung entspringt aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB).
Beschluss: Der oben genannte Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Schweich, die institutionelle Förderung an das Tierheim Trier auf 5.000 € jährlich zu erhöhen und die Wildtierstation in Wiltingen jährlich mit 1.000 € zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 11. | Evaluierung Aktionsplan Verbandsgemeinde Schweich zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen |
Die Verbandsgemeinde Schweich hat im Dezember 2018 den Aktionsplan der Verbandsgemeinde Schweich zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen. Jedoch erfolgte bisher keine Evaluation des Aktionsplanes. Diese Evaluation soll nun regelmäßig im Rahmen dieses Ausschusses erfolgen.
| 12. | Bericht der Behindertenbeauftragen |
Die Behindertenbeauftragte Frau Schäffer ist an der heutigen Sitzung nicht anwesend und wird bei der nächsten Sitzung ihren Bericht für das Jahr 2023 vortragen.
| 13. | Bericht Seniorenbeauftragte |
Die Seniorenbeauftragte kann an der Sitzung leider nicht teilnehmen. Aus diesem Grund verweist die Vorsitzende Frau Horsch auf den Bericht, der in den Sitzungsunterlagen bereitgestellt wurde.
| 14. | Verschiedenes |
Das DRK wird sich wegen Schwerpunkt Schulen mit der Verbandsgemeinde Schweich absprechen.